Schlaglicht: Sollen die Weihnachtsferien verlängert werden?

Nein, dann wissen die Eltern nicht, wie ihre Kinder betreut werden sollen. So die vermeintlich „klare Ansage“ von Ministerpräsident Kretschmann noch Mitte Oktober. Der Landesvater verwechselte damals allerdings den Hauptauftrag der Schule – Bildung und Erziehung – mit deren Nebensache, der Betreuung. Einen Monat später scheint alles wieder anders: Ja, die Schulen sollen die Weihnachtsferien verlängern. So aktuell Kultusministerin Eisemann. Aber dann doch nur so halb – denn: Im Südwesten sollen die Schulen entscheiden und dafür bewegliche Ferientage einsetzen, aber bitte mit einheitlichen Lösungen vor Ort.

Das Hin und Her, das politische Planungschaos an den Schulen geht weiter. Wieder müssen Klausurtermine und Jahresplanungen über den Haufen geworfen werden, wieder muss umgeplant und angepasst werden. Vor allem aber: Statt einer klaren Ansage der Bildungspolitik eine Hängepartie, Diskussionen in Kollegien und Schulleitungen, zwischen Schulträgern und Schulämtern. Dabei braucht es nicht viel Phantasie, um zu erahnen, was am Ende rauskommen wird: Ein landesweiter Unterrichtsschluss vor Weihnachten am 18. Dezember.

Statt politischer Führung eine Dauerdebatte wie in alten WG-Zeiten. Warum? Weil die Ministerin es scheut, sich vor der Landtagwahl festzulegen und Verantwortung zu übernehmen. Daher besser die Entscheidung abgeben, am Ende ist man auch nicht schuld. Die Zeit, die jetzt mit pseudopartizipatorischen Debatten wieder vertan wird, fehlt am Ende für sinnvolle Unterrichtsplanung in Pandemiezeiten. Nein, so war Demokratie nicht gedacht gewesen: Die Politik muss einen klaren Rahmen setzen, in dem sich gesellschaftliche Produktivität und Freiheit dann entfalten können.

Und die Moral von der Geschicht: Sowohl staatliche Gängelung als auch ein Wegducken der politisch Verantwortlichen vor notwendigen Entscheidungen stärkt den oft beklagten administrativen Mehraufwand. Was auf der Strecke bleibt: das Kerngeschäft, in diesem Fall das pädagogische.

Schlaglicht: Mangelnde Coronavorsorge wird auf dem Rücken der Lehrkräfte ausgetragen

„Schulen sollen geöffnet bleiben.“ So fordern es die Kultusminister. So steht es heute – 12. November 2020 – als Hauptschlagzeile in der F.A.Z. Nichts anderes fordern die Lehrerverbände – wenn man genau hinhören würde. Aber das kann offenbar auch „Edelfeder“ Heike Schmoll nicht. Die Lehrerverbände fordern tragfähige Konzepte, die einen „Salami-Lockdown“ der Schulen verhindern und Unterricht mit Gesundheitsschutz verbinden sollen.

Schmolls Leitartikel gleich daneben ist wenig „edel“, sondern gleicht einer Aneinanderreihung von Unterstellungen: „Wes Geistes Kind die Lehrerverbände sind, haben sie in den vergangenen Wochen zur Genüge gezeigt“, schreibt die Bildungsjournalistin der F.A.Z. Ja, das haben sie: Bereits im Oktober haben die Lehrerverbände tragfähige Lösungsvorschläge für eine zweite „Coronawelle“ vorgelegt. Warum sind diese von der Politik bis heute nicht diskutiert worden? Warum hat man erst Ende Oktober ein bundesweites Lüftungskonzept für Schulen vorgelegt, dem bis heute in der Regel keine technischen Maßnahmen gefolgt sind? Warum hat man nicht frühzeitig damit begonnen, FFP2-Masken für Lehrkräfte zu bevorraten? Warum hält man einen Sicherheitsabstand umgekehrt in Schulen für entbehrlich? Warum hat man nicht frühzeitig Verordnungen erarbeitet, welche die Schulen in diesem Schuljahr administrativ und organisatorisch entlasten, damit sich die Lehrkräfte voll und ganz auf einen anspruchsvollen Hybridunterricht konzentrieren können? Weitere Fragen ließen sich finden. Aber die Kanzlerin rechnete in ihrer Regierungserklärung zu den aktuellen Lockdownmaßnahmen eher mit „denkenden“ Viren als mit „denkenden“ Lehrern – und das rächt sich am Ende (wer im Deutschunterricht aufmerksam war, darf jetzt an Bertolt Brecht denken).

