Infektionsschutz in den Schulen: Kultuspolitik wird ihrer Fürsorgeverantwortung für Lehrkräfte nur unzureichend gerecht

Deutschland befindet sich in einem zweiten coronabedingten Stillstand. Das öffentliche Leben ist in weiten Teilen erneut eingeschränkt oder gänzlich lahmgelegt. Allerdings ist es der erklärte politische Wille, dass der Betrieb in Schulen und Kinderntageseinrichtungen weitergehen soll. Doch hängt der Infektionsschutz und der Gesundheitsschutz für die dort Beschäftigten weit hinter den politischen Erklärungen hinterher. Die öffentlichen Arbeitgeber im Bildungsbereich werden ihrer Fürsorgeverpflichtung gegenüber Lehrkräften nicht hinreichend gerecht.

Man kann sich schon fragen, warum erst in der zweiten Oktoberhälfte ein Lüftungskonzept für Schulen vorlag. Man kann schon fragen, warum nicht bereits im Sommer begonnen wurde, für Lehrkräfte FFP2-Masken zu bevorraten. Man kann schon fragen, warum man nicht schon früher Entlastungen, etwa bei beim Bürokratieaufwand im Prüfungsbetrieb, für dieses Schuljahr auf den Weg gebracht hat. All dies wäre schon im Frühsommer absehbar gewesen – und nicht erst jetzt, da ein neuerlicher Stillstand begonnen hat. Ganz wird man de Verdacht nicht los, dass eine zunehmend affektgeleitete Politik zu differenzierten, vorausschauenden und zielgenauen Maßnahmen wenig in der Lage ist. Es bleibt abzuwarten, ob wir unter diesen Umständen nicht doch bald einen neuerlichen Stillstand auch in den Schulen erleben werden.

Schon länger erheben Lehrerverbände Forderungen, die zeigen, wie es anders gehen könnte, wenn ein geregelter und sicherer Betrieb an den Schulen auch unter Pandemiebedingungen aufrechterhalten werden soll. Stellvertrtend seien hier die Forderungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus Baden-Württemberg vorgestellt (die Gendersprache wurde dem zitierten Original entnommen):

„Abstand in den Unterrichtsräumen ermöglichen – umstellen auf Wechselunterricht.

Das ist die vordringlichste und wirksamste Schutzmaßnahme. Das sieht auch die aktuelle Empfehlung des RKI für die Pandemiestufe 3 vor.

An den Schulen, spätestens ab Klasse 7 sollte der Unterricht mit halben Klassen, z.B. im tageweisen Wechsel in Präsenz stattfinden. Die andere Hälfte der Klasse erhält Aufgaben für den Zwischentag zu Hause. Das Lernen mit kleinen Gruppen ist deutlich effektiver, die Mehrarbeit für die Lehrkräfte begrenzt. Die Berufstätigkeit von Eltern ist bei älteren Schüler*innen nicht gefährdet.

Wo es die digitale Ausstattung erlaubt, sollte den Schulen ermöglicht werden, dass die halbe Klasse in Präsenz mit Abstand und die andere Hälfte zu Hause an den digitalen Geräten am Unterricht teilnimmt – im tageweisen oder wöchentlichen Wechsel.

Auch an den Grundschulen sollte der Abstand eingehalten werden.

Das RKI schlägt auch für Grundschulen Wechselunterricht vor. Dabei sollte der familiäre Betreuungsbedarf berücksichtigt werden. Bis Weihnachten sollten für den Unterricht größere Räume genutzt werden, auch außerhalb der Schule (kommunale und kirchliche Gebäude).

Die Schulen müssen Freiraum erhalten, um die Stundentafel, z.B. bei Ganztagsangeboten, zu kürzen, auch an den Grundschulen und den SBBZ.

Mit der aktuellen Unterrichtsversorgung kann der reguläre Stundenplan an vielen Schulen nicht mehr aufrechterhalten werden.

Durch den Lehrkräftemangel ist es schwierig, an den SBBZ und in der Inklusion sinnvoll zu arbeiten. Um Überlastung und eine Erhöhung von Kontakten zu vermeiden, muss das Unterrichtsangebot gekürzt werden können, wenn nicht genug Lehrkräfte im Präsenzunterricht verfügbar sind.

Masken zur Verfügung stellen.

Auch den Lehrkräften an Grundschulen müssen Alltagsmasken zur Verfügung gestellt werden.

Lehrkräfte müssen auf Wunsch Schutzmasken erhalten. Das hat das KM abgelehnt.

Die Schulleitungen müssen entlastet werden.

Alle Schulleitungen sind einer erheblichen Mehrbelastung und enormen Druck der Eltern ausgesetzt. Grundschulen und SBBZ haben schon seit Schuljahresanfang einen großen Lehrkräftemangel. Jetzt jonglieren und organisieren sie die verbliebenen Lehrkräfte: Quarantäne, Erkrankung, Risikogruppe, schwanger. Vor allem an kleinen Schulen hängt das alles allein an der Schulleitung.

Die Schulen benötigen personelle Unterstützung, z.B. durch Lehramtsstudierende und Pädagogische Assistent*innen. Auch der Ausbau der Schulsozialarbeit ist wichtig.

Die Lernbrücken waren kein Ersatz für den ausgefallenen Unterricht und kein Beitrag zum Abbau von Bildungsbenachteiligung. Schule ist mehr als Lesen, Schreiben, Rechnen. Selbstverständlich müssen diese Kompetenzen gefördert werden. Bildung heißt aber auch ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung.

Schulträger sollten CO2-Messgeräte anschaffen und den Einsatz geeigneter Raumluftfilter prüfen.

Die Vorgaben zum Lüften – alle 20 Minuten – schaffen eine Situation in Unterrichtsräumen, in denen bei niedrigen Außentemperaturen konzentriertes Lernen nicht möglich ist.

Lehrkräfte müssen weiterhin die Möglichkeit haben, sich kostenlos auf Corona testen zu lassen.

Rechtliche Fragen rund um die Arbeit mit digitalen Geräten müssen geklärt werden.

Eltern und Großeltern sitzen offen und verborgen mit in den Videokonferenzen. Die digitale Ausstattung der Lehrkräfte und Schüler*innen ermöglicht keine stabilen Fernlernangebote im gleichen zeitlichen Umfang wie der Präsenzunterricht. Die Lehrkräfte brauchen sinnvolle  Qualifizierungsangebote für ihre Arbeit mit digitalen Medien.

Weitere aktuelle Hinweise:

Die GEW hat sich dafür eingesetzt, dass es für Lehrkräfte und Schüler*innen im Tagesverlauf eine Pause von der Maskenpflicht gibt. Dafür wurde inzwischen die Maskenpflicht im Freien in den Pausen aufgehoben, wenn der Abstand eingehalten ist. Das ist gut –reicht aber nicht aus. Lehrkräfte arbeiten mehr und sind durch die Masken belastet – sie brauchen Pausen innerhalb der Arbeitszeit.

Das Kultusministerium hat mehrfach betont, dass Räume, die nicht angemessen gelüftet werden können, für Unterricht ungeeignet sind.

Das Land Baden-Württemberg übernimmt 95 Prozent der Kosten für Zusatzbusse. Zusatzbusse können eingesetzt werden, wenn in Bussen alle Sitzplätze besetzt sind. Verantwortlich ist der Schulträger.

Die GEW hat sich dafür eingesetzt, dass Stornokosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen im ersten Schulhalbjahr 2020/21 erstattet werden. Das KM hat eine wohlwollende Prüfung zugesagt.

Sitzungen der schulischen Gremien können unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden, sollen aber in Präsenz möglichst reduziert werden.

Bei Zwischen- und Abschlussprüfungen kann die Maskenpflicht entfallen, wenn der Abstand eingehalten wird. Die GEW hat – bisher leider erfolglos – gefordert, dies auch auf Klassenarbeiten auszuweiten.“

(Forderungskatalog der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Baden-Württemberg)

Leserbrief: Zu reifer Urteilsbildung befähigen

Leserbriefe bleiben ein Refugium bürgerlicher Meinungsfreiheit. Heute hat es wieder einmal einer in die F.A.Z. vom 3. November geschafft – zum Leitartikel „Kampf für die freie Gesellschaft“ am 22. Oktober 2020, der den brutalen Terroranschlag gegen einen Lehrerkollegen in Frankreich kommentierte. Leider ging die gestrige Gedenkminute gerade in Baden-Württemberg, einem Anrainerstaat Frankreichs, mehr oder weniger unter.

Neuerscheinung: Bildungsgerecht – Überlegungen zur Gestaltung des Schulsystems vor dem Hintergrund bildungspolitischer Debatten um Sozialindizes und Vermeidung von Übergängen

„Der Beitrag des Erziehungswissenschaftlers Axel Bernd Kunze thematisiert aus gegebenem Anlass grundsätzliche Fragen der Bildungsgerechtigkeit vor dem Hintergrund von Überlegungen und Visionen zu einer sozialpolitisch motivierten Neuausrichtung des Schulsystems.“ (Lars Strotmann im Editorial zu „Bildung aktuell“, Heft 6/2020)

Axel Bernd Kunze: Bildungsgerecht. Überlegungen für ein Schulsystem, das dem Einzelnen gerecht wird, in: Bildung aktuell 71 (2020), H. 6/2020 (November), S. 6 – 8.

Schlaglicht: Gesellschaftliche Freiheit durch mehr staatlichen Einfluss?

Michaela Wiegel schreibt im Leitartikel der F.A.Z. vom 22. Oktober 2020 in Reaktion auf den brutalen Mord an einem Lehrer in Frankreich, dass „jedes Kind ungeachtet seiner Herkunft und Religion Anspruch auf einen von familiären Einflüssen freien Raum hat, in dem es sich zu einem aufgeklärten mündigen Bürger entwickeln kann“. Die Staatsgläubigkeit, die aus einer solchen Lesart des Elternrechts spricht, mutet gerade unter der Überschrift „Kampf für die freie Gesellschaft“ seltsam an: Zu einer solchen gehört, dass Kinder vorrangig durch ihre Eltern und nicht durch öffentliche Kollektive erzogen werden. Gewiss: mit zunehmendem Alter nach der Formel „schwindendes Elternrecht – wachsendes Kinderrecht“. Der Beweis, dass ein laizistisches Gemeinwesen, das Religion zur Privatsache erklärt und aus den Schulen verbannt, bei der Integration erfolgreicher ist, steht auf tönernen Füßen. Mündigkeit wird gefördert, wenn Kinder zur eigenständigen, reifen Urteilsbildung in religiösen Fragen befähigt werden. Hierfür braucht es einen robusten Rechtsstaat, der Extremismus entschieden bekämpft, aber keinen Staat, der religiöse und familiäre Orientierung staatlich nivelliert und damit selber zum übergriffigen Weltanschauungsstaat wird.

Josef Kraus und Heinz-Peter Meidinger nehmen Stellung zu Lehrermord in Frankreich

Josef Kraus, ehemaliger Präsident des Deutschen Lehrerverbandes nimmt in einem Kommentar in der „Tagespost“ die deutschen „(Nicht-)Reaktionen“ auf den terroristischen Mord an einem Lehrer in Frankreich ins Visier: https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/kommentar-staerkt-endlich-den-lehrern-den-ruecken;art315,212984

Immerhin hat der bayerische Landtag am 21. Oktober, zu Beginn einer Plenarsitzung, in einer Schweigeminute des Opfers gedacht.

Kraus Nachfolger, Heinz-Peter Meidinger, forderte in einer Stellungnahme seines Verbandes, Lehrern den Rücken zu stärken und verwies auf zunehmende Gewalt und Einschüchterungsversuche ihnen gegenüber:
https://www.lehrerverband.de/tag/mord/

Sollen Lehrer weiterhin „systemrelevant“ bleiben, muss der Staat auch die pädagogische Freiheit schützen.

Schlaglicht: Zeiterfassung auch für Lehrer und Professoren?

In der aktuellen Ausgabe der GEW-Zeitschrift „Erziehung und Wissenschaft“ weist die Bildungsgewerkschaft auf das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 zur Arbeitszeiterfassung hin – … das auch für Lehrkräfte und Wissenschaftler umgsetzt werden sollte (GEW: „Selbstausbeutung bekämpfen“). Die Sache ist m. E. zweischneidig: Zum einen wäre es in der Tat wichtig, einmal den realen Aufwand in lehrenden Berufen zu erfassen – das gehört zur Fürsorgeverpflichtung des Dienstgebers. Andererseits ist die Zeithoheit ein hohes Gut. Gewonnen wäre nichts, wenn am Ende ein bürokratisches Monster steht, das die Mitarbeiter nicht schützt, sondern erdrosselt.

Über die Probleme der Umsetzung der europäischen Vorgaben im Schul- und Hochschulbereich gibt es mittlerweile auch rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen. Professoren, so einer der Juristen, die hierzu publiziert haben, wäre dann auch die Möglichkeit versperrt, Arbeit auf Mitarbeiter im Mittelbau abzuwälzen – denn dies würde durch die Zeiterfassung sichtbar gemacht.

Im GEW-Interview wird die Auffassung vertreten, dass der Arbeitgeber jede Arbeitsstunde erfassen müsse. Die Gewerkschaften hoffen, dass damit endlich eine empirische Grundlage zur Verfügung stehen könnte, die Anlass für arbeits- oder verwaltungsrechtliche Klagen bieten würde – mit der Folge, dass der Gesetzgeber gezwungen werden könnte, regelnd einzugreifen. Denn die Arbeitszeit von Lehrkräften oder Professoren dürfe nicht höher sein als bei anderen Beamten oder Angestellten. Ferner geht der interviewte Jurist davon aus, dass das EuGH-Urteil eine Selbsterfassung der Arbeitzseit ausschließe, das heißt: Der Dienstgeber müsste die Arbeitszeit erfassen  und dürfte diese Aufgabe nicht durchgängig an die Dienstnehmerseite delegieren (diese Lesart des EuGH-Urteils ist aber juristisch umstritten). Und alle Dokumentationslasten, die der Dienstnehmer erbringt, müssten in die Arbeitszeit eingerechnet werden, dürften also nicht zulasten der Freizeit gehen. Hauck-Scholz, der in der „Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht“ über die Thematik geschrieben hat, spricht zum Beispiel davon, dass Wissenschaftler im Falle von Bibliotheks-, Archivrecherchen oder Studienreisen gezwungen sein könnten, eine Selbsterfassung ihrer Dienstzeit selbst vorzunehmen. Momentan gibt es einen Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Umsetung des EuGH-Urteils. Dieser berücksichtigt aber nicht die Spezifika von Lehrkräften und Hochschulmitarbeitern, da Beamte nicht im Blick des Ministeriums sind. Es wird noch viel Wasser die Spree runterfließen … Doch bleibt die Frage, ob DGB und DBB/Tarifunion, wenn es dabei bleibt, für den Schul- und Hochschulbereich dann mit Musterklagen dagegen vorgehen werden und eine Zeiterfassung auch hier zu erzwingen versuchen. Das Urteil zeigt, wie stark europäische Rechtsakte mittlerweile in nationale Kulturen und überkommene Traditionen, etwa eines historisch gewachsenen Dienstrechts, einzugreifen im Stande sind.

Rezension: Plädoyer für das Fach Rechtskunde …

„Im ersten seiner beiden Beiträge ‚Wird der Rechtsstaat noch verstanden“ tritt Axel Bernd Kunze als Pädagoge für die Einführung eines Fachs Rechtskunde ein. Schule als Raum der Erziehung zur Freiheit unter dem Verbot der Vereinnahme für Sonderinteressen: ‚Nicht ist es Aufgabe des Staates, das Glück der Menschheit herbeizuführen, und nicht es daher seine Aufgabe, neue Menschen zu erschaffen.‘ (Joseph Ratzinger) Die Volks-, Kultur- und Willensnation als natürlicher Bezugsrahmen dürfe keinesfalls übersprungen werden, denn: ‚Die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts wußte, wie das ‚Lied der Deutschen‘ aus der Feder Hoffmanns von Fallersleben zeigt, um den Zusammenhang von Einigkeit und Recht und Freiheit.‘ Die egalitäre ‚Zivilgesellschaft‘ sei nicht in der Lage, den Menschen in seiner Komplexität, die sich auch in gemeinsamer Herkunft, Sprache, Kultur und Werten manifestiere, abzubilden. Er kritisiert die Überfrachtung von Politik am Beispiel naiver Hilfsphantasien des EKD-Vorsitzenden Bedford-Strohm und der deutschen Ordensobernkonferenz. Christliche Politik muß vor falscher Moralität warnen, Verhältnismäßigkeit wahren, statt Alternativlosigkeit zu predigen. In der Frage ‚Woraus lebt ein Gemeinwesen‘ setzt er sich abschließend mit der staatlichen Neutralitätspflicht auseinander und stellt fest, daß dem Staat letzte Frage entzogen seien: ‚Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden markiert jene ‚Leerstelle‘, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nicht selbst füllen kann, will er nicht übergriffig werden.'“

Bernhard Grün in einer Rezension (Von der volkspädagogischen Entgrenzung des Linksstaats, in: Burschenschaftliche Blätter, 135. Jg., H. 3, S. 137 f.) über den Band:

Alexander Dietz/Jan Dochhorn/Axel Bernd Kunze/Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.

Neuerscheinung: Wann ist Schule „gerecht“?

Im aktuellen Heft 2/2020 der Zeitschrift „engagement“ fragt der Bonner Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze: Wann ist Schule „gerecht“? (38. Jg., S. 137 – 140).

Im Rezensionsteil werden folgende Titel vorgestellt:

  • Michael Reitemeyer, Winfried Verburg (Hgg.): Bildung – Zukunft – Hoffnung. Warum Kirche Schule macht (Rez.: Markus Brenk, Detmold i. Westf.)
  • Sabine Bieberstein, Peter Nothaft, Barbara Staudigl (Hgg.): Hoffnungsraum Schule. Perspektiven für eine profilierte Entwicklung katholischer Schulen (Rez.: Hans-Michael Mingenbach, Halle a. d. S.)
  • Tobias Licht, Stephan Mokry (Hgg.): Die Reformation – ein Bildungsgeschehen? Historische und ökumenische Ausblicke (Rez.: Felix Albrecht, Göttingen)
  • Marianne Heimbach-Steins, Anna-Maria Riedl (Hgg.): Kindeswohl zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Theorie und Praxis im Gespräch; Anna-Maria Riedl: Ethik an den Grenzen der Souveränität. Christliche Sozialethik im Dialog mit Judith Butler unter Berücksichtigung des Kindeswohlbegriffs (Rez.: Axel Bernd Kunze, Weinstadt i. Remstal)
  • Frank Nix, Jens Wollmann: Experten helfen Referendaren: Schüler und Eltern beraten (Rez.: Katharina Dübgen, Polling-Oderding)
  • Carolin Philipps: Amina: mein Leben als Junge (Rez.: Anna Winkler-Benders, Bonn a. Rhn.)
  • Q. Raúf Onjali: Der Junge aus der letzten Reihe (Rez.: Maria Holgersson, Bonn a. Rhn.)

PÄDAGOGIK UND PANDEMIE – Alfred-Petzelt-Stiftung lädt zu ihrer ersten Jahrestagung mit einem aktuellen Thema ein

In Kooperation mit der Sektion Pädagogik der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft richtet die Alfred-Petzelt-Stiftung am 25. September 2020 ihre erste Jahrestagung aus – angesichts der aktuellen Umstände in digitalem Format. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 18.09.2020 möglich. Nähere Informationen wie Programm und Anmeldemodalitäten finden sich unter: gg2020.foki-institut.de

Am Vormittag wird die Sektion Pädagogik der Görres-Gesellschaft von 11.00 bis 13.15 Uhr ihre Jahrestagung unter das brandaktuelle Thema „Pädagogik und Pandemie“ stellen. Ab 13.30 Uhr wird dann die Alfred-Petzelt-Stiftung mit zwei Vorträgen das Thema „Pädagogik und Geltung“ fokussieren. Angesichts gegenwärtiger Debatten um Fake-News, Verschwörungstheorien, Status von Wissenschaft usw. hat der Stiftungsvorstand eine Koinzidenz von Aktualität und überdauernder Grundlegungsproblematik als Rahmenthema gewählt.


Als Vortragende konnte die Alfred-Petzelt-Stiftung Herrn Prof. Dr. Thorsten Fuchs von der Universität Koblenz-Landau sowie den Stipendiaten der Stiftung, Herrn Gaudenz Welti, von der Universität Bern gewinnen.

Nach den zwei thematischen Teilen schließt die Tagung mit der Verleihung des Promotionspreises der Görres-Gesellschaft, der von der Petzelt-Stiftung im Rahmen einer seit 2019 bestehenden Kooperationsvereinbarung finanziert wird.


Der Vorstand der Alfred-Petzelt-Stiftung lädt ganz herzlich zur kostenfreien Teilnahme ein.

Im Namen des Stiftungsvorstands grüßt freundlich

Thomas Mikhail

Rezension: #Education for Future

„Offen lassen die Antworten allerdings, wie nicht allein Bildung, sondern auch gute Ausbildung jenseits von Schule gelingen kann. Denn für eine gute Zukunft braucht es beides: Persönlichkeitsbildung und berufliche Fähigkeiten. Ein Bildungssystem, das nachhaltig sein will, muss beides zusammendenken.“

… Axel Bernd Kunze über das Buch #Education for Future von Gerald Hüther, Marcell Heinrich und Mitch Senf (Goldmann, 318 Seiten, 22 Euro) in Publik-Forum, Nr. 13 v. 10. Juli 2020, S. 57.