Rezension: Reform braucht theologische Anstrengung

Erzbischof Reinhard Marx, bischöflicher Initiator des Synodalen Prozesses, hat dem Papst seinen Rücktritt angeboten. Noch ist unklar, was dies am Ende für den Synodalen Prozess bedeutet. Passend zur Debatte rezensiert Axel Bernd Kunze rezensiert im neuen Themenheft FORMEN DER SYNODALITÄT der Zeitschrift CONCILIUM (57. Jg., Heft 2, S. 236 – 241) folgende Titel:

Markus Graulich, Johanna Rahner (Hgg.): Synodalität in der katholischen Kirche. Die Studie der Internationalen Theologischen Kommission im Diskurs (Quaestiones disputatae; 311), Freiburg im Breisgau: Herder 2020, 389 Seiten.

Michaela Labudda, Marcus Leitschuh (Hgg.): Synodaler Weg. Letzte Chance? Standpunkte zur Zukunft der katholischen Kirche, Paderborn: Bonifatius 2020, 227 Seiten.

Michael Seewald: Reform. Dieselbe Kirche anders denken, Freiburg im Breisgau: Herder 2019, 174 Seiten.

Besonders lesenswert dabei der letztgenannte Titel:

Der Charme des Buches „Reform“ liegt darin, dass hier nicht einmal mehr bestimmte kirchenpolitische Reformforderungen erhoben werden. Diese sind, etwa im Bereich der kirchlichen Sexualethik, die selbst im engeren Kreis der Gemeinden kaum noch Plausibilität besitzt, zur Genüge bekannt. Äußerungen einzelner Bischöfe hierzulande gehen zunehmend an die Grenze des Sagbaren, ohne dass ein theologisches Vorankommen erkennbar wäre – jüngstes Beispiel ist die erneute Ablehnung einer Segnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen aus Rom. Michael Seewald weist demgegenüber auf, wie kirchliche Lehrentwicklung theologisch verantwortet und dem eigenen ekklesialen Selbstverständnis entsprechend gelingen kann – jenseits eines kirchlichen „Denkmalschutzes“ einerseits und einer oberflächlichen Anpassung an den vielgeschmähten „Zeitgeist“ andererseits. Damit leistet der Band wichtige theologische Grundlagenarbeit, nicht allein für den laufenden Synodalen Weg in Deutschland.

Neue Rezension: Kritisch-emanzipatorische Religionspädagogik

Axel Bernd Kunze rezensiert in der aktuellen Ausgabe der Theologischen Literaturzeitung (146. Jg., H. 5, Sp. 473 – 475):

Claudia Gärtner, Jan-Hendrik Herbst (Hgg.): Kritisch-emanzipatorische Religionspädagogik. Diskurse zwischen Theologie, Pädagogik und Politischer Bildung, Wiesbaden: Springer VS Verlag für Sozialwissenschaft 2020, XII + 649 Seiten, 69,99 Euro.

Nicht jedes beliebige Infragestellen des Bestehenden ist schon rationale Kritik. Wenn Gerechtigkeit nicht einfach aus ein für alle Mal gültigen Normen und Regeln abgeleitet werden kann, hat Schule die Aufgabe, die Lernenden in die Verfahren (sozial-)ethischer Urteilsbildung einzuführen. Dabei werden sich unterschiedliche handlungspropädeutische Zugänge verbinden. Für eine politisch interessierte Religionspädagogik wäre es wichtig, den Zusammenhang zwischen den verschiedenen gesellschaftsbezogenen Teilpraxen aus der Perspektive des eigenen Faches auszuleuchten und auszuweisen, wie andere Zugänge mit dem spezifischen Reflexionshorizont der eigenen Disziplin vernetzt werden können. Dies gelingt im Band nur begrenzt, bleibt aber eine zentrale didaktische Herausforderung. Die Aufgabe, die hier zu leisten wäre, ist keinesfalls trivial, wenn für die Educandi am Ende nicht ein unverbundener Flickenteppich verschiedener Perspektiven übrigbleiben soll, sondern sich diese unter Berücksichtigung der verschiedenen Dimensionen ein tragfähiges Handlungskonzept zur Bewältigung sozialer Praxis erarbeiten sollen. (Sp. 475)

Schriftenverzeichnis aktualisiert

Über das Wissenschaftsportal Academie erhalten Sie Zugriff auf ein aktualisiertes, vollständiges Schriftenverzeichnis (Stand: 8. Mai 2021):

Axel Bernd Kunze: Thematisch geordnetes Schriftenverzeichnis, Waiblingen (Rems) 2021.

