Schlaglicht: Anfragen an den gegenwärtigen Coronadiskurs

„Leben nach Vorschrift: Hygienisch, devot, sprechpuppenhaft, grün“ – so betitelt ein Magazin in seiner Herbstausgabe das aktuelle Lebensgefühl kurz vor der Bundestagswahl. Das derzeitige Hygieneregime – so der Philosoph Michael Esders (Tumult, 3/2021, S. 19 ff.) – „gründet sich auf einer politisch in globalem Maßstab durchgesetzen, medial flankierten und von den Digitalplattformen abgesicherten Definitionsmacht.“ Aufs Ganze gesehen, ist der öffentliche Coronadiskurs schon lange nicht unvoreingenommen und streitbar geführt worden, sondern vermachtet, einseitig, manipulativ und affektgeleitet. Dies zu belegen, wäre ein abendfüllendes Thema. An dieser Stelle sei nur auf die Abmahnschreiben von Landesmedienanstalten gegen Medien hingewiesen, die sich kritisch zur Coronapolitik der Bundesregierung geäußert haben – ein Vorgehen, das dem Zensurverbot unserer Verfassung zuwiderläuft.

Viel öffentliches Vertrauen ist auf diese Weise im Laufe der Coronapolitik zerstört worden. Bereits im Januar war absehbar für den, der genau hinhörte, dass das Versprechen der Politik, es werde keine Impfpflicht geben auf Sand gebaut war. Ein Betriebsarzt erklärte schon im Januar auf einer Informationsveranstaltung, dass im Bundesgesundheitsministerium an entsprechenden Plänen gearbeitet werde. Jetzt die geringe Impfquote als Argument vorzuschieben und eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu Sündenböcken zu machen, ist eine Schutzbehauptung.

Die Polarisierung, die mit dem Kursschwenk in der Impfpolitik nun politisch sehenden Auges und ganz offen in unangeahnte Höhen vorangetrieben wird, wird unser Zusammenleben „auf Jahrzehnte vergiften“, wie die „Welt“ Mitte August kommentierte. Und ich teile diese Befürchtung. Die jetzige Politik spaltet Partnerschaften, Familien, Vereine, Kollegien, Freundeskreise … Diese Wunden zu heilen, wird nicht mit billiger Versöhnung gelingen, wie Spahn oder Söder sie im Munde führen. Und diese Politik spielt mit unabsehbaren Folgschäden, für Verfassung, Grundrechte und demokratische Kultur in unserem Land – auch diese sind bei einer ethischen Güterabwägung zu berücksichtigen.

Was wir angesichts der von oben durchgesetzten „Neucodierung der Lebenswelt“ (Michael Esders) dringend bräuchten, wären freie Geister, die in der Lage sind, mit nüchterner Abwägung und unvoreingenommener Analyse den bedrohlichen Entwicklungen und schweren Wertkonflikten gegenzuhalten und Alternativen anzubieten, in der Wissenschaft, in den Medien, in den Kirchen oder anderen Bereichen der Kultur. Von der Politik scheint dies nicht mehr zu erwarten zu sein, wenn man einer Monatszeitschrift glauben will, die vor der Bundestagswahl auf ihrem Titel schreibt: „Die Egal-Wahl. Alles wird teurer. Besser wird nichts.“

In einer freiheitlichen Gesellschaft ist zunächst einmal alles erlaubt, was nicht verboten ist – und nicht umgekehrt. Damit sind Freiheitseinschränkungen begründungspflichtig, nicht die Inanspruchnahme von Grundfreiheiten. Einschränkungen von Grundfreiheiten sind nur um der Freiheit willen legitim, also wenn das Gesamt an Grundfreiheiten gestärkt wird. Hierfür muss ein gerechter Spargrundsatz gelten. Das heißt: Die Einschränkungen müssen maßvoll, zielführend, effizient, befristet und gut begründet sein und es müssen zunächst mildere Mittel ausgeschöpft werden (diese würden etwa mit konventionellen Impfstoffen zur Verfügung stehen, für die in einzelnen Ländern schon Zulassungsverfahren eingeleitet worden sind). Die gegenwärtige Coronapolitik lässt nicht erkennen, dass diese Kriterien eingehalten werden – schon allein deshalb nicht, weil nahezu wahnhaft jeden Tag eine neue Verschärfung, Androhung oder Steigerung der Freiheitseingriffe geschieht.

Das ist keine rationale Politik der Gefahrenabwehr, sondern eine affekt- und ressentimentgeladene. Wieder einmal wird eine Bevölkerungsgruppe zu Sündenböcken gemacht, wird die Bevölkerung gegeneinander aufgehetzt und wird eine Zweiklassengesellschaft herbeigeführt. Wenn der baden-württembergische Ministerpräsident erklärt, nicht die Politiker machten die Politik, sondern das Virus, dann kommt eine Entpersonalisierung ins Spiel, die ich als Theologe durchaus als diabolisch bezeichne.

Eine Impfpflicht ist ein scharfer Grundrechtseingriff, ein Übergriff auf das Recht am eigenen Körper, für den es äußerst zwingende Begründungen braucht. Eine solche Impfpflicht stellt angesichts der noch ungenau erforschten, neuartigen genbasierten, in ihren Langzeitkomplikationen noch gar nicht erforschten, unter Absehung üblicher Prüfstandards unterhalb einer Regelzulassung eingeführten und in ihrer Wirkung begrenzten Impfstoffe einen Tabubruch dar, der ethisch nicht hinnehmbar ist. Wenn die Impfung schützen würde, müssten die Geimpften ja keine Angst vor Ungeimpften haben.

Die beschlossenen Zwangsmaßnahmen, z. B. die Abschaffung solidarisch finanzierter Schnelltests, sind sogar kontraproduktiv, weil es medizinisch sinnvoll wäre, selbst Geimpfte, die weiterhin Überträger sein können, zu testen. Mildere Mittel als eine Zwangsimpfung wurden mitunter politisch gar nicht geprüft, obwohl Vorschläge für einen besseren Schutz vulnerabler Gruppen oder eine Antikörperteststrategie durchaus prüfenswert wären (ja, Minister Spahn hat sich im Wahlkampf jetzt sogar „verplappert“, indem er sagte, dass die Pandemie zahlenmäßig mit Antikörpertests nie enden würde). Nur am Rande: Und die CDU verkauft in ihrem Wahlwerbespot das private Frisieren ohne Hygienekonzept während des „Lockdown“ als Solidaritätsleistung, obwohl ein Besuch im Friseursalon mit durchdachten Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen vermutlich weniger riskant gewesen wäre.

Eine flapsige Bemerkung sei erlaubt: Ich kenne in meiner Umgebung mittlerweile nahezu tausend Personen, die ich für den Medizinnobelpreis vorschlagen möchte – etwa, weil sie mehr wissen als das Robert-Koch-Institut oder ausgebildete Virologen. Die Impfungen haben – anders als konventionelle Impfungen gegen andere Krankheiten – nur eine begrenzte Wirksamkeit, siehe oben. Virologen warnen, dass Langzeitkomplikationen keineswegs unwahrscheinlich seien. Und das Robert-Koch-Institut sagt, dass cancerogene Nebenwirkungen nicht auszuschließen sind. Bei jeder harmlosen Kopfschmerztablette gibt es den Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, bei den neuen Impfstoffen soll auf einmal sogar eine Impfung mehr oder weniger im Vorbeigehen auf dem Baumarktparkplatz oder an der Supermarktkasse möglich sein. Von Anfang an wurde bei der Coronaimpfung nicht mit offenen Karten gespielt, wie Michael Esders konstatiert: „Die Kommunikation zur Impfkampagne schichtete von Beginn an mehrere Motivkomplexe von pragmatisch-hedonistisch bis sublim-moralisch, die zum Teil gleichzeitig aktiviert wurden. Dabei profitierte die Kampagne von den positiven Konnotationen der Begriffe ‚Impfung‘ und ‚Schutzimpfung‘, die eine Kontinuität zum Bewährten suggerieren und die Neuartigkeit – damit auch die Risiken – des genbasierten Verfahrens ausblenden. Den Auftakt bildete der so plumpe wie wirkungsvolle Marketingtrick der künstlichen Verknappung, die mit sprachlichen Mitteln wie den im Frühjahr 2021 lancierten Neologismen ‚Impfneid‘ und ‚Impfdrängler‘ hergestellt wurde.“

Es besteht in einer Krisensituation wie jetzt eine moralische Pflicht – in der Tat: aber nicht zum Impfen, sondern zur sorgfältigen, verantwortlichen, differenzierten ethischen Güterabwägung. Diese moralische Pflicht sollte jeder erfüllen. Die Gemeinschaft aber hat die selbstbestimmte, eigenverantwortliche Entscheidung des Einzelnen zu achten. Dabei haben wir es mit gravierenden Wertkonflikten zu tun. Diese können nur über den Weg der praktischen Konkordanz gelöst werden – und nicht so, dass einzelne Teilhaberechte vollkommen suspendiert werden.

