Am 8. März jährte sich der Frauentag zum hundertsten Mal. Und mittlerweile hat er es in Berlin sogar zum gesetzlichen Feiertag geschafft. Soll man sich darüber freuen? Wer will, mag den Frauentag feiern. Als gesetzlicher Feiertag taugt er allerdings nicht. Warum?
Der Frauentag hat seine Wurzeln in einer ganz bestimmten politisch-weltanschaulichen Richtung, entstanden als feministischer Kampftag im Rahmen der sozialistischen und kommunistischen Bewegung. Die Feiertagskultur eines Landes hat eine integrative Funktion. Einzelne politische Richtungen haben aber nicht das Recht, den öffentlichen Raum zu besetzen. Wer einen Tag wie den Frauentag zum gesetzlichen Feiertag erhebt, polarisiert.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter und das Diskriminierungsverbot gehören zu unserer Verfassungsordnung – zu Recht. Das sollte unstrittig sein, rechtfertigt aber noch keinen eigenen Feiertag. Dies gilt auch für weitere Menschenrechte. In diesem Fall kommt aber hinzu, dass der Frauentag für eine ganz bestimmte partikulare Auslegung von Geschlechtergleichheit steht. Diese gehört nicht zum Wesensgehalt des Grundrechtes. Wie das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot politisch auszulegen und umzusetzen ist, darüber muss immer politisch diskutiert werden. Eine einzelne Auslegungsrichtung darf aber nicht durch einen gesetzlichen Feiertag quasi gesamtgesellschaftlich „dogmatisiert“ werden.
Gesetzliche Feiertage stehen für die kulturelle Prägung eines Staates. Sie stützen die geistig-kulturellen Fundamente unseres Gemeinwesens. Unser Staat bekennt sich deutlich zu den christlich-abendländischen Grundlagen seiner Rechts- und Verfassungsordnung. Daher sind Weihnachten, Karfreitag oder Allerheiligen zu Recht gesetzliche Feiertage. Dann stehen Feiertage für Ereignisse oder Werte der gesamtstaatlichen Verfassungsordnung, und nicht für einzelne (partei-)politische Konzepte. Daher ist etwa der Tag der Deutschen Einheit ein gesetzlicher Feiertag. Auch der Tag der Verkündung des Grundgesetztes könnte ein solcher werden, wenn wir es wollten.