Neue Rezensionen zur Sozialen Arbeit und Beratung in pädagogischen Kontexten

Ende April sind im Fachportal Socialnet.de zwei neue Rezensionen erschienen:

Rahel Portmann, Regula Wyrsch (Hrsg.): Plädoyers zur Sozialen Arbeit von Beat Schmocker. Eine menschengerechte Gesellschaft bedarf der Sichtweise der Sozialen Arbeit. Interact Verlag Hochschule Luzern (Luzern) 2019. 269 Seiten. ISBN 978-3-906036-35-9.

https://www.socialnet.de/rezensionen/27244.php

Mériem Diouani-Streek, Stephan Ellinger (Hrsg.): Beratungskonzepte in sonderpädagogischen Handlungsfeldern. Athena-Verlag e.K. (Oberhausen) 2019. 4., überarbeitete Auflage. 208 Seiten. ISBN 978-3-7455-1073-7. D: 19,50 EUR, A: 20,10 EUR.

https://www.socialnet.de/rezensionen/26311.php

Neue Rezension: Helge Kleifeld würdigt den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ für die Akademischen Monatsblätter

Helge Kleifeld würdigt in der aktuellen Ausgabe 3/2021 (133. Jg.) der AKADEMISCHEN MONATSBLÄTTER den Band Wiederentdeckung des Staates in der Theologie (Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020) des Autorenquartetts Alexander Dietz (Hochschule Hannover und Universität Heidelberg), Jan Dochhorn (Universität Durham), Axel Bernd Kunze (Universität Bonn) und Ludger Schwienhorst-Schönberger (Universität Wien) – hier ein Auszug:

Die Autoren verstehen ihr Werk als „Diskussionsbeitrag“ (S. 27 und 206) mit dem Ziel, „dass Theologie und christlicher Glaube von verantwortungsbewussten Staatsbürgern und politischen Entscheidungsträgern wieder als konstruktive und lösungsorientierte Ideengeber wahrgenommen werden“ (S. 27 f.). Es werden u. a. zahlreiche heiße Eisen angefasst: Globalisierung und Nationalstaat bzw. Nationalität, Migration, Gewaltmonopol des Staates sowie die sogenannte „Political Correctness“. Dabei diskutieren die Autoren Positionen, die mittlerweile von politischen Kreisen tabuisiert werden. Diese Bemerkung führt unmittelbar zur Beschäftigung mit der sogenannten „Political Correctness“ durch dieses Buch, die hier etwas ausführlicher behandelt werden soll.

Die Wurzeln dieses politischen Programms dürfen neben anderen in der Radikalisierung der 1968er-Bewegung mit dem ihr immanenten Anarchismus und dem aus ihr resultierenden Terrorismus gesehen werden. Unter anderem aus dieser Bewegung entstand die ökologische, gegenwärtig als grün bezeichnete politische Richtung, die das Prinzip einer die staatliche Rechtsordnung überformenden und überlagernden, vorgeblich moralisch fundierten Diskussions- und Debattenkontrolle etablierte und weitgehend durchsetzt. Die Autoren vertreten den Standpunkt, dass die Selbstaufwertung der Träger von politisch korrekten Meinungen durch die Beanspruchung einer höheren Moral als die der politisch Andersdenkenden, die „Bezweiflung der moralischen Integrität der Argumente des politischen Gegners“ (S. 20) bis hin zur Abwertung des politischen Gegners als „moralisch böse“ (S. 20) die eigene Position gegen Kritik immunisiere und zur „Selbstermächtigung zum Verstoß gegen geltendes Recht“ (S. 20) führe. Dieses Handeln führe zudem dazu, dass Redlichkeit und Freiheit des wissenschaftlichen und politischen Diskurses durch politischen Moralismus „insbesondere in Form von political correctness“ (S. 21) gefährdet sei. Politische Konflikte würden zu moralischen erklärt und ausgewählte ethische Positionen sakral überhöht. So entstünde die Zensur von Sprache und die Diskriminierung von Andersdenkenden.

