Kommentar: Kirchen werden mit ihrem neuen Migrationspapier „Migration menschenwürdig gestalten“ ihrer politischen und sozialethischen Verantwortung nicht gerecht

Rund fünfundzwanzig Jahre nach ihrem ersten gemeinsamen Migrationspapier haben die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen am 21. Oktober 2021 ein Nachfolgedokument mit dem Titel Migration menschenwürdig gestalten (Gemeinsame Texte; 27) herausgebracht. Der Text soll – wie die großen Kirchen es ausdrücken – so etwas wie ein „migrationsethischer Kompass“ sein.

In dem Papier findet sich manches von dem wieder, was die politische wie innerkirchliche Debatte seit Beginn der Migrationskrise im Sommer 2015 geprägt hat, etwa die Kontroverse um gesinnungs-und verantwortungsethische Positionen. Das Dokument selber lehnt es ab, zwischen moralischer Gesinnung und politischer Verantwortung einen Gegensatz zu konstruieren. Allerdings scheitern die Autoren des Migrationswortes an ihrem eigenen Anspruch. Vielmehr gleitet das Papier an vielen Stellen in politischen Kitsch ab. Armut, Gewalt und Krieg seien „Treiber der Migration“ (S. 111). In einer Welt, in der all dies nicht mehr vorkomme, „bräuchte sich keine Gesellschaft Sorgen um zu viel Ein- oder Auswanderung zu machen“ (ebd.). Ja, endlich – möchte man ausrufen: Warum ist bisher noch niemand auf diese Idee gekommen!?

Man sollte von den beiden großen Kirchen erwarten dürfen, dass sie sich auf höherem Niveau zu komplexen politischen Fragen äußern. Schon die empirische Grundlage überzeugt nicht: Das Schleuserunwesen als schmutziges Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität lebt davon, dass ein gestiegenes Wohlstandsniveau in den Herkunftsländern ausgenutzt wird. Dann fällt bei der sozialethischen Urteilsbildung einmal mehr auf, wie wenig die Sorge um gesicherte Staatlichkeit eine Rolle spielt. Der Staat erscheint vor allem als Adressat sozialer Leistungen und gesellschaftlicher Teilhabechancen. – Nur am Rande: Angesichts einer ressentimentsgeladenen Corona- und Impfpolitik, die einem Teil des eigenen Volkes soziale Teilhaberechte entzieht, Ungeimpfte zu Sündenböcken abstempelt und die Entscheidungsfreiheit des eigenverantwortlichen Subjekts verneint, sucht man ähnliche Worte der Kirchen und der Sozialethik vergeblich. Angesichts der Unteilbarkeit von Menschenrechten steigert dies gegenwärtig nicht die Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit der kirchlichen Sozialverkündigung.

Staatliche Leistungsfähigkeit ist kein fester Besitzstand, um sie muss immer wieder neu gerungen werden. Bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Papiers sagte die Münsteraner Sozialethikerin Marianne Heimach-Steins, eine der Mitverfasserinen: „Auf jeder Seite aller möglichen (politischen) Grenzen befinden sich Menschen.“ Keine Frage. Dies erübrigt aber nicht, danach zu fragen, welchen Wert gesicherte Grenzen für die Handlungsfähigkeit des Staates, die Rechtssicherheit, die Stabilität und den kulturellen Frieden eines Landes haben. Ein Grund, dass solche Fragen im Dokument weitgehend ausgeblendet werden, ist in einem diffusen Ethos weltweiter Geschwisterlichkeit zu suchen, wie es in der jüngsten päpstlichen Sozialverkündigung verstärkt hervorgehoben wird und das immer wieder im Papier durchscheint – mit der Folge, dass eine klare Vorstellung von den Aufgaben des Staates nicht zu erkennen ist. Doch nur ein handlungsfähiger Staat wird auf Dauer auch die Menschenrechte schützen können.

Ein weiterer Grund ist eine Idealisierung gesellschaftlicher Vielfalt, die das gesamte Dokument durchzieht und kulturelle Konflikte weitgehend ignoriert. Sofern von letzteren die Rede ist, geschieht dies allenfalls in Halb- oder Nebensätzen. Zählen Koranschulen, Verschleierung von Frauen, Ablehnung von Homosexualität oder islamisch motivierter Antisemitismus auch zur gewollten Zunahme gesellschaftlicher Vielfalt? Dass eine „Willkommenskultur“ nicht immer gelingt, wird „rechtspopulistischen“ Einflüssen auf die Debattenkultur angelastet. Einmal mehr zeigt sich hier die Strategie, unliebsame Positionen abzustempeln und von vornherein aus dem öffentlichen Diskurs auszugrenzen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den realen Konflikten einer immer inhomogener werdenden faktischen Einwanderungsgesellschaft findet sich nicht. Man muss an dieser Stelle gar nicht auf Ehrenmorde, die Vorgänge der bekannten Kölner Silvesternacht oder spektakuläre Gewaltangriffe anspielen, genügen kann schon ein Blick in eine der gar nicht mehr so wenigen Schulen, in denen die Mehrzahl der Schüler mittlerweile nicht mehr Deutsch als Muttersprache spricht.

