Neuerscheinung: Recht als Gegenstand im Pädagogikunterricht

Rechtskunde fristet in unseren Schulen ein Nischendasein. Die aktuelle Politik, die unser Land in vielen Themenbereichen spaltet, zeigt, wohin es führt, wenn Rechtsfragen nicht mehr verstanden und zunehmend affektgeleitet, moralisierend und ressentimentgeladen diskutiert werden. In der aktuellen Festschrift zum achtzigsten Geburtstag des Kölner Fachdidaktikers Klaus Beyer plädiert der Bonner Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze dafür, die rechtskundlichen Anteile in den Fächern des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes zu stärken – ausgeführt am Beispiel des Pädagogikunterichts. Die Herausgeber schreiben in ihrer Einleitung:

„Axel Bernd Kunze geht in seinem Beitrag der in der Fachdidaktik bislang kaum beachteten Frage nach, welche Rolle rechtskundliche Anteile im Pädagogikunterricht übernehmen sollten. Er zeigt in zwei Schritten auf, welche Leistungen das Recht und eine funktionierende Rechtsordnung in einem demokratischen Gemeinwesen erbringen und auch welchen Gründen die Einführung in die demokratische Rechtsordnung notwendige Aufgabe schulischen Unterrichts ist. In einem dritten Schritte entfaltet er, orientiert an den pädagogischen Grundbegriffen, die Potentiale, die der Pädagogikunterricht aufweist, um an der Lösung dieser Aufgabe mitzuarbeiten.“

Axel Bernd Kunze: Alles, was recht ist!? – Recht als Gegenstand im Pädagogikunterricht – zugleich Überlegungen zur Rolle des Faches im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, in: Eckehardt Knöpfel, Elmar Wortmann (Hgg.): Pädagogische Bildung und Handlungskompetenz. Beiträge zur Theorie und Praxis ihrer Förderung (Didactica Nova; 32), Festschrift für Klaus Beyer, Baltmannsweiler: Schneider Verlag Hohengehren 2021, S. 90 – 108.

Weitere Informationen: https://paedagogik.de/alle-anzeigen-paedagogik/product/p%C3%A4dagogische-bildung-und-handlungskompetenz-2288/

Schlaglicht: Wie deutsch ist deutsch? – oder: Neues vom deutschen Untertanen

Wie deutsch ist deutsch?, fragt die ACADEMIA, die Zeitschrift des Cartellverbandes katholischer deutscher Studentenverbindungen, in ihrer aktuellen Ausgabe 4/2021 und zeigt auf dem Titel einen fröhlichen Gartenzwerg. Das Coverbild hat mich an den neuen Band „Der deutsche Untertan“ von Josef Kraus erinnert: Der Gartenzwerg auf dem dortigen Umschlagbild hat allerdings seine Mütze über die Augen gezogen. Ja, der deutsche Untertan ist zurück – oder war er nie weg? Thematisch geordnet, präsentiert Josef Kraus eine lange Liste politischer Fehlentwicklungen, die vom Souverän in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten widerspruchslos als vermeintlich alternativlos hingenommen wurden. Am Ende dieser Legislaturperiode kommt eine weitere Krise hinzu: ein Vertrauens- und Loyalitätsbruch in der Impfpolitik. Und wieder will der Souverän nicht hinsehen.

Eine Impfpflicht oder ein Zwangsregime gegen Ungeimpfte, wie Christoph Herbort-von Loeper in ACADEMIA (Nr. 4/2021, S. 6) fordert, wäre angesichts der noch ungenau erforschten neuen genbasierten Impfstoffe ein gewaltiger Tabubruch. Ein Staat, der den Körper seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – kollektiviert, verhält sich totalitär. Seit dem 10. August 2021 zeigt sich, dass eine freie Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen von der Politik nicht mehr gewollt ist. Die Geschichte zeigt, dass eine solche Politik noch nie gut ausgegangen ist.

Es gibt Gemeinwohlbelange, gar keine Frage. Doch vor körperlichen Zwangseingriffen müssen alle milderen Mittel ausgeschöpft sein. Hierzu zählt auch, auf konventionelle Impfstoffe zu warten, die immerhin schon eingekauft sind und hoffentlich bald zugelassen werden. Will der Staat freie, selbstbewusste, eigenverantwortliche Staatsbürger und keine gefügigen Untertanen, muss der Impfstoff frei wählbar sein. Dies baut Vorbehalte ab und schafft Vertrauen in eine Impfung. Weitere Aspekte wären bei einer sorgfältigen Güterabwägung zu bedenken, die hier nicht im Detail erörtert werden können. Personen, die sich nach sorgfältiger Abwägung gegen eine Impfung entscheiden, treffen eine ethisch verantwortliche Entscheidung, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat zu achten hat. Diesem sind aus guten Gründen Grenzen gesetzt. Eine Schutzverantwortung des Staates, welche die personale Freiheit der Einzelnen mit Füßen tritt,  wäre keine.