Rezension: Das Recht auf Bildung – in der Erzieherausbildung

Johannes Gutbrod (Karlsruher Institut für Technologie) rezensiert in Heft 3/2020 folgende Neuerscheinung aus der pädagogischen Fachdidaktik:

Carsten Püttmann (Hg.): Bildung. Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in einen pädagogischen Grundbegriff (Didactica nova; 29), Baltmannsweiler: Schneider-Verlag Hohengehren 2019.

Kunzes Aufsatz Jedermann hat ein Recht auf Bildung nimmt ein „Querschnittsthema innerhalb der Erzieherausbildung“ (S. 291) zum Anlass und fragt, was dieses Recht für diejenigen bedeutet, deren Beruf es ist, andere zu erziehen und zu bilden. Kinder und Heranwachsende haben im Sinne ihrer Bildung ein Recht auf Förderung, Schutz und Beteiligung (vergleiche Seiten 302 ff.), was sich wiederum im Anforderungsprofil des Erziehers niederschlägt, der dieses Recht auch selbst genießt. Kunze konstatiert, dass oft nur derjenige aktiv das Recht auf Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten vermittelt, der es zuvor selbst er- und gelebt hat. Kunze macht sich unter anderem für diesen Teil in der Erzieherausbildung stark.“

Rezension: Bernhard Grün würdigt den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“

In Heft 3/2020 der Zeitschrift für Erziehung und Schule „engagement“ würdigt der bekannte Studentenhistoriker und Publizist Bernhard Grün den Band:

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger (2020): Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, 258 Seiten.

Ein Auszug aus der Rezension:

Im ersten seiner beiden bildungsethischen Beiträge „Wird der Rechtsstaat noch verstanden?“ tritt Axel Bernd Kunze als Pädagoge für die Einführung eines Fachs Rechtskunde ein. Schule als Raum der Erziehung zur Freiheit unter dem Verbot der Vereinnahmung für Sonderinteressen: „Nicht ist es Aufgabe des Staates, das Glück der Menschheit herbeizuführen, und nicht es daher seine Aufgabe, neue Menschen zu erschaffen“ (Joseph Ratzinger). Die Volks-, Kultur- und Willensnation als natürlicher Bezugsrahmen dürfe keinesfalls übergangen werden, denn: „Die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts wusste, wie das ‚Lied der Deutschen‘ aus der Feder Hoffmanns von Fallersleben zeigt, um den Zusammenhang von Einigkeit und Recht und Freiheit.“ Die egalitäre „Zivilgesellschaft“ sei nicht in der Lage, den Menschen in seiner Komplexizität, die sich auch in gemeinsamer Herkunft, Sprache, Kultur und Werten manifestiere, abzubilden. Er kritisiert die Überfrachtung von Politik am Beispiel naiver Hilfsphantasien des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bedford-Strohm, und migrationspolitischer Appelle der Deutschen Ordensobernkonferenz. Christliche Politik müsse vor falscher Moralität warnen, Verhältnismäßigkeit wahren, statt Alternativlosigkeit predigen. In der Frage „Woraus lebt ein Gemeinwesen“ setzt er sich abschließend mit der staatlichen Neutralitätspflicht auseinander und stellt fest, dass dem Staat letzte Fragen entzogen seien: „Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden markiert jene ‚Leerstelle‘, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nicht selbst füllen kann, will er nicht übergriffig werden.“

Europa wird in Zukunft nur unter Fortentwicklung der Nationalstaaten sein, oder es wird nicht sein –sie allein garantieren die Vielfalt seiner Kulturräume und werden einen europäischen Superstaat als Gegengewicht wirksam kontrollieren  – Föderalismus statt Zentralismus. Besorgt äußern die Autoren  Hoffnung auf einen Dialog, in dem nicht „manche in politischen Diskursen vertretene moralische Überzeugung als eine Stigmatisierung anderer Positionen“ verstanden, sondern die „demokratische Auseinandersetzung“ gesucht wird.

