Zwischenruf: Zwischen Elternrecht und Schulaufsicht – Überlegungen zum neuen Koalitionsvertrag im Südwesten

„Wir werden ein verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr mit obligatorischen Bildungsinhalten im Wege eines Vorziehens der Schulpflicht einführen, damit sich alle Kinder – auch die, die bisher kein Angebot der frühkindlichen Bildung wahrnehmen – gut entwickeln können und auf den Schulstart vorbereitet sind.“ – so heißt es im neuen grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg, der am 9. Mai 2026 beschlossen wurde.

Die Forderungen ist nicht neu. Sie findet sich bereits von Beginn an in der neueren bildungsethischen Debatte, wie sie nach der ersten PISA-Studie vor rund einem Vierteljahrhundert einsetzte. Lassen wir an dieser Stelle einmal außen vor, ob ein solches Projekt angesichts der gegenwärtigen haushaltspolitischen Zwänge sinnvoll ist oder nicht. Die politischen Erwartungen, welche die neue Koalitionsregierung sich medial bei Vorstellung des neuen Koalitionsvertrages selbst steckte, sind hoch: Jedes Kind solle künftig in Baden-Württemberg schulreif sein, wenn es in die Grundschule wechselt. Nun gut, ganz so wird es wohl nicht sein, wenn die neue Koalitionsregierung künftig auch weiterhin Juniorklassen – in Nachfolge der bisherigen Grundschulförderklassen – vorsieht.

Bildungsethisch bleiben angesichts der vollmundigen Rhetorik der grün-schwarzen Regierung einige Fragen. Zum einen stellt sich der Frage, ob der Rechtsstaat auch gewillt und in der Lage ist, die Verbindlichkeit auch durchzusetzen. Konflikte sind vorprogrammiert, etwa dann, wenn Eltern ihr Kind zwar in eine Koranschule schicken, nicht aber in den öffentlichen Kindergarten. Gefordert sind an dieser Stelle die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, dann aber auch die Pädagogischen Fachkräfte, auf die neue Kontroll- und Dokumentationspflichten zukommen. Und schließlich wird pädagogisch damit umzugehen sein, dass möglicherweise nicht mehr alle Kinder freiwillig in der Kindertagesbetreuung sein werden, sondern durch staatliche Maßnahmen erwzungen.

Zum anderen liest man im neuen Koalitionsvertrag nichts über das Elternrecht. Wenn – so die politische Rhetorik – im Südwesten die Schulpflicht vorgezogen werden soll, dann müsste das letzte, obligatorische Kindergartenjahr nach Maßgabe des Grundgesetzes auch der staatlichen Schulaufsicht unterstellt werden. Die bisherigen Äußerungen aus Stuttgart lassen nicht erkennen, dass die Koalitionäre diese Konsequenz bedacht hätten. Wir dürfen gespannt sein, ob sich die Umsetzung des Koalitionsvorhabens am Ende, sollte es zu Verfassungsklagen von Eltern kommt, auch als verfassungsfest erweisen wird. Ein verbindlicher Kindergarten ist ein starker Eingriff in das Elternrecht, der nach einer sehr sorgfältigen Begründung vonseiten des Staates verlangt. Doch im Koalitionsvertrag Fehlanzeige. Auch hier gibt der christdemokratische Koalititonspartner mal wieder einen Teil seines christlichen Profils auf.

Aber wer wollte so kleinlich sein. Seit Corona wissen wir, wie schlampig mit der Verfassung umgegangen wird, wenn man politisch etwas durchdrücken will. Da können auch schon einmal Grundrechte einfach außer Kraft gesetzt werden. Bis in die bürgerliche Mitte hinein stört man sich nicht an Grundrechtseingriffen, wenn es um ein vermeintlich alternativlos Gutes geht – heißt dieses nun Gesundheitsschutz, Bildung oder Kinder. Der Staat meint es doch nur gut und will unser Bestes. Im Hintergrund steht ein Freiheitsverständnis, das nicht vom souveränen Individuum her gedacht, sondern zunehmend sozial determiniert verstanden wird. Was die Gemeinschaft als gut bestimmt, muss der Einzelne akzeptieren. In der Folge erscheinen Familien als sozial bedürftige Anspruchsberechtigte und der Staat als derjenige, der besser weiß, was gut für die Kinder als die eigenen Eltern. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass das sogenannte Elternrecht auch ein Kinderrecht, nämlich das Recht des Kindes, vorrangig von ein eigenen Eltern und nicht durch Dritte, etwa staatliche Akteure, erzogen zu werden.

Dabei soll nicht bestritten werden, dass es Probleme beim Übergang in die Grundschule gibt, dass Familien ihrer Erziehungsverantwortung nicht immer ausreichend nachkommen und dass insbesondere bei der frühen Sprachförderung deutliche Defizite bestehen. Nur: Dies verlangt nach zielgenauem Fördern und auch Fordern, nicht nach dem Einheitsmodell, das allen Eltern und Familien übergestülpt wird. Dänemark hat dies erkannt und differenziert beim 32-Punkte-Plan gegen soziale Verwahrlosung, der auch eine Kindergartenpflicht kennt, nach Wohnkontext und sozialer Notwendigkeit. Die Europäische Union hält dies für stigmatisierend. Flächendeckende Eingriffe in Grundrechte rufen weniger Widerspruch hervor.

Und schließlich: Die Kindergartenpflicht könnte die faktische pädagogische und weltanschauliche Wahlfreiheit von Eltern im Bereich der Elementarbildung verkleinern. Didaktisch könnte eine stärkere Verschulung des Kindergartens die Folge sein – jedenfalls dann, wenn den politischen Versprechungen einer verstärkten Sprachförderung und Schulvorbereitung auch Taten folgen sollen. Nicht allen, die jetzt die versprochenen Segnungen des Koalitionsvertrages begrüßen, dürfte das hinreichend klar sein.

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