Ich bin in keiner Weise ein Impf- oder Technikgegner. Wer aber die aktuelle Impfdebatte verfolgt, muss sich schon wundenr, wie wenig im Zusammenhang mit den neuen, genbasierten Impfstoffen eine ernsthafte öffentliche Diskussion und Aufklärung über die noch offenen Fragen und dann auch möglichen Risiken oder Nebenwirkungen stattfinden. Ich teile an dieser Stelle, was der Historiker Volker Reinhardt im „schweizer monat“ vom Juni d. J. geschrieben hat: „Die gegenwärtige Debatte über die Art und Weise, wie sich die Ansteckung durch Covid-19 am effizienteten bekämpfen lässt, hat nicht zu einer Freiheit des Diskurses, sondern zur extremen Verengung, mehr noch: zu einer ideologischen Polarisierung, geführt, die an Lagerbildungen des Kalten Krieges erinnern. […] Zuzugeben, dass das Meinungsspektrum zur effizienten Bekämpfung von Covid-19 – dem vernünftigen und für alle verbindlichen Ziel – durchaus geteilter und das gesicherte Wissen über die Pandemie geringer ist, als der Anschein erweckt wird, wäre wahrscheinlich die beste Methode, Coronaleugnern und anderen Verschwörungstheoretikern das Wasser abzugraben.“ Zwangsmaßnahmen des Staates werden das ohnehin schon fragile Vertrauen in die Politik weiter schwächen, die öffentliche Polarisierung vorantreiben und am Ende weitere Freiheitseinschränkungen nach sich ziehen. Denn ein Staat, der kein Vertrauen mehr genießt, muss umso stärker zu Zwangsmitteln greifen.
Jede Impfung erfordert eine sorgfältige medizinische und ethische Abwägung. Dabei sehe ich durchaus einen Unterschied zwischen der Pockenschutzimpfung, zu der ein jahrzehntealtes Impfurteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, und den neuen, genbasiserten Impfstoffen, bei denen selbst nach Aussage des Robert-Koch-Instituts Langzeitfolgen noch nicht ausreichend getestet worden sind. Im Falle der bereits bestellten, hoffentlich bald auch zugelassenen Impfstoffe auf konventioneller Proteintechnologie fällt eine ethische Güterabwägung deutlich anders aus, auch wenn ich selbst dann weiterhin gegen eine Impfpflicht bin. Wohlgemerkt: Jede Entscheidung, ob für oder gegen eine Impfung, wirft gravierende Fragen auf. Denn jede Impfung birgt Chancen und Risiken und verlangt nach einer differenzierten Abwägung. Und diese kann in einer freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung nur der Einzelne treffen, wenn er nicht für Zwecke der Gemeinschaft einseitig funktionalisiert oder kollektiviert werden soll.
Und hier sehe ich einen entscheidenden Unterschied im Grund- und Menschenrechtsverständnis zwischen den verschiedenen Positionen der aktuellen Impfdebatte. Die Grund- und Menschenrechte richten sich an den Staat, nicht an den Einzelnen. Sie binden – als notwendiges Gegenstück zu dessen Gewaltmonopol – das Handeln des Staates, der keine uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den Körper seiner Staatsbürger besitzt. Die Verkehrung der Menschenrechte von Freiheitsrechten zur Legitimationsfigur für staatliche Eingriffe zeigt sich nicht allein in der Impfdebatte, sondern in vielen anderen Bereichen, die grund- und menschenrechtsrelevant sind, auch in der bildungsethischen Debatte. Ein Staat, der auf Zwangseingriffe, statt auf Aufklärung, Information und die mündige Entscheidung der Einzelnen setzt, gerät auf die schiefe Bahn und bekommt totalitäre Züge. Die Impfdebatte ist nicht das einzige Beispiel, bei dem die Menschenrechte immer häufiger nicht mehr als Abwehrrechte gegenüber dem Staat, sondern als Kollektivrechte verstanden werden, die den Staat zum Eingreifen ermächtigen. Dies ist eine fragwürdige Interpretation, die über kurz oder lang unser Freiheitsbewusstsein und Freiheitserleben erheblich beschneiden wird.
Es wird immer Wertkonflikte und Dilemmasituationen geben, die Grundrechtseinschränkungen verlangen. Diese dürfen aber um der Unteilbarkeit der Grundrechte willen nicht einseitig zulasten eines bestimmten Grundrechtes, etwa der körperlichen Unversehrtheit, gehen. Vielmehr ist im praktischen Vollzug nach einer Lösung zu suchen, bei der alle betroffenen Werte weitestgehend berücksichtigt werden. Und die notwendigen Einschränkungen müssen sich um der Freiheit willen rechtfertigen lassen.
Bevor in einer gravierenden Frage wie der nach einer Impfpflicht der – sehr schwerwiegende – Vorwurf des Egoismus oder der Verantwortungslosigkeit gegenüber einer Seite erhoben wird, sollten um des gerechten Spargrundsatzes willen freiheitsschonendere Eingriffe geprüft werden. Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass sowohl eine Entscheidung für als auch gegen eine Impfung eine ethisch verantwortliche sein kann, wenn sie nach sorgfältiger Güter- und Übelabwägung getroffen wird. Wenn ich etwas anderes unterstellen wollte, bräuchte ich dafür sehr gute Gründe. Schonendere Wege als eine Impfpflicht wäre die freie Wahl zwischen genbasierten und konventionellen Impfstoffen.