Selbstverständlich besitzt der Staat auch Schutzpflichten. Aber es muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Ansonsten könnte man mit Verweis auf Schutzpflichten, so der frühere Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer, jedes Grundrecht aushebeln. Denn „eine Schippe“ mehr an Schutz und Sicherheit geht immer – aber dann gibt es keine Freiheit mehr. Gesundheitsschutz ist Aufgabe des Staates, ja. Absoluter Gesundheitsschutz (in den Worten der AOK-Werbung: „Alles bleibt anders. Und Gesundheit das Wichtigste.“) gehört nicht zum freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat. Und Widerstand sollte erwachen gegen eine Politik, die nicht rationalen Abwägungen folgt, sondern affektgeleitet nach Sündenböcken sucht, abweichende Überzeugungen verunglimpft, durch ihre Sprung- und Wahnhaftigkeit nahezu unberechenbar geworden ist und die mildere Mittel oder alternative Vorschläge gar nicht mehr zu prüfen bereit ist, was angesichts der gravierenden Freiheitseingriffe ebenfalls politisch eine moralische Pflicht wäre. Über einen Testnachweis in bestimmten sensiblen Bereichen können wir reden. Massenveranstaltungen gehören dazu, das Infektionsrisiko in der Gastronomie wird vermutlich überschätzt. Dass eine völlige Freigabe von Massenveranstaltungen selbst bei einer hohen Impfquote sinnvoll wäre, mag bezweifelt werden.

Für eine 2-G-Regel gibt es überhaupt keine guten Gründe. Tests haben einen Unsicherheitsfaktor, ja. Aber auch Geimpfte können weiterhin Überträger sein, wie etwa Impfdurchbrüche in Diskotheken jetzt zeigen. Um des hohen Gutes der Freiheit willen ist eine Schlechterstellung von Getesteten gegenüber Geimpften nicht zu rechtfertigen, sondern ein Menschenrechtseingriff. Wer jetzt die 2-G-Regel akzeptiert, sollte so ehrlich sein und alsbald auch das überzogene Allgemeine Gleichstellungsgesetz abschaffen.

Überdies muss verwundern, wie schnell Theologen und Sozialethiker jetzt bereit sind, soziale Teilhaberechte zu entziehen, nachdem ethische Hochglanzbegriffe wie Teilhabe, Anerkennung, Partiziption oder Beteiligungsgerechtigkeit in den letzten Jahren geradezu zum fünften Evangelium in Theologie und Kirchen geworden sind. Angesichts dessen bleibt es sehr fraglich, wie stumm (oder sollte ich sagen: kleinlaut?) die sozialethische Disziplin angesichts der aktuellen Politik geworden ist. Ich habe den Verdacht, dass man den Staat als Ausspender aller möglichen sozialen Wohltaten romantisiert hat, den harten Konflikten, die in einer Pandemie zwangsläufig entstehen, aber hilf- und sprachlos gegenübersteht.

Noch ein Wort zu den Kosten, über die gegenwärtig gleichfalls debattiert wird: eine sehr heikle Debatte. Hier nur soviel in Kürze: Soll künftig auch das Motorradfahren (häufig ein gefährliches Hobby ohne zwingendes Mobilitätserfordernis) eingeschränkt werden, wenn Blutkonserven knapp werden? Warum sollen andere für ein solches Wochenendvergnügen zahlen, wenn es zu schweren Unfällen und aufwendigen Operationen kommt? Warum soll die Solidargemeinschaft für Skiunfälle oder Krankheiten zahlen, die sich jemand bei einer Urlaubsfernreise zugezogen hat? Viele weitere Beispiele ließen sich finden. Wenn wir mit dem Argument, warum solle die Gemeinschaft dafür zahlen, auf Suche gehen, werden wir ganz viele Dinge finden, die wir nicht mehr solidarisch umlegen sollten. Ich bezweifle, dass unser Zusammenleben damit an Humanität und Freiheit gewinnt.

Und ein Zweites: Wer über die Kosten der Teststrategie diskutiert, der sollte auch über die Kosten ideologischer Großprojekte der Merkelära nicht schweigen oder über jene Kosten, die der Staat für Bereiche ausgibt, die nicht zu seinen Kernaufgaben gehören. Stattdessen erleben wir schon seit langem einen Staat, der seinen Kernaufgaben im Bereich innerer und äußerer Sicherheit, Katastrophenvorsorge und Zivilschutz nur noch unzureichend nachkommt. Mangelnde Grenzsicherung, ein gescheiterter Bundeswarntag, Versagen im Vorfeld der jüngsten Flutkatastrophe, oder der Niedergang der Bundeswehr sind nur einige Belege für diese Diagnose.

Wenn ein Theologenquartett im vergangenen Jahr für eine „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt Leipzig 2020) plädiert hat, dann geht es um einen Staat, der seine Kernaufgaben robust erfüllt und hierfür auch theologische Rückendeckung verdient, nicht einen Staat, der immer mehr gesellschaftliche Aufgaben an sich zieht, steuert, reguliert und bevormundet. Wenn Kritiker der aktuellen Coronapolitik von einem Staat sprechen, der Freiheitsrechte „nach Gutsherrenart“ zuteilt oder entzieht, dann stecken dahinter ganz konkrete Politikeräußerungen. Söder, um nur ein Beispiel zu nennen, hat schon vor dem Vertrauensbruch vom 10. August erklärt, dass er „Grundrechte zurückgeben“ wolle. Eine solche Politikeräußerung pervertiert den liberalen Rechts- und Verfassungsstaat und dessen Verfassungsordnung. Politiker geben keine Freiheiten zurück, sondern müssen sorgfältig begründen, wenn sie Freiheiten aus gerechten und notwendigen Gründen einschränken. Solche Gründe kann es geben. Aber je länger die Pandemie andauert, desto schlampiger werden die Begründungen der Exekutive für die freiheitseinschränkenden Maßnahmen.

Und die Moral von der Geschicht‘? Zwei sollen am Ende skizziert werden. Die aktuelle Stimmung im Land lässt den Eindruck entstehen, dass die seit den Neunzigerjahren forcierte Erziehung zu Toleranz, Zivilgesellschaft oder Demokratie offenbar wenig fruchtbar oder doch nur aufgesetzt war. Der herrschaftsfreie Diskurs verschwand, als er proklamiert wurde. Es wird viel Kraft und Anstrengung brauchen, die Polarisierung und Spaltung des öffentlichen Diskurses zu überwinden und zu einer rationalen Debatte zurückzukehren. Wir brauchen das streitbare Ringen um das bessere Argument und die beste Lösung. Und wir brauchen die sorgfältige, differenzierte ethische Abwägung. Beides findet sich gegenwärtig häufiger bei konservativen, freiheitlichen oder nationalliberalen Vertretern, weniger bei liberalen. Freiheit und Freiheit sind, wie der aktuelle Coronadiskurs zeigt, keineswegs immer dasselbe.