Wer, wie im Migrationspapier der Fall, Einbürgerung erleichtern will und Anpassungsanforderungen von Zugewanderten kleinredet, wird den Integrationswillen bremsen, damit aber künftige kulturelle Konflikte noch verstärken. „Viele Formen der Migration verweisen auf international ungelöste Probleme fairer Teilhabe“, so Heimbach-Steins bei Vorstellung des Papiers. Das mag sein, kann aber kein Grund sein, sich vor unangenehmen Entscheidungen auf staatlicher Ebene zu drücken. Denn fehlender Wille zu einer robusten Migrations- und Einwanderungspolitik wird die äußere wie innere Sicherheit nicht befördern.

Die vereinfachende, schöngefärbte Sicht auf gesellschaftliche Vielfalt wird durch eine kanonisch ausgerichtete biblische Grundlegung verstärkt, die sich selektiv und gelenkt ausnimmt. So werden Texte aus dem Alten Testament, die Fremdheit und Abgrenzung betonen, weitgehend ausgespart. Die Auswahl der herangezogenen Bibelstellen wirkt durch die politische Grundlinie des Papiers beeinflusst. So wird man in der Bibel aber auch nur das finden, was man finden will.

Ferner betreibt das Papier die mindestens seit 2015 bekannte Camouflage, wenn über Migration gesprochen wird. Einerseits ist immer wieder von Asyl- und Schutzsuchenden die Rede. Andererseits wird gleich zu Beginn das Narrativ vom Einwanderungsland Deutschland gleichsam als Vorzeichen vor das gesamte Papier gesetzt. Beide Themen wären bei einer sorgfältigen ethischen Abwägung deutlich zu unterscheiden. Und wenn schon von einem Einwanderungsland gesprochen wird, müsste redlicherweise darüber reflektiert werden, dass dies für Deutschland allenfalls de facto gilt. Denn bis heute gibt es keine Einwanderungspolitik im engeren Sinne. Auch der von einer künftigen Ampelkoalition ins Auge gefasste „Spurwechsel“ zur Gewinnung von Fachkräften fußt auf der Asylpolitik.

Die grüne Kanzlerkandidatin erklärte im Wahlkampf, sie wolle im Kanzleramt lernen. Was vielleicht sympathisch rüberkommen sollte, bleibt ein politisch gefährlicher Dilettantismus. Und wer Migration als „Lernort staatlicher […] Aufgaben“ (S. 96) verniedlicht, wie die Autoren des Migrationspapiers, verkennt die gewaltigen Anstrengungen,  die notwendig sind, ein geordnetes staatliches Gemeinwesen auf Dauer zu sichern. Das Papier verheddert sich auch an anderen Stellen in seiner eigenen Bildsprache.

So wird der eingangs schon erwähnte „migrationsethische Kompass“ als Aufgabe bezeichnet (S. 96). Oder es heißt, mit einem solchen Kompass könnten „notwendige Abwägungen und Entscheidungen getroffen werden“. Ein Kompass ist keine Aufgabe und trifft auch keine Entscheidungen. Er bleibt ein Hilfsmittel, das Seefahrer dabei unterstützt, den rechten Weg zu finden. In diesem Fall: ein Hilfsmittel, mit dem komplexe politische und ethische Probleme beurteilt werden können. Dies allerdings nur dann, wenn ein solches Hilfsmittel auch sachgerecht angewandt wird.

Doch krankt das Migrationspapier daran, dass dieses methodisch äußerst dürftig bleibt. Zwar wird im Papier an verschiedenen Stellen von der Notwendigkeit differenzierter Abwägungen gesprochen, so heißt es etwa im fünften Kapitel: „Auf allen Ebenen der ethischen Reflexion wie der politischen Gestaltung von Migration ist dabei ein verantwortliches Abwägen zwischen verschiedenen Gütern notwendig und unvermeidlich“ (S. 96). Nur gerade eine solch verantwortliche, differenzierte Güterabwägung wird im Papier nicht geleistet. Es  fehlt eine gründliche, unvoreingenommene Wahrnehmung der gravierenden Wertkonflikte, die mit Migration einhergehen, und der damit verbundenen Folgen. Der Text spricht von ethischen Vorzugsregeln, die helfen, zwischen „dem Gebotenen und dem Möglichen“ (ebd.) zu unterscheiden; überzeugend angewandt werden sie aber nicht. Dies mag zwei Gründe haben:

Zum einen fehlt den Autoren des Papiers die notwendige Haltung, abweichende Positionen unvoreingenommen, auf Basis des Selbstverständnisses des Gegenübers wahrzunehmen. Eine differenzierte Güterabwägung setzt voraus, überhaupt erst einmal damit zu rechnen, dass der andere, der eine abweichende Position vertritt, für diese ebenfalls gute Gründe haben könnte. Erst dann kann um das bessere Argument ernsthaft gerungen werden. Dies gelingt aber nicht, wenn Gegenpositionen etwa vorschnell als „populistisch“ etikettiert und aussortiert werden.

Zum anderen liegt dem Migrationspapier von an Anfang an eine Perspektivverengung zugrunde, die aus der begrenzten Auswahl des benutzten Instrumentariums für die sozialethische Orientierung herrührt. Wenn migrationsethische Konflikte allein mit einem migrationsethischen Kompass angegangen werden, können Probleme rechts und links davon gar nicht erst wahrgenommen werden.  So bleiben staatliche, wirtschaftliche, sicherheitspolitische oder auch kulturstaatliche Fragen im Migrationspapier merklich unausgeleuchtet. Doch ungeregelte oder illegale Migration hat gravierende Auswirkungen, die weit über den engeren Bereich der Asyl-, Ausländer- oder Einwanderungspolitik hinausreichen. Eine künstliche methodische Blickverengung führt dazu, dass Problemlagen verkürzt wahrgenommen werden und die Antworten am Ende einseitig oder verkürzend ausfallen.   

Das christliche Staatsdenken war zu Recht von Vorbehalten gegen ein politisches Schwärmertum gezeichnet, wie es sich gegenwärtig im diffusen Ideal eines globalen Gemeinwohls oder weltweiter Geschwisterlichkeit zeigt. „Fratelli tutti“ lässt grüßen.

Das Papier benennt am Ende einen beeindruckenden Katalog im Zusammenhang mit Migration zu gestaltender politischer Aufgaben – das ist richtig. Soll dies gelingen, bräuchte es allerdings in der migrationsethischen Debatte eine breitere Wahrnehmung der Konfliktlagen, mehr Realismus und ein erneuertes Bewusstsein für Notwendigkeit und Wert staatlichen Handelns. Das Migrationspapier der Kirchen fasst sein Ideal einer künftigen „Weltmigrationsordnung“ – kleiner geht es offenbar nicht – in zwei Grundsätzen zusammen, die wohl an John Rawls und desen Gerechtigkeitstheorie erinnern sollen: „(1) Niemand sollte gezwungen sein, aus seiner alten Heimat auswandern zu müssen. (2) Jeder und jedem sollte es möglich sein, in eine neue Heimat einwandern zu können“ (S. 111). Die beiden Grundsätze sollen vermutlich elementar wirken, bleiben in ihrem systematischen Stellenwert aber unklar, was ein mögliches politisches Radikalisierungspotential verschleiert. Denn auch wenn die Autoren betonen, diese beiden Grundsätze ließen sich „nicht eins zu eins in nationale Politik“ (ebd.) umsetzen, liefe ein solches Migrationsregime über kurz oder lang auf eine unbegrenzte Niederlassungsfreiheit hinaus. Eine solche Utopie mag am akademischen Schreibtisch fernab vom Getümmel der Welt vielleicht leicht formuliert werden, dem Alltag einer Mehrheit der Kirchenmitglieder dürfte sie nicht entsprechen. Und wie in einer solchen Welt, verlässliche staatliche Institutionen, demokratische Teilhabe, kulturelle Stabilität und gesellschaftliche Solidarität noch organisiert werden sollten, bleibt ebenso fraglich. Eine solche Welt liefe auf beständige Verteilungskämpfe und politische Aushandlungsprozesse hinaus, und damit auf permanente Überforderung.

Christliches Forum: Absenkung des Wahlalters auf 16 sinnvoll?

Sollte das Wahlalter in der neuen Legislaturperiode auf sechzehn abgesenkt werden, würden passives und aktives Wahlrecht getrennt – oder können sich die Verfechter eines Wahlrechts für Jugendliche auch Bundestagsabgeordnete vorstellen, die noch zur Schule gehen?

Schlaglicht: Wer bemerkt den Fehler? Wer hat im Gemeinschaftskunde- oder Geschichtsunterricht aufgepasst?

Wer findet den Fehler?

Aktuell wird darüber diskutiert, ob die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ Ende November auslaufen oder verlängert werden soll. Da will der Gesundheitsminister dem Parlament vorschreiben, was es im Blick auf diese Frage Ende November zu beschließen hat und welche Freiheiten wieder zurückgegeben werden sollen.

Jeder, der im Gemeinschaftskunde-, Geschichts- oder Philosophieunterricht aufgepasst hat, sollte merken, dass hier etwas nicht stimmt. Aber die wenigsten scheinen es zu merken – immerhin, das sei zur Ehrenrettung der journalistischen Zunft gesagt, ein Kommentar in der „Welt“.

Hier werden von einer Regierung, die nur noch auf Abruf regiert, nicht nur die Rollen von Legislative und Exekutive vertauscht, da wird auch noch die Begründungspflicht umgekehrt: Die Legislative muss über Grundrechtseinschränkungen beschließen und bleibt dabei in höchstem Maße begründungspflichtig. Die Maßnahmen müssen angemessen, zielführend, verhältnismäßig, geeignet, befristet sein. Doch jetzt soll das Parlament, das eigentlich die Regierung zu kontrollieren hat (und nicht umgekehrt), begründen, welche Freiheiten es zurückgibt, und nicht, welche Freiheiten weiter aus vernünftigem und gerechtem Grund eingeschränkt werden sollten.

Der Gesundheitsminister hat offenbar in der hinteren Reihe „Schiffe versenken“ gespielt, als seine Lehrer seinerzeit die Gewaltenteilung erklärt haben …

Naturwissenschaftlich-technische Frühbildung: Zwölf Jahre „Forschen und Experimentieren“ in der baden-württembergischen Erzieherausbildung – Kooperation ist verlängert worden

Stärkung der Kompetenzen im MINT-Bereich für angehende Erzieherinnen und Erzieher

Vereinbarung zur weiteren Kooperation in der Technik-ErzieherInnen-Akademie (TEA) zwischen Südwestmetall, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ unterzeichnet.