Neue Rezensionen: Ethik der Menschenrechte + Deutschland trauert

Axel Bernd Kunze rezensiert in Heft 3/2020 der schulpädagogischen Fachzeitschrift „engagement“, das erst in diesen Tagen erschienen ist, den Band

Brigitte Benz, Benedikt Kranemann (Hgg.) (2019): Deutschland trauert. Trauerfeiern nach Großkatastrophen als gesellschaftliche Herausforderung, Würzburg: Echter, 187 Seiten.

Unter anderem geht es um die Frage, inwieweit multireligiöse Trauerfeiern möglich sind:

„Angehörige verschiedener Religionen könnten, wie die Gebetstreffen von Assisi gezeigt haben, zusammenkommen, um zu beten, aber sie könnten nicht zusammen beten. Allerdings, so Haunerland, stehen die Kirchen vor der Wahl: Sie könnten mit ihrer Ritualfähigkeit und ihrer Tradition solche Räume eröffnen und zugleich anderen Religionen die gleichberechtigte Teilnahme daran ermöglichen. Wollten sie sich diesem religionsübergreifenden Dienst in einer zunehmend pluraler werdenden Gesellschaft verweigern, würden sie den Staat in eine ritualproduzierende Rolle drängen, die zwangsläufig staatliche Kompetenzüberschreitungen nach sich ziehen würde. Indirekt klingt zwischen Haunerlands Zeilen durch, dass er eine stärker zivilreligiöse Funktion des Staates durchaus dessen freiheitlichem Charakter gegenüber für abträglich hält.

Der vorliegende Band hält sich mit Antworten zurück und trägt eher den Charakter einer Bestandsaufnahme und Fragensammlung. Man wird aber mit Recht annehmen dürfen, dass uns diese Fragen künftig stärker beschäftigen werden.“

Eine weitere Rezension im selben „engagement“-Heft würdigt den Band:

Konrad Hilpert (2019): Ethik der Menschenrechte. Zwischen Rhetorik und Verwirklichung, Paderborn: Ferdinand Schöningh, 347 Seiten.

„Und wie steht es um ein Recht auf Bildung? Hilpert betont dessen Bedeutung für soziale und ökonomische Teilhabe, betont aber gleichfalls, dass Bildung sich darin nicht erschöpfe, sondern einen Selbstwert besitze. Das Recht auf Bildung schütze nicht zuletzt, so Artikel 26 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948, die „volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit“, ziele – so Hilpert in eigenen Worten – auf „tiefe und persönlich befriedigende Beziehungen“. Dass Bildung die intellektuelle Integrität des Einzelnen schützt sowie das Leben beziehungs- und anregungsreicher und damit auch genussvoller macht, daran ist immer zu erinnern gegenüber einem auf funktionale Kompetenzen reduzierten Bildungsverständnis – so als sei Bildung nur eine Durchgangsstation zu Aufstieg, Wohlstand und volkswirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. All das ist Bildung auch, aber eben sekundär. An erster Stelle steht die Freisetzung des Einzelnen zur Selbsttätigkeit, weil nur so dem Gemeinwesen am Ende am besten gedient ist.

