Neuerscheinung: Gespaltene Gesellschaft

In der aktuellen Ausgabe der „Neuen Ordnung“ vom April 2021 ist ein Kommentar zum Tagungsband der 21. Ökumenischen Sommerakademie 2019 in Kremsmünster erschienen:

Axel Bernd Kunze: Gespaltene Gesellschaft, in: Die Neue Ordnung 75 (2021), H. 2, S. 141 – 144.

Die Rezension war ursprünglich von der Fachzeitschrift „AMOS international“ angefragt worden, die u. a. von der AG Christliche Sozialethik herausgegeben wird. Die dortige Redaktion verlangte allerdings substantielle Eingriffe in den Text, welche die Intention des Autors verändert hätten. Nach dem Boykottaufruf der AG Christliche Sozialethik gegen die „Neue Ordnung“ vor einigen Jahren verengt sich der Diskurskorridor innerhalb der Disziplin mittlerweile auch an anderen Stellen. Das ist keine gute Entwicklung. Es ist aber vielleicht bezeichnend, dass sich ein solcher Vorgang gerade bei einem Beitrag unter dem Titel „Gespaltene Gesellschaft“ ereignet – quod erat demonstrandum. Der Leser möge selber urteilen, ob die Rezension anstößige Passagen enthält.

Leider ist bei der Redaktion eine Passage entfallen, sodass auf Seite 142 der Anschluss zwischen den unteren Absätzen nicht mehr passt. Im Folgenden finden Sie den Text daher noch einmal in der vollständigen Fassung:

Ein friedliches Zusammenleben in Freiheit, Toleranz, Solidarität und gegenseitiger Verantwortung ist kein fester Besitzstand. Die hierfür notwendigen sozialethischen Orientierungswerte müssen gepflegt werden. Ein solcher Aufruf allerdings sticht in der gegenwärtigen Gesellschaftsdiskussion gleichsam in ein Wespennest – so Gerhard Lehner im vorliegenden Sammelband, der die 21. Ökumenische Sommerakademie 2019 in Kremsmünster dokumentiert: „Wer die Frage nach Einheit, Gemeinschaft und dem allgemein Verbindenden (und damit auch Verbindlichen) stellt, der gerät sehr schnell in den Geruch, Macht ausüben und ausgrenzen zu wollen“ (S. 130). Wenn dem so sein sollte, bleibt die Frage, auf welche Weise die Kirchen in einer zunehmend heterogener werdenden Gesellschaft (und bei schwindendem eigenem Einfluss) überhaupt noch zur Pflege gemeinsamer Orientierungswerte beitragen können.

Severin J. Lederhilger (Hg.): Die gespaltene Gesellschaft. Analysen, Perspektiven und die Aufgabe der Kirchen (Schriften der Katholischen Privat-Universität Linz, Bd. 9), Regensburg: Friedrich Pustet 2020. 176 Seiten, ISBN978-3-7917-3200-8.

Für Paul Michael Zulehner sollten die Kirchen „Oasen ausufernden Vertrauens in Kulturen der Angst“ sein. Zu Recht verweist der Autor auf die hohe Bedeutung von sozialem Vertrauen für ein friedliches, stabiles Zusammenleben. Der Wiener Pastoraltheologe sieht in den vergangenen Jahren eine „Kultur der Angst“ heraufziehen und verweist auf biographische Ängste (z. B. vor Krankheit), soziale Abstiegsängste (z. B. durch den Zuzug von Migranten), kulturelle Ängste (z. B. vor dem Islam) oder auch paradoxe Ängste. Denn eine „Unkultur der Rivalität“ könne auch daraus erwachsen, dass Menschen bereits auf Erden das maximale Himmelsglück suchten – und damit unweigerlich das Gefühl entstehe, stets zu kurz zu kommen. Ängste gehörten zum Leben, mehr oder weniger für uns alle. Aber sie könnten dort übermächtig werden, wo der Einzelne sich nicht mehr durch eine Gemeinschaft des Vertrauens getragen wisse. Die Kirche sollte eine solche Gemeinschaft sein – und könnte dabei auf ihre genuin religiöse Kompetenz zurückgreifen: Denn „[r]ückgebunden […] wird der Mensch auf den Grund seines Lebens dort, wo die Quelle des Urvertrauens wohnt: der in einem heiligen Tanz liebende Gott“ (S. 35).

Zahlreiche Autoren des vorliegenden Bandes verweisen auf die inkludierende Wirkung der Menschenrechte. Walter Suntinger plädiert für kommunikative Strategien (z. B. Zivilcouragetrainings oder „Trainings im Umgang mit Stammtischparolen“), mit denen versucht werde, aktiv auf jene „anderen“ zuzugehen, „die den Menschenrechten (teilweise) ablehnend gegenüberstehen“ (S. 88).