Zu einer rationalen Politik der Gefahrenabwehr gehört auch die Erkenntnis, dass Biosicherheit, zumal in einer globalisierten Welt, ein fragiles Gut ist: eine Erkenntnis, die im Vergleich zur atomaren Bedrohung auch schon zu Zeiten des Kalten Krieges politisch gern verdrängt wurde. Die Herausforderung, sich gegen bio-technologische Großschadensereignisse, etwa Infektionskrankheiten durch Zoonosen, Laborunfälle oder Bioterrorismus, zu wappnen, wird dem Staat auch „post coronam“ erhalten bleiben. Schon deshalb bleibt es wichtig, die gegenwärtigen Verwerfungen im politischen, medialen und öffentlichen Diskurs aufzuarbeiten:

„Wir brauchen“, so Ulrich Adam (ebd., S. 24 ff.) – „bewährte Handlungsstrategien, die nicht einfach – wie im Fall von Covid-19 – kurzerhand von staatlichen Stellen missachtet und durch ein Regime zentralisierter Bevormundung ersetzt werden können. Unvermeidlich wächst in ernsten Krisenlagen bei den zuständigen Politikern die Versuchung, die Gesellschaft in eine Art kollektiven ABC-Schutzanzug zu pressen. Aber eine solche Anmaßung ist zum Scheitern verurteilt; sie ist und bleibt, was sie schon Ende der 1980er Jahre zu Zeiten des Kalten Krieges war: eine kindlich-naive, wirklichkeitsfremde, hochgefährliche Illusion.“ Aufkeimende „Overkillangst“, hektischer Politaktionismus, ein affektgeleiteter Politikmodus, Diskursverengung, Verunglimpfungsstrategien und die Suche nach Sündenböcken bleiben schlechte Ratgeber, Corona sollte hier als warnender Präzedenzfall dienen. Stattdessen müssen wir den Diskurs führen über Deutungs- und Verhaltenskonzepte, die im Bedrohungsfall ein rationales Handeln ermöglichen und mit den Prinzipien eines freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates vereinbar sind. Denn wann, wenn nicht in der Krise, erweist sich, ob Verfassungsordnung und gesellschaftliches Ethos tatsächlich tragfähig sind.

Schlaglicht: Christliche Sozialethik scheitert angesichts einer Impfpflicht durch die Hintertür

„Es ist gerecht und solidarisch, dass Ungeimpfte die negativen Konsequenzen ihrer Entscheidung tragen müssen“, befand Andreas Lob-Hüdepohl, Ethiker an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und Mitglied des Nationalen Ethikrates, am 29. August 2021 in der Fernsehsendung „Berlin direkt“. Die am 10. August beschlossene 3-G-Regel sei akzeptabel. Alles in einem verbindlichen, freundlichen, lächelnden Tonfall vorgetragen, ganz „nüchtern“, wie er selber sagt.

Man reibt sich die Augen: Partizipation, soziale Teilhabe, Respekt und Anerkennung waren in den vergangenen Jahren Lieblingsthemen der Christlichen Sozialethik, und dies mitunter gesteigert bis zur unmittelbaren Anerkennung von Bedürfnissen, selbstbestimmten Identitäten und Gefühlen. Doch jetzt soll die Verweigerung sozialer Teilhaberechte, die Suche nach den ungeimpften Sündenböcken, die Spaltung in eine Zweiklassengesellschaft gerecht und solidarisch sein? Für Lob-Hüdepohl schon, wie er den Fernsehzuschauern erklärt: Denn die Solidargemeinschaft respektiere schließlich das Selbstbestimmungsrecht, nur müssten die Ungeimpften dann eben auch die negativen Konsequenzen tragen.

Richtig ist, dass Freiheit und Verantwortung die notwendigen Kehrseiten ein und derselben Medaille sind. Wer Freiheit in Anspruch nimmt, muss auch für die Folgen seiner Entscheidungen eintreten. Allerdings gilt dies im Rahmen einer Verfassungsordnung, die vom Vorrang des freien Subjekts und seiner Selbstbestimmung ausgeht. Lob-Hüdepohl stellt im Interview hingegen diese Verfassungsordnung auf den Kopf: Der Staat wird dazu legitimiert, Grundfreiheiten nach Gutsherrenart zuzuteilen oder zu entziehen. Doch nicht die Inanspruchnahme von Freiheit ist im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat begründungspflichtig, sondern deren Beschränkung. Und hierfür bedarf es triftiger Gründe.

Eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen, wie es seit Mitte August geschieht, wobei die Daumenschrauben nahezu wöchentlich immer mehr angezogen werden, ist eine Misstrauenserklärung gegen das freie Subjekt. Wer die Selbstbestimmung achten will, darf eine bestimmte Entscheidung nicht gleichzeitig zur Pflicht für andere machen wollen oder eine abweichende Entscheidung als „unethisch“ verunglimpfen. Dies gilt erst recht, wo elementare Freiheitsgüter wie das Recht am eigenen Körper bedroht sind. Der Pädagoge und Germanist Peter J. Brenner hat Anfang September in seinem Bildungsblog gewarnt: „Damit ist die vorletzte Bastion des abendländisch-neuzeitlichen Menschenbildes bedroht. Das ‚Recht auf körperliche Unversehrtheit‘ – Art. 2,2 GG, aber was zählt das schon – ist zur Disposition gestellt. Immerhin: Die letzte Bastion bürgerlicher Grundrechte wankt noch nicht. Jeder kann weiterhin denken, was er will, auch wenn es nicht unbedingt ratsam ist, diese Gedanken zu äußern. Hier gilt die Maxime, die Kant in seinem berühmten Aufklärungsaufsatz Friedrich II. zugeschrieben hat: ‚Räsonniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!'“

Einem Mitglied des Nationalen Ethikrates hätte angesichts der gravierenden Wertkonflikte, mit denen wir es zu tun haben, eine differenziertere und sorgfältigere ethische Urteilsbildung gut angestanden. Das fängt schon beim Blick auf die empirischen Anteile an. Die Impfung sei „kein tödliches Instrument“, in der Diskussion über etwaige Impfschäden, Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen würde etwas „hochgezogen, was abwegig ist“. Wie andernorts auch, folgt der Berliner Ethiker einem vermachteten Diskurs, in dem kritische Stimmen nicht vorgesehen sind. Statt Gegenpositionen zu prüfen, werden diese verunglimpft. Doch ist es gerade ein schon seit langem einseitig, manipulativ und affektgeleitet geführter öffentlicher Diskurs, der die Coronapolitik in eine Sackgasse geführt hat, sodass die Regierung nun mit immer mehr Druck gegen Teile der eigenen Bevölkerung arbeiten muss und glaubt, allein so Handlungsfähigkeit demonstrieren zu können.

Erst im August diagnostizierten Wissenschaftler mit einer in „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, veröffentlichten Erklärung: Kritischer Geist in der Krise. Pate im Hintergrund stand nicht zuletzt der Coronadiskurs, bei dem kritische, abweichende Stimmen deutlich an den Rand gedrängt wurden – mit deutlichen Folgen: Ein maßlos gewordenes Hygieneregime übernimmt quasireligiöse Funktionen und entpersonalisiert unser Zusammenleben. Nicht wir machen diese Politik, sondern das Virus, erklärte erst kürzlich der baden-württembergische Ministerpräsident. Entlarvender kann man es nicht sagen. Doch Entpersonalisierung ist nahezu ein diabolischer Vorgang. Wo niemand persönlich verantwortlich ist, erstirbt das Subjekt, am Ende aber auch die Rede von Gott. Denn das Virus spricht nicht von Gott.

Auch in einem anderen Punkt stellt Lob-Hüdepohl den medialen Dominanzdiskurs nicht in Frage: Wenn die Impfung die Geimpften schützen soll, müsste sich niemand vor Ungeimpften fürchten. Oder anders gesagt: Der Geimpfte hätte dann gar keinen ethischen Grund vom anderen Solidarität einzufordern. Der Risikoträger, der nicht geimpft ist, mag sich vielleicht selbst schaden. Aber das ist in Kauf zu nehmen, wenn die freie Entscheidungsfähigkeit gewollt ist. Der Staat hat seine öffentliche Schutzaufgabe erfüllt, sobald ein Impfangebot für alle vorliegt. Mehr kann und darf der liberale Rechts- und Verfassungsstaat nicht fordern.