Hilpert betont die antiautoritärre und antitotalitäre Spitze dieses Rechts: „Über die Weichenstellungen der Bildung und die Förderungsangebote haben nicht irgendwelche Korporationen zu entscheiden, sondern in erster Linie die Eltern. – Auf der anderen Seite soll der Staat nicht das Recht haben, Kinder dem Einfluss ihrer Eltern zu entziehen, es sei denn, die Eltern würden sich der Verantwortung für ihre Kinder entziehen, die Kinder misshandeln oder sie vernachlässigen“ (S. 224). Soweit richtig und nachvollziehbar. Nicht ganz plausibel allerdings ist, warum Hilpert die Gefahr konkurriender, ideologischer Einflussnahmen durch Verziehung dann aber vornehmlich bei staatlichen Jugendorganisationen verortet. Wir brauchen uns nur die beiden deutschen Diktatoren des zwanzigsten Jahrhunderts anzusehen, um zu erkennen, welche Zugriffsmöglichkeiten der Staat auf die junge Generation auf diese Weise besitzt. Nicht minder groß sind aber auch die Zugriffsmöglichkeiten des Staates durch das Schulwesen und die staatlichen Lehrpläne (gerade deshalb gehört zum Menschenrecht auch eine gesicherte Privatschulfreiheit). Dies gilt bereits für das demokratische Staatswesen. Denn es bleibt für den Staat, auch in unsrigen Tagen, eine Versuchung, nicht allein die Handlungsfähigkeiten seiner Bürger zu fördern, sondern auch deren Gesinnung und Denkungsart zu steuern. Am Ende stünden nicht Schüler, die gelernt haben, „richtig“ zu denken, sondern solche, die es überhaupt verlernt haben, selbständig zu denken. Die Menschenrechte öffnen vielmehr einen Raum gesellschaftlicher Selbstorganisation und freier Vergemeinschaftung, der eine lebendige Pflege sozialethischer Orientierungswerte jenseits staatlicher Lenkung zulässt.“

Rezension: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie

Anlässlich des Jahrestages des Großbrandes der Parister Kathedrale Notre Dame, der „Mutter Europas“, erinnert der Arbeitskreis der Studentenhistoriker daran, wie wichtig es bleibt, die geistig-kulturellen Grundlagen Europas zu verteidigen. In diesem Zusammenhang wird auf den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020) verwiesen: http://studentenhistoriker.eu/?p=1436

Neuerscheinung: Gespaltene Gesellschaft

In der aktuellen Ausgabe der „Neuen Ordnung“ vom April 2021 ist ein Kommentar zum Tagungsband der 21. Ökumenischen Sommerakademie 2019 in Kremsmünster erschienen:

Axel Bernd Kunze: Gespaltene Gesellschaft, in: Die Neue Ordnung 75 (2021), H. 2, S. 141 – 144.

Die Rezension war ursprünglich von der Fachzeitschrift „AMOS international“ angefragt worden, die u. a. von der AG Christliche Sozialethik herausgegeben wird. Die dortige Redaktion verlangte allerdings substantielle Eingriffe in den Text, welche die Intention des Autors verändert hätten. Nach dem Boykottaufruf der AG Christliche Sozialethik gegen die „Neue Ordnung“ vor einigen Jahren verengt sich der Diskurskorridor innerhalb der Disziplin mittlerweile auch an anderen Stellen. Das ist keine gute Entwicklung. Es ist aber vielleicht bezeichnend, dass sich ein solcher Vorgang gerade bei einem Beitrag unter dem Titel „Gespaltene Gesellschaft“ ereignet – quod erat demonstrandum. Der Leser möge selber urteilen, ob die Rezension anstößige Passagen enthält.

Leider ist bei der Redaktion eine Passage entfallen, sodass auf Seite 142 der Anschluss zwischen den unteren Absätzen nicht mehr passt. Im Folgenden finden Sie den Text daher noch einmal in der vollständigen Fassung:

Ein friedliches Zusammenleben in Freiheit, Toleranz, Solidarität und gegenseitiger Verantwortung ist kein fester Besitzstand. Die hierfür notwendigen sozialethischen Orientierungswerte müssen gepflegt werden. Ein solcher Aufruf allerdings sticht in der gegenwärtigen Gesellschaftsdiskussion gleichsam in ein Wespennest – so Gerhard Lehner im vorliegenden Sammelband, der die 21. Ökumenische Sommerakademie 2019 in Kremsmünster dokumentiert: „Wer die Frage nach Einheit, Gemeinschaft und dem allgemein Verbindenden (und damit auch Verbindlichen) stellt, der gerät sehr schnell in den Geruch, Macht ausüben und ausgrenzen zu wollen“ (S. 130). Wenn dem so sein sollte, bleibt die Frage, auf welche Weise die Kirchen in einer zunehmend heterogener werdenden Gesellschaft (und bei schwindendem eigenem Einfluss) überhaupt noch zur Pflege gemeinsamer Orientierungswerte beitragen können.