Und daher noch eine Frage: Warum wirft Heike Schmoll den Lehrerverbänden vor, sie würden sich für ihre Berufsgruppe einsetzen? Dies als bloßen „Lobbyismus“ abzutun, ist unter Provinzblattniveau. Wenn Frau Schmoll die Auslegung des UN-Sozialpaktausschusses zum Recht auf Bildung kennen würde, wüsste sie, dass die Lehrerrechte genauso Bestandteil dieses Rechts sind und in der jetzigen Situation genauso wie die Rechte der Lernenden und ihrer Eltern abgewogen werden müssten. Zur Fürsorgeverpflichtung der Dienstgeber gehört auch ein hinreichender Schutz der Lehrergesundheit. Wer gestern, am 11. November, den Aufmacherbeitrag der „Tagesschau“ aufmerksam verfolgt hat, konnte feststellen, dass in den Interviewausschnitten von Seiten der befragten Bildungspolitiker von einer solchen Fürsorgeverpflichtung in keinster Weise die Rede war. Die derzeitige Politik der Kultus- und Bildungspolitiker in Deutschland ist populistisch, aber weder zielführend noch verantwortlich. Ausgetragen werden die politischen Versäumnisse auf dem Rücken der Lehrkräfte und auch auf dem Rücken der Schüler.

Schlaglicht: Ein neuer Solidaritätszuschlag? – Anmerkungen zu Peter Graf Kielmansegg

Der Politikwissenschaftler, Prof. Dr. Peter Graf Kielsmansegg, fordert in einem Leserbrief an die F.A.Z. („Offensichtliche Ungleichheiten“, Nr. 263, 11.11.2020) einen Solidaritätszuschlag zur Umverteilung der Coronalasten zwischen unterschiedlich betroffenen Berufsgruppen. Die Zeiten verlangen uns „Außergewöhnliches, Außerordentliches“ ab, wie Graf Kielmannsegg schreibt. Gewiss, aber bestehen werden wir diese nur mit stabilen öffentlichen Institutionen. Diese dürfen nicht geschwächt werden – einige Anmerkungen:

1. Die Sonderprämien für Pflege- oder Gesundheitskräfte sind zu kritisieren, weil sie das System der Tarifautonomie unterlaufen und das System der Lohnfindung parteitaktischer Politik nach Gutsherrenart unterwerfen.

2. Erst unter dem Druck von Warnstreiks hat die Dienstgeberseite ein Verhandlungsangebot vorgelegt. Ver.di hatte allen Grund zu streiken. Auch eine Nullrunde hätte tarifpolitisch begründet werden müssen.

3. Auch die Berufsgruppen im öffentlichen Dienst tragen Coronalasten. Dies zeigen aktuell die Schulen (vgl. Bernd Freytag in derselben Ausgabe der F.A.Z., S. 15): Die Politik will diese – auch ohne Sicherheitsabstand – auf Biegen und Brechen offenhalten, schafft hierfür allerdings nicht die notwendigen Rahmenbedingungen und vernachlässigt die Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrkräften, die ihre medizinische Schutzausrüstung selbst zahlen müssen.

4. Solidaritätszuschläge sind „ultima ratio“ in nationalen Krisensituationen, aber kein Ersatzinstrument zur Abschaffung der Tarifautonomie.