Lob-Hüdepohl geht allerdings gar nicht davon aus, dass eine freie Entscheidung überhaupt sinnvoll sein könne. Doch es mag viele gute, zumindest ethisch respektable Gründe geben, warum sich Einzelne nach sorgfältiger, ethischer Abwägung nicht für eine Impfung entscheiden. Eine solche Entscheidung für oder gegen eine Impfung mit den neuen genbasierten Impfstoffen hängt vom persönlichen Risiko, der persönlichen Lebensführung, der individuellen Gefährdungslage, den eigenen Opportunitätskosten, von persönlichen Wertpräferenzen oder der Einschätzung der individuellen Vor- und Nachteile ab. Doch all diese Fragen kommen bei Lob-Hüdepohl nicht vor. Mindestens die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der eingeleiteten Zwangsmaßnahmen müsste ein namhafter Ethiker im Blick haben – sollte man meinen. Doch wo Moralisierung über die nüchterne Abwägung den Sieg davonträgt, scheint selbst basales Lehrbuchwissen verloren gegangen zu sein, etwa das Wissen über ethische Vorzugsregeln für die notwendige Güter- und Übelabwägung oder die Notwendigkeit, freiheitseinschränkende Maßnahmen daraufhin zu prüfen, ob diese geeignet und maßvoll sind. Da auch Gimpfte weiterhin das Virus übertragen könen, dürfte der Verzicht auf solidarische finanzierte Bürgertests ab Herbst geradezu kontraproduktiv sein.

Bei der drohenden 2-G-Regel, die dann Ungeimpfte zwangsläufig von bestimmten sozialen Vollzügen gänzlich ausschließt, kommt dem nationalen Ethikberater dann doch ein leiser Zweifel, aber auch nicht mehr. Ja, hier könnten Daseinsgrundfunktionen auf „sehr problematische“ Weise berührt sein. Als Fernsehzuschauer hätte man schon gern gewusst, wo für ihn eine rote Linie überschritten wäre. Doch kein Wort darüber, wie wichtig Berechenbarkeit, Klugheit und Augenmaß für den freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat sind. Am Ende bleibt alles schwammig, eben verbindlich und freundlich. Man hat den Eindruck, der Ethiker aus der Hauptstadt wolle nicht anecken, wolle sich die eigenen guten Gesprächskontakte in die Politik nicht verderben oder das eigene Netzwerk nicht gefährden.

Viele politische und gesellschaftliche Akteure sind an dieser Krise gescheitert, und leider eben vielfach auch die Vertreter der Kirchen und der Christlichen Sozialethik. Unser Land hat an Würde und Anstand verloren, mit langfristigen Folgeschäden für das soziale Zusammenleben und den öffentlichen Diskurs. Lob-Hüdepohl meldet sich immerhin zu Wort. Allenthalben jedoch herrscht in den Kirchenleitungen und theologischen Fakultäten vorwiegend dröhnendes Schweigen angesichts der impfpolitischen Kehrtwende. Grundwerte und Grundrechte unserer Verfassungsordnung müssen sich gerade in der Krise bewähren und tragfähig sein. Doch das zeigt sich in der aktuellen Coronapolitik gerade nicht.

Wer sonst immer von sozialer Teilhabe, Anerkennung und anderen sozialethischen Hochglanzbegriffen redet, dürfte angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen nicht schweigen – oder er wird unglaubwürdig. Das lautstarke Pochen auf Beteiligungsgerechtigkeit erweist sich nun als hohles Pathos. Warum dies so ist, hat viele Gründe. Auch Furcht vor persönlicher Repression dürfte eine Rolle dabei spielen, besser nichts zu sagen. Aber auch ein gewaltiger Verlust an religiöser Kraft kommt hinzu. Eine Kirche, die sich in Innerweltlichem und Vorletztem verliert (wobei ich als Sozialethiker keineswegs leugne, dass dies nicht auch Sache der Kirche wäre), weiß am Ende auch hierzu nichts Relevantes mehr zu sagen.

Wir werden lange daran arbeiten müssen, die Verwerfungen und Verletzungen, die jetzt entstehen, aufzuarbeiten. Und wir werden in der Tat sehr lange daran arbeiten müssen, wieder einen pluralismusfähigen, unvoreingenommenen öffentlichen Diskurs und auch gegenseitiges Vertrauen zurückzugewinnen. Einfach mal so von einer „Geste der Versöhnung“ zu sprechen, mit welcher der bayerische Ministerpräsident Ende August in einer Pressekonferenz die neuen Coronamaßnahmen seiner Regierung verkaufen wollte, wird nicht ausreichen.

Aber gegenwärtig müssen wir erst einmal aus der Krise herausfinden – ein Ende der Polarisierung und Spaltung unseres Zusammenlebens, wozu es sozialethisch viel zu sagen gebe, ist gegenwärtig alles andere als absehbar. Es geht um viel: Verfassungsordnung, Grundrechte und demokratische Kultur. Es bleibt zu hoffen, dass sich am Ende doch noch Sozialethiker finden lassen, die zu nüchterner Abwägung aus christlicher Verantwortung in der Lage sind, wo sich Irrationales und Wahnhaftes auf so beunruhigende Weise auszubreiten scheint – aber hoffentlich mit mehr Rückgrat, auf eine differenziertere, glaubwürdigere Weise und mit mehr Überzeugungskraft als der Kollege in seinem Fernsehauftritt.

Schlaglicht: Wie deutsch ist deutsch? – oder: Neues vom deutschen Untertanen

Wie deutsch ist deutsch?, fragt die ACADEMIA, die Zeitschrift des Cartellverbandes katholischer deutscher Studentenverbindungen, in ihrer aktuellen Ausgabe 4/2021 und zeigt auf dem Titel einen fröhlichen Gartenzwerg. Das Coverbild hat mich an den neuen Band „Der deutsche Untertan“ von Josef Kraus erinnert: Der Gartenzwerg auf dem dortigen Umschlagbild hat allerdings seine Mütze über die Augen gezogen. Ja, der deutsche Untertan ist zurück – oder war er nie weg? Thematisch geordnet, präsentiert Josef Kraus eine lange Liste politischer Fehlentwicklungen, die vom Souverän in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten widerspruchslos als vermeintlich alternativlos hingenommen wurden. Am Ende dieser Legislaturperiode kommt eine weitere Krise hinzu: ein Vertrauens- und Loyalitätsbruch in der Impfpolitik. Und wieder will der Souverän nicht hinsehen.

Eine Impfpflicht oder ein Zwangsregime gegen Ungeimpfte, wie Christoph Herbort-von Loeper in ACADEMIA (Nr. 4/2021, S. 6) fordert, wäre angesichts der noch ungenau erforschten neuen genbasierten Impfstoffe ein gewaltiger Tabubruch. Ein Staat, der den Körper seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – kollektiviert, verhält sich totalitär. Seit dem 10. August 2021 zeigt sich, dass eine freie Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen von der Politik nicht mehr gewollt ist. Die Geschichte zeigt, dass eine solche Politik noch nie gut ausgegangen ist.

Es gibt Gemeinwohlbelange, gar keine Frage. Doch vor körperlichen Zwangseingriffen müssen alle milderen Mittel ausgeschöpft sein. Hierzu zählt auch, auf konventionelle Impfstoffe zu warten, die immerhin schon eingekauft sind und hoffentlich bald zugelassen werden. Will der Staat freie, selbstbewusste, eigenverantwortliche Staatsbürger und keine gefügigen Untertanen, muss der Impfstoff frei wählbar sein. Dies baut Vorbehalte ab und schafft Vertrauen in eine Impfung. Weitere Aspekte wären bei einer sorgfältigen Güterabwägung zu bedenken, die hier nicht im Detail erörtert werden können. Personen, die sich nach sorgfältiger Abwägung gegen eine Impfung entscheiden, treffen eine ethisch verantwortliche Entscheidung, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat zu achten hat. Diesem sind aus guten Gründen Grenzen gesetzt. Eine Schutzverantwortung des Staates, welche die personale Freiheit der Einzelnen mit Füßen tritt,  wäre keine.

Eine affekt- und ressentimentgeladene Coronapolitik spaltet das Land in eine Zweiklassengesellschaft, hetzt das Volk gegeneinander auf, sucht wieder einmal nach Sündenböcken und entzieht einer bestimmten Bevölkerungsgruppe die sozialen Teilhaberechte. Eine solche Coronapolitik hat mit den Prinzipien Katholischer Soziallehre nichts zu tun. Und sie wird, wie es in einem Kommentar in der „Welt“ hieß, das gesellschaftliche Klima auf Jahrzehnte vergiften. Dies wird politisch in Kauf genommen – offenbar auch in der ACADEMIA. Wenn Kirche und Cartellverband zu dieser Politik, welche die Wertordnung unserer Verfassung auf den Kopf stellt, jetzt schweigen, sollten sie künftig auch nicht mehr von Demokratisierung, Personalität, sozialer Teilhabe und Gerechtigkeit reden. Diese Worte werden hohl klingen wie dröhnendes Erz oder eine lärmende Pauke.

PS: Immerhin ehrt es die ACADEMIA, dass sie zur eingangs genannten Frage auch einen Vertreter der AfD hat zu Wort kommen lassen.

Schlaglicht: Verfassungsordnung in der Krise

Ich bin in keiner Weise ein Impf- oder Technikgegner. Mich wundert aber schon, wie einseitig, technikgläubig, manipulativ und vereinfachend der öffentliche Diskurs über die Impfpolitik geführt wird – und das, obwohl wir über die Schutzwirkung, Folgen und Nebenwirkungen der neuen genbasierten Impfstoffe immer noch sehr wenig wissen. Wohlgemerkt: Ich meine keine „Querdenkerthesen“, man muss sich hierzu nur die Informationen des Robert-Koch-Instituts oder andere seriöse Quellen ansehen. Es bleiben sehr viele Fragen offen, über die ein sachlicher öffentlicher Diskurs so gut wie gar nicht stattfindet. Nur nebenbei: Rote Gentechnik ist neuerdings uneingeschränkt gut, bei grüner Gentechnik oder auch auf anderen Feldern der Technikdebatte sieht es anders aus. Aber zurück zum Kern: Wir stehen in der Pandemie- und Impfpolitik vor gravierenden Wertkonflikten, die nach einer differenzierten ethischen Güter- und Übelabwägung verlangen.

Und eine solche Güterabwägung vorzunehmen, bleibt in der gegenwärtigen Situation eine ethische Verplichtung jedes Einzelnen. Wohlgemerkt: Jede Abwägung – ob für oder gegen eine Impfung – ist eine gravierende ethische Güterabwägung, die sehr ernstzunehmen ist. Ich setze auf die neuen Impfstoffe, die schon eingekauft sind, auf konventioneller (z. B. Protein-)Technologie basieren und hoffentlich bald zugelassen werden (in anderen Ländern werden sie schon verimpft). Hier fällt meine ethische Güterabwägung deutlich anders aus.

Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss der Einzelne selbstbestimmt und verantwortlich treffen. Dies entspricht einem christlichen oder humanistischen Menschenbild, das auf Freiheit und Selbstbestimmung setzt. Eine Impfpflicht hingegen widerspricht dem Wesenskern des freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates. Und sie wäre angesichts der noch ungenau erforschten neuen genbasierten Impfstoffe ein gewaltiger Tabubruch. Ein Staat, der den Körper seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – kollektiviert, verhält sich totalitär. Nicht nur die öffentliche Polarisierung würde zunehmen, auch Loyalität gegenüber dem Staat, Vertrauen in Recht und Gesetz sowie grundlegende Prinzipien unseres Zusammenlebens würden irreparabel, zumindest auf Jahrzehnte, wie die „Welt“ in dieser Woche schrieb, beschädigt. Seit Dienstag zeigt sich nun sehr deutlich, dass eine freie Entscheidungsfähigkeit der Einzelnen von der Politik nicht mehr gewollt ist. Eine Gesellschaft, in der die Freiheit des Einzelnen nicht mehr geachtet wird, wäre nicht lebenswert.

Es gibt Gemeinwohlbelange, gar keine Frage. Auch diese müssen sorgfältig abgewogen werden. Doch vor körperlichen Zwangseingriffen müssen alle anderen, milderen Mittel ausgeschöpft sein. Hierzu zählt auch, auf Impfstoffe auf konventioneller Basis zu warten. Immerhin sind diese von Minister Spahn schon eingekauft. Ihre Zulassung steht hoffentlich bald bevor. Will der Staat freie, selbstbewusste, eigenverantwortliche Staatsbürger und keine gefügigen Untertanen, muss bei Buchung eines Impftermins auch der Impfstoff bekannt sein. Dies baut Vorbehalte ab und schafft Vertrauen in eine Impfung.

Weitere Aspekte wären bei einer differenzierten und sorgfältigen Güterabwägung zu bedenken. Personen, die sich nach einer sorgfältigen Abwägung gegen eine Impfung entscheiden, sind nicht als „impfunwillig“ zu verunglimpfen. Sie treffen eine achtenswerte, eigenverantwortliche, ethisch verantwortliche Entscheidunng. Eine solche nicht zu respektieren, wäre ein Verstoß gegen unsere freiheitliche Rechts- und Verfassungsordnung. Dem freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat sind aus guten Gründen Grenzen gesetzt. Eine Schutzverantwortung des Staates, welche die personale Freiheit der Einzelnen mit Füßen tritt,  wäre keine. Der Staat würde vielmehr totalitäre Züge annehmen. Die Geschichte hat gezeigt, dass solche gefährlichen Entwickungen noch nie gut ausgegangen sind.

Mit den Entwicklungen in dieser Woche hat die impfpolitische Debatte eine neue Qualität angenommen. Die politischen Entscheidungen vom Dienstag, die – wenn man die beschämenden Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten in der Presse verfolgt – nicht das Ende der Fahnenstange sein werden, stellen nicht nur einen ungeheuren politischen Vertrauens- und Loyalitätsbruch dar, sondern auch einen schwerwiegenden Tabubruch. Sie markieren eine Verrohung der politischen Debatte, einen Verlust an Verfassungsstaatlichkeit und einen deutlichen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Kollegin Ulrike Guérot von der Universität Bonn hat in der „Welt“ zu Recht geschrieben: „So aber schlittert ein politisches System von einer unplausiblen Maßnahme in eine andere – und rast wie eine Seifenkiste auf abschüssigem, immer undemokratischeren Boden. […] Impfen ist gut, aber es bleibt freiwillig, politische Nötigung zum Impfen ist verwerflich.“

Gerade in einer Krisensituation muss sich erweisen, ob eine Verfassungsordnung sowie deren Grundrechte und die ihnen zugrundeliegenden Grundwerte halten oder nicht. Und ich muss feststellen, sie tun es nicht – mit unabsehbaren Polarisierungen und Verwerfungen für den Frieden in unserem Land, die unsere Politiker offenbar billigend in Kauf nehmen. Leider ist unser Land an den politischen und ethischen Herausforderungen dieser Pandemie gescheitert. In dieser Pandemie, die fraglos eine große Herausforderung war, sind politische Fehler gemacht worden, etwa der verspätete Impfstart aufgrund europapolitischer Erwägungen. Länder, die schneller impfen konnten,  hatten ein besseres Zeitfenster, die anfänglich sehr hohe Impfbereitschaft der Bevölkerung auszunutzen. Weitere politische Fehler wären zu nennen. Statt diese aufzuarbeiten, wird jetzt nach Sündenböcken gesucht und werden bestimmte Bevölkerungsgruppen verunglimpft und diskriminiert. Das ist keine rationale, ethisch verantwortliche Politik. Und gegen eine solche Politik sträubt sich innerlich in mir alles. Jetzt hat sich die Politik dazu entschlossen, einer bestimmten Bevölkerungsgruppe die sozialen Teilhaberechte zu entziehen. Als Burschenshafter, Christ, Staatsbürger und Ethiker kann nich nur – wie die zitierte Kollegin aus Bonn – zu dem Schluss kommen, dass dies „verwerflich“ ist. Ein Staat, der sich zu einem solchen Weg entschließt, nimmt totalitäre Züge an. Und es beschämt mich, dass sich in unserem Land so wenig Widerstand dagegen regt. Aufgrund unserer historischen Erfahrungen sollten wir es besser wissen. Von einer freien Entscheidung für oder gegen das Impfen ist seit Dienstag aus meiner Sicht nicht mehr zu sprechen.