Eine affekt- und ressentimentgeladene Coronapolitik spaltet das Land in eine Zweiklassengesellschaft, hetzt das Volk gegeneinander auf, sucht wieder einmal nach Sündenböcken und entzieht einer bestimmten Bevölkerungsgruppe die sozialen Teilhaberechte. Eine solche Coronapolitik hat mit den Prinzipien Katholischer Soziallehre nichts zu tun. Und sie wird, wie es in einem Kommentar in der „Welt“ hieß, das gesellschaftliche Klima auf Jahrzehnte vergiften. Dies wird politisch in Kauf genommen – offenbar auch in der ACADEMIA. Wenn Kirche und Cartellverband zu dieser Politik, welche die Wertordnung unserer Verfassung auf den Kopf stellt, jetzt schweigen, sollten sie künftig auch nicht mehr von Demokratisierung, Personalität, sozialer Teilhabe und Gerechtigkeit reden. Diese Worte werden hohl klingen wie dröhnendes Erz oder eine lärmende Pauke.

PS: Immerhin ehrt es die ACADEMIA, dass sie zur eingangs genannten Frage auch einen Vertreter der AfD hat zu Wort kommen lassen.

Schlaglicht: Diskriminierung soll durch Diskriminierung bekämpft werden

Während die Grünen in ihrem Wahlwerbespot zur Bundestagswahl singen: „Ein schöner Land in dieser Zeit. Es regt sich Aufbruch weit und breit. Auf neuen Wegen. Bleiben nicht stehen“, zeigt die „Studierendenschaft“ an der Berliner Humboldt-Universität schon einmal, wohin die neuen Wege führen: Diskriminierung soll mit Diskriminierung bekämpft werden – also mit dem „sanften“ Hinweis, dass sich Weiße gar nicht erst um die ausgeschriebene Stelle bewerben sollten.

https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2021/weisse-menschen-stellenausschreibung-humboldt/

Laut „Welt“ vom 27. August 2021 sehe der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus in der betreffenden Stellenausschreibung einen „klaren Verstoß gegen die Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“. Wörtlich zitiert ihn die Zeitung: „Die Ausschreibung für eine Antidiskriminierungsstelle ist selbst diskriminierend. Ich erwarte, dass die Ausschreibung in dieser Form zurückgezogen wird.“ Und weiter – an den Wissenschaftssenator und den Regierenden Bürgermeister gerichtet: „Es ist nicht das erste Mal, dass die Gremien der studentischen Selbstverwaltung negativ auffallen. Ich erwarte, dass die Vorgänge dort vom Landesrechnungshof geprüft und kritischer beobachtet werden.“

Aber: Ich höre wohl die Worte, allein mir fehlt der Glaube. Grassers eigene Partei lässt gegenwärtig in der Coronapolitik alle Masken fallen, jeden demokratischen Anstand vermissen und unterläuft selbst den antidiskriminierenden Geist unserer Verfassungsordnung. Ein Freund sprach heute mir gegenüber von einem immer weiter und schneller wachsenden Chaos, das politisch über uns kommt. Ich kann es nicht mehr anders ausdrücken: Unser Land ist wahnsinnig geworden – und wird es an immer mehr Stellen. Gegen eine Pandemie oder gegen Diskriminierung kann man sich schützen, gegen politischen Wahnsinn, der selbst pandemisch wird, nicht.

Zum politischen Wahnsinn dieser Tage gehört, dass eine nur noch von Affekt und Ressentiments geleitete Politik nicht nur jedes Maß, sondern auch jegliche Kontinuität und Rationalität im Handeln verloren hat. Jeden Tag wird ein neuer Kursschwenk in der Infektionspolitik verkündet. Man hat den Eindruck, dass Politikern, denen in Umfragen die Felle
davonschwimmen, wild um sich schlagen. Die Freiheit an der Universität ist längst nicht die einzige Baustelle, an der wir für den Erhalt unserer Freiheitsordnung kämpfen und Widerstand leisten müssen, schrieb ich erst heute an einer Kollegin. Ja, ich sei in tiefer Sorge um die Zukunft unseres Vaterlandes.

