Rezension: Das Recht auf Bildung – in der Erzieherausbildung

Johannes Gutbrod (Karlsruher Institut für Technologie) rezensiert in Heft 3/2020 folgende Neuerscheinung aus der pädagogischen Fachdidaktik:

Carsten Püttmann (Hg.): Bildung. Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in einen pädagogischen Grundbegriff (Didactica nova; 29), Baltmannsweiler: Schneider-Verlag Hohengehren 2019.

„Kunzes Aufsatz Jedermann hat ein Recht auf Bildung nimmt ein „Querschnittsthema innerhalb der Erzieherausbildung“ (S. 291) zum Anlass und fragt, was dieses Recht für diejenigen bedeutet, deren Beruf es ist, andere zu erziehen und zu bilden. Kinder und Heranwachsende haben im Sinne ihrer Bildung ein Recht auf Förderung, Schutz und Beteiligung (vergleiche Seiten 302 ff.), was sich wiederum im Anforderungsprofil des Erziehers niederschlägt, der dieses Recht auch selbst genießt. Kunze konstatiert, dass oft nur derjenige aktiv das Recht auf Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten vermittelt, der es zuvor selbst er- und gelebt hat. Kunze macht sich unter anderem für diesen Teil in der Erzieherausbildung stark.“

Rezension: Bernhard Grün würdigt den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“

In Heft 3/2020 der Zeitschrift für Erziehung und Schule „engagement“ würdigt der bekannte Studentenhistoriker und Publizist Bernhard Grün den Band:

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger (2020): Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, 258 Seiten.

Ein Auszug aus der Rezension:

Im ersten seiner beiden bildungsethischen Beiträge „Wird der Rechtsstaat noch verstanden?“ tritt Axel Bernd Kunze als Pädagoge für die Einführung eines Fachs Rechtskunde ein. Schule als Raum der Erziehung zur Freiheit unter dem Verbot der Vereinnahmung für Sonderinteressen: „Nicht ist es Aufgabe des Staates, das Glück der Menschheit herbeizuführen, und nicht es daher seine Aufgabe, neue Menschen zu erschaffen“ (Joseph Ratzinger). Die Volks-, Kultur- und Willensnation als natürlicher Bezugsrahmen dürfe keinesfalls übergangen werden, denn: „Die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts wusste, wie das ‚Lied der Deutschen‘ aus der Feder Hoffmanns von Fallersleben zeigt, um den Zusammenhang von Einigkeit und Recht und Freiheit.“ Die egalitäre „Zivilgesellschaft“ sei nicht in der Lage, den Menschen in seiner Komplexizität, die sich auch in gemeinsamer Herkunft, Sprache, Kultur und Werten manifestiere, abzubilden. Er kritisiert die Überfrachtung von Politik am Beispiel naiver Hilfsphantasien des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bedford-Strohm, und migrationspolitischer Appelle der Deutschen Ordensobernkonferenz. Christliche Politik müsse vor falscher Moralität warnen, Verhältnismäßigkeit wahren, statt Alternativlosigkeit predigen. In der Frage „Woraus lebt ein Gemeinwesen“ setzt er sich abschließend mit der staatlichen Neutralitätspflicht auseinander und stellt fest, dass dem Staat letzte Fragen entzogen seien: „Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden markiert jene ‚Leerstelle‘, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nicht selbst füllen kann, will er nicht übergriffig werden.“

Europa wird in Zukunft nur unter Fortentwicklung der Nationalstaaten sein, oder es wird nicht sein –sie allein garantieren die Vielfalt seiner Kulturräume und werden einen europäischen Superstaat als Gegengewicht wirksam kontrollieren  – Föderalismus statt Zentralismus. Besorgt äußern die Autoren  Hoffnung auf einen Dialog, in dem nicht „manche in politischen Diskursen vertretene moralische Überzeugung als eine Stigmatisierung anderer Positionen“ verstanden, sondern die „demokratische Auseinandersetzung“ gesucht wird.

Neue Rezensionen: Ethik der Menschenrechte + Deutschland trauert

Axel Bernd Kunze rezensiert in Heft 3/2020 der schulpädagogischen Fachzeitschrift „engagement“, das erst in diesen Tagen erschienen ist, den Band

Brigitte Benz, Benedikt Kranemann (Hgg.) (2019): Deutschland trauert. Trauerfeiern nach Großkatastrophen als gesellschaftliche Herausforderung, Würzburg: Echter, 187 Seiten.