Ich gehe davon aus, dass in bestimmten Bereichen – und dies wird mittlerweile ja auch schon diskutiert – auch bereits Geimpfte getestet werden sollten. Wir wissen, dass auch geimpfte Personen weiterhin Überträger sein können. Wenn ich mir die Kosten ansehe, die unser Staat in anderen Bereichen ausgibt, die gar nicht zu seinen Kernaufgaben gehören, oder die Kosten, die durch ideologisch motivierte Großprojekte der Merkelära verursacht wurden, sehe ich nicht, warum wir uns eine verantwortliche Teststrategie finanziell nicht leisten können sollten. Wir brauchen wieder einen Staat, der sich auf seine Kernaufgaben besinnt und dort wieder handlungsfähig wird. Und zu diesen Kernaufgaben zählt auch ein robuster Katastrophen- und Zivilschutz.

Und noch ein letzter Gedanke: Mich wundert schon, wie selektiv die Menschenrechtsdebatte geführt wird, wenn es jetzt darum geht, wieder nach gesellschaftlichen Sündenböcken zu suchen. In den vergangenen Jahren sind die Schutzrechte und sozialen Leistungsrechte des Staates immer weiter ausgebaut worden, bis hinein in christdemokratische und liberale Milieus. Schauen wir uns nur die Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitik an, in welcher der Staat durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), Quotenregelungen (etwa in Unternehmensvorständen), gendersprachliche Vorschriften usw. immer größere Bereiche der Gesellschaft aus sozialrechtlichen Überlegungen seiner staatlichen Steuerung unterworfen hat. Ich habe in meinen Publikationen immer wieder auf die Fehlentwicklung hingewiesen, dass die Menschenrechte immer weniger als staatliche Abwehrrechte und immer stärker als Rechte an die Gesellschaft verstanden wurden. Und jetzt soll die Gesellschaft auf einmal alles selbst regeln, private Akteure bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminieren dürfen und von staatlichen Schutzpflichten ist gar nicht  mehr die Rede. Nein, das ist für mich nicht plausibel.

Unser Staat und seine politischen Akteure haben in den vergangenen Jahren nicht nur an Facon verloren, sie haben spätestens seit Dienstag auch an Würde und Anstand verloren. Zur Gesundung bräuchten wir vor allem wieder eine Politik, die zu rationalen Entscheidungen zurückfindet, und sich von Affekten und Ressentiments verabschiedet.

Schlaglicht: Wahrheit und Lüge in der Politik

Aus tagesaktuellem Anlass:

Vor sechzig Jahren: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“

Heute: „Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.“

Die Themen wechseln. Die Herausforderung bleibt, ein politisches und gesellschaftliches Ethos lebendig zu erhalten, damit ein Zusammenleben in Freiheit, Humanität und Würde gelingt. Gegenwärtig scheitern wir daran – mit gefährlichen Folgen. Die gegenwärtige Politik, so eine große Zeitung in dieser Woche in einem Kommentar, läuft Gefahr, Polarisierungen hervorzubringen, die unser Land auf Jahrzehnte spalten könnten.

Schlaglicht: Impfpflicht zerstört politisches Vertrauen

Eine Impfpflicht, die Matthias Schmidt im Leitartikel der Stuttgarter Zeitung vom 4. August 2021 fordert, widerspricht einem Menschenbild, das auf Mündigkeit und Eigenverantwortung setzt. Sie widerspricht dem Wesenskern des freiheitlichen Verfassungsstaates. Und sie wäre angesichts der noch ungenau erforschten, neuartigen genbasierten Impfstoffe ein Tabubruch. Ein Staat, der den Körper seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – kollektiviert, verhält sich totalitär. Nicht nur die öffentliche Polarisierung würde zunehmen, das Vertrauen in den Rechtsstaat sowie grundlegende Prinzipien des Zusammenlebens würden irreparabel beschädigt.

Gewiss, es gibt Gemeinwohlbelange. Auch diese müssen sorgfältig abgewogen werden. Doch vor körperlichen Zwangseingriffen müssen alle milderen Mittel ausgeschöpft sein.  Hierzu zählt auch, auf Impfstoffe mit konventioneller Technologie zu warten. Immerhin sind diese von Minister Spahn schon eingekauft. Ihre Zulassung steht hoffentlich bald bevor. Will der Staat freie, selbstbewusste, eigenverantwortliche Staatsbürger und keine gefügigen Untertanen, muss bei Buchung eines Impftermins auch der Impfstoff bekannt sein. Dies baut Vorbehalte ab und schafft Vertrauen in eine Impfung.

Eine indirekte Impfpflicht, wie die Regierung sie jetzt plant, wäre ein gewaltiger Wählerbetrug, der viel politisches Vertrauen und kulturelles Kapital im Land zerstören würde – mit langfristigen, schwerwiegenden Folgen.

Schlaglicht: Kultusministerin im Südwesten will für Gendersprache sensibilisieren – oder: Wie der Kulturstaat übergriffig wird

Die neue baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper (vgl. F.A.Z. v. 28. Juli 2021, S. 4) will die Schüler des Landes für eine vermeintlich geschlechtergerechte Sprache sensibilisieren. Ein solches Ansinnen des Staates ist übergriffig. Schon die unausgesprochene Prämisse des Genderns ist fraglich. Dieses ist weder geschlechtergerecht noch inklusiv, sondern übergriffig und exkludierend. Der öffentliche Raum wird einseitig durch eine radikalkonstruktivistische Theorie besetzt, die gegen linguistische Erkenntnisse grammatikalisches und biologisches Geschlecht ineinssetzt. Der liberale Kultur- und Verfassungsstaat darf im wissenschaftlichen Diskurs nicht einseitig Partei ergreifen oder sogar sprachwissenschaftliche Argumente gänzlich ignorieren. Sprache, die allen gehört, wird durch das Gendern politisiert und moralisiert. Wer anderer Meinung ist, wird ausgegrenzt. Gendersprache ist nur ein Beispiel, bei dem das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum gegenwärtig gefährdet ist. Dies führt zu einem permanenten Bekenntniszwang und macht unfrei. Überdies: Gendersprache zerstört Schönheit und Differenzierungs­fähigkeit unserer Sprache. Wir müssen uns nicht wundern, wenn Schüler am Ende nur noch ungern lesen oder nicht mehr zu einem differenzierten Textverstehen in der Lage sein werden.

Schlaglicht: „Nicht im Team Aiwanger sein“ – zwangsgebührenfinanziertes Fernsehen trommelt für freiheitsfeindliche Impfpflicht

„Jetzt gibt’s den Impfanreiz schlechthin: Nicht im Team Aiwanger sein.“ So eine pseudowitzige Satire des zwangsgebührenfinanzierten Magazins „extra 3“ des Norddeutschen Rundfunks. Es ist schon allein skandalös, welch totalitäre Impfpropaganda hier mit den Zwangsgebühren der Fernsehzuschauer oder eben auch nicht NIchtfernsehzuschauer, die gleichfalls zur Kasse gebeten werden, betrieben wird. Herr Aiwanger ist ein höchst respektabler Politiker- jedenfalls in dieser Hinsicht. Einer der wenigen Politiker, wenn man sich die aktuelle Debatte ansieht, der noch etwas von Freiheit und Selbstbestimmung versteht. Wer – wie der bayerische Ministerpräsident – für eine Impfpflicht angesichts der neuartigen, genbasierten, in ihren Langzeitfolgen noch nicht erforschten Impfstoffe plädiert, stellt die Wert- und Freiheitsordnung unserer Verfassung auf den Kopf. Unser Land verliert gegenwärtig seine Würde. Menschen- und Grundrechte sollten gerade in einer Krise tragfähig sein. Vor einer Impfpflicht, die aus Gemeinwohlbelangen nur ultima ratio sein kann, sind mildere Mittel auszuschöpfen, z. B. der Einsatz bereits eingekaufter, hoffentlich bald vor der Zulassung stehender Proteinimpfstoffe auf Basis konventioneller Technologie. Ein Staat, der sich anmaßt, in die körperliche Unversehrtheit seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – einzugreifen, verrät sich selbst und nimmt totalitäre Züge an. Die Menschenrechte sind unteilbar. Jeder, der noch einen Sinn für Freiheit hat, wird – frei nach Kennedy – sagen: „Ich gehöre zum Team Aiwanger.“

Was ist aus Deutschland geworden? Ein Land, in dem wieder einmal nach Sündenböcken gesucht wird. Ein Land, das sich immer stärker polarisiert. Ein Land, in dem das Freiheitsbewusstsein rasant schwindet. Ein Land, in dem die selbstbestimmte Entscheidung des Einzelnen nicht mehr ausgehalten wird. Ein Land mit einem Klima der Verdächtigung und permanenten Moralisierung. Ein Land mit einer Zweiklassengesellschaft. Ein Land, in dem totalitäre Tendenzen wieder hoffähig werden. Ein Land, in dem immer häufiger affektgeleitet regiert wird. Ein Land, das immer weniger zu einem differenzierten Diskurs in der Lage ist und in dem die öffentliche Debatte zusehends verfällt.

Schlaglicht: Grundlegende menschenrechtliche Missverständnisse in der aktuellen Impfdebatte

Ich bin in keiner Weise ein Impf- oder Technikgegner. Wer aber die aktuelle Impfdebatte verfolgt, muss sich schon wundenr, wie wenig im Zusammenhang mit den neuen, genbasierten Impfstoffen eine ernsthafte öffentliche Diskussion und Aufklärung über die noch offenen Fragen und dann auch möglichen Risiken oder Nebenwirkungen stattfinden. Ich teile an dieser Stelle, was der Historiker Volker Reinhardt im „schweizer monat“ vom Juni d. J. geschrieben hat: „Die gegenwärtige Debatte über die Art und Weise, wie sich die Ansteckung durch Covid-19 am effizienteten bekämpfen lässt, hat nicht zu einer Freiheit des Diskurses, sondern zur extremen Verengung, mehr noch: zu einer ideologischen Polarisierung, geführt, die an Lagerbildungen des Kalten Krieges erinnern. […] Zuzugeben, dass das Meinungsspektrum zur effizienten Bekämpfung von Covid-19 – dem vernünftigen und für alle verbindlichen Ziel – durchaus geteilter und das gesicherte Wissen über die Pandemie geringer ist, als der Anschein erweckt wird, wäre wahrscheinlich die beste Methode, Coronaleugnern und anderen Verschwörungstheoretikern das Wasser abzugraben.“ Zwangsmaßnahmen des Staates werden das ohnehin schon fragile Vertrauen in die Politik weiter schwächen, die öffentliche Polarisierung vorantreiben und am Ende weitere Freiheitseinschränkungen nach sich ziehen. Denn ein Staat, der kein Vertrauen mehr genießt, muss umso stärker zu Zwangsmitteln greifen.

Jede Impfung erfordert eine sorgfältige medizinische und ethische Abwägung. Dabei sehe ich durchaus einen Unterschied zwischen der Pockenschutzimpfung, zu der ein jahrzehntealtes Impfurteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, und den neuen, genbasiserten Impfstoffen, bei denen selbst nach Aussage des Robert-Koch-Instituts Langzeitfolgen noch nicht ausreichend getestet worden sind. Im Falle der bereits bestellten, hoffentlich bald auch zugelassenen Impfstoffe auf konventioneller Proteintechnologie fällt eine ethische Güterabwägung deutlich anders aus, auch wenn ich selbst dann weiterhin gegen eine Impfpflicht bin. Wohlgemerkt: Jede Entscheidung, ob für oder gegen eine Impfung, wirft gravierende Fragen auf. Denn jede Impfung birgt Chancen und Risiken und verlangt nach einer differenzierten Abwägung. Und diese kann in einer freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung nur der Einzelne treffen, wenn er nicht für Zwecke der Gemeinschaft einseitig funktionalisiert oder kollektiviert werden soll.

Und hier sehe ich einen entscheidenden Unterschied im Grund- und Menschenrechtsverständnis zwischen den verschiedenen Positionen der aktuellen Impfdebatte. Die Grund- und Menschenrechte richten sich an den Staat, nicht an den Einzelnen. Sie binden – als notwendiges Gegenstück zu dessen Gewaltmonopol – das Handeln des Staates, der keine uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den Körper seiner Staatsbürger besitzt. Die Verkehrung der Menschenrechte von Freiheitsrechten zur Legitimationsfigur für staatliche Eingriffe zeigt sich nicht allein in der Impfdebatte, sondern in vielen anderen Bereichen, die grund- und menschenrechtsrelevant sind, auch in der bildungsethischen Debatte. Ein Staat, der auf Zwangseingriffe, statt auf Aufklärung, Information und die mündige Entscheidung der Einzelnen setzt, gerät auf die schiefe Bahn und bekommt totalitäre Züge. Die Impfdebatte ist nicht das einzige Beispiel, bei dem die Menschenrechte immer häufiger nicht mehr als Abwehrrechte gegenüber dem Staat, sondern als Kollektivrechte verstanden werden, die den Staat zum Eingreifen ermächtigen. Dies ist eine fragwürdige Interpretation, die über kurz oder lang unser Freiheitsbewusstsein und Freiheitserleben erheblich beschneiden wird.

Es wird immer Wertkonflikte und Dilemmasituationen geben, die Grundrechtseinschränkungen verlangen. Diese dürfen aber um der Unteilbarkeit der Grundrechte willen nicht einseitig zulasten eines bestimmten Grundrechtes, etwa der körperlichen Unversehrtheit, gehen. Vielmehr ist im praktischen Vollzug nach einer Lösung zu suchen, bei der alle betroffenen Werte weitestgehend berücksichtigt werden. Und die notwendigen Einschränkungen müssen sich um der Freiheit willen rechtfertigen lassen.

Bevor in einer gravierenden Frage wie der nach einer Impfpflicht der – sehr schwerwiegende – Vorwurf des Egoismus oder der Verantwortungslosigkeit gegenüber einer Seite erhoben wird, sollten um des gerechten Spargrundsatzes willen freiheitsschonendere Eingriffe geprüft werden. Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass sowohl eine Entscheidung für als auch gegen eine Impfung eine ethisch verantwortliche sein kann, wenn sie nach sorgfältiger Güter- und Übelabwägung getroffen wird. Wenn ich etwas anderes unterstellen wollte, bräuchte ich dafür sehr gute Gründe. Schonendere Wege als eine Impfpflicht wäre die freie Wahl zwischen genbasierten und konventionellen Impfstoffen.

Schlaglicht: Bedrohte Freiheit – oder: Die politischen Narben einer Pandemie

Die Coronapolitik, die uns jetzt schon länger in Atem hält, greift tief in die Strukturen der bürgerlichen Gesellschaft ein. Betroffen sind der Mittelstand, Familienbetriebe, der Kulturbetrieb, der Amateursport, die Bildungsinstitutionen, die Foren gesellschaftlicher Debatte, die Lebendigkeit des öffentlichen Raumes, das Vereinsleben … Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist auch noch ungewiss, in welchem Maße es im kommenden Wintersemester wieder möglich sein wird, universitäres Leben in Präsenzform zu erfahren. Es werden politische Narben bleiben. Die Politik verliert an ohnehin schon fragilem Vertrauen, wenn sie den Eindruck erweckt, sie hätte die Macht, durch obrigkeitsstaatlichen Aktionismus  alle Gefährdungen auszuschließen. Auf Dauer werden sich verordnete Freiheitsbeschränkungen nicht als ihr Gegenteil verkaufen lassen. 

Doch die Debatte verschärft sich weiter: Das zunehmend lauter werdende Trommeln für eine ethisch nicht zu rechtfertigende, weder mit einem christlichen noch humanistischen Menschenbild zu vereinbarende Impfplicht (und dies leider auch von Politikern in erster Front, die sich eigentlich zum burschenschaftlichen Freiheitsideal bekennen sollten) ist nur ein Beispiel, wie rasant das Freiheitsbewusstsein in unserem Land schwindet – und viele scheinen ist nicht zu merken. Dabei sollten die Erfahrungen der vergangenen Monate ein neues Gefühl für den Wert der Freiheit wecken, und eben nicht die Phantasie neuer Freiheitseinschränkungen beflügeln. Allemal Gründe genug, sich einmal mehr sozialethisch Gedanken über die Freiheit zu machen.

An der Wiege des modernen Rechts- und Verfassungsstaates steht der Wille zur Freiheit. Die Idee der Burschenschaft wurde geboren aus der Sehnsucht nach dem größeren Vaterland, dem einen Deutschland, und seiner inneren Freiheit. Der moderne Verfassungsstaat strebt als Ideal die Freisetzung des Einzelnen an, garantiert als den hierfür notwendigen rechtlichen Rahmen Gleichheit und gewährleistet als Fundament soziale Sicherheit auch über existentielle Notlagen hinweg. Freiheit aber ist niemals allein ein Recht, sondern ein politisch-pädagogischer Anspruch. Wer geistig erschlafft, sich der Trägheit, der Gleichgültigkeit, der Bequemlichkeit oder einschläfernder Sicherheit hingibt, wird über kurz oder lang auch freiheitsunmündig.

Im Prinzip der Freiheit findet die Aufgabe des Staates, den staatslegitimierenden Zusammenhalt und die innere Bindung des Staatsvolkes zu formen und zu festigen, ihre Grenze: „Der freiheitliche Staat baut auf Werte und Gebundenheiten, welche die Freiheitsberechtigten entwickeln und an ihn herantragen. […] Die Freiheit des Bürgers ist dem Staat vorgegeben, das Freiheitsrecht wahrt eine staatsfreie Sphäre des Berechtigten, schirmt diese gegen ein Eindringen der öffentlichen Gewalt ab und stellt jeden Staatseingriff unter Rechtfertigungszwang“ – so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof. In dieser Perspektive ist der Staat zunächst einmal gehalten, sich zurückzunehmen und den Entfaltungsraum seiner Bürger nicht zu beschränken.

Zwar ist der Staat zugleich zur Freiheitsvorsorge aufgerufen: Als Sozial- oder Kulturstaat hat er eine Verpflichtung zur Daseinsvorsorge, zur Hilfe bei existentieller Not oder auch zum Schutz derjenigen, die aus eigener Kraft (noch) nicht voll freiheitsfähig sind. In der politischen Philosophie wie der politischen Praxis wird es aber immer wieder neu darauf ankommen, Freiheit in Beziehung zu setzen zum Anspruch auf Gerechtigkeit, Gleichheit und (soziale) Sicherheit – und zwar so, dass der umfassende und unteilbare Anspruch auf Freiheit, wie er für ein freiheitliches Gemeinwesen typisch ist, nicht reduziert oder unter Wert verkauft wird.

Der Staat trägt somit eine dreifache Freiheitsverpflichtung: Er hat die Freiheit der Individuen vom Staat zu achten und gleichzeitig für die Freiheit Vorsorge zu treffen, zum einen durch die Erfüllung bestimmter Schutzpflichten, zum anderen durch Teilhabe- und Leistungsansprüche. Das komplementäre Verhältnis von Freiheit und Gleichheit, das den liberalen Rechts- und Verfassungsstaat kennzeichnet, muss in bleibender Spannung gehalten werden und darf weder einseitig in die eine noch die andere Richtung aufgelöst werden. Andernfalls droht im Extrem entweder ein unfreiheitlicher, egalitaristischer Umverteilungsstaat oder eine rein besitzindividualistische Gesellschaft, in der eine Politik des sozialen Ausgleichs von vornherein aufgegeben ist und soziale Folgeprobleme allenfalls als Sicherheits- und Machtfragen diskutiert werden.

Die Balance zwischen negativen und positiven Freiheitsrechten zu wahren, bedarf es einer Kultur des Maßes und eines robusten Toleranzgebotes. Der öffentliche Raum darf nicht durch partikulare Weltanschauungen, einen ideologischen Diskursgebrauch, Superlativtatbestände, Maximalforderungen ohne den notwendigen Willen zum Kompromiss oder verdeckte Zensurmaßnahmen einseitig besetzt werden.  Gendersprache ist nur ein Beispiel, bei dem das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum gegenwärtig gefährdet ist. Gendersprache führt zu einem permanenten Bekenntniszwang und macht unfrei. Sie besetzt den öffentlichen und zunehmend auch kirchlichen Raum mit einer radikalkonstruktivistischen Weltanschauung, politisiert und moralisiert den alltäglichen Sprachgebrauch, zerstört Schönheit und Differenzierungs­fähigkeit unserer Sprache …

Die Demokratie lebt entscheidend von einer produktiven Freiheit zu, nicht von Tabus, (Denk- und Sprach-) Verboten oder Normierung. Dies setzt die Bejahung einer pluralen gesellschaftlichen Öffentlichkeit voraus; eine solche wird nur erhalten bleiben, wenn die Einzelnen zur Selbsttätigkeit freigesetzt werden und die Freiheit zum gesellschaftlichen Diskurs gesichert ist. Alles muss sagbar und publizierbar sein, wie Voltaire in Opposition zu Rousseau vertreten hat. Ansonsten wird der Mensch unmündig gehalten. Ein Staat aber, der den Einzelnen zu seinem Besten unmündig halten und erziehen wollte, macht sich der Täuschung schuldig. Erst die Unterdrückung der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt bringe absurde Vorstellungen hervor, ist der Historiker Volker Reinhardt überzeugt – im „schweizer Monat“ vom Juni d. J. schrieb er: „Die gegenwärtige Debatte über die Art und Weise, wie sich die Ansteckung druch Covid-19 am effizienteten bekämpfen lässt, hat nicht zu einer Freiheit des Diskurses, sondern zur extremen Verengung, mehr noch: zu einer ideologischen Polarisierung, geführt, die an Lagerbildungen des Kalten Krieges erinnern. […] Zuzugeben, dass das Meinungsspektrum zur effizienten Bekämpfung von Covid-19 – dem vernünftigen und für alle verbindlichen Ziel – durchaus geteilter und das gesicherte Wissen über die Pandemie geringer ist, als der Anschein erweckt wird, wäre wahrscheinlich die beste Methode, Coronaleugnern und anderen Verschwörungstheoretikern das Wasser abzugraben.“

Der Staat darf nicht zu normieren beanspruchen, welchen Gebrauch die Einzelnen von ihrer Freiheit machen. Das Leitbild einer so verstandenen Demokratie ist nicht eine beständige Politisierung des Privaten, sondern der interventionsfähige Bürger, der zur selbständigen sittlich-politischen Urteilsbildung fähig ist und der sich politisch einmischen kann, wenn es darauf ankommt. Der freiheitliche Staat kann eine solche Handlungsfähigkeit wecken; er muss sich aber versagen, will er den Einzelnen nicht politisch überwältigen oder vereinnahmen, eine bestimmte Handlungsbereitschaft zu erzwingen. Und nur dann wird auf Dauer auch die notwendige produktive Spannung zwischen freiheitsberechtigter Gesellschaft und freiheitssicherendem Staat aufrechterhalten bleiben.

Freiheit muss immer von neuem errungen und mit Leben gefüllt werden. Auch über das rechte Verhältnis zwischen Staat, Gesellschaft und Staatsbürgern muss immer wieder neu diskutiert werden. Die Freiheit kann sowohl von Seiten des Staates als auch durch mächtige gesellschaftliche Kollektive bedroht werden: durch den Staat, der in die Privatsphäre seiner Bürger eindringt und das gesellschaftliche Leben seiner Dominanz unterwirft, aber auch durch eine Gesellschaftsformation, in der sich das nichthierarchische Zusammenspiel der verschiedenen Teilpraxen auflöst. Eine Gesellschaft, die sich des hohen Wertes der Freiheit nicht mehr bewusst ist, „dankt ab“; in der Folge wird dem Staat eine immer größere Deutungs- und Gestaltungshoheit eingeräumt – auch über solche Bereiche, über deren Ausgestaltung im freien gesellschaftlichen Diskurs gerungen werden muss.

Eine „erwachsene Freiheit“ (wie es vor Jahren einmal in der „Zeit“ hieß), eingebettet in eine umfassende akademische Kultur, die produktiv sein will und sich nicht falscher Sicherheit hingibt, zu verteidigen, bleibt ein zentrales Element einer bürgerlichen Gesellschaft – auch und gerade post coronam. Lassen wir das letzte Wort heute unserem National- und Freiheitsdichter Schiller: „Du weißt, wie wohl einem bei Menschen ist, denen die Freiheit des anderen heilig ist.“