Schlaglicht: Verfassungsordnung in der Krise

Ich bin in keiner Weise ein Impf- oder Technikgegner. Mich wundert aber schon, wie einseitig, technikgläubig, manipulativ und vereinfachend der öffentliche Diskurs über die Impfpolitik geführt wird – und das, obwohl wir über die Schutzwirkung, Folgen und Nebenwirkungen der neuen genbasierten Impfstoffe immer noch sehr wenig wissen. Wohlgemerkt: Ich meine keine „Querdenkerthesen“, man muss sich hierzu nur die Informationen des Robert-Koch-Instituts oder andere seriöse Quellen ansehen. Es bleiben sehr viele Fragen offen, über die ein sachlicher öffentlicher Diskurs so gut wie gar nicht stattfindet. Nur nebenbei: Rote Gentechnik ist neuerdings uneingeschränkt gut, bei grüner Gentechnik oder auch auf anderen Feldern der Technikdebatte sieht es anders aus. Aber zurück zum Kern: Wir stehen in der Pandemie- und Impfpolitik vor gravierenden Wertkonflikten, die nach einer differenzierten ethischen Güter- und Übelabwägung verlangen.

Und eine solche Güterabwägung vorzunehmen, bleibt in der gegenwärtigen Situation eine ethische Verplichtung jedes Einzelnen. Wohlgemerkt: Jede Abwägung – ob für oder gegen eine Impfung – ist eine gravierende ethische Güterabwägung, die sehr ernstzunehmen ist. Ich setze auf die neuen Impfstoffe, die schon eingekauft sind, auf konventioneller (z. B. Protein-)Technologie basieren und hoffentlich bald zugelassen werden (in anderen Ländern werden sie schon verimpft). Hier fällt meine ethische Güterabwägung deutlich anders aus.

Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss der Einzelne selbstbestimmt und verantwortlich treffen. Dies entspricht einem christlichen oder humanistischen Menschenbild, das auf Freiheit und Selbstbestimmung setzt. Eine Impfpflicht hingegen widerspricht dem Wesenskern des freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates. Und sie wäre angesichts der noch ungenau erforschten neuen genbasierten Impfstoffe ein gewaltiger Tabubruch. Ein Staat, der den Körper seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – kollektiviert, verhält sich totalitär. Nicht nur die öffentliche Polarisierung würde zunehmen, auch Loyalität gegenüber dem Staat, Vertrauen in Recht und Gesetz sowie grundlegende Prinzipien unseres Zusammenlebens würden irreparabel, zumindest auf Jahrzehnte, wie die „Welt“ in dieser Woche schrieb, beschädigt. Seit Dienstag zeigt sich nun sehr deutlich, dass eine freie Entscheidungsfähigkeit der Einzelnen von der Politik nicht mehr gewollt ist. Eine Gesellschaft, in der die Freiheit des Einzelnen nicht mehr geachtet wird, wäre nicht lebenswert.

Es gibt Gemeinwohlbelange, gar keine Frage. Auch diese müssen sorgfältig abgewogen werden. Doch vor körperlichen Zwangseingriffen müssen alle anderen, milderen Mittel ausgeschöpft sein. Hierzu zählt auch, auf Impfstoffe auf konventioneller Basis zu warten. Immerhin sind diese von Minister Spahn schon eingekauft. Ihre Zulassung steht hoffentlich bald bevor. Will der Staat freie, selbstbewusste, eigenverantwortliche Staatsbürger und keine gefügigen Untertanen, muss bei Buchung eines Impftermins auch der Impfstoff bekannt sein. Dies baut Vorbehalte ab und schafft Vertrauen in eine Impfung.

Weitere Aspekte wären bei einer differenzierten und sorgfältigen Güterabwägung zu bedenken. Personen, die sich nach einer sorgfältigen Abwägung gegen eine Impfung entscheiden, sind nicht als „impfunwillig“ zu verunglimpfen. Sie treffen eine achtenswerte, eigenverantwortliche, ethisch verantwortliche Entscheidunng. Eine solche nicht zu respektieren, wäre ein Verstoß gegen unsere freiheitliche Rechts- und Verfassungsordnung. Dem freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat sind aus guten Gründen Grenzen gesetzt. Eine Schutzverantwortung des Staates, welche die personale Freiheit der Einzelnen mit Füßen tritt,  wäre keine. Der Staat würde vielmehr totalitäre Züge annehmen. Die Geschichte hat gezeigt, dass solche gefährlichen Entwickungen noch nie gut ausgegangen sind.

Mit den Entwicklungen in dieser Woche hat die impfpolitische Debatte eine neue Qualität angenommen. Die politischen Entscheidungen vom Dienstag, die – wenn man die beschämenden Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten in der Presse verfolgt – nicht das Ende der Fahnenstange sein werden, stellen nicht nur einen ungeheuren politischen Vertrauens- und Loyalitätsbruch dar, sondern auch einen schwerwiegenden Tabubruch. Sie markieren eine Verrohung der politischen Debatte, einen Verlust an Verfassungsstaatlichkeit und einen deutlichen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Kollegin Ulrike Guérot von der Universität Bonn hat in der „Welt“ zu Recht geschrieben: „So aber schlittert ein politisches System von einer unplausiblen Maßnahme in eine andere – und rast wie eine Seifenkiste auf abschüssigem, immer undemokratischeren Boden. […] Impfen ist gut, aber es bleibt freiwillig, politische Nötigung zum Impfen ist verwerflich.“

Gerade in einer Krisensituation muss sich erweisen, ob eine Verfassungsordnung sowie deren Grundrechte und die ihnen zugrundeliegenden Grundwerte halten oder nicht. Und ich muss feststellen, sie tun es nicht – mit unabsehbaren Polarisierungen und Verwerfungen für den Frieden in unserem Land, die unsere Politiker offenbar billigend in Kauf nehmen. Leider ist unser Land an den politischen und ethischen Herausforderungen dieser Pandemie gescheitert. In dieser Pandemie, die fraglos eine große Herausforderung war, sind politische Fehler gemacht worden, etwa der verspätete Impfstart aufgrund europapolitischer Erwägungen. Länder, die schneller impfen konnten,  hatten ein besseres Zeitfenster, die anfänglich sehr hohe Impfbereitschaft der Bevölkerung auszunutzen. Weitere politische Fehler wären zu nennen. Statt diese aufzuarbeiten, wird jetzt nach Sündenböcken gesucht und werden bestimmte Bevölkerungsgruppen verunglimpft und diskriminiert. Das ist keine rationale, ethisch verantwortliche Politik. Und gegen eine solche Politik sträubt sich innerlich in mir alles. Jetzt hat sich die Politik dazu entschlossen, einer bestimmten Bevölkerungsgruppe die sozialen Teilhaberechte zu entziehen. Als Burschenshafter, Christ, Staatsbürger und Ethiker kann nich nur – wie die zitierte Kollegin aus Bonn – zu dem Schluss kommen, dass dies „verwerflich“ ist. Ein Staat, der sich zu einem solchen Weg entschließt, nimmt totalitäre Züge an. Und es beschämt mich, dass sich in unserem Land so wenig Widerstand dagegen regt. Aufgrund unserer historischen Erfahrungen sollten wir es besser wissen. Von einer freien Entscheidung für oder gegen das Impfen ist seit Dienstag aus meiner Sicht nicht mehr zu sprechen.

Ich gehe davon aus, dass in bestimmten Bereichen – und dies wird mittlerweile ja auch schon diskutiert – auch bereits Geimpfte getestet werden sollten. Wir wissen, dass auch geimpfte Personen weiterhin Überträger sein können. Wenn ich mir die Kosten ansehe, die unser Staat in anderen Bereichen ausgibt, die gar nicht zu seinen Kernaufgaben gehören, oder die Kosten, die durch ideologisch motivierte Großprojekte der Merkelära verursacht wurden, sehe ich nicht, warum wir uns eine verantwortliche Teststrategie finanziell nicht leisten können sollten. Wir brauchen wieder einen Staat, der sich auf seine Kernaufgaben besinnt und dort wieder handlungsfähig wird. Und zu diesen Kernaufgaben zählt auch ein robuster Katastrophen- und Zivilschutz.

