Leserbriefdebatte: Dem Staat sind Grenzen gesetzt

Ein Kommentar in der ACADEMIA 4/2021, der zu einem Zwangsregime gegen Ungeimpfte aufrief, hat im nun vorliegenden Folgeheft zu einer Leserbriefdebatte geführt. Michael Wagner spricht von einer „Impfromantik“ und gibt zu bedenken: „Wir werden unabhängig von der Impfquote weiter messen müssen, denn das Virus wird auch von Geimpften weitergegeben. Eine direkte oder indirekte Impfpflicht ist daher nach meiner Meinung ein vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.“ Axel Bernd Kunze weist darauf hin, dass dem Staat aus guten Gründen Grenzen gesetzt sind: „Seit dem 10. August 2021 zeigt sich, dass eine freie Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen von der Politik nicht mehr gewollt ist. Die Geschichte zeigt, dass eine solche Politik noch nie gut ausgegangen ist.“

Michael Wagner: Von einer Impfromantik; Axel Bernd Kunze: Dem Staat sind Grenzen gesetzt, in: Academia. Zeitschrift des Cartellverbandes Katholischer Deuscher Studentenverbindungen 114 (2021), H 5, S. 74

Christliches Forum: Bildungsethik erfordert nicht Haltung, sondern Unvoreingenommenheit

Das „Christliche Forum“ hat wieder einen Beitrag aus „Bildungsethik“ übernommen:

Unvoreingenommenheit ist wichtig – nicht nur für die Pädagogik, sondern auch für das öffentliche Zusammenleben. Doch unser Land verliert immer mehr an Würde, Anstand und institutioneller Stabilität. Und die Verantwortlichen wahren noch nicht einmal mehr den Schein des Anstands. In Berlin wird das Vertrauen in den Wahlakt demontiert. Und das Bundesverfassungsgericht beschädigt sich selbst – in der Schweizer Presse war das schon früher zu lesen. Ich vermute, dass noch mehr „Ungereimtheiten“ ans Licht kommen werden – jedenfalls ist das oft so, wenn eine Zeitung erst einmal anfängt zu recherchieren.

Schlaglicht: Vom Wert der Unvoreingenommenheit

Unterricht, der überwältigt, widerspricht dem Bildungsgedanken und der Befähigung des Einzelnen zur Selbstbestimmung. Schüler sollen nicht für eine bestimmte weltanschauliche, parteipolitische Sichtweise oder ein singuläres Problemverständnis vereinnahmt werden. Es geht beim Überwältigungsverbot und seinem Pendant, dem Kontroversitätsgebot, nicht um Wertneutralität, wohl aber um Unvoreingenommenheit. Was kontrovers diskutiert wird, muss auch didaktisch kontrovers aufbereitet werden. Ich muss bereit sein, das Selbstverständnis des anderen wahrzunehmen, und ich muss zunächst unterstellen, dass der andere gute Gründe hat, anders zu urteilen als ich. Ich muss diese Gründe nicht akzeptieren. Aber ich muss zulassen, dass es andere Arguemnte gibt, die ausgesprochen werden dürfen und die ich zumindest prüfen muss. Erst dann kann kontrovers gestritten und um das bessere Argument gerungen werden.

Wo Haltung und Quote regieren, hat eine solche Einstellung keine Chance mehr. Unvoreingenommenheit und der Verzicht auf Überwältigung in Unterricht und Lehre setzen Freiheitsbewusstsein voraus, und die Fähigkeit, Wertkonflikte überhaupt wahrzunehmen. Dies gilt für beide Seiten: Da gibt es den Lehrer, der mit seinen Schülern diskutieren will – aber bereits von Anfang an die Richtung vorgibt. Beispielsweise nach dem Motto: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt … Andere Argumente werden von vornherein ausgeschieden. Was rauskommt, kann nur eine Pseudodiskussion sein. Doch wer einen akademischen Beruf ausübt, sollte wissenschaftstheoretisch über das Mundorgelniveau von Zeltlagerrunden hinaus gekommen sein: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt, dass Marmelade Schnaps enthält … Und da gibt es die Lernenden, die kritisch sind gegenüber parteipolitischer Beeinflussung – wenn diese aus konservativer Richtung kommt. Grüner Einsatz für Klimaschutz sei hingegen gut, im eigenen Interesse, das darf auch im Unterricht sein und wird nicht hinterfragt.

Die aktuelle Impfdebatte, die Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise … spaltet, ist nur ein Thema, das aktuell reichlich Anschauungsmaterial dafür bietet, wie oft ein Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte fehlt. Nicht wenige, die über eine Polarisierung bei diesem Thema klagen, merken gar nicht, welchen Anteil sie selber daran haben, und zwar durch fehlende Unvoreingenommenheit. Da wird im vollen Brustton der Überzeugung erklärt, es gebe keine guten Gründe, sich nicht impfen zu lassen.  Wir wissen schon: „Die“ Wissenschaft hat schließlich festgestellt. Und im Ton moralischer Überlegenheit werden Haltungsnoten verteilt, sind die Rollen von vornherein schon vergeben: Lässt Du Dich noch überzeugen, oder hat es keinen Sinn mehr, mit Dir zu reden!? Implizit steht schnell der Querdenkervorwurf im Raum. Wenn aber schon vor jedem Gespräch klar ist, wer der Gute und wer der Böse ist, macht der Austausch von Argumenten wenig Sinn.

Ohne Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte, den Wert der Freiheit und die Fähigkeit zur sorgfältigen, unvoreingenommenen, differenzierten ethischen Güterabwägung wird es Lehre ohne pädagogikwidrige Überwältigung nicht geben können. Und leider schwinden diese Voraussetzungen im öffentlichen Diskurs. Am Ende blühen Agendawissenschaft und Haltungspädagogik. Es droht eine „Diktatur des Guten“. Doch Vorsicht: Moralisierung ist noch keine Moral, schon gar nicht ethische Reflexion.

Ohne die Fähigkeit zu rationaler ethischer Reflexion wird es nicht gelingen, Wertkonflikte so zu lösen, dass in Krisensituationen einzelne Rechtsgüter nicht einfach hintenrunter kippen. Wo Wertkonflikte nicht mehr erkannt werden, werden einzelne Werte schnell absolut gesetzt – und das willkürlich, gern nach medialer Aufmerksamkeit und tagespolitischer Bedeutung: heute mal der eine Wert, morgen der nächste.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat im vergangenen Jahr davon gesprochen, dass wir nach der Coronakrise einander viel verzeihen müssten. Das ist richtig, weil Menschen fehlbar sind, nicht zuletzt in Krisen- und Ausnahmesituationen. Unverzeihlich ist es allerdings, wenn wir elementare Grundprinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung aufgeben wollten. Zu den elementaren Prinzipien einer freiheitlichen Staats- und Verfassungsordnung gehört, dass einzelne Grundrechte nicht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht werden. Jede Impfung bleibt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (dies gilt erst recht für Impfstoffe, die im Zuge einer verkürzten Notfallzulassung eingeführt wurden), weshalb nicht etwa unter Verweis auf Sozialrechte einfach eine Pflicht zur Impfung proklamiert werden kann. Eine freiheitliche Gesellschaftsordnung setzt auf die freie Entscheidung des Einzelnen. Und sie vertraut darauf, dass die Einzelnen sich ihre Entscheidung nicht leicht machen. Diese moralische Pflicht zu unterstützen, wäre Aufgabe eines wertorientierten Unterrichts, der nicht überwältigen, sondern zum Selberdenken anleiten will.

Nicht immer werden gravierende Wertkonflikte im praktischen Vollzug einvernehmlich gelöst werden können. Daher braucht es unabhängige Gerichte, die im Konfliktfall unvoreingenommen entscheiden können. Es wäre dem Rechtsfrieden abträglich, wenn in der Coronakrise auch das Bundesverfassungsgericht Schaden genommen haben sollte – so befürchtet es aber die „Welt am Sonntag“ vom 10. Oktober 2021, wenn sie über das Kanzlerdinner zwischen Kabinett und Verfassungsrichtern titelt: „Juristen befürchten Einflussnahme auf Corona-Urteile“. Nicht nur pädagogisch, auch juristisch ist Unvoreingenommenheit ein hohes Gut: Wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht und in Karlsruhe Rechtsschutz sucht, muss sich auf ein unparteiisches Urteil verlassen können. Und hierzu zählt, dass nicht eine Prozessseite – in Karlsruhe nicht selten die Regierung – vorab die eigenen Argumente mit dem Gericht abgestimmt hat. Eine solche Kumpanei wiegt schwer. Für ein funktionierendes Staatswesen ist es wichtig, dass sich Verfassungsorgane grundsätzlich gegenüberstehen und nicht miteinander kungeln. Die Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, und Verfassungsrichterin Susanne Baer, die gegenwärtig auf dem Tisch liegen, sind ein deutliches Alarmsignal. Es wäre schlimm, wenn in dieser Krise auch die dritte Gewalt im Land Würde und Anstand verlieren sollte. Unvoreingenommenheit und Vertrauen sind wertvolle Güter, die schnell verspielt, aber nur mühsam wieder aufgebaut sind.

Schlaglicht: Pubertätsblocker ja, Pommes nein

Kinder seien als selbständige Subjekte und Träger eigener Rechte anzuerkennen. Kinder hätten ein Recht auf wirksame Beteiligung. Kinder sollten die Möglichkeit haben, politisch etwas zu verändern. Bestehende Asymmetrien zwischen Kindern und Erwachsenen müssten abgebaut werden. So tönt es im Kinderrechtsdiskurs – etwa bei der Sozialethikerin Anna Maria Riedl, deren Dissertation zum Kindeswohlbegriff sich auf Judith Butler stützt. Riedl lässt keinen Zweifel daran, dass aus einem erweiterten Beteiligungsbegriff auch erweiterte Rechtsansprüche der Kinder gegenüber Staat und Gesellschaft abzuleiten seien. Über den Einfluss der Erzieher und Eltern müsse machtkritisch reflektiert werden.

Solche Überlegungen finden keineswegs allein im akademischen Elfenbeinturm statt. Nur ein Beispiel: Die politischen Pläne der grünen Bundestagsfraktion für ein neues Gesetz zur sexuellen Selbstbestimmung sehen vor, dass Heranwachsende bereits mit dem vierzehnten Lebensjahr ihr Geschlecht wechseln und hormonelle oder operative Maßnahmen einleiten könnten, auch ohne medizinische Indikation und auch ohne Zustimmung der Eltern.

Was in der sexuellen Selbstbestimmung recht ist, muss aber noch keineswegs beim täglichen Mittagessen billig sein. Schauen wir uns noch ein zweites Beispiel an: Kinder seien keineswegs autonom, der Staat trage daher eine besondere Verantwortung für das Wohl der Kinder, erklärte jüngst die Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, Alena Buyx, in einem Interview mit dem Fachblog Ernährungsmedizin. Der Staat müsse sich mehr um die Verpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen kümmern: „Es ist eben nicht nur Privatsache, was ich esse, denn die Ernährung hat auch viele Effekte nach außen hin: Krankheitskosten, soziale Kosten, ökologische Kosten und so weiter“, belehrt uns die Medizinethikerin.

Zwischen pubertärer Selbstbestimmung und libertärem Paternalismus

Pubertätsblocker ja, Pommes nein. Auf der einen Seite werden Schutzaltersgrenzen abgebaut, auf der anderen Seite wird der Staat zu Eingriffen in das private Ernährungsverhalten ermächtigt. Und alles im Namen von Kindeswohl, Kinderrechten und daraus abgeleiteten Beteiligungsansprüchen. Ethische Hochglanzbegriffe scheinen beliebig verwendbar: Mal legitimieren sie eine weitreichende Entscheidungsfreiheit, ohne dass Schutzbedürfnisse überhaupt noch Erwähnung finden. Dann wiederum legitimieren sie weitreichende Eingriffe des Staates in alltägliche Entscheidungen – nach dem Motto: Auch das Private ist politisch.

Frühe Maßnahmen einer Geschlechtsangleichung können einen sozialen Druck aufbauen, der die Lösung pubertärer Identitätskonflikte erschwert. Mit jugendlichem Protest- oder Nachahmungsverhalten wird nicht mehr gerechnet. Heranwachsenden mit noch nicht abgeschlossener Persönlichkeitsentwicklung schon eine voll ausgebildete Entscheidungsfreiheit zu unterstellen, wie es in der Debatte um sexuelle Selbstbestimmungsrechte geschieht, könnte sich als Erwachsenenprojektion herausstellen. Die Diskussion um erweiterte transsexuelle Kinderrechte zeigt, wie die Vulnerabilität Heranwachsender, auf welche gerade die Kinderrechte reagieren wollen, mit kinderrechtlichen Argumenten übergangen wird.

Doch offenbar lauern die Gefahren eher am Mittagstisch. Und hier soll ein libertärer Paternalismus, wie es in der ethischen Fachsprache heißt, kein Problem sein. Schließlich geht es nicht um staatliche Ernährungseingriffe, wie die Presse böswillig titelte, sondern um „die sinnvolle Gestaltung der Entscheidungsarchitekturen“, wie Alena Buyx es ausdrückt. Na bitte, das hört sich doch schon ganz anders an. Der fürsorgliche Staat weiß am Ende besser, was der Einzelne tun oder lassen sollte. Man muss die Freiheitseingriffe nur richtig verkaufen: „Entscheidend ist die Ernährungskommunikation, mit der man die Umgestaltung der Entscheidungsarchitektur begleitet.“

Ethische Antworten werden beliebig

Bei permanenter Machtkritik kann schon einmal der Überblick verloren gehen. Offenbar sind eher Eltern, die ihrer Erziehungsverantwortung nachkommen, ein problematischer Machtfaktor als ein Staat, der ja nur unser Bestes will. Eine Ethik, die alles allein aus machtkritischer Perspektive betrachtet, verliert das Gespür dafür, was Macht von Autorität unterscheidet. Eine Ethik aber, die nicht mehr zu unterscheiden vermag, verliert am Ende selbst an Autorität. Ihre Antworten werden offenbar beliebig. Mal so, mal so – je nach Zeitgeist und eigenem Gusto. Das eine Mal eben für unhinterfragbaere Selbstidentifikation und Entscheidungfreiheit. Das andere Mal für staatliche Bemutterung und Regulierung.

Wo etwa im Umgang mit Geschlechtlichkeit eine Gleichrangigkeit an Verantwortung, Selbständigkeit und Erfahrung, die pädagogisch, entwicklungspsychologisch und emotional nicht gegeben ist, proklamiert und die Differenz zwischen den Generationen verleugnet wird, wird der Erziehungsaufgabe der Boden entzogen. Wo aber der Erziehungsgedanke sich verflüchtigt und das Bewusstsein für die besondere erzieherische Verantwortung der Elterngeneration schwindet, besteht die Gefahr, dass die Heranwachsenden notwendige pädagogische Förderung und Unterstützung verlieren und am Ende mit den zu bewältigenden Entwicklungsaufgaben alleingelassen werden. Denn wo die besondere Verwiesenheit der Heranwachsenden auf ihre Eltern und umgekehrt deren pädagogische Verantwortung verkannt werden, wird es auch kommunikativ schwerfallen, das besondere pädagogische Angewiesensein der Kinder und Jugendlichen sowie deren Recht auf Erziehung zu thematisieren.

In die Lücke springt ein Staat, der immer schon weiß, was gut für uns ist – sei es eine unbedingt anzuerkennende gesellschaftliche Vielfalt, bei der entwicklungspsychologische Vorbehalte gegenüber der sexuellen Autonomie Heranwachsender gar nicht mehr geäußert werden dürfen. Oder sei es der freundliche Stups am Mittagstisch, damit wir uns beim Mittagessen nicht selber schaden. Eben mal so, mal so.

Ein Trostpflaster bleibt: Mitunter regt sich doch Widerstand, wenn es der Staat mit seiner vermeintlichen Fürsorge übertreibt. Berlin, das sich mittlerweile selbst schwer damit tut, ordnungsgemäße Wahlen durchzuführen, lieferte im September den Beleg. Der dortige Senat hatte eine 2G-Regel für Kinder beschlossen, selbst wenn für diese noch gar keine Impfempfehlung vorliegt. Der gemeinsame Restaurant-, Museums- oder Zoobesuch für Familien wäre damit ausgeschlossen worden. Was zählen schließlich schon Kinderrechte und soziale Teilhabeansprüche von Kindern, wenn Gesundheit in Zeiten wie den unsrigen das Allerwichtigste ist!? Die Regelung hielt genau einen Tag, dann musste man nachbessern. Zu groß war die Kritik von Bürgern, Verbänden und Vereinen.

Staatlichkeit ja, aber kein übergriffiger Etatismus

Wer Unterstützung braucht, sollte diese erhalten. Dies gilt etwa bei Konflikten in der geschlechtlichen Identitätsentwicklung, allerdings mit der notwendigen Beratung, Sorgfalt und im Einklang mit dem Elternrecht. Es hat seinen guten Sinn, Kinder mit solchen Konflikten nicht allein zu lassen. Und zunächst einmal bleibt zu unterstellen, dass Eltern ihre Kinder im Sinne des Kindeswohls dabei erzieherisch klug und wohlwollend unterstützen. Der Staat bleibt begründungspflichtig, wenn er im Einzelfall anderes unterstellt.

Doch staatliche Eingriffe in die private Handlungsfreiheit dürfen nicht zum Regelfall erklärt werden. Allzu oft erleben wir gegenwärtig einen Etatismus, der staatliche Schutzpflichten als Freiheitsgewinn verkauft und nicht wahrhaben will, wie sehr der Einzelne dadurch unmündig und abhängig gehalten wird.

Dies zu erkennen, bräuchte es eine Ethik, die wieder ein rationales, nüchternes Verhältnis zum Staat entwickelt. Einer Ethik, die allzu gern von Gesellschaft redet, den Grundauftrag robuster Staatlichkeit aber aus dem Blick verloren hat, fällt dies allerdings schwer. Wir brauchen einen durchsetzungsfähigen Staat, der seinen Kernaufgaben innerer und äußerer Sicherheit gerecht wird, die Einhaltung des Rechts garantiert und in sozialen Notsituationen verlässliche Hilfe sichert. Wir brauchen aber keinen Staat, der in immer mehr gesellschaftliche Teilbereiche vordringt, die Eltern-Kind-Beziehung unterläuft und die private Handlungsfreiheit durch wohlmeinenden Paternalismus ins Gegenteil verkehrt.

Zwischen beidem zu unterscheiden, braucht es in der Ethik nicht die richtige Haltung, sondern solides Methodenwissen, etwa ein klares Verständnis des Subsidiaritätsprinzips und die Kenntnis ethischer Vorzugsregeln. Eine solche Ethik muss sich versagen, bestimmte Themen, die gerade en vogue zu sein scheinen, absolut zu setzen. Und Ethik braucht ein gesundes Maß an Skepsis sich selbst gegenüber, damit sie nicht der Gefahr wohlmeinender Moralisierung erliegt: Die Ansprüche und Instrumente einer „moralischen Profession“ müssen immer wieder der ethischen Selbstkritik ausgesetzt und auf ihre Lebensdienlichkeit hin befragt werden. Nur dann wird eine normative Diszipliln erkennen, wo sich der eigene Fachdiskurs auf wissenschaftliche Moden und zeitgeistige Trends zu verengen droht. Ein übergriffiger Etatismus, der den Wert des Einzelnen verkennt und staatliche Schutzpflichten überdehnt, gehört aktuell hierzu.

Schlaglicht: Neues Dienstrecht für Dienstleistungsberufe?

Der Eisenbahnerstreik ist vorerst beendet, auch wenn der Streit um das Tarifeinheitsgesetz und die Frage, wer im Bahnkonzern die meisten Beschäftigten gewerkschaftlich vertritt, nocht nicht ausgestanden ist.

Besitzen Eisenbahner eine „systemrelevante“ Funktion? Das Wort gehört zu jenen Vokabeln, die in der Coronakrise nach oben gekommen sind. Ja, sagen viele. Zahlreiche Pendler sind auf die Bahn angewiesen. Lieferketten sind vom Güterverkehr abhängig. Und so hat sich im Windschatten des Eisenbahnerstreiks eine Debatte entwickelt, die angesichts von Corona-, Klima- und Wahlkampfdebatten in ihrer Sprengkraft viel zu wenig beachtet wurde.

In der Daseinsvorsorge dürfe es keinen Streik mehr geben. Denn, so ist immer wieder zu hören, treffe ein Streik in öffentlichen Dienstleistungsberufen die Falschen: nicht den Unternehmer, sondern die Bevölkerung, die Leistungsempfänger. Und diese seien darauf angewiesen, dass die öffentlichen Leistungen reibungslos funktionierten (nur am Rande: kein Wort davon, dass auch Streiks in der Industrie oder im Handel ebenfalls Auswirkungen auf Dritte haben). Einer, der dieser Sichtweise folgt, ist der Eisenbahningenieur Klaus Huber (Eisenbahn-Kurier 10/2021, S. 49 – 51) – sein Tenor: Deutschland brauche ein neues, modernisiertes Dienstrecht für Dienstleistungsberufe. Das Streikrecht müsse nachziehen und an die Privatisierungen, die seit den Neunzigerjahren vollzogen wurden, angepasst werden.

Man könnte wohl auch sagen: eingeschränkt werden. Offenbar fällt Huber und anderen, die diese Forderung vertreten, der Widerspruch gar nicht auf, in den sie sich mit ihrer Forderung begeben: Auf der einen Seite soll sich der Staat aus dem Bereich der Daseinsvorsorge heraushalten, soll dieser privatisiert werden. Auf der anderen Seite wird nach dem Staat gerufen, der regulieren und in die Grundrechte von Arbeitnehmern eingreifen soll. Dabei zeigt der kürzlich zu Ende gegangene Streik, welche Nebenfolgen staatliche Regulierung nach sich ziehen kann: Es wurde nicht zuletzt deshalb so erbittert gestreikt, weil Gewerkschaften durch das Tarifeinheitsgesetz erst recht dazu gezungen wurden, Einfluss und Macht zu demonstrieren. Bis heute fehlen klare Kriterien, wie dieses Gesetz, wenn es überhaupt im Rahmen der Tarifautonomie sinnvoll sein sollte, anzuwenden ist.

Einmal mehr zeigt sich, dass sich bis heute keine rechte Sozialethik des Öffentlichen Dienstes entwickelt hat. Ein stabiler und verlässlicher Öffentlicher Dienst ist für die Leistungsfähigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung. Die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf eine faire Bezahlung und sie haben das Recht, dafür zu kämpfen, wie andere Berufsgruppen auch. Warum soll ein Streik im öffentlichen Dienst abwegig sein?

Wie das Gemeinwohl verwirklicht werden soll, ist nicht einfach vorgegeben; hierum muss immer wieder von neuem gerungen werden. Huber bleibt die Antwort schuldig, auf welche andere Weise die Gehälter im Öffentlichen Dienst festgesetzt werden sollten. Sein Vorschlag, Beschäftigte der Bahn sollten „nach staatlichen Ordnungen“ entlohnt werden, bleibt Augenwischerei. Was soll das heißen? Ein Schiedsgericht etwa könnte über das Verfahren der Lohnfindung wachen. Welche finanzpolitischen Spielräume zur Verfügung stehen, kann nur tarifpolitisch entschieden werden.

Wer zuverlässige und funktionsfähige öffentliche Dienstleistungen will, muss die Berufe in diesen Bereichen ordentlich bezahlen. Nur dann werden sich auf Dauer auch genügend Fachkräfte für die öffentliche Daseinsvorsorge finden lassen. Dass der Staat nach Gutsherrenart in der Coronakrise irgendwelche Prämien an Pflege-, Gesundheits- oder Bildungsberufe verteilt hat, hat der Tarifautonomie einen (ordnungspolitischen) Bärendienst erwiesen. Ein solches Vorgehen macht die Lohnfindung zum Spielball der Parteipolitik. Unser Zusammenleben braucht gut funktionierende Institutionen, richtig. Zu diesen gehört auch die Tarifautonomie. Wer diese außen aushöhlt, begeht ein Foul.

In Zeiten des Kalten Krieges wusste man, wie unerlässlich Bahn und Post für einen wehrhaften, verteidigungsbereiten Staat, gerade in einer Bedrohungssituation, sind. Denn es gibt zu Recht sensible Bereiche staatlichen Handelns und öffentlicher Daseinsvorsorge, in denen Streiks ausgeschlossen sein sollten. Hierfür gibt es traditionell ein bewährtes Instrument: die Verbeamtung. Diese ist allerdings auch mit besonderen Loyalitätspflichten verbunden: des Staates gegenüber seinen Beamten und des Beamten gegenüber dem Staat. Beamte werden alimentiert und sind grundsätzlich unkündbar.

Was Huber und andere hingegen fordern, bleibt verschwommen: Öffentlich Beschäftigten sollen einseitg Rechte genommen werden, Gegenleistungen aber vorenthalten werden. Immerhin spricht Huber von einem Kündigungsschutz in Bereichen ohne Streikrecht. Das wäre ohne Frage eine Stärkung der Arbeitnehmerseite – dann bleibt aber die Frage, welchen Nutzen eine Privatisierung haben soll, die ein zentrales Element des Beamtenrechts kopiert.

Die Debatte über ein „neues Dienstrecht für Dienstleistungsberufe“ sollte aufmerksam verfolgt werden. Denn diese hat etwa auch Bedeutung für Bildungsberufe. Und sie passt nur allzu gut zu einem neuen Etatismus, der dem Staat immer mehr und oft allzu viel zutraut – zu Lasten einer freiheitlichen Verfassungsordnung und zu Lasten eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen staatlichen Pflichten und gesellschaftlichen Freiheiten.

Schlaglicht: Deutschland muss wieder zivilisiert streiten lernen

Manchmal hilft ein Blick von außen: Die Neue Zürcher Zeitung („die beste Zeitschrift der Welt“, wie die Verkäuferin zu mir beim Kauf der Samstagsausgabe sagte) kommentierte in der gestrigen Samstagsausgabe einen Tag vor der Wahl: „Deutschland hat verlernt, zivilisiert zu streiten.“ Und genau diese Fähigkeit müssen wir in der neuen Legislaturperiode zurückgewinnen, wenn wir an Freiheit zurückgewinnen wollen. Dies gilt akademisch, politisch, gesellschaftlich … Eine unvoreingenommene Debattenkultur wird in unserem Land häufig von Anhängern der sog. Mitte verletzt, die nicht sehen oder nicht sehen wollen, wie ein ganzes demokratisches Spektrum legitimer Positionen, über die man kontrovers diskutieren könnte, wenn es denn gewollt wäre, in brunnenvergiftender Manier ausgegrenzt wird.

In einem anderen Beitrag in der gestrigen NZZ wurde beklagt: „Die Grenzen dessen, was öffentlich diskutiert werden darf, sollen ausgerechnet in den Medien immer enger gezogen gezogen werden. Dafür wird der Kreis derer, die ausgeschlossen werden müssten, immer größer. Dass diese Bestrebungen von Leuten augehen, die gemäss Eigenwahrnehmung gegen ‚undemokratische Positionen‘, ‚Wissenschaftsfeindlichkeit‘ und ‚Menschenfeinde‘ kämpfen, ist schon fast kokett.“ Lucien Scherrer, Autorin des Beitrags, führt als Beispiele die Debatten um Klimawandel und Rassismus an. Selbstverständlich muss über die Ursachen des Klimawandels oder Rassismusvorwürfe, die erhoben werden, weiterhin ein kontroverser Diskurs möglich sein. Auch Karl Lauterbach wird von Scherrer angeführt: „Dieser behauptete bei einem seiner vielen Fernsehauftritte einmal, es sei unbestritten (also Konsens), dass sieben Prozent aller Kinder an Long Covid litten. Als Beleg konnte er später einzig eine britische Studie nennen, deren Ergebnisse bisher weder in Deutschland noch in der Schweiz bestätigt wurden. Trotzdem kam es niemandem in den Sinn, Lauterbach das Mikrofon abzustellen – auch Jan Böhmermann nicht, obwohl er dafür plädiert, alle Meinungen im öffentlichen Raum einer ’strengen Qualitätskontrolle‘ unterziehen zu lassen.“

Bezeichnenderweise hierzu habe ich gestern auf einer wissenschaftlichen (Online-)Tagung erlebt, wie ein Kollege erklärte, für die aktuellen Konflikte sei das Konzept „Meinungsfreiheit“ nicht mehr ausreichend, wir bräuchten komplexere Begriffe. Er sprach von „öffentlicher Vernunft“. Das klingt irgendwie kantianisch, akademisch, gebildet. Doch mir schwant Übles: Wo die individuelle Freiheit (etwa, seine Meinung zu sagen) preisgegeben wird, zugunsten einer kollektivierten Vernunftkonstruktion, wird vom freien Subjekt am Ende nicht mehr viel übrigbleiben. Dann entscheidet am Ende die gesellschaftliche Meinung darüber, was ich noch sagen darf und was nicht. Damit wäre einer zivilisierten Streitkultur von vornherein der Boden entzogen.

Christliches Forum: Beitrag von Thomas May zur Impfpolitik

Die Zwangskollektivierung des Individuums durch einen „übergriffigen Sozialstaat … unter dem Vorwand staatlicher Schutzpflichten“ (so Dr. Axel Kunze in seinem Artikel „Wie der Corona-Diskurs für andere politische Zwecke vereinnahmt wird“ im „Christlichen Forum“ vom 23.9.2021) ist die eigentliche Revolution, die im Gefolge der Anti-Corona-Maßnahmen der Regierungen in Gang gesetzt wurde und welche das Reaktionsschema für künftige Freiheitseinschränkungen als „Klimaschutzmaßnahmen“ vorgeben dürfte.

… so Thomas May im „Christlichen Forum“. Sein Plädoyer für die Freiheit kann hier weitergelesen werden:

Schlaglicht: Polarisierung in der Coronapolitik ist nicht vom Himmel gefallen

Die Polarisierung, die wir gegenwärtig in der Coronapolitik erleben, ist nicht vom Himmel gefallen. Schon sehr früh hat die Politik damit begonnen, notwendiges Vertrauen zu verspielen. Erinnert sei nur an die hitzige Diskussion im Bundestag im November 2020, als das Infektionsschutzgesetz verschärft wurde und der Vorwurf eines neuen „Ermächtigungsgesetzes“ im Raum stand (nicht nach dem Vorbild von 1933, denn Ermächtigungsgesetze gab es in der Weimarer Republik auch schon davor). Die Opposition kritisierte damals, dass die Regierungsparteien notwendige Befristungen und Begrenzungen, die für Ermächtigungen der Exekutive in nationalen Krisensituationen verfassungspolitisch und politikethisch unerlässlich sind, im Gesetzentwurf außer Acht gelassen wurden. Zunehmend kam der Eindruck hinzu, dass der Coronadiskurs unausgesprochen dazu genutzt wird, noch ganz andere politische oder wirtschaftliche Interessen durchzusetzen (z. B. einen Durchbruch für die Rote Gentechnik zu schaffen oder Spielräume der Exekutive auszuweiten).

Oft wird gesagt: Bürger haben die Parteien, die sie verdienen. Der Satz ist aber umgekehrt genauso richtig: Parteien haben die Bürger, die sie verdienen.Oder anders gesagt: Die Politit tut sich selbst keinen Gefallen, wenn sie das Land sehenden Auges spaltet. Spätestens seit dem Kontrollverlust vom Sommer 2015 haben die politisch Verantwortlichen Vertrauen bei einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung verspielt und keinerlei Bemühen erkennen lassen, die Polarisierung des öffentlichen Diskurses und des Landes zu heilen – im Gegenteil: Man hat sogar rhetorisch offen versucht, den Souverän, das Volk, durch die „Bevölkerung“ zu ersetzen. Und eine Bundeskanzlerin, die öffentlich im Fernsehen bei einer Wahlveranstaltung die Nationalflagge zu Boden wirft, kann auch nicht in einer Krisensituation das Land einen. Weitere Beispiele ließen sich finden.

Wo Vertrauen zerstört worden ist, wo tragende Identitätsmerkmale preisgegeben wurden, wo nationaler Zusammenhalt mutwillig zerstört worden ist, kann ein Staat am Ende nur noch mit Repression arbeiten. Und jetzt erleben wir einen übergriffigen Sozialstaat, der wider den Geist und zentrale Prinzipien unserer Verfassungsordnung handelt. Und wir erleben einen polarisierten, einseitig linksliberalen öffentlichen Diskurs, in dem mit liberalen Argumenten ein repressiver Etatismus gegen bestimmte Teile der eigenen Bevölkerung zu rechtfertigen versucht wird. Die Rückkehr zu einem freiheitlichen Diskurs- und Gesellschaftsklima wird sehr lange dauern.

Die aktuelle Infektionsschutzpolitik wirft viele praktische Fragen auf. Das erleben in der Schule Lehrende, das ist aus den Hochschulen zu hören. Sie birgt aber auch sehr große Gefahren. Kritische Stimmen warnen vor einer „Vergiftung“ des gesellschaftlichen Klimas. Der Impfdiskurs und die Umsetzung der – aus freiheitsethischer und verfassungspolitischer Sicht äußerst problematischen – politischen Auflagen birgt die Gefahr, Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise … zu spalten. Die Scheidung der Bevölkerung in Geimpfte und Ungeimpfte, in „Gute“ und „Böse“ geht nahezu notwendigerweise mit einer Moralisierung einher, die Verletzungen unausweichlich macht. Stigmatisierung und Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsteile werden von der Politik billigend in Kauf genommen.

Weiteres kommt hinzu: Ein permanenter Bekenntnis- und Rechtfertigungszwang, ein sozialer Rückzug ins private Biedermeier, ein vermachteter Diskurs mit vorab festgelegten Rollen, Überlegenheitsgesten, Eingriffe in die Privatsphäre, die Missachtung der Selbstbstimmungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit des freien Subjekts und vieles mehr führen zu weiteren Spannungen und Polarisierungen. Und sie werden dazu beitragen, dass Vertrauen und die Grundlagen für einen sachlichen, rationalen öffentlichen Diskurs noch weiter schwinden. Wir werden lange brauchen, dies alles aufzuarbeiten und zu heilen – wenn dazu der politische Wille überhaupt vorhanden sein sollte. Für die kommende Legislaturperiode ist ein solcher Wille derzeit nicht zu erkennen, im Gegenteil.

Umso wichtiger wäre es in einer solchen Krisensituation, dass Kirchen, Sozialethiker und Wissenschaftler sich mit nüchterner Abwägung, ethischer Rationalität und dem Willen, Polarisierungen zu überwinden, zu Wort melden. Doch leider geschieht dies nicht. Die Kirchen folgen dem Mainstream, verkürzen die Impfdebatte auf Slogans wie „Impfen = Nächstenliebe“, und nur sehr wenige Sozialethiker wagen es, sich zu diesem Thema zu äußern, und das oftmals auch nur sehr verhalten. So entsteht der Eindruck, dass die Kirchen in Schönwetterzeiten alle möglichen sozialen Wohltaten gefordert haben, jetzt aber wenig bis nichts Substantielles in einer nationalen Krisensituation zu sagen haben.

Hier zeigen sich die Folgen einer kirchlich schon länger zu beobachtenden Staatsvergessenheit: Man hat den Staat durch Gesellschaft ersetzt und viel von Gesellschaftsreform geredet. Die große Tradition christlichen Staatsdenkens wurde hingegen vernachlässigt, der Staat wurde gleichgültig. Und was man vernachlässigt, zu dem kann man sich nicht sachlich und rational verhalten – sondern, das ist die Kehrseite: Die kirchliche Staatsvergessenheit schlägt jetzt in das Gegenteil um, man begrüßt einen übergriffigen Sozialstaat, der unter dem Vorwand staatlicher Schutzpflichten das Individuum kollektiviert.

Es gebe sehr viel sozialethisch zum aktuellen Coronadiskurs zu sagen. Und es wäre an der Zeit, dies zu tun.