Für die Aufrechterhaltung der rechtsstaatlichen Ordnung und ihrer Institutionen muss gelten: „Business as usual“ – sonst verschärfen wir diese Krise. Aber mit unseren öffentlichen Institutionen gehen wir schon lange sehr verschwenderisch um …

PS: Zum Weiterlesen, die Forderungen des Deutschen Lehrerverbandes, der zu Recht auf die Versäumnisse der Politik gegenüber Schulen und Lehrkräften in der zweiten „Coronawelle“ hinweist.

Schlaglicht: „Volkspädagogische Bevormundung“ oder kulturpolitische Daseinsvorsorge?

… „auslisten“ ist eine sehr euphemistische Umschreibung für das, worauf Josef Kraus in einer aktuellen Kolumne aufmerksam macht. Von Volks-„Pädagogik“ wird man auch nur mit Sarkasmus sprechen können. Denn Pädagogik sollte ja zum Selberdenken, zur Selbstbestimmung und zum freien Prüfen fremder Geltungsansprüche anleiten, nicht zur Zensur. Die kann es nicht allein von staatlicher Seite aus geben, sondern auch durch einflussreiche gesellschaftliche Kollektive. Es ist keine gute Entwicklung, welche der Börsenverein hier vorantreibt. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie wir seinerzeit im sozialethischen Oberseminar über den Amazonboykott diskutiert haben (ja, damals konnte man über solche Themen noch diskutieren …) – ich hatte damals schon ein ungutes Gefühl, aber leider war ich in der Minderheit. Es ist Ausdruck eines schwindenden Freiheitsbewusstseins, wenn unliebsame Meinungen nicht mehr dem freien Diskurs ausgesetzt werden, sondern unter der Ladentheke verschwinden. So waren Zensurverbot, Meinungs- und Pressefreiheit des Grundgesetzes ursprünglich nicht gemeint gewesen. Sollte der Börsenverein diese Verbandspolitik weiter umsetzen, wären kulturpolitische Schutzmechanismen wie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Bücher und die Buchpreisbindung nicht mehr gerechtfertigt. Diese Instrumente sind Ausdruck einer kulturpolitischen Daseinsvorsorge, der sich der Börsenverein offenbar nicht mehr verpflichtet sieht.

Schlaglicht: Gesellschaftliche Freiheit durch mehr staatlichen Einfluss?

Michaela Wiegel schreibt im Leitartikel der F.A.Z. vom 22. Oktober 2020 in Reaktion auf den brutalen Mord an einem Lehrer in Frankreich, dass „jedes Kind ungeachtet seiner Herkunft und Religion Anspruch auf einen von familiären Einflüssen freien Raum hat, in dem es sich zu einem aufgeklärten mündigen Bürger entwickeln kann“. Die Staatsgläubigkeit, die aus einer solchen Lesart des Elternrechts spricht, mutet gerade unter der Überschrift „Kampf für die freie Gesellschaft“ seltsam an: Zu einer solchen gehört, dass Kinder vorrangig durch ihre Eltern und nicht durch öffentliche Kollektive erzogen werden. Gewiss: mit zunehmendem Alter nach der Formel „schwindendes Elternrecht – wachsendes Kinderrecht“. Der Beweis, dass ein laizistisches Gemeinwesen, das Religion zur Privatsache erklärt und aus den Schulen verbannt, bei der Integration erfolgreicher ist, steht auf tönernen Füßen. Mündigkeit wird gefördert, wenn Kinder zur eigenständigen, reifen Urteilsbildung in religiösen Fragen befähigt werden. Hierfür braucht es einen robusten Rechtsstaat, der Extremismus entschieden bekämpft, aber keinen Staat, der religiöse und familiäre Orientierung staatlich nivelliert und damit selber zum übergriffigen Weltanschauungsstaat wird.

Schlaglicht: Nachricht oder Kommentar?

