Schlaglicht: Kulturkampf um Gendersprache – wäre der Verzicht auf Regeln ein Ausweg?

Die Gendersprache hat einen Kulturkampf ausgelöst, sie spaltet das Land. Und so wird vorgeschlagen, jeder solle doch so schreiben, wie er will. Ein möglicher Ausgang aus der Arena des Kulturkampfes!?  Leider erlebe ich im Umgang mit Gendersprache wenig Freiheit, aber viel Gängelung. In meinen Disziplinen wird es immer schwerer, Publikationsorte zu finden, die hier nicht gängeln – da besteht gerade keine Freiheit, dass jeder schreiben kann, wie es seiner Intention entspricht, von einem moralisierenden Rechtfertiungszwang einmal abgesehen. Mittlerweile erlebe ich immer häufiger folgende Argumentationsfigur: Wer Vorbehalte gegen Gendersprache äußert, erscheint als ein Feind der Freiheit, da er andere gängeln wolle; die realen politischen Zwänge, die von der Gegenseite aufgebaut werden, fallen unter den Tisch. Und noch eine Argumentationsfigur ist zu hören: Verzichten wir doch auf Regeln – dann braucht es auch keine Auseinandersetzung um das Gendern mehr zu geben.

Doch besteht ein Unterschied zwischen Freiheit und Anarchie. Nur zwei Anmerkungen: Der beständige Zwang, Freiheitsräume neu verhandeln zu müssen, schafft kein Mehr an Freiheit. Dies gilt auch für den Gesprach unserer (Verkehrs-)Sprache im öffentlichen Raum. Wer wissenschaftlich oder journalistisch arbeitet, muss eine robuste Wissenschafts- und Publikationsfreiheit genießen. Diese zählen zu den zentralen Grundfreiheiten und sind individuelle Grundrechte. Universitäten, zumal staatliche, oder öffentlich-rechtliche Medien haben aber keinen Auftrag zur Gesellschaftsreform im Sinne einer politisch einseitigen, vielleicht sogar ideologischen Umsteuerung der Gesellschaft. Ein solcher Auftrag untergräbt den Charakter des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates, der auf verlässliche Institutionen, nicht Anarchie setzt. Und ein solcher Auftrag wirkt sich individuell freiheitsschädlich aus, etwa indem er in die Freiheit des Lehrens und Forschens wie des Studiums eingreift.

Anschlag auf Bamberger Alemannenhaus

Das Verbindungshaus der Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg wurde Opfer eines Farbanschlags – hier Fotos aus einem Weblog, das verbindungsfeindliche Straftaten dokumentiert:

https://iftuz.wordpress.com/2021/05/24/bamberg-politische-schmaehungen-gesprueht/

In dieser massiven Form zeigt sich eine neue Qualität verbindungsfeindlicher Straftaten nun auch in Bamberg. Die gesellschaftliche Polarisierung und die Erosion des Rechtsstaates machen auch vor einer Universitätsstadt wie Bamberg nicht halt. Es gibt keinen Grund, dass Korporationen sich verstecken, sie sollten durchaus selbstbewusst auf solche Straftaten reagieren. Wenn solche Straftaten verharmlost werden, ist die Freiheit ernsthaft in Gefahr.

Namensstreit an der Universität Münster

Kaiser Wilhelm II. erhob die Münsteraner Akademie 1902 durch eine Kabinettsordre zur Universität. Seit 1907 trägt sie deshalb den Namen ihres Gründers: Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster. Nach Greifswald (Ernst-Moritz-Arndt-Universität) oder Tübingen (Eberhard-Karls-Universität) ist jetzt auch in Münster ein Namensstreit ausgebrochen: Taugt der Hohenzollernkaiser weiterhin als Namensgeber? Diesen Streit zu klären, hat die Universität ein Projekt ins Leben gerufen – mit dem Titel: Zur Sache WWU. Durch Veranstaltungen, Diskussionsforen und wissenschaftliche Recherche, begleitet von einem Wissenschaftlichen Beirat, soll geklärt werden, wie die Universität künftig heißen soll. Das Projekt kann öffentlich kommentiert werden. Erste Kommentare sind mittlerweile online. Axel Bernd Kunze, selber Absolvent der Universität Münster, schreibt:

„Es ist ein guter Brauch, Universitäten nach ihren Gründern zu benennen. Damit ist kein Werturteil über das gesamte Wirken einer Person verbunden. Wer sich zu seiner Geschichte und Tradition bekennt, weiß auch um deren Bedingtheit. Jede historische Persönlichkeit hat Licht und Schatten. Auch wir wissen nicht, wie künftige Generationen einmal über unsere Zeit und ihre Akteure urteilen werden. Die Geschichte hingegen beckmesserisch an heutigen Überzeugungen messen zu wollen, ist geistige Bilderstürmerei, moralisierend und anmaßend – und ein hermeneutisches Armutszeugnis für eine Universität. Wer Namen aus dem öffentlichen Bewusstsein und aus dem öffenltichen Raum tilgen will, untergräbt die Fundamente unseres kulturellen Zusammenlebens. Wo identitätsstiftende Merkmale kollektiver Selbstvergewisserung (und dazu gehört auch die Erinnerung an den ersten deutschen Nationalstaat, das Kaiserreich) abgeräumt werden, gewinnt die orientierende Funktion alltäglicher Konvention und versteckter politischer Vorgaben an Einfluss – und in der Folge eine daraus abgeleitete, aber nur unzureichend reflektierte Moral.“

Schlaglicht: „Gendern“ hat wenig mit Sprachwandel, aber viel mit politischem Aktivismus zu tun

Für den öffentlichen Raum sollte ein Mäßigungsgebot gelten. Sprache ist ein zentrales Kulturgut und ein wichtiges Identitätsmerkmal der deutschen Kulturnation, das nicht einseitig durch weltanschauliche Positionen vereinnahmt werden darf. Daher ist es richtig, dass es Regeln gibt, etwa der amtlichen Rechtschreibung. Sie bewahren davor, dass wir unsere Freiheitsräume beständig neu ausgehandelt werden müssen und sie helfen sichern, dass nicht eine einzelne Gruppe durchsetzt, was recht ist. Ich muss meine Muttersprache angstfrei gebrauchen können – ohne damit rechnen zu müssen, beständig in ein politisches Minenfeld zu treten. Wo der Sprachgebrauch politisiert und moralisiert wird, geht ein entscheidender Freiheitsraum verloren.

Mittlerweile ist es so, dass „Studierende“ in Lehrveranstaltungen Gendersprache einfordern; in nicht wenigen Lehrveranstaltungen lernen sie, dass vermeintlich nur Gendersprasche „gerecht“ und „inklusiv“ sei. Die Anmaßung, die hinter einem solchen Ansinnen steckt, wird nicht mehr wahrgenommen: Wer sich anmaßt, den Sprachgebrauch eines anderes zu normieren, verhält sich autoritär und übergriffig. Mit „Gerechtigkeit“ und „Inklusion“ hat dies nichts zu tun. Es besteht keine Wahlfreiheit, so oder so zu schreiben, auch wenn das Freiheitsargument immer häufiger dazu verwandt wird, jene als Freiheitsgegner hinzustellen, die sich einer genderpolitischen Überformung der Sprache in den Weg stellen. Denn Gendersprache hat wenig mit natürlichem Sprachwandel zu tun, aber viel mit einer aktivistischen Agenda.

Wo die Sprache zur Arena für Politaktivisten wird, wird die Freiheit absorbiert vom Zwang, sich beständig moralisch rechtfertigen zu müssen. Dies hat am Ende auch wenig mit Wissenschaftsfreiheit zu tun, da zu dieser auch die Freiheit gehört, seine Gedanken sprachlich so auszudrücken, dass man sich nicht einem ständigen moralisierenden Rechtfertigungsdruck ausgesetzt sieht. Zum Kampf um die Freiheit gehört für mich auch das Ziel, die Sprache vor Politisierung und moralisierender Vereinnahmung zu bewahren.

Wir haben uns schon viel zu sehr daran gewöhnt, dass öffentliche Organe (dazu zählen auch Senate und Frauenbeauftragte) steuernd eingreifen, wo es staatlich nichts zu steuern geben sollte – alles natürlich immer ganz sanft, getarnt im Schafspelz von „Tipps“, „Best-practice-Beispielen“ oder Qualitätmanagementinstrumenten. Der freie Bürger und der freie Wissenschaftler braucht keine Gängelung. Ferner: All diese „Beispiele und Tipps“ aus der schönen, neuen Hochschulwelt setzen unausgesprochen Prämissen voraus, die gar nicht diskutiert werden. Gendersprache ist nicht „geschlechtergerecht“, sie ist aus meiner Sicht einseitig egalitaristisch („Damit wir ALLE DIESELBE  Sprache sprechen“), während das Freiheitsmoment kleingeschrieben wird. Gerechtigkeit aber verwirklicht sich im polaren Spannungsverhältnis von Freiheit und Gleichheit.

Ein Sprachwandel, der sich aus freien Stücken im Rahmen der Sprachgemeinschaft vollzieht, hätte zumindest eine andere Qualität als ein politisch gesteuerter, wobei die Verfechter der Gendersprache sehr häufig diesen Unterschied verschleiern und das Durchsetzen von Gendersprache als „natürlichen Sprachwandel“ deklarieren – wenn dem so wäre, bräuchte es ja gerade keine Beschlüsse von Senaten, „Tipps“ von Frauenbeauftragen usw. Der Verlust an Konsens innerhalb der Sprachgemeinschaft ist schon älter als der Genderstern. Sehr oft höre ich das Argument, das generische Maskulinum sei nicht neutral, wobei dann in der Regel auch noch linguistische und sprachsoziologische Begründungen durcheinandergeworfen werden. Das Argument setzt allerdings eine Politisierung der Sprache im Rahmen sozialer Bewegungen bereits voraus – mit der Folge, dass wir jetzt in der Tat keine „neutrale“ Sprachform mehr haben. Damit bleibt es aber immer noch unredlich, wenn Verfechter der Gendersprache dann allein für ihre Varianten die Etiketten „geschlechterneutral“, „geschlechtergerecht“ oder „geschlechterinklusiv“ einseitig in Anspruch nehmen. Gegen die machtförmigen Interventionen der „Gendersprachler“ können wir nicht die Neutralität, wohl aber die Freiheit in Stellung bringen.

Offener Brief für „Freiheit im Bildungssystem“

Der forschungs- und wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im hessischen Landtag, Frank Grobe, erinnert in seiner Stellungnahme zur Wissenschaftspolitik von Ministerin Dorn an den von Jan Dochhorn vor rund zehn Jahren initiierten Offenen Brief an den Herrn Bundespräsidenten „Für Freiheit im Bildungssystem“ – eine grundlegende Richtungsänderung an den Hochschulen ist seitdem ausgeblieben.

Miese Halbzeitbilanz für Ministerin Dorn

Petition gegen Genderzwang und für das Recht auf freie Rede

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) hat eine weitere Petition gegen den Genderzwang und für das Recht auf freie Rede gestartet:

https://rcds.de/petition-kein-genderzwang/

Bleibt zu hoffen, dass die Petition auch in den eigenen Mutterparteien gehört wird, wenn diese immer heftiger links blinken und dann in Richtung Grün abbiegen. Immerhin war es auch eine frühere Unionsministerin, die vor Jahren „Gendermainstreaming“ als Strategie der Bundesregierung durchsetzte.

Schriftenverzeichnis aktualisiert

Über das Wissenschaftsportal Academie erhalten Sie Zugriff auf ein aktualisiertes, vollständiges Schriftenverzeichnis (Stand: 8. Mai 2021):

Axel Bernd Kunze: Thematisch geordnetes Schriftenverzeichnis, Waiblingen (Rems) 2021.

Leserbrief: Wissenschaftsfreiheit – nicht nur von außen, sondern auch von innen bedroht

„Forschung & Lehre“, die Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, übernimmt Leserbrief zur Wissenschaftsfreiheit (28. Jg., Heft 5/2021, S. 384), der darauf hinweist, dass diese nicht allein von außen, sondern auch von innen – durch Wissenschaftler selbst – angegriffen werden kann:

„Dabei scheint es doch so einfach zu sein“, kommentiert Michael Hartmer in der aktuellen Ausgabe 3/2021 von „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, die aktuellen Debatten über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Ja, es könnte, wenn es gewollt wäre … Vielfach sind es Wissenschaftler selber, welche die Freiheit einschränken. Eine Fachgesellschaft fordert, eine Fachzeitschrift zu boykottieren und in Bibliotheken abzubestellen. Ein kontroverser Fachbeitrag wird nicht mit einer wissenschaftlichen Replik beantwortet, sondern durch einen Offenen Brief als gänzlich diskurs- und publikationsunwürdig gebrandmarkt. Redaktionen nötigen Autoren gendersprachliche Eingriffe auf, die linguistischen Regeln zuwiderlaufen. Gutachter suchen nicht nach methodischen Fehlern, sondern anstößigen Formulierungen. Herausgeber zensieren, weil ihnen die Aussageabsicht des Autors nicht gefällt. Schnell sind ad-hominem-Argumente im Spiel. Häufig wird etikettiert, nicht argumentiert. Die Liste ließe sich fortsetzen. Toleranz ja, aber bitte nur im engen Korridor der eigenen Meinung. Vielfalt ja, aber bitte nur innerhalb der vorherrschenden Mehrheitsansicht. Wissenschaft, die so vorgeht, verrät sich selbst. Niemand sollte behaupten, er wüsste schon im Voraus, welche Haltung angemessen sei. Was wissenschaftlich standhält, zeigt sich erst im streitbaren Diskurs. Unvoreingenommen und fair ist ein solcher nur dann, wenn kontroverse Positionen angstfrei ausgesprochen und publiziert werden können. Ein erneuertes Freiheitsbewusstsein tut not. Es ist dringend an der Zeit, dass die Fachgesellschaften und Berufsverbände – auch der DHV – die Debatte um Wissenschaftsfreiheit als ihre berufsethische Aufgabe begreifen. Wo die Mechanismen der Selbstregulation versagen, wird über kurz oder lang der Staat regulierend eingreifen müssen. Denn ein Grundrecht wie die Wissenschaftsfreiheit hält auf Dauer nur dann, wenn der Bogen nicht überspannt wird – und das geschieht gegenwärtig allzuoft.