Unter anderem geht es um die Frage, inwieweit multireligiöse Trauerfeiern möglich sind:

„Angehörige verschiedener Religionen könnten, wie die Gebetstreffen von Assisi gezeigt haben, zusammenkommen, um zu beten, aber sie könnten nicht zusammen beten. Allerdings, so Haunerland, stehen die Kirchen vor der Wahl: Sie könnten mit ihrer Ritualfähigkeit und ihrer Tradition solche Räume eröffnen und zugleich anderen Religionen die gleichberechtigte Teilnahme daran ermöglichen. Wollten sie sich diesem religionsübergreifenden Dienst in einer zunehmend pluraler werdenden Gesellschaft verweigern, würden sie den Staat in eine ritualproduzierende Rolle drängen, die zwangsläufig staatliche Kompetenzüberschreitungen nach sich ziehen würde. Indirekt klingt zwischen Haunerlands Zeilen durch, dass er eine stärker zivilreligiöse Funktion des Staates durchaus dessen freiheitlichem Charakter gegenüber für abträglich hält.

Der vorliegende Band hält sich mit Antworten zurück und trägt eher den Charakter einer Bestandsaufnahme und Fragensammlung. Man wird aber mit Recht annehmen dürfen, dass uns diese Fragen künftig stärker beschäftigen werden.“

Eine weitere Rezension im selben „engagement“-Heft würdigt den Band:

Konrad Hilpert (2019): Ethik der Menschenrechte. Zwischen Rhetorik und Verwirklichung, Paderborn: Ferdinand Schöningh, 347 Seiten.

„Und wie steht es um ein Recht auf Bildung? Hilpert betont dessen Bedeutung für soziale und ökonomische Teilhabe, betont aber gleichfalls, dass Bildung sich darin nicht erschöpfe, sondern einen Selbstwert besitze. Das Recht auf Bildung schütze nicht zuletzt, so Artikel 26 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948, die „volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit“, ziele – so Hilpert in eigenen Worten – auf „tiefe und persönlich befriedigende Beziehungen“. Dass Bildung die intellektuelle Integrität des Einzelnen schützt sowie das Leben beziehungs- und anregungsreicher und damit auch genussvoller macht, daran ist immer zu erinnern gegenüber einem auf funktionale Kompetenzen reduzierten Bildungsverständnis – so als sei Bildung nur eine Durchgangsstation zu Aufstieg, Wohlstand und volkswirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. All das ist Bildung auch, aber eben sekundär. An erster Stelle steht die Freisetzung des Einzelnen zur Selbsttätigkeit, weil nur so dem Gemeinwesen am Ende am besten gedient ist.

Hilpert betont die antiautoritärre und antitotalitäre Spitze dieses Rechts: „Über die Weichenstellungen der Bildung und die Förderungsangebote haben nicht irgendwelche Korporationen zu entscheiden, sondern in erster Linie die Eltern. – Auf der anderen Seite soll der Staat nicht das Recht haben, Kinder dem Einfluss ihrer Eltern zu entziehen, es sei denn, die Eltern würden sich der Verantwortung für ihre Kinder entziehen, die Kinder misshandeln oder sie vernachlässigen“ (S. 224). Soweit richtig und nachvollziehbar. Nicht ganz plausibel allerdings ist, warum Hilpert die Gefahr konkurriender, ideologischer Einflussnahmen durch Verziehung dann aber vornehmlich bei staatlichen Jugendorganisationen verortet. Wir brauchen uns nur die beiden deutschen Diktatoren des zwanzigsten Jahrhunderts anzusehen, um zu erkennen, welche Zugriffsmöglichkeiten der Staat auf die junge Generation auf diese Weise besitzt. Nicht minder groß sind aber auch die Zugriffsmöglichkeiten des Staates durch das Schulwesen und die staatlichen Lehrpläne (gerade deshalb gehört zum Menschenrecht auch eine gesicherte Privatschulfreiheit). Dies gilt bereits für das demokratische Staatswesen. Denn es bleibt für den Staat, auch in unsrigen Tagen, eine Versuchung, nicht allein die Handlungsfähigkeiten seiner Bürger zu fördern, sondern auch deren Gesinnung und Denkungsart zu steuern. Am Ende stünden nicht Schüler, die gelernt haben, „richtig“ zu denken, sondern solche, die es überhaupt verlernt haben, selbständig zu denken. Die Menschenrechte öffnen vielmehr einen Raum gesellschaftlicher Selbstorganisation und freier Vergemeinschaftung, der eine lebendige Pflege sozialethischer Orientierungswerte jenseits staatlicher Lenkung zulässt.“

Neuerscheinung: engagement-Themenheft zur Internatspädagogik

Mit zeitlicher Verzögerung ist Heft 3/2020 der Zeitschrift engagement erschienen. Der Thementeil widmet sich ausgewählten Fragen der Internatspädagogik: Macht, Beziehung, Raum, Zeit. Spezifische Aspekte institutioneller Risiken im Internat.

In der „Umschau“ des Heftes fragt Thomas Beukert: Wie gut sind freie Schulen in Deutschland finanziert?

Im Rezensionsteil werden folgende Bände besprochen:

Julia Bernstein: Antisemitismus an Schulen in Deutschland. Befunde – Analysen – Handlungsoptionen (Weinheim 2020), rezensiert von Andreas Verhülsdonk, Bonn.

Carsten Püttmann (Hg.): Bildung. Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in einen pädagogischen Grundbegriff (Baltmannsweiler 2019), rezensiert von Johannes Gutbrod, Karlsruhe.

Birgit Palzkill, Günter Müller, Eva Schute: Erfolgreiche Gesprächsführung in der Schule. Grenzen ziehen, Konflikte lösen, beraten (Berlin 2015), rezensiert von Katharina Dübgen, Polling-Oderding.

Brigitte Benz, Benedikt Kranemann (Hgg.): Deutschland trauert. Trauerfeiern nach Großkatastrophen als gesellschaftliche Herausforderung (Würzburg 2019), rezensiert von Axel Bernd Kunze, Weinstadt (Rems).

Mariano Barbato, Melanie Barbato, Johannes Löffler (Hgg.): Wege zum digitalen Papsttum. Der Vatikan im Wandel medialer Öffentlichkeit (Frankfurt a. M., New York 2018), rezensiert von Stephan Mokry, Freising.

Konrad Hilpert: Ethik der Menschenrechte. Zwischen Rhetorik und Verwirklichung (Paderborn 2019), rezensiert von Axel Bernd Kunze, Weinstadt (Rems).

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie (Leipzig 2020), rezensiert von Bernhard Grün, Weißenborn.

Cornelia Franz: Wie ich Einstein das Leben rettete (Hildesheim 2020), rezensiert von Manuela Hantschel, Bonn.

Alexandre Garland, Delphine Jacquot: Die Welt in der Wunderkammer (Hildesheim 2020), rezensiert von Dominique Moldehn, Bonn.

Neuerscheinung: Pädagogikunterricht und Digitalisierung

Das neue Themenheft der Zeitschrift „Pädagogikunterricht“ widmet sich der Bedeutung der Digitalisierung für den Pädagogikunterricht: facliches LERNEN digital denken – digitales LERNEN fachlich denken.

Die größte deutschsprachige Fachzeitschrift für Pädagogikdidaktik wird vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen (VdP) herausgegeben. Dem Wissenschftlichen Beirat gehören an: Prof. Dr. U. Bauer (Univ. Bielefeld), Prof. Dr. K. Beyer (Univ. Köln), Prof. Dr. A. Bernhard (Univ. Duisburg-Essen), Jun.-Prof. Dr. K. G. Gather (Univ. Paderborn) und PD Dr. A. B. Kunze (Univ. Bonn).

Schlaglicht: Eine falsche Debatte?

„Schon geimpft?“, fragt Corinna Budras in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. März 2021 (S. 22) und spricht damit ein heikles Thema an: Dürfen Arbeitgeber dies ihre Mitarbeiter fragen? Die Antwort, die der Kommentar gibt, überzeugt nicht: Budras ist der Ansicht, im Arbeitsleben würden andere Maßstäbe als „die Buchstaben des Rechts“ gelten. Ja, was denn dann!? Das Recht auf körperliche Unversehrtheit darf nicht durch direkten oder indirekten Impfzwang in Frage gestellt werden – auch nicht im Arbeitsleben. Arbeitnehmerrechte müssen verlässlich bleiben. Wer wie Budras klare rechtliche Grenzen auflöst, zündelt gewaltig. Es ist gut, dass Berufsverbände – beispielsweise die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – in der Impffrage auf die Grundrechte ihrer Mitglieder pochen. Wer die Verteidigung historisch hart erkämpfter Arbeitsnehmerrechte zu einer „falschen Debatte“ erklärt, verlässt den Boden unserer Verfassungsordnung.

Rezension: „Der Staat der Theologen“

Professor Dr. Peter J. Brenner, vormals Technische Universität München, hat im Blog des Instituts für Medienevaluation, Schulentwicklung und Wissenschaftsberatung den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig 2020) ausführlich gewürdigt. Die Rezension findet sich unter der Rubrik „Am Lesepult“:

https://imsw.de/2021/03/der-staat-der-theologen/

Ein kleiner Auszug:

„Auch unter den höchsten Repräsentanten der Bundesrepublik wird sich selbst in Sonntags-.und Gedenktagsreden niemand finden,  der nicht, direkt oder indirekt, die Auflösung eben dieses Staates, den er vertritt, fordert. An dieser Entwicklung haben die großen christlichen Kirchen, speziell  die in Deutschland, kräftig mitgearbeitet. Willenlos haben sie sich in das Kielwasser politischer Zeitgeistströmungen begeben, die keinen Unterschied mehr kennen zwischen politischen Forderungen, moralischen Imperativen und theologischen Argumenten. Möglich war das, weil den Kirchen die Theologie abhandengekommen ist und damit die Besinnung auf das,  was eigentlich den Eigensinn des Christentums, im guten wie im schlechten Sinne,  gegenüber der weltlichen Politik ausmacht.

Diesem Missstand treten die vier Theologen entgegen, die sich im vorliegenden Sammelband zusammengefunden haben, um die aktuellen Strömungen eines politisierten Christentums am Prüfstein der Exegese alt- und neutestamentlicher Texte zu messen. Die Autoren, je zwei protestantische und katholische Hochschullehrer aus dem Universitäts- und Schuldienst, unternehmen eine Rehabilitation oder „Wiederentdeckung“ des Nationalstaates in fünf Kapitel und 39 „Thesen“ aus theologischer Sicht. Und „theologisch“ heißt hier wirklich „theologisch“, also fachwissenschaftlich und nicht reduziert auf „unsere christlichen Werte“, die heute im politischen Diskurs des Bundesrepublik zur billigen Ware geworden sind. […]

Dass Behörden und Regierungen heute gerne Partei nehmen für gesellschaftliche Strömungen und ihr Fähnchen – meist die Regenbogenflagge mit Gendersternchen– nach dem Wind hängen, ist oft zu beobachten. Dass das aber ausreicht, um jene „affektiven Bindungen“ hervorzurufen, die ein Staat bei seinen Bürgern voraussetzen muss, wenn sie der staatlichen Ordnung vertrauen und ihr Folge leisten sollen, bezweifelt Kunze sicher zu Recht. (191)

Solche Bindungen entstehen in erster Linie aus „kulturellen Prägungen“, und die sind nun einmal in Westeuropa durch lange und bis heute nachwirkende christliche Traditionen mitbestimmt. Eine künstliche Trennung vornehmen zu wollen und den christlichen Gehalt von dem säkularen abzutrennen, würde sicherlich zur Erosion zentraler staatstragender Werte führen. (183) Auch hier hat wieder die Bildung ihren Platz, die durch die Migrationsbewegungen der jüngeren Zeit vor neue Herausforderungen gestellt wird. Denn jetzt erheben Wertvorstellungen Geltungsansprüche, welche der christlich geprägten Kulturtradition entgegenstehen. Es steht die zentrale Frage im Raum, was zu den „unaufgebbaren Werten“ dieser bundesrepublikanischen Gesellschaft gehört und „was historisch wandelbaren kulturellen Prägungen“ zuzurechnen ist. (198) Das muss nicht, so schließt Kunze seine Überlegungen, im religiösen Diskurs entschieden  werden – da eine „Politik aus christlicher Verantwortung“ eine „Verschiedenartigkeit säkularer Gesetze zulässt. (201)

In der Summe: Die Beiträge des Bandes sind ein besonnener Aufruf zur Besinnung auf das, was die christliche Lehre vom Staat zu sagen hat. Bei allen Unterschieden im Einzelnen benennen sie eine Kernaussage, die auch für den zustimmungspflichtig ist, der anderen als christlichen Prämissen folgt. Die Kernleistungen des Staates bestehen in der Errichtung einer Ordnung für das friedliche Zusammenleben (205) und in der Stiftung einer „Solidaritätsbereitschaft“, die wiederum Voraussetzung für die Leistungen des Sozialstaates ist. ( 210)“

Neuerscheinung: Kinderrechte – aus Perspektive der Erzieherausbildung

Im „Kita-Handbuch“ ist ein neuer Beitrag erschienen:

Axel Bernd Kunze: Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wird dreißig Jahre alt – eine Würdigung aus Perspektive der Erzieherausbildung.

Der Beitrag ist online abrufbar:

https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/ausbildung-studium-beruf/ausbildung-allgemeines-gender-aspekte/die-kinderrechtskonvention-der-vereinten-nationen-wird-dreissig-jahre-alt-eine-wuerdigung-aus-perspektive-der-erzieherausbildung

Alle bisher im „Kita-Handbuch“ von Axel Bernd Kunze erschienen Beiträge finden sich hier:

„Buch des Monats“: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie

Im September 2020 hat die Theologische Literaturzeitung, eine der wichtigsten Rezensionszeitschriften für Theologie im deutschsprachigen Raum, den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ zum BUCH DES MONATS gekürt. Die Rezension aus der Feder Nils Orle Oermanns (Lüneburg) ist nun auch in gedruckter Form erschienen. Sie ist online unter folgendem Link abrufbar: https://www.thlz.com/buch_des_monats.php?ausgabe=2020-09

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.