Urs Buhlmann rezensiert „Die Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“

Urs Buhlmann rezensiert in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 26. November 2020 den Band Wiederentdeckung des Staates in der Theologie:

Urs Buhlmann (Rez.): Die Zwei-Regimenter-Lehre ist nicht tot. Mit glasklaren Argumenten legen katholische und evangelische Autoren dar, warum es sich lohnt, den Staat in der Theologie wiederzuentdecken, in: Die Tagespost v. 26. November 2020, S. 42.

„Klare Widerrede zum gängigen Diskurs durchzieht den thesenartig aufgebauten Band, der bereits neueste Entwicklungen aufnimmt: In der Coronakrise sind Grenzschließungen auf einmal wieder möglich, Ausgangssperren werden verhängt, von einem Primat der Wirtschaft vor der Politik ist wenig zu bemerken. Der Staat ist ‚wieder da‘; die Autoren dieses glasklar argumentierenden Sammelbandes plädieren dafür, dass auch die theologische Wissenschaft ihn neu entdecken möge.“ (Urs Buhlmann).

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt Leipzig 2020.

Weitere Informationen über den Band: https://www.eva-leipzig.de/product_info.php?info=p4984_Wiederentdeckung-des-Staates-in-der-Theologie.html

Eine „Wiederentdeckung des Staates“ ist wünschenswert – dort, wo es um genuin staatliche Aufgaben geht, die der Staat gegenwärtig oftmals nicht mehr befriedigend erfüllt. Der Rechtsstaat ist in vielen Bereichen überfordert. Stattdessen besetzt der Staat immer weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Nur ein Beispiel: In einer Situation, da wir auf 180 Milliarden Staatsdefizit zusteuern, wäre die Entbindung wirtschaftlicher Produktivität notwendig, nicht eine neue Quote für Unternehmensvorstände. Weitere Beispiele ließen sich finden.

Schlaglicht: Notwendige Einschränkungen von Grundrechten müssen zeitlich befristlich sein

Eine denkwürdige, leider wenig hoffnungsvoll stimmende Woche neigt sich dem Ende entgegen: Es war wahrlich keine Sternstunde der parlamentarischen Demokratie, die wir in Deutschland erlebt haben. Im Gegenteil: Ein Parlament, von einer Fraktion abgesehen, gibt sich selbst auf. Die politisch Verantwortlichen haben die Spaltung unseres Landes und die Polarisierung unserer Gesellschaft in dieser Woche auf gefährliche Weise weiter vorangetrieben; und die Parlamentarierer haben sich eine selbst verschuldete Niederlage beigebracht. Ein großer Teil des bürgerlichen Lagers hat den Kampf um die Freiheit in weiten Teilen aufgegeben. Wenn die F.D.P.-Fraktion sich in einer solchen Situation einer Klage in Karlsruhe nicht anschließen wollte, zumal nach Lindners Rede, kann der institutionalisierte Liberalismus einpacken.

Damit ist wohlgemerkt nicht gesagt, dass alle Infektionsschutzmaßnahmen sinnlos oder unverhältnismäßig seien. Im Gegenteil: Dieselben Parteien, die im Bundestag den neuen Infektionsschutzregelungen zugestimmt haben, vernachlässigen weiter auf gefährliche und unverantwortliche Weise denselben in den Schulen, die man auf Biegen und Brechen offenhalten will, ohne hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen – auf Kosten der Lehrkräfte, für die es offensichtlich keine Fürsorgepflicht der Dienstgeberseite zu geben scheint. Die F.A.Z. hat in ihrer Samstagsausgabe die „Wutrede“ einer Frankfurter Lehrerin veröffentlicht, die auf das bildungspolitische Versagen in dieser zweiten Pandemiewelle hinweist.

