Schlaglicht: Methodenkenntnis verfällt – nicht nur in der Universität

Wenn ich an meine Disziplin, die Sozialethik, denke, dann wird mittlerweile ernsthaft auf wissenschaftlichen Tagungen darüber diskutiert, ob Nächstenliebe Grenzen kennt. Früher waren die Unterscheidung zwischen der guten Tat und dem moralisch Richtigen, zwischen Wohl-Wollen und Wohl-Tun, das Wissen um ethische Vorzugsregeln und Kritieren einer rationalen Güter- und Übelabwägung gängiges Lehrbuch- und Handbuchwissen. Agendawissenschaft braucht kein solides methodisches Handwerkszeug mehr. Das ist verfallen.

Der Verfall an Methodenkenntnis hat leider auch über die Universitätswelt hinaus gesamtgesellschaftliche Dimensionen. Er äußert sich in einem moralisierten, affekt- und ressentimentgeladenen öffentlichen Diskurs, der nicht mehr zu rationaler, differenzierter ethischer Güterabwägung bereit ist, ja, die gravierenden Wertkonflikte erst gar nicht mehr wahrzunehmen in der Lage ist. Ich denke etwa an den Migrationsdiskurs, in dem ethische Vorzugsregeln nahezu unbekannt geworden sind. Ich denke an den aktuellen impfpolitischen Diskurs, der den Boden von Anstand, Würde und Humanität schon längst verlassen hat und zur Hetze gegen Teile des eigenen Volkes verkommen ist.

Schlaglicht: Wohin die Reise geht, wenn die Ampel auf Grün springen wird … – Nachbetrachtungen zur Bundestagswahl

Drei Wochen nach der Bundestagswahl weisen die Signale in Richtung Ampel. Die Sondierer geben sich beste Mühe, das geplante neue Regierungsbündnis als innovativ, modern und fortschrittlich hinzustellen. Im Sondierungspapier heißt es, man wolle eine „Fortschrittskoalition“ bilden und einen „neuen gesellschaftlichen Aufbruch“ wagen. Politisch neu sind solche Wortgirlanden nicht; sie gehören zu den üblichen Politritualen.

Wohin die Reise gehen wird …

Dennoch zeigt sich schon jetzt in Grundzügen, wohin die Reise gehen wird, wenn die Ampel dann tatsächlich auf Grün springen wird. Wenn die Sondierer von einem „modernen Land“ sprechen, blicken sie nach links – und stellen Veränderungen im Staatsangehörigkeits-, Familien-, Abstammungs- oder Bioethikrecht in Aussicht. Modern und liberal zu sein, heißt im Chargon der Wahlsieger, sich an gesellschaftliche Realitäten anzupassen.

Ist Anpassung schon ein Wert an sich? Politische Führung sollte mehr bedeuten. Das Sondierungspapier atmet einen Geist des Höher – Weiter – Schneller: Zukunftsinvestionen sollen erhöht, Menschenfeindlichkeit in allen Bereichen bekämpft, Planungsverfahren beschleunigt oder der Anteil Erneuerbarer Energien drastisch beschleunigt werden. Nichts soll das schöne Bild einer modernen Demokratie trüben. Nur ein Beispiel: So ist zwar von gelungener Integration im Indikativ und erleichterter Einbürgerung die Rede, doch fällt kein Wort darüber, wie illegale Einwanderung bekämpft und Parallelgesellschaften verhindert werden sollen. Im Gegenteil: Das schöne neue Staatsangehörigkeitsrecht wird den Integrationswillen bremsen, der fehlende Wille zu einer robusten Migrations- und Einwanderungspolitik „unser sicheres Land“ keineswegs „noch sicherer machen“.

Die schönen Versprechungen verbergen sich hinter einem liberalen Anspruch. Es darf aber bezweifelt werden, dass viele der im Sondierungspapier genannten gesellschafts- und rechtspolitischen Veränderungen das freiheitliche Klima im Land erhöhen werden. Ein freiheitliches Zusammenleben lebt von einem Staat, der seine Kernaufgaben zuverlässig erfüllt, aber zugleich um seine Grenzen weiß. Und Freiheit lebt von der Bereitschaft, Veranwortung zu übernehmen. „Starke Kinderrechte im Grundgesetz“ drohen das Elternrecht weiter zu schwächen und die Verantwortung der Familie zurückzudrängen. Ein Wahlrecht ab sechzehn verkennt den Zusammenhang zwischen Partizipation und realer Verantwortungsübernahme. Und ein staatliches Demokratiefördergesetz wird keineswegs die gesellschaftlichen Selbstgestaltungskräfte stärken, sondern die staatliche Regulierung erhöhen und Freiräume kultureller Produktivität beschneiden. Demokratie sollte aus dem politischen Gestaltungswillen des Souveräns leben, nicht aufgrund staatlicher Einflussnahme und Steuerung.

Politik ist mehr als ein Rollenspiel

Die Grünen können darauf setzen, dass sich alle Parteien, von der AfD abgesehen, beim Thema Klima aus derselben grünen Agenda bedienen. Im „Klimawahlkampf“ gibt es zwischen den Pateien keinen Streit um Ideen mehr, sondern nur noch einen Überbietungswettbewerb. Die SPD wird, nachdem sich der linke Flügel im Wahlkampf ruhig verhalten hat, nach links drängen. Die Koalitionsentscheidungen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin deuten das an. Die F.D.P. wiederum wird ein gerütteltes Maß an liberaler Standfestigkeit brauchen, wenn sie die in sie gesetzten Erwartungen nicht enttäuschen will. Ob das gelingt, ist nicht zwingend ausgemacht. Die problematische Legalisierung von Cannabis wäre als Freiheitsvorhaben am Ende doch zu dürftig.

Und die CDU? Noch nicht vollends auf der Oppositionsbank angekommen, wagen sich schon einzelne Vertreter mit AfD-Thesen aus der Deckung. Deutschland verlasse unter der Ampel die Mitte und begebe sich auf einen „harten Linksruck“, klagt der Vizevorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei. Mag sein. Aber war es nicht die Union, welche unter Merkel alles dafür getan hat, das Land an grüne Ideen zu gewöhnen!? Ja, man hatte selbst kein Problem damit, einer linken Bundesverfassungsrichterin oder einem Ministerpräsidenten der Linken ins Amt zu verhelfen. Am Ende gab es für die Wähler kein überzeugendes Argument, warum sie Armin Laschet wählen sollten. Statt jetzt einen Linksruck zu beklagen, hätte es eines Kandidaten bedurft, der den Mut gehabt hätte, sich mit eigenen Ideen von der großen Übermutter abzusetzen. Man hat sich von der internationalen Wahrnehmung Angela Merkels blenden lassen, die programmatischen Konfliktlinien in der eigenen Anhängerschaft aber übersehen. Politik ist kein Rollenspiel. Es geht um Inhalte, für die Politiker persönlich einstehen sollten. Auch Markus Söder wäre als Kanzlerkandidat hinter diesem Anspruch zurückgeblieben. Allenfalls wäre es ihm besser gelungen, sein beständiges Wechsel-dich-Spiel im Umgang mit politischen Optionen und seinen Opportunismus zu verbergen.

Was Deutschland braucht …

Deutschland braucht mehr als einen „digitalen Aufbruch“ und ein Programm gesellschaftlicher Anpassung, wie die Sondierer jetzt versprechen. Eine verlässliche Daseinsvorsorge und effektiver Katastrohenschutz, strategisches Denken und eine angemessene Verteidigungspolitik angesichts neuer geopolitischer Herausforderungen, sichere Grenzen, kontrollierte Einwanderug und nachdrückliche Integrationsanforderungen zum Erhalt des gesellschaftlichen Friedens, volkswirtschaftliche Produktivität und eine gesicherte Energieversorgung, soziale Sicherheit sowie ein leistungsfähiges Bildungs- und Wissenschaftssystem, Anstrengungsbereitschaft und Gemeinsinn und nicht zuletzt das Vertrauen der Bürger in verlässliche Institutionen des Staates und der Rechtspflege sind nicht mit billiger Moral, Wohlfühlfloskeln gesellschaftlicher Modernisierung und unrealistischen Erwartungen an die Leistungsfähigkeit des Staats zu haben. Um diese Leistungen für ein humanes und stabiles Zusammenleben muss immer wieder neu gerungen werden.

Wenn Deutschland in zentralen Politikfeldern nicht eine entschiedene Wende einleitet, wird das Erwachen noch sehr schmerzhaft werden. Es steht mehr auf dem Spiel als nur das Ende eines „deutschen Jahrzehnts“ unter der Krisenkanzlerin Merkel, von dem die NZZ am vergangenen Samstag titelte. Wir werden erleben, wie lange die rot-gelb-grünen Flitterwochen anhalten. Die politischen Aufgaben, denen sich die neue Bundesregierung stellen muss, sind keinesfalls gering, und das gilt auch in finanzieller und haushaltspolitischer Hinsicht. Ein nachhaltiger wirtschaftlicher Aufschung post coronam ist noch keineswegs gesichert.

Will sich die Union in der Opposition erneuern, muss sie zeigen, dass es ihr mit konservativen Programmpunkten ernst ist. Wenn Franz Josef Strauß einst davon sprach, rechts von der Union dürfe es keine weitere Partei geben, meinte er damit keinesfalls nur eine konservative Politik des Als-ob zur Beruhigung des rechten Parteiflügels. Die Politikfähigkeit der Union wird sich daran entscheiden, ob sie an Positionen im demokratisch-konservativen Spektrum rechts der Mitte wieder anschlussfähig wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die AfD nach dem Rückzug ihres Parteivorsitzenden Jörg Meuthen enwickeln wird. Es steht zu erwarten, dass ihr so oder so eine stabile Stammwählerschaft erhalten bleiben wird, die auch nicht mehr zur Union zurückfinden wird. Die Frage ist allerdings, wie groß diese am Ende ausfallen wird. Eines ist aber auch sicher: So lange die Union legitime konservative Positionen rechts von ihr auf skandalöse und undemokratische Weise weiter ächten wird, werden sich keine neuen Mehrheiten jenseits eines dominierenden linksliberal-grünen Meinungsklimas finden lassen. Dann werden aber auch Klagen der Union vor einem Linksruck wirkungslos verhallen.

Schlaglicht: Vom Wert der Unvoreingenommenheit

Unterricht, der überwältigt, widerspricht dem Bildungsgedanken und der Befähigung des Einzelnen zur Selbstbestimmung. Schüler sollen nicht für eine bestimmte weltanschauliche, parteipolitische Sichtweise oder ein singuläres Problemverständnis vereinnahmt werden. Es geht beim Überwältigungsverbot und seinem Pendant, dem Kontroversitätsgebot, nicht um Wertneutralität, wohl aber um Unvoreingenommenheit. Was kontrovers diskutiert wird, muss auch didaktisch kontrovers aufbereitet werden. Ich muss bereit sein, das Selbstverständnis des anderen wahrzunehmen, und ich muss zunächst unterstellen, dass der andere gute Gründe hat, anders zu urteilen als ich. Ich muss diese Gründe nicht akzeptieren. Aber ich muss zulassen, dass es andere Arguemnte gibt, die ausgesprochen werden dürfen und die ich zumindest prüfen muss. Erst dann kann kontrovers gestritten und um das bessere Argument gerungen werden.

Wo Haltung und Quote regieren, hat eine solche Einstellung keine Chance mehr. Unvoreingenommenheit und der Verzicht auf Überwältigung in Unterricht und Lehre setzen Freiheitsbewusstsein voraus, und die Fähigkeit, Wertkonflikte überhaupt wahrzunehmen. Dies gilt für beide Seiten: Da gibt es den Lehrer, der mit seinen Schülern diskutieren will – aber bereits von Anfang an die Richtung vorgibt. Beispielsweise nach dem Motto: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt … Andere Argumente werden von vornherein ausgeschieden. Was rauskommt, kann nur eine Pseudodiskussion sein. Doch wer einen akademischen Beruf ausübt, sollte wissenschaftstheoretisch über das Mundorgelniveau von Zeltlagerrunden hinaus gekommen sein: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt, dass Marmelade Schnaps enthält … Und da gibt es die Lernenden, die kritisch sind gegenüber parteipolitischer Beeinflussung – wenn diese aus konservativer Richtung kommt. Grüner Einsatz für Klimaschutz sei hingegen gut, im eigenen Interesse, das darf auch im Unterricht sein und wird nicht hinterfragt.

Die aktuelle Impfdebatte, die Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise … spaltet, ist nur ein Thema, das aktuell reichlich Anschauungsmaterial dafür bietet, wie oft ein Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte fehlt. Nicht wenige, die über eine Polarisierung bei diesem Thema klagen, merken gar nicht, welchen Anteil sie selber daran haben, und zwar durch fehlende Unvoreingenommenheit. Da wird im vollen Brustton der Überzeugung erklärt, es gebe keine guten Gründe, sich nicht impfen zu lassen.  Wir wissen schon: „Die“ Wissenschaft hat schließlich festgestellt. Und im Ton moralischer Überlegenheit werden Haltungsnoten verteilt, sind die Rollen von vornherein schon vergeben: Lässt Du Dich noch überzeugen, oder hat es keinen Sinn mehr, mit Dir zu reden!? Implizit steht schnell der Querdenkervorwurf im Raum. Wenn aber schon vor jedem Gespräch klar ist, wer der Gute und wer der Böse ist, macht der Austausch von Argumenten wenig Sinn.

Ohne Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte, den Wert der Freiheit und die Fähigkeit zur sorgfältigen, unvoreingenommenen, differenzierten ethischen Güterabwägung wird es Lehre ohne pädagogikwidrige Überwältigung nicht geben können. Und leider schwinden diese Voraussetzungen im öffentlichen Diskurs. Am Ende blühen Agendawissenschaft und Haltungspädagogik. Es droht eine „Diktatur des Guten“. Doch Vorsicht: Moralisierung ist noch keine Moral, schon gar nicht ethische Reflexion.