Mitunter sind es nur ganz kleine Sätze, die eine Menge offenbaren. Die F.A.Z. berichtet in ihrer heutigen Samstagsausgabe vom 17. Oktober 2020 auf Seite 1 über Eilentscheidungen, mit denen Gerichte die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erlassene Sperrstunde gekippt haben – mit folgenden Worten: „Während die Bundesregierung die Länder und Kommunen neuerlich zu frühem und entschlossenem Handeln gegen die Ausbreitung des Coronavirus aufgefordert hat, haben Verwaltungsgerichte in mehreren Bundesländern wichtige erst kürzlich erlassene Einschränkungen wie das Beherbungsverbot für inländische Urlauber aus Risikogebieten oder ein Sperrstunde für Gaststätten ganz oder teilweise aufgehoben.“ Man reibt sich die Augen: Wie war das noch mit der Trennung von Nachricht und Kommentar, die man eigentlich schon im ersten Semester der Journalistenschule lernen sollte!? Über die gerichtlichen Eilentscheidungen zu berichten, ist Chronistenpflicht eines Journalisten. Ob eine Maßnahme „wichtig“ ist oder nicht, gehört aber doch wohl in einen Kommentar oder Leitartikel. Beides zu vermischen, manipuliert den Leser.

Schlaglicht: Zeiterfassung auch für Lehrer und Professoren?

In der aktuellen Ausgabe der GEW-Zeitschrift „Erziehung und Wissenschaft“ weist die Bildungsgewerkschaft auf das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 zur Arbeitszeiterfassung hin – … das auch für Lehrkräfte und Wissenschaftler umgsetzt werden sollte (GEW: „Selbstausbeutung bekämpfen“). Die Sache ist m. E. zweischneidig: Zum einen wäre es in der Tat wichtig, einmal den realen Aufwand in lehrenden Berufen zu erfassen – das gehört zur Fürsorgeverpflichtung des Dienstgebers. Andererseits ist die Zeithoheit ein hohes Gut. Gewonnen wäre nichts, wenn am Ende ein bürokratisches Monster steht, das die Mitarbeiter nicht schützt, sondern erdrosselt.

Über die Probleme der Umsetzung der europäischen Vorgaben im Schul- und Hochschulbereich gibt es mittlerweile auch rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen. Professoren, so einer der Juristen, die hierzu publiziert haben, wäre dann auch die Möglichkeit versperrt, Arbeit auf Mitarbeiter im Mittelbau abzuwälzen – denn dies würde durch die Zeiterfassung sichtbar gemacht.

Im GEW-Interview wird die Auffassung vertreten, dass der Arbeitgeber jede Arbeitsstunde erfassen müsse. Die Gewerkschaften hoffen, dass damit endlich eine empirische Grundlage zur Verfügung stehen könnte, die Anlass für arbeits- oder verwaltungsrechtliche Klagen bieten würde – mit der Folge, dass der Gesetzgeber gezwungen werden könnte, regelnd einzugreifen. Denn die Arbeitszeit von Lehrkräften oder Professoren dürfe nicht höher sein als bei anderen Beamten oder Angestellten. Ferner geht der interviewte Jurist davon aus, dass das EuGH-Urteil eine Selbsterfassung der Arbeitzseit ausschließe, das heißt: Der Dienstgeber müsste die Arbeitszeit erfassen  und dürfte diese Aufgabe nicht durchgängig an die Dienstnehmerseite delegieren (diese Lesart des EuGH-Urteils ist aber juristisch umstritten). Und alle Dokumentationslasten, die der Dienstnehmer erbringt, müssten in die Arbeitszeit eingerechnet werden, dürften also nicht zulasten der Freizeit gehen. Hauck-Scholz, der in der „Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht“ über die Thematik geschrieben hat, spricht zum Beispiel davon, dass Wissenschaftler im Falle von Bibliotheks-, Archivrecherchen oder Studienreisen gezwungen sein könnten, eine Selbsterfassung ihrer Dienstzeit selbst vorzunehmen. Momentan gibt es einen Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Umsetung des EuGH-Urteils. Dieser berücksichtigt aber nicht die Spezifika von Lehrkräften und Hochschulmitarbeitern, da Beamte nicht im Blick des Ministeriums sind. Es wird noch viel Wasser die Spree runterfließen … Doch bleibt die Frage, ob DGB und DBB/Tarifunion, wenn es dabei bleibt, für den Schul- und Hochschulbereich dann mit Musterklagen dagegen vorgehen werden und eine Zeiterfassung auch hier zu erzwingen versuchen. Das Urteil zeigt, wie stark europäische Rechtsakte mittlerweile in nationale Kulturen und überkommene Traditionen, etwa eines historisch gewachsenen Dienstrechts, einzugreifen im Stande sind.