Nur braucht es über die notwendigen Einschränkungen der Grundrechte eine parlamentarische Debatte. Und die entsprechenden Ermächtigungen der Exekutive müssen immer zeitlich befristet sein – genau das aber hat der Bundestag in seiner Mehrheit verneint. Vom Bundespräsidenten, der mittlerweile wie andere politische Entscheidungsträger ebenfalls Partei geworden ist, war nicht zu erwarten, dass er verfassungsrechtliche  Zweifel hegen wird. Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht am Ende entscheiden wird. Einen Hinweis auf einen Widerspruch, der in dieser Woche ebenfalls sichtbar wurde, habe ich in den Zeitungs- und Internetkommentaren allerdings vermisst: Hatten dieselben Politiker nicht im ersten „Lockdown“ gerade Victor Orbán vollmundig wegen eines solchen Vorgehens kritisiert?

Angesichts einer solchen Entwicklung hege ich durchaus starke Zweifel an einer Staatsgläubigkeit, die sich aktuell in einer neuen Laizismusdebatte bahn bricht. Wir sollten vorsichtig sein, dem Staat allzu großen zivilreligiösen Einfluss auf die gesellschaftlichen Orientierungswerte zuzuschreiben. Ja, wir brauchen einen starken Staat, der seinen Kernaufgben innere und äußere Sicherheit gerecht wird (vgl. A. Dietz, J. Dochorn, A. B. Kunze, L. Schwienhorst-Schönberg: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig 2020). Aber der Staat muss auf verlässlichen, rechtsstaatlich kontrollierten und durch Gewaltenteilung eingehegten Institutionen basieren.

Kolumne: Güter abwägen, nicht polarisieren

Axel Bernd Kunze, promovierter Sozialethiker und habilitierter Erziehungswissenschaftler, beschäftigt sich in dieser Woche in der aktuellen sozialethischen Kolumne in der „Tagespost“ mit der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum neuerlichen „Coronalockdown“: Güter abwägen, nicht polarisieren, in: Die Tagespost, 73. Jg., 5. November 2020, S. 28.

Axel Bernd Kunze in seiner Kolumne: „Eine affektgeleitete, stets den Ausnahmezustand beschwörende Politik, die ethische Maximalforderungen erhebt, sich aber der vergleichenden Beurteilung und rationalen Abwägung verweigert, verspielt auf Dauer an Kompetenz, Vertrauen und Überzeugungskraft.“ Es wäre seiner Meinung nach Zeit, sich wieder daran zu erinnern, was es nach der Katholischen Soziallehre für eien überzeugende, öffentliche Kontroversen befriedende Güterabwägung braucht: „die differenzierte Wahrnehmung kontroverser Standpunkte, die Unterscheidung zwischen gutem Willen und richtiger Tat sowie die Anwendung ethischer Vorzugsregeln auf konkrete Entscheidungen.“

Petition: Freie Sprache – Für eine freie Meinungsäußerung!

Politisch motivierte Eingriffe in den freien Gebrauch der Sprache sind ein gewichtiger Eingriff in den Kernbereich der Persönlichkeit. Dagegen wendet sich eine aktuelle Petition unter dem Titel: „Freie Sprache – Für eine freie Meinungsäußerung!“. Aber wie immer gilt auch gegenüber dieser Petition: Sapere aude! Jeder Leser prüfe und entscheide selbst, wie er zu diesem Thema steht.

