„Es ist gerecht und solidarisch, dass Ungeimpfte die negativen Konsequenzen ihrer Entscheidung tragen müssen“, befand Andreas Lob-Hüdepohl, Ethiker an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und Mitglied des Nationalen Ethikrates, am 29. August 2021 in der Fernsehsendung „Berlin direkt“. Die am 10. August beschlossene 3-G-Regel sei akzeptabel. Alles in einem verbindlichen, freundlichen, lächelnden Tonfall vorgetragen, ganz „nüchtern“, wie er selber sagt.
Man reibt sich die Augen: Partizipation, soziale Teilhabe, Respekt und Anerkennung waren in den vergangenen Jahren Lieblingsthemen der Christlichen Sozialethik, und dies mitunter gesteigert bis zur unmittelbaren Anerkennung von Bedürfnissen, selbstbestimmten Identitäten und Gefühlen. Doch jetzt soll die Verweigerung sozialer Teilhaberechte, die Suche nach den ungeimpften Sündenböcken, die Spaltung in eine Zweiklassengesellschaft gerecht und solidarisch sein? Für Lob-Hüdepohl schon, wie er den Fernsehzuschauern erklärt: Denn die Solidargemeinschaft respektiere schließlich das Selbstbestimmungsrecht, nur müssten die Ungeimpften dann eben auch die negativen Konsequenzen tragen.
Richtig ist, dass Freiheit und Verantwortung die notwendigen Kehrseiten ein und derselben Medaille sind. Wer Freiheit in Anspruch nimmt, muss auch für die Folgen seiner Entscheidungen eintreten. Allerdings gilt dies im Rahmen einer Verfassungsordnung, die vom Vorrang des freien Subjekts und seiner Selbstbestimmung ausgeht. Lob-Hüdepohl stellt im Interview hingegen diese Verfassungsordnung auf den Kopf: Der Staat wird dazu legitimiert, Grundfreiheiten nach Gutsherrenart zuzuteilen oder zu entziehen. Doch nicht die Inanspruchnahme von Freiheit ist im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat begründungspflichtig, sondern deren Beschränkung. Und hierfür bedarf es triftiger Gründe.
Eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen, wie es seit Mitte August geschieht, wobei die Daumenschrauben nahezu wöchentlich immer mehr angezogen werden, ist eine Misstrauenserklärung gegen das freie Subjekt. Wer die Selbstbestimmung achten will, darf eine bestimmte Entscheidung nicht gleichzeitig zur Pflicht für andere machen wollen oder eine abweichende Entscheidung als „unethisch“ verunglimpfen. Dies gilt erst recht, wo elementare Freiheitsgüter wie das Recht am eigenen Körper bedroht sind. Der Pädagoge und Germanist Peter J. Brenner hat Anfang September in seinem Bildungsblog gewarnt: „Damit ist die vorletzte Bastion des abendländisch-neuzeitlichen Menschenbildes bedroht. Das ‚Recht auf körperliche Unversehrtheit‘ – Art. 2,2 GG, aber was zählt das schon – ist zur Disposition gestellt. Immerhin: Die letzte Bastion bürgerlicher Grundrechte wankt noch nicht. Jeder kann weiterhin denken, was er will, auch wenn es nicht unbedingt ratsam ist, diese Gedanken zu äußern. Hier gilt die Maxime, die Kant in seinem berühmten Aufklärungsaufsatz Friedrich II. zugeschrieben hat: ‚Räsonniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!'“
Einem Mitglied des Nationalen Ethikrates hätte angesichts der gravierenden Wertkonflikte, mit denen wir es zu tun haben, eine differenziertere und sorgfältigere ethische Urteilsbildung gut angestanden. Das fängt schon beim Blick auf die empirischen Anteile an. Die Impfung sei „kein tödliches Instrument“, in der Diskussion über etwaige Impfschäden, Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen würde etwas „hochgezogen, was abwegig ist“. Wie andernorts auch, folgt der Berliner Ethiker einem vermachteten Diskurs, in dem kritische Stimmen nicht vorgesehen sind. Statt Gegenpositionen zu prüfen, werden diese verunglimpft. Doch ist es gerade ein schon seit langem einseitig, manipulativ und affektgeleitet geführter öffentlicher Diskurs, der die Coronapolitik in eine Sackgasse geführt hat, sodass die Regierung nun mit immer mehr Druck gegen Teile der eigenen Bevölkerung arbeiten muss und glaubt, allein so Handlungsfähigkeit demonstrieren zu können.
Erst im August diagnostizierten Wissenschaftler mit einer in „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, veröffentlichten Erklärung: Kritischer Geist in der Krise. Pate im Hintergrund stand nicht zuletzt der Coronadiskurs, bei dem kritische, abweichende Stimmen deutlich an den Rand gedrängt wurden – mit deutlichen Folgen: Ein maßlos gewordenes Hygieneregime übernimmt quasireligiöse Funktionen und entpersonalisiert unser Zusammenleben. Nicht wir machen diese Politik, sondern das Virus, erklärte erst kürzlich der baden-württembergische Ministerpräsident. Entlarvender kann man es nicht sagen. Doch Entpersonalisierung ist nahezu ein diabolischer Vorgang. Wo niemand persönlich verantwortlich ist, erstirbt das Subjekt, am Ende aber auch die Rede von Gott. Denn das Virus spricht nicht von Gott.
Auch in einem anderen Punkt stellt Lob-Hüdepohl den medialen Dominanzdiskurs nicht in Frage: Wenn die Impfung die Geimpften schützen soll, müsste sich niemand vor Ungeimpften fürchten. Oder anders gesagt: Der Geimpfte hätte dann gar keinen ethischen Grund vom anderen Solidarität einzufordern. Der Risikoträger, der nicht geimpft ist, mag sich vielleicht selbst schaden. Aber das ist in Kauf zu nehmen, wenn die freie Entscheidungsfähigkeit gewollt ist. Der Staat hat seine öffentliche Schutzaufgabe erfüllt, sobald ein Impfangebot für alle vorliegt. Mehr kann und darf der liberale Rechts- und Verfassungsstaat nicht fordern.
