CHRISTLICHES FORUM übernimmt Kommentar zum Martinshirtenwort des Hildesheimer Bischofs:
Menschenrechtsbildung
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt Kampagne gegen Kathleen Stock
Wir verurteilen die jahrelang gegen die Philosophin Kathleen Stock betriebene Hetzkampagne auf das Schärfste. Es widerspricht dem Ethos des Wissenschaftlers, sich an verleumderischen Aktionen wie dem gegen Stock gerichteten „Offenen Brief gegen Transphobie in der Philosophie“ zu beteiligen, den 2021 auch deutsche Hochschullehrer unterzeichnet haben: darunter Robin Celikates, Professor an der Freien Universität Berlin; Jan Baedke, Juniorprofessor an der RUB; Postdocs und Promovierende an der FU und der HU Berlin, der RUB, der LMU München, der RWTH Aachen sowie an den Universitäten Augsburg, Bielefeld, Erfurt, Hannover, Köln, Konstanz, Leipzig, Münster, Potsdam und Tübingen. Derartiges Mobbing gegen eine Einzelne darf auf keinen Fall, wie es häufig vorkommt, als Diskursverlängerung verharmlost und gerechtfertigt werden. Studenten müssen lernen, andere Positionen zu ertragen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Dozenten wiederum stehen in der Verantwortung, diesbezüglich Vorbilder zu sein. Auch in Deutschland werden Kollegen auf solche Weise attackiert und diffamiert. Dieser Cancel Culture muss entschieden entgegengetreten werden. Wir bedauern den Rückzug von Kathleen Stock sehr und sichern ihr unsere volle Solidarität und Unterstützung zu.
(Quelle: Pressemitteilung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit vom 3. November 2021, https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/)
Neuerscheinung: Die aktuelle Ausgabe der „Tagespost“ kommentiert das neue Migrationspapier der beiden großen Kirchen
Axel Bernd Kunze:
Kein Kompass. Die Deutsche Bischofskonferenz und die EKD haben ein gemeinsames Papier zu ethischen Fragen der Migration vorgelegt. Eine kritische Analyse,
in: Die Tagespost 74 (2021), Nr. 44 v. 4. November 2021, S. 5.
Christliches Forum: Neuer Sozialethikbischof Heiner Wilmer segelt auf Zeitgeistwelle
CHRISTLICHES FORUM übernimmt aus BILDUNGSETHIK Kommentar zum Personalwechsel an der Spitze der für sozialethische Fragen zuständigen Kommission VI der Deutschen Bischofskonferenz:
Kommentar: Bischof Wilmer, geben Sie der Kirche sozialethisches Profil zurück
Auf ihrer Herbstvollversammlung haben die deutschen Bischöfe zahlreiche Posten neu vergeben. Neuer Vorsitzender der für gesellschaftliche und soziale Fragen zuständigen Kommisson VI ist der Hildesheimer Bischof, Dr. Heiner Wilmer. Er zählt zur jüngeren Garde innerhalb der Bischofskonferenz. Seine Amtszeit im norddeutschen Diasporabistum begann er seinerzeit mit einer Wallfahrt mit Jugendlichen und der Aktion „Schreib dem Bischof“. Mittlerweile ist der Zauber des Anfangs verflogen. Kritiker der bischöflichen Linie werden mit nichtssagenden Phrasen aus dem Kommunikationsbaukasten der kirchlichen Verwaltung abgefertigt. Ein prominentes Beispiel ist Walter Krämer, Präsident des Vereins Deutsche Sprache, der in diesem Jahr deutliche Kritik an einer neuen Handreichung des Bistums zu vermeintlich „geschlechtergerechter“ Sprache übte und seinen Kirchenaustritt androhte.
In öffentlichen Äußerungen hängt Bischof Wilmer die Latte hingegen hoch. So erklärte er bei Eröffnung der Weltsynode in seinem Bistum, die Kirche brauche keine „Reförmchen“, sondern eine Umkehr von „kirchlichen Selbstverständlichkeiten“. Es gehe um alles, um nichts weniger als eine andere Kirche, ohne das Gefüge von Oben und Unten, Macht und Ohnmacht, Haupt- und Ehrenamt. Kleiner geht es für den Bischof offenbar nicht. Und die Predigt endet mit dem Appell an die Gemeinden seines Bistums, sich auf einen „radikalen Weg der Begegnung, des Zuhörens und des Unterscheidens“ einzulassen. Offen bleibt, zwischen was die Gemeinden unterscheiden sollen.
Doch um markige Worte ist der Bischof nicht verlegen, in der Tat. Was lassen sie erwarten, wenn Bischof Wilmer demnächst das sozialethische Profil der Deutschen Bischofskonferenz prägen wird? Wie die schon erwähnte Handreichung zum sprachlichen Gendern zeigt, wohl weniger eine Kirche, die zu unterscheiden weiß, als vielmehr eine, die sich als anpassungsfähig an gesellschaftliche Trends erweist. Bereits mit Beginn seiner Bischofsweihe wirkte Bischof Wilmer bei öffentlich-medialen Auftritten stets sehr bemüht, so wie ein großer Junge, der keine Fehler machen will, der geliebt werden will. In Dienstzeugnissen heißt „bemüht“ letztlich durchgefallen. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass die Hildesheimer Ortskirche auf links getrimmt werden soll. Gendersprache, mehr Ämter für Frauen, gesellschaftliche Vielfalt, Klimabewegung, Willkommenskultur – Bischof Heiner geht voran, wenn es darum geht, mit Verve offene Türen einzurennen.
Bei strittigen Themen hält sich der innerkirchliche Revolutionär, der sich von der Weltsynode eine „spirituelle Revolution“ erträumt, hingegen merklich zurück. Hatte der Bischof im ersten Coronastillstand in einem verunglückten Deutschlandfunkinterview die Eucharistie mehr oder weniger für entbehrlich erklärt, hört man zu den gegenwärtigen Wertekonflikten einer Coronapolitik, die Maß und Mitte, Anstand und Würde verloren hat, nichts. Es gebe sozialethisch an dieser Stelle viel zu sagen, stattdessen herrscht aber ein dröhnendes Schweigen der Kirche, auch aus dem Hildesheimer Bischofshaus. Man will es sich mit den politischen Eliten nicht verscherzen. Auch in Sicherheitsfragen bleibt Wilmer, der bei pax christi engagiert ist, in der Komfortzone, wo er sich der allgemeinen Zustimmung eines linksliberalen Milieus sicher sein kann. Beim problematischen Experiment einer katholisch-muslimischen Kindertageseinrichtung in Gifhorn kooperiert die Kirche reichlich blauäugig mit dem umstrittenen Verband DITIB. Bei kritischen Nachfragen verweist der Bischof schmallippig auf die guten Erfahrungen vor Ort.
Wer Umkehr und Abkehr von Selbstverständlichkeiten predigt, sollte sozialetisch nicht einfach nur das kopieren, was gesellschaftlich en vogue ist. Ist die Freude und Hoffnung der Menschen auch unsere Freude und Hoffnung, fragt Bischof Heiner in der schon genannten Predigt in Richtung der Kirche. Die Beispiele, die er in seiner Antwort aufzählt, bleiben erwartbar und emotionslos. Einmal mehr werden Flüchtlinge erwähnt. Originell und streitbar wäre es gewesen, wenn der Bischof nach den Gefühlen derjenigen gefragt hätte, die durch sachlich nicht gedeckte 2G-Regeln gegenwärtig in ihren sozialen Teilhaberechten beschnitten werden. Oder nach den Gefühlen derjenigen, die sich durch sprachpolitische Übergriffe im freien Gebrauch ihrer Muttersprache verletzt und durch gendersprachliche Vorgaben moralisch unter Druck gesetzt sehen. Aber nein, das wäre dann doch zu viel erwartet – an Kritik gegenüber üblichen Selbstverständlichkeiten. Eine Kirche, die hier Gegenposition beziehen und kritische Fragen stellen wollte, bräuchte Standfestigkeit und Mut, gesellschaftlichen Gegenwind zu ertragen.
Amtsinhaber können mit ihrer Aufgabe wachsen. Dies soll auch dem neuen Sozialethikbischof zugestanden werden, auch wenn es bislang nicht so aussieht. Denn Umkehr bräuchte es in der Sozialethik allenthalben, etwa eine Abkehr von gesellschaftsreformerischem „Großsprech“ und eine Rückbesinnung auf die Tradition katholischen Staatsdenkens, eine Abkehr vom allzu verschwenderischen Umgang mit staatlichen Ressourcen und eine Rückbesinnung auf jenes Ordodenken, das die Katholische Soziallehre einmal auszeichnete, eine Abkehr von gesinnungsethischen Appellen und eine Rückbesinnung auf verantwortungsethische Abwägungsprozesse bei komplexen Wertkonflikten, eine Abkehr von einer schwammigen Verklärung gesellschaflicher Vielfalt und eine Rückbesinnung darauf, dass ein Staat mitunter robuste, schmerzhafte Entscheidungen treffen muss, eine Abkehr von sozialstaatlichen Beglückungsphantasien und eine Rückbesinnung auf freiheitliche Werte … Die Liste ließe sich fortsetzen.
Bischof Wilmer könnte den Beweis antreten, dass es ihm ernst ist mit einer Kirche, die sozialethisch Verantwortung übernimmt und nicht in Selbstverständlchkeiten oder Konventionalitäten aufgeht – wenn er wollte. Er könnte der Kirche in unserem Land wieder ein sozialethisches Profil zurückgeben, indem er nicht einfach gesellsdchaftliche Trends nur innerkirchlich verdoppelt. Er könnte, doch die bisherigen Erfahrungen stimmen skeptisch. Dennoch: Sehr geehrter Bischof Wilmer, alles Gute, das notwendige Unterscheidungsvermögen, Standfestigkeit und Gottes Segen für Ihre neue Aufgabe.
Christliches Forum: Wie in der Impfdebatte Fairness und Sachlichkeit auf der Strecke bleiben …
„Christliches Forum“ übernimmt Beitrag zur (innerkirchlichen) Impfdebatte:
Schlaglicht: Corona macht es möglich – eine Leserbriefseite wird zum Lehrbeispiel christlicher Nächstenliebe
Impfung als Zeichen von Nächstenliebe – unter dieser Überschrift setzt die Verlagsgruppe Bistumspresse, ein Verbund von zwölf nord- und mitteldeutschen Kirchenzeitungen, in ihrer Ausgabe vom 24. Oktober 2021 die Leserbriefdebatte zur Coronaimpfung fort. Die neue Leserbriefseite wird zu einem Lehrstück christlicher Nächstenliebe.
Und die Emotionen schlagen in der neuen Ausgabe der Kirchenzeitung hoch, nachdem fünf Leserbriefschreiber „sich berufen fühlten“ den Chefredakteur Ulrich Waschki zu kritisieren – so Dr. med. Walter Ecker. Was für eine Majestätsbeleidigung gegenüber der Vierten Gewalt. Der Mediziner wirft seinen andersdenkenden Kollegen aus der leserbriefschreibenden Zunft vor: „Keiner von ihnen hat auch nur ein wissenschaftlich fundiertes Arguement genannt.“ Ach ja, wir wissen schon: Die Wissenschaft hat festgestellt – und abweichende Meinungen sind eben erst gar keine Wissenschaft. Stattdessen ist sich Dr. Ecker seiner Sache sehr sicher: „Hardcore-Impfgegner“ – darunter geht es offenbar nicht – sind „beratungs-“ und „faktenresistent“, sie infizieren ihre Mitmenschen (Moment, können nicht auch Geimpfte das Virus weiter übertragen?) und – ach ja, sie sind nicht christlich. In früheren Zeiten hätte man so eine Argumentationsstrategie auch nicht „wissenschaftlich fundiert“, sondern moralisierend genannt.
Jeder mag sich über die Impfung sein eigenes Urteil bilden. So ist das in einer freien Debatte. Und es spricht nichts dagegen, sich von wissenschaftlich fundierten Argumenten überzeugen zu lassen. Doch stattdessen liefern die weiteren Leserbriefschreiber unfreiwillig den Beleg, wie vermachtet, emotionalisiert und moralisierend der Impfdiskurs geführt wird – und merken es nicht einmal. Für Bernhard Meyer aus Erfurt können die Gründe der anderen nur „vorgeschobene“ sein. Ingrid Seeseke aus Bremen ist „empört“, dass „solche Meinungen“ überhaupt abgedruckt werden! Richtig, die eigene Position wirkt umso überzeugender, wenn man andere Meinungen gar nicht erst zu Wort kommen lässt. Wo kämen wir denn sonst hin – in einem Land, das einmal Presse- und Meinungsfreiheit kannte. Alle im Gleichschritt marsch! – das ist „christliche Nächstenliebe“ oder „der christliche Weg“. Was brauchen wir in der Kirche noch den mündigen Christen und das freie Subjekt (anderslautende Stimmen nicht nur aus dem Synodalen Weg habe ich mir vermutlich nur eingebildet). Schön angepasst soll er sein, der Vorzeigechrist.
„Impfgegner sind die Spalter der Gesellschaft“, ist sich Elisabeth Müller aus Berlin einig. Ein solches moralisches Selbstbewusstsein könnte viel mit Projektion zu tun haben. Im Namen christlicher Nächstenliebe darf man neuerdings auch, was bisher nur „Rechtspopulisten“ zugestanden wurde: hetzen, ausgrenzen und Menschen abstempeln. Und Eleonore Recker-Korte aus Osnabrück dekretiert: „Grundrechte werden eingeschränkt, weil die Ungeimpften verhindern, dass Vorsichtsmaßnahmen unnötig werden.“ Nein, wir haben es nicht mit gravierenden Wertkonflikten und komplexen Abwägungsprozessen zu tun, sondern mit einem quasimoralischen Automatismus: Die sind eben selber schuld. Man merke: Die freie, selbstbestimmte, eigenverantwortliche Entscheidung über den eigenen Körper, Kern jeder Menschen- und Grundrechtsordnung, gehört nicht mehr zum Wesen christlicher Ethik.
Nun sollte man Leserbriefschreiber nicht mit