Rezension: Plädoyer für das Fach Rechtskunde …

„Im ersten seiner beiden Beiträge ‚Wird der Rechtsstaat noch verstanden“ tritt Axel Bernd Kunze als Pädagoge für die Einführung eines Fachs Rechtskunde ein. Schule als Raum der Erziehung zur Freiheit unter dem Verbot der Vereinnahme für Sonderinteressen: ‚Nicht ist es Aufgabe des Staates, das Glück der Menschheit herbeizuführen, und nicht es daher seine Aufgabe, neue Menschen zu erschaffen.‘ (Joseph Ratzinger) Die Volks-, Kultur- und Willensnation als natürlicher Bezugsrahmen dürfe keinesfalls übersprungen werden, denn: ‚Die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts wußte, wie das ‚Lied der Deutschen‘ aus der Feder Hoffmanns von Fallersleben zeigt, um den Zusammenhang von Einigkeit und Recht und Freiheit.‘ Die egalitäre ‚Zivilgesellschaft‘ sei nicht in der Lage, den Menschen in seiner Komplexität, die sich auch in gemeinsamer Herkunft, Sprache, Kultur und Werten manifestiere, abzubilden. Er kritisiert die Überfrachtung von Politik am Beispiel naiver Hilfsphantasien des EKD-Vorsitzenden Bedford-Strohm und der deutschen Ordensobernkonferenz. Christliche Politik muß vor falscher Moralität warnen, Verhältnismäßigkeit wahren, statt Alternativlosigkeit zu predigen. In der Frage ‚Woraus lebt ein Gemeinwesen‘ setzt er sich abschließend mit der staatlichen Neutralitätspflicht auseinander und stellt fest, daß dem Staat letzte Frage entzogen seien: ‚Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden markiert jene ‚Leerstelle‘, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nicht selbst füllen kann, will er nicht übergriffig werden.'“

Bernhard Grün in einer Rezension (Von der volkspädagogischen Entgrenzung des Linksstaats, in: Burschenschaftliche Blätter, 135. Jg., H. 3, S. 137 f.) über den Band:

Alexander Dietz/Jan Dochhorn/Axel Bernd Kunze/Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.

Neuerscheinung: Menschenrechtsbildung aus pädagogisch-professionstheoretischer Perspektive

Axel Bernd Kunze: Pädagogik als Menschenrechtsprofession. Bildungsethische Überlegungen zur Praxis von Schule und Lehrerbildung – am Beispiel der Inklusion, in: Simone Danz/Sven Sauter (Hgg.): Inklusion, Menschenrechte, Gerechtigkeit. Professionstheoretische Perspektiven (Schriften der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg im Verlag der Evangelischen Gesellschaft; 22), Stuttgart: Evangelischer Verlag 2020.

Der genannte Beitrag stellt u. a. ein Modell ethischer Fallbesprechung am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen vor, das in der Fortbildung mit Pädagogischen Fachkräften entwickelt und in verschiedenen Hochschulseminaren mit Studenten erprobt wurde.

Der Band dokumentiert Gastvorlesungen, die im Rahmen der Vorlesungspartnerschaft zwischen der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg gehalten wurden. Eine Frucht dieser Vorlesungspartnerschaft war die Gründung des bundesweiten Netzwerkes Menschenrechtsbildung.

Leserbriefe: „Das Schiff setzt das falsche Signal“

Lange hat es gedauert: Am 2. August berichteten die Kirchenzeitungen der Verlagsgruppe Bistumspresse, zu der sich vier Verlage zusammengeschlossen haben, über das Seenotrettungsschiff der evangelischen Kirche, das im Mittelmeer kreuzt. Zweieinhalb Monate (und zwei Nachfragen) später hat die Redaktion im Mantelteil nun doch Leserbriefe zu diesem Thema veröffentlicht, in der Mehrzahl kritisch gegenüber der migrationspolitischen Haltung der Kirchen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt … – man kann ein Thema auch verschleppen, bis sich niemand mehr an die ursprüngliche Berichterstattung, auf welche sich die Leserbriefe beziehen, erinnert. Auch in der Berichterstattung in den bistumseigenen Blättern überwog ein moralisierender Diskurs, staatsethische Überlegungen suchte man einmal mehr vergeblich. Kirchen wie Politik senden weiterhin die falschen Signale zur Lösung der mittlerweile schon fünf Jahre und länger währenden Migrationskrise. Der geplante, weitgehend ohne Bürgerbeteiligung durchgedrückte EU-Migrationspakt wird daran nichts ändern – im Gegenteil. Die Staatsvergessenheit im kirchlichen und öffentlichen Diskurs wird sich auf absehbare Zeit und wohl auch in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen.