Schlaglicht: Christliche Sozialethik scheitert angesichts einer Impfpflicht durch die Hintertür

„Es ist gerecht und solidarisch, dass Ungeimpfte die negativen Konsequenzen ihrer Entscheidung tragen müssen“, befand Andreas Lob-Hüdepohl, Ethiker an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und Mitglied des Nationalen Ethikrates, am 29. August 2021 in der Fernsehsendung „Berlin direkt“. Die am 10. August beschlossene 3-G-Regel sei akzeptabel. Alles in einem verbindlichen, freundlichen, lächelnden Tonfall vorgetragen, ganz „nüchtern“, wie er selber sagt.

Man reibt sich die Augen: Partizipation, soziale Teilhabe, Respekt und Anerkennung waren in den vergangenen Jahren Lieblingsthemen der Christlichen Sozialethik, und dies mitunter gesteigert bis zur unmittelbaren Anerkennung von Bedürfnissen, selbstbestimmten Identitäten und Gefühlen. Doch jetzt soll die Verweigerung sozialer Teilhaberechte, die Suche nach den ungeimpften Sündenböcken, die Spaltung in eine Zweiklassengesellschaft gerecht und solidarisch sein? Für Lob-Hüdepohl schon, wie er den Fernsehzuschauern erklärt: Denn die Solidargemeinschaft respektiere schließlich das Selbstbestimmungsrecht, nur müssten die Ungeimpften dann eben auch die negativen Konsequenzen tragen.

Richtig ist, dass Freiheit und Verantwortung die notwendigen Kehrseiten ein und derselben Medaille sind. Wer Freiheit in Anspruch nimmt, muss auch für die Folgen seiner Entscheidungen eintreten. Allerdings gilt dies im Rahmen einer Verfassungsordnung, die vom Vorrang des freien Subjekts und seiner Selbstbestimmung ausgeht. Lob-Hüdepohl stellt im Interview hingegen diese Verfassungsordnung auf den Kopf: Der Staat wird dazu legitimiert, Grundfreiheiten nach Gutsherrenart zuzuteilen oder zu entziehen. Doch nicht die Inanspruchnahme von Freiheit ist im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat begründungspflichtig, sondern deren Beschränkung. Und hierfür bedarf es triftiger Gründe.

Eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen, wie es seit Mitte August geschieht, wobei die Daumenschrauben nahezu wöchentlich immer mehr angezogen werden, ist eine Misstrauenserklärung gegen das freie Subjekt. Wer die Selbstbestimmung achten will, darf eine bestimmte Entscheidung nicht gleichzeitig zur Pflicht für andere machen wollen oder eine abweichende Entscheidung als „unethisch“ verunglimpfen. Dies gilt erst recht, wo elementare Freiheitsgüter wie das Recht am eigenen Körper bedroht sind. Der Pädagoge und Germanist Peter J. Brenner hat Anfang September in seinem Bildungsblog gewarnt: „Damit ist die vorletzte Bastion des abendländisch-neuzeitlichen Menschenbildes bedroht. Das ‚Recht auf körperliche Unversehrtheit‘ – Art. 2,2 GG, aber was zählt das schon – ist zur Disposition gestellt. Immerhin: Die letzte Bastion bürgerlicher Grundrechte wankt noch nicht. Jeder kann weiterhin denken, was er will, auch wenn es nicht unbedingt ratsam ist, diese Gedanken zu äußern. Hier gilt die Maxime, die Kant in seinem berühmten Aufklärungsaufsatz Friedrich II. zugeschrieben hat: ‚Räsonniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!'“

Einem Mitglied des Nationalen Ethikrates hätte angesichts der gravierenden Wertkonflikte, mit denen wir es zu tun haben, eine differenziertere und sorgfältigere ethische Urteilsbildung gut angestanden. Das fängt schon beim Blick auf die empirischen Anteile an. Die Impfung sei „kein tödliches Instrument“, in der Diskussion über etwaige Impfschäden, Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen würde etwas „hochgezogen, was abwegig ist“. Wie andernorts auch, folgt der Berliner Ethiker einem vermachteten Diskurs, in dem kritische Stimmen nicht vorgesehen sind. Statt Gegenpositionen zu prüfen, werden diese verunglimpft. Doch ist es gerade ein schon seit langem einseitig, manipulativ und affektgeleitet geführter öffentlicher Diskurs, der die Coronapolitik in eine Sackgasse geführt hat, sodass die Regierung nun mit immer mehr Druck gegen Teile der eigenen Bevölkerung arbeiten muss und glaubt, allein so Handlungsfähigkeit demonstrieren zu können.