Ohne die Fähigkeit zu rationaler ethischer Reflexion wird es nicht gelingen, Wertkonflikte so zu lösen, dass in Krisensituationen einzelne Rechtsgüter nicht einfach hintenrunter kippen. Wo Wertkonflikte nicht mehr erkannt werden, werden einzelne Werte schnell absolut gesetzt – und das willkürlich, gern nach medialer Aufmerksamkeit und tagespolitischer Bedeutung: heute mal der eine Wert, morgen der nächste.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat im vergangenen Jahr davon gesprochen, dass wir nach der Coronakrise einander viel verzeihen müssten. Das ist richtig, weil Menschen fehlbar sind, nicht zuletzt in Krisen- und Ausnahmesituationen. Unverzeihlich ist es allerdings, wenn wir elementare Grundprinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung aufgeben wollten. Zu den elementaren Prinzipien einer freiheitlichen Staats- und Verfassungsordnung gehört, dass einzelne Grundrechte nicht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht werden. Jede Impfung bleibt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (dies gilt erst recht für Impfstoffe, die im Zuge einer verkürzten Notfallzulassung eingeführt wurden), weshalb nicht etwa unter Verweis auf Sozialrechte einfach eine Pflicht zur Impfung proklamiert werden kann. Eine freiheitliche Gesellschaftsordnung setzt auf die freie Entscheidung des Einzelnen. Und sie vertraut darauf, dass die Einzelnen sich ihre Entscheidung nicht leicht machen. Diese moralische Pflicht zu unterstützen, wäre Aufgabe eines wertorientierten Unterrichts, der nicht überwältigen, sondern zum Selberdenken anleiten will.

Nicht immer werden gravierende Wertkonflikte im praktischen Vollzug einvernehmlich gelöst werden können. Daher braucht es unabhängige Gerichte, die im Konfliktfall unvoreingenommen entscheiden können. Es wäre dem Rechtsfrieden abträglich, wenn in der Coronakrise auch das Bundesverfassungsgericht Schaden genommen haben sollte – so befürchtet es aber die „Welt am Sonntag“ vom 10. Oktober 2021, wenn sie über das Kanzlerdinner zwischen Kabinett und Verfassungsrichtern titelt: „Juristen befürchten Einflussnahme auf Corona-Urteile“. Nicht nur pädagogisch, auch juristisch ist Unvoreingenommenheit ein hohes Gut: Wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht und in Karlsruhe Rechtsschutz sucht, muss sich auf ein unparteiisches Urteil verlassen können. Und hierzu zählt, dass nicht eine Prozessseite – in Karlsruhe nicht selten die Regierung – vorab die eigenen Argumente mit dem Gericht abgestimmt hat. Eine solche Kumpanei wiegt schwer. Für ein funktionierendes Staatswesen ist es wichtig, dass sich Verfassungsorgane grundsätzlich gegenüberstehen und nicht miteinander kungeln. Die Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, und Verfassungsrichterin Susanne Baer, die gegenwärtig auf dem Tisch liegen, sind ein deutliches Alarmsignal. Es wäre schlimm, wenn in dieser Krise auch die dritte Gewalt im Land Würde und Anstand verlieren sollte. Unvoreingenommenheit und Vertrauen sind wertvolle Güter, die schnell verspielt, aber nur mühsam wieder aufgebaut sind.

Schlaglicht: Moralisierung ist noch keine Moral – oder: Fähigkeit zur differenzierten, sorgfältigen Güterabwägung geht verloren

Deutschland diskutiert weiter über den Umgang mit Corona. Sollen in den Schulen weiterhin Masken getragen werden oder nicht? Die Kinderärzte sind sich über diese Frage uneins, die Lehrerverbände dafür, Teile der Elternschaft protestieren gegen die Maskenpflicht. Auch an der Impffront gibt es keine Ruhe. Während Slowenien eine solche im Öffentlichen Dienst vorerst ausgesetzt hat, fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein Votum des Nationalen Ethikrates ein. Wobei sich die Krankenhauslobbyisten, so darf wohl unterstellt werden, ein zustimmendes Votum wünschen würden. Und wenn man die Stimmungslage im gegenwärtigen Coronadiskurs bedenkt, ist die Befürwortung einer Impfpflicht alles andere als ausgeschlossen.

Befrieden würde ein Votum des Ethikrates die gesellschaftliche Lage nicht. Und „Edelfeder“ Heike Schmoll liefert in der Frankfurter Allgemeinen vom 5. Oktober 2021 („Nicht wieder zulasten der Kinder“, S. 1) den exemplarischen Beleg, warum dies vermutlich so wäre. Normative Urteile haben immer, mindestens unausgeprochen, einen empirischen Anteil. Und hierüber wird nicht unvoreingenommen und plural diskutiert. Der Coronadiskurs hierzulande bleibt vermachtet und einseitig. So schreibt Heike Schmoll einmal mehr: „Denn die Infektionszahlen werden steigen, weil die Impfquote unter den Erwachsenen noch viel zu niedrig ist.“ Die Schuldigen stehen fest: Es sind die „Impfunwilligen“, deren verantwortliche und selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr akzeptiert werden soll. Abweichende medizinische oder virologische Stimmen, die vorsichtiger über den Zusammenhang von Impfquote und Infektionszahlen urteilen, werden gar nicht erst geprüft oder von vornherein aus dem Diskurs ausgeschlossen.

Und es geht weiter: Schmoll hält die „Verweigerungshaltung einiger Erwachsener“ für „kaum nachvollziehbar“. Ihr moralisierendes Verdikt ist klar: Es sei nicht einzusehen, warum „die Schwächsten der Gesellschaft“ – also Kinder und Jugendliche – deswegen das Nachsehen haben sollen. O sancta simplicitas, ora pro nobis! – möchte man ausrufen. Unser Land hat in der Coronakrise Anstand und Würde verloren – und die Fähigkeit zu differenzierter ethischer Abwägung. Was sich schon in der Migrationskrise zeigte, wird auch in der Coronakrise mehr als deutlich: Gravierende Wertkonflikte werden nicht mehr als solche gesehen. Einzelne Güter werden absolut gesetzt. Vorschnelle Urteile ersetzen die sorgfältige Abwägung. Ethische Vorzugsregeln oder das Instrument Praktischer Konkordanz werden außer Acht gelassen. Moralisierende Argumente („die Schwächsten“) hebeln eine rationale Güterabwägung aus. Nicht zuletzt zeigt sich hier die fatale Tendenz, Kinderrechte um einer billigen Moral willen leichtfertig höher zu gewichten als andere Menschenrechte.

Treten verschiedene menschenrechtlich begründete Ansprüche zueinander in Konkurrenz, so können derartige Konflikte nur im Geist der Menschenrechte selbst gelöst werden. Dem Prinzip der Praktischen Konkordanz folgend, müssen Rechtsgüter bei Normenkollisionen einander so zugeordnet werden, dass keines von ihnen einfach ausgeblendet wird. Die simultane Optimierung soll verhindern, dass ein einzelnes Menschenrecht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht wird. Auch dürfen um der für alle gleichen Menschenwürde willen nicht die Menschenrechte der einen gegen die der anderen ausgespielt werden. Schüler und Lehrer besitzen das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit. Daher muss ein vernünftiger, maßvoller Ausgleich zwischen dem Gesundheitsschutz der Lernenden und der Arbeitssicherheit der Lehrenden gefunden werden. Menschenrechte sind kein Verschiebebahnhof nach dem Motto: Die Schüler – so Schmoll – hätten lange genug Entbehrung ertragen müssen, nun müssen die Kinderrechte Vorrang vor den Menschenrechten der Lehrkräfte erhalten. Gutgemeint ist noch nicht gut gemacht. Moralisierung ist noch keine Moral, und schon gar nicht ethische Reflexion.

