Das „Christliche Forum“ hat wieder zwei Beiträge übernommen:
Menschenrechtsbildung
Schlaglicht: Neues Dienstrecht für Dienstleistungsberufe?
Der Eisenbahnerstreik ist vorerst beendet, auch wenn der Streit um das Tarifeinheitsgesetz und die Frage, wer im Bahnkonzern die meisten Beschäftigten gewerkschaftlich vertritt, nocht nicht ausgestanden ist.
Besitzen Eisenbahner eine „systemrelevante“ Funktion? Das Wort gehört zu jenen Vokabeln, die in der Coronakrise nach oben gekommen sind. Ja, sagen viele. Zahlreiche Pendler sind auf die Bahn angewiesen. Lieferketten sind vom Güterverkehr abhängig. Und so hat sich im Windschatten des Eisenbahnerstreiks eine Debatte entwickelt, die angesichts von Corona-, Klima- und Wahlkampfdebatten in ihrer Sprengkraft viel zu wenig beachtet wurde.
In der Daseinsvorsorge dürfe es keinen Streik mehr geben. Denn, so ist immer wieder zu hören, treffe ein Streik in öffentlichen Dienstleistungsberufen die Falschen: nicht den Unternehmer, sondern die Bevölkerung, die Leistungsempfänger. Und diese seien darauf angewiesen, dass die öffentlichen Leistungen reibungslos funktionierten (nur am Rande: kein Wort davon, dass auch Streiks in der Industrie oder im Handel ebenfalls Auswirkungen auf Dritte haben). Einer, der dieser Sichtweise folgt, ist der Eisenbahningenieur Klaus Huber (Eisenbahn-Kurier 10/2021, S. 49 – 51) – sein Tenor: Deutschland brauche ein neues, modernisiertes Dienstrecht für Dienstleistungsberufe. Das Streikrecht müsse nachziehen und an die Privatisierungen, die seit den Neunzigerjahren vollzogen wurden, angepasst werden.
Man könnte wohl auch sagen: eingeschränkt werden. Offenbar fällt Huber und anderen, die diese Forderung vertreten, der Widerspruch gar nicht auf, in den sie sich mit ihrer Forderung begeben: Auf der einen Seite soll sich der Staat aus dem Bereich der Daseinsvorsorge heraushalten, soll dieser privatisiert werden. Auf der anderen Seite wird nach dem Staat gerufen, der regulieren und in die Grundrechte von Arbeitnehmern eingreifen soll. Dabei zeigt der kürzlich zu Ende gegangene Streik, welche Nebenfolgen staatliche Regulierung nach sich ziehen kann: Es wurde nicht zuletzt deshalb so erbittert gestreikt, weil Gewerkschaften durch das Tarifeinheitsgesetz erst recht dazu gezungen wurden, Einfluss und Macht zu demonstrieren. Bis heute fehlen klare Kriterien, wie dieses Gesetz, wenn es überhaupt im Rahmen der Tarifautonomie sinnvoll sein sollte, anzuwenden ist.
Einmal mehr zeigt sich, dass sich bis heute keine rechte Sozialethik des Öffentlichen Dienstes entwickelt hat. Ein stabiler und verlässlicher Öffentlicher Dienst ist für die Leistungsfähigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung. Die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf eine faire Bezahlung und sie haben das Recht, dafür zu kämpfen, wie andere Berufsgruppen auch. Warum soll ein Streik im öffentlichen Dienst abwegig sein?
Wie das Gemeinwohl verwirklicht werden soll, ist nicht einfach vorgegeben; hierum muss immer wieder von neuem gerungen werden. Huber bleibt die Antwort schuldig, auf welche andere Weise die Gehälter im Öffentlichen Dienst festgesetzt werden sollten. Sein Vorschlag, Beschäftigte der Bahn sollten „nach staatlichen Ordnungen“ entlohnt werden, bleibt Augenwischerei. Was soll das heißen? Ein Schiedsgericht etwa könnte über das Verfahren der Lohnfindung wachen. Welche finanzpolitischen Spielräume zur Verfügung stehen, kann nur tarifpolitisch entschieden werden.
Wer zuverlässige und funktionsfähige öffentliche Dienstleistungen will, muss die Berufe in diesen Bereichen ordentlich bezahlen. Nur dann werden sich auf Dauer auch genügend Fachkräfte für die öffentliche Daseinsvorsorge finden lassen. Dass der Staat nach Gutsherrenart in der Coronakrise irgendwelche Prämien an Pflege-, Gesundheits- oder Bildungsberufe verteilt hat, hat der Tarifautonomie einen (ordnungspolitischen) Bärendienst erwiesen. Ein solches Vorgehen macht die Lohnfindung zum Spielball der Parteipolitik. Unser Zusammenleben braucht gut funktionierende Institutionen, richtig. Zu diesen gehört auch die Tarifautonomie. Wer diese außen aushöhlt, begeht ein Foul.
In Zeiten des Kalten Krieges wusste man, wie unerlässlich Bahn und Post für einen wehrhaften, verteidigungsbereiten Staat, gerade in einer Bedrohungssituation, sind. Denn es gibt zu Recht sensible Bereiche staatlichen Handelns und öffentlicher Daseinsvorsorge, in denen Streiks ausgeschlossen sein sollten. Hierfür gibt es traditionell ein bewährtes Instrument: die Verbeamtung. Diese ist allerdings auch mit besonderen Loyalitätspflichten verbunden: des Staates gegenüber seinen Beamten und des Beamten gegenüber dem Staat. Beamte werden alimentiert und sind grundsätzlich unkündbar.
Was Huber und andere hingegen fordern, bleibt verschwommen: Öffentlich Beschäftigten sollen einseitg Rechte genommen werden, Gegenleistungen aber vorenthalten werden. Immerhin spricht Huber von einem Kündigungsschutz in Bereichen ohne Streikrecht. Das wäre ohne Frage eine Stärkung der Arbeitnehmerseite – dann bleibt aber die Frage, welchen Nutzen eine Privatisierung haben soll, die ein zentrales Element des Beamtenrechts kopiert.
Die Debatte über ein „neues Dienstrecht für Dienstleistungsberufe“ sollte aufmerksam verfolgt werden. Denn diese hat etwa auch Bedeutung für Bildungsberufe. Und sie passt nur allzu gut zu einem neuen Etatismus, der dem Staat immer mehr und oft allzu viel zutraut – zu Lasten einer freiheitlichen Verfassungsordnung und zu Lasten eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen staatlichen Pflichten und gesellschaftlichen Freiheiten.
Christliches Forum: Beitrag von Thomas May zur Impfpolitik
Die Zwangskollektivierung des Individuums durch einen „übergriffigen Sozialstaat … unter dem Vorwand staatlicher Schutzpflichten“ (so Dr. Axel Kunze in seinem Artikel „Wie der Corona-Diskurs für andere politische Zwecke vereinnahmt wird“ im „Christlichen Forum“ vom 23.9.2021) ist die eigentliche Revolution, die im Gefolge der Anti-Corona-Maßnahmen der Regierungen in Gang gesetzt wurde und welche das Reaktionsschema für künftige Freiheitseinschränkungen als „Klimaschutzmaßnahmen“ vorgeben dürfte.
… so Thomas May im „Christlichen Forum“. Sein Plädoyer für die Freiheit kann hier weitergelesen werden:
Schlaglicht: An der Coronapandemie gescheitert …
Viele westliche Staaten (z. B. Österreich, das eine Maskenpflicht nur für Ungeimpfte will) und auch sehr viele Akteure in Deutschland sind am Umgang mit Corona gescheitert, haben Anstand und Würde verloren, und eben auch ihre Glaubwürdigkeit. Wir erleben gegenwärtig einen Verrat an der Wertordnung unserer Verfassung und an den Prinzipien eines humanen Zusammenlebens. Über sinnvolle Infektionsschutzmaßnahmen muss rational debattiert werden, dabei sind Argumente unterschiedlicher Positionen unvoreingenommen zu prüfen, die gravierenden Wertkonflikte differenziert abzuwägen und auf Basis ethischer Prinzipien und methodischer Standards nach Lösungen zu suchen. All dies kann ich bei der gegenwärtigen Politik nicht erkennen – und leider auch nicht bei vielen Stellungnahmen aus der Wissenschaft. Entsprechend erratisch, affektgeleitet, ressentimentgeladen, unlogisch, wenig durchdacht, ineffektiv, inhuman oder freiheitsfeindlich wirken viele Maßnahmen, die hektisch beschlossen und genauso schnell wieder verändert werden.
Wenn eine führende deutsche Tageszeitung heute den von Frau Baerbock geäußerten Vorschlag einer Impfpflicht für Bildungsberufe allein damit rechtfertigt, dass Politiker den Mehrheitswillen der Bevölkerung umzusetzen haben, dann ist das angesichts der gravierenden Wertkonflikte armselig, rational in keiner Weise begründet und eine Argumentation, die man in diesem Fall tatsächlich einmal als „populistisch“ bezeichnen kann – hier aber als ein im Schafspelz der Bürgerlichkeit getarnter Extremismus der Mitte daherkommt. Eine solche Impflicht wäre für mich unter Würdigung der noch nicht ausgeschöpften milderen Mittel (so schrieb mir erst heute ein Luxemburger Kollege, dass er nicht verstehe, warum Deutschland auch mehr als anderthalb Jahre nach Beginn der Pandemie anders als das Großherzogtum nicht in Luftfilter o. ä. an Schulen investiert habe), der begrenzten Schutzwirkung der neuen genbasierten Impfstoffe und anderer Überlegungen ein Menschenrechtsverbrechen. Auf diese Weise werden wir das gesellschaftliche Klima noch stärker und noch länger vergiften – das ist eine gefährliche Strategie.
Politisches Vertrauen, das einmal verspielt ist, muss langsam und mühsam wieder aufgebaut werden. Wer Teile der Bevölkerung gegeneinander aufhetzt, wird Sturm ernten.
Ich weiß auch nicht, was solche Forderungen noch mit (links-)liberalen Positionen zu tun haben sollen. Liberal ist nicht freiheitlich, sondern bedeutet, „mittemang dabei zu sein“ – das zeigt die Coronadebatte deutlich. Solche Positionen atmen eine ungeheure Staatsgläubigkeit. Es ist das sanft wirkende Gift eines bevormundenden Sozialstaates. Die sozialethische Debatte, die zwar viel von sozialer Teilhabe, Anerkennung und Partizipation redet, der aber ein substantielles Verständnis von Personalität und Freiheit weitgehend abhanden gekommen ist. Eine polarisierte Gesellschaft ohne Respekt vor dem freien Subjekt, mit immer weniger Freiheit, mit kollektiven Zwangsübergriffen auf den Körper und der Verunglimpfung bestimmter Bevölkerungsgruppen ist allerdings auf Dauer nicht lebenswert.
Christliches Forum: Corona-Debatte leidet unter Einseitigkeit
Christliches Forum übernimmt sozialethischen Beitrag zur Corona-Debatte:
Schlaglicht: Anfragen an den gegenwärtigen Coronadiskurs
„Leben nach Vorschrift: Hygienisch, devot, sprechpuppenhaft, grün“ – so betitelt ein Magazin in seiner Herbstausgabe das aktuelle Lebensgefühl kurz vor der Bundestagswahl. Das derzeitige Hygieneregime – so der Philosoph Michael Esders (Tumult, 3/2021, S. 19 ff.) – „gründet sich auf einer politisch in globalem Maßstab durchgesetzen, medial flankierten und von den Digitalplattformen abgesicherten Definitionsmacht.“ Aufs Ganze gesehen, ist der öffentliche Coronadiskurs schon lange nicht unvoreingenommen und streitbar geführt worden, sondern vermachtet, einseitig, manipulativ und affektgeleitet. Dies zu belegen, wäre ein abendfüllendes Thema. An dieser Stelle sei nur auf die Abmahnschreiben von Landesmedienanstalten gegen Medien hingewiesen, die sich kritisch zur Coronapolitik der Bundesregierung geäußert haben – ein Vorgehen, das dem Zensurverbot unserer Verfassung zuwiderläuft.
Viel öffentliches Vertrauen ist auf diese Weise im Laufe der Coronapolitik zerstört worden. Bereits im Januar war absehbar für den, der genau hinhörte, dass das Versprechen der Politik, es werde keine Impfpflicht geben auf Sand gebaut war. Ein Betriebsarzt erklärte schon im Januar auf einer Informationsveranstaltung, dass im Bundesgesundheitsministerium an entsprechenden Plänen gearbeitet werde. Jetzt die geringe Impfquote als Argument vorzuschieben und eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu Sündenböcken zu machen, ist eine Schutzbehauptung.
Die Polarisierung, die mit dem Kursschwenk in der Impfpolitik nun politisch sehenden Auges und ganz offen in unangeahnte Höhen vorangetrieben wird, wird unser Zusammenleben „auf Jahrzehnte vergiften“, wie die „Welt“ Mitte August kommentierte. Und ich teile diese Befürchtung. Die jetzige Politik spaltet Partnerschaften, Familien, Vereine, Kollegien, Freundeskreise … Diese Wunden zu heilen, wird nicht mit billiger Versöhnung gelingen, wie Spahn oder Söder sie im Munde führen. Und diese Politik spielt mit unabsehbaren Folgschäden, für Verfassung, Grundrechte und demokratische Kultur in unserem Land – auch diese sind bei einer ethischen Güterabwägung zu berücksichtigen.
Was wir angesichts der von oben durchgesetzten „Neucodierung der Lebenswelt“ (Michael Esders) dringend bräuchten, wären freie Geister, die in der Lage sind, mit nüchterner Abwägung und unvoreingenommener Analyse den bedrohlichen Entwicklungen und schweren Wertkonflikten gegenzuhalten und Alternativen anzubieten, in der Wissenschaft, in den Medien, in den Kirchen oder anderen Bereichen der Kultur. Von der Politik scheint dies nicht mehr zu erwarten zu sein, wenn man einer Monatszeitschrift glauben will, die vor der Bundestagswahl auf ihrem Titel schreibt: „Die Egal-Wahl. Alles wird teurer. Besser wird nichts.“
In einer freiheitlichen Gesellschaft ist zunächst einmal alles erlaubt, was nicht verboten ist – und nicht umgekehrt. Damit sind Freiheitseinschränkungen begründungspflichtig, nicht die Inanspruchnahme von Grundfreiheiten. Einschränkungen von Grundfreiheiten sind nur um der Freiheit willen legitim, also wenn das Gesamt an Grundfreiheiten gestärkt wird. Hierfür muss ein gerechter Spargrundsatz gelten. Das heißt: Die Einschränkungen müssen maßvoll, zielführend, effizient, befristet und gut begründet sein und es müssen zunächst mildere Mittel ausgeschöpft werden (diese würden etwa mit konventionellen Impfstoffen zur Verfügung stehen, für die in einzelnen Ländern schon Zulassungsverfahren eingeleitet worden sind). Die gegenwärtige Coronapolitik lässt nicht erkennen, dass diese Kriterien eingehalten werden – schon allein deshalb nicht, weil nahezu wahnhaft jeden Tag eine neue Verschärfung, Androhung oder Steigerung der Freiheitseingriffe geschieht.
Das ist keine rationale Politik der Gefahrenabwehr, sondern eine affekt- und ressentimentgeladene. Wieder einmal wird eine Bevölkerungsgruppe zu Sündenböcken gemacht, wird die Bevölkerung gegeneinander aufgehetzt und wird eine Zweiklassengesellschaft herbeigeführt. Wenn der baden-württembergische Ministerpräsident erklärt, nicht die Politiker machten die Politik, sondern das Virus, dann kommt eine Entpersonalisierung ins Spiel, die ich als Theologe durchaus als diabolisch bezeichne.
Eine Impfpflicht ist ein scharfer Grundrechtseingriff, ein Übergriff auf das Recht am eigenen Körper, für den es äußerst zwingende Begründungen braucht. Eine solche Impfpflicht stellt angesichts der noch ungenau erforschten, neuartigen genbasierten, in ihren Langzeitkomplikationen noch gar nicht erforschten, unter Absehung üblicher Prüfstandards unterhalb einer Regelzulassung eingeführten und in ihrer Wirkung begrenzten Impfstoffe einen Tabubruch dar, der ethisch nicht hinnehmbar ist. Wenn die Impfung schützen würde, müssten die Geimpften ja keine Angst vor Ungeimpften haben.
Die beschlossenen Zwangsmaßnahmen, z. B. die Abschaffung solidarisch finanzierter Schnelltests, sind sogar kontraproduktiv, weil es medizinisch sinnvoll wäre, selbst Geimpfte, die weiterhin Überträger sein können, zu testen. Mildere Mittel als eine Zwangsimpfung wurden mitunter politisch gar nicht geprüft, obwohl Vorschläge für einen besseren Schutz vulnerabler Gruppen oder eine Antikörperteststrategie durchaus prüfenswert wären (ja, Minister Spahn hat sich im Wahlkampf jetzt sogar „verplappert“, indem er sagte, dass die Pandemie zahlenmäßig mit Antikörpertests nie enden würde). Nur am Rande: Und die CDU verkauft in ihrem Wahlwerbespot das private Frisieren ohne Hygienekonzept während des „Lockdown“ als Solidaritätsleistung, obwohl ein Besuch im Friseursalon mit durchdachten Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen vermutlich weniger riskant gewesen wäre.
Eine flapsige Bemerkung sei erlaubt: Ich kenne in meiner Umgebung mittlerweile nahezu tausend Personen, die ich für den Medizinnobelpreis vorschlagen möchte – etwa, weil sie mehr wissen als das Robert-Koch-Institut oder ausgebildete Virologen. Die Impfungen haben – anders als konventionelle Impfungen gegen andere Krankheiten – nur eine begrenzte Wirksamkeit, siehe oben. Virologen warnen, dass Langzeitkomplikationen keineswegs unwahrscheinlich seien. Und das Robert-Koch-Institut sagt, dass cancerogene Nebenwirkungen nicht auszuschließen sind. Bei jeder harmlosen Kopfschmerztablette gibt es den Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, bei den neuen Impfstoffen soll auf einmal sogar eine Impfung mehr oder weniger im Vorbeigehen auf dem Baumarktparkplatz oder an der Supermarktkasse möglich sein. Von Anfang an wurde bei der Coronaimpfung nicht mit offenen Karten gespielt, wie Michael Esders konstatiert: „Die Kommunikation zur Impfkampagne schichtete von Beginn an mehrere Motivkomplexe von pragmatisch-hedonistisch bis sublim-moralisch, die zum Teil gleichzeitig aktiviert wurden. Dabei profitierte die Kampagne von den positiven Konnotationen der Begriffe ‚Impfung‘ und ‚Schutzimpfung‘, die eine Kontinuität zum Bewährten suggerieren und die Neuartigkeit – damit auch die Risiken – des genbasierten Verfahrens ausblenden. Den Auftakt bildete der so plumpe wie wirkungsvolle Marketingtrick der künstlichen Verknappung, die mit sprachlichen Mitteln wie den im Frühjahr 2021 lancierten Neologismen ‚Impfneid‘ und ‚Impfdrängler‘ hergestellt wurde.“
Es besteht in einer Krisensituation wie jetzt eine moralische Pflicht – in der Tat: aber nicht zum Impfen, sondern zur sorgfältigen, verantwortlichen, differenzierten ethischen Güterabwägung. Diese moralische Pflicht sollte jeder erfüllen. Die Gemeinschaft aber hat die selbstbestimmte, eigenverantwortliche Entscheidung des Einzelnen zu achten. Dabei haben wir es mit gravierenden Wertkonflikten zu tun. Diese können nur über den Weg der praktischen Konkordanz gelöst werden – und nicht so, dass einzelne Teilhaberechte vollkommen suspendiert werden.
Selbstverständlich besitzt der Staat auch Schutzpflichten. Aber es muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Ansonsten könnte man mit Verweis auf Schutzpflichten, so der frühere Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer, jedes Grundrecht aushebeln. Denn „eine Schippe“ mehr an Schutz und Sicherheit geht immer – aber dann gibt es keine Freiheit mehr. Gesundheitsschutz ist Aufgabe des Staates, ja. Absoluter Gesundheitsschutz (in den Worten der AOK-Werbung: „Alles bleibt anders. Und Gesundheit das Wichtigste.“) gehört nicht zum freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat. Und Widerstand sollte erwachen gegen eine Politik, die nicht rationalen Abwägungen folgt, sondern affektgeleitet nach Sündenböcken sucht, abweichende Überzeugungen verunglimpft, durch ihre Sprung- und Wahnhaftigkeit nahezu unberechenbar geworden ist und die mildere Mittel oder alternative Vorschläge gar nicht mehr zu prüfen bereit ist, was angesichts der gravierenden Freiheitseingriffe ebenfalls politisch eine moralische Pflicht wäre. Über einen Testnachweis in bestimmten sensiblen Bereichen können wir reden. Massenveranstaltungen gehören dazu, das Infektionsrisiko in der Gastronomie wird vermutlich überschätzt. Dass eine völlige Freigabe von Massenveranstaltungen selbst bei einer hohen Impfquote sinnvoll wäre, mag bezweifelt werden.
Für eine 2-G-Regel gibt es überhaupt keine guten Gründe. Tests haben einen Unsicherheitsfaktor, ja. Aber auch Geimpfte können weiterhin Überträger sein, wie etwa Impfdurchbrüche in Diskotheken jetzt zeigen. Um des hohen Gutes der Freiheit willen ist eine Schlechterstellung von Getesteten gegenüber Geimpften nicht zu rechtfertigen, sondern ein Menschenrechtseingriff. Wer jetzt die 2-G-Regel akzeptiert, sollte so ehrlich sein und alsbald auch das überzogene Allgemeine Gleichstellungsgesetz abschaffen.
Überdies muss verwundern, wie schnell Theologen und Sozialethiker jetzt bereit sind, soziale Teilhaberechte zu entziehen, nachdem ethische Hochglanzbegriffe wie Teilhabe, Anerkennung, Partiziption oder Beteiligungsgerechtigkeit in den letzten Jahren geradezu zum fünften Evangelium in Theologie und Kirchen geworden sind. Angesichts dessen bleibt es sehr fraglich, wie stumm (oder sollte ich sagen: kleinlaut?) die sozialethische Disziplin angesichts der aktuellen Politik geworden ist. Ich habe den Verdacht, dass man den Staat als Ausspender aller möglichen sozialen Wohltaten romantisiert hat, den harten Konflikten, die in einer Pandemie zwangsläufig entstehen, aber hilf- und sprachlos gegenübersteht.
Noch ein Wort zu den Kosten, über die gegenwärtig gleichfalls debattiert wird: eine sehr heikle Debatte. Hier nur soviel in Kürze: Soll künftig auch das Motorradfahren (häufig ein gefährliches Hobby ohne zwingendes Mobilitätserfordernis) eingeschränkt werden, wenn Blutkonserven knapp werden? Warum sollen andere für ein solches Wochenendvergnügen zahlen, wenn es zu schweren Unfällen und aufwendigen Operationen kommt? Warum soll die Solidargemeinschaft für Skiunfälle oder Krankheiten zahlen, die sich jemand bei einer Urlaubsfernreise zugezogen hat? Viele weitere Beispiele ließen sich finden. Wenn wir mit dem Argument, warum solle die Gemeinschaft dafür zahlen, auf Suche gehen, werden wir ganz viele Dinge finden, die wir nicht mehr solidarisch umlegen sollten. Ich bezweifle, dass unser Zusammenleben damit an Humanität und Freiheit gewinnt.
Und ein Zweites: Wer über die Kosten der Teststrategie diskutiert, der sollte auch über die Kosten ideologischer Großprojekte der Merkelära nicht schweigen oder über jene Kosten, die der Staat für Bereiche ausgibt, die nicht zu seinen Kernaufgaben gehören. Stattdessen erleben wir schon seit langem einen Staat, der seinen Kernaufgaben im Bereich innerer und äußerer Sicherheit, Katastrophenvorsorge und Zivilschutz nur noch unzureichend nachkommt. Mangelnde Grenzsicherung, ein gescheiterter Bundeswarntag, Versagen im Vorfeld der jüngsten Flutkatastrophe, oder der Niedergang der Bundeswehr sind nur einige Belege für diese Diagnose.
Wenn ein Theologenquartett im vergangenen Jahr für eine „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt Leipzig 2020) plädiert hat, dann geht es um einen Staat, der seine Kernaufgaben robust erfüllt und hierfür auch theologische Rückendeckung verdient, nicht einen Staat, der immer mehr gesellschaftliche Aufgaben an sich zieht, steuert, reguliert und bevormundet. Wenn Kritiker der aktuellen Coronapolitik von einem Staat sprechen, der Freiheitsrechte „nach Gutsherrenart“ zuteilt oder entzieht, dann stecken dahinter ganz konkrete Politikeräußerungen. Söder, um nur ein Beispiel zu nennen, hat schon vor dem Vertrauensbruch vom 10. August erklärt, dass er „Grundrechte zurückgeben“ wolle. Eine solche Politikeräußerung pervertiert den liberalen Rechts- und Verfassungsstaat und dessen Verfassungsordnung. Politiker geben keine Freiheiten zurück, sondern müssen sorgfältig begründen, wenn sie Freiheiten aus gerechten und notwendigen Gründen einschränken. Solche Gründe kann es geben. Aber je länger die Pandemie andauert, desto schlampiger werden die Begründungen der Exekutive für die freiheitseinschränkenden Maßnahmen.
Und die Moral von der Geschicht‘? Zwei sollen am Ende skizziert werden. Die aktuelle Stimmung im Land lässt den Eindruck entstehen, dass die seit den Neunzigerjahren forcierte Erziehung zu Toleranz, Zivilgesellschaft oder Demokratie offenbar wenig fruchtbar oder doch nur aufgesetzt war. Der herrschaftsfreie Diskurs verschwand, als er proklamiert wurde. Es wird viel Kraft und Anstrengung brauchen, die Polarisierung und Spaltung des öffentlichen Diskurses zu überwinden und zu einer rationalen Debatte zurückzukehren. Wir brauchen das streitbare Ringen um das bessere Argument und die beste Lösung. Und wir brauchen die sorgfältige, differenzierte ethische Abwägung. Beides findet sich gegenwärtig häufiger bei konservativen, freiheitlichen oder nationalliberalen Vertretern, weniger bei liberalen. Freiheit und Freiheit sind, wie der aktuelle Coronadiskurs zeigt, keineswegs immer dasselbe.
Zu einer rationalen Politik der Gefahrenabwehr gehört auch die Erkenntnis, dass Biosicherheit, zumal in einer globalisierten Welt, ein fragiles Gut ist: eine Erkenntnis, die im Vergleich zur atomaren Bedrohung auch schon zu Zeiten des Kalten Krieges politisch gern verdrängt wurde. Die Herausforderung, sich gegen bio-technologische Großschadensereignisse, etwa Infektionskrankheiten durch Zoonosen, Laborunfälle oder Bioterrorismus, zu wappnen, wird dem Staat auch „post coronam“ erhalten bleiben. Schon deshalb bleibt es wichtig, die gegenwärtigen Verwerfungen im politischen, medialen und öffentlichen Diskurs aufzuarbeiten:
„Wir brauchen“, so Ulrich Adam (ebd., S. 24 ff.) – „bewährte Handlungsstrategien, die nicht einfach – wie im Fall von Covid-19 – kurzerhand von staatlichen Stellen missachtet und durch ein Regime zentralisierter Bevormundung ersetzt werden können. Unvermeidlich wächst in ernsten Krisenlagen bei den zuständigen Politikern die Versuchung, die Gesellschaft in eine Art kollektiven ABC-Schutzanzug zu pressen. Aber eine solche Anmaßung ist zum Scheitern verurteilt; sie ist und bleibt, was sie schon Ende der 1980er Jahre zu Zeiten des Kalten Krieges war: eine kindlich-naive, wirklichkeitsfremde, hochgefährliche Illusion.“ Aufkeimende „Overkillangst“, hektischer Politaktionismus, ein affektgeleiteter Politikmodus, Diskursverengung, Verunglimpfungsstrategien und die Suche nach Sündenböcken bleiben schlechte Ratgeber, Corona sollte hier als warnender Präzedenzfall dienen. Stattdessen müssen wir den Diskurs führen über Deutungs- und Verhaltenskonzepte, die im Bedrohungsfall ein rationales Handeln ermöglichen und mit den Prinzipien eines freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates vereinbar sind. Denn wann, wenn nicht in der Krise, erweist sich, ob Verfassungsordnung und gesellschaftliches Ethos tatsächlich tragfähig sind.
Gibt es in der EU ein Recht auf Bildung?
Die Europäische Union (EU) befasste sich mit Bildung zunächst aus den praktischen Bedürfnissen des wirtschaftlichen Integrationsprozesses heraus. Grundsätzlich gilt, dass die Gemeinschaft nur dann in einem bestimmten Bereich tätig werden kann, wenn die Gründungsverträge Sie hierzu ermächtigen. Die heutigen Regelungen für den Bildungsbereich erkennen die nach und nach gewachsenen Bildungsaktivitäten auf europäischer Ebene in kodifizierter Form an. Der Vertrag von Nizza hat keine Neuregelung in Angriff genommen, doch ist für die nächste Zeit zumindest mittelbar mit einer Harmonisierung der Bildungspolitik in Europa zu rechnen.
Nach Art. 149 Abs. 1 des EG-Vertrages kann die Gemeinschaft im Bildungsbereich die Einzelstaaten lediglich unterstützen. Sie kann nur an vorhandene oder zumindest geplante Maßnahmen ihrer Mitglieder anknüpfen, was noch einmal unter den Vorbehalt der Erforderlichkeit gestellt wird: eine Negativschranke, die über das ohnehin geltende Subsidiaritätsprinzip hinausgeht. Dieses besagt, dass die höhere Ebene erst dann tätig werden soll, wenn ein Problem auf unterer Ebene nicht besser gelöst werden kann. Abs. 2 begrenzt die Zuständigkeit der EU auf europarelevante Ziele (z. B. Sprachförderung, Mobilität von Lehrenden und Lernenden, Austauschprogramme, Informations- und Erfahrungsaustausch oder Fernlernen). Abs. 3 erlaubt der EU, im Bildungsbereich mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten.
Kann die Gemeinschaft in der allgemeinen Bildung nur finanzielle Anreize setzen oder Lösungen vorschlagen, besitzt sie in der beruflichen Bildung nach Art. 150 weitergehende Möglichkeiten, mit Schwerpunkten in der Sozial- und Beschäftigungspolitik. Hier führt die EU eine eigene Politik durch und kann auch selbst Rechtsakte erlassen.
Ein ausdrückliches Recht auf Bildung findet sich in den europäischen Gemeinschaftsverträgen nicht; doch kann als notwendige Bedingung aus der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit sowie dem allgemeinen Diskriminierungsverbot ein Zugangsanspruch zu Bildungseinrichtungen für jene abgeleitet werden, die von der Freizügigkeit in Europa Gebrauch machen. Auch die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989, mit der die soziale Dimension des Binnenmarktes feierlich proklamiert wurde, kennt nur Bestimmungen über die Freizügigkeit und ein Recht auf Berufsausbildung. Ein Wandel vollzieht sich mit der EU-Grundrechtecharta (GRCh) von 2000.
Stand die europäische Bildungspolitik bisher im Dienst des Binnenmarktes, wird die EU mit Art. 14 GRCh nun erstmals zum eigenständigen Garanten eines umfassenden Rechts auf Bildung. Die Charta wurde 1999/2000 vom ersten Europäischen Konvent ausgearbeitet und im Dezember 2000 feierlich proklamiert. Bundestag wie Bundesrat hatten die Charta zuvor empfohlen. Rechtskraft sollte sie als Teil des europäischen Verfassungsvertrages erhalten. Nachdem der EU-Verfassungsprozess politisch vorerst gescheitert ist, bleibt auch der Grundrechtecharta die volle Rechtsverbindlichkeit verwehrt. Dennoch dient sie bereits als Interpretationsdirektive. Der Ende 2009 in Kraft getretene Lissabonvertrag zur Reform der EU verweist in Art. 6 auf sie. Keine der Bestimmungen der GRCh darf zulasten von Grundfreiheiten der Europäischen Menschenrechtskonvention oder nationaler Verfassungen ausgelegt werden; Rivalitäten zwischen den jeweiligen Gerichten sind dabei absehbar.
Die Charta bietet einen Vollkatalog an Grundrechten und beschränkt sich nicht allein auf solche Rechte, für die eine Kompetenz auf Seiten der Gemeinschaft vorliegt; diese überschießenden Rechte werden als Ausdruck der europäischen Wertegemeinschaft gesehen und sollen als Vorratsrechte für spätere Kompetenzerweiterungen dienen. Da für die Anwendung der GRCh die zuvor genannten Bestimmungen des EG-Vertrages maßgebend bleiben, begründet diese keine allgemeine Zuständigkeit der Union für den Bildungsbereich. Adressaten sind die Organe und Einrichtungen der Union sowie deren Mitgliedstaaten, sofern sie Unionsrecht durchführen.
Die Aufnahme von Sozialrechten in die GRCh war keineswegs unumstritten. Im Falle des Rechts auf Bildung gab es Stimmen, die dieses lediglich als Abwehr-, nicht aber als Teilhaberecht festschreiben wollten. In der Folge wurde das Recht auf Bildung nicht unter die Solidaritätsrechte, sondern in die in Kapitel II festgehaltenen Freiheiten eingeordnet; ein geplantes Recht auf freie Wahl der Bildungsstätte wurde fallengelassen. Wird die Wirksamkeit der festgeschriebenen Sozialrechte gegenwärtig zurückhaltend bewertet, könnte die spätere Rechtsprechung deren Wirkung doch noch ausweiten.
Art. 14 Abs. 1 GRCh formuliert ein jedermann zustehendes Teilhaberecht auf freien Zugang zu Bildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung. Ein Anspruch auf staatliche Leistungen wird an dieser Stelle nicht begründet, doch wird der Staat verpflichtet, einen Mindeststandard an schulischen Bildungseinrichtungen zu sichern. Betont werden der diskriminierungsfreie Zugang zu bestehenden Einrichtungen und die pädagogische Wahlfreiheit. Im Weiteren wird ein Teilhaberecht auf unentgeltlichen Pflichtschulunterricht formuliert. Verhindert werden soll, dass aus der Schulpflicht finanzielle Nachteile erwachsen. Die akademische Freiheit wird von Art. 13 GRCh geschützt.
Art. 14 Abs. 3 GRCh sichert das Erziehungsrecht der Eltern und die Gründungsfreiheit von Lehranstalten, sofern diese demokratischen Grundsätzen genügen: ein „Sonderfall“ des Rechts auf unternehmerische Freiheit. Ein staatliches Schulmonopol ist damit ausgeschlossen. Positive Leistungspflichten des Staates ergeben sich auch hier nicht. Staatlichen Eingriffen in den Erziehungsprozess soll vorgebeugt werden. Aus Sicht des Kindes sichert der betreffende Absatz das Recht, unter elterlichem Einfluss aufzuwachsen.
Ein wesentlicher Prüfstein dieser Bildungsfreiheit ist der Umgang mit Religion in der öffentlichen Schule. Kinder haben ein Recht, auch religiös sprachfähig zu werden. Und Eltern haben ein Recht, über die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen, auch im Rahmen der Schule.
Christliches Forum: Hygiene-Regime contra Christliche Sozialethik
„Christliches Forum“ übernimmt Beitrag zur Rolle der Christlichen Sozialethik innerhalb der aktuellen impfpolitischen Debatte:
Schlaglicht: Christliche Sozialethik scheitert angesichts einer Impfpflicht durch die Hintertür
„Es ist gerecht und solidarisch, dass Ungeimpfte die negativen Konsequenzen ihrer Entscheidung tragen müssen“, befand Andreas Lob-Hüdepohl, Ethiker an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und Mitglied des Nationalen Ethikrates, am 29. August 2021 in der Fernsehsendung „Berlin direkt“. Die am 10. August beschlossene 3-G-Regel sei akzeptabel. Alles in einem verbindlichen, freundlichen, lächelnden Tonfall vorgetragen, ganz „nüchtern“, wie er selber sagt.
Man reibt sich die Augen: Partizipation, soziale Teilhabe, Respekt und Anerkennung waren in den vergangenen Jahren Lieblingsthemen der Christlichen Sozialethik, und dies mitunter gesteigert bis zur unmittelbaren Anerkennung von Bedürfnissen, selbstbestimmten Identitäten und Gefühlen. Doch jetzt soll die Verweigerung sozialer Teilhaberechte, die Suche nach den ungeimpften Sündenböcken, die Spaltung in eine Zweiklassengesellschaft gerecht und solidarisch sein? Für Lob-Hüdepohl schon, wie er den Fernsehzuschauern erklärt: Denn die Solidargemeinschaft respektiere schließlich das Selbstbestimmungsrecht, nur müssten die Ungeimpften dann eben auch die negativen Konsequenzen tragen.
Richtig ist, dass Freiheit und Verantwortung die notwendigen Kehrseiten ein und derselben Medaille sind. Wer Freiheit in Anspruch nimmt, muss auch für die Folgen seiner Entscheidungen eintreten. Allerdings gilt dies im Rahmen einer Verfassungsordnung, die vom Vorrang des freien Subjekts und seiner Selbstbestimmung ausgeht. Lob-Hüdepohl stellt im Interview hingegen diese Verfassungsordnung auf den Kopf: Der Staat wird dazu legitimiert, Grundfreiheiten nach Gutsherrenart zuzuteilen oder zu entziehen. Doch nicht die Inanspruchnahme von Freiheit ist im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat begründungspflichtig, sondern deren Beschränkung. Und hierfür bedarf es triftiger Gründe.
Eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen, wie es seit Mitte August geschieht, wobei die Daumenschrauben nahezu wöchentlich immer mehr angezogen werden, ist eine Misstrauenserklärung gegen das freie Subjekt. Wer die Selbstbestimmung achten will, darf eine bestimmte Entscheidung nicht gleichzeitig zur Pflicht für andere machen wollen oder eine abweichende Entscheidung als „unethisch“ verunglimpfen. Dies gilt erst recht, wo elementare Freiheitsgüter wie das Recht am eigenen Körper bedroht sind. Der Pädagoge und Germanist Peter J. Brenner hat Anfang September in seinem Bildungsblog gewarnt: „Damit ist die vorletzte Bastion des abendländisch-neuzeitlichen Menschenbildes bedroht. Das ‚Recht auf körperliche Unversehrtheit‘ – Art. 2,2 GG, aber was zählt das schon – ist zur Disposition gestellt. Immerhin: Die letzte Bastion bürgerlicher Grundrechte wankt noch nicht. Jeder kann weiterhin denken, was er will, auch wenn es nicht unbedingt ratsam ist, diese Gedanken zu äußern. Hier gilt die Maxime, die Kant in seinem berühmten Aufklärungsaufsatz Friedrich II. zugeschrieben hat: ‚Räsonniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!'“
Einem Mitglied des Nationalen Ethikrates hätte angesichts der gravierenden Wertkonflikte, mit denen wir es zu tun haben, eine differenziertere und sorgfältigere ethische Urteilsbildung gut angestanden. Das fängt schon beim Blick auf die empirischen Anteile an. Die Impfung sei „kein tödliches Instrument“, in der Diskussion über etwaige Impfschäden, Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen würde etwas „hochgezogen, was abwegig ist“. Wie andernorts auch, folgt der Berliner Ethiker einem vermachteten Diskurs, in dem kritische Stimmen nicht vorgesehen sind. Statt Gegenpositionen zu prüfen, werden diese verunglimpft. Doch ist es gerade ein schon seit langem einseitig, manipulativ und affektgeleitet geführter öffentlicher Diskurs, der die Coronapolitik in eine Sackgasse geführt hat, sodass die Regierung nun mit immer mehr Druck gegen Teile der eigenen Bevölkerung arbeiten muss und glaubt, allein so Handlungsfähigkeit demonstrieren zu können.
Erst im August diagnostizierten Wissenschaftler mit einer in „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, veröffentlichten Erklärung: Kritischer Geist in der Krise. Pate im Hintergrund stand nicht zuletzt der Coronadiskurs, bei dem kritische, abweichende Stimmen deutlich an den Rand gedrängt wurden – mit deutlichen Folgen: Ein maßlos gewordenes Hygieneregime übernimmt quasireligiöse Funktionen und entpersonalisiert unser Zusammenleben. Nicht wir machen diese Politik, sondern das Virus, erklärte erst kürzlich der baden-württembergische Ministerpräsident. Entlarvender kann man es nicht sagen. Doch Entpersonalisierung ist nahezu ein diabolischer Vorgang. Wo niemand persönlich verantwortlich ist, erstirbt das Subjekt, am Ende aber auch die Rede von Gott. Denn das Virus spricht nicht von Gott.
Auch in einem anderen Punkt stellt Lob-Hüdepohl den medialen Dominanzdiskurs nicht in Frage: Wenn die Impfung die Geimpften schützen soll, müsste sich niemand vor Ungeimpften fürchten. Oder anders gesagt: Der Geimpfte hätte dann gar keinen ethischen Grund vom anderen Solidarität einzufordern. Der Risikoträger, der nicht geimpft ist, mag sich vielleicht selbst schaden. Aber das ist in Kauf zu nehmen, wenn die freie Entscheidungsfähigkeit gewollt ist. Der Staat hat seine öffentliche Schutzaufgabe erfüllt, sobald ein Impfangebot für alle vorliegt. Mehr kann und darf der liberale Rechts- und Verfassungsstaat nicht fordern.
Lob-Hüdepohl geht allerdings gar nicht davon aus, dass eine freie Entscheidung überhaupt sinnvoll sein könne. Doch es mag viele gute, zumindest ethisch respektable Gründe geben, warum sich Einzelne nach sorgfältiger, ethischer Abwägung nicht für eine Impfung entscheiden. Eine solche Entscheidung für oder gegen eine Impfung mit den neuen genbasierten Impfstoffen hängt vom persönlichen Risiko, der persönlichen Lebensführung, der individuellen Gefährdungslage, den eigenen Opportunitätskosten, von persönlichen Wertpräferenzen oder der Einschätzung der individuellen Vor- und Nachteile ab. Doch all diese Fragen kommen bei Lob-Hüdepohl nicht vor. Mindestens die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der eingeleiteten Zwangsmaßnahmen müsste ein namhafter Ethiker im Blick haben – sollte man meinen. Doch wo Moralisierung über die nüchterne Abwägung den Sieg davonträgt, scheint selbst basales Lehrbuchwissen verloren gegangen zu sein, etwa das Wissen über ethische Vorzugsregeln für die notwendige Güter- und Übelabwägung oder die Notwendigkeit, freiheitseinschränkende Maßnahmen daraufhin zu prüfen, ob diese geeignet und maßvoll sind. Da auch Gimpfte weiterhin das Virus übertragen könen, dürfte der Verzicht auf solidarische finanzierte Bürgertests ab Herbst geradezu kontraproduktiv sein.
Bei der drohenden 2-G-Regel, die dann Ungeimpfte zwangsläufig von bestimmten sozialen Vollzügen gänzlich ausschließt, kommt dem nationalen Ethikberater dann doch ein leiser Zweifel, aber auch nicht mehr. Ja, hier könnten Daseinsgrundfunktionen auf „sehr problematische“ Weise berührt sein. Als Fernsehzuschauer hätte man schon gern gewusst, wo für ihn eine rote Linie überschritten wäre. Doch kein Wort darüber, wie wichtig Berechenbarkeit, Klugheit und Augenmaß für den freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat sind. Am Ende bleibt alles schwammig, eben verbindlich und freundlich. Man hat den Eindruck, der Ethiker aus der Hauptstadt wolle nicht anecken, wolle sich die eigenen guten Gesprächskontakte in die Politik nicht verderben oder das eigene Netzwerk nicht gefährden.
Viele politische und gesellschaftliche Akteure sind an dieser Krise gescheitert, und leider eben vielfach auch die Vertreter der Kirchen und der Christlichen Sozialethik. Unser Land hat an Würde und Anstand verloren, mit langfristigen Folgeschäden für das soziale Zusammenleben und den öffentlichen Diskurs. Lob-Hüdepohl meldet sich immerhin zu Wort. Allenthalben jedoch herrscht in den Kirchenleitungen und theologischen Fakultäten vorwiegend dröhnendes Schweigen angesichts der impfpolitischen Kehrtwende. Grundwerte und Grundrechte unserer Verfassungsordnung müssen sich gerade in der Krise bewähren und tragfähig sein. Doch das zeigt sich in der aktuellen Coronapolitik gerade nicht.
Wer sonst immer von sozialer Teilhabe, Anerkennung und anderen sozialethischen Hochglanzbegriffen redet, dürfte angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen nicht schweigen – oder er wird unglaubwürdig. Das lautstarke Pochen auf Beteiligungsgerechtigkeit erweist sich nun als hohles Pathos. Warum dies so ist, hat viele Gründe. Auch Furcht vor persönlicher Repression dürfte eine Rolle dabei spielen, besser nichts zu sagen. Aber auch ein gewaltiger Verlust an religiöser Kraft kommt hinzu. Eine Kirche, die sich in Innerweltlichem und Vorletztem verliert (wobei ich als Sozialethiker keineswegs leugne, dass dies nicht auch Sache der Kirche wäre), weiß am Ende auch hierzu nichts Relevantes mehr zu sagen.
Wir werden lange daran arbeiten müssen, die Verwerfungen und Verletzungen, die jetzt entstehen, aufzuarbeiten. Und wir werden in der Tat sehr lange daran arbeiten müssen, wieder einen pluralismusfähigen, unvoreingenommenen öffentlichen Diskurs und auch gegenseitiges Vertrauen zurückzugewinnen. Einfach mal so von einer „Geste der Versöhnung“ zu sprechen, mit welcher der bayerische Ministerpräsident Ende August in einer Pressekonferenz die neuen Coronamaßnahmen seiner Regierung verkaufen wollte, wird nicht ausreichen.
Aber gegenwärtig müssen wir erst einmal aus der Krise herausfinden – ein Ende der Polarisierung und Spaltung unseres Zusammenlebens, wozu es sozialethisch viel zu sagen gebe, ist gegenwärtig alles andere als absehbar. Es geht um viel: Verfassungsordnung, Grundrechte und demokratische Kultur. Es bleibt zu hoffen, dass sich am Ende doch noch Sozialethiker finden lassen, die zu nüchterner Abwägung aus christlicher Verantwortung in der Lage sind, wo sich Irrationales und Wahnhaftes auf so beunruhigende Weise auszubreiten scheint – aber hoffentlich mit mehr Rückgrat, auf eine differenziertere, glaubwürdigere Weise und mit mehr Überzeugungskraft als der Kollege in seinem Fernsehauftritt.
Neuerscheinung: Antisemitismus an Schulen
Mit deutlicher Verspätung ist Heft 4/2020 der Zeitschrift engagement zum Thema Antisemitismus an Schulen erschienen.
Im Rezensionsteil werden folgende Bände vorgestellt:
- Bernd Ahrbeck: Was Erziehung heute leisten kann. Pädagogik jenseits von Illusionen (2020), rezensiert von Johannes Gutbrod
- Edeltraud Röbe, Marion Aicher-Jakob, Anja Seifert: Lehrer werden – Lehrer sein – Lehrer bleiben (2019), rezensiert von Wilhelm Wittenbruch
- Cornelia Remon, Rosemarie Godel-Gassner, Rafael Frick, Tillmann Kreuzer (Hgg.): Der Faktor „Geschlecht“ in Forschung und Lehre (2019), rezensiert von Katharina Dübgen
- Gerd Neuhaus: Glückskekse vom lieben Gott? Religionsunterricht zwischen Lebensweltorientierung und Glaubensvermittlung (2019), rezensiert von Peter Anders
- Barbara Brüning: Sterben + Tod (2019), rezenisert von Matthias Bär
- Sabine Achour, Peter Massing: Disziplinen des Politikunterrichts (2019), rezensiert von Axel Bernd Kunze