Erst im August diagnostizierten Wissenschaftler mit einer in „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, veröffentlichten Erklärung: Kritischer Geist in der Krise. Pate im Hintergrund stand nicht zuletzt der Coronadiskurs, bei dem kritische, abweichende Stimmen deutlich an den Rand gedrängt wurden – mit deutlichen Folgen: Ein maßlos gewordenes Hygieneregime übernimmt quasireligiöse Funktionen und entpersonalisiert unser Zusammenleben. Nicht wir machen diese Politik, sondern das Virus, erklärte erst kürzlich der baden-württembergische Ministerpräsident. Entlarvender kann man es nicht sagen. Doch Entpersonalisierung ist nahezu ein diabolischer Vorgang. Wo niemand persönlich verantwortlich ist, erstirbt das Subjekt, am Ende aber auch die Rede von Gott. Denn das Virus spricht nicht von Gott.

Auch in einem anderen Punkt stellt Lob-Hüdepohl den medialen Dominanzdiskurs nicht in Frage: Wenn die Impfung die Geimpften schützen soll, müsste sich niemand vor Ungeimpften fürchten. Oder anders gesagt: Der Geimpfte hätte dann gar keinen ethischen Grund vom anderen Solidarität einzufordern. Der Risikoträger, der nicht geimpft ist, mag sich vielleicht selbst schaden. Aber das ist in Kauf zu nehmen, wenn die freie Entscheidungsfähigkeit gewollt ist. Der Staat hat seine öffentliche Schutzaufgabe erfüllt, sobald ein Impfangebot für alle vorliegt. Mehr kann und darf der liberale Rechts- und Verfassungsstaat nicht fordern.

Lob-Hüdepohl geht allerdings gar nicht davon aus, dass eine freie Entscheidung überhaupt sinnvoll sein könne. Doch es mag viele gute, zumindest ethisch respektable Gründe geben, warum sich Einzelne nach sorgfältiger, ethischer Abwägung nicht für eine Impfung entscheiden. Eine solche Entscheidung für oder gegen eine Impfung mit den neuen genbasierten Impfstoffen hängt vom persönlichen Risiko, der persönlichen Lebensführung, der individuellen Gefährdungslage, den eigenen Opportunitätskosten, von persönlichen Wertpräferenzen oder der Einschätzung der individuellen Vor- und Nachteile ab. Doch all diese Fragen kommen bei Lob-Hüdepohl nicht vor. Mindestens die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der eingeleiteten Zwangsmaßnahmen müsste ein namhafter Ethiker im Blick haben – sollte man meinen. Doch wo Moralisierung über die nüchterne Abwägung den Sieg davonträgt, scheint selbst basales Lehrbuchwissen verloren gegangen zu sein, etwa das Wissen über ethische Vorzugsregeln für die notwendige Güter- und Übelabwägung oder die Notwendigkeit, freiheitseinschränkende Maßnahmen daraufhin zu prüfen, ob diese geeignet und maßvoll sind. Da auch Gimpfte weiterhin das Virus übertragen könen, dürfte der Verzicht auf solidarische finanzierte Bürgertests ab Herbst geradezu kontraproduktiv sein.