Schlaglicht: Katholische Staatsvergessenheit statt politischer Verantwortungsethik – eine Replik aus aktuellem Anlass

Spätsommer 2020: Statt einer zweiten Coronawelle kommt die Migrationskrise zurück. Richtig zu Ende war sie nie, wohl aber verdrängt. Politiker und Medien bemühten sich, von der Migrationskrise 2015/16 zu sprechen – so als sei diese längst beendet worden; mit europäischen Lösungen, versteht sich. Diese erweisen sich nun erst recht als Chimäre. Europa hat das Problem nicht gelöst, sondern weggeschaut. Bis Moria brannte.

Regina Laudage-Kleeberg spricht im Internetportal katholisch.de [1] von einer „christlichen Schande“ und vergleicht Europa mit einer „Nachbarin, die reich ist und Platz im Garten hat“. Was am Beitrag der Referentin für Organisationsentwicklung im Stabsbereich Strategie und Entwicklung des Bistums Essen, auffällt, ist weniger der moralisierende Duktus, mit dem einmal mehr über komplexe politische Fragen gesprochen wird. Dieser ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Die deutsche Sicht auf die Migrationskrise sei angeblich „alternativlos“, wer anders denkt, ein böser Mensch.

Was auffällt, ist vor allem das, was bei Laudage-Kleebergs Standpunkt vollkommen ausfällt: und zwar jegliche sozialethische Reflexionsfähigkeit. Die Katholische Soziallehre wäre gar nicht entstanden, wenn die Kirche theologisch nicht zur Auffassung gelangt wäre, dass politische und soziale Fragen nach dem Zusammenleben in Staat und Gesellschaft anders zu beurteilen sind als etwa Fragen zwischenmenschlicher Beziehung. Aber auch vor Entstehung einer eigenständigen Soziallehre kannte die Theologie ein ausgeprägtes Staatsdenken. Nicht umsonst hat man im Abendland jahrhundertelang um das rechte Verhältnis von Staat und Kirche gerungen.

Von all diesen sozialethischen Überlegungen scheint bei Laudage-Kleeberg nichts mehr übriggeblieben zu sein. Der „Standpunkt“ der Verfasserin offenbart eine Staatsvergessenheit, wie sie allenthalben in Kirche und Theologie zu beobachten ist. Politik hat die Aufgabe, das gemeinsame Zusammenleben zu erhalten und zu gestalten. Damit dies gelingt, braucht es ein funktionierendes Staatswesen mit handlungsfähigen Institutionen, durchsetzungsfähigen Verfassungsorganen und intakter Rechtsfunktion. Eine Ethik, die Ansprüche des Staates und Fragen nach den Grenzen seiner Belastbarkeit ausblendet, gerät zur Vulgärethik.

Äußerst selbstsicher, doch bei genauerem Hinsehen denkerisch reichlich schlicht transformiert die Mitarbeiterin aus der kirchlichen Verwaltung individuelle Tugenden einfach in normethische Kategorien – und produziert „schöne“ Bilder. Doch diese erhellen keine komplexen Zusammenhänge, sie verschleiern und führen den Leser durch eine schiefe Bildwelt in die Irre. Soll das Ideal einer Gesellschaft ohne Privateigentum propagiert werden, in der ein Gartenbesitzer kein Anrecht mehr auf Nutzung seiner eigenen Grünflächen hat? Wer ist denn mit der Nachbarin gemeint, die „reich“ ist und so viel „Platz im Garten hat“? Wer soll die Gartenparty, die in Nachbars Garten stattfinden soll, am Ende bezahlen? Immer noch scheinen Kirchenvertreter zu meinen, ihre vemeintlich schönen Bilder verfangen.

Bei genauerer Betrachtung stecken dahinter moralisierende Forderungen der Kirche, für die andere geradestehen sollen. Wenn Laudage-Kleeberg ihre Forderungen moralisch ernst meint, sollte sie auch von den eigenen Lasten sprechen, die sie zu tragen bereit ist. In welcher Form will sich die Kirche, wollen sich kirchliche Mitarbeiter an den gesellschaftlichen Folgelasten einer ungeregelten Migration nach Europa beteiligen? Davon hört man aus bischöflichen Ordinariaten, Bischofshäusern und theologischen Lehrstühlen wenig bis gar nichts. Und man vermisst ein Wort zu den stets gefährdeten Voraussetzungen gelingender Staatlichkeit, die auch sozialethisch gesichert werden müssen.

Es werden gewaltige Erwartungen an den Sozialstaat gerichtet, der am Ende scheinbar Wunder vollbringen soll. Versteckt werden diese hochgesteckten, letztlich weltfremden Erwartungen hinter der ominösen Rede von einem globalen Gemeinwohl. Kein Wort davon, dass es letztlich der konkrete Steuerzahler ist, der die Mittel aufbringen muss. Gegenwärtig wird versucht, die Folgelasten der coronabedingten Rezession stillzulegen, bis zur Bundestagswahl. Aber die Fassade bröckelt schon jetzt in Gestalt der Vierzig-Prozent-Garantie für die Sozialbeiträge. Nicht allein die Arbeitgeber befürchten, wie Mitte September in der Zeitung zu lesen war, schon heute einen enormen Anstieg der Sozialkosten ab 2023. In der kommenden Legislaturperiode werden wir uns auf unangenehme Verteilungskämpfe einzustellen haben, auch in den kirchlichen Verwaltungen.

Aber es geht nicht allein um Kosten. Es geht um eine verantwortliche Haltung gegenüber dem Staat, den Interessen des eigenen Landes und der Zukunft des eigenen Volkes. Wer sich hierzu nicht bekennen will, dessen moralische Forderungen klingen wohlfeil – und bleiben letztlich lieblos gegenüber der eigenen staatlichen Gemeinschaft, deren Leistungen man dann doch liebend gern in Anspruch nimmt. Grenzsicherung, staatliches Gewaltmonopol, Bindung an Verfassung und Recht, Sicherung der kulturellen Grundlagen des Gemeinwesens sind allerdings Themen, die in der zeitgenössischen Sozialethik nicht besonders hoch im Kurs stehen.

Ja, es gibt eine Christenpflicht zu humanitärer Nothilfe. Doch anders, als ein F.A.Z.-Interview [2] mit dem bayerischen Ministerpräsidenten (und möglichen Unionskanzlerkandidaten?), Markus Söder, suggeriert, umfasst diese Pflicht kein Recht auf Niederlassungsfreiheit in Europa (nur am Rande: warum wagen es Journalisten, an solchen Stellen nicht kritischer nachzufragen?) . Wenn man schon von „christlicher Schande“ sprechen will, dann sollte man auch den Umstand erwähnen, dass man Griechenland zu lange mit einem unliebsamen, verdrängten Problem allein gelassen hat, bis die Situation eskaliert ist.

Nothilfe sollte vor Ort geleistet werden, nicht allein im Fall Moria. Dort ist sie in der Regel effektiver und effizienter möglich, worauf nicht zuletzt der evangelische Sozialethiker Richard Schröder als einer der wenigen in der Migrationskrise von Anbeginn an hingewiesen hat. Der Politikwissenschaftler Heinz Theise hat in der Wochenzeitschrift „Die Tagespost“ vom 17. September 2020 Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich Europa in der Großregion des Mittelmeerraumes nachhaltig engagieren könnte – ohne riesige Ausgaben „in für beide Seiten quälenden Integrationsprozessen zu verzehren“. Eine kopflose Politik sowie die Selbstpreisgabe staatlicher Steuerungsfähigkeit, gepaart mit globalistischem Schwärmertum, löst nicht die Bevölkerungsexpansion in Afrika – im Gegenteil: Der Sonderweg Deutschlands führe, so Theise, in die „selbstgerechte Isolation“ und lasse die Europäer „immer mehr zu Spielbällen der Weltmächte“ werden. Der Verzicht auf wirksame Grenzsicherung bleibt 2020, was er schon vor fünf Jahren war: Staatsversagen – noch einmal Theise: „Nur mit kontrollierenden Grenzen ließe sich der Primat des Staatlichen und damit Humanität behaupten.“

Christliche Staatsethik garantiert dem Staat sein Recht auf Grenzsicherung (und das kann auch bedeuten: Rückführung durch Militärschiffe, wo ein gerechter Aufenthaltsanspruch nicht erkennbar ist). Der Staat darf sich in einer Situation, wie wir sie jetzt an der griechischen Grenze erleben, nicht erpressen lassen, weder durch Brandstiftung noch Gewalt. Was Helmut Schmidt im „deutschen Herbst“ noch beherzigte, scheint vielen Politikern heute unbekannt zu sein. Stattdessen sind Regierung und Opposition (mit einer Ausnahme) dabei, ähnliche Fehler zu begehen wie im Sommer 2015. Aus der Situation damals scheint man nichts gelernt zu haben. Deutsche Alleingänge, Verstärkung weiterer Pullfaktoren, Erzeugung von Nachahmungseffekten (Samos zeigt dies bereits), Destabilisierung des Staates, Brüskierung europäischer Partner (siehe den Krach zwischen den beiden Regierungschefs Kurz und Merkel), die man eigentlich für gemeinsame Lösungen gewinnen wollte … Und das alles dieses Mal sehenden Auges. Sehr deutlich fällt eine moralisierende Politik, wie wir sie in diesen Tagen erleben, ab gegenüber jener hanseatischen Verantwortungsethik, wie sie bei Helmut Schmidt noch zu beobachten war.

Dies alles wird Folgen haben, für die soziale, politische und rechtliche Entwicklung unseres Landes – und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der schwelende Grundsatzkonflikt, der seit dem Sommer 2015 das Land spaltet, wird weiter genährt. Diesen zu klären, weigern sich breite Teile der politischen Elite, bis ins höchste Amt des Staates. Soll der gesellschaftliche Frieden wiederhergestellt werden, brauchen wir eine unvoreingenommen und breit geführte Debatte über die staatspolitischen Grundlagen unseres Zusammenlebens, auch unter Einschluss der größten Oppositionspartei im Bundestag und ihrer politischen Argumente (gleich, was der Einzelne von einer bestimmten Partei halten mag oder nicht).

Und den Kirchen wäre zu wünschen, dass diese sozialethisch endlich zur Besinnung kommen und sich wieder ihres großen Erbes christlichen Staatsdenkens erinnern. Nur ein handlungsfähiger Staat wird international auf Dauer wirksam Nothilfe leisten können.

[1] Regina Laudage-Kleeberg: Das Flüchtlingslager Moria ist eine christliche Schande (Standpunkt), , in: https://www.katholisch.de/artikel/26871-das-fluechtlingslager-moria-ist-eine-christliche-schande [15.09.2020].

[2] Jasper von Altenbockum, Timo Frasch, Berthold Kohler: „Nicht nur Russland verletzt Menschenrechte“ (Interview mit Markus Söder), in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/markus-soeder-zu-nord-stream-2-nicht-nur-russland-verletzt-menschenrechte-16949338.html [11.09.2020].

Schlaglicht: Warnstreiks im öffentlichen Dienst – in der Krise legitim?