Severin J. Lederhilger (Hg.): Die gespaltene Gesellschaft. Analysen, Perspektiven und die Aufgabe der Kirchen (Schriften der Katholischen Privat-Universität Linz, Bd. 9), Regensburg: Friedrich Pustet 2020. 176 Seiten, ISBN978-3-7917-3200-8.

Für Paul Michael Zulehner sollten die Kirchen „Oasen ausufernden Vertrauens in Kulturen der Angst“ sein. Zu Recht verweist der Autor auf die hohe Bedeutung von sozialem Vertrauen für ein friedliches, stabiles Zusammenleben. Der Wiener Pastoraltheologe sieht in den vergangenen Jahren eine „Kultur der Angst“ heraufziehen und verweist auf biographische Ängste (z. B. vor Krankheit), soziale Abstiegsängste (z. B. durch den Zuzug von Migranten), kulturelle Ängste (z. B. vor dem Islam) oder auch paradoxe Ängste. Denn eine „Unkultur der Rivalität“ könne auch daraus erwachsen, dass Menschen bereits auf Erden das maximale Himmelsglück suchten – und damit unweigerlich das Gefühl entstehe, stets zu kurz zu kommen. Ängste gehörten zum Leben, mehr oder weniger für uns alle. Aber sie könnten dort übermächtig werden, wo der Einzelne sich nicht mehr durch eine Gemeinschaft des Vertrauens getragen wisse. Die Kirche sollte eine solche Gemeinschaft sein – und könnte dabei auf ihre genuin religiöse Kompetenz zurückgreifen: Denn „[r]ückgebunden […] wird der Mensch auf den Grund seines Lebens dort, wo die Quelle des Urvertrauens wohnt: der in einem heiligen Tanz liebende Gott“ (S. 35).

Zahlreiche Autoren des vorliegenden Bandes verweisen auf die inkludierende Wirkung der Menschenrechte. Walter Suntinger plädiert für kommunikative Strategien (z. B. Zivilcouragetrainings oder „Trainings im Umgang mit Stammtischparolen“), mit denen versucht werde, aktiv auf jene „anderen“ zuzugehen, „die den Menschenrechten (teilweise) ablehnend gegenüberstehen“ (S. 88).

Maria Katharina Moser plädiert dafür, Inklusion als „Strukturprinzip kirchlicher und diakonischer Praxis“ (S. 100) zu verankern. Für die Direktorin der Diakonie Österreich ist die kirchliche Praxis des Mahlhaltens, sowohl im Abendmahl als auch in Agapefeiern, ein „Inklusionsereignis“, bei dem sich gottesdienstlich-religiöse und gesellschaftlich-soziale Praxis sichtbar und wirksam miteinander verschränken könnten (wobei schon das Neue Testament von dabei möglichen Konflikten spreche).

Der Neutestamentler Gerd Theißen plädiert dafür, ein Bekenntnis zu den Menschenrechten in die Liturgie einzubinden – mit einer doppelten Verpflichtung: Das universale Ethos der Menschenrechte müsse in kleinen Gruppen, etwa in Kirche und Gemeinde, praktiziert werden. Zugleich dürften sich (kirchliche) Gruppen aber nicht im eigenen Nest verschließen, sondern müssten diese „universal für alle offen“ (S. 123) bleiben. Ein eigener Textvorschlag für ein menschenrechtsbezogenes Credo beschließt seinen Beitrag.

