Schlaglicht: Impfpflicht – ja, bitte? Nein: Der Staat würde auf Abwege geraten

„Impfpflicht`? Ja, bitte!“ – unter diesem Titel nimmt ein Leserbrief in der heutigen F.A.Z. vom 17. Juli 2021 Stellung zur Impfdebatte. Der ganz sicher nicht ohne Grund gewählte Titel provoziert, da er zeigt, wie weit bürgerliches Denken der sogenannten Mittel mittlerweile umschlägt in die Befürwortung autoritären Staatshandelns. Die Überschrift ist ja nicht ohne Grund gewählt worden. Hier werden linke Slogans („Atomkraft? Nein, danke!“) bewusst umgekehrt, indem Übergriffe des Staates als rationale, bürgerliche Vollmachten verkauft werden. Das ist keine wünschenswerte Politik im Sinne einer „Wiederentdeckung des Staates“ (vgl. Dietz, Dochhorn, Kunze, Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig 2020), die auf einen handlungsfähigen Staat zielt, der seinen Kernaufgaben gerecht wird und bürgerliche Freiheit ermöglicht. Eine Impfpflicht verlässt grundlegende Prinzipien des freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates. Mit ihr gerät der Staat auf gefährliche Abwege.

Exemplarisch für ein falsches Staatsverständnis steht auch ein Beitrag auf Seite 1 der heutigen F.A.Z.: Bayerns Ministerpräsident stellt Kompetenz der Ständigen Impfkommission infrage. Politiker müssen Entscheidungen treffen. Doch politische Entscheidungen ersetzen nicht fachliche Kompetenzen. Ob Impfstopffe verantwortlich angewendet werden dürfen oder nicht, muss nach medizinischen Erkenntnissen von unabhängig arbeitenden Wissenchaftlern geprüft werden. Wenn Ministerpräsdient Söder die Ständige Impfkommission angreift, schafft dies auf keinen Fall mehr Vertrauen in der Impfdebatte. Ist dieses erst einmal zerstört, muss der Staat erst recht zu totalitären Mitteln wie einer Impfpflicht greifen. Söders Begründung: Die Profis sitzen in der Europäischen Arzneimittelbehörde. Weil das Urteil der europäischen Behörde Söder politisch besser in den Kram passt, zerstört er das notwendige Vertrauen in die Organe nationaler Gesundheitspolitik – das ist dumm, gefährlich, durchsichtig und die Funktionalisierung der Pandemiepolitik für europapolitische Fragen. Dabei ist keineswegs sicher, dass europäische Entscheidungen immer klüger und funktionaler sind – Gegenbeispiele, nicht nur aus der Amtszeit von der Leyens, gibt es genug.

Schlaglicht: Impfen – keine Privatsache?

Die aufkommende Debatte um eine Impfpflicht war heute sowohl Hauptaufmacher als auch Kommentarthema in der F.A.Z. vom 14. Juni 2021 – hierzu ein paar Gedanken: Beteuerungen der Politik, es werde keine Impfpflicht geben, stehen auf schwankendem Grund. Ein Mitglied des Ethikrates fordert offen eine Impfpflicht für Erzieher und Lehrer. Und wieder ist es der bayerische Ministerpräsident, der in erster Reihe Front macht: Impfen sei „keine Privatsache“.

Eine Impfpflicht widerspricht einem christlichen Menschenbild, das auf Mündigkeit und Eigenverantwortung setzt. Sie widerspricht dem Wesenskern des freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates. Und sie wäre angesichts der noch ungenau erforschten neuen genbasierten Impfstoffe ein gewaltiger Tabubruch. Ein Staat, der den Körper seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – kollektiviert, verhält sich totalitär. Nicht nur die öffentliche Polarisierung würde zunehmen, auch Loyalität gegenüber dem Staat, Vertrauen in Recht und Gesetz sowie grundlegende Prinzipien unseres Zusammenlebens würden irreparabel beschädigt.

