Gesegnete Pfingsten

Liebe Leser und Leserinnen meines Weblogs,

ich wünsche Ihnen gute, gesegnete Pfingsttage. Vielleicht können die folgenden Gedanken ein paar Akzente hierfür setzen.

Ich freue mich weiterhin auf die sozial- und bildungsethische Auseinandersetzung mit Ihnen und danke Ihnen für Ihr Interesse an meinen Beiträgen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Axel Bernd Kunze

Christen leben in einer Zwischenzeit: Sie wissen, dass mit Jesus Christus die Erlösung bereits unwiderruflich begonnen hat. In seiner Person ist das endzeitliche Heilshandeln des Vaters sichtbar angebrochen. Dies ist es, was Jesus mit „all dem“ meint, dass nun offenbar geworden ist.

Aber Jesus ist Realist genug, er weiß um den Sündenstrudel dieser Weltzeit und damit um die Grenze, die bleibt: Die Macht der Sünde ist gebrochen, aber noch nicht aus der Welt geschafft. Menschen können sich der Wahrheit verschließen, sich der Liebe des Vaters, die sich im Sohn offenbart hat, verweigern und sich von der christlichen Botschaft abwenden.

Die Annahme der kirchlichen Botschaft ist kein Selbstläufer. Die Zwischenzeit der Kirche, die mit Pfingsten begonnen hat, ist eine Zeit der Bewährung, des Wachsens und Reifens. Gefragt ist das beharrliche Bemühen, Jesu Worte und Taten vor der Welt zu bezeugen, sich von Fehlschlägen nicht entmutigen zu lassen und bei Erfolgen nicht selbstherrlich zu werden. Alles kommt letztlich vom Vater.

Er wird die Welt einmal vollenden. Das macht Jesus heute unmissverständlich deutlich: In seinem Kommen hat Gottes Heilsangebot sichtbar Gestalt angenommen, ist seine Liebe real geworden. Und dieses Heilsangebot wird Gott nicht mehr zurückziehen. 

Der Apostel Paulus spricht im Epheserbrief vom Siegel des Heiligen Geistes. Der Heilige Geist ist der Garant dafür, dass Gottes Erlösungshandeln, an dem wir durch die Taufe Anteil erhalten haben, Bestand hat. Durch Jesus Christus haben wir Zugang zum Vater, haben wir Anteil am Leben Gottes.

Und so leben Christen im Bewusstsein zwischen einem „Schon jetzt“ und einem „Noch nicht“. Sie wissen um den unwiderruflichen Beginn der Heilszeit in Jesus Christus. Und sie strecken sich zugleich aus nach der Vollendung des Heiles. Das Kirchenjahr macht dies auf seine Weise deutlich: An Pfingsten feiern wir den Beginn der Kirche. Am Christkönigsfest am Ende des Kirchenjahres blicken wir aus auf die Vollendung der Gottesherrschaft.

Zwischen der Himmelfahrt Jesu und Pfingsten waren die Apostel im Gebet um Maria versammelt, wie Lukas in seiner Apostelgeschichte berichtet. Maria wird für die junge Christenschar zu einem wichtigen Vorbild im Glauben und im Gebet. Papst Franziskus hat die besondere Rolle, die Maria für die Kirche spielt, vor ein paar Jahren mit einem neuen Mariengedenktag gewürdigt: In der Pfingstwoche gedenken wir ihrer als Mutter der Kirche.  Als Glaubende sind wir mit der Mutter Jesu in geistlicher Mutterschaft verbunden. Sie ist durch den Tod und die Auferstehung Jesu auch unsere Mutter geworden.

Maria steht für die Zwischenexistenz der Kirche. Der Theologe Hugo Rahner hat dies einmal so ausgedrückt: „Die Kirche ist Jungfrau und Mutter, sie ist unbefleckt empfangen und trägt die Last der Geschichte, sie leidet und ist doch jetzt schon in den Himmel aufgenommen.“ Auf der einen Seite steht Maria, die schon Vollendete, der Kirche mütterlich bei, in allen Gefahren und Nöten, in allen Kämpfen und Sorgen dieser Erdenzeit. Auf der anderen Seite haben wir in Maria ein großes Zeichen der Hoffnung. An ihr erkennen wir die große Berufung, die Jesus im heutigen Evangelium so jubelnd besingt. An Maria können wir erkennen, zu welcher Vollendung wir alle berufen sind, wenn Gottes Heilshandeln einmal in voller Fülle an uns sichtbar werden wird.

Auszug aus: Axel Bernd Kunze: Zwischenzeit der Kirche [Lesejahr B. Pfingstmontag], in: WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen 18 (2021), H. 3, S. 513 – 527.