Maria Katharina Moser plädiert dafür, Inklusion als „Strukturprinzip kirchlicher und diakonischer Praxis“ (S. 100) zu verankern. Für die Direktorin der Diakonie Österreich ist die kirchliche Praxis des Mahlhaltens, sowohl im Abendmahl als auch in Agapefeiern, ein „Inklusionsereignis“, bei dem sich gottesdienstlich-religiöse und gesellschaftlich-soziale Praxis sichtbar und wirksam miteinander verschränken könnten (wobei schon das Neue Testament von dabei möglichen Konflikten spreche).

Der Neutestamentler Gerd Theißen plädiert dafür, ein Bekenntnis zu den Menschenrechten in die Liturgie einzubinden – mit einer doppelten Verpflichtung: Das universale Ethos der Menschenrechte müsse in kleinen Gruppen, etwa in Kirche und Gemeinde, praktiziert werden. Zugleich dürften sich (kirchliche) Gruppen aber nicht im eigenen Nest verschließen, sondern müssten diese „universal für alle offen“ (S. 123) bleiben. Ein eigener Textvorschlag für ein menschenrechtsbezogenes Credo beschließt seinen Beitrag.

Manfred Scheuer rechnet in seinem Beitrag die Menschenrechte zu den notwendigen „Säulen des sozialen Friedens“ (S. 167), die es einer Demokratie überhaupt möglich machten, Differenz auszuhalten. Weltweite Gerechtigkeitsdefizite, aber auch Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit lassen für den Linzer Bischof diese Säulen wackeln. Denn ohne Glaubens- und Gewissensfreiheit sei eine Wahrheitssuche in Freiheit nicht möglich.

Jede Gesellschaft kennt Spannungen, gibt der eingangs schon zitierte Lehner zu bedenken. Doch wann ist von Spaltungen zu sprechen, „welche einer Gesellschaft zusetzen, und zwar so, dass sie deren Funktionieren beeinträchtigen und ihre Einheit bedrohen?“ (S. 128). Christian Spieß, Sozialethiker im österreichischen Linz, sieht in seinem anerkennungstheoretischen Beitrag den gesellschaftlichen Rubikon dort überschritten, wo der Grundsatz gleicher Freiheit und der Anspruch auf gleiche Teilhabechancen verletzt werden. Als Triebfeder hinter solchen Entwicklungen macht er politische Positionen aus, die den gesellschaftlichen Anspruch auf Pluralismus desavouieren.

Ist es aber nicht gerade die Inanspruchnahme gleicher politischer Freiheit, im öffentlichen Diskurs auch unterschiedliche Pluralitätskonzeptionen vertreten zu können? Wo dies nicht mehr möglich sein sollte, wäre ein Diskurs nicht mehr frei. Der Anspruch auf gleiche Freiheit verkäme zur Farce. Gesellschaftliche Spaltung zeigt sich heute nicht zuletzt in einem öffentlichen Diskurs, in dem es immer weniger gelingt, das Selbstverständnis des anderen unvoreingenommen wahrzunehmen. Dieser Eindruck stellt sich auch in diesem Fall ein. Wer etwa von „Leitkultur“ oder „christlichem Abendland“ spreche, scheint für Spieß nicht pluralitätsfähig zu sein und muss sich zeihen lassen, die Gesellschaft zu spalten. Eine solche Spaltung überwinden zu wollen, würde jedoch voraussetzen, zunächst nach dem Selbstverständnis der anderen zu fragen und zu prüfen, ob nicht auch diese gute Gründe auf ihrer Seite haben könnten.

Insgesamt bleibt die vorliegende Tagungsdokumentation im Rahmen des Erwartbaren; weiterführende Anfragen oder überraschend Neues, das über die bekannten Ansichten des Juste Milieu hinausgehen, bietet der Band leider nicht. Dabei stellen sich beim Lesen durchaus einige Fragen, die es wert wären, sozialethisch tiefergehend diskutiert zu werden – etwa im Anschluss an Suntingers Beitrag:

Der als Menschenrechtskonsulent tätige Autor macht ein „Recht auf Gleichheit“ stark, ohne näher zu diskutieren, wie sich die geforderten aktiven Maßnahmen des Staates gegen Diskrimnierung zum Freiheitsanspruch der Menschenrechte verhalten. Diese geraten in eine egalitaristische Schlagseite, wenn die polare Spannung zwischen Gleichheit und Freiheit, die mit dem Anspruch auf Gerechtigkeit ausgedrückt ist, einseitig zugunsten ersterer aufgelöst wird. Im (kirchlichen) Menschenrechtsdiskurs wiederholt sich an dieser Stelle, was auch sonst im sozialethischen Diskurs zu beobachten ist, wenn die im Personalitätsrprinzip gegebene bleibende Spannung zwischen Individualität und Sozialität einseitig in eine Richtung aufgelöst wird. Ein sozialethischer Freiheitsdiskurs, der diese Spannung aushält und aufrechterhält, bleibt weitgehend ein Desiderat der zeitgenössischen Sozialethik, wie sich hier einmal mehr zeigt. Auch hält Suntinger den eigenen Gleichheitsanspruch selber keineswegs ein, wenn er den gesellschaftlichen Diskurs von vornherein in ein (unausgesprochenes) „Wir“ und die „anderen“ teilt. Offenbar scheint bereits vor allem Diskurs festzustehen, wer Recht hat und wer nicht, wer „überzeugt“ werden muss. Man könnte auch von einem klassischen „Vor-Urteil“ im wörtlichen Sinne sprechen. Eine faire, streitbare, demokratische Diskurskultur bedarf der anspruchsvollen Unvoreingenommenheit und des Willens, zunächst einmal das Selbstverständnis der anderen Seite kennenzulernen, ohne vorschnell Etiketten anzuheften. Dann kann um das bessere Argument gestritten werden. Auch der vorliegende Sammelband vermag diese Polarisierung nicht zu überwinden. Allzu fest scheinen die Rollen verteilt zu sein. Unvoreingenommenheit (nicht: Wertneutralität) würde aber der paulinischen Forderung entsprechen: Prüft alles, und behaltet das Gute. Nach diesem Grundsatz könnte die Kirche tatsächlich ein Akteur sein, der dazu beiträgt, gesellschaftliche Spaltungen zu überwinden.

Gerd Theißens Beitrag kommt reichlich matt daher. Dies mag an der Tendenz kanonischer Lesarten liegen, die gesamte Bibel recht unspezifisch auf Hochglanzbegriffe wie Liebe und Freiheit hin auszulegen. Sein Vorschlag eines liturgischen Menschenrechtsbekenntnisses läuft Gefahr, den Gottesdienst zu politisieren. Die Kirche sollte sich davor hüten, so zu tun, als seien die Menschenrechte bereits ihre eigentliche Botschaft. Die Menschenrechte sind eine Antwort auf historisch-konkrete Erfahrungen von Leid, Unrecht und Gewalt in der Sprache des säkularen Rechts – und gerade darin haben sie ihren unverzichtbaren Wert. Der Theologie aber bleibt die genuine Aufgabe, sich um eine eigenständige Begründung der Menschenrechte zu mühen. Eine solche Leistung ist ein wichtiger Dienst an der Welt, der nach theologischer Substanz verlangt und eine eigenständige theologische Anstrengung gerade nicht ersetzen darf, sondern herausfordert.

Diese theologische Anstrengung wird nur gelingen, wenn der Charakter der Menschenrechte nicht verfehlt wird: Die Menschenrechte sind zunächst Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, dessen Handeln aufgrund des weitreichenden, für ein stabiles Gemeinwesen aber unabdingbaren staatlichen Gewaltmonopols eingehegt werden muss. Für die theologische Sozialethik bedeutet dies, dass eine Menschenrechtsethik ohne Einbettung in eine gehaltvolle Staatsethik zur Vereinfachung oder Moralisierung tendieren wird. An Zulehners Beitrag wäre durchaus die Anfrage zu richten, ob hinter den genannten Ängsten nicht ernstzunehmende politische Anfragen stecken (etwa im Blick auf die gefährdete Leistungsfähigkeit des Staates, der im Sündenstrudel dieser Weltzeit ein wichtiger Garant bleibt, die menschlichen Begierden zu zügeln), die auch im öffentlichen Diskurs der Kirchen allzu schnell an den Rand gedrängt werden – eine Diskurslage, die alles andere als eine vertrauensbildende Maßnahme darstellt. Politische Anfragen müssen politisch und sozialethisch bearbeitet werden, sollten aber nicht vorschnell durch einen pastoralen Diskurs abgetan werden, was leicht dazu führt, missliebige politische Positionen als Phänomene von Angst und Unsicherheit zu pathologisieren.

Will die Kirche ihrem Auftrag zu politischer und gesellschaftlicher Diakonie gerecht werden, muss sie beides im Blick behalten: die Sorge um eine faire, demokratische gesellschaftliche Streitkultur als Voraussetzung eines geordneten, auf funktionierenden Institutionen beruhenden staatlichen Zusammenlebens und die geistliche Sorge um Menschen, die zwischen die Fugen und Risse einer gespaltenen Gesellschaft geraten. Dieses Verhältnis angemessen auszublancieren, gelingt dem vorliegenden Band nur begrenzt.

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