Stuttgart, den 14.10.2021. Bereits seit 2009 besteht zwischen dem Arbeitgeberverband Südwestmetall, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie der bundesweiten Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ die Vereinbarung, sich in der Ausbildung angehender pädagogischer Fachkräfte gemeinsam zu engagieren und die Vermittlung von MINT-Inhalten zu fördern. Seit 2012 haben alle Fachschulen für Sozialpädagogik landesweit die Möglichkeit, ihren Schülerinnen und Schülern durch das Angebot des Wahlpflichtfachs „Forschen und Experimentieren“ eine weitergehende Auseinandersetzung mit MINT-Inhalten zu ermöglichen. Diese Vereinbarung wurde heute zum vierten Mal verlängert.

Die im Rahmen der Unterzeichnung präsentierten MINT-Projekte aus dem Unterricht der Ev. Fachschule in Weinstadt-Beutelsbach sowie der Mettnau-Schule Radolfzell unterstrichen eindrucksvoll das Engagement der Schulen in diesem Kontext und gewährten einen Einblick in die Praxis.

Staatssekretär Volker Schebesta MdL lobt die TEA: „Wir freuen uns, dass TEA weitergeführt wird und damit die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher gestärkt wird. Die naturwissenschaftlich-technische Bildung ist auch im frühkindlichen Bereich wichtig. Sie stellt das Verstehen von Phänomenen in das Zentrum – so können die Erzieherinnen und Erzieher die Kinder schon früh für Naturwissenschaft und Technik begeistern.“

„Die TEA ist seit einem Jahrzehnt eine absolute Erfolgsgeschichte“, so der für Bildungspolitik verantwortliche Geschäftsführer von Südwestmetall, Stefan Küpper. „Sie hat mit den Grundstein für eine nachhaltige Verankerung von MINT in der frühkindlichen Bildung in Baden-Württemberg gelegt. Das macht uns durchaus stolz, ist uns aber vor allem Ansporn hier nicht nachzulassen“, so Küpper. 2

Mit der auf Initiative von Südwestmetall geschaffenen TEA werden Lehrkräfte in der Umsetzung dieser Inhalte qualifiziert und unterstützt. Die Bedeutung von MINT-Themen schon in der Ausbildung pädagogischer Fachkräfte wird durch die erneute Unterzeichnung der weiteren Kooperation deutlich. Aufgrund sehr positiv gemachter Erfahrungen der letzten Jahre bringen sich die Partner auch weiterhin durch geeignete Bildungsangebote in das Projekt ein und gewähren so eine nachhaltige Unterstützung in der MINT-Bildung angehender Erzieherinnen und Erzieher.

Information zur Initiative „Südwestmetall macht Bildung“

Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängt entscheidend von der Qualifikation der Menschen ab. Deshalb engagiert sich der Arbeitgeberverband Südwestmetall mit der Initiative „Südwestmetall macht Bildung“ in allen Bereichen der Aus- und Weiterbildung. „Südwestmetall macht Bildung“ entwickelt Konzepte entlang der gesamten Bildungsbiografie – angefangen in Kindergärten und Schulen über Hochschulen bis hin zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Durchgeführt wird „Südwestmetall macht Bildung“ vom Bildungswerk der Baden- Württembergischen Wirtschaft e. V.

„Südwestmetall macht Bildung“ steht für ein konsequentes Engagement in allen Phasen der Bildungsbiographie.

Dabei setzen wir Impulse in sieben Themenclustern:

• Förderung von MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik)

• Qualität in der Schule

• Ökonomische Bildung und Berufsorientierung

• Übergang in die Ausbildung

• Kooperationen von Hochschulen und Wirtschaft

• Aus- und Fortbildung von Pädagogen

• Familie und Frühförderung

(Maria Leinweber; Quelle: gemeinsame Pressemitteilung der Initiative Südwestmetall macht Bildung, des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und der Stiftung Haus der kleinen Forscher)

Christliches Forum: Bildungsethik erfordert nicht Haltung, sondern Unvoreingenommenheit

Das „Christliche Forum“ hat wieder einen Beitrag aus „Bildungsethik“ übernommen:

Unvoreingenommenheit ist wichtig – nicht nur für die Pädagogik, sondern auch für das öffentliche Zusammenleben. Doch unser Land verliert immer mehr an Würde, Anstand und institutioneller Stabilität. Und die Verantwortlichen wahren noch nicht einmal mehr den Schein des Anstands. In Berlin wird das Vertrauen in den Wahlakt demontiert. Und das Bundesverfassungsgericht beschädigt sich selbst – in der Schweizer Presse war das schon früher zu lesen. Ich vermute, dass noch mehr „Ungereimtheiten“ ans Licht kommen werden – jedenfalls ist das oft so, wenn eine Zeitung erst einmal anfängt zu recherchieren.

Schlaglicht: Vom Wert der Unvoreingenommenheit

Unterricht, der überwältigt, widerspricht dem Bildungsgedanken und der Befähigung des Einzelnen zur Selbstbestimmung. Schüler sollen nicht für eine bestimmte weltanschauliche, parteipolitische Sichtweise oder ein singuläres Problemverständnis vereinnahmt werden. Es geht beim Überwältigungsverbot und seinem Pendant, dem Kontroversitätsgebot, nicht um Wertneutralität, wohl aber um Unvoreingenommenheit. Was kontrovers diskutiert wird, muss auch didaktisch kontrovers aufbereitet werden. Ich muss bereit sein, das Selbstverständnis des anderen wahrzunehmen, und ich muss zunächst unterstellen, dass der andere gute Gründe hat, anders zu urteilen als ich. Ich muss diese Gründe nicht akzeptieren. Aber ich muss zulassen, dass es andere Arguemnte gibt, die ausgesprochen werden dürfen und die ich zumindest prüfen muss. Erst dann kann kontrovers gestritten und um das bessere Argument gerungen werden.

Wo Haltung und Quote regieren, hat eine solche Einstellung keine Chance mehr. Unvoreingenommenheit und der Verzicht auf Überwältigung in Unterricht und Lehre setzen Freiheitsbewusstsein voraus, und die Fähigkeit, Wertkonflikte überhaupt wahrzunehmen. Dies gilt für beide Seiten: Da gibt es den Lehrer, der mit seinen Schülern diskutieren will – aber bereits von Anfang an die Richtung vorgibt. Beispielsweise nach dem Motto: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt … Andere Argumente werden von vornherein ausgeschieden. Was rauskommt, kann nur eine Pseudodiskussion sein. Doch wer einen akademischen Beruf ausübt, sollte wissenschaftstheoretisch über das Mundorgelniveau von Zeltlagerrunden hinaus gekommen sein: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt, dass Marmelade Schnaps enthält … Und da gibt es die Lernenden, die kritisch sind gegenüber parteipolitischer Beeinflussung – wenn diese aus konservativer Richtung kommt. Grüner Einsatz für Klimaschutz sei hingegen gut, im eigenen Interesse, das darf auch im Unterricht sein und wird nicht hinterfragt.

Die aktuelle Impfdebatte, die Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise … spaltet, ist nur ein Thema, das aktuell reichlich Anschauungsmaterial dafür bietet, wie oft ein Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte fehlt. Nicht wenige, die über eine Polarisierung bei diesem Thema klagen, merken gar nicht, welchen Anteil sie selber daran haben, und zwar durch fehlende Unvoreingenommenheit. Da wird im vollen Brustton der Überzeugung erklärt, es gebe keine guten Gründe, sich nicht impfen zu lassen.  Wir wissen schon: „Die“ Wissenschaft hat schließlich festgestellt. Und im Ton moralischer Überlegenheit werden Haltungsnoten verteilt, sind die Rollen von vornherein schon vergeben: Lässt Du Dich noch überzeugen, oder hat es keinen Sinn mehr, mit Dir zu reden!? Implizit steht schnell der Querdenkervorwurf im Raum. Wenn aber schon vor jedem Gespräch klar ist, wer der Gute und wer der Böse ist, macht der Austausch von Argumenten wenig Sinn.

Ohne Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte, den Wert der Freiheit und die Fähigkeit zur sorgfältigen, unvoreingenommenen, differenzierten ethischen Güterabwägung wird es Lehre ohne pädagogikwidrige Überwältigung nicht geben können. Und leider schwinden diese Voraussetzungen im öffentlichen Diskurs. Am Ende blühen Agendawissenschaft und Haltungspädagogik. Es droht eine „Diktatur des Guten“. Doch Vorsicht: Moralisierung ist noch keine Moral, schon gar nicht ethische Reflexion.

Ohne die Fähigkeit zu rationaler ethischer Reflexion wird es nicht gelingen, Wertkonflikte so zu lösen, dass in Krisensituationen einzelne Rechtsgüter nicht einfach hintenrunter kippen. Wo Wertkonflikte nicht mehr erkannt werden, werden einzelne Werte schnell absolut gesetzt – und das willkürlich, gern nach medialer Aufmerksamkeit und tagespolitischer Bedeutung: heute mal der eine Wert, morgen der nächste.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat im vergangenen Jahr davon gesprochen, dass wir nach der Coronakrise einander viel verzeihen müssten. Das ist richtig, weil Menschen fehlbar sind, nicht zuletzt in Krisen- und Ausnahmesituationen. Unverzeihlich ist es allerdings, wenn wir elementare Grundprinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung aufgeben wollten. Zu den elementaren Prinzipien einer freiheitlichen Staats- und Verfassungsordnung gehört, dass einzelne Grundrechte nicht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht werden. Jede Impfung bleibt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (dies gilt erst recht für Impfstoffe, die im Zuge einer verkürzten Notfallzulassung eingeführt wurden), weshalb nicht etwa unter Verweis auf Sozialrechte einfach eine Pflicht zur Impfung proklamiert werden kann. Eine freiheitliche Gesellschaftsordnung setzt auf die freie Entscheidung des Einzelnen. Und sie vertraut darauf, dass die Einzelnen sich ihre Entscheidung nicht leicht machen. Diese moralische Pflicht zu unterstützen, wäre Aufgabe eines wertorientierten Unterrichts, der nicht überwältigen, sondern zum Selberdenken anleiten will.

Nicht immer werden gravierende Wertkonflikte im praktischen Vollzug einvernehmlich gelöst werden können. Daher braucht es unabhängige Gerichte, die im Konfliktfall unvoreingenommen entscheiden können. Es wäre dem Rechtsfrieden abträglich, wenn in der Coronakrise auch das Bundesverfassungsgericht Schaden genommen haben sollte – so befürchtet es aber die „Welt am Sonntag“ vom 10. Oktober 2021, wenn sie über das Kanzlerdinner zwischen Kabinett und Verfassungsrichtern titelt: „Juristen befürchten Einflussnahme auf Corona-Urteile“. Nicht nur pädagogisch, auch juristisch ist Unvoreingenommenheit ein hohes Gut: Wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht und in Karlsruhe Rechtsschutz sucht, muss sich auf ein unparteiisches Urteil verlassen können. Und hierzu zählt, dass nicht eine Prozessseite – in Karlsruhe nicht selten die Regierung – vorab die eigenen Argumente mit dem Gericht abgestimmt hat. Eine solche Kumpanei wiegt schwer. Für ein funktionierendes Staatswesen ist es wichtig, dass sich Verfassungsorgane grundsätzlich gegenüberstehen und nicht miteinander kungeln. Die Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, und Verfassungsrichterin Susanne Baer, die gegenwärtig auf dem Tisch liegen, sind ein deutliches Alarmsignal. Es wäre schlimm, wenn in dieser Krise auch die dritte Gewalt im Land Würde und Anstand verlieren sollte. Unvoreingenommenheit und Vertrauen sind wertvolle Güter, die schnell verspielt, aber nur mühsam wieder aufgebaut sind.

Schlaglicht: Moralisierung ist noch keine Moral – oder: Fähigkeit zur differenzierten, sorgfältigen Güterabwägung geht verloren

Deutschland diskutiert weiter über den Umgang mit Corona. Sollen in den Schulen weiterhin Masken getragen werden oder nicht? Die Kinderärzte sind sich über diese Frage uneins, die Lehrerverbände dafür, Teile der Elternschaft protestieren gegen die Maskenpflicht. Auch an der Impffront gibt es keine Ruhe. Während Slowenien eine solche im Öffentlichen Dienst vorerst ausgesetzt hat, fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein Votum des Nationalen Ethikrates ein. Wobei sich die Krankenhauslobbyisten, so darf wohl unterstellt werden, ein zustimmendes Votum wünschen würden. Und wenn man die Stimmungslage im gegenwärtigen Coronadiskurs bedenkt, ist die Befürwortung einer Impfpflicht alles andere als ausgeschlossen.

Befrieden würde ein Votum des Ethikrates die gesellschaftliche Lage nicht. Und „Edelfeder“ Heike Schmoll liefert in der Frankfurter Allgemeinen vom 5. Oktober 2021 („Nicht wieder zulasten der Kinder“, S. 1) den exemplarischen Beleg, warum dies vermutlich so wäre. Normative Urteile haben immer, mindestens unausgeprochen, einen empirischen Anteil. Und hierüber wird nicht unvoreingenommen und plural diskutiert. Der Coronadiskurs hierzulande bleibt vermachtet und einseitig. So schreibt Heike Schmoll einmal mehr: „Denn die Infektionszahlen werden steigen, weil die Impfquote unter den Erwachsenen noch viel zu niedrig ist.“ Die Schuldigen stehen fest: Es sind die „Impfunwilligen“, deren verantwortliche und selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr akzeptiert werden soll. Abweichende medizinische oder virologische Stimmen, die vorsichtiger über den Zusammenhang von Impfquote und Infektionszahlen urteilen, werden gar nicht erst geprüft oder von vornherein aus dem Diskurs ausgeschlossen.

Und es geht weiter: Schmoll hält die „Verweigerungshaltung einiger Erwachsener“ für „kaum nachvollziehbar“. Ihr moralisierendes Verdikt ist klar: Es sei nicht einzusehen, warum „die Schwächsten der Gesellschaft“ – also Kinder und Jugendliche – deswegen das Nachsehen haben sollen. O sancta simplicitas, ora pro nobis! – möchte man ausrufen. Unser Land hat in der Coronakrise Anstand und Würde verloren – und die Fähigkeit zu differenzierter ethischer Abwägung. Was sich schon in der Migrationskrise zeigte, wird auch in der Coronakrise mehr als deutlich: Gravierende Wertkonflikte werden nicht mehr als solche gesehen. Einzelne Güter werden absolut gesetzt. Vorschnelle Urteile ersetzen die sorgfältige Abwägung. Ethische Vorzugsregeln oder das Instrument Praktischer Konkordanz werden außer Acht gelassen. Moralisierende Argumente („die Schwächsten“) hebeln eine rationale Güterabwägung aus. Nicht zuletzt zeigt sich hier die fatale Tendenz, Kinderrechte um einer billigen Moral willen leichtfertig höher zu gewichten als andere Menschenrechte.