Manfred Scheuer rechnet in seinem Beitrag die Menschenrechte zu den notwendigen „Säulen des sozialen Friedens“ (S. 167), die es einer Demokratie überhaupt möglich machten, Differenz auszuhalten. Weltweite Gerechtigkeitsdefizite, aber auch Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit lassen für den Linzer Bischof diese Säulen wackeln. Denn ohne Glaubens- und Gewissensfreiheit sei eine Wahrheitssuche in Freiheit nicht möglich.

Jede Gesellschaft kennt Spannungen, gibt der eingangs schon zitierte Lehner zu bedenken. Doch wann ist von Spaltungen zu sprechen, „welche einer Gesellschaft zusetzen, und zwar so, dass sie deren Funktionieren beeinträchtigen und ihre Einheit bedrohen?“ (S. 128). Christian Spieß, Sozialethiker im österreichischen Linz, sieht in seinem anerkennungstheoretischen Beitrag den gesellschaftlichen Rubikon dort überschritten, wo der Grundsatz gleicher Freiheit und der Anspruch auf gleiche Teilhabechancen verletzt werden. Als Triebfeder hinter solchen Entwicklungen macht er politische Positionen aus, die den gesellschaftlichen Anspruch auf Pluralismus desavouieren.

Ist es aber nicht gerade die Inanspruchnahme gleicher politischer Freiheit, im öffentlichen Diskurs auch unterschiedliche Pluralitätskonzeptionen vertreten zu können? Wo dies nicht mehr möglich sein sollte, wäre ein Diskurs nicht mehr frei. Der Anspruch auf gleiche Freiheit verkäme zur Farce. Gesellschaftliche Spaltung zeigt sich heute nicht zuletzt in einem öffentlichen Diskurs, in dem es immer weniger gelingt, das Selbstverständnis des anderen unvoreingenommen wahrzunehmen. Dieser Eindruck stellt sich auch in diesem Fall ein. Wer etwa von „Leitkultur“ oder „christlichem Abendland“ spreche, scheint für Spieß nicht pluralitätsfähig zu sein und muss sich zeihen lassen, die Gesellschaft zu spalten. Eine solche Spaltung überwinden zu wollen, würde jedoch voraussetzen, zunächst nach dem Selbstverständnis der anderen zu fragen und zu prüfen, ob nicht auch diese gute Gründe auf ihrer Seite haben könnten.

Insgesamt bleibt die vorliegende Tagungsdokumentation im Rahmen des Erwartbaren; weiterführende Anfragen oder überraschend Neues, das über die bekannten Ansichten des Juste Milieu hinausgehen, bietet der Band leider nicht. Dabei stellen sich beim Lesen durchaus einige Fragen, die es wert wären, sozialethisch tiefergehend diskutiert zu werden – etwa im Anschluss an Suntingers Beitrag:

Der als Menschenrechtskonsulent tätige Autor macht ein „Recht auf Gleichheit“ stark, ohne näher zu diskutieren, wie sich die geforderten aktiven Maßnahmen des Staates gegen Diskrimnierung zum Freiheitsanspruch der Menschenrechte verhalten. Diese geraten in eine egalitaristische Schlagseite, wenn die polare Spannung zwischen Gleichheit und Freiheit, die mit dem Anspruch auf Gerechtigkeit ausgedrückt ist, einseitig zugunsten ersterer aufgelöst wird. Im (kirchlichen) Menschenrechtsdiskurs wiederholt sich an dieser Stelle, was auch sonst im sozialethischen Diskurs zu beobachten ist, wenn die im Personalitätsrprinzip gegebene bleibende Spannung zwischen Individualität und Sozialität einseitig in eine Richtung aufgelöst wird. Ein sozialethischer Freiheitsdiskurs, der diese Spannung aushält und aufrechterhält, bleibt weitgehend ein Desiderat der zeitgenössischen Sozialethik, wie sich hier einmal mehr zeigt. Auch hält Suntinger den eigenen Gleichheitsanspruch selber keineswegs ein, wenn er den gesellschaftlichen Diskurs von vornherein in ein (unausgesprochenes) „Wir“ und die „anderen“ teilt. Offenbar scheint bereits vor allem Diskurs festzustehen, wer Recht hat und wer nicht, wer „überzeugt“ werden muss. Man könnte auch von einem klassischen „Vor-Urteil“ im wörtlichen Sinne sprechen. Eine faire, streitbare, demokratische Diskurskultur bedarf der anspruchsvollen Unvoreingenommenheit und des Willens, zunächst einmal das Selbstverständnis der anderen Seite kennenzulernen, ohne vorschnell Etiketten anzuheften. Dann kann um das bessere Argument gestritten werden. Auch der vorliegende Sammelband vermag diese Polarisierung nicht zu überwinden. Allzu fest scheinen die Rollen verteilt zu sein. Unvoreingenommenheit (nicht: Wertneutralität) würde aber der paulinischen Forderung entsprechen: Prüft alles, und behaltet das Gute. Nach diesem Grundsatz könnte die Kirche tatsächlich ein Akteur sein, der dazu beiträgt, gesellschaftliche Spaltungen zu überwinden.

Gerd Theißens Beitrag kommt reichlich matt daher. Dies mag an der Tendenz kanonischer Lesarten liegen, die gesamte Bibel recht unspezifisch auf Hochglanzbegriffe wie Liebe und Freiheit hin auszulegen. Sein Vorschlag eines liturgischen Menschenrechtsbekenntnisses läuft Gefahr, den Gottesdienst zu politisieren. Die Kirche sollte sich davor hüten, so zu tun, als seien die Menschenrechte bereits ihre eigentliche Botschaft. Die Menschenrechte sind eine Antwort auf historisch-konkrete Erfahrungen von Leid, Unrecht und Gewalt in der Sprache des säkularen Rechts – und gerade darin haben sie ihren unverzichtbaren Wert. Der Theologie aber bleibt die genuine Aufgabe, sich um eine eigenständige Begründung der Menschenrechte zu mühen. Eine solche Leistung ist ein wichtiger Dienst an der Welt, der nach theologischer Substanz verlangt und eine eigenständige theologische Anstrengung gerade nicht ersetzen darf, sondern herausfordert.

Diese theologische Anstrengung wird nur gelingen, wenn der Charakter der Menschenrechte nicht verfehlt wird: Die Menschenrechte sind zunächst Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, dessen Handeln aufgrund des weitreichenden, für ein stabiles Gemeinwesen aber unabdingbaren staatlichen Gewaltmonopols eingehegt werden muss. Für die theologische Sozialethik bedeutet dies, dass eine Menschenrechtsethik ohne Einbettung in eine gehaltvolle Staatsethik zur Vereinfachung oder Moralisierung tendieren wird. An Zulehners Beitrag wäre durchaus die Anfrage zu richten, ob hinter den genannten Ängsten nicht ernstzunehmende politische Anfragen stecken (etwa im Blick auf die gefährdete Leistungsfähigkeit des Staates, der im Sündenstrudel dieser Weltzeit ein wichtiger Garant bleibt, die menschlichen Begierden zu zügeln), die auch im öffentlichen Diskurs der Kirchen allzu schnell an den Rand gedrängt werden – eine Diskurslage, die alles andere als eine vertrauensbildende Maßnahme darstellt. Politische Anfragen müssen politisch und sozialethisch bearbeitet werden, sollten aber nicht vorschnell durch einen pastoralen Diskurs abgetan werden, was leicht dazu führt, missliebige politische Positionen als Phänomene von Angst und Unsicherheit zu pathologisieren.

Will die Kirche ihrem Auftrag zu politischer und gesellschaftlicher Diakonie gerecht werden, muss sie beides im Blick behalten: die Sorge um eine faire, demokratische gesellschaftliche Streitkultur als Voraussetzung eines geordneten, auf funktionierenden Institutionen beruhenden staatlichen Zusammenlebens und die geistliche Sorge um Menschen, die zwischen die Fugen und Risse einer gespaltenen Gesellschaft geraten. Dieses Verhältnis angemessen auszublancieren, gelingt dem vorliegenden Band nur begrenzt.