Bei der drohenden 2-G-Regel, die dann Ungeimpfte zwangsläufig von bestimmten sozialen Vollzügen gänzlich ausschließt, kommt dem nationalen Ethikberater dann doch ein leiser Zweifel, aber auch nicht mehr. Ja, hier könnten Daseinsgrundfunktionen auf „sehr problematische“ Weise berührt sein. Als Fernsehzuschauer hätte man schon gern gewusst, wo für ihn eine rote Linie überschritten wäre. Doch kein Wort darüber, wie wichtig Berechenbarkeit, Klugheit und Augenmaß für den freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat sind. Am Ende bleibt alles schwammig, eben verbindlich und freundlich. Man hat den Eindruck, der Ethiker aus der Hauptstadt wolle nicht anecken, wolle sich die eigenen guten Gesprächskontakte in die Politik nicht verderben oder das eigene Netzwerk nicht gefährden.

Viele politische und gesellschaftliche Akteure sind an dieser Krise gescheitert, und leider eben vielfach auch die Vertreter der Kirchen und der Christlichen Sozialethik. Unser Land hat an Würde und Anstand verloren, mit langfristigen Folgeschäden für das soziale Zusammenleben und den öffentlichen Diskurs. Lob-Hüdepohl meldet sich immerhin zu Wort. Allenthalben jedoch herrscht in den Kirchenleitungen und theologischen Fakultäten vorwiegend dröhnendes Schweigen angesichts der impfpolitischen Kehrtwende. Grundwerte und Grundrechte unserer Verfassungsordnung müssen sich gerade in der Krise bewähren und tragfähig sein. Doch das zeigt sich in der aktuellen Coronapolitik gerade nicht.

Wer sonst immer von sozialer Teilhabe, Anerkennung und anderen sozialethischen Hochglanzbegriffen redet, dürfte angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen nicht schweigen – oder er wird unglaubwürdig. Das lautstarke Pochen auf Beteiligungsgerechtigkeit erweist sich nun als hohles Pathos. Warum dies so ist, hat viele Gründe. Auch Furcht vor persönlicher Repression dürfte eine Rolle dabei spielen, besser nichts zu sagen. Aber auch ein gewaltiger Verlust an religiöser Kraft kommt hinzu. Eine Kirche, die sich in Innerweltlichem und Vorletztem verliert (wobei ich als Sozialethiker keineswegs leugne, dass dies nicht auch Sache der Kirche wäre), weiß am Ende auch hierzu nichts Relevantes mehr zu sagen.

Wir werden lange daran arbeiten müssen, die Verwerfungen und Verletzungen, die jetzt entstehen, aufzuarbeiten. Und wir werden in der Tat sehr lange daran arbeiten müssen, wieder einen pluralismusfähigen, unvoreingenommenen öffentlichen Diskurs und auch gegenseitiges Vertrauen zurückzugewinnen. Einfach mal so von einer „Geste der Versöhnung“ zu sprechen, mit welcher der bayerische Ministerpräsident Ende August in einer Pressekonferenz die neuen Coronamaßnahmen seiner Regierung verkaufen wollte, wird nicht ausreichen.

Aber gegenwärtig müssen wir erst einmal aus der Krise herausfinden – ein Ende der Polarisierung und Spaltung unseres Zusammenlebens, wozu es sozialethisch viel zu sagen gebe, ist gegenwärtig alles andere als absehbar. Es geht um viel: Verfassungsordnung, Grundrechte und demokratische Kultur. Es bleibt zu hoffen, dass sich am Ende doch noch Sozialethiker finden lassen, die zu nüchterner Abwägung aus christlicher Verantwortung in der Lage sind, wo sich Irrationales und Wahnhaftes auf so beunruhigende Weise auszubreiten scheint – aber hoffentlich mit mehr Rückgrat, auf eine differenziertere, glaubwürdigere Weise und mit mehr Überzeugungskraft als der Kollege in seinem Fernsehauftritt.

Neuerscheinung: Antisemitismus an Schulen

Mit deutlicher Verspätung ist Heft 4/2020 der Zeitschrift engagement zum Thema Antisemitismus an Schulen erschienen.

Im Rezensionsteil werden folgende Bände vorgestellt:

  • Bernd Ahrbeck: Was Erziehung heute leisten kann. Pädagogik jenseits von Illusionen (2020), rezensiert von Johannes Gutbrod
  • Edeltraud Röbe, Marion Aicher-Jakob, Anja Seifert: Lehrer werden – Lehrer sein – Lehrer bleiben (2019), rezensiert von Wilhelm Wittenbruch
  • Cornelia Remon, Rosemarie Godel-Gassner, Rafael Frick, Tillmann Kreuzer (Hgg.): Der Faktor „Geschlecht“ in Forschung und Lehre (2019), rezensiert von Katharina Dübgen
  • Gerd Neuhaus: Glückskekse vom lieben Gott? Religionsunterricht zwischen Lebensweltorientierung und Glaubensvermittlung (2019), rezensiert von Peter Anders
  • Barbara Brüning: Sterben + Tod (2019), rezenisert von Matthias Bär
  • Sabine Achour, Peter Massing: Disziplinen des Politikunterrichts (2019), rezensiert von Axel Bernd Kunze

Neuerscheinung: Recht als Gegenstand im Pädagogikunterricht

Rechtskunde fristet in unseren Schulen ein Nischendasein. Die aktuelle Politik, die unser Land in vielen Themenbereichen spaltet, zeigt, wohin es führt, wenn Rechtsfragen nicht mehr verstanden und zunehmend affektgeleitet, moralisierend und ressentimentgeladen diskutiert werden. In der aktuellen Festschrift zum achtzigsten Geburtstag des Kölner Fachdidaktikers Klaus Beyer plädiert der Bonner Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze dafür, die rechtskundlichen Anteile in den Fächern des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes zu stärken – ausgeführt am Beispiel des Pädagogikunterichts. Die Herausgeber schreiben in ihrer Einleitung:

„Axel Bernd Kunze geht in seinem Beitrag der in der Fachdidaktik bislang kaum beachteten Frage nach, welche Rolle rechtskundliche Anteile im Pädagogikunterricht übernehmen sollten. Er zeigt in zwei Schritten auf, welche Leistungen das Recht und eine funktionierende Rechtsordnung in einem demokratischen Gemeinwesen erbringen und auch welchen Gründen die Einführung in die demokratische Rechtsordnung notwendige Aufgabe schulischen Unterrichts ist. In einem dritten Schritte entfaltet er, orientiert an den pädagogischen Grundbegriffen, die Potentiale, die der Pädagogikunterricht aufweist, um an der Lösung dieser Aufgabe mitzuarbeiten.“

Axel Bernd Kunze: Alles, was recht ist!? – Recht als Gegenstand im Pädagogikunterricht – zugleich Überlegungen zur Rolle des Faches im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, in: Eckehardt Knöpfel, Elmar Wortmann (Hgg.): Pädagogische Bildung und Handlungskompetenz. Beiträge zur Theorie und Praxis ihrer Förderung (Didactica Nova; 32), Festschrift für Klaus Beyer, Baltmannsweiler: Schneider Verlag Hohengehren 2021, S. 90 – 108.

Weitere Informationen: https://paedagogik.de/alle-anzeigen-paedagogik/product/p%C3%A4dagogische-bildung-und-handlungskompetenz-2288/

Schlaglicht: Wie deutsch ist deutsch? – oder: Neues vom deutschen Untertanen

Wie deutsch ist deutsch?, fragt die ACADEMIA, die Zeitschrift des Cartellverbandes katholischer deutscher Studentenverbindungen, in ihrer aktuellen Ausgabe 4/2021 und zeigt auf dem Titel einen fröhlichen Gartenzwerg. Das Coverbild hat mich an den neuen Band „Der deutsche Untertan“ von Josef Kraus erinnert: Der Gartenzwerg auf dem dortigen Umschlagbild hat allerdings seine Mütze über die Augen gezogen. Ja, der deutsche Untertan ist zurück – oder war er nie weg? Thematisch geordnet, präsentiert Josef Kraus eine lange Liste politischer Fehlentwicklungen, die vom Souverän in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten widerspruchslos als vermeintlich alternativlos hingenommen wurden. Am Ende dieser Legislaturperiode kommt eine weitere Krise hinzu: ein Vertrauens- und Loyalitätsbruch in der Impfpolitik. Und wieder will der Souverän nicht hinsehen.

Eine Impfpflicht oder ein Zwangsregime gegen Ungeimpfte, wie Christoph Herbort-von Loeper in ACADEMIA (Nr. 4/2021, S. 6) fordert, wäre angesichts der noch ungenau erforschten neuen genbasierten Impfstoffe ein gewaltiger Tabubruch. Ein Staat, der den Körper seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – kollektiviert, verhält sich totalitär. Seit dem 10. August 2021 zeigt sich, dass eine freie Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen von der Politik nicht mehr gewollt ist. Die Geschichte zeigt, dass eine solche Politik noch nie gut ausgegangen ist.

Es gibt Gemeinwohlbelange, gar keine Frage. Doch vor körperlichen Zwangseingriffen müssen alle milderen Mittel ausgeschöpft sein. Hierzu zählt auch, auf konventionelle Impfstoffe zu warten, die immerhin schon eingekauft sind und hoffentlich bald zugelassen werden. Will der Staat freie, selbstbewusste, eigenverantwortliche Staatsbürger und keine gefügigen Untertanen, muss der Impfstoff frei wählbar sein. Dies baut Vorbehalte ab und schafft Vertrauen in eine Impfung. Weitere Aspekte wären bei einer sorgfältigen Güterabwägung zu bedenken, die hier nicht im Detail erörtert werden können. Personen, die sich nach sorgfältiger Abwägung gegen eine Impfung entscheiden, treffen eine ethisch verantwortliche Entscheidung, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat zu achten hat. Diesem sind aus guten Gründen Grenzen gesetzt. Eine Schutzverantwortung des Staates, welche die personale Freiheit der Einzelnen mit Füßen tritt,  wäre keine.

Eine affekt- und ressentimentgeladene Coronapolitik spaltet das Land in eine Zweiklassengesellschaft, hetzt das Volk gegeneinander auf, sucht wieder einmal nach Sündenböcken und entzieht einer bestimmten Bevölkerungsgruppe die sozialen Teilhaberechte. Eine solche Coronapolitik hat mit den Prinzipien Katholischer Soziallehre nichts zu tun. Und sie wird, wie es in einem Kommentar in der „Welt“ hieß, das gesellschaftliche Klima auf Jahrzehnte vergiften. Dies wird politisch in Kauf genommen – offenbar auch in der ACADEMIA. Wenn Kirche und Cartellverband zu dieser Politik, welche die Wertordnung unserer Verfassung auf den Kopf stellt, jetzt schweigen, sollten sie künftig auch nicht mehr von Demokratisierung, Personalität, sozialer Teilhabe und Gerechtigkeit reden. Diese Worte werden hohl klingen wie dröhnendes Erz oder eine lärmende Pauke.

PS: Immerhin ehrt es die ACADEMIA, dass sie zur eingangs genannten Frage auch einen Vertreter der AfD hat zu Wort kommen lassen.

Schlaglicht: Diskriminierung soll durch Diskriminierung bekämpft werden

Während die Grünen in ihrem Wahlwerbespot zur Bundestagswahl singen: „Ein schöner Land in dieser Zeit. Es regt sich Aufbruch weit und breit. Auf neuen Wegen. Bleiben nicht stehen“, zeigt die „Studierendenschaft“ an der Berliner Humboldt-Universität schon einmal, wohin die neuen Wege führen: Diskriminierung soll mit Diskriminierung bekämpft werden – also mit dem „sanften“ Hinweis, dass sich Weiße gar nicht erst um die ausgeschriebene Stelle bewerben sollten.

https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2021/weisse-menschen-stellenausschreibung-humboldt/

Laut „Welt“ vom 27. August 2021 sehe der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus in der betreffenden Stellenausschreibung einen „klaren Verstoß gegen die Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“. Wörtlich zitiert ihn die Zeitung: „Die Ausschreibung für eine Antidiskriminierungsstelle ist selbst diskriminierend. Ich erwarte, dass die Ausschreibung in dieser Form zurückgezogen wird.“ Und weiter – an den Wissenschaftssenator und den Regierenden Bürgermeister gerichtet: „Es ist nicht das erste Mal, dass die Gremien der studentischen Selbstverwaltung negativ auffallen. Ich erwarte, dass die Vorgänge dort vom Landesrechnungshof geprüft und kritischer beobachtet werden.“

Aber: Ich höre wohl die Worte, allein mir fehlt der Glaube. Grassers eigene Partei lässt gegenwärtig in der Coronapolitik alle Masken fallen, jeden demokratischen Anstand vermissen und unterläuft selbst den antidiskriminierenden Geist unserer Verfassungsordnung. Ein Freund sprach heute mir gegenüber von einem immer weiter und schneller wachsenden Chaos, das politisch über uns kommt. Ich kann es nicht mehr anders ausdrücken: Unser Land ist wahnsinnig geworden – und wird es an immer mehr Stellen. Gegen eine Pandemie oder gegen Diskriminierung kann man sich schützen, gegen politischen Wahnsinn, der selbst pandemisch wird, nicht.

Zum politischen Wahnsinn dieser Tage gehört, dass eine nur noch von Affekt und Ressentiments geleitete Politik nicht nur jedes Maß, sondern auch jegliche Kontinuität und Rationalität im Handeln verloren hat. Jeden Tag wird ein neuer Kursschwenk in der Infektionspolitik verkündet. Man hat den Eindruck, dass Politikern, denen in Umfragen die Felle
davonschwimmen, wild um sich schlagen. Die Freiheit an der Universität ist längst nicht die einzige Baustelle, an der wir für den Erhalt unserer Freiheitsordnung kämpfen und Widerstand leisten müssen, schrieb ich erst heute an einer Kollegin. Ja, ich sei in tiefer Sorge um die Zukunft unseres Vaterlandes.

Schlaglicht: Verfassungsordnung in der Krise

Ich bin in keiner Weise ein Impf- oder Technikgegner. Mich wundert aber schon, wie einseitig, technikgläubig, manipulativ und vereinfachend der öffentliche Diskurs über die Impfpolitik geführt wird – und das, obwohl wir über die Schutzwirkung, Folgen und Nebenwirkungen der neuen genbasierten Impfstoffe immer noch sehr wenig wissen. Wohlgemerkt: Ich meine keine „Querdenkerthesen“, man muss sich hierzu nur die Informationen des Robert-Koch-Instituts oder andere seriöse Quellen ansehen. Es bleiben sehr viele Fragen offen, über die ein sachlicher öffentlicher Diskurs so gut wie gar nicht stattfindet. Nur nebenbei: Rote Gentechnik ist neuerdings uneingeschränkt gut, bei grüner Gentechnik oder auch auf anderen Feldern der Technikdebatte sieht es anders aus. Aber zurück zum Kern: Wir stehen in der Pandemie- und Impfpolitik vor gravierenden Wertkonflikten, die nach einer differenzierten ethischen Güter- und Übelabwägung verlangen.

Und eine solche Güterabwägung vorzunehmen, bleibt in der gegenwärtigen Situation eine ethische Verplichtung jedes Einzelnen. Wohlgemerkt: Jede Abwägung – ob für oder gegen eine Impfung – ist eine gravierende ethische Güterabwägung, die sehr ernstzunehmen ist. Ich setze auf die neuen Impfstoffe, die schon eingekauft sind, auf konventioneller (z. B. Protein-)Technologie basieren und hoffentlich bald zugelassen werden (in anderen Ländern werden sie schon verimpft). Hier fällt meine ethische Güterabwägung deutlich anders aus.

Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss der Einzelne selbstbestimmt und verantwortlich treffen. Dies entspricht einem christlichen oder humanistischen Menschenbild, das auf Freiheit und Selbstbestimmung setzt. Eine Impfpflicht hingegen widerspricht dem Wesenskern des freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates. Und sie wäre angesichts der noch ungenau erforschten neuen genbasierten Impfstoffe ein gewaltiger Tabubruch. Ein Staat, der den Körper seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – kollektiviert, verhält sich totalitär. Nicht nur die öffentliche Polarisierung würde zunehmen, auch Loyalität gegenüber dem Staat, Vertrauen in Recht und Gesetz sowie grundlegende Prinzipien unseres Zusammenlebens würden irreparabel, zumindest auf Jahrzehnte, wie die „Welt“ in dieser Woche schrieb, beschädigt. Seit Dienstag zeigt sich nun sehr deutlich, dass eine freie Entscheidungsfähigkeit der Einzelnen von der Politik nicht mehr gewollt ist. Eine Gesellschaft, in der die Freiheit des Einzelnen nicht mehr geachtet wird, wäre nicht lebenswert.

Es gibt Gemeinwohlbelange, gar keine Frage. Auch diese müssen sorgfältig abgewogen werden. Doch vor körperlichen Zwangseingriffen müssen alle anderen, milderen Mittel ausgeschöpft sein. Hierzu zählt auch, auf Impfstoffe auf konventioneller Basis zu warten. Immerhin sind diese von Minister Spahn schon eingekauft. Ihre Zulassung steht hoffentlich bald bevor. Will der Staat freie, selbstbewusste, eigenverantwortliche Staatsbürger und keine gefügigen Untertanen, muss bei Buchung eines Impftermins auch der Impfstoff bekannt sein. Dies baut Vorbehalte ab und schafft Vertrauen in eine Impfung.

Weitere Aspekte wären bei einer differenzierten und sorgfältigen Güterabwägung zu bedenken. Personen, die sich nach einer sorgfältigen Abwägung gegen eine Impfung entscheiden, sind nicht als „impfunwillig“ zu verunglimpfen. Sie treffen eine achtenswerte, eigenverantwortliche, ethisch verantwortliche Entscheidunng. Eine solche nicht zu respektieren, wäre ein Verstoß gegen unsere freiheitliche Rechts- und Verfassungsordnung. Dem freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat sind aus guten Gründen Grenzen gesetzt. Eine Schutzverantwortung des Staates, welche die personale Freiheit der Einzelnen mit Füßen tritt,  wäre keine. Der Staat würde vielmehr totalitäre Züge annehmen. Die Geschichte hat gezeigt, dass solche gefährlichen Entwickungen noch nie gut ausgegangen sind.

Mit den Entwicklungen in dieser Woche hat die impfpolitische Debatte eine neue Qualität angenommen. Die politischen Entscheidungen vom Dienstag, die – wenn man die beschämenden Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten in der Presse verfolgt – nicht das Ende der Fahnenstange sein werden, stellen nicht nur einen ungeheuren politischen Vertrauens- und Loyalitätsbruch dar, sondern auch einen schwerwiegenden Tabubruch. Sie markieren eine Verrohung der politischen Debatte, einen Verlust an Verfassungsstaatlichkeit und einen deutlichen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Kollegin Ulrike Guérot von der Universität Bonn hat in der „Welt“ zu Recht geschrieben: „So aber schlittert ein politisches System von einer unplausiblen Maßnahme in eine andere – und rast wie eine Seifenkiste auf abschüssigem, immer undemokratischeren Boden. […] Impfen ist gut, aber es bleibt freiwillig, politische Nötigung zum Impfen ist verwerflich.“