Wo einzelne Güter absolut gesetzt werden, ist einer ethischen Güterabwägung von vornherein der Boden entzogen. Der Staat hat für Gesundheitsschutz zu sorgen, absoluter Gesundheitsschutz ist allerdings nicht die Aufgabe des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates – ja, er wäre sogar verfassungswidrig, worauf Verfassungsrechtler wie Oliver Lepsius hingewiesen haben. Die Verfassung erwartet keine absoluten Wertsetzungen, sondern fordert von den politisch Verantwortlichen eine differenzierte Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter.

Eine Impfung bleibt immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat bleibt die freiwillige Einwilligung des Einzelnen hierfür grundsätzlich notwendig. Dies gilt umso mehr für neue, genbasierte, in ihren Langzeitwirkungen nur unzureichend erforschte Impfstoffe, die über den Weg einer verkürzten Notfallzulassung auf den Markt gekommen sind. Bis heute liegt keine Regelzulassung vor; zudem ist ihre Wirksamkeit deutlich begrenzter, als so manche Versprechen in der öffentlichen Debatte glauben machen wollen. Impfpflichten bleiben immer höchst begründungspflichtig und nur in starken Krisensituationen als ultima ratio moralisch zulässig. Es gibt erhebliche Zweifel, dass eine Impfpflicht angesichts der aktuellen Impfstoffe und der gegenwärtigen Gefährdungslage verhältnismäßig, effizient und zielführend wäre.

„Nicht wieder zulasten der Kinder“, wie Schmoll ihren Kommentar genannt hat, wird der Schwere des Wertkonflikts, der hier verhandelt wird, nicht gerecht. Es sagt viel über das Diskursniveau im Land aus, wenn im sogenannten Qualitätsjournalismus auf derart simple Weise argumentiert und Stimmung gemacht wird.

Der gegenwärtige Umgang mit der Coronalage im Land wird das gesellschaftliche Klima weiter spalten und den öffentlichen Diskurs weiter polarisieren. Für einen Weg der Versöhnung wäre es dringend notwendig, ein Gespür zurückzugewinnen für die gravierenden Wertkonflikte, mit denen wir es in der Tat zu tun haben. Über über diese muss rational, nicht moralisierend geredet werden. Und zu einer rationalen, methodisch sorgfältigen Güterabwägung gehört auch, dass die Sachlage in ihrer Komplexität und Vielstimmigkeit unvoreingenommen wahrgenommen wird. Abweichende Stimmen dürfen nicht von vornherein aus dem Diskurs ausgeschlossen werden. Unterschiedliche Positionen und Argumente müssen sorgfältig geprüft werden. Sind hochrangige Rechtsgüter – wie die körperliche Unversehrtheit – berührt, müssen Zweifel und abweichende Meinungen angemessen in die ethische Entscheidungsfindung eingebunden werden. Im Falle der Coronaimpfung heißt das: Jeder, der sich impfen lassen möchte, sollte dies tun können, aber niemand darf dazu gezwungen werden.

Wo die Unverfügbarkeit über den eigenen Körper angegriffen wird, steht viel auf dem Spiel, sehr viel: die Achtung vor dem freien Subjekt, die Humanität unseres Zusammenlebens und die Qualität einer freiheitlichen Verfassungsordnung. Wir sollten die Wertordnung unserer Verfassung nicht durch undurchdachte Moralisierung verspielen, sonst könnte es ein böses Erwachen geben: Ein vermeintlich fürsorglicher Etatismus könnte sich am Ende als autoritär und wenig lebenswert erweisen.

Schlaglicht: Pubertätsblocker ja, Pommes nein

Kinder seien als selbständige Subjekte und Träger eigener Rechte anzuerkennen. Kinder hätten ein Recht auf wirksame Beteiligung. Kinder sollten die Möglichkeit haben, politisch etwas zu verändern. Bestehende Asymmetrien zwischen Kindern und Erwachsenen müssten abgebaut werden. So tönt es im Kinderrechtsdiskurs – etwa bei der Sozialethikerin Anna Maria Riedl, deren Dissertation zum Kindeswohlbegriff sich auf Judith Butler stützt. Riedl lässt keinen Zweifel daran, dass aus einem erweiterten Beteiligungsbegriff auch erweiterte Rechtsansprüche der Kinder gegenüber Staat und Gesellschaft abzuleiten seien. Über den Einfluss der Erzieher und Eltern müsse machtkritisch reflektiert werden.

Solche Überlegungen finden keineswegs allein im akademischen Elfenbeinturm statt. Nur ein Beispiel: Die politischen Pläne der grünen Bundestagsfraktion für ein neues Gesetz zur sexuellen Selbstbestimmung sehen vor, dass Heranwachsende bereits mit dem vierzehnten Lebensjahr ihr Geschlecht wechseln und hormonelle oder operative Maßnahmen einleiten könnten, auch ohne medizinische Indikation und auch ohne Zustimmung der Eltern.

Was in der sexuellen Selbstbestimmung recht ist, muss aber noch keineswegs beim täglichen Mittagessen billig sein. Schauen wir uns noch ein zweites Beispiel an: Kinder seien keineswegs autonom, der Staat trage daher eine besondere Verantwortung für das Wohl der Kinder, erklärte jüngst die Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, Alena Buyx, in einem Interview mit dem Fachblog Ernährungsmedizin. Der Staat müsse sich mehr um die Verpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen kümmern: „Es ist eben nicht nur Privatsache, was ich esse, denn die Ernährung hat auch viele Effekte nach außen hin: Krankheitskosten, soziale Kosten, ökologische Kosten und so weiter“, belehrt uns die Medizinethikerin.

Zwischen pubertärer Selbstbestimmung und libertärem Paternalismus

Pubertätsblocker ja, Pommes nein. Auf der einen Seite werden Schutzaltersgrenzen abgebaut, auf der anderen Seite wird der Staat zu Eingriffen in das private Ernährungsverhalten ermächtigt. Und alles im Namen von Kindeswohl, Kinderrechten und daraus abgeleiteten Beteiligungsansprüchen. Ethische Hochglanzbegriffe scheinen beliebig verwendbar: Mal legitimieren sie eine weitreichende Entscheidungsfreiheit, ohne dass Schutzbedürfnisse überhaupt noch Erwähnung finden. Dann wiederum legitimieren sie weitreichende Eingriffe des Staates in alltägliche Entscheidungen – nach dem Motto: Auch das Private ist politisch.

Frühe Maßnahmen einer Geschlechtsangleichung können einen sozialen Druck aufbauen, der die Lösung pubertärer Identitätskonflikte erschwert. Mit jugendlichem Protest- oder Nachahmungsverhalten wird nicht mehr gerechnet. Heranwachsenden mit noch nicht abgeschlossener Persönlichkeitsentwicklung schon eine voll ausgebildete Entscheidungsfreiheit zu unterstellen, wie es in der Debatte um sexuelle Selbstbestimmungsrechte geschieht, könnte sich als Erwachsenenprojektion herausstellen. Die Diskussion um erweiterte transsexuelle Kinderrechte zeigt, wie die Vulnerabilität Heranwachsender, auf welche gerade die Kinderrechte reagieren wollen, mit kinderrechtlichen Argumenten übergangen wird.

