Kolumne: Für eine neue politische Streitkultur

In der Kolumne vom 10. Januar 2019 setzt sich Dr. Axel Bernd Kunze, der u.a. als Schulleiter, Sozialethiker und Lehrbeauftragter für Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik tätig ist, mit dem rauer gewordenen Meinungsklima in Deutschland auseinander. Kunze wendet sich gegen eine falsche Interpretation dessen, was als gesellschaftlicher Grundkonsens apostrophiert wird, und wirbt für eine politische Streitkultur auf der Grundlage freiheitlich-demokratischer Prinzipien.

(Wolfgang Kurek)

Die aktuelle sozialethische Kolumne aus der „Tagespost“ vom 11. Januar 2019 ist mittlerweile auch auf den Seiten der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle abrufbar.

Der brutale Überfall auf einen Bremer Politiker unterstreicht in diesen Tagen noch einmal auf gravierende Weise, wie wichtig eine faire-demokratische Streitkultur für die politische Kultur in unserem Land ist. Der öffentliche Diskurs gerät in eine Schieflage, wenn um eines vermeintlich alternativlos Guten willen versucht wird, einen nicht zwingend gegebenen Meinungskonsens mit fragwürdigen Mitteln durchzusetzen. Dies gilt für die politische Debatte wie für andere gesellschaftliche Bereiche. Der öffentliche Kurs verliert dadurch an intellektueller Kraft. Die Sachfragen der diskriminierten Positionen haben sich durch die Etikettierung einzelner Positionen noch keinesfalls erschöpft. Sie werden dann in anderer Form wiederkehren und möglicherweise noch schwerer zu bearbeiten sein.

 

Schlaglicht: Politische Überwältigung im Namen der Vielfalt …

Die Lichtfeier (Luzernarium) besitzt eine lange Tradition innerhalb der Liturgie; am feierlichsten findet diese innerhalb der römischen Liturgie zu Beginn der Osternachtfeier statt. Seit mittlerweile fünfundzwanzig Jahren holen Pfadfinder vor Weihnachten das sogenannte „Friedenslicht“ aus der Geburtsgrotte in Bethlehem nach Deutschland. In vielen Gemeinden wurde dieses am Ende der Adventszeit im Rahmen einer Lichtfeier ausgeteilt – so auch in jener Gemeinde, in der ich am vierten Advent die Vorabendmesse mitgefeiert habe.
Von einer Lichtfeier möchte ich in diesem Fall aber gar nicht sprechen. Was an diesem Samstagabend geboten wurde, war eine politische Überwältigung der Gottesdienstgemeinde. Ich fühlte mich auf den Parteitag irgendeiner politischen Gruppierung am äußerst linken Rand versetzt. Ich möchte hier nicht das pfadfinderische Engagement schmälern, das innerhalb der DPSG geleistet wird – ich bin selbst aktiver Pfadfinder gewesen und diesem Ideal heute noch verbunden. Allerdings ist mir die parteipolitisch einseitige Parteinahme des jungendpastoralen Dachverbandes BDJK, bis hin zur Übernahme linksradikaler Forderungen, schon seit Längerem ein Dorn im Auge. Was an diesem Abend dann auch geschah, war ein Missbrauch der Liturgie für politische Indoktrination und Manipulation. Dass man über bestimmte Fragen unter Demokraten auch anderer Auffassung sein kann, schien den Verantwortlichen gar nicht in den Sinn zu kommen. In einer PowerPoint-Präsentation wurden der Gemeinde „gute Nachrichten“ vorgestellt, die allesamt – so die DPSG-Vertreterin – im vergangenen Jahr in den Medien unterdrückt worden seien. Nur zwei Beispiele: Das eine Mal ging es um Flüchtlinge, die bei Siemens Arbeit gefunden haben, das andere Mal um einen SPD-Abgeordneten, der einem AfD-Kollegen als Ersthelfer das Leben rettete. Hier fühlte ich mich als Gottesdienstteilnehmer mehr als für dumm verkauft: Alle genannten Nachrichten waren aus Medienberichten des zu Ende gegangenen Jahres bereits mehr als bekannt. Von manipulativer Berichterstattung konnte hier nicht die Rede sein. Dies traf eher auf die Einführung des Friedenslichtes zu: Auf manipulative Weise wurden am Ende der Messe so unterschiedliche Themen wie der Umgang mit der aktuellen Migrationskrise, Fragen innerer wie äußerer Sicherheit oder die Forderung nach einer inklusiven Einheitsschule für alle umstandslos durch einen undifferenzierten Egalitarisus miteinander verbunden und als „christlich alternativlos“ in den Raum gestellt.
Die Liturgie verkommt zur Spielwiese eines sich fortschrittlich dünkenden Milieus, das keine Hemmungen hat, alles, was politisch missliebig ist, auszugrenzen und abzukanzeln. Ich nenne das borniert. Es war zwar viel von „Vielfalt“ und „Toleranz“ die Rede, doch scheinen diese nur für solche Positionen zu gelten, die einem linksliberalen bis linken Mainstream folgen. Wer davon abweicht, wird mundtot gemacht – auch im Gottesdienst. Befähigung zu demokratischer Mitbestimmung scheint in der kirchlichen Jugendarbeit heute zu bedeuten, sich für eine Gleichschaltung der öffentlichen und innerkirchlichen Debatte einzusetzen.
Wenn wir den unnachahmlichen Satz des Neuen Testaments „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ ernstnehmen, dann richtet sich dieser nicht allein gegen einen Staat, der sich absolut setzt. Der Satz warnt auch die Kirche vor allzu viel politischer Selbstgewissheit in vorletzten Fragen. Das Evangelium ist politisch relevant, aber nicht parteipolitisch. Aus dem Evangelium ergibt sich noch kein umfassendes göttliches Gesetz. Vielmehr sind Christen aufgerufen, sich in gläubiger Verantwortung in die politische Gestaltung unserer Welt einzubringen. Die konkreten Antworten auf die jeweiligen Herausforderungen der Zeit formen sich dabei im politischen Diskurs. Dabei können wir unter Christen auch zu unterschiedlichen politischen Antworten kommen, über die politisch – durchaus mitunter heftig – gestritten werden muss. Dies müssen wir in der christlichen Gemeinde aushalten. Das „Friedenslicht“ steht heute offenbar für eine Politik, die sich keine Gedanken mehr macht, wie unser staatliches Zusammenleben auf Dauer erhalten, die territoriale Integrität des Staates gesichert und die Identität des eigenen Volkes bewahrt werden kann. Politik aus christlicher Verantwortung sieht für mich anders aus – und darüber lasse ich gern mit mir streiten. Dies war aber an jenem letzten Adventssamstag nicht möglich.
Der Gottesdienst darf nicht zur Bühne für parteipolitische Übergriffe verkommen. Wenn ein kirchlicher Verband eine solche Grenzverletzung nicht ausschließen will, gehört das „Friedenslicht“ im neuen Jahr nicht mehr in eine Messfeier.
Es bedarf immer wieder neuer Anstrengung, ein stabiles, befriedetes und leistungsfähiges Gemeinwesen aufrecht zu erhalten. Die Verantwortung, welche die Kirche für ein gelingendes staatliches Zusammenleben trägt, ist nicht gering. Gegenwärtig wird sie dieser Verantwortung in unserem Land nicht gerecht. Viele Akteure in Kirche und Theologie scheinen aber die große Tradition katholischen Staatsdenkens vergessen zu haben.

Schlaglicht: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing …

… und das Volk, das im Finstern lebt, sieht ein helles Licht. Bald feiern wir es wieder. Aber heute noch einmal etwas Politisches, bevor die stade Zeit beginnt, aber vielleicht nicht weniger passend zum Advent. Die Zeitschrift „Tumult“ (Winter 2018/19) widmet sich dem gegenwärtigen Zustand einer gespaltenen Gesellschaft – und dies nicht allein aus Anlass der Gelbwestenproteste in Frankreich. Peter J. Brenner fragt in seinem Beitrag „Wo ist das Volk?“ und geht dabei auch mit der Wissenschaft hart ins Gericht:

Als im März 2018 nach langen Mühen eine neue Bundesregierung sich zusammengefunden hatte, unterzeichneten die Beteiligten einen Koalitionsvertrag, der sich neben vielen anderen erfreulichen Dingen auch einem ’neuen Zusammenhalt für unser Land‘ zu widmen versprach. […] Wo so viel guter politischer Wille im Spiel ist, soll auch die Wissenschaft nicht abseits stehen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung lobte im Oktober 2017 36 Millionen Euro zum Aufbau eines ‚Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt‘ aus, wobei den antragswilligen Wissenschaftlern gleich der Wink gegeben wurde, dass ‚gesellschaftlicher Zusammenhalt‘ ‚gemeinhin als Wert an sich‘ gilt. Früher einmal waren solche Vorgaben als ‚Finalisierung der Wissenschaft‘ verpönt udn führten zu erbitterten Kontroversen. Heute werden sie von dankbaren Wissenschaftlern gerne aufgegriffen und brav exekutiert – auch die Wissnschaft geht nach Brot. (ebd., S. 8)

Schlaglicht: In guter Gesellschaft? – Überlegungen zur Feiertagskultur

Was haben Kasachstan, Kuba, Nordkorea, Russland, Turkmenistan, Usbekistan, Weißrussland und bald auch Berlin gemeinsam? Richtig: In allen Ländern ist der internationale Frauentag am 8. März gesetzlicher Feiertag. „Die Berliner befinden sich jedenfalls in guter Gesellschaft“, wie die Frankfurter Allgemeine ironisch schrieb. Bisher waren es christliche Feste oder für unsere Verfassungsordnung zentrale historische Ereignisse, die als Grundlage für gesetzliche Feiertage dienten (der erste Mai als Tag der Arbeit kann als Ausnahme gesehen werden, wurde in der Bundesrepublik dann aber als Bekenntnis zu den Grundlagen einer auf sozialen Ausgleich bedachten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung gedeutet).

Mit dem internationalen Frauentag wird erstmals  ein Gedenktag zum gesetzlichen Feiertag erhoben, der sich einer ganz bestimmten politisch-weltanschaulichen Tradition verpflichtet sieht. Der 1921 auf einer kommunistischen Konferenz in Moskau beschlossene Tag erinnert an einen Aufstand von Soldatenfrauen und Bäuerinnen im revolutionären Petrograd des Februar 1917. Der Reformationstag am 31. Oktober als christlicher Feiertag ist in der Berliner Feiertagsdebatte politisch nicht mehrheitsfähig gewesen, Gleiches gilt für einen nationalen Gedenktag am 18. März in Erinnerung an die demokratische Märzrevolution 1848 oder am – historisch mehrfach besetzten – 9. November.

Wir werden den christlichen Referenzrahmen unserer Staats- und Gesellschaftsordnung nicht schadlos durch andere Traditionen ersetzen können. Ein Gemeinwesen, das sich dauerhaft auf andere Traditionen oder Erzählungen festlegen wollte, würde auf Dauer auch seine Kultur und Moral verändern. Es steht mehr auf dem Spiel als liebgewordene „Folklore“, wenn wir Sankt Martin durch ein „Sonne-Mond-und-Sterne-Fest“ ersetzen, Weihnachtsgrüße zu unspezifischen „season’s greetings“ degradieren oder Ostern zum „Hasenfest“ herabstufen. Gerade Feiertage sind Erinnerungsorte, die nicht allein für jene von Bedeutung sind, die eine christliche Gottesdienstpraxis pflegen wollen. Weihnachten, Karfreitag oder Allerheiligen etwa stehen auch innerhalb der säkularisierten Gesellschaft für bestimmte Erzählungen und Werte, die nicht einfach austauschbar sind. Weihnachten steht beispielsweise für eine Friedensvision, die nicht allein dem Recht des Stärkeren folgt – weil Gott selbst sich in diese Welt als kleines Kind herabgelassen hat. Der Karfreitag hält die Erinnerung wach, dass menschliches Leben auch im Leid seine unvergleichliche Würde behält und dass das Schwache unsere Solidarität verlangt – weil Gott seine Solidarität am Kreuz gezeigt hat. Allerheiligen schließlich steht für die Hoffnung, dass am Ende auch die vielen Namenlosen, deren Lebenswerk vielleicht keine großen Spuren hinterlassen hat, gerechtfertigt werden.

Die Entscheidung des Berliner Abgeordnetenhauses aus diesem Monat ist ein deutlicher Einschnitt in der Feiertagskultur unseres Landes, der die Säkularisierung unserer Großstadtkultur augenfällig werden lässt. Setzt sich diese Linie fort, sind weitere Feiertage dieser Art denkbar. Gute Chancen hätte etwa der Weltfriedenstag am 1. September, der Internationale Kindertag am 20. September oder der Internationale Tag der Menschenrechte am 10. Dezember. Der Einsatz für die Menschenrechte, für das Wohlergehen von Kindern oder die Sicherung des Friedens ist sicherlich der Anstrengung wert – doch Vorsicht! Alle diese Ziele vermögen für sich genommen noch kein funktionsfähiges gesellschaftliches Ethos zu begründen, sondern setzen dieses bereits voraus. Menschen- oder Kinderechte müssen ausgelegt und angewandt werden, dabei kann es zu ethischen Konflikten kommen, die der sittlichen Bearbeitung bedürfen – und hierfür braucht es die Fähigkeit und die moralische Kraft zu sittlicher Urteilsbildung. Gleiches gilt für die Frage, wie der brüchige Friede im Verkehr zwischen Staaten, Gruppen und Einzelnen politisch am besten gesichert werden kann. Ohne eine lebendige Kultur sozialethischer Orientierungswerte werden wir diese ethischen Konflikte nicht bestehen.

Nicht selten wird die Leitkulturdebatte mit Verweis darauf, Kultur unterliege historischer Veränderung, für beendet erklärt. Diese Erkenntnis ist trivial. Doch mit dem Wandel kultureller Prägungen, Routinen, kollektiver Vorlieben, Gewohnheiten oder Alltagspraktiken werden sich auf Dauer auch gesellschaftliche Orientierungswerte wandeln. Daher braucht jedes Staatswesen einen offen und fair geführten gesellschaftlichen Diskurs darüber, wie das gemeinsame Zusammenleben gestaltet werden soll – aber eben auch darüber, was im Zusammenleben nicht geduldet wird. Wir sollten uns des erreichten Besitzstandes an kulturellen Selbstverständlichkeiten, die uns im Alltag den Rücken freihalten und die Entfaltung von Freiheit erst ermöglichen, nicht allzu sicher sein: Verdunsten christlicher Erlösungsglaube und christlich-religiöse Praxis in unserem Land, werden über kurz oder lang auch das kulturethische Fundament unserer christlich-sozialethischen Orientierungswerte und die notwendige Vertrauensbasis im gemeinsamen Zusammenleben brüchig werden.

Bei alldem tragen wir eine soziale Verantwortung für Werte und Normen, Sitte und Brauchtum, Sprache und Wissenschaft, Kunst und Kultur oder Tradition und Religion, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht: Denn wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln.

Internationaler Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2018

Der idw – Informationsdienst Wissenschaft berichtet über das zum Internationalen Tag der Menschenrechte 2018 gegründete Netzwerk Menschenrechtsbildung. Anlass ist das siebzigjährige Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Das Vernetzungsvorhaben geht auf eine Initiative von Sven Sauter von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg zurück:

https://idw-online.de/de/news?print=1&id=707493

Schlaglicht: Gesinnungs- oder Verantwortungsethik? – Hintergründe einer aktuellen Kontroverse

Unser Land ist in Fragen der Migrationsethik deutlich gespalten. Die Debatte um den UN-Migrationspakt hat diese Situation noch einmal verstärkt. Dissens bei der sozialethisch-politischen Beurteilung aktueller Herausforderungen ist nicht das Problem, solange dieser fair und argumentationsstark ausgetragen wird. Sorge sollte allerdings bereiten, dass dies politisch-gesellschaftlich immer weniger gelingt, oftmals auch wissenschaftlich nicht. Etikettierungen ersetzen leider allzu oft das Argument. Kontroverse Standpunkte können aber nur dann sachlich-argumentativ bearbeitet werden, wenn zunächst einmal überhaupt das Selbstverständnis der anderen Position unvoreingenommen wahrgenommen wird – und das gelingt im öffentlichen Diskurs immer weniger, bis dahin, dass missliebige Standpunkte gleich von vornherein aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollen. Möglicherweise braucht es so etwas wie eine gesellschaftliche Moderation, aber ich kann gegenwärtig keinen Akteur erkennen, der diese Rolle übernehmen könnte. Die Kirchen haben sich seit Beginn der Migrationskrise parteipolitisch einseitig positioniert und fallen hierfür genauso aus wie die Bundespräsidenten, die sich gleichfalls parteipolitisch geäußert haben, was in anderen Fragen gemeinhin für das Amt als unschicklich gilt.

Gleich, ob man die überkommene Unterscheidung zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik für hilfreich hält oder nicht, fällt auf, dass wir mit den Grundlagen unseres Gemeinwesens zu sorglos umgehen. Wir leben gegenwärtig geistig wie materiell von der Substanz – und das wird nicht lange gut gehen. Ein stabiles, funktionsfähiges und befriedetes staatliches Zusammenleben aufrecht zu erhalten, verlangt viel Anstrengung. Über diese Fragen, die hinter der Kontroverse zwischen gesinnungs- und verantwortungsethischen Positionen stehen,  müsste sozialethisch stärker gestritten werden, als dies gegenwärtig geschieht. Vielfach kommt die Sozialethik regelrecht staatsvergessen daher. In diesen Kontext gehört dann auch die Frage, welchen Wert der Nationalstaat für die Aufrechterhaltung des Rechts und der Sicherstellung humanitärer Verantwortung weiterhin besitzt. Nicht jeder, der die Migrationspolitik, die Deutschland praktiziert, in ihren Folgewirkungen nicht zwingend für human hält, spricht sich damit schon dafür aus, sich auf eine pragmatische Realpolitik zurückzuziehen.

Der CDU-Parteitag am Ende der Woche hat mit der Wahl der neuen Vorsitzenden vorerst diese Politik bestätigt. Ob die neugewählte Vorsitzende die Flügel der Partei zusammenhalten kann, wird sich noch erweisen müssen. Vielleicht kann man durchaus von einer Richtungswahl sprechen: Der bisherigen Vorsitzenden scheint es gelungen zu sein, die CDU zu einer neuen sozialdemokratischen Partei umzubauen; ähnliche Prozesse hat es auch in anderen Ländern Europas schon gegeben. Die CSU ist in Teilen auf einem ähnlichen Weg. Das bürgerliche Lager wird in der Folge kleiner oder formiert sich rechts der Union neu. Diese einseitige und polarisierende Entwicklung im Parteiensystem wird dem Land und der Vitalität unserer öffentlichen Debatte auf Dauer nicht gut tun.

Gesprächsfähigkeit zurückzugewinnen, wird ein wichtiges Thema für die öffentliche Debatte im neuen Jahr sein.

Rezension: Nichtstun ist keine Lösung

Ist „Gutmensch“ ein Schimpfwort oder eine Auszeichnung? Reicht der Wille zum Guten aus oder braucht es starke Kriterien für eine verantwortungsvolle Güterabwägung? Was bedeutet politische Verantwortung in Zeiten wie den unsrigen? … Um diese und ähnliche Fragen geht es Hilal Sezgin in ihrem Band „Nichtstun ist keine Lösung“. Axel Bernd Kunze beleuchtet den Band kritisch in einer Kurzrezension im aktuellen Heft der Zeitschrift „Publik-Forum“ (Nr. 22/2018, 23. November, S. 54).

Aktivitäten des Netzwerks Menschenrechtsbildung am Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2018

 idw-Pressmitteilung zum Internationalen Tag der Menschenrechte und der Gründung des Netzwerks Menschenrechtsbildung am 10. Dezember 2018

Am 10. Dezember 2018 findet weltweit der Human Rights Day 2018 statt. An diesem Tag jährt sich zum siebzigsten Mal die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, einem wichtigen Meilenstein im Menschenrechtschutz.

Aus diesem Anlass hat sich auf Initiative der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ein bundesweites Netzwerk „Menschenrechtsbildung“ gebildet, das Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Bildungsforschung und Bildungspraxis miteinander vernetzt.

Das Netzwerk will sich für eine hochwertige, chancengerechte und inklusive Bildung engagieren. Denn Bildung ist ein Menschenrecht und der Schlüssel zu individueller und gesellschaftlicher Entwicklung. Bildung befähigt Menschen dazu, ihre Persönlichkeit zu entfalten und ein erfülltes Leben zu führen. Bildung stärkt Demokratie und fördert Solidarität.

Erste Aktionen und Projekte, die fächerübergreifend an unterschiedlichen Standorten in Deutschland durchgeführt werden, sollen diese Ziele anlässlich des diesjährigen Menschenrechtsjubiläums ins öffentliche Bewusstsein heben. Dadurch wird die Menschenrechtsbildung gestärkt, um eine ethische Orientierungskompetenz für pädagogische Fachkräfte auszubilden, damit sie menschenrechtsorientiert wahrnehmen, beurteilen und handeln können.

Eine hochwertige, chancengerechte und inklusive Bildung für alle ist das Ziel der UNESCO, der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die globale Nachhaltigkeitsagenda hat die Weltgemeinschaft dazu verpflichtet, dieses Ziel bis 2030 zu erreichen. Wie in dieser Agenda grundgelegt, teilen die Akteurinnen und Akteure im Netzwerk die Ansicht, dass Bildung ein Menschenrecht und Menschenrechtsbildung eine mehrdimensionale Aufgabe im pädagogischen Feld ist.

„In der Demokratie kann man das Denken nicht delegieren und den Experten, Performern oder Demagogen überlassen“, so Aleida und Jan Assmann in ihrer Dankesrede zum Friedenspreis des deutschen Buchhandels 2018. Obwohl es nicht geschlechtergerecht formuliert ist, verweist dieses Zitat darauf, dass demokratie- und solidaritätsförderliches Denken gelernt werden kann und muss.

Dass Lernprozesse demokratisch, menschenrechtsbasiert und kritisch‐reflexiv stattfinden, ist Konsens im Netzwerk Menschenrechtsbildung, das sich derzeit im Gründungsprozess befindet.

„Wahr ist, was uns verbindet!“ ‐ dieser Satz des Philosophen Karl Jaspers bildet die Überschrift der Dankesrede von Aleida und Jan Assmann. Er verbindet auch die Akteurinnen und Akteure im Netzwerk, die fächerübergreifend und an unterschiedlichen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland im Kontext des Menschenrechtstages zum 10. Dezember 2018 unter anderem die folgenden Aktivitäten durchführen werden:

PD Dr. Sven Sauter (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg), 11.12.2018:

Stand up for Human Rights ‐ Projekttag & Campusaktion von Studierenden im Kurs „Bildung, Behinderung, Barrieren: Menschenrechte verstehen und anwenden“

Prof. Dr. Simone Danz (Evangelische Hochschule Ludwigsburg), 11.12.2018:

„Die Balanced Scorecard als strategisches Instrument zur Umsetzung der Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention in Institutionen der Sozialen Arbeit“ – Planspiel mit Studierenden im Rahmen des Seminars „Socialmanagement – Strategic Management“ im Bachelor-Doppelabschlussprogramm „International Social Work (B.A.)“ mit der Newman University, Birmingham

PD Dr. Axel Bernd Kunze (Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt; Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn), 30.11.2018:

Fortbildungsmodul „Demokratiepädagogik und Menschenrechtsbildung“ in der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt.

Prof. Dr. Katja Neuhoff (Hochschule Düsseldorf), 05.12.2018:

Vortrag zur Bedeutung der Menschenrechte für die Soziale Arbeit von Prof. em. Dr. Klaus Riekenbrauk.

Prof. Dr. Matthias Bahr (Universität Koblenz Landau), 11.12.2018:

Vortrags- und Gesprächsabend mit Ernst Grube: 70 Jahre und so weiter?

Jun.Prof. Dr. Kathrin Müller (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg), 11.12.2018:

Seminar: „Partizipative Forschung. Teilhabe an Forschung als Empowerment-Strategie für mehr Teilhabe in der Gesellschaft.“

Prof. Dr. Renate Horak (Evangelische Hochschule Ludwigsburg), 10.12.2018:

Wissen um Kinderrechte. Studierende des Studiengangs ‚Frühkindliche Bildung und Erziehung‘ (B.A.) setzen Impulse in ihren sozialen Netzwerken.

Neuerscheinung zum Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention: Kindheit – Veränderung und Unveränderliches

2019 wird die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen dreißig Jahre alt. Aus diesem Anlass trägt die neue Ausgabe 2018/19 der Reihe „Gruß aus der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft“ den Titel

KINDHEIT – Veränderung und Unveränderliches.

Axel Bernd Kunze fragt in seinem Beitrag, welche Konsequenzen sich aus den Kinderrechten für die Didaktik der Elementarbildung und die Erzieherausbildung ergeben:

Wie andere Menschenrechtsdokumente auch erwähnt die Kinderrechtskonvention die Elementarbildung nicht ausdrücklich. Allerdings zeigt die mittlerweile dreißigjährige Auslegungspraxis, dass die Bestimmungen der Konvention – im Rahmen der Staatenberichte – zunehmend auch auf den Bereich der frühen Bildung und Erziehung übertragen werden. Der Erzieherberuf kann daher durchaus als wichtige Menschenrechtsprofession begriffen werden.

Erzieherinnen und Erzieher sind Anwälte der Interessen und Bedürfnisse der Kinder. Die volle Verwirklichung des Rechts auf Bildung setzt voraus, dass Kinder bereits von Anfang an bei ihren Lernprozessen unterstützt und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Wichtig hierbei sind Formen der kontinuierlichen Beobachtung und Dokumentation, regelmäßige Beratungs- und Entwicklungsgespräche mit den Eltern sowie die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Netzwerkpartnern, damit im Bedarfsfall weitergehende Schutz– oder Unterstützungsmaßnahmen vermittelt werden können. Eigene Präventions- und Schutzkonzepte sollten für alle Kindertageseinrichtungen selbstverständliche Pflicht sein.

Wer in Krippe oder Kindertagesstätte arbeitet, erfüllt einen ganzheitlichen Förderauftrag, wie der Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen von 2004 deutlich macht: „Angesprochen wird damit insbesondere die Entwicklung des Sozialverhaltens sowie der Fähigkeit und der Bereitschaft zur entwicklungsangemessenen Übernahme von Verantwortung. Dies sind auch gleichzeitig anerkannte Aspekte der Persönlichkeitsbildung. Der Bildungsprozess des Kindes umfasst alle Aspekte seiner Persönlichkeit. Bildung und Erziehung werden als ein einheitliches, zeitlich sich erstreckendes Geschehen im sozialen Kontext betrachtet.“ Der Prozess der Weltaneignung ergibt sich vorrangig aus sozialen Situationen, erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder also in erster Linie alltagsbasiert.

Aus dem Alltagsgeschehen einer Kindertageseinrichtung heraus ergeben sich immer wieder wirksame Beteiligungsmöglichkeiten; solche realen Erfahrungen können für die Werterziehung äußerst fruchtbar sein […]

Bildung in Kindertageseinrichtungen beginnt entscheidend damit, dass Erzieherinnen und Erzieher Erfahrungen ermöglichen, durch welche die Kinder lernen, wachsen und sich erproben können. Nicht zuletzt kann die Elementarbildung Erfahrungsräume erschließen, die in der Familie oder im sozialen Umfeld heute vielfach fehlen. Dies können zum Beispiel soziale Erfahrungen für Kinder sein, die ohne Geschwister aufwachsen; Erfahrungen im Wald oder auf der Wiese für Kinder, die sonst keinen direkten Kontakt mit der Natur mehr erleben; Erfahrungen mit Büchern für Kinder, die in der Familie vor allem mit Internet oder Fernsehen aufwachsen; Erfahrungen im handwerklich-künstlerisch-praktischen Bereich für Kinder, die schon früh mit Smartphone und Tablet aufwachsen; Erfahrungen mit Ritualen, religiösen Feiern oder Sinnfragen für Kinder, die in der Familie keine Begegnung mit gelebter Religion mehr erleben; Erfahrungen beim forschenden Experimentieren, kreativen Ausprobieren und Entdecken für Kinder, die sonst nur vorgeformtes Spielzeug kennen …

Auszug aus: Axel Bernd Kunze: Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wird 30 Jahre alt, in: Antje Helmond, Axel Bernd Kunze, Magdalene Simpfendörfer-Autenrieht (Red.): Kindheit – Veränderung und Unveränderliches (Gruß aus der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft; 2018/19), o. O. (Weinstadt) 2018, S. 42 – 47.

