Rezension: „Der Staat der Theologen“

Professor Dr. Peter J. Brenner, vormals Technische Universität München, hat im Blog des Instituts für Medienevaluation, Schulentwicklung und Wissenschaftsberatung den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig 2020) ausführlich gewürdigt. Die Rezension findet sich unter der Rubrik „Am Lesepult“:

https://imsw.de/2021/03/der-staat-der-theologen/

Ein kleiner Auszug:

„Auch unter den höchsten Repräsentanten der Bundesrepublik wird sich selbst in Sonntags-.und Gedenktagsreden niemand finden,  der nicht, direkt oder indirekt, die Auflösung eben dieses Staates, den er vertritt, fordert. An dieser Entwicklung haben die großen christlichen Kirchen, speziell  die in Deutschland, kräftig mitgearbeitet. Willenlos haben sie sich in das Kielwasser politischer Zeitgeistströmungen begeben, die keinen Unterschied mehr kennen zwischen politischen Forderungen, moralischen Imperativen und theologischen Argumenten. Möglich war das, weil den Kirchen die Theologie abhandengekommen ist und damit die Besinnung auf das,  was eigentlich den Eigensinn des Christentums, im guten wie im schlechten Sinne,  gegenüber der weltlichen Politik ausmacht.

Diesem Missstand treten die vier Theologen entgegen, die sich im vorliegenden Sammelband zusammengefunden haben, um die aktuellen Strömungen eines politisierten Christentums am Prüfstein der Exegese alt- und neutestamentlicher Texte zu messen. Die Autoren, je zwei protestantische und katholische Hochschullehrer aus dem Universitäts- und Schuldienst, unternehmen eine Rehabilitation oder „Wiederentdeckung“ des Nationalstaates in fünf Kapitel und 39 „Thesen“ aus theologischer Sicht. Und „theologisch“ heißt hier wirklich „theologisch“, also fachwissenschaftlich und nicht reduziert auf „unsere christlichen Werte“, die heute im politischen Diskurs des Bundesrepublik zur billigen Ware geworden sind. […]

Dass Behörden und Regierungen heute gerne Partei nehmen für gesellschaftliche Strömungen und ihr Fähnchen – meist die Regenbogenflagge mit Gendersternchen– nach dem Wind hängen, ist oft zu beobachten. Dass das aber ausreicht, um jene „affektiven Bindungen“ hervorzurufen, die ein Staat bei seinen Bürgern voraussetzen muss, wenn sie der staatlichen Ordnung vertrauen und ihr Folge leisten sollen, bezweifelt Kunze sicher zu Recht. (191)

Solche Bindungen entstehen in erster Linie aus „kulturellen Prägungen“, und die sind nun einmal in Westeuropa durch lange und bis heute nachwirkende christliche Traditionen mitbestimmt. Eine künstliche Trennung vornehmen zu wollen und den christlichen Gehalt von dem säkularen abzutrennen, würde sicherlich zur Erosion zentraler staatstragender Werte führen. (183) Auch hier hat wieder die Bildung ihren Platz, die durch die Migrationsbewegungen der jüngeren Zeit vor neue Herausforderungen gestellt wird. Denn jetzt erheben Wertvorstellungen Geltungsansprüche, welche der christlich geprägten Kulturtradition entgegenstehen. Es steht die zentrale Frage im Raum, was zu den „unaufgebbaren Werten“ dieser bundesrepublikanischen Gesellschaft gehört und „was historisch wandelbaren kulturellen Prägungen“ zuzurechnen ist. (198) Das muss nicht, so schließt Kunze seine Überlegungen, im religiösen Diskurs entschieden  werden – da eine „Politik aus christlicher Verantwortung“ eine „Verschiedenartigkeit säkularer Gesetze zulässt. (201)

In der Summe: Die Beiträge des Bandes sind ein besonnener Aufruf zur Besinnung auf das, was die christliche Lehre vom Staat zu sagen hat. Bei allen Unterschieden im Einzelnen benennen sie eine Kernaussage, die auch für den zustimmungspflichtig ist, der anderen als christlichen Prämissen folgt. Die Kernleistungen des Staates bestehen in der Errichtung einer Ordnung für das friedliche Zusammenleben (205) und in der Stiftung einer „Solidaritätsbereitschaft“, die wiederum Voraussetzung für die Leistungen des Sozialstaates ist. ( 210)“

Schlaglicht: 100 Jahre Frauentag – taugt der 8. März als gesetzlicher Feiertag?

Am 8. März jährte sich der Frauentag zum hundertsten Mal. Und mittlerweile hat er es in Berlin sogar zum gesetzlichen Feiertag geschafft. Soll man sich darüber freuen? Wer will, mag den Frauentag feiern. Als gesetzlicher Feiertag taugt er allerdings nicht. Warum?

Der Frauentag hat seine Wurzeln in einer ganz bestimmten politisch-weltanschaulichen Richtung, entstanden als feministischer Kampftag im Rahmen der sozialistischen und kommunistischen Bewegung. Die Feiertagskultur eines Landes hat eine integrative Funktion. Einzelne politische Richtungen haben aber nicht das Recht, den öffentlichen Raum zu besetzen. Wer einen Tag wie den Frauentag zum gesetzlichen Feiertag erhebt, polarisiert.

Die Gleichberechtigung der Geschlechter und das Diskriminierungsverbot gehören zu unserer Verfassungsordnung – zu Recht. Das sollte unstrittig sein, rechtfertigt aber noch keinen eigenen Feiertag. Dies gilt auch für weitere Menschenrechte. In diesem Fall kommt aber hinzu, dass der Frauentag für eine ganz bestimmte partikulare Auslegung von Geschlechtergleichheit steht. Diese gehört nicht zum Wesensgehalt des Grundrechtes. Wie das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot politisch auszulegen und umzusetzen ist, darüber muss immer politisch diskutiert werden. Eine einzelne Auslegungsrichtung darf aber nicht durch einen gesetzlichen Feiertag quasi gesamtgesellschaftlich „dogmatisiert“ werden.

Gesetzliche Feiertage stehen für die kulturelle Prägung eines Staates. Sie stützen die geistig-kulturellen Fundamente unseres Gemeinwesens. Unser Staat bekennt sich deutlich zu den christlich-abendländischen Grundlagen seiner Rechts- und Verfassungsordnung. Daher sind Weihnachten, Karfreitag oder Allerheiligen zu Recht gesetzliche Feiertage. Dann stehen Feiertage für Ereignisse oder Werte der gesamtstaatlichen Verfassungsordnung, und nicht für einzelne (partei-)politische Konzepte. Daher ist etwa der Tag der Deutschen Einheit ein gesetzlicher Feiertag. Auch der Tag der Verkündung des Grundgesetztes könnte ein solcher werden, wenn wir es wollten.

Schlaglicht: Kann Impfen Sünde sein?

„Kann denn Impfen Sünde sein?“, fragt die ehemalige Kirchenredakteurin beim ZDF, Michaela Pilters, in einem Kommentar in den GKP-Informationen vom März dieses Jahres. Zunächst einmal wäre deutlich zwischen einer moralischen und einer rechtlichen Impfpflicht zu unterscheiden. Ich möchte vorausschicken, dass ich keineswegs ein Impfgegner bin. Jede Impfung stellt aber einen Eingriff in die menschenrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit dar und birgt ein Restrisiko. Daher darf über eine Impfung, für die es ganz sicher gute Gründe gibt, nur der Einzelne in Freiheit selber entscheiden. Dies gilt umso mehr angesichts neuartiger genbasierter Impfstoffe, deren Langzeitfolgen nur unzureichend bis gar nicht erforscht sind. Schon die Masernimpfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen war ein Tabubruch. Wer angesichts der neuen Impfstoffe für eine direkte oder indirekte Impfpflicht plädiert, hat den antitotalitären Konsens der Demokraten verlassen.

Die Menschen- und Grundrechte schützen den innersten Kernbereich der Persönlichkeit vor staatlichem Übergriff. Ja, hier geht es – anders als jüngst der Berliner Moraltheologe Andreas Lob-Hüdepohl im Magazin „Publik-Forum“ meinte – in der Tat um eine Privatsache. Nur der Einzelne darf in Freiheit darüber entscheiden, ob er genbasierte Impfstoffe mit entsprechenden physiologischen Folgen an sich anwenden lässt oder nicht – oder der liberale Rechts- und Verfassungsstaat wäre auf dem Weg zum autoritären Zwangsstaat. Einer solchen Entwicklung den Weg zu bereiten, sollten sich Theologen und christliche Publizisten, die der Katholischen Soziallehre verpflichtet bleiben wollen, verweigern.

Freiheit, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Aufklärung entsprechen einem humanistisch-christlichen Menschenbild, nicht Zwang und erzwungene Solidarität (zumal erzwungene Werturteile moralisch sowieso wertlos sind). Es kann von moralischen Pflichten gesprochen werden. Diese wurzeln aber in der freien Entscheidung des Einzelnen. Die großkirchliche Ethik hat aber immer daran festgehalten, dass moralische Pflichten der Selbstaufopferung niemals zur einklagbaren Pflicht werden können. Wer hierzu bereit ist, wird geehrt – dafür gibt es in der Heiligengeschichte viele Beispiele. Wer aber versucht, in der gegenwärtigen Coronakrise eine solche Pflicht zu konstruieren, übt moralisch und geistlich auf unzulässige Weise Druck aus und missbraucht sein theologisches Amt.

Ferner darf eine Pflicht nicht so weit gehen, dass ein hochrangiges Gut, in diesem Fall die körperliche Unversehrtheit und die Verfügung über den eigenen Körper, schlicht verneint wird. In ethischen Konflikt- und Dilemmasituationen bleibt allein der Weg einer sorgfältigen Güterabwägung des Einzelnen. In einer Krisensituation hierüber ernsthaft zu reflektieren, kann vom Einzelnen verlangt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, soweit stimme ich Herrn Lob-Hüdepohl zu, dass die Entscheidung des Einzelnen soziale Folgen hat, die ebenfalls zu bedenken sind. Der Einzelne darf aber nicht für die Zwecke der Gemeinschaft funktionalisiert werden. Jeder soll sich impfen lassen, der dies möchte – aber nur in Freiheit.

Im Rahmen einer sorgfältigen ethischen Urteilsbildung können Theologen und auch christliche Publizisten Orientierung geben, sie sollten sich aber dabei der hohen Verantwortung für ein humanes Zusammenleben bewusst bleiben und sich um sorgfältige Aufklärung und differenzierte Abwägung bemühen. Das unterscheidet gute Publizistik von Manipulation oder Überwältigung.

Ich denke, dass unser Gemeinwesen bei der Bewältigung der Coronakrise an einen kritischen Scheidepunkt gelangt ist, an dem sich viel für unser freiheitliches Menschen-, Staats- und Gesellschaftsverständnis und unser künftiges Zusammenleben entscheidet. Wie wenig Vertrauen in dieser Situation eine Regierungspartei wie die CDU erweckt, macht ein Beitrag des CDU-Europaabgeordneten Peter Liese, gleichfalls Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), deutlich. Hier ein Auszug aus seiner Stellungnahme zur Impfpolitik in den „Salzkörnern“ (27. Jg., Nr. 1) des ZdK vom Februar 2021:

„In wenigen Wochen, nach meiner Einschätzung schon im April oder Mai, werden wir in der EU so viel Impfstoff haben, dass die Frage der Knappheit nicht mehr im Vordergrund steht, sondern die Frage, ob wir genügend Menschen finden, die sich bereit erklären, sich impfen zu lassen. Dafür ist ein seriöser Prozess notwendig. Deswegen ist es meiner Ansicht nach immer noch richtig, dass die Europäische Kommission, anders als die USA und Großbritannien, auf der Haftung der Hersteller bei schweren Versäumnissen besteht. Und es ist auch richtig, dass die Europäische Arzneimittelagentur die Impfstoffe sorgfältiger prüft als andere, die das nur im Rahmen einer Notzulassung tun.

Ich glaube, wir sollten nicht über eine Impfpflicht spekulieren, aber aus meiner Sicht ist es eine Verantwortung von Christen, sich impfen zu lassen. Um die Pandemie zu beenden mit den schrecklichen Einschränkungen z. B. für Kinder, die nicht regelmäßig zur Schule gehen können, brauchen wir eine hohe Impfrate. Zwar gibt es keine endgültige wissenschaftliche Datenbasis, aber das, was wir wissen, sagt, dass geimpfte Personen auch wesentlich weniger zur Übertragung der Krankheit beitragen als nicht-geimpfte. Vor allem ist es aus meiner Sicht eine ethische Verantwortung, sich impfen zu lassen, um die Pflegekräfte, die in den letzten Monaten bis an den Rand der körperlichen und geistigen Erschöpfung und teilweise darüber hinaus gearbeitet haben, dauerhaft zu entlasten.“

Der CDU-Politiker grenzt sich nicht eindeutig gegenüber einer menschenrechtswidrigen, totalitären Impfpflicht ab. Eine Impfpflicht bleibt ein Angriff auf die grundgesetzliche Ordnung. Hierüber sollte man nicht nur „nicht spekulieren“, hier sollte jeder, der sich zur grundgesetzlichen Ordnung bekennt, klar und eindeutig Nein sagen.

Die Drohung, eine Impfpflicht komme, wenn sich nicht genügend Menschen impfen lassen, steht weiterhin im Raum. Eine solche Politik ist eines autoritären Zwangsstaates würdig, sollte aber nach unserem Grundgesetz tabu sein.

Der Unionspolitiker spricht selber von der Möglichkeit „schwerer Versäumnisse“. Bei jeder Impfung, erst recht bei diesen neuartigen Impfstoffen, bleibt ein Restrisiko. Dieses abzuwägen, darf allein Sache des Einzelnen sein – wer anderes will, hat den antitotalitären Konsens unseres liberalen Rechts- und Verfassungsstaates verlassen. Es gibt eine ethische Verantwortung des Einzelnen, in einer derartigen Krisensituation eine sorgfältige Güterabwägung vorzunehmen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der CDU-Politiker zündelt am Ende seines Beitrags wieder gewaltig, wenn er von einer „ethischen Verantwortung, sich impfen zu lassen“, spricht. Eine solche Verantwortung gibt es nach großkirchlicher Tradition und damit auch für die Katholische Soziallehre um der Personalität des Einzelnen willen nicht – das sollte ein CDU-Politiker und ZdK-Mitglied eigentlich wissen.

Das Pflege- und Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen, ist eine politische Aufgabe. Und hier hat eine affektgeleitete Politik versagt. Statt in die Grundrechte der Bürger einzugreifen und einen autoritären Zwangsstaat herbeizureden, sollte sich die Union besser fragen, wie künftig eine rationale Krisenvorsorge-, Katastrophen- und Zivilschutzpolitik aussehen kann, meinetwegen mit der pandemiebegründeten Zwangsbewirtschaftung von Intensivbetten (was allerdings voraussetzt, dass Politik und Verwaltung überhaupt noch zu einem zielgenauen und effektiven Krisenmanagement in der Lage sind – angesichts des Staatsverfalls in den Merkeljahren bestehen hier erhebliche Zweifel).

„Buch des Monats“: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie

Im September 2020 hat die Theologische Literaturzeitung, eine der wichtigsten Rezensionszeitschriften für Theologie im deutschsprachigen Raum, den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ zum BUCH DES MONATS gekürt. Die Rezension aus der Feder Nils Orle Oermanns (Lüneburg) ist nun auch in gedruckter Form erschienen. Sie ist online unter folgendem Link abrufbar: https://www.thlz.com/buch_des_monats.php?ausgabe=2020-09

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.

Schlaglicht: „Deutschland verschiebt die Freiheit auf unbestimmt“, meint Susanne Gaschke in der NZZ

„Deutschland verschiebt die Freiheit auf unbestimmt“, schreibt Susanne Gaschke, ehemals Mitglied der SPD, in der Neuen Zürcher Zeitung am 5. März 2021. Ihr Beitrag ist erhellend. „Ich habe mich immer gefragt, wie der Übergang der Bundesrepublik Deutschland in einen wie auch immer gearteten postdemokratischen Zustand aussehen würde. Nach einem Jahr fortdauernder Grundrechtseinschäräkungen – betroffen sind unter anderem die Freiheit der Berufsausübung, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Versammlungsfreiheit, der Schulbesuch und persönliche Kontakte in der Familie – kann man wohl sagen: Jetzt wissen wir es“, schreibt Gaschke weiter.

Die Entwicklungen sind in der politischen Philosophie und der wissenschaftlichen Debatte schon länger vorbereitet worden. Ich kann mich noch gut an ein Oberseminar erinnern, bei dem es um postdemokratische Theoriebildung ging: Ein postdemokratisches Zeitalter solle mehr Partizipation und Anerkennung bringen – als ich gegengehalten habe, hat ein Kollege, der mittlerweile Professor ist, gesagt, ich würde immer alle neuen Entwürfe runterreden und meine Kritik völlig überziehen. Jetzt sehen wir, was ein postdemokratisches Zeitalter mit sich bringt, wenn überkommene demokratisch-rechtsstaatliche Institutionen an Bedeutung verlieren, Ordnung und Werte unserer Verfassung schleichend umgedeutet werden und „neue Entwürfe“ um sich greifen: „zum Volk gehört jeder, der im Land wohnt“ statt Nation; Verzicht auf Grenzsicherung statt Verteidigung der nationalen Souveränität und der Handlungsfreiheit des Staates; affektgeleitete Politik, weil politische Emotionen ja so wichtig seien, statt rationaler Krisenvorsorge- und Zivilschutzpolitik; Brüsseler Zentralismus statt Subsidiaritätsprinzip, etwa in der Impfpolitik; Entgrenzung der Menschenrechte als Instrument der Gesellschaftsreform, und damit nicht mehr ein juridisches Instrument zur Einhegung staatlichen Handelns; Vielfalt als gesellschaftsutopisch überhöhter Leitwert statt robuste Toleranz; sprachpolitischer Rigorismus statt Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit – die Liste ließe sich fortsetzen. Es gibt genügend Agendawissenschaftler an den Universitäten, welche die Entwicklungen legitimieren. Wer hingegen die überkommene Ordnung unserer politischen Institutionen verteidigt, gilt wissenschaftlich als Hinterwäldler.

Wir steuern auf eine Gesellschaftsformation zu, in der eine polarisierende Politik die Spaltung der Gesellschaft immer weiter vorantreibt – mit der Folge, dass immer autoritärer regiert werden muss, bis hin zum Impfzwang. Die Resolution des Europarates 2361/2021 gegen einen Impfzwang in Europa liest sich wie die KSZE-Schlussakte von Helsinki – nur dass dieses Mal nicht kommunistische Zwangssysteme, sondern aus dem Ruder gelaufene Demokratien Westeuropas eingehegt werden müssen. Wer angesichts derart unzureichend erforschter Impfstoffe für eine direkte oder indirekte Impflicht eintritt, hat den antitotalitären Konsens der Demokraten verlassen. Der bayerische Ministerpräsident gehört etwa zu denen, die gewaltig zündeln. Und nachdem der Versuch, eine ernstzunehemnde Oppositionspartei im Wahljahr zum Verdachtsfall zu erklären, gerichtlich gescheitert ist, müssten der Verfassungsschutzpräsident und der Bundesinnenminister in einer funktionierenden Demokratie längst zurücktreten.

Es sind keine schönen Aussichten, auf die wir zugehen. Dabei gibt es durchaus anderslautende Ansichten zuhauf, wie die bisherigen Reaktionen auf den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ zeigen. Leider schlägt das Pendel jetzt aber wiederum in eine falsche Richtung aus: von einer selbstzerstörerischen Staatsvergessenheit in der Migrationskrise hin zum autoritären „Intensivstaat“ (Der Tagesspiegel) in der Coronakrise. Wer weiß, welche Krisen und Freiheitseingriffe uns nach der Bundestagswahl erwarten werden … Als Ethiker weiß ich, dass Schiefe-Ebene-Argumente verpönt sind, aber unser Staat befindet sich schon länger auf abschüssiger Bahn. Wir fahren auf Substanz, wenn nicht längst auf Reserve.

Rezension: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie

Michael Tilly, Professor für Neues Testament und Antikes Judentum, rezensiert in der aktuellen Ausgabe 1/2021 der „Akademischen Blätter“ den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (von Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020):

„Der lesenswerte Band enthält zahlreiche perspektivische Darstellungen und Beurteilungen gegenwärtiger gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Trends, die einen deutlichen Kontrast zum momentanen politischen und theologischen Mainstream erkennen lassen. Aus der Blickrichtung der konservativen Seite des politischen Spektrums bieten die beteiligten Autoren, allesamt bereits beruflich arrivierte Wissenschaftler, kritische und mitunter durchaus provokative Erörterungen wichtiger Aspekte des prekären Verhältnisses zwischen Staatlichkeit und christlichem Wirklichkeitsverständnis. Die Befürchtung, dass solche Erörterungen im Rahmen der Publikation eines Nachwuchswissenschaftlers dessen universitärer oder kirchlicher Karriere wohl nicht förderlich wären, unterstreicht ihre hohe Relevanz umso mehr.“

Michael Tilly (Rez.): In der Moral-Burg, in: Akademische Blätter 1/2021, S. 10 f.

Neue Rezension zur Festschrift „200 Jahre Wartburgfest“ erschienen

Harald Lönnecker, Klaus Malettke (Hgg.): 200 Jahre Wartburgfest. 18. Oktober 1817 – 18. Oktober 2017. Studien zur politischen Bedeutung, zum Zeithintergrund und zum Fortwirken der Wartburgfeier (Darstellungen und Quellen zur Geschichte der deutschen Einheitsbewegung im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert; 22), Heidelberg: Universitätsverlag Winter 2019, 548 Seiten, 48 Euro.

Die Zeitschrift für Thüringische Geschichte (Bd. 74, 2020, S. 366 – 372) rezensiert die Festschrift der Gesellschaft für burschenschaftliche Geschichtsforschung zum zweihundertjährigen Jubliäum des Wartburgfestes 1817 – 2017. Der Rezensent, Werner Greiling, nimmt in seiner Rezension auch Bezug auf aktuelle staatspolitische Debatten um Nation, Nationalstaat, Vaterland und Patriotismus. Hier ein Auszug:

„Da der historisch-politischen Relevanz des Festes auf der Wartburg kein Historiker grundsätzlich widersprechen dürfte, ist der völlige Verzicht auf einen wie auch immer gearteten „Staatsakt“ in der Bundesrepublik Deutschland des Jahres 2017 aus Anlass des Jubiläums tatsächlich bemerkens- und bedenkenswert. Insofern handelt es sich hierbei um eine zutreffende Beobachtung der beiden Herausgeber (vgl. S. VIII), die mit ähnlicher Akzentsetzung im theologisch-religionsgeschichtlichen Beitrag von Axel Bernd Kunze über „Erbe und Auftrag christlicher Burschenschaften“, welcher den Bogen von der „christlich-deutschen Gesinnung“ der Burschenschafter bis zu grundlegenden Fragen des Verhältnisses von Religion und Politik in der Gegenwart schlägt, wiederholt wird: Man müsse keineswegs selbst Burschenschafter sein, um der Gründung der Urburschenschaft und dem Wartburgfest „Bedeutung für die deutsche National- und Verfassungsgeschichte beizumessen, zumal mit Nationalhymne und Flagge immerhin zwei der wichtigsten Nationalsymbole mit der burschenschaftlichen Bewegung untrennbar verbunden sind. Umso bemerkenswerter ist, dass beide Jubiläen von den Verfassungsorganen nicht mit einer öffentlichen Feier gewürdigt wurden.“ (S. 419) Geschuldet ist dieser Verzicht unseres Erachtens aber nicht der mangelnden Erinnerungsarbeit und fehlender Wissensvermittlung durch die Historiker, sondern einer politischen und erinnerungskulturellen Grundtendenz, die das „Nationale“ und den „Nationalstaat“, aber auch Begriffe wie „Patriotismus“ und „Vaterland“ zunehmend pejorativ konnotiert. Eine Extremposition bezieht hierbei der heutige Vorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck, der vor einiger Zeit verkündete: „Patriotismus, Vaterlandsliebe also, fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland nichts anzufangen und weiß es bis heute nicht.“ (Robert Habeck, Patriotismus – ein linkes Plädoyer, Gütersloh 2010, S. 21)

Solange Derartiges von tonangebenden Kreisen der politischen und medialen Klasse in seltsamer Geschichtsvergessenheit formuliert und vertreten wird, muss die von Lönnecker und Malettke angemahnte „geschichtspolitische Initiative“ (S. IX) ins Leere laufen. Und auch der stolze Verweis auf die Tatsache, „daß auf dem Wartburgfest erstmals die Farben gezeigt wurden, die heute die deutschen Nationalfarben sind“ (S. VIII), macht manchem Zeitgenossen das Treiben der Jenenser Studenten und ihrer Gäste im Oktober 1817 ja eher verdächtig. Der Aufruf der „Linksjugend“ anlässlich der Fußballweltmeisterschaft im Sommer 2018 beispielsweise, „Deutschlandfahnen zu klauen“, weil der öffentliche Raum zunehmend schwarz-rot-gold eingefärbt sei und das „nationale Fieber“ zur Ausgrenzung von Minderheiten sowie steigenden rassistischen Gewalttaten führe, fand seitens jener Personen, die für die Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung tragen, keine vernehmbare Zurückweisung. Dabei ist die Distanz zum Nationalen selbstverständlich keineswegs einheitlich und nicht bei allen Spitzenpolitikern so ausgeprägt wie bei Habeck, welcher zwar „mit Deutschland noch nie etwas anzufangen“ wusste, nicht wenigen Wählern aber als Intellektueller mit Chancen auf das Kanzleramt der Bundesrepublik Deutschland gilt. Dennoch handelt es sich bei der mitunter verschämten, häufig aber auch demonstrativen Abkehr vom Nationalen um eine weit verbreitete gesellschaftliche Tendenz, der mit neuen geschichtspolitischen Initiativen der Burschenschaftsgeschichtsschreibung wohl kaum beizukommen sein wird. Dazu bedürfte es schon eher einer „geistig-moralischen Wende“, wie sie 1982 Helmut Kohl postulierte. Eine solche ist derzeit aber nicht in Sicht.“

Bamberger Widerstandskämpfer, Sozialdemokrat, Waffenstudent und Justizreferendar: Willy Aron

Onlinevortrag am 12. Februar 2021 für die Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg

Willy Aron – Justizreferendar und erstes Bamberger Opfer des Nationalsozialismus

(geb. am 3. Juni 1907 in Bamberg, ermordet am 19. Mai 1933 in Dachau)

  • mit 14 Jahren in Bamberg Eintritt in die Sozialistische Arbeiter-Jugend (SAJ)
  • im Wintersemester 1925/26 in Würzburg Aufnahme als Fuchs in die paritätische Studentenverbindung Wirceburgia (Burschenbundsconvent)

Politischer Werdegang

„Wenn man heute in Bamberg der Opfer des Nazismus gedenkt, dann ist an erster Stelle ein Name zu nennen – Willy Aron. Er war der erste Bamberger, der im Kz. Dachau sein Leben für Recht und Freiheit lassen mußte.“ (so Stadtrat Georg Grosch, 1947) – Willy Aron, Sohn des jüdischen Justizrates Albert Aron und dessen Frau Berta (beide starben später ebenfalls im Konzentrationslager), engagierte sich in der jüdischen und sozialistischen Jugendbewegung. Nicht zuletzt die Nationalsozialisten verspotteten Aron, der auch als Student und Justizreferendar ein aktiver Funktionär der Bamberger SAJ blieb, als  „Stehkragenproletarier“. Er hielt Bildungsveranstaltungen, nahm an Wanderungen und Jugendtagen teil.

Schon früh geriet der kämpferische Jungsozialist ins Visier der Nationalsozialisten. Hierzu beigetragen hatte nicht zuletzt, dass Aron im Prozess um die sogenannte „Schlacht am Schillerplatz“, eine von den Nazis am 31. Juli 1932 initiierte Massenschlägerei, die Verteidigung mehrerer Sozialdemokraten übernommen hatte.

Ob seine Führungstätigkeit innerhalb des Bamberger Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold oder seine Äußerung, die Nationalsozialisten hätten den Reichstag selbst in Brand gesteckt, den äußeren Anlass für seine frühe Verhaftung gab, ist umstritten. Auf jeden Fall gehört Willy Aron, den die Nazis einen „Roten Hund“ nannten, in Bamberg zu den Ersten, die das neue Regime am 10. März 1933 aus politischen Gründen in „Schutzhaft“ nehmen ließ, wie es verschleiernd in der Sprache der Nazis hieß. Im Konzentrationslager Dachau, wo er am 15. Mai, eintraf, wurde Aron, der durch seine Körpergröße und seine roten Haare auffiel, auf äußerst brutale Weise misshandelt. Zeugen berichteten später, dass dem bereits Fieberwahnsinnigen immer wieder von neuem auf die eiternden Wunden geschlagen wurde.

Die SS, deren Macht zu dieser Zeit noch nicht hinreichend gefestigt war, versuchte, den Mord an Aron zu vertuschen, und befürchtete, er könnte zum jüdischen Märtyrer werden. Als der Sarg in Bamberg eintraf, durfte er bis zur Beisetzung am 22. Mai nicht mehr geöffnet werden. Im März 1948 begann die strafrechtliche Verfolgung des Falles. Die Täter, die bis zum Schluss kein Schuldgefühl aufbrachten, kamen mit vergleichsweise harmlosen Strafen davon; einer von ihnen beging 1964 Selbstmord.

Andreas Dornheim spricht in seiner Biographie über Aron davon, „dass viele Nationalsozialisten zumindest ahnten, dass sie mit Wilhelm Aron nicht nur einen unschuldigen, sondern auch einen begabten Menschen mit einem gewissen Charisma umgebracht haben“. Schon kurz nach dem Krieg beginnt die öffentliche Erinnerung an Aron, auch dank des publizistischen Einsatzes Thomas Dehlers. Heute erinnern in seiner Heimatstadt die nach ihm benannte Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V., drei „Stolpersteine“ des Kölner Künstlers Gunter Demnig (vor dem Anwesen Luitpoldstraße 32) und eine Aronstraße an ihn und seine Familie. Willy Arons Grab befindet sich auf dem Jüdischen Friedhof in Bamberg.

Akademischer Werdegang

Willy Aron begann sein Studium im Mai 1925 in Erlangen, wechselte aber, vielleicht wegen des latent antisemitischen Klimas dort, nach nur einem Semester nach Würzburg. Hier wurde er, den sie wegen seiner politischen Auffassung mit Spitznamen „Ilja Andrewitsch“ riefen, Waffenstudent des paritätischen Burschenbundes Wirceburgia.

Die Reception zum Burschen erfolgte nach zwei genügenden Bestimmungsmensuren auf dem Semesterantrittsconvent im Sommer 1926. Sein Leibfuchs Günther Berger berichtete später: „Mir wurde mein Leibbursch ein wertvoller Freund im Gedankenaustausch. Im Zweifel hätte ich mit einem anderen Leibburschen nur über Banalitäten sprechen können.“

Im folgenden Semester wurde Aron zum Zweitchargierten und damit zum Fechtwart gewählt. Als der Semesterabschlussconvent den als still, schlank und sportlich beschriebenen Burschen aus seiner Charge entließ, wurde ihm sofort die Klammerung gestattet. Zeitgleich ließ Aron sich inaktivieren, da er das Sommersemester 1927 in München verbringen will. Dort wurde er Verkehrsgast des Burschenbundes Südmark. Als Aron im Wintersemester 1927/28 nach Würzburg zurückkehrte, erhielt er die Aufgabe des Fuchsmajors übertragen.

Trieb ein Bundesbruder seinen Ulk mit Aron, ließ dieser so etwas keinesfalls einfach auf sich sitzen. Der Studentenhistoriker Thomas Schindler schreibt Aron die Fähigkeit zur Selbstironie zu. So zeichnete er zum 45. Stiftungsfest seiner Wirceburgia (1930) das Liederheft seines Bundesbruders Hellmann hinter seinem Namen nicht nur mit Zirkel (unter Weglassung der Klammer), sondern auch mit der zweimaligen Wiederholung seines Nachnamens – einmal auf Griechisch, einmal auf Hebräisch.

Ab dem 4. März 1930 war Aron wieder dauerhaft in Bamberg ansässig. Ursprünglich preußischer Staatsbürger, war ihm erst Anfang April 1929 im Hinblick auf das erste juristische Staatsexamen die bayerische Staatsbürgerschaft verliehen worden; mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten zerschlugen sich alle Hoffnungen auf eine spätere Beamtenlaufbahn. Sein mutiges politisches Engagement sollte Willy Aron bereits kurz danach mit seinem Leben bezahlen. Das Haus seiner Wirceburgia wurde in der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli 1933 von einem SA-Trupp gestürmt. Willy Aron war zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Das Bamberger Volksblatt schloss am 23. Mai 1933 die Notiz über sein Begräbnis mit den Worten: „An der offenen Gruft sprach ein Bundesbruder des Toten herzliche Worte des Abschiedes.“

Diskussion um Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst

Die Katholische Soziallehre hat bis heute keine rechte Sozialethik des Öffentlichen Dienstes entwickelt. Dies zeigt sich auch in der „Ansichtssache“ aus der Feder Fbr Weinkamms.

Ein stabiler und verlässlicher Öffentlicher Dienst ist für die Leistungsfähigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung. Die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf eine faire Bezahlung und sie haben das Recht, dafür zu kämpfen, wie andere Berufsgruppen auch. Warum soll ein Streik im öffentlichen Dienst abwegig sein? Weinkamm stellt Behauptungen auf, ohne diese sozialethisch zu belegen.

Wie das Gemeinwohl verwirklicht werden soll, ist nicht einfach vorgegeben; hierum muss immer wieder von neuem gerungen werden. Ein Beispiel kann dies verdeutlichen: Der Dritte Weg der Kirchen kennt kein Streikrecht. Man mag dazu stehen, wie man will. Die Kirche hat allerdings bis heute kein eigenes Modell der Lohnfindung zu Wege gebracht, sondern schließt sich den Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst an. Verzichteten die Kirchen darauf, würden sie zahlreiche Fachkräfte verlieren. Auch Weinkamm bleibt die Antwort schuldig, wie auf andere Weise die Gehälter im Öffentlichen Dienst festgesetzt werden sollten. Ein Schiedsgericht könnte über das Verfahren der Lohnfindung wachen. Welche finanzpolitischen Spielräume zur Verfügung stehen, kann nur tarifpolitisch entschieden werden.

Den Streik im Öffentlichen Dienst als „Geiselnahme“ zu verzerren, ist populistische Stimmungsmache. Genauso könnte man sagen, eine Verkäuferin im Einzelhandel nehme die Konsumenten in „Geiselhaft“. Weinkamms Beispiele lassen eine andere Vermutung aufkommen: Man will einen Staat, der das Leben schön macht, aber bitte zu geringen Kosten. Die Erziehung der Kinder bleibt erste Pflicht der Eltern, so steht es im Grundgesetz. Es gibt gute Gründe für Kindertageseinrichtungen. Doch wer staatliche Leistungen will, muss die Berufe im Öffentlichen Dienst ordentlich bezahlen. Alles andere ist  unehrenhaft und vertragsbrüchig. Und dort wo der Staat aus hoheitlichen Gründen Streiks ausschließen will, muss er verbeamten.

Spielt Weinkamm mit seiner Kolumne auf die diesjährigen Warnstreiks in Kindergärten und im Nahverkehr an? Dann soll er Ross und Reiter nennen. Erst unter dem Druck von Warnstreiks hat die Dienstgeberseite ein Verhandlungsangebot vorgelegt. Ver.di hatte allen Grund zu streiken. Auch eine coronabedingte Nullrunde hätte tarifpolitisch begründet werden müssen. Nicht die Erzieherinnen haben Eltern die Kinderbetreuung verweigert, sondern die Dienstgeberseite wollte sich aus der Verantwortung stehlen.

Dass der Staat nach Gutsherrenart in der Coronakrise irgendwelche Prämien an Pflege-, Gesundheits- oder Bildungsberufe verteilt, zerstört die Tarifautonomie und macht die Lohnfindung zum Spielball der Parteipolitik. Unser Zusammenleben braucht gut funktionierende Institutionen, richtig. Zu diesen gehört auch die Tarifautonomie. Wer diese als „Eigennutz“ verunglimpft, begeht ein Foul.

(Stellungnahme zur Ansichtssache „Der Streik als öffentliche Geiselnahme“ von Max Weinkamm in der Academia 6/2020, S. 57 f.; veröffentlicht unter dem Titel „Als Eigennutz verunglimpft“ in: Academia 1/2021, S. 59 f.)

In Academia 1/2021 finden sich weitere Stellungnahmen zum selben Thema.

Neuerscheinung: Völkerrecht und Diplomatie

Fünf Jahre sind seit Merkels legendärem Satz „Wir schaffen das“ ins Land gezogen. Gelöst sind die Probleme von damals nicht, auch wenn Politiker gern von der Migrationskrise 2015/16 sprechen – so als sei diese längst beendet worden; mit europäischen Lösungen, versteht sich. Diese erwiesen sich erst vor kurzem als Chimäre. Europa hat das Problem nicht gelöst, sondern weggeschaut. Bis Moria brannte.

Doch Gerald Knaus hat nun endlich die Lösung für die europäische Migrationsfrage gefunden – jedenfalls dann, wenn man dem vollmundigen Klappentext seines Buches Glauben schenken will: „Der Migrationsexperte erläutert, welche Grundsatzprobleme wir lösen müssten und wie aus abstrakten Problemen mehrheitsfähige umsetzbare Maßnahmen werden.“ Experten tummeln sich zuhauf in Talkshows und Nachrichtensendungen. In diesem Fall ist der so Geadelte Gründungsdirektor der Denkfabrik „European Stability Initiative“ sowie Gründungsmitglied des „European Council on Foreign Relations“. Prüfen wir seine Antworten.

Gerald Knaus: Welche Grenzen brauchen wir? Zwischen Empathie und Angst – Flucht, Migration und die Zukunft von Asyl, München: Piper 2020, 336 Seiten, 18,00 Euro.

Axel Bernd Kunze: Völkerrecht und Diplomatie. Anfragen an einen migrationspolitischen Ratgeber, in: Die Neue Ordnung 75 (2021), H. 1, S. 24 – 31.

Zum Weiterlesen: web.tuomi-media.de/dno2/Dateien/NO121-4.pdf