Und noch ein letzter Gedanke: Mich wundert schon, wie selektiv die Menschenrechtsdebatte geführt wird, wenn es jetzt darum geht, wieder nach gesellschaftlichen Sündenböcken zu suchen. In den vergangenen Jahren sind die Schutzrechte und sozialen Leistungsrechte des Staates immer weiter ausgebaut worden, bis hinein in christdemokratische und liberale Milieus. Schauen wir uns nur die Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitik an, in welcher der Staat durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), Quotenregelungen (etwa in Unternehmensvorständen), gendersprachliche Vorschriften usw. immer größere Bereiche der Gesellschaft aus sozialrechtlichen Überlegungen seiner staatlichen Steuerung unterworfen hat. Ich habe in meinen Publikationen immer wieder auf die Fehlentwicklung hingewiesen, dass die Menschenrechte immer weniger als staatliche Abwehrrechte und immer stärker als Rechte an die Gesellschaft verstanden wurden. Und jetzt soll die Gesellschaft auf einmal alles selbst regeln, private Akteure bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminieren dürfen und von staatlichen Schutzpflichten ist gar nicht  mehr die Rede. Nein, das ist für mich nicht plausibel.

Unser Staat und seine politischen Akteure haben in den vergangenen Jahren nicht nur an Facon verloren, sie haben spätestens seit Dienstag auch an Würde und Anstand verloren. Zur Gesundung bräuchten wir vor allem wieder eine Politik, die zu rationalen Entscheidungen zurückfindet, und sich von Affekten und Ressentiments verabschiedet.

Rezension: Wie Menschenrechtsbildung gelingt

Axel Bernd Kunze rezensiert im Internetportal Socialnet den Band

Oskar Dangl, Doris Lindner: Wie Menschenrechtsbildung gelingt. Theorie und Praxis der Menschenrechtspädagogik. Verlag W. Kohlhammer (Stuttgart) 2020. 223 Seiten. ISBN 978-3-17-036929-0. 28,00 EUR. Reihe: Brennpunkt Schule

https://www.socialnet.de/rezensionen/27860.php

Schlaglicht: Impfpflicht zerstört politisches Vertrauen

Eine Impfpflicht, die Matthias Schmidt im Leitartikel der Stuttgarter Zeitung vom 4. August 2021 fordert, widerspricht einem Menschenbild, das auf Mündigkeit und Eigenverantwortung setzt. Sie widerspricht dem Wesenskern des freiheitlichen Verfassungsstaates. Und sie wäre angesichts der noch ungenau erforschten, neuartigen genbasierten Impfstoffe ein Tabubruch. Ein Staat, der den Körper seiner Untertanen – Verzeihung: Staatsbürger – kollektiviert, verhält sich totalitär. Nicht nur die öffentliche Polarisierung würde zunehmen, das Vertrauen in den Rechtsstaat sowie grundlegende Prinzipien des Zusammenlebens würden irreparabel beschädigt.

Gewiss, es gibt Gemeinwohlbelange. Auch diese müssen sorgfältig abgewogen werden. Doch vor körperlichen Zwangseingriffen müssen alle milderen Mittel ausgeschöpft sein.  Hierzu zählt auch, auf Impfstoffe mit konventioneller Technologie zu warten. Immerhin sind diese von Minister Spahn schon eingekauft. Ihre Zulassung steht hoffentlich bald bevor. Will der Staat freie, selbstbewusste, eigenverantwortliche Staatsbürger und keine gefügigen Untertanen, muss bei Buchung eines Impftermins auch der Impfstoff bekannt sein. Dies baut Vorbehalte ab und schafft Vertrauen in eine Impfung.

Eine indirekte Impfpflicht, wie die Regierung sie jetzt plant, wäre ein gewaltiger Wählerbetrug, der viel politisches Vertrauen und kulturelles Kapital im Land zerstören würde – mit langfristigen, schwerwiegenden Folgen.

Schlaglicht: Grundlegende menschenrechtliche Missverständnisse in der aktuellen Impfdebatte

Ich bin in keiner Weise ein Impf- oder Technikgegner. Wer aber die aktuelle Impfdebatte verfolgt, muss sich schon wundenr, wie wenig im Zusammenhang mit den neuen, genbasierten Impfstoffen eine ernsthafte öffentliche Diskussion und Aufklärung über die noch offenen Fragen und dann auch möglichen Risiken oder Nebenwirkungen stattfinden. Ich teile an dieser Stelle, was der Historiker Volker Reinhardt im „schweizer monat“ vom Juni d. J. geschrieben hat: „Die gegenwärtige Debatte über die Art und Weise, wie sich die Ansteckung durch Covid-19 am effizienteten bekämpfen lässt, hat nicht zu einer Freiheit des Diskurses, sondern zur extremen Verengung, mehr noch: zu einer ideologischen Polarisierung, geführt, die an Lagerbildungen des Kalten Krieges erinnern. […] Zuzugeben, dass das Meinungsspektrum zur effizienten Bekämpfung von Covid-19 – dem vernünftigen und für alle verbindlichen Ziel – durchaus geteilter und das gesicherte Wissen über die Pandemie geringer ist, als der Anschein erweckt wird, wäre wahrscheinlich die beste Methode, Coronaleugnern und anderen Verschwörungstheoretikern das Wasser abzugraben.“ Zwangsmaßnahmen des Staates werden das ohnehin schon fragile Vertrauen in die Politik weiter schwächen, die öffentliche Polarisierung vorantreiben und am Ende weitere Freiheitseinschränkungen nach sich ziehen. Denn ein Staat, der kein Vertrauen mehr genießt, muss umso stärker zu Zwangsmitteln greifen.