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit: Erweiterte Dokumentation von Fällen deutscher „Cancel Culture“ online

Das neugegründete Netzwerk Wissenschaftsfreiheit hat eine erweiterte Dokumentation von Fällen deutscher „Cancel Culture“ online gestellt:

Auch die Christliche Sozialethik findet sich in der Aufstellung wieder. 2019 veröffentlichte die AG Christliche Sozialethik einen Boykottaufruf gegen die Zeitschrift „Die Neue Ordnung“ – leider alles andere als ein Ruhmesblatt für die Disziplin: Eine Fachgesellschaft überschreitet ihre Grenzen, wenn sie sich anmaßt, festschreiben zu wollen, welche Positionen des eigenen Faches öffentlich geäußert werden dürfen und welche nicht. Der Boykottaufruf enthielt gleichzeitig die Aufforderung an Bibliotheken, die Zeitschrift auszulisten. In der Folge hat die Universitätsbibliothek Tübingen, die für die Theologie eine besondere Rolle spielt, „Die Neue Ordnung“ aus der Auswertung für den Index theologicus herausgenommen. Damit hat die Universitätsbibliothek Tübingen ihren bibliothekarischen Sammlungs- und Dokumentationsauftrag verraten. Anstatt unterschiedliche Positionen eines Fachgebietes neutral zu dokumentieren, sollen bestimmte Positionen in der wissenschaftlichen und kulturellen Debatte unsichtbar gemacht werden. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen das bibliothekarische Berufsethos, sondern auch ein Verrat am gesamtgesellschaftlichen Auftrag einer vom Steuerzahler finanzierten wissenschaftlichen Einrichtung des Landes Baden-Württemberg.

Es ist erfreulich, dass das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit die Brisanz dieser Causa erkannt hat – im Gegensatz zur Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands, die sich seinerzeit in der Auseinandersetzung um „Die Neue Ordnung“ nicht dazu durchringen konnte, die Publikationsfreiheit zu verteidigen, was für einen publizistischem Berufsverband einem politischen und moralischen Armutszeugnis gleichkommt.

Hier die entsprechende Passage aus der Dokumentation des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit:

Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik veröffentlicht eine Erklärung zu der bekannten und profilierten Zeitschrift „Die Neue Ordnung“, die vom zum Dominikaner-Orden gehörigen Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg herausgebracht wird. In der Erklärung heißt es, die Zeitschrift sei „in ein populistisches und extrem rechtes Fahrwasser geführt“ worden, übernehme insbesondere in den Editorials kritiklos die Stereotypen und Ressentiments sowie die Ausgrenzungen und Abwertungen des Rechtspopulismus und der extremen Rechten. Zudem: „Auch viele Artikel der „Neuen Ordnung“ nehmen wir mangels wissenschaftlicher Substanz nur noch als zugespitzte Meinungsäußerungen wahr.“ Deshalb handele es sich nicht mehr um eine sozialethische Zeitschrift, vielmehr stelle sie sich „außerhalb der Grenzen eines seriösen Fachdiskurses der katholischen Sozialethik“. Die Verfasser der Erklärung „gehen davon aus, dass in Zukunft keine wissenschaftlichen Sozialethikerinnen und Sozialethiker in der „Neuen Ordnung“ mehr publizieren werden.“ Vertreter anderer Fächer werden eingeladen, sich dieser Entscheidung anzuschließen. Weiterhin gebe es „keinen Grund, die Zeitschrift weiterhin in wissenschaftlichen Bibliotheken zu führen“. Dem Dominikanerorden wird empfohlen, „Wege zu suchen, den Schaden für den Orden wie auch für die Sozialethik zu begrenzen“. Eine von etwa 70 Autoren der Zeitschrift unterzeichnete Gegenerklärung „Substanzieller Dialog statt Stigmatisierung und Ausgrenzung“ führt nicht zu einem solchen (substantiellen Dialog). – In der Folge der Erklärung nimmt die Universitätsbibliothek Tübingen, die im Bereich der Theologie eine zentrale Rolle spielt, die „Neue Ordnung“ aus dem Index theologicus heraus. Damit sind die in der „Neuen Ordnung“ publizierten Positionen öffentlich kaum noch sichtbar. Proteste gegen die Entscheidung der Universitätsbibliothek Tübingen bleiben erfolglos. (2019)