Gewiss, es gibt Gemeinwohlbelange. Auch diese müssen sorgfältig abgewogen werden. Doch vor körperlichen Zwangseingriffen müssen alle anderen, milderen Mittel ausgeschöpft sein.  Hierzu zählt auch, auf Impfstoffe auf konventioneller Basis zu warten. Immerhin sind diese von Minister Spahn schon eingekauft. Ihre Zulassung steht hoffentlich bald bevor. Will der Staat freie, selbstbewusste, eigenverantwortliche Staatsbürger und keine gefügigen Untertanen, muss bei Buchung eines Impftermins auch der Impfstoff bekannt sein. Dies baut Vorbehalte ab und schafft Vertrauen in eine Impfung.

Schlaglicht: Impfpflicht für Erzieher und Lehrer?

Es war von vornherein klar, dass die Beteuerungen der Politik, es werde keine Impfpflicht geben, auf schwankendem Grund gebaut sind. Und wieder ist es der bayerische Ministerpräsident Söder, der schon Anfang des Jahres in der Impfdebatte als erster zündelte und nun Front macht: Freiheit für Geimpfte, heißt sein Motto. Einmal mehr zeigt sich, dass der Möchtegernkanzlerkandidat der Union moralisch seiner öffentlichen Verantwortung nicht gewachsen ist. Und ein Mitglied des Ethikrates bringt offen eine Impfpflicht für Erzieher und Lehrer ins Spiel.

Eine solche widerspricht einem christlichen Menschenbild, das auf Freiheit, Mündigkeit und Eigenverantwortung setzt. Und sie widerspricht dem Wesenskern eines freiheitlichen, an den Menschenrechten orientierten Rechts- und Verfassungsstaates. Und sie wäre angesichts der noch ungenau erforschten (Langzeit-)Folgen der neuen genbasierten Impfstoffe ein ungeheuerlicher Tabubruch.

Ein Staat, der nicht davor zurückschreckt, in den Körper seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – einzudringen, wird zur Räuberbande. Die Folgen wären weitreichend, nicht nur die Polarisierung des Landes würde weiter zunehmen. Ein Impfzwang, auch für bestimmte Berufsgruppen, zerstört die Loyalität gegenüber unserem Gemeinwesen, Vertrauen in Recht und Gesetz sowie grundlegende Prinzipien des Zusammenlebens. Der Preis wäre gewaltig.

Gewiss, es gibt Gemeinwohlbelange. Und auch diese müssen sorgfältig abgewogen werden. Bevor der Staat allerdings den Körper kollektiver Zwangsgewalt unterwirft, sind alle anderen, milderen Mittel auszuschöpfen.  Zu diesen zählt etwa, darauf zu warten, bis Impfstoffe auf konventioneller Basis verabreicht werden können. Immerhin sind diese von Gesundheitsminister Spahn schon eingekauft. In anderen Ländern werden sie schon verabreicht, in der EU steht ihre Zulassung vermutlich bald bevor. Will der Staat freie und selbstbewusste Staatsbürger und keine gefügigen Untertanen, die sich verantwortlich und wohlüberlegt für eine Impfung entscheiden, muss bei Vergabe eines Impftermins auch feststehen, welcher Impfstoff verabreicht wird – nur dann können Vorbehalte abgebaut werden und ist dem Einzelnen eine reife Entscheidung für die neuen genbasierten oder koventionelle Impfstoffe möglich. Ein Staat, der das nicht will, bevormundet und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit offen verneint, degeneriert zum obrigkeitlichen Untertanenstaat.

Schlaglicht: Freiheitsgedanken

An der Wiege des modernen Rechts- und Verfassungsstaates steht der Wille zur Freiheit. Die Idee der Burschenschaft wurde geboren aus der Sehnsucht nach dem größeren Vaterland, dem einen Deutschland, und seiner inneren Freiheit. Der moderne Verfassungsstaat strebt als Ideal die Freisetzung des Einzelnen an, garantiert als den hierfür notwendigen rechtlichen Rahmen Gleichheit und gewährleistet als Fundament soziale Sicherheit auch über existentielle Notlagen hinweg. Freiheit aber ist niemals allein ein Recht, sondern ein politisch-pädagogischer Anspruch. Wer geistig erschlafft, sich der Trägheit, der Gleichgültigkeit, der Bequemlichkeit oder einschläfernder Sicherheit hingibt, wird über kurz oder lang auch freiheitsunmündig.