Bamberger Wanderausstellung: Wölfel, Aron, Stauffenberg – Formen des Widerstandes

Der jüdische Justizreferendar, Sozialdemokrat und Verbindungsstudent Willy Aron wurde als erstes Opfer aus Bamberg im Mai 1933 im Konzentrationslager Dachau ermordet. Die nach ihm benannte Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. hat es sich zum einen zum Ziel gesetzt, das Andenken an den Bamberger Widerstand lebendig zu erhalten; zum anderen will die Gesellschaft durch ihre Bildungsarbeit zum Einsatz für Freiheit, Recht und Demokratie heute ermutigen.

Hierzu hat der Verein eine vierzehnteilige Wanderausstellung konzipiert. Die Bildtafeln beleuchten einerseits den ideologischen Hintergrund des Nationalsozialismus sowie die Rolle von Militär, Justiz und Religion im NS-Staat, andererseits das Leben und Wirken drei zentraler Bamberger Widerstandskämpfer, deren Vermächtnis auch ein gemeinsames Denkmal im Bamberger Harmoniegarten würdigt. Der schon genannte Willy Aron steht exemplarisch für den Widerstand der Arbeiterbewegung, der Rechtsanwalt Hans Wölfel für den christlich motivierten Widerstand und Claus Schenk Graf von Stauffenberg, einer der Hauptakteure des Hitlerattentats vom 20. Juli 1944, für den militärisch-konservativen Widerstand. Am Ende der Ausstellung wird gezeigt, wie die Bamberger Akteure innerhalb der verschiedenen Gruppen und Kreise des deutschen Widerstandes vernetzt waren.

Die Ausstellung wurde konzipiert durch die Bamberger Historiker Daniel Dorsch und Andreas Ullmann, die Dramaturgin am städtischen E.T.A.-Hoffmann-Theater, Anja Simon, sowie die Bamberger Pädagogen Erhard Schraudolph und Mechthildisch Bocksch, letztere wurde nicht zuletzt durch ihre Studie über Hans Wölfel bekannt. Die Wanderausstellung kann von Bildungseinrichtungen, Pfarreien, Kommunen, Museen, Verbänden, Behörden oder Betrieben beim Katholischen Erwachsenenbildungswerk im Erzbistum Bamberg e. V. (Kontakt: Herr Kainzbauer-Wütig, erwachsenenbildung@erzbistum-bamberg.de) oder beim Vorstand der Willy-Aron-Gesellschaft kostenlos ausgeliehen werden. Die Katholische Erwachsenenbildung in der Stadt Bamberg e. V. (Kontakt: kath.bildung-ba@t-online.de) und die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg  e. V. (Kontakt: vorstand@willy-aron-geellschaft.de)  vermitteln auch gern Führungen durch die Ausstellung.

Getragen wird das Ausstellungsprojekt, das u. a. durch die Oberfrankenstiftung gefördert wird, neben der Willy-Aron-Gesellschaft durch das Bamberger E.T.A.-Hoffmann-Theater, die Initiative Widerstands-DokuZentrum, die Katholische Erwachsenenbildung in der Stadt und im Landkreis Bamberg e. V., den Förderkreis zur Pflege des Erinnerns an Hans Wölfel e. V., die Projektabteilung im Erzbistum Bamberg sowie die Bamberger SPD.

Der Ausstellungskatalog ist nun in zweiter, korrigierter, überarbeiteter und erweiterter Auflage innerhalb der Reihe „Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.“ erschienen (online abrufbar unter: http://www.willy-aron-gesellschaft.de/Dokumentationen.html#menu1-12):

Daniel Manthey, Mechthildisch Bocksch. Andreas Ullmann (Hgg.); Mechthildis Bocksch, Axel Bernd Kunze (Red.): „Wölfel, Aron, Stauffenberg – Formen des Widerstandes“ Ausstellungseröffnung am 7. Februar 2014 (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.; 1/2018), o. O. (Bamberg) ²2018, 63 Seiten.