Doch offenbar lauern die Gefahren eher am Mittagstisch. Und hier soll ein libertärer Paternalismus, wie es in der ethischen Fachsprache heißt, kein Problem sein. Schließlich geht es nicht um staatliche Ernährungseingriffe, wie die Presse böswillig titelte, sondern um „die sinnvolle Gestaltung der Entscheidungsarchitekturen“, wie Alena Buyx es ausdrückt. Na bitte, das hört sich doch schon ganz anders an. Der fürsorgliche Staat weiß am Ende besser, was der Einzelne tun oder lassen sollte. Man muss die Freiheitseingriffe nur richtig verkaufen: „Entscheidend ist die Ernährungskommunikation, mit der man die Umgestaltung der Entscheidungsarchitektur begleitet.“

Ethische Antworten werden beliebig

Bei permanenter Machtkritik kann schon einmal der Überblick verloren gehen. Offenbar sind eher Eltern, die ihrer Erziehungsverantwortung nachkommen, ein problematischer Machtfaktor als ein Staat, der ja nur unser Bestes will. Eine Ethik, die alles allein aus machtkritischer Perspektive betrachtet, verliert das Gespür dafür, was Macht von Autorität unterscheidet. Eine Ethik aber, die nicht mehr zu unterscheiden vermag, verliert am Ende selbst an Autorität. Ihre Antworten werden offenbar beliebig. Mal so, mal so – je nach Zeitgeist und eigenem Gusto. Das eine Mal eben für unhinterfragbaere Selbstidentifikation und Entscheidungfreiheit. Das andere Mal für staatliche Bemutterung und Regulierung.

Wo etwa im Umgang mit Geschlechtlichkeit eine Gleichrangigkeit an Verantwortung, Selbständigkeit und Erfahrung, die pädagogisch, entwicklungspsychologisch und emotional nicht gegeben ist, proklamiert und die Differenz zwischen den Generationen verleugnet wird, wird der Erziehungsaufgabe der Boden entzogen. Wo aber der Erziehungsgedanke sich verflüchtigt und das Bewusstsein für die besondere erzieherische Verantwortung der Elterngeneration schwindet, besteht die Gefahr, dass die Heranwachsenden notwendige pädagogische Förderung und Unterstützung verlieren und am Ende mit den zu bewältigenden Entwicklungsaufgaben alleingelassen werden. Denn wo die besondere Verwiesenheit der Heranwachsenden auf ihre Eltern und umgekehrt deren pädagogische Verantwortung verkannt werden, wird es auch kommunikativ schwerfallen, das besondere pädagogische Angewiesensein der Kinder und Jugendlichen sowie deren Recht auf Erziehung zu thematisieren.

In die Lücke springt ein Staat, der immer schon weiß, was gut für uns ist – sei es eine unbedingt anzuerkennende gesellschaftliche Vielfalt, bei der entwicklungspsychologische Vorbehalte gegenüber der sexuellen Autonomie Heranwachsender gar nicht mehr geäußert werden dürfen. Oder sei es der freundliche Stups am Mittagstisch, damit wir uns beim Mittagessen nicht selber schaden. Eben mal so, mal so.

Ein Trostpflaster bleibt: Mitunter regt sich doch Widerstand, wenn es der Staat mit seiner vermeintlichen Fürsorge übertreibt. Berlin, das sich mittlerweile selbst schwer damit tut, ordnungsgemäße Wahlen durchzuführen, lieferte im September den Beleg. Der dortige Senat hatte eine 2G-Regel für Kinder beschlossen, selbst wenn für diese noch gar keine Impfempfehlung vorliegt. Der gemeinsame Restaurant-, Museums- oder Zoobesuch für Familien wäre damit ausgeschlossen worden. Was zählen schließlich schon Kinderrechte und soziale Teilhabeansprüche von Kindern, wenn Gesundheit in Zeiten wie den unsrigen das Allerwichtigste ist!? Die Regelung hielt genau einen Tag, dann musste man nachbessern. Zu groß war die Kritik von Bürgern, Verbänden und Vereinen.

Staatlichkeit ja, aber kein übergriffiger Etatismus

Wer Unterstützung braucht, sollte diese erhalten. Dies gilt etwa bei Konflikten in der geschlechtlichen Identitätsentwicklung, allerdings mit der notwendigen Beratung, Sorgfalt und im Einklang mit dem Elternrecht. Es hat seinen guten Sinn, Kinder mit solchen Konflikten nicht allein zu lassen. Und zunächst einmal bleibt zu unterstellen, dass Eltern ihre Kinder im Sinne des Kindeswohls dabei erzieherisch klug und wohlwollend unterstützen. Der Staat bleibt begründungspflichtig, wenn er im Einzelfall anderes unterstellt.

Doch staatliche Eingriffe in die private Handlungsfreiheit dürfen nicht zum Regelfall erklärt werden. Allzu oft erleben wir gegenwärtig einen Etatismus, der staatliche Schutzpflichten als Freiheitsgewinn verkauft und nicht wahrhaben will, wie sehr der Einzelne dadurch unmündig und abhängig gehalten wird.

Dies zu erkennen, bräuchte es eine Ethik, die wieder ein rationales, nüchternes Verhältnis zum Staat entwickelt. Einer Ethik, die allzu gern von Gesellschaft redet, den Grundauftrag robuster Staatlichkeit aber aus dem Blick verloren hat, fällt dies allerdings schwer. Wir brauchen einen durchsetzungsfähigen Staat, der seinen Kernaufgaben innerer und äußerer Sicherheit gerecht wird, die Einhaltung des Rechts garantiert und in sozialen Notsituationen verlässliche Hilfe sichert. Wir brauchen aber keinen Staat, der in immer mehr gesellschaftliche Teilbereiche vordringt, die Eltern-Kind-Beziehung unterläuft und die private Handlungsfreiheit durch wohlmeinenden Paternalismus ins Gegenteil verkehrt.

Zwischen beidem zu unterscheiden, braucht es in der Ethik nicht die richtige Haltung, sondern solides Methodenwissen, etwa ein klares Verständnis des Subsidiaritätsprinzips und die Kenntnis ethischer Vorzugsregeln. Eine solche Ethik muss sich versagen, bestimmte Themen, die gerade en vogue zu sein scheinen, absolut zu setzen. Und Ethik braucht ein gesundes Maß an Skepsis sich selbst gegenüber, damit sie nicht der Gefahr wohlmeinender Moralisierung erliegt: Die Ansprüche und Instrumente einer „moralischen Profession“ müssen immer wieder der ethischen Selbstkritik ausgesetzt und auf ihre Lebensdienlichkeit hin befragt werden. Nur dann wird eine normative Diszipliln erkennen, wo sich der eigene Fachdiskurs auf wissenschaftliche Moden und zeitgeistige Trends zu verengen droht. Ein übergriffiger Etatismus, der den Wert des Einzelnen verkennt und staatliche Schutzpflichten überdehnt, gehört aktuell hierzu.

Schlaglicht: Neues Dienstrecht für Dienstleistungsberufe?

Der Eisenbahnerstreik ist vorerst beendet, auch wenn der Streit um das Tarifeinheitsgesetz und die Frage, wer im Bahnkonzern die meisten Beschäftigten gewerkschaftlich vertritt, nocht nicht ausgestanden ist.

Besitzen Eisenbahner eine „systemrelevante“ Funktion? Das Wort gehört zu jenen Vokabeln, die in der Coronakrise nach oben gekommen sind. Ja, sagen viele. Zahlreiche Pendler sind auf die Bahn angewiesen. Lieferketten sind vom Güterverkehr abhängig. Und so hat sich im Windschatten des Eisenbahnerstreiks eine Debatte entwickelt, die angesichts von Corona-, Klima- und Wahlkampfdebatten in ihrer Sprengkraft viel zu wenig beachtet wurde.

In der Daseinsvorsorge dürfe es keinen Streik mehr geben. Denn, so ist immer wieder zu hören, treffe ein Streik in öffentlichen Dienstleistungsberufen die Falschen: nicht den Unternehmer, sondern die Bevölkerung, die Leistungsempfänger. Und diese seien darauf angewiesen, dass die öffentlichen Leistungen reibungslos funktionierten (nur am Rande: kein Wort davon, dass auch Streiks in der Industrie oder im Handel ebenfalls Auswirkungen auf Dritte haben). Einer, der dieser Sichtweise folgt, ist der Eisenbahningenieur Klaus Huber (Eisenbahn-Kurier 10/2021, S. 49 – 51) – sein Tenor: Deutschland brauche ein neues, modernisiertes Dienstrecht für Dienstleistungsberufe. Das Streikrecht müsse nachziehen und an die Privatisierungen, die seit den Neunzigerjahren vollzogen wurden, angepasst werden.

Man könnte wohl auch sagen: eingeschränkt werden. Offenbar fällt Huber und anderen, die diese Forderung vertreten, der Widerspruch gar nicht auf, in den sie sich mit ihrer Forderung begeben: Auf der einen Seite soll sich der Staat aus dem Bereich der Daseinsvorsorge heraushalten, soll dieser privatisiert werden. Auf der anderen Seite wird nach dem Staat gerufen, der regulieren und in die Grundrechte von Arbeitnehmern eingreifen soll. Dabei zeigt der kürzlich zu Ende gegangene Streik, welche Nebenfolgen staatliche Regulierung nach sich ziehen kann: Es wurde nicht zuletzt deshalb so erbittert gestreikt, weil Gewerkschaften durch das Tarifeinheitsgesetz erst recht dazu gezungen wurden, Einfluss und Macht zu demonstrieren. Bis heute fehlen klare Kriterien, wie dieses Gesetz, wenn es überhaupt im Rahmen der Tarifautonomie sinnvoll sein sollte, anzuwenden ist.

Einmal mehr zeigt sich, dass sich bis heute keine rechte Sozialethik des Öffentlichen Dienstes entwickelt hat. Ein stabiler und verlässlicher Öffentlicher Dienst ist für die Leistungsfähigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung. Die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf eine faire Bezahlung und sie haben das Recht, dafür zu kämpfen, wie andere Berufsgruppen auch. Warum soll ein Streik im öffentlichen Dienst abwegig sein?

Wie das Gemeinwohl verwirklicht werden soll, ist nicht einfach vorgegeben; hierum muss immer wieder von neuem gerungen werden. Huber bleibt die Antwort schuldig, auf welche andere Weise die Gehälter im Öffentlichen Dienst festgesetzt werden sollten. Sein Vorschlag, Beschäftigte der Bahn sollten „nach staatlichen Ordnungen“ entlohnt werden, bleibt Augenwischerei. Was soll das heißen? Ein Schiedsgericht etwa könnte über das Verfahren der Lohnfindung wachen. Welche finanzpolitischen Spielräume zur Verfügung stehen, kann nur tarifpolitisch entschieden werden.

Wer zuverlässige und funktionsfähige öffentliche Dienstleistungen will, muss die Berufe in diesen Bereichen ordentlich bezahlen. Nur dann werden sich auf Dauer auch genügend Fachkräfte für die öffentliche Daseinsvorsorge finden lassen. Dass der Staat nach Gutsherrenart in der Coronakrise irgendwelche Prämien an Pflege-, Gesundheits- oder Bildungsberufe verteilt hat, hat der Tarifautonomie einen (ordnungspolitischen) Bärendienst erwiesen. Ein solches Vorgehen macht die Lohnfindung zum Spielball der Parteipolitik. Unser Zusammenleben braucht gut funktionierende Institutionen, richtig. Zu diesen gehört auch die Tarifautonomie. Wer diese außen aushöhlt, begeht ein Foul.

In Zeiten des Kalten Krieges wusste man, wie unerlässlich Bahn und Post für einen wehrhaften, verteidigungsbereiten Staat, gerade in einer Bedrohungssituation, sind. Denn es gibt zu Recht sensible Bereiche staatlichen Handelns und öffentlicher Daseinsvorsorge, in denen Streiks ausgeschlossen sein sollten. Hierfür gibt es traditionell ein bewährtes Instrument: die Verbeamtung. Diese ist allerdings auch mit besonderen Loyalitätspflichten verbunden: des Staates gegenüber seinen Beamten und des Beamten gegenüber dem Staat. Beamte werden alimentiert und sind grundsätzlich unkündbar.

Was Huber und andere hingegen fordern, bleibt verschwommen: Öffentlich Beschäftigten sollen einseitg Rechte genommen werden, Gegenleistungen aber vorenthalten werden. Immerhin spricht Huber von einem Kündigungsschutz in Bereichen ohne Streikrecht. Das wäre ohne Frage eine Stärkung der Arbeitnehmerseite – dann bleibt aber die Frage, welchen Nutzen eine Privatisierung haben soll, die ein zentrales Element des Beamtenrechts kopiert.

Die Debatte über ein „neues Dienstrecht für Dienstleistungsberufe“ sollte aufmerksam verfolgt werden. Denn diese hat etwa auch Bedeutung für Bildungsberufe. Und sie passt nur allzu gut zu einem neuen Etatismus, der dem Staat immer mehr und oft allzu viel zutraut – zu Lasten einer freiheitlichen Verfassungsordnung und zu Lasten eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen staatlichen Pflichten und gesellschaftlichen Freiheiten.

Schlaglicht: Deutschland muss wieder zivilisiert streiten lernen

Manchmal hilft ein Blick von außen: Die Neue Zürcher Zeitung („die beste Zeitschrift der Welt“, wie die Verkäuferin zu mir beim Kauf der Samstagsausgabe sagte) kommentierte in der gestrigen Samstagsausgabe einen Tag vor der Wahl: „Deutschland hat verlernt, zivilisiert zu streiten.“ Und genau diese Fähigkeit müssen wir in der neuen Legislaturperiode zurückgewinnen, wenn wir an Freiheit zurückgewinnen wollen. Dies gilt akademisch, politisch, gesellschaftlich … Eine unvoreingenommene Debattenkultur wird in unserem Land häufig von Anhängern der sog. Mitte verletzt, die nicht sehen oder nicht sehen wollen, wie ein ganzes demokratisches Spektrum legitimer Positionen, über die man kontrovers diskutieren könnte, wenn es denn gewollt wäre, in brunnenvergiftender Manier ausgegrenzt wird.