Die Coronapolitik, die uns jetzt schon länger in Atem hält, greift tief in die Strukturen der bürgerlichen Gesellschaft ein. Betroffen sind der Mittelstand, Familienbetriebe, der Kulturbetrieb, der Amateursport, die Bildungsinstitutionen, die Foren gesellschaftlicher Debatte, die Lebendigkeit des öffentlichen Raumes, das Vereinsleben … Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist auch noch ungewiss, in welchem Maße es im kommenden Wintersemester wieder möglich sein wird, universitäres Leben in Präsenzform zu erleben. Grund genug, sich einmal mehr Gedanken über die Freiheit zu machen.

Im Prinzip der Freiheit findet die Aufgabe des Staates, den staatslegitimierenden Zusammenhalt und die innere Bindung des Staatsvolkes zu formen und zu festigen, ihre Grenze: „Der freiheitliche Staat baut auf Werte und Gebundenheiten, welche die Freiheitsberechtigten entwickeln und an ihn herantragen. […] Die Freiheit des Bürgers ist dem Staat vorgegeben, das Freiheitsrecht wahrt eine staatsfreie Sphäre des Berechtigten, schirmt diese gegen ein Eindringen der öffentlichen Gewalt ab und stellt jeden Staatseingriff unter Rechtfertigungszwang“ – so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof. In dieser Perspektive ist der Staat zunächst einmal gehalten, sich zurückzunehmen und den Entfaltungsraum seiner Bürger nicht zu beschränken. Zugleich ist der Staat aber auch zur Freiheitsvorsorge aufgerufen. Als Sozial- oder Kulturstaat hat er eine Verpflichtung zur Daseinsvorsorge, zur Hilfe bei existentieller Not oder auch zum Schutz derjenigen, die aus eigener Kraft (noch) nicht voll freiheitsfähig sind. In der politischen Philosophie wie der politischen Praxis wird es immer wieder neu darauf ankommen, Freiheit in Beziehung zu setzen zum Anspruch auf Gerechtigkeit, Gleichheit und (soziale) Sicherheit – und zwar so, dass der umfassende und unteilbare Anspruch auf Freiheit, wie er für ein freiheitliches Gemeinwesen typisch ist, nicht reduziert oder unter Wert verkauft wird.

Der Staat trägt somit eine dreifache Freiheitsverpflichtung: Er hat die Freiheit der Individuen vom Staat zu achten und gleichzeitig für die Freiheit Vorsorge zu treffen, zum einen durch die Erfüllung bestimmter Schutzpflichten, zum anderen durch Teilhabe- und Leistungsansprüche. Das komplementäre Verhältnis von Freiheit und Gleichheit, das den liberalen Rechts- und Verfassungsstaat kennzeichnet, muss in bleibender Spannung gehalten werden und darf weder einseitig in die eine noch die andere Richtung aufgelöst werden. Andernfalls droht im Extrem entweder ein unfreiheitlicher, egalitaristischer Umverteilungsstaat oder eine rein besitzindividualistische Gesellschaft, in der eine Politik des sozialen Ausgleichs von vornherein aufgegeben ist und soziale Folgeprobleme allenfalls als Sicherheits- und Machtfragen diskutiert werden.

Die Balance zwischen negativen und positiven Freiheitsrechten zu wahren, bedarf es einer Kultur des Maßes und eines robusten Toleranzgebotes. Der öffentliche Raum darf nicht durch partikulare Weltanschauungen, einen ideologischen Diskursgebrauch, Superlativtatbestände oder Maximalforderungen ohne den notwendigen Willen zum Kompromiss einseitig besetzt werden.  Gendersprache ist nur ein Beispiel, bei dem das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum gegenwärtig gefährdet ist. Gendersprache führt zu einem permanenten Bekenntniszwang und macht unfrei. Sie besetzt den öffentlichen und zunehmend auch kirchlichen Raum mit einer radikalkonstruktivistischen Weltanschauung, politisiert und moralisiert den alltäglichen Sprachgebrauch, zerstört Schönheit und Differenzierungs­fähigkeit unserer Sprache …

Die Demokratie lebt entscheidend von einer produktiven Freiheit zu, nicht von Tabus, Denk- und Sprachverboten oder Normierung. Dies setzt die Bejahung einer pluralen gesellschaftlichen Öffentlichkeit voraus; eine solche wird nur erhalten bleiben, wenn die Einzelnen zur Selbsttätigkeit freigesetzt werden und die Freiheit zum gesellschaftlichen Diskurs gesichert ist. Der Staat darf nicht zu normieren beanspruchen, welchen Gebrauch die Einzelnen von ihrer Freiheit machen. Das Leitbild einer so verstandenen Demokratie ist nicht eine beständige Politisierung des Privaten, sondern der interventionsfähige Bürger, der zur selbständigen sittlich-politischen Urteilsbildung fähig ist und der sich politisch einmischen kann, wenn es darauf ankommt. Der freiheitliche Staat kann eine solche Handlungsfähigkeit wecken; er muss sich aber versagen, will er den Einzelnen nicht politisch überwältigen oder vereinnahmen, eine bestimmte Handlungsbereitschaft zu erzwingen. Und nur dann wird auf Dauer auch die notwendige produktive Spannung zwischen freiheitsberechtigter Gesellschaft.

Freiheit muss immer von neuem errungen und mit Leben gefüllt werden. Auch um das rechte Verhältnis zwischen Staat, Gesellschaft und Staatsbürgern muss immer wieder neu diskutiert werden, wie der Dokumentationsteil dieser Personennachrichten deutlich werden lässt. Die Freiheit kann sowohl von Seiten des Staates als auch durch mächtige gesellschaftliche Kollektive bedroht werden: durch den Staat, der in die Privatsphäre seiner Bürger eindringt und das gesellschaftliche Leben seiner Dominanz unterwirft, aber auch durch eine Gesellschaftsformation, in der sich das nichthierarchische Zusammenspiel der verschiedenen Teilpraxen auflöst. Eine Gesellschaft, die sich des hohen Wertes der Freiheit nicht mehr bewusst ist, „dankt ab“; in der Folge wird dem Staat eine immer größere Deutungs- und Gestaltungshoheit eingeräumt – auch über solche Bereiche, über deren Ausgestaltung im freien gesellschaftlichen Diskurs gerungen werden muss.

Eine „erwachsene Freiheit“ (wie es vor Jahren einmal in der „Zeit“ hieß), bleibt gesellschaftlich wichtig – auch und gerade post coronam und ganz sicher auch in der neuen Legislaturperiode.

Schlaglicht: Gendersprache im Bistum Hildesheim – Kirche verabschiedet sich als Kulturträger

„Geschlechtersensible Sprache“ ist kein Ausdruck von Vielfalt und Respekt. Gendersprache führt zu einem permanenten Bekenntniszwang und macht unfrei. Sie besetzt den öffentlichen und zunehmend auch kirchlichen Raum mit einer radikalkonstruktivistischen Weltanschauung, politisiert und moralisiert den alltäglichen Sprachgebrauch, zerstört Schönheit und Differenzierungs­fähigkeit unserer Sprache … Und alle großen Verbände im Bistum machen mit. Ob die Mitglieder in den Gemeinden vor Ort wirklich wollen, was die Verbandsspitzen hier propagieren, bleibt fraglich. Gesellschaftlich hat Gendersprache keine Mehrheit, aus guten Gründen. Mit seiner neuen Handreichung „Geschlechtersensible Sprache“ auf äußerst dürftiger (schöpfungs-)theologischer Grundlage verabschiedet sich das Bistum Hildesheim als Kulturträger. Gendersprache bleibt künstlich und aufgesetzt, wird administrativ von oben durchgedrückt. Wann werden Messbuch und Lektionare gegendert? Wann werden Zelebranten und Lektoren sich ständig verhaspeln, weil sie den Genderstern mitlesen müssen? Wann sollen wir die Psalmen gegendert singen, sodass diese wie eine Vorlage aus der kirchlichen Verwaltung klingen? Denn wenn man die vollmundigen Worte des Generalvikars ernstnehmen wollte, dürfte die Liturgie doch wohl kein Ort der Intoleranz, Unfairness und Diskriminierung bleiben.

Schlaglicht: Auch das Bistum Hildesheim grüßt den neuen Gesslerhut der Gendersprache

Freiheit meint nicht Regellosigkeit. Und nicht jeder, der Regeln, die selbstverständlich gerechtfertigt werden müssen, einfordert, hat ein mangelndes Freiheitsverständnis. Aus einem freiheitlichen Gesellschaftsverständnis heraus verstehe ich Freiheit als eine Freiheit, die produktiv werden soll. Eine solche Freiheit ist etwas anderes als Anarchie, Beliebigkeit oder Willkür. Zu einer solchen Freiheit gehört auch ein Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum und der Verzicht auf Ideologisierung. Ideologie ist ein Modus des Diskursgebrauchs – keine Theorie ist davor gefeit. Wenn wir allerdings das Gendern im öffentlichen Raum billigen, wird eine Moralisierung, Polarisierung und Vermachtung des öffentlichen Diskurses die Folge sein. Ein Mehr an Freiheit entsteht dadurch nicht, nur ein permanenter Rechtsfertigungszwang.

Auf diesen Weg schwenkt nun auch das Bistum Hildesheim ein: mit seiner Handreichung zur geschlechtersensiblen Sprache. Alles natürlich nur Empfehlungen, ganz sanft – und ohne administrativen Druck von oben. Denn immerhin haben alle großen Verbände des Bistums mitgearbeitet. Opposition zur Amtskirche ist dieses Mal nicht vorgesehen, alle sind sich wunderbar einig. Der Generalvikar singt das Hohelied von Vielfalt, Wertschätzung, Toleranz und Gleichberechtigung. Man möchte meinen, der himmlische Friede kehre im norddeutschen Diasporabistum zwischen Elbe und Weser, Nordsee und Harz nun ein. Dies wird aber mitnichten der Fall sein.

Mitunter wird das „Gendern“ in der Sprache mit einem Gesslerhut verglichen. Nehmen wir mal an, der Vergleich stimmt (wohlwissend, dass Vergleiche immer hinken): Einem Gesslerhut gegenüber kann man sich nicht „nichtverhalten“. Jede Haltung dem Gesslerhut gegenüber wird als Reaktion gedeutet. Und damit zieht ein Bekenntniszwang ein. … der erste Gesslerhut war ein Machtmittel der habsburgischen Obrigkeit. Heute gibt es leider auch genügend gesellschaftliche Gesslerhüte, für die es gar keine Obrigkeit mehr braucht. Und die Kirche macht bei diesem Spiel munter mit.

Es ist schon mehrfach gesagt worden: Gendersprache ist übergriffig und ausgrenzend. Sie besetzt den öffentlichen Raum mit einer radikalkonstruktivistischen Weltanschauung, moralisiert unseren alltäglichen Sprachgebrauch, zerstört die Schönheit und die Differenzierungskraft unser Sprache – und vermachtet den öffentlichen Diskurs. Jetzt eben auch in der Kirche.

Doch wer ehrlich zu sich selbst ist, sollte erkennen: Gendersprache ist etwas Aufgesetztes, Künstliches, durch politischen Zwang Durchgedrücktes – sonst würde diese auch bei Romanen oder Lyrik funktionieren. Wer wollte Goethes Faust schon „gendergerecht“ lesen?

Angesichts der Zeitgeistigkeit der Kirche, die sich im Bistum Hildesheim nur einmal mehr zeigt, kann jedem, der unsere deutsche Sprache noch liebt, schon jetzt das Grausen packen: vor der Zeit, da auch die Bibel gegendert sein wird, Lektor*innen sich beim Lesen in der Liturgie verhaspeln, wenn sie den Asteriskus mitlesen müssen, und die Psalmen unsingbar werden, weil sie wie eine Behördenvorlage aus der kirchlichen Verwaltung klingen werden.

Schlaglicht: Wer ist hier „ideologisch“?

… derjenige, der eine ethische Güterabwägung vornimmt, oder ein Universitätspräsident, der abweichende Entscheidungen diffamiert? Oliver Günther (F.A.Z. v. 10. Juni 2021, S. 6) plädiert dafür, zeitnah eine Öffnung der Hochschulen zum kommenden Wintersemester vorzubereiten. Notwendig sei u. a. eine Teststrategie. So weit, so gut. Doch warum diffamiert der Potsdamer Universitätspräsident Studenten, die sich gegen eine Impfung entscheiden, als „ideologisch“? Wer eine differenzierte Güterabwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit auf der einen sowie den Chancen und Risiken einer Impfung vornimmt, handelt nicht ideologisch, sondern grundrechtsbezogen, selbstbestimmt und ethisch rational.

Schlaglicht: Gendersprache und Wissenschaftsfreiheit

Das umstrittene Thema Gendersprache steht unmittelbar mit der Wissenschaftsfreiheit in Verbindung. Denn Sprache ist das wichtigste Instrument für Wissenchaftler. Ohne eine differenzierte, ideologiefreie und nichtvermachtete Sprache können wir auch keine Wissenschaft betreiben, und wir werden letztlich auch den freiheitlichen Charakter unseres Zusammenlebens verlieren. Manchen mag das zu kulturkämpferisch klingen. Doch verlieren wir unser Kulturgut Sprache, steht viel auf dem Spiel.
Die Freiheit wird sich nicht am Genderstern entscheiden (dieser ist nur ein Symptom) – sondern daran, wie wir im öffentlichen Raum miteinander umgehen: Lassen wir es zu, dass unser zentrales Kulturgut Sprache und ein wichtiges Identitätsmerkmal unserer Kulturnation weiter politisiert und moralisierend aufgeladen wird? Wird es uns gelingen, die Tugend der Mäßigkeit im öffentlichen Umgang miteinander wiederzugewinnen? Freiheit ist für mich mehr als Beliebigkeit. Freiheit soll produktiv werden – und hierzu braucht es Regeln und ein Ethos, das sich nicht durch permanente Moralisierung des öffentlichen Diskurses bestimmt.
„Gendersprache“ gehört allenfalls in den privaten Raum, nicht aber in den öffentlichen. Hier sollte ein Mäßigungsgebot gelten. Der öffentliche Raum oder öffentliche Institutionen wie unsere Sprache dürfen nicht weltanschaulich einseitig überformt werden. Das ist übergriffig und führt nicht zu mehr Freiheit, sondern allenfalls zu Machtkämpfen, bei denen am Ende irgendjemand auf der Strecke bleibt.

Schlaglicht: Wohin der Genderzug fährt …

Es ist gerade jetzt wichtig, gegen den zunehmenden sprachlichen Zwang zum Gendern in Schule und Hochschule, Politik und Gesellschaft, Beruf und Kultur politisch aktiv zu werden und nicht allein reaktiv Entwicklungen zu beklagen. Ein Zitat aus einem aktuellen Beitrag von Josef Kraus, Publizisti, Schulleiter i. R. und ehemaliger Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, zeigt, wohin der Zug fährt, wenn es nicht gelingt, die Weichen umzustellen. Josef Kraus: Nach dem Motto „Dass nicht sein kann, was nicht sein darf“ ist die obergrüne Obergouvernante „tageszeitung“ da freilich schon einen Schritt weiter. Stramm volkspädagogisch posaunte sie hinaus: „Noch tun sich zwei Drittel der Deutschen schwer mit dem Gendern. Früher oder später werden sie sich aber doch damit arrangieren müssen.“

Schlaglicht: Gendersprache – alles nur hilfreiche „Tipps“!?

Sind Handreichungen für „geschlechtergerechtes Schreiben (und Sprechen)“ hilfreich? Nein, sie bleiben Versuche der Gängelung und Manipulation, die dem Charakter einer freiheitlichen Gesellschaft zuwiderlaufen. Das gilt selbst dann, wenn sie „sanft“ daherkommen und vermeintlich die Freiheit lassen, auch anders zu dürfen. Warum? Solche Handreichungen – oft „Informationen“, „Anregungen“ oder „Tipps“ genannt, stellen zumeist einen Konsens fest, den es – wie die aktuelle öffentliche Diskussion zeigt – nicht gibt. Es wird suggeriert, dass sich dieser vermeintliche Konsens sowieso durchsetzen werde und die besseren Argumente auf seiner Seite habe. Das ist keine große Kunst, wenn man unter dem Deckmäntelchen, nur informieren zu wollen, eine Menge Prämissen unterschiebt, die gar nicht mehr als diskussionswürdig erscheinen. Ob eine bestimmte Sprachform „gerecht“ ist, muss diskutiert werden – als Ethiker habe ich hier meine berechtigten Zweifel, dass die Gendersprache „gerecht“ ist. Abweichende Positionen können in einzelnen Zirkeln noch vorgetragen werden, in vielen gesellschaftlichen Bereichen eben nicht mehr. Einen Konsens zu verkünden, dem am besten nur noch allgemein zugestimmt werden sollte, ist ein autoritärer Macht- und Herrschaftsgestus. Wer sagt denn, dass Anreden, bei denen „Frau“ und „Herr“ oder persönliche Berufsbezeichnungen zugunsten von unpersönlichen Formulierungen („Guten Abend, N. N.“) oder Organbegriffen („Professur“ statt „Professor“) verschwinden, höflich seien!? Auch das ist eine Prämisse, die einfach unterstellt wird. Ich erachte eine solche Formulierung als unhöflich. Vor allem aber: Mit solchen Vorschlägen wird unsere Sprache weiter politisiert und moralisiert. Sprachliche Traditionen werden im Namen einer bestimmten Sprachpolitik oder -ideologie vernichtet. Ich möchte so nicht schreiben. Und ich möchte als mündiger Bürger und Wissenschaftler auch nicht in diesem Sinne gegängelt werden. Solche Versuche atmen einen illiberalen Geist. Warum? Weil Gesinnungen gesteuert werden sollen. Allen, welche keine Gendersprache verwenden, wird – und dies gegen linguistische Positionen – implizit unterstellt, sie würden nicht alle Menschen adressieren. Das ist eine Unterstellung. Im politischen und dienstlichen Umgang kann äußeres Verhalten geregelt werden. Organe, etwa an einer Hochschule, wie Gleichstellungs- oder Diversitätsbeauftragte werden allerdings übergriffig, wenn sie anderen eine bestimmte Gesinnung unterstellen. Nein, in einem solchen Klima gedeiht keine Freiheit. Wem Freiheit wichtig ist, sollte hier deutlich Position beziehen: Sprachregelungen, und kommen sie auch getarnt im Schafspelz bloßer „Information“, hilfreicher „Anregungen“ oder nett gemeinter „Tipps“ daher, bleiben ein Übergriff in den Kernbereich der Persönlichkeit. Wer eine freie Gesellschaft will, muss auch freie Bürger wollen. Und diese brauchen keine Gängelung, wie sie zu sprechen und zu denken haben. Wer den Sprachgebrauch manipuliert, politisiert oder moralisiert, entzieht dem freien Denken und Handeln das Fundament.