Gerade in einer Krisensituation muss sich erweisen, ob eine Verfassungsordnung sowie deren Grundrechte und die ihnen zugrundeliegenden Grundwerte halten oder nicht. Und ich muss feststellen, sie tun es nicht – mit unabsehbaren Polarisierungen und Verwerfungen für den Frieden in unserem Land, die unsere Politiker offenbar billigend in Kauf nehmen. Leider ist unser Land an den politischen und ethischen Herausforderungen dieser Pandemie gescheitert. In dieser Pandemie, die fraglos eine große Herausforderung war, sind politische Fehler gemacht worden, etwa der verspätete Impfstart aufgrund europapolitischer Erwägungen. Länder, die schneller impfen konnten,  hatten ein besseres Zeitfenster, die anfänglich sehr hohe Impfbereitschaft der Bevölkerung auszunutzen. Weitere politische Fehler wären zu nennen. Statt diese aufzuarbeiten, wird jetzt nach Sündenböcken gesucht und werden bestimmte Bevölkerungsgruppen verunglimpft und diskriminiert. Das ist keine rationale, ethisch verantwortliche Politik. Und gegen eine solche Politik sträubt sich innerlich in mir alles. Jetzt hat sich die Politik dazu entschlossen, einer bestimmten Bevölkerungsgruppe die sozialen Teilhaberechte zu entziehen. Als Burschenshafter, Christ, Staatsbürger und Ethiker kann nich nur – wie die zitierte Kollegin aus Bonn – zu dem Schluss kommen, dass dies „verwerflich“ ist. Ein Staat, der sich zu einem solchen Weg entschließt, nimmt totalitäre Züge an. Und es beschämt mich, dass sich in unserem Land so wenig Widerstand dagegen regt. Aufgrund unserer historischen Erfahrungen sollten wir es besser wissen. Von einer freien Entscheidung für oder gegen das Impfen ist seit Dienstag aus meiner Sicht nicht mehr zu sprechen.

Ich gehe davon aus, dass in bestimmten Bereichen – und dies wird mittlerweile ja auch schon diskutiert – auch bereits Geimpfte getestet werden sollten. Wir wissen, dass auch geimpfte Personen weiterhin Überträger sein können. Wenn ich mir die Kosten ansehe, die unser Staat in anderen Bereichen ausgibt, die gar nicht zu seinen Kernaufgaben gehören, oder die Kosten, die durch ideologisch motivierte Großprojekte der Merkelära verursacht wurden, sehe ich nicht, warum wir uns eine verantwortliche Teststrategie finanziell nicht leisten können sollten. Wir brauchen wieder einen Staat, der sich auf seine Kernaufgaben besinnt und dort wieder handlungsfähig wird. Und zu diesen Kernaufgaben zählt auch ein robuster Katastrophen- und Zivilschutz.

Und noch ein letzter Gedanke: Mich wundert schon, wie selektiv die Menschenrechtsdebatte geführt wird, wenn es jetzt darum geht, wieder nach gesellschaftlichen Sündenböcken zu suchen. In den vergangenen Jahren sind die Schutzrechte und sozialen Leistungsrechte des Staates immer weiter ausgebaut worden, bis hinein in christdemokratische und liberale Milieus. Schauen wir uns nur die Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitik an, in welcher der Staat durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), Quotenregelungen (etwa in Unternehmensvorständen), gendersprachliche Vorschriften usw. immer größere Bereiche der Gesellschaft aus sozialrechtlichen Überlegungen seiner staatlichen Steuerung unterworfen hat. Ich habe in meinen Publikationen immer wieder auf die Fehlentwicklung hingewiesen, dass die Menschenrechte immer weniger als staatliche Abwehrrechte und immer stärker als Rechte an die Gesellschaft verstanden wurden. Und jetzt soll die Gesellschaft auf einmal alles selbst regeln, private Akteure bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminieren dürfen und von staatlichen Schutzpflichten ist gar nicht  mehr die Rede. Nein, das ist für mich nicht plausibel.

Unser Staat und seine politischen Akteure haben in den vergangenen Jahren nicht nur an Facon verloren, sie haben spätestens seit Dienstag auch an Würde und Anstand verloren. Zur Gesundung bräuchten wir vor allem wieder eine Politik, die zu rationalen Entscheidungen zurückfindet, und sich von Affekten und Ressentiments verabschiedet.

Rezension: Wie Menschenrechtsbildung gelingt

Axel Bernd Kunze rezensiert im Internetportal Socialnet den Band

Oskar Dangl, Doris Lindner: Wie Menschenrechtsbildung gelingt. Theorie und Praxis der Menschenrechtspädagogik. Verlag W. Kohlhammer (Stuttgart) 2020. 223 Seiten. ISBN 978-3-17-036929-0. 28,00 EUR. Reihe: Brennpunkt Schule

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