Wem gehört der eigene Körper? – Dem Einzelnen selbst, sollte man meinen. Steht doch die Menschenwürde an erster Stelle unserer Verfassung, und kurz danach dann das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Doch weit gefehlt. Immer stärker wird der eigene Körper durch einen sich ausdehnenden Sozialstaat kollektiviert.
In der Coronazeit hatte eine Mehrheit im Land kein Problem mit einer aggressiven Impfnötigungspolitik. Eine allgemeine Impfpflicht scheiterte schließlich doch im Bundestag, doch bis zuletzt wollte der damalige Oppositionsführer und heutige Bundeskanzler in einer solchen keine Gewissensfrage erkennen – und dies, obwohl es um neuartige Impfverfahren ging, die nur notfallzugelassen, nur ungenau erforscht und in ihren Langzeitfolgen nicht einschätzbar waren. Gerade von einem christdemokratischen Politiker sollte man mehr Verständnis für Personalität und Gewissensfreiheit erwarten. Ein autoritärer biopolitischer Neokollektivismus griff um sich, ließ das Recht am eigenen Körper und das Recht auf körperliche Unversehrtheit zur Makulatur werden. Wer Zweifel äußerte, wurde als „Querdenker“, „Verschwörungstheoretiker“, „Schwurbler“ oder „Coronaleugner“ lächerlich gemacht und gesellschaftlich geächtet. Wer bei der freiheitsfeindlichen Coronapolitik mitmachte, darf sich hingegen heute noch seiner Ehrungen erfreuen, beispielsweise der ehemalige Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Reinhard Kempen, seines Positivpreises für Wissenschaftsfreiheit, den ihm das gleichnamige Netzwerk verliehen hat, oder Christian Drosten seiner Ehrung als „Hochschullehrer des Jahres“ durch den Verband, den Kempen einst leitete.
Aufgearbeitet sind die gravierenden Grundrechtseingriffe und medizinischen Entscheidungen von damals bis heute nicht. Kein Wunder, dass die Polarisierung des Landes, die damals politisch bewusst vorangetrieben wurde, bis heute nachwirkt und immer noch private Beziehungen oder Familien spaltet. Zu Recht fordern Gegner der damaligen Coronapolitik bis heute eine faire, unvoreingenommene und transparente Aufarbeitung ein. Zu den geistig-moralischen Langzeitschäden einer maßlos gewordenen Infektionsschutzpolitik zählt ein sinkendes Vertrauen in den Staat und seine Institutionen. Mittlerweile wird deutlich am Lebensschutz gerüttelt, bis tief in kirchliche Kreise hinein – sei es etwa beim Thema Abtreibung, die bestimmte Interessengruppen sogar zum Menschenrecht erklären wollen, sei es beim assistierten Suizid oder beim Transplantationsgesetz. Corona hat gezeigt, wie dünn der kulturell-ethische Firnis ist, der unseren Körper und unser Verständnis von Leiblichkeit vor Übergriffen des Staates und mächtiger gesellschaftlicher Kollektive schützt.
Morgen wird der Deutsche Bundestag erneut über Änderungen am Transplantationsgesetz debattieren. Es geht zunächst nur um eine „Orientierungsdebatte“, beispielsweise über die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Ein Euphemismus, denn von „Lösung“ kann hier nicht gesprochen werden. Was als Widerspruchslösung verkauft wird, ist eine Umdefinition des Körpers zum Volkseigentum. Organspende soll nicht mehr die freie Gewissensentscheidung des Einzelnen sein, sondern eine sozialstaatliche Verpflichtung. Auch über die eigene Sterblichkeit hinaus soll sich der Einzelne als nützlich am Volksganzen erweisen. Dem Einzelnen wird die Verfügungsgewalt über seinen Sterbeprozess entzogen. Wieder einmal dringt ein übergriffiger Staat – wie schon zu Coronazeiten – in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit ein und verletzt die Integrität des des eigenen Körpers und des leiblichen Selbstverhältnisses.
Die Achtung vor dem Einzelnen schwindet, seit Freiheit immer häufiger sozial definiert und nicht mehr vom souveränen Individuum her gedacht wird. Der Einzelne wird zum Untertan, über den ein übergriffiger Staat nach Belieben verfügen darf. Noch kann man widersprechen. Doch wie lange dieser Vorbehalt gilt, darf angesichts eines wachsenden autoritären Staatsverständnisses durchaus angezweifelt werden. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Aber angesichts eines schwindenden Freiheitsbewusstseins bis in die sogenannte bürgerliche Mitte hinein wird es morgen wohl keine Sternstunde des Parlamentarismus sein, die wir erleben werden. Die Welt wird unbehaust für den, der nicht mehr im eigenen Körper zuhause sein kann.