Treten verschiedene menschenrechtlich begründete Ansprüche zueinander in Konkurrenz, so können derartige Konflikte nur im Geist der Menschenrechte selbst gelöst werden. Dem Prinzip der Praktischen Konkordanz folgend, müssen Rechtsgüter bei Normenkollisionen einander so zugeordnet werden, dass keines von ihnen einfach ausgeblendet wird. Die simultane Optimierung soll verhindern, dass ein einzelnes Menschenrecht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht wird. Auch dürfen um der für alle gleichen Menschenwürde willen nicht die Menschenrechte der einen gegen die der anderen ausgespielt werden. Schüler und Lehrer besitzen das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit. Daher muss ein vernünftiger, maßvoller Ausgleich zwischen dem Gesundheitsschutz der Lernenden und der Arbeitssicherheit der Lehrenden gefunden werden. Menschenrechte sind kein Verschiebebahnhof nach dem Motto: Die Schüler – so Schmoll – hätten lange genug Entbehrung ertragen müssen, nun müssen die Kinderrechte Vorrang vor den Menschenrechten der Lehrkräfte erhalten. Gutgemeint ist noch nicht gut gemacht. Moralisierung ist noch keine Moral, und schon gar nicht ethische Reflexion.

Wo einzelne Güter absolut gesetzt werden, ist einer ethischen Güterabwägung von vornherein der Boden entzogen. Der Staat hat für Gesundheitsschutz zu sorgen, absoluter Gesundheitsschutz ist allerdings nicht die Aufgabe des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates – ja, er wäre sogar verfassungswidrig, worauf Verfassungsrechtler wie Oliver Lepsius hingewiesen haben. Die Verfassung erwartet keine absoluten Wertsetzungen, sondern fordert von den politisch Verantwortlichen eine differenzierte Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter.

Eine Impfung bleibt immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat bleibt die freiwillige Einwilligung des Einzelnen hierfür grundsätzlich notwendig. Dies gilt umso mehr für neue, genbasierte, in ihren Langzeitwirkungen nur unzureichend erforschte Impfstoffe, die über den Weg einer verkürzten Notfallzulassung auf den Markt gekommen sind. Bis heute liegt keine Regelzulassung vor; zudem ist ihre Wirksamkeit deutlich begrenzter, als so manche Versprechen in der öffentlichen Debatte glauben machen wollen. Impfpflichten bleiben immer höchst begründungspflichtig und nur in starken Krisensituationen als ultima ratio moralisch zulässig. Es gibt erhebliche Zweifel, dass eine Impfpflicht angesichts der aktuellen Impfstoffe und der gegenwärtigen Gefährdungslage verhältnismäßig, effizient und zielführend wäre.

„Nicht wieder zulasten der Kinder“, wie Schmoll ihren Kommentar genannt hat, wird der Schwere des Wertkonflikts, der hier verhandelt wird, nicht gerecht. Es sagt viel über das Diskursniveau im Land aus, wenn im sogenannten Qualitätsjournalismus auf derart simple Weise argumentiert und Stimmung gemacht wird.

Der gegenwärtige Umgang mit der Coronalage im Land wird das gesellschaftliche Klima weiter spalten und den öffentlichen Diskurs weiter polarisieren. Für einen Weg der Versöhnung wäre es dringend notwendig, ein Gespür zurückzugewinnen für die gravierenden Wertkonflikte, mit denen wir es in der Tat zu tun haben. Über über diese muss rational, nicht moralisierend geredet werden. Und zu einer rationalen, methodisch sorgfältigen Güterabwägung gehört auch, dass die Sachlage in ihrer Komplexität und Vielstimmigkeit unvoreingenommen wahrgenommen wird. Abweichende Stimmen dürfen nicht von vornherein aus dem Diskurs ausgeschlossen werden. Unterschiedliche Positionen und Argumente müssen sorgfältig geprüft werden. Sind hochrangige Rechtsgüter – wie die körperliche Unversehrtheit – berührt, müssen Zweifel und abweichende Meinungen angemessen in die ethische Entscheidungsfindung eingebunden werden. Im Falle der Coronaimpfung heißt das: Jeder, der sich impfen lassen möchte, sollte dies tun können, aber niemand darf dazu gezwungen werden.

Wo die Unverfügbarkeit über den eigenen Körper angegriffen wird, steht viel auf dem Spiel, sehr viel: die Achtung vor dem freien Subjekt, die Humanität unseres Zusammenlebens und die Qualität einer freiheitlichen Verfassungsordnung. Wir sollten die Wertordnung unserer Verfassung nicht durch undurchdachte Moralisierung verspielen, sonst könnte es ein böses Erwachen geben: Ein vermeintlich fürsorglicher Etatismus könnte sich am Ende als autoritär und wenig lebenswert erweisen.

Schlaglicht: Polarisierung in der Coronapolitik ist nicht vom Himmel gefallen

Die Polarisierung, die wir gegenwärtig in der Coronapolitik erleben, ist nicht vom Himmel gefallen. Schon sehr früh hat die Politik damit begonnen, notwendiges Vertrauen zu verspielen. Erinnert sei nur an die hitzige Diskussion im Bundestag im November 2020, als das Infektionsschutzgesetz verschärft wurde und der Vorwurf eines neuen „Ermächtigungsgesetzes“ im Raum stand (nicht nach dem Vorbild von 1933, denn Ermächtigungsgesetze gab es in der Weimarer Republik auch schon davor). Die Opposition kritisierte damals, dass die Regierungsparteien notwendige Befristungen und Begrenzungen, die für Ermächtigungen der Exekutive in nationalen Krisensituationen verfassungspolitisch und politikethisch unerlässlich sind, im Gesetzentwurf außer Acht gelassen wurden. Zunehmend kam der Eindruck hinzu, dass der Coronadiskurs unausgesprochen dazu genutzt wird, noch ganz andere politische oder wirtschaftliche Interessen durchzusetzen (z. B. einen Durchbruch für die Rote Gentechnik zu schaffen oder Spielräume der Exekutive auszuweiten).

Oft wird gesagt: Bürger haben die Parteien, die sie verdienen. Der Satz ist aber umgekehrt genauso richtig: Parteien haben die Bürger, die sie verdienen.Oder anders gesagt: Die Politit tut sich selbst keinen Gefallen, wenn sie das Land sehenden Auges spaltet. Spätestens seit dem Kontrollverlust vom Sommer 2015 haben die politisch Verantwortlichen Vertrauen bei einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung verspielt und keinerlei Bemühen erkennen lassen, die Polarisierung des öffentlichen Diskurses und des Landes zu heilen – im Gegenteil: Man hat sogar rhetorisch offen versucht, den Souverän, das Volk, durch die „Bevölkerung“ zu ersetzen. Und eine Bundeskanzlerin, die öffentlich im Fernsehen bei einer Wahlveranstaltung die Nationalflagge zu Boden wirft, kann auch nicht in einer Krisensituation das Land einen. Weitere Beispiele ließen sich finden.

Wo Vertrauen zerstört worden ist, wo tragende Identitätsmerkmale preisgegeben wurden, wo nationaler Zusammenhalt mutwillig zerstört worden ist, kann ein Staat am Ende nur noch mit Repression arbeiten. Und jetzt erleben wir einen übergriffigen Sozialstaat, der wider den Geist und zentrale Prinzipien unserer Verfassungsordnung handelt. Und wir erleben einen polarisierten, einseitig linksliberalen öffentlichen Diskurs, in dem mit liberalen Argumenten ein repressiver Etatismus gegen bestimmte Teile der eigenen Bevölkerung zu rechtfertigen versucht wird. Die Rückkehr zu einem freiheitlichen Diskurs- und Gesellschaftsklima wird sehr lange dauern.

Die aktuelle Infektionsschutzpolitik wirft viele praktische Fragen auf. Das erleben in der Schule Lehrende, das ist aus den Hochschulen zu hören. Sie birgt aber auch sehr große Gefahren. Kritische Stimmen warnen vor einer „Vergiftung“ des gesellschaftlichen Klimas. Der Impfdiskurs und die Umsetzung der – aus freiheitsethischer und verfassungspolitischer Sicht äußerst problematischen – politischen Auflagen birgt die Gefahr, Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise … zu spalten. Die Scheidung der Bevölkerung in Geimpfte und Ungeimpfte, in „Gute“ und „Böse“ geht nahezu notwendigerweise mit einer Moralisierung einher, die Verletzungen unausweichlich macht. Stigmatisierung und Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsteile werden von der Politik billigend in Kauf genommen.

Weiteres kommt hinzu: Ein permanenter Bekenntnis- und Rechtfertigungszwang, ein sozialer Rückzug ins private Biedermeier, ein vermachteter Diskurs mit vorab festgelegten Rollen, Überlegenheitsgesten, Eingriffe in die Privatsphäre, die Missachtung der Selbstbstimmungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit des freien Subjekts und vieles mehr führen zu weiteren Spannungen und Polarisierungen. Und sie werden dazu beitragen, dass Vertrauen und die Grundlagen für einen sachlichen, rationalen öffentlichen Diskurs noch weiter schwinden. Wir werden lange brauchen, dies alles aufzuarbeiten und zu heilen – wenn dazu der politische Wille überhaupt vorhanden sein sollte. Für die kommende Legislaturperiode ist ein solcher Wille derzeit nicht zu erkennen, im Gegenteil.

Umso wichtiger wäre es in einer solchen Krisensituation, dass Kirchen, Sozialethiker und Wissenschaftler sich mit nüchterner Abwägung, ethischer Rationalität und dem Willen, Polarisierungen zu überwinden, zu Wort melden. Doch leider geschieht dies nicht. Die Kirchen folgen dem Mainstream, verkürzen die Impfdebatte auf Slogans wie „Impfen = Nächstenliebe“, und nur sehr wenige Sozialethiker wagen es, sich zu diesem Thema zu äußern, und das oftmals auch nur sehr verhalten. So entsteht der Eindruck, dass die Kirchen in Schönwetterzeiten alle möglichen sozialen Wohltaten gefordert haben, jetzt aber wenig bis nichts Substantielles in einer nationalen Krisensituation zu sagen haben.

Hier zeigen sich die Folgen einer kirchlich schon länger zu beobachtenden Staatsvergessenheit: Man hat den Staat durch Gesellschaft ersetzt und viel von Gesellschaftsreform geredet. Die große Tradition christlichen Staatsdenkens wurde hingegen vernachlässigt, der Staat wurde gleichgültig. Und was man vernachlässigt, zu dem kann man sich nicht sachlich und rational verhalten – sondern, das ist die Kehrseite: Die kirchliche Staatsvergessenheit schlägt jetzt in das Gegenteil um, man begrüßt einen übergriffigen Sozialstaat, der unter dem Vorwand staatlicher Schutzpflichten das Individuum kollektiviert.

Es gebe sehr viel sozialethisch zum aktuellen Coronadiskurs zu sagen. Und es wäre an der Zeit, dies zu tun.