In einem anderen Beitrag in der gestrigen NZZ wurde beklagt: „Die Grenzen dessen, was öffentlich diskutiert werden darf, sollen ausgerechnet in den Medien immer enger gezogen gezogen werden. Dafür wird der Kreis derer, die ausgeschlossen werden müssten, immer größer. Dass diese Bestrebungen von Leuten augehen, die gemäss Eigenwahrnehmung gegen ‚undemokratische Positionen‘, ‚Wissenschaftsfeindlichkeit‘ und ‚Menschenfeinde‘ kämpfen, ist schon fast kokett.“ Lucien Scherrer, Autorin des Beitrags, führt als Beispiele die Debatten um Klimawandel und Rassismus an. Selbstverständlich muss über die Ursachen des Klimawandels oder Rassismusvorwürfe, die erhoben werden, weiterhin ein kontroverser Diskurs möglich sein. Auch Karl Lauterbach wird von Scherrer angeführt: „Dieser behauptete bei einem seiner vielen Fernsehauftritte einmal, es sei unbestritten (also Konsens), dass sieben Prozent aller Kinder an Long Covid litten. Als Beleg konnte er später einzig eine britische Studie nennen, deren Ergebnisse bisher weder in Deutschland noch in der Schweiz bestätigt wurden. Trotzdem kam es niemandem in den Sinn, Lauterbach das Mikrofon abzustellen – auch Jan Böhmermann nicht, obwohl er dafür plädiert, alle Meinungen im öffentlichen Raum einer ’strengen Qualitätskontrolle‘ unterziehen zu lassen.“

Bezeichnenderweise hierzu habe ich gestern auf einer wissenschaftlichen (Online-)Tagung erlebt, wie ein Kollege erklärte, für die aktuellen Konflikte sei das Konzept „Meinungsfreiheit“ nicht mehr ausreichend, wir bräuchten komplexere Begriffe. Er sprach von „öffentlicher Vernunft“. Das klingt irgendwie kantianisch, akademisch, gebildet. Doch mir schwant Übles: Wo die individuelle Freiheit (etwa, seine Meinung zu sagen) preisgegeben wird, zugunsten einer kollektivierten Vernunftkonstruktion, wird vom freien Subjekt am Ende nicht mehr viel übrigbleiben. Dann entscheidet am Ende die gesellschaftliche Meinung darüber, was ich noch sagen darf und was nicht. Damit wäre einer zivilisierten Streitkultur von vornherein der Boden entzogen.

Schlaglicht: Abgesang auf die Freiheit – auch an den Hochschulen

An den Hochschulen wird mehr oder weniger kontrovers darüber gestritten, wie und in welchem Umfang eine Rückkehr zum Präsenzbetrieb im neuen Wintersemester möglich werden kann. Die 3-G-Regel wird kommen. In Bayern sollen Tests für ungeimpfte Studenten weiterhin kostenfrei bleiben, in anderen Bundesländern nicht. Von einzelnen Kollegen ist aber auch schon die Forderung zu hören, eine 2-G-Regel für den Lehrbetrieb einzuführen.

Wo bleiben jetzt die Hochschullehrer und Fächer, welche die Menschenrechte in den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten immer mehr als Instrument einer umfassenden Gesellschaftsreform ausgedehnt haben, im Namen radikaler Inklusion, sozialer Teilhabe, Partizipation, Anerkennung, Respekt, Beteiligungsgerechtigkeit …? Dies alles scheint jetzt vergessen. Und es war vermutlich in vielem immer nur aufgesetzt gewesen, ein akademisches Glasperlenspiel. Wie andere Akteure scheitert jetzt auch die akademische Welt an der Krise.

Es fällt in dieser Krise, die wir gegenwärtig erleben, auf, wie wenig Gespür für gravierende Grundrechtskonflikte vorhanden ist. Wie war das mit dem Recht auf Berufsausbildungsfreiheit und dem Recht auf Bildung? Vor Jahren haben alle gerufen, Bildung sei das Wichtigste – und alles musste sich dem Thema Bildungsgerechtigkeit unterordnen. Und jetzt ist auf einmal Gesundheit das Allerwichtigste – und alles muss dem Gesundheitsschutz untergeordnet werden. Und morgen …!? Dann kommt das nächste Thema, das politisch absolut gesetzt wird und radikale Aufmerksamkeit beansprucht.

Bei einer hysterischen Debatte, die für einzelne Themen immer gleich einen absoluten Vorrang postuliert, ist kein Spielraum für differenzierte Abwägungsprozesse. Das Gespür für eine differenzierte Güter- und Übelabwägung schwindet – doch nicht allein in der alltagstheoretischen Debatte über ethische Fragen. Ich erlebe auch in meiner Disziplin, der Sozialethik, wie Methodenwissen zunehmend verfällt. Ein befreundeter Psychologe hat es so erklärt: Wo zunehmend moralisierend diskutiert wird (Haltungswissenschaft, Haltungsjournalismus, Haltung zeigen gegen Rechts …), da muss man keine ethischen Vorzugsregeln anwenden; da gibt es nur noch Schwarz und Weiß, absolut Gut und absolut Böse …

Die politischen Folgen zeigen sich: Der Abweichler wird erpresst, und man nennt dies noch Solidarität. Mit Selbstbestimmung und Achtung vor dem eigenverantwortlichen Subjekt hat das wenig zu tun. Es bleibt ein Abgesang auf ein bürgerliches Freiheitsverständnis. Ohne ein solches wird die akademische Leistungsfähigkeit unseres Hochschulsystems und unseres Landes auf Dauer aber nicht zu halten sein.

Schlaglicht: Polarisierung in der Coronapolitik ist nicht vom Himmel gefallen

Die Polarisierung, die wir gegenwärtig in der Coronapolitik erleben, ist nicht vom Himmel gefallen. Schon sehr früh hat die Politik damit begonnen, notwendiges Vertrauen zu verspielen. Erinnert sei nur an die hitzige Diskussion im Bundestag im November 2020, als das Infektionsschutzgesetz verschärft wurde und der Vorwurf eines neuen „Ermächtigungsgesetzes“ im Raum stand (nicht nach dem Vorbild von 1933, denn Ermächtigungsgesetze gab es in der Weimarer Republik auch schon davor). Die Opposition kritisierte damals, dass die Regierungsparteien notwendige Befristungen und Begrenzungen, die für Ermächtigungen der Exekutive in nationalen Krisensituationen verfassungspolitisch und politikethisch unerlässlich sind, im Gesetzentwurf außer Acht gelassen wurden. Zunehmend kam der Eindruck hinzu, dass der Coronadiskurs unausgesprochen dazu genutzt wird, noch ganz andere politische oder wirtschaftliche Interessen durchzusetzen (z. B. einen Durchbruch für die Rote Gentechnik zu schaffen oder Spielräume der Exekutive auszuweiten).

Oft wird gesagt: Bürger haben die Parteien, die sie verdienen. Der Satz ist aber umgekehrt genauso richtig: Parteien haben die Bürger, die sie verdienen.Oder anders gesagt: Die Politit tut sich selbst keinen Gefallen, wenn sie das Land sehenden Auges spaltet. Spätestens seit dem Kontrollverlust vom Sommer 2015 haben die politisch Verantwortlichen Vertrauen bei einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung verspielt und keinerlei Bemühen erkennen lassen, die Polarisierung des öffentlichen Diskurses und des Landes zu heilen – im Gegenteil: Man hat sogar rhetorisch offen versucht, den Souverän, das Volk, durch die „Bevölkerung“ zu ersetzen. Und eine Bundeskanzlerin, die öffentlich im Fernsehen bei einer Wahlveranstaltung die Nationalflagge zu Boden wirft, kann auch nicht in einer Krisensituation das Land einen. Weitere Beispiele ließen sich finden.