Zwei Neuerscheinungen zur Erzieherausbildung und zur Elementarbildung

Im Onlinehandbuch www.kindergartenpaedagogik.de ist in der Rubrik „Erzieher/in: Ausbildung an Fachschulen“ ein Beitrag zur Rolle von Internaten an Fachschulen für Sozialpädagogik erschienen:

Axel Bernd Kunze: Art. Welche Rolle spielen Internate an Fachschulen für Sozialpädagogik? Überlegungen aus bildungsethischer Sicht, in: Martin R. Textor/Antje Bostelmann (Hgg.): Das Kita-Handbuch (Klax Kreativ UG, Berlin, 2021).

https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/ausbildung-studium-beruf/erzieher-in-ausbildung-an-fachschulen/welche-rolle-spielen-internate-an-fachschulen-fuer-sozialpaedagogik

Das neue Themenheft TPS spezial 4/2021 der Zeitschrift TPS – Theorie und Praxis der Sozialpädagogik widmet sich Gerechtigkeitsfragen in der Elementarpädagogik. Weitere Informationen zum Heft finden sich unter:

https://www.klett-kita.de/shop/zeitschriften/tps-theorie-und-praxis-der-sozialpaedagogik/tps-heft-4-21

Als Autor habe ich folgenden Beitrag zum Themenheft beigesteuert:

Axel Bernd Kunze: Jedem Tierchen sein Pläsierchen. Gerechtigkeit kommt nicht von allein. Unser Autor beschreibt, wie Fachkräfte Kinder dabei unterstützen können, moralische Konflikte zu lösen, Empathie zu trainieren – und warum er Mündigkeit besser als Beteiligung findet, in: TPS spezial – Theorie und Praxis der Sozialpädagogik [Das Prinzip Gerechtigkeit] (2021), H. 4/Sonderheft Frühling, 2021, S. 32 – 35.

Schlaglicht: Freispruch für Kirchenasyl in Münsterschwarzach – kommentierende Anmerkungen zu einem Urteil, das Signalwirkung haben könnte

Ein Mönch des Benediktinerklosters Münsterschwarzach musste sich wegen Kirchenasyls vor Gericht verantworten. „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel“, lautete der Vorwurf. Nun wurde er freigesprochen. Der Ordensmann habe zwar eine Straftat begangen, so die Richterin, doch sei ihm keine Schuld nachzuweisen – begründet wurde das Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Eine Politik, die nicht mehr rational, sondern affektgeleitet und moralisierend argumentiert, schafft den Resonanzraum für solche Urteile. „Wir schaffen das.“, „Humanität kennt keine Obergrenze.“, „Zum Volk gehört jeder, der im Land lebt.“ – gleich, was die Verfassung sagt. Diese lässt sich umdeuten, Spitzenpolitiker machen es vor. Am Ende wird die Verfassungsordnung beliebig und sehr dehnbar,  nicht nur politisch, auch juristisch. Wenn es egal ist, was die Verfassung sagt, und es nur um ein moralisierendes Wohlfühlen geht, macht das gute Gewissen alles wett. Und noch etwas kommt hinzu: Gerade in der Migrationspolitik wurde von Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftlern und Politik gleichsam der ethische Ausnahmefall als Normalzustand proklamiert. Es kann Situationen geben, in denen wir auch massenhaft Asyl gewähren sollten – aber das sind historisch einmalige Situationen, nicht ein Dauerzustand, der jetzt schon sechs Jahre anhält. Im permanenten moralischen Notstand wird leicht alles zu einer unhinterfragbaren Gewissensentscheidung. Wer will da noch so kleinlich sein und nach ausländerrechtlichen Regelungen fragen …

In der Folge gehen wir sehr verschwenderisch mit den Institutionen unseres Gemeinwesens um: Verfassung, Föderalismus, Grenzregime, Tarifautonomie … Wir haben einen Grundkonflikt, der unser Land seit dem Sommer 2015 spaltet: zwischen gesinnungsethischen und verantwortungsethischen Konzepten. Wenn es um vermeintlich humanitäre Gründe geht, sind die Ansprüche des Staates, der Nation oder des Staatsvolkes irrelevant geworden. Im Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ wird von einem moralischen Individualismus, der aber nur vermeintlich humanitär ist, weil er Raubbau betreibt an den verlässlichen, institutionellen, rechtsstaatlich kontrollierten Grundlagen unseres Gemeinwesens. Wer diese aber infrage stellt, löst den Staat auf – und am Ende damit auch die Möglichkeiten des Staates, humanitäre Nothilfe zu leisten.

Und die Justiz, die nicht mehr lange ein konservatives Bollwerk gegen politischen Leichtsinn bilden wird, schwenkt auf diese Linie ein. Am Ende bleiben auch Juristen Kinder ihrer Zeit. Die Menschenwürde ist keine lex, sondern ratio legis. Wer sich auf sie beruft, muss konkret werden. Und ein Freispruch wäre etwa begründet, wenn der Ordensmann nachweislich aus einem Notstand heraus richtig gehandelt hätte, weil der Staat in ein konkretes Menschenrecht gravierend (!) eingegriffen hätte und alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft gewesen wären. Der Mönch sagt in einem Zeitungsinterview, er wolle einem Menschen helfen – das ist für eine Gewissensentscheidung zu wenig. In diesem Fall geht es um eine Abschiebung nach Rumänien, also in ein EU-Land, auf Basis des Dublinabkommens. Dann hat bereits eine Härtefallentscheidung stattgefunden. Vor diesem Hintergrund braucht es schon sehr gute Gründe, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen. Erstaunlich (oder vielleicht besser: auch nicht), dass die Medien gerade über die konketen Hintergründe sehr wenig sagen. Der Anwalt pocht darauf, dass Seelsorger nicht voreilig für ihre Amtsausübung bestraft werden dürfen – das ist grundsätzlich richtig und gilt auch für andere Berufe. Aber die Kirchenautomonie ist kein Freibrief. Sie gilt nur im Rahmen der für alle geltenden Gesetze. Soweit die Presseberichte ein Urteil erlauben, hat der Ordensmann gegen diese Grenzen kirchlicher Verfassungsautonomie verstoßen – oder anders herum: Die Presseberichte lassen nicht erkennen, warum eine starke Gewissensentscheidung, die es ohne Frage geben kann, in diesem Fall straffrei bleiben sollte.

Eine pauschale Berufung auf Glaubens- und Gewissensfreiheit führt in die Irre. Sind damit alle Handlungen zum Schutz von Migranten gleich rechtlich und moralisch einwandfrei? Hat der Staat keine Rechte mehr, eine robuste Ausländergesetzgebung zu erlassen? Oder: Sind demnächst auch linksradikale Brandanschläge oder Körperverletzungen gegenüber misslieben Politikern entschuldbar und vor Gericht freizusprechen, weil sich der Täter auf seine Gewissensfreiheit beruft? Ein Staat, der noch etwas auf sich hält, muss gegen ein solches Urteil Berufung einlegen.

Ein solches Urteil verdankt sich einem politisch-gesellschaftlichen Klima, in dem migrationsethisch offenbar keine rationale Güterabwägung mehr möglich sein soll. Die romantisch-utopische Verklärung von Migration, die hier aufscheint, muss sozialpsychologische Ursachen haben – aber das wäre ein weiteres Kapitel …

Der Freispruch ist politisch, rechtlich und ethisch grundlegend interessant, er könnte Präzendenzwirkung haben. Warum wird über die konkreten Gründe, weshalb das Kloster die Rechtmäßigkeit der Abschiebung anzweifelt, nicht gesprochen? Das kann im Persönlichkeitsschutz begründet sein. Möglicherweise wird aber stillschweigend von einem unbegrenzten Niederlassungsrecht ausgegangen, weshalb staatliche Abschiebungen grundsätzlich unter Verdacht stehen – nicht der Mönch müsse sich dann rechtfertigen, sondern der Staat. Und Politikeräußerungen wie die Stralsunder Rede, die von der Bundeskanzlerin bis heute nicht widerrufen wurde (auch Schäuble hat sich als Bundestagspräsident schon vor dem Plenum in gleicher Weise geäußert), befördern ein solches Klima: Wenn sowieso jeder, der im Land lebt, schon zum Volk gehört, sind Abschiebungen in der Folge ein Verbrechen des Staates. Wer schiebt schon sein eigenes Volk ab!?

In der Berichterstattung auf katholisch.de, dem offiziellen Internetportal der Deutschen Bischofskonferenz, wird sehr deutlich, dass der Verteidiger dem schon so benannten moralischen Individualismus folgt: „Sauers Verteidiger Franz Bethäuser sagte in seinem Plädoyer, Bruder Abraham stütze sich auf die im Grundgesetz verankerte Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dies sei ein Individualrecht, das höher zu werten sei als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Zudem verwies Bethäuser darauf, dass in einer Ausführungsverordnung zum entsprechenden Strafrechtsparagrafen 95 darauf verwiesen werde, dass sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machten, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens. Explizit genannt sei in der Verordnung der Beruf des Seelsorgers. Außerdem sei der Asylbewerber nicht unverzüglich abgeschoben worden. Damit sei es zu einer faktischen Duldung gekommen.“

Individualrecht stehe immer höher als ein Kollektivrecht des Staates. Interessen des Staatsvolkes, Gemeinwohlbelange oder eine Staatsräson, die Helmut Schmidt noch kannte („Der Staat darf sich nicht erpressen lassen.“) sind damit ausgeschlossen. Dann bleibt die Frage, ob im vorliegenden Fall tatsächlich noch von Seelsorge gesprochen werden kann. Oder hat der Ordensmann die Grenzen der Seelsorge bereits verlassen? Auch im Bereich der Sozialen Arbeit wird der Ausländergesetzgebung sehr häufig kein eigenes Recht mehr zugestanden: Vor einigen Jahren erklärte eine Stellungnahme von Vertretern der Sozialen Arbeit es berufsethisch als unannehmbar, dass Vertreter der Disziplin an Abschiebungen mitwirken, auch wenn diese legal seien. Abschiebungen seien grundsätzlich illegitim. Damit wird ein Widerstandsrecht gegen ausländerrechtliche Maßnahmen des Staates proklamiert. Nun zeigt sich diese Position auch in richterlichen Entscheidungen.

Im Interview mit dem Domradio aus Köln sagt ein Kirchenasyllobbyist: „Insofern hat sich das bestätigt, was wir immer sagen: Kirchenasyl ist zwar kein niedergeschriebenes Recht, aber wir machen es gelegentlich, weil der Rechtsstaat im Asylrecht versagt, auch in den vielen Fällen, die Bruder Abraham betreut hat. Wir machen das aus unserer religiösen und christlichen Überzeugung heraus – Matthäus 25:35 – das Gebot, sich um Fremde zu kümmern und sie aufzunehmen, sie nicht ins Verderben zu schicken. Das beherzigen wir und das hat auch Bruder Abraham so getan, was jetzt die Richterin offenbar bestätigt hat.“

Auch hier wieder: Man wird nicht konkret. Welches Verderben droht im EU-Land Rumänien? Es ist eine moralisierende Sprache ohne konkrete Güterabwägung. Und es wiederholt sich, was seit dem Sommer 2015 zu beobachten ist: Kategorien der Nächstenliebe werden als normethische Kriterien auf staatliches Handeln angewandt. Deutschland zeigt ein freundliches Antlitz, dafür entschuldige man sich nicht. Der Staat hat eine Fürsorge nicht nur gegenüber den eigenen Staatsangehörigen, sondern auch Verpflichtungen gegenüber Fremden, die sich in seinem Hoheitsgebiet aufhalten – aber das heißt noch nicht, dass Fremde aufgenommen werden müssen. Wenn sich jemand unberechtigt in einem Staat aufhält, darf dieser auch Zwangsmittel anwenden. Im weiteren Verlauf des Interviews geht es um die Rechtsauffassung des Freistaates Bayern: „Das ist ein bayerisches Phänomen. Ganz Deutschland wundert sich, warum man in Bayern das strafbar sein soll, was woanders nicht strafbar ist. Wir sehen ja, dass auch die bayerischen Gerichte einfach nicht mitspielen bei dieser Strategie, die offen von der Staatsregierung gesteuert wird, auch von Herrn Söder.“

Es fällt der Vorwurf politischer Einflussnahme auf das Justizsystem in Bayern auf – hier wäre genau hinzuschauen: Richter müssen unabhängig sein; offenbar gilt dies in Bayern, wie der Freispruch beweist. Die Staatsanwaltschaften arbeiten in Deutschland weisungsabhängig, was justizpolitisch immer wieder kritisiert wird. Hier ist auch in anderen Politikbereichen der Vorwurf, die bayerische Politik nehmer stärker als Einfluss als anderswo, schon länger bekannt. Unbeantwortet bleibt im Interview aber die Frage, warum Bayern in einem föderalen Staatswesen, das in der Coronapolitik gegenwärtig deutlich unterlaufen wird, nicht anders verfahren darf.  Aus moralisierenden Überlegungen wird ein zentraler Bestandteil unserer Verfassungsordnung in Frage gestellt. Wenn Bayern tatsächlich Menschenrechte unterlaufen sollte, wäre Rechtsschutz durch das BVerfG möglich.

Das Ökumenische Netzwerk für Asyl in der Kirche in NRW schreibt: „Das Kirchenasyl beruft sich vielmehr auf Grund- und Menschenrechte, weil es die Menschenwürde von Geflüchteten schützt. Der Freispruch von Bruder Abraham Sauer sollte somit auch Signalwirkung für die Kirchenasylbewegung haben: wir lassen uns nicht von staatlichen Behörden vorschreiben, welchen Kriterien ein Kirchenasyl genügen muss, um anerkannt zu werden. Wir können uns mutig auf die eigene Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen.“

Auch hier wieder: unkonkret. Um welche Grund- und Menschenrechte etwa geht es? Fehlender Rechtsschutz in Rumänien? Das müsste konkretisiert werden. Verräterisch ist die Aussage, dass man sich von staatlichen Behören nicht vorschreiben lasse, welchen Kriterien Kirchenasyl genügen muss – nein, die Kirche muss sich in der Tat vom Staat keine Kriterien für ihr Handeln vorschreiben lassen, aber sie muss damit leben, dass ihre Kriterien staatlich und gerichtlich überprüft werden. Hier wird ein Widerstandsrecht gegen den Staat in Anspruch genommen, das es menschenrechtlich und ethisch tatsächlich gibt – aber in gravierenden Ausnahmefällen. Und was heißt hier Staat? Den Sozialstaat, der am Ende alles bezahlt, will man sehr wohl, aber den Rechtsstaat, der seine Ansprüche und Interessen mit rechtsstaatlichen Mitteln durchsetzt, will man nicht.

Wie man es auch dreht und wendet: Migration wird nicht mehr als ein irregulärer Zustand wahrgenommen, den es abzustellen gilt. Vielmehr erscheint Migration in einer globalisieten Welt als ein ganz normaler Zustand, der zu gestalten ist – und zwar unter der unausgesprochenen Annahme, dass es ein Niederlassungsrecht in Europa gibt. Der UN-Migrationspakt atmet diesen Geist. Der politische Umgang mit der Migrationskrise seit dem Sommer 2015 atmet diesen Geist – bis in hohe Staatsämter. Selbst der Bundesinnenminister war nicht mehr bereit, die Verfassung durchzusetzen. Die Wissenschaft (Ausnahmen sind etwa die beiden Sozialethiker Schröder und Körtner), die Medien und die Kirchen treiben diese Auffassung voran. Das Asylnetzwerk aus NRW spricht von einer Signalwirkung des Urteils – mag sein. Wenn sich diese Linie fortsetzt, wird sich die Polarisierung des Landes weiter vertiefen. Der bekannte Migratiionsberater Gerald Knaus warnt: Jede Migrationspolitik, die nicht auch Abschiebungen durchführt, wird scheitern. Alledings wäre es – anders als Knaus dies sagt –noch besser wäre, auch die territoriale Integrität des Landes zu schützen, damit Abschiebungen möglichst gar nicht erst notwendig werden. Doch dieser Konsens wurde seit dem Krisensommer 2015 bis tief hinein ins bürgerliche Lager aufgegeben, und die Kirchen mischen dabei selber politisch kräftig mit. Schengen hat den Grenzschutz abstrakt werden lassen, war aber nie darauf gerichtet, den Schutz der Außengrenzen aufzugeben, wie Knaus es fordert.

Schriftenverzeichnis aktualisiert

Über das Wissenschaftsportal Academie erhalten Sie Zugriff auf ein aktualisiertes, vollständiges Schriftenverzeichnis (Stand: 8. Mai 2021):

Axel Bernd Kunze: Thematisch geordnetes Schriftenverzeichnis, Waiblingen (Rems) 2021.

VDS führt Musterprozess: Zwang zur Gendersprache ist ein Eingriff in den innersten Kern der Persönlichkeit

„Nachdem die Firma Audi sich weigert, den Genderzwang für ihre Mitarbeiter zurückzunehmen, haben wir nun Klage eingereicht“, gibt der Dortmunder Professor Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache e. V., bekannt.  Das Vorgehen ist richtig, und es wird hoffentlich ein wichtiger Musterprozess werden – ich hoffe auf Erfolg. Eingriffe in die Sprache der Mitarbeiter sind ein Eingriff in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit – und dies erinnert nicht allein an die DDR, wie BILD schreibt. Es geht um mehr: Es geht auch um die Frage, ob Unternehmen auf diese Weise in die Persönlichkeit ihrer Mitarbeiter eingreifen dürfen. Immerhin verkaufe ich an den Arbeitgeber meine Arbeitskraft, aber nicht mehr – nicht meine Freiheit zu reden und zu denken. Auch haben Unternehmen kein Recht, ihre Mitarbeiter zu zwingen, gegen linguistische Erkenntnisse und korrekte Sprachnormen zu verstoßen. Ein Unternehmen, das so etwas von seinen Mitarbeitern verlangt, bricht deren Willen und Selbstbewusstsein. Es ist sehr gut, dass der Kampf für den Erhalt der Sprache und ihrer Schönheit und damit für ein zentrales Kulturgut und nationales Idenitätssymbol jetzt offensiv geführt wird.

Leserbrief: Wissenschaftsfreiheit – nicht nur von außen, sondern auch von innen bedroht

„Forschung & Lehre“, die Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, übernimmt Leserbrief zur Wissenschaftsfreiheit (28. Jg., Heft 5/2021, S. 384), der darauf hinweist, dass diese nicht allein von außen, sondern auch von innen – durch Wissenschaftler selbst – angegriffen werden kann:

„Dabei scheint es doch so einfach zu sein“, kommentiert Michael Hartmer in der aktuellen Ausgabe 3/2021 von „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, die aktuellen Debatten über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Ja, es könnte, wenn es gewollt wäre … Vielfach sind es Wissenschaftler selber, welche die Freiheit einschränken. Eine Fachgesellschaft fordert, eine Fachzeitschrift zu boykottieren und in Bibliotheken abzubestellen. Ein kontroverser Fachbeitrag wird nicht mit einer wissenschaftlichen Replik beantwortet, sondern durch einen Offenen Brief als gänzlich diskurs- und publikationsunwürdig gebrandmarkt. Redaktionen nötigen Autoren gendersprachliche Eingriffe auf, die linguistischen Regeln zuwiderlaufen. Gutachter suchen nicht nach methodischen Fehlern, sondern anstößigen Formulierungen. Herausgeber zensieren, weil ihnen die Aussageabsicht des Autors nicht gefällt. Schnell sind ad-hominem-Argumente im Spiel. Häufig wird etikettiert, nicht argumentiert. Die Liste ließe sich fortsetzen. Toleranz ja, aber bitte nur im engen Korridor der eigenen Meinung. Vielfalt ja, aber bitte nur innerhalb der vorherrschenden Mehrheitsansicht. Wissenschaft, die so vorgeht, verrät sich selbst. Niemand sollte behaupten, er wüsste schon im Voraus, welche Haltung angemessen sei. Was wissenschaftlich standhält, zeigt sich erst im streitbaren Diskurs. Unvoreingenommen und fair ist ein solcher nur dann, wenn kontroverse Positionen angstfrei ausgesprochen und publiziert werden können. Ein erneuertes Freiheitsbewusstsein tut not. Es ist dringend an der Zeit, dass die Fachgesellschaften und Berufsverbände – auch der DHV – die Debatte um Wissenschaftsfreiheit als ihre berufsethische Aufgabe begreifen. Wo die Mechanismen der Selbstregulation versagen, wird über kurz oder lang der Staat regulierend eingreifen müssen. Denn ein Grundrecht wie die Wissenschaftsfreiheit hält auf Dauer nur dann, wenn der Bogen nicht überspannt wird – und das geschieht gegenwärtig allzuoft.

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit: Erweiterte Dokumentation von Fällen deutscher „Cancel Culture“ online

Das neugegründete Netzwerk Wissenschaftsfreiheit hat eine erweiterte Dokumentation von Fällen deutscher „Cancel Culture“ online gestellt:

Auch die Christliche Sozialethik findet sich in der Aufstellung wieder. 2019 veröffentlichte die AG Christliche Sozialethik einen Boykottaufruf gegen die Zeitschrift „Die Neue Ordnung“ – leider alles andere als ein Ruhmesblatt für die Disziplin: Eine Fachgesellschaft überschreitet ihre Grenzen, wenn sie sich anmaßt, festschreiben zu wollen, welche Positionen des eigenen Faches öffentlich geäußert werden dürfen und welche nicht. Der Boykottaufruf enthielt gleichzeitig die Aufforderung an Bibliotheken, die Zeitschrift auszulisten. In der Folge hat die Universitätsbibliothek Tübingen, die für die Theologie eine besondere Rolle spielt, „Die Neue Ordnung“ aus der Auswertung für den Index theologicus herausgenommen. Damit hat die Universitätsbibliothek Tübingen ihren bibliothekarischen Sammlungs- und Dokumentationsauftrag verraten. Anstatt unterschiedliche Positionen eines Fachgebietes neutral zu dokumentieren, sollen bestimmte Positionen in der wissenschaftlichen und kulturellen Debatte unsichtbar gemacht werden. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen das bibliothekarische Berufsethos, sondern auch ein Verrat am gesamtgesellschaftlichen Auftrag einer vom Steuerzahler finanzierten wissenschaftlichen Einrichtung des Landes Baden-Württemberg.

Es ist erfreulich, dass das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit die Brisanz dieser Causa erkannt hat – im Gegensatz zur Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands, die sich seinerzeit in der Auseinandersetzung um „Die Neue Ordnung“ nicht dazu durchringen konnte, die Publikationsfreiheit zu verteidigen, was für einen publizistischem Berufsverband einem politischen und moralischen Armutszeugnis gleichkommt.

Hier die entsprechende Passage aus der Dokumentation des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit:

Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik veröffentlicht eine Erklärung zu der bekannten und profilierten Zeitschrift „Die Neue Ordnung“, die vom zum Dominikaner-Orden gehörigen Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg herausgebracht wird. In der Erklärung heißt es, die Zeitschrift sei „in ein populistisches und extrem rechtes Fahrwasser geführt“ worden, übernehme insbesondere in den Editorials kritiklos die Stereotypen und Ressentiments sowie die Ausgrenzungen und Abwertungen des Rechtspopulismus und der extremen Rechten. Zudem: „Auch viele Artikel der „Neuen Ordnung“ nehmen wir mangels wissenschaftlicher Substanz nur noch als zugespitzte Meinungsäußerungen wahr.“ Deshalb handele es sich nicht mehr um eine sozialethische Zeitschrift, vielmehr stelle sie sich „außerhalb der Grenzen eines seriösen Fachdiskurses der katholischen Sozialethik“. Die Verfasser der Erklärung „gehen davon aus, dass in Zukunft keine wissenschaftlichen Sozialethikerinnen und Sozialethiker in der „Neuen Ordnung“ mehr publizieren werden.“ Vertreter anderer Fächer werden eingeladen, sich dieser Entscheidung anzuschließen. Weiterhin gebe es „keinen Grund, die Zeitschrift weiterhin in wissenschaftlichen Bibliotheken zu führen“. Dem Dominikanerorden wird empfohlen, „Wege zu suchen, den Schaden für den Orden wie auch für die Sozialethik zu begrenzen“. Eine von etwa 70 Autoren der Zeitschrift unterzeichnete Gegenerklärung „Substanzieller Dialog statt Stigmatisierung und Ausgrenzung“ führt nicht zu einem solchen (substantiellen Dialog). – In der Folge der Erklärung nimmt die Universitätsbibliothek Tübingen, die im Bereich der Theologie eine zentrale Rolle spielt, die „Neue Ordnung“ aus dem Index theologicus heraus. Damit sind die in der „Neuen Ordnung“ publizierten Positionen öffentlich kaum noch sichtbar. Proteste gegen die Entscheidung der Universitätsbibliothek Tübingen bleiben erfolglos. (2019)

Schlaglicht: Wozu noch Politik, wenn es ein „Klimamainstreaming“ gibt?

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte nicht verwundern: „Freiheitsrechte künftiger Generationen müssten geschützt werden“ (F.A.Z.,  30. April 2021, S. 1) Jedenfalls, den nicht, der die akademische Debatte um Menschen- und Kinderrechte, Klima- und Generationengerechtigkeit aufmerksam verfolgt. Seit Jahren wird an den Universitäten die Werbetrommel dafür gerührt, die Menschenrechte beständig auszuweiten. Individuelle Freiheitsrechte sind zu wenig, nein die nachfolgenden Generationen müssen mitbedacht werden. Individuelle Freiheitsrechte müssen ausgeweitet werden – bis zur Unkenntlichkeit. Die internationalen Solidaritätsrechte sollten gleichberechtigt neben den Abwehr- und Sozialrechten stehen. Wer darauf bestand, dass Träger der Menschenrechte nur Individuen, nicht aber Kollektive sein könnten, galt als Ewiggestriger.

Kurz und gut: Solches war aus Karlsruhe irgendwann zu erwarten. Am Ende bleiben auch Juristen Kinder ihrer  Zeit. Selbst auf der Bamberger Generalversammlung (ich war damals ob der verhandeltetn Thematik aus der pädagogischen Sektion in die juristische geflohen) der einstmals konservativen Görresgesellschaft, eine der ältesten Wissenschaftsvereinigungen Deutschlands, war vor Jahren schon die wissenschaftliche Grundlage für das neue Urteil gelegt worden: Die Referentin forderte den Einbezug von Generationengerechtigkeit in die Beurteilung verfassungsrechtlicher Fragen.

Es war Andrea Edenharter, ihr Beitrag am Ende der schwächsten in der Tagungsdokumentation. Angesichts der aktuellen Klimadebatte war die Referentin bereit, einen Bruch mit der gegenwärtigen Rechtsdogmatik zu wagen und Nachhaltigkeitsrechte künftiger Generationen verfassungsrechtlich zu implementieren. Als Unterton schwang ein umweltpolitischer Alarmismus mit. Ein solcher wäre verfassungspolitisch allerdings ein schlechter Ratgeber. Die Aufgabe einer Verfassung ist eine andere: Diese steckt den formalen Rahmen ab, in dem selbst strittige oder komplexe Debatten politisch bearbeitet werden können. Die Frage, welche konkreten umweltpolitischen Mittel dem Ziel der Nachhaltigkeit tatsächlich entsprechen, kann nicht im Vorhinein juristisch entschieden werden. Mit einer ergebnisoffen geführten wissenschaftlichen wie politischen Debatte und einem Staat, der politisch Handlungsspielraum behält, wird einer wirksamen Umweltpolitik besser gedient sein als mit Versuchen, die Justiziabilität der Kinderechte aufzugeben, indem diese in Gestalt internationaler Solidaritätsrechte überdehnt werden.

Nun habe sich das Bundesverfassungsgericht, wie Reinhard Müller am 30. April 2021 in der F.A.Z. kommentiert, für allzuständig erkärt. Wird die Welt dadurch gerechter, eben generationengerechter? Michael Klonovsky bezweifelt dies – jedenfalls dann, wenn man die Staatsverschuldung gegenrechnet, die in Coronazeiten auch schon ganz ohne „Klimamainstreaming“ in ungeahnte Höhen schießen wird. Aber wie beides zusammengeht, wird uns im grün-schwarzen Deutschland dann ganz öffentlich-rechtlich jeden Abend in den Klimanachrichten vor Acht erklärt werden. Noch Fragen? Ja. Wofür brauchen wir noch Politiker, wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt selbst Politik gestaltet und die politische Abwägung konkurrierender Maßnahmen sowieso nicht mehr vorgesehen ist. Denn mit der Weltrettung vor der Klammer können alle politischen Maßnahmen gerechtfertigt werden. Dann erübrigt sich aber auch eine Wahl. Lassen wir doch gleich die Verfassungsrichter entscheiden.

Schlaglicht: Gender – eine Kulturnation macht sich zum Affen, und das ZdK verliert den Anstand

„… die Machenschaften einer kleinen Clique entschlossener Genderideologen“ – so Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache (VDS) in der aktuellen „Tagespost“ – haben „inzwischen eine ganze Kulturnation zum Affen gemacht. […] Die öffentliche Erleichterung ist mit den Händen zu greifen, dass endlich einmal ein tonangebender Politiker den Mut aufbringt, die Meinung der Wahlbürger ernst zu nehmen und  die übliche Verbeugung vor dem Gesslerhut der vermeintlichen politischen Korrektheit zu verweigern.“ Ja, wir sind Zeitzeugen anschwellender Kulturkämpfe. Bei Friedrich Schiller wagten die Freunde der Freiheit beim Rütlischwur einen Neuanfang, indem sie zunächst zum Naturrecht zurückkehrten – und eine neue Gemeinschaft der Freien schufen.

Doch gerade um das Verständnis von Natur wogt der Streit. Wer nicht gendert, erkenne Gottes gute Schöpfung nicht an – so das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), das wohl immer noch meint, die Alleinvertretung aller katholischen Laien für sich beanspruchen zu können. In die Erleichterung dieser Tage mischt sich für die Freunde der deutschen Sprache sogleich wieder Ärger. Wie schrieb ein Kommentator über das ZdK: „Man muß wohl schon ganz schön viel Messwein gesoffen haben, um sich als christliche Kirche so einen ideologischen und glaubensfernen Schwachsinn aus den Rippen zu schnitzen. Vermutlich war sogar Schnaps im Spiel; und wer den gemacht hat, dürfte ja allgemein bekannt sein.“ Nein, es ist noch schlimmer: Die Mehrheit derjenigen, die dem Antrag A4NEU „Geschlechtervielfalt in Wort und Schrift“ angenommen haben, sind Akademiker. Freiheit scheint für diese aber ein Fremdwort zu sein. Im schönen neuen Bologna- und Lissabonraum, der ja angeblich der größte Wissensraum der Welt sein soll, wird Fachlichkeit immer offener durch Ideologie ersetzt – und die Kirchen, die es eigentlich besser wissen sollten, sind nicht nur mittendrin, sondern an der Spitze dabei.

Ich frage mich: Wenn unsere westlichen Gesellschaften immer partizipativer, inklusiver, vielfältiger, gleicher, gerechter, bunter, lebenswerter, teilhabeorientierter, gendergerechter und so fort werden, warum ist dann die politische Stimmung so schlecht!? Offenbar führt alle pseudoakademische, pseudoliberale Gesellschaftsumwälzung am Ende doch nicht zu mehr Lebensqualität. Auch ein neues grün-schwarzes Vielfaltsministerium wird daran nichts ändern, im Gegenteil. Ein Antrag wie im ZdK, der nicht nur das Gendersternchen propagiert (was für sich genommen schon ein Frevel am Kulturgut unserer deutschen Sprache ist), sondern auch noch die Aussprache von Menschen normiert, ist nicht christlich, schöpfungsgemäß, liberal, gerecht, inklusiv oder entdiskriminierend, sondern totalitär, anmaßend und menschenverachtend. Und was passiert, wenn sich ein Redner im ZdK-Hoheitsbereich nicht an den Beschluss hält? Wird er dann aus dem katholischen Mustergarten Eden mit Schimpf und Schande vertrieben?

Ich weiß nicht, wie ein solcher Beschluss unter einem Präsidenten mit CDU-Parteibuch, der sich noch Kulturpolitiker nennt, unhinterfragt zur Abstimmung gestellt werden konnte. Hier bekommt das Wort „Zentralkomitee“ ganz ungewollt noch einmal eine ganz andere Konnotation. Ich wäre an seiner Stelle nach einem solchen Beschluss zurückgetreten – wo Menschen ihre eigene Muttersprache nicht mehr ungezwungen und angstfrei gebrauchen dürfen, sollte im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat eine rote Linie überschritten sein. 

Das Traurige ist, dass es bei dieser Debatte nicht allein um die Schönheit der Sprache oder den Zusammenhalt unserer Kulturnation geht. Nein, das ZdK braucht offenbar eine Alphabetisierung in grundlegenden ethischen Prinzipien, in Freiheitsliebe und schlicht in menschlichem Anstand.