Jede Impfung erfordert eine sorgfältige medizinische und ethische Abwägung. Dabei sehe ich durchaus einen Unterschied zwischen der Pockenschutzimpfung, zu der ein jahrzehntealtes Impfurteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, und den neuen, genbasiserten Impfstoffen, bei denen selbst nach Aussage des Robert-Koch-Instituts Langzeitfolgen noch nicht ausreichend getestet worden sind. Im Falle der bereits bestellten, hoffentlich bald auch zugelassenen Impfstoffe auf konventioneller Proteintechnologie fällt eine ethische Güterabwägung deutlich anders aus, auch wenn ich selbst dann weiterhin gegen eine Impfpflicht bin. Wohlgemerkt: Jede Entscheidung, ob für oder gegen eine Impfung, wirft gravierende Fragen auf. Denn jede Impfung birgt Chancen und Risiken und verlangt nach einer differenzierten Abwägung. Und diese kann in einer freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung nur der Einzelne treffen, wenn er nicht für Zwecke der Gemeinschaft einseitig funktionalisiert oder kollektiviert werden soll.

Und hier sehe ich einen entscheidenden Unterschied im Grund- und Menschenrechtsverständnis zwischen den verschiedenen Positionen der aktuellen Impfdebatte. Die Grund- und Menschenrechte richten sich an den Staat, nicht an den Einzelnen. Sie binden – als notwendiges Gegenstück zu dessen Gewaltmonopol – das Handeln des Staates, der keine uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den Körper seiner Staatsbürger besitzt. Die Verkehrung der Menschenrechte von Freiheitsrechten zur Legitimationsfigur für staatliche Eingriffe zeigt sich nicht allein in der Impfdebatte, sondern in vielen anderen Bereichen, die grund- und menschenrechtsrelevant sind, auch in der bildungsethischen Debatte. Ein Staat, der auf Zwangseingriffe, statt auf Aufklärung, Information und die mündige Entscheidung der Einzelnen setzt, gerät auf die schiefe Bahn und bekommt totalitäre Züge. Die Impfdebatte ist nicht das einzige Beispiel, bei dem die Menschenrechte immer häufiger nicht mehr als Abwehrrechte gegenüber dem Staat, sondern als Kollektivrechte verstanden werden, die den Staat zum Eingreifen ermächtigen. Dies ist eine fragwürdige Interpretation, die über kurz oder lang unser Freiheitsbewusstsein und Freiheitserleben erheblich beschneiden wird.

Es wird immer Wertkonflikte und Dilemmasituationen geben, die Grundrechtseinschränkungen verlangen. Diese dürfen aber um der Unteilbarkeit der Grundrechte willen nicht einseitig zulasten eines bestimmten Grundrechtes, etwa der körperlichen Unversehrtheit, gehen. Vielmehr ist im praktischen Vollzug nach einer Lösung zu suchen, bei der alle betroffenen Werte weitestgehend berücksichtigt werden. Und die notwendigen Einschränkungen müssen sich um der Freiheit willen rechtfertigen lassen.

Bevor in einer gravierenden Frage wie der nach einer Impfpflicht der – sehr schwerwiegende – Vorwurf des Egoismus oder der Verantwortungslosigkeit gegenüber einer Seite erhoben wird, sollten um des gerechten Spargrundsatzes willen freiheitsschonendere Eingriffe geprüft werden. Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass sowohl eine Entscheidung für als auch gegen eine Impfung eine ethisch verantwortliche sein kann, wenn sie nach sorgfältiger Güter- und Übelabwägung getroffen wird. Wenn ich etwas anderes unterstellen wollte, bräuchte ich dafür sehr gute Gründe. Schonendere Wege als eine Impfpflicht wäre die freie Wahl zwischen genbasierten und konventionellen Impfstoffen.