Wo Vertrauen zerstört worden ist, wo tragende Identitätsmerkmale preisgegeben wurden, wo nationaler Zusammenhalt mutwillig zerstört worden ist, kann ein Staat am Ende nur noch mit Repression arbeiten. Und jetzt erleben wir einen übergriffigen Sozialstaat, der wider den Geist und zentrale Prinzipien unserer Verfassungsordnung handelt. Und wir erleben einen polarisierten, einseitig linksliberalen öffentlichen Diskurs, in dem mit liberalen Argumenten ein repressiver Etatismus gegen bestimmte Teile der eigenen Bevölkerung zu rechtfertigen versucht wird. Die Rückkehr zu einem freiheitlichen Diskurs- und Gesellschaftsklima wird sehr lange dauern.

Die aktuelle Infektionsschutzpolitik wirft viele praktische Fragen auf. Das erleben in der Schule Lehrende, das ist aus den Hochschulen zu hören. Sie birgt aber auch sehr große Gefahren. Kritische Stimmen warnen vor einer „Vergiftung“ des gesellschaftlichen Klimas. Der Impfdiskurs und die Umsetzung der – aus freiheitsethischer und verfassungspolitischer Sicht äußerst problematischen – politischen Auflagen birgt die Gefahr, Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise … zu spalten. Die Scheidung der Bevölkerung in Geimpfte und Ungeimpfte, in „Gute“ und „Böse“ geht nahezu notwendigerweise mit einer Moralisierung einher, die Verletzungen unausweichlich macht. Stigmatisierung und Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsteile werden von der Politik billigend in Kauf genommen.

Weiteres kommt hinzu: Ein permanenter Bekenntnis- und Rechtfertigungszwang, ein sozialer Rückzug ins private Biedermeier, ein vermachteter Diskurs mit vorab festgelegten Rollen, Überlegenheitsgesten, Eingriffe in die Privatsphäre, die Missachtung der Selbstbstimmungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit des freien Subjekts und vieles mehr führen zu weiteren Spannungen und Polarisierungen. Und sie werden dazu beitragen, dass Vertrauen und die Grundlagen für einen sachlichen, rationalen öffentlichen Diskurs noch weiter schwinden. Wir werden lange brauchen, dies alles aufzuarbeiten und zu heilen – wenn dazu der politische Wille überhaupt vorhanden sein sollte. Für die kommende Legislaturperiode ist ein solcher Wille derzeit nicht zu erkennen, im Gegenteil.

Umso wichtiger wäre es in einer solchen Krisensituation, dass Kirchen, Sozialethiker und Wissenschaftler sich mit nüchterner Abwägung, ethischer Rationalität und dem Willen, Polarisierungen zu überwinden, zu Wort melden. Doch leider geschieht dies nicht. Die Kirchen folgen dem Mainstream, verkürzen die Impfdebatte auf Slogans wie „Impfen = Nächstenliebe“, und nur sehr wenige Sozialethiker wagen es, sich zu diesem Thema zu äußern, und das oftmals auch nur sehr verhalten. So entsteht der Eindruck, dass die Kirchen in Schönwetterzeiten alle möglichen sozialen Wohltaten gefordert haben, jetzt aber wenig bis nichts Substantielles in einer nationalen Krisensituation zu sagen haben.

Hier zeigen sich die Folgen einer kirchlich schon länger zu beobachtenden Staatsvergessenheit: Man hat den Staat durch Gesellschaft ersetzt und viel von Gesellschaftsreform geredet. Die große Tradition christlichen Staatsdenkens wurde hingegen vernachlässigt, der Staat wurde gleichgültig. Und was man vernachlässigt, zu dem kann man sich nicht sachlich und rational verhalten – sondern, das ist die Kehrseite: Die kirchliche Staatsvergessenheit schlägt jetzt in das Gegenteil um, man begrüßt einen übergriffigen Sozialstaat, der unter dem Vorwand staatlicher Schutzpflichten das Individuum kollektiviert.

Es gebe sehr viel sozialethisch zum aktuellen Coronadiskurs zu sagen. Und es wäre an der Zeit, dies zu tun.

Schlaglicht: An der Coronapandemie gescheitert …

Viele westliche Staaten (z. B. Österreich, das eine Maskenpflicht nur für Ungeimpfte will) und auch sehr viele Akteure in Deutschland sind am Umgang mit Corona gescheitert, haben Anstand und Würde verloren, und eben auch ihre Glaubwürdigkeit. Wir erleben gegenwärtig einen Verrat an der Wertordnung unserer Verfassung und an den Prinzipien eines humanen Zusammenlebens. Über sinnvolle Infektionsschutzmaßnahmen muss rational debattiert werden, dabei sind Argumente unterschiedlicher Positionen unvoreingenommen zu prüfen, die gravierenden Wertkonflikte differenziert abzuwägen und auf Basis ethischer Prinzipien und methodischer Standards nach Lösungen zu suchen. All dies kann ich bei der gegenwärtigen Politik nicht erkennen – und leider auch nicht bei vielen Stellungnahmen aus der Wissenschaft. Entsprechend erratisch, affektgeleitet, ressentimentgeladen, unlogisch, wenig durchdacht, ineffektiv, inhuman oder freiheitsfeindlich wirken viele Maßnahmen, die hektisch beschlossen und genauso schnell wieder verändert werden.

Wenn eine führende deutsche Tageszeitung heute den von Frau Baerbock geäußerten Vorschlag einer Impfpflicht für Bildungsberufe allein damit rechtfertigt, dass Politiker den Mehrheitswillen der Bevölkerung umzusetzen haben, dann ist das angesichts der gravierenden Wertkonflikte armselig, rational in keiner Weise begründet und eine Argumentation, die man in diesem Fall tatsächlich einmal als „populistisch“ bezeichnen kann – hier aber als ein im Schafspelz der Bürgerlichkeit getarnter Extremismus der Mitte daherkommt. Eine solche Impflicht wäre für mich unter Würdigung der noch nicht ausgeschöpften milderen Mittel (so schrieb mir erst heute ein Luxemburger Kollege, dass er nicht verstehe, warum Deutschland auch mehr als anderthalb Jahre nach Beginn der Pandemie anders als das Großherzogtum nicht in Luftfilter o. ä. an Schulen investiert habe), der begrenzten Schutzwirkung der neuen genbasierten Impfstoffe und anderer Überlegungen ein Menschenrechtsverbrechen. Auf diese Weise werden wir das gesellschaftliche Klima noch stärker und noch länger vergiften – das ist eine gefährliche Strategie.

Politisches Vertrauen, das einmal verspielt ist, muss langsam und mühsam wieder aufgebaut werden. Wer Teile der Bevölkerung gegeneinander aufhetzt, wird Sturm ernten.

 Ich weiß auch nicht, was solche Forderungen noch mit (links-)liberalen Positionen zu tun haben sollen. Liberal ist nicht freiheitlich, sondern bedeutet, „mittemang dabei zu sein“ – das zeigt die Coronadebatte deutlich. Solche Positionen atmen eine ungeheure Staatsgläubigkeit. Es ist das sanft wirkende Gift eines bevormundenden Sozialstaates. Die sozialethische Debatte, die zwar viel von sozialer Teilhabe, Anerkennung und Partizipation redet, der aber ein substantielles Verständnis von Personalität und Freiheit weitgehend abhanden gekommen ist. Eine polarisierte Gesellschaft ohne Respekt vor dem freien Subjekt, mit immer weniger Freiheit, mit kollektiven Zwangsübergriffen auf den Körper und der Verunglimpfung bestimmter Bevölkerungsgruppen ist allerdings auf Dauer nicht lebenswert.