Einen funktionierenden öffentlichen Dienst, der viel zur Stabilität eines Landes beiträgt, bekommt man nicht zum Nulltarif. In dieser Tarifauseinandersetzung geht es aber auch um ein ordnungspolitisches Argument: Die Pandemie setzt die Tarifautonomie nicht außer Kraft. Wenn die Arbeitgeberseite meint, in dieser Krise nicht verhandeln zu müssen, sind Warnstreiks legitim. Forderungen nach mehrjährigen Nullrunden wirken unglaubwürdig, wenn Gesundheitsminister Spahn gleichzeitig nach Gutsherrenart und an der Tarifautonomie vorbei einzelnen Berufsgruppen Prämien ausschüttet. Viele wirtschaftliche Folgen der Coronakrise sind bis zur Bundestagswahl stillgelegt, etwa durch verlängerte Kurzarbeiterregelungen. Über kurz oder lang werden sich die Verteilungskämpfe aber verstärken. Die Polarisierung unseres Landes wird es nicht leichter machen, diese zu bestehen. Und in einer solchen Situation muss auch die Frage erlaubt sein, ob unser Staat sein Geld immer an der richtigen Stelle ausgibt. Vieles muss dabei auf den Prüfstand. Wir brauchen einen Staat, der innere und äußere Sicherheit sowie eine verlässliche Krisen- und Daseinsvorsorge garantiert. Wir brauchen aber keinen Staat, der immer mehr gesellschaftliche Aufgaben an sich zieht und dabei bürgerliche Produktivität wie Freiheit erstickt.

Schlaglicht: Der Staat darf sich nicht erpressen lassen

Zum Kommentar von Eckart Lohse „Den gesellschaftlichen Frieden bewahren“ in der F.A.Z. v. 14. September 2020 (S. 1):

Es gibt eine „Christenpflicht“ zu humanitärer Nothilfe. Diese sollte vor Ort geleistet werden, nicht allein im Fall Moria. Denn anders, als Söder glauben machen will, umfasst diese kein Recht auf Niederlassungsfreiheit in Europa. Christliche Staatsethik garantiert dem Staat sein Recht auf Grenzsicherung. Der Staat darf sich in dieser Situation nicht erpressen lassen. Was Helmut Schmidt im „deutschen Herbst“ noch beherzigte, scheint vielen Politikern heute unbekannt zu sein. Söder hingegen moralisiert und nährt damit weiterhin den schwelenden Grundsatzkonflikt, der seit dem Sommer 2015 unser Land spaltet. Diesen zu klären, weigern sich breite Teile der politischen Elite. Soll der gesellschaftliche Frieden wiederhergestellt werden, brauchen wir endlich eine unvoreingenommene, breit geführte Debatte über die staatspolitischen Grundlagen unseres Zusammenlebens, auch unter Einschluss der AfD und ihrer politischen Positionen (ob einem diese persönlich gefallen oder nicht).

Zum Weiterlesen:

Axel Bernd Kunze: Wird der Rechtsstaat noch verstanden? Sozial- und bildungsethische Überlegungen zu einem konstitutiven Merkmal unseres Gemeinwesens, in: Alexander Dietz/Jan Dochhorn/Axel Bernd Kunze/Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020, S. 137 – 175 [Anmerkungen: S. 222 – 224].

Axel Bernd Kunze: Wo stößt Gastfreundschaft an Grenzen?, in: Marianne Heimbach-Steins (Hg.): Zerreißprobe Flüchtlingsintegration (Theologie kontrovers), Freiburg i. Brsg./Basel/Wien: Herder 2017, S. 56 – 69.

Axel Bernd Kunze: Staat – Identität – Recht.  Konfliktlinien in der aktuellen politikethischen Debatte, in: LIMINA – Grazer theologische Perspektiven 2 (2019), H. 1, S. 83 – 108.

Axel Bernd Kunze: Ist mit der christlichen Sozialethik noch ein Staat zu machen? Überlegungen zur notwendigen Rechtsfunktion des Staates, in: Die Neue Ordnung 71 (2017), H. 5, S. 352 – 365.