Lob-Hüdepohl geht allerdings gar nicht davon aus, dass eine freie Entscheidung überhaupt sinnvoll sein könne. Doch es mag viele gute, zumindest ethisch respektable Gründe geben, warum sich Einzelne nach sorgfältiger, ethischer Abwägung nicht für eine Impfung entscheiden. Eine solche Entscheidung für oder gegen eine Impfung mit den neuen genbasierten Impfstoffen hängt vom persönlichen Risiko, der persönlichen Lebensführung, der individuellen Gefährdungslage, den eigenen Opportunitätskosten, von persönlichen Wertpräferenzen oder der Einschätzung der individuellen Vor- und Nachteile ab. Doch all diese Fragen kommen bei Lob-Hüdepohl nicht vor. Mindestens die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der eingeleiteten Zwangsmaßnahmen müsste ein namhafter Ethiker im Blick haben – sollte man meinen. Doch wo Moralisierung über die nüchterne Abwägung den Sieg davonträgt, scheint selbst basales Lehrbuchwissen verloren gegangen zu sein, etwa das Wissen über ethische Vorzugsregeln für die notwendige Güter- und Übelabwägung oder die Notwendigkeit, freiheitseinschränkende Maßnahmen daraufhin zu prüfen, ob diese geeignet und maßvoll sind. Da auch Gimpfte weiterhin das Virus übertragen könen, dürfte der Verzicht auf solidarische finanzierte Bürgertests ab Herbst geradezu kontraproduktiv sein.
Bei der drohenden 2-G-Regel, die dann Ungeimpfte zwangsläufig von bestimmten sozialen Vollzügen gänzlich ausschließt, kommt dem nationalen Ethikberater dann doch ein leiser Zweifel, aber auch nicht mehr. Ja, hier könnten Daseinsgrundfunktionen auf „sehr problematische“ Weise berührt sein. Als Fernsehzuschauer hätte man schon gern gewusst, wo für ihn eine rote Linie überschritten wäre. Doch kein Wort darüber, wie wichtig Berechenbarkeit, Klugheit und Augenmaß für den freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat sind. Am Ende bleibt alles schwammig, eben verbindlich und freundlich. Man hat den Eindruck, der Ethiker aus der Hauptstadt wolle nicht anecken, wolle sich die eigenen guten Gesprächskontakte in die Politik nicht verderben oder das eigene Netzwerk nicht gefährden.
Viele politische und gesellschaftliche Akteure sind an dieser Krise gescheitert, und leider eben vielfach auch die Vertreter der Kirchen und der Christlichen Sozialethik. Unser Land hat an Würde und Anstand verloren, mit langfristigen Folgeschäden für das soziale Zusammenleben und den öffentlichen Diskurs. Lob-Hüdepohl meldet sich immerhin zu Wort. Allenthalben jedoch herrscht in den Kirchenleitungen und theologischen Fakultäten vorwiegend dröhnendes Schweigen angesichts der impfpolitischen Kehrtwende. Grundwerte und Grundrechte unserer Verfassungsordnung müssen sich gerade in der Krise bewähren und tragfähig sein. Doch das zeigt sich in der aktuellen Coronapolitik gerade nicht.
Wer sonst immer von sozialer Teilhabe, Anerkennung und anderen sozialethischen Hochglanzbegriffen redet, dürfte angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen nicht schweigen – oder er wird unglaubwürdig. Das lautstarke Pochen auf Beteiligungsgerechtigkeit erweist sich nun als hohles Pathos. Warum dies so ist, hat viele Gründe. Auch Furcht vor persönlicher Repression dürfte eine Rolle dabei spielen, besser nichts zu sagen. Aber auch ein gewaltiger Verlust an religiöser Kraft kommt hinzu. Eine Kirche, die sich in Innerweltlichem und Vorletztem verliert (wobei ich als Sozialethiker keineswegs leugne, dass dies nicht auch Sache der Kirche wäre), weiß am Ende auch hierzu nichts Relevantes mehr zu sagen.
Wir werden lange daran arbeiten müssen, die Verwerfungen und Verletzungen, die jetzt entstehen, aufzuarbeiten. Und wir werden in der Tat sehr lange daran arbeiten müssen, wieder einen pluralismusfähigen, unvoreingenommenen öffentlichen Diskurs und auch gegenseitiges Vertrauen zurückzugewinnen. Einfach mal so von einer „Geste der Versöhnung“ zu sprechen, mit welcher der bayerische Ministerpräsident Ende August in einer Pressekonferenz die neuen Coronamaßnahmen seiner Regierung verkaufen wollte, wird nicht ausreichen.
Aber gegenwärtig müssen wir erst einmal aus der Krise herausfinden – ein Ende der Polarisierung und Spaltung unseres Zusammenlebens, wozu es sozialethisch viel zu sagen gebe, ist gegenwärtig alles andere als absehbar. Es geht um viel: Verfassungsordnung, Grundrechte und demokratische Kultur. Es bleibt zu hoffen, dass sich am Ende doch noch Sozialethiker finden lassen, die zu nüchterner Abwägung aus christlicher Verantwortung in der Lage sind, wo sich Irrationales und Wahnhaftes auf so beunruhigende Weise auszubreiten scheint – aber hoffentlich mit mehr Rückgrat, auf eine differenziertere, glaubwürdigere Weise und mit mehr Überzeugungskraft als der Kollege in seinem Fernsehauftritt.