Deutschland diskutiert weiter über den Umgang mit Corona. Sollen in den Schulen weiterhin Masken getragen werden oder nicht? Die Kinderärzte sind sich über diese Frage uneins, die Lehrerverbände dafür, Teile der Elternschaft protestieren gegen die Maskenpflicht. Auch an der Impffront gibt es keine Ruhe. Während Slowenien eine solche im Öffentlichen Dienst vorerst ausgesetzt hat, fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein Votum des Nationalen Ethikrates ein. Wobei sich die Krankenhauslobbyisten, so darf wohl unterstellt werden, ein zustimmendes Votum wünschen würden. Und wenn man die Stimmungslage im gegenwärtigen Coronadiskurs bedenkt, ist die Befürwortung einer Impfpflicht alles andere als ausgeschlossen.
Befrieden würde ein Votum des Ethikrates die gesellschaftliche Lage nicht. Und „Edelfeder“ Heike Schmoll liefert in der Frankfurter Allgemeinen vom 5. Oktober 2021 („Nicht wieder zulasten der Kinder“, S. 1) den exemplarischen Beleg, warum dies vermutlich so wäre. Normative Urteile haben immer, mindestens unausgeprochen, einen empirischen Anteil. Und hierüber wird nicht unvoreingenommen und plural diskutiert. Der Coronadiskurs hierzulande bleibt vermachtet und einseitig. So schreibt Heike Schmoll einmal mehr: „Denn die Infektionszahlen werden steigen, weil die Impfquote unter den Erwachsenen noch viel zu niedrig ist.“ Die Schuldigen stehen fest: Es sind die „Impfunwilligen“, deren verantwortliche und selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr akzeptiert werden soll. Abweichende medizinische oder virologische Stimmen, die vorsichtiger über den Zusammenhang von Impfquote und Infektionszahlen urteilen, werden gar nicht erst geprüft oder von vornherein aus dem Diskurs ausgeschlossen.
Und es geht weiter: Schmoll hält die „Verweigerungshaltung einiger Erwachsener“ für „kaum nachvollziehbar“. Ihr moralisierendes Verdikt ist klar: Es sei nicht einzusehen, warum „die Schwächsten der Gesellschaft“ – also Kinder und Jugendliche – deswegen das Nachsehen haben sollen. O sancta simplicitas, ora pro nobis! – möchte man ausrufen. Unser Land hat in der Coronakrise Anstand und Würde verloren – und die Fähigkeit zu differenzierter ethischer Abwägung. Was sich schon in der Migrationskrise zeigte, wird auch in der Coronakrise mehr als deutlich: Gravierende Wertkonflikte werden nicht mehr als solche gesehen. Einzelne Güter werden absolut gesetzt. Vorschnelle Urteile ersetzen die sorgfältige Abwägung. Ethische Vorzugsregeln oder das Instrument Praktischer Konkordanz werden außer Acht gelassen. Moralisierende Argumente („die Schwächsten“) hebeln eine rationale Güterabwägung aus. Nicht zuletzt zeigt sich hier die fatale Tendenz, Kinderrechte um einer billigen Moral willen leichtfertig höher zu gewichten als andere Menschenrechte.
Treten verschiedene menschenrechtlich begründete Ansprüche zueinander in Konkurrenz, so können derartige Konflikte nur im Geist der Menschenrechte selbst gelöst werden. Dem Prinzip der Praktischen Konkordanz folgend, müssen Rechtsgüter bei Normenkollisionen einander so zugeordnet werden, dass keines von ihnen einfach ausgeblendet wird. Die simultane Optimierung soll verhindern, dass ein einzelnes Menschenrecht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht wird. Auch dürfen um der für alle gleichen Menschenwürde willen nicht die Menschenrechte der einen gegen die der anderen ausgespielt werden. Schüler und Lehrer besitzen das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit. Daher muss ein vernünftiger, maßvoller Ausgleich zwischen dem Gesundheitsschutz der Lernenden und der Arbeitssicherheit der Lehrenden gefunden werden. Menschenrechte sind kein Verschiebebahnhof nach dem Motto: Die Schüler – so Schmoll – hätten lange genug Entbehrung ertragen müssen, nun müssen die Kinderrechte Vorrang vor den Menschenrechten der Lehrkräfte erhalten. Gutgemeint ist noch nicht gut gemacht. Moralisierung ist noch keine Moral, und schon gar nicht ethische Reflexion.
Wo einzelne Güter absolut gesetzt werden, ist einer ethischen Güterabwägung von vornherein der Boden entzogen. Der Staat hat für Gesundheitsschutz zu sorgen, absoluter Gesundheitsschutz ist allerdings nicht die Aufgabe des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates – ja, er wäre sogar verfassungswidrig, worauf Verfassungsrechtler wie Oliver Lepsius hingewiesen haben. Die Verfassung erwartet keine absoluten Wertsetzungen, sondern fordert von den politisch Verantwortlichen eine differenzierte Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter.
Eine Impfung bleibt immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat bleibt die freiwillige Einwilligung des Einzelnen hierfür grundsätzlich notwendig. Dies gilt umso mehr für neue, genbasierte, in ihren Langzeitwirkungen nur unzureichend erforschte Impfstoffe, die über den Weg einer verkürzten Notfallzulassung auf den Markt gekommen sind. Bis heute liegt keine Regelzulassung vor; zudem ist ihre Wirksamkeit deutlich begrenzter, als so manche Versprechen in der öffentlichen Debatte glauben machen wollen. Impfpflichten bleiben immer höchst begründungspflichtig und nur in starken Krisensituationen als ultima ratio moralisch zulässig. Es gibt erhebliche Zweifel, dass eine Impfpflicht angesichts der aktuellen Impfstoffe und der gegenwärtigen Gefährdungslage verhältnismäßig, effizient und zielführend wäre.
„Nicht wieder zulasten der Kinder“, wie Schmoll ihren Kommentar genannt hat, wird der Schwere des Wertkonflikts, der hier verhandelt wird, nicht gerecht. Es sagt viel über das Diskursniveau im Land aus, wenn im sogenannten Qualitätsjournalismus auf derart simple Weise argumentiert und Stimmung gemacht wird.
Der gegenwärtige Umgang mit der Coronalage im Land wird das gesellschaftliche Klima weiter spalten und den öffentlichen Diskurs weiter polarisieren. Für einen Weg der Versöhnung wäre es dringend notwendig, ein Gespür zurückzugewinnen für die gravierenden Wertkonflikte, mit denen wir es in der Tat zu tun haben. Über über diese muss rational, nicht moralisierend geredet werden. Und zu einer rationalen, methodisch sorgfältigen Güterabwägung gehört auch, dass die Sachlage in ihrer Komplexität und Vielstimmigkeit unvoreingenommen wahrgenommen wird. Abweichende Stimmen dürfen nicht von vornherein aus dem Diskurs ausgeschlossen werden. Unterschiedliche Positionen und Argumente müssen sorgfältig geprüft werden. Sind hochrangige Rechtsgüter – wie die körperliche Unversehrtheit – berührt, müssen Zweifel und abweichende Meinungen angemessen in die ethische Entscheidungsfindung eingebunden werden. Im Falle der Coronaimpfung heißt das: Jeder, der sich impfen lassen möchte, sollte dies tun können, aber niemand darf dazu gezwungen werden.
Wo die Unverfügbarkeit über den eigenen Körper angegriffen wird, steht viel auf dem Spiel, sehr viel: die Achtung vor dem freien Subjekt, die Humanität unseres Zusammenlebens und die Qualität einer freiheitlichen Verfassungsordnung. Wir sollten die Wertordnung unserer Verfassung nicht durch undurchdachte Moralisierung verspielen, sonst könnte es ein böses Erwachen geben: Ein vermeintlich fürsorglicher Etatismus könnte sich am Ende als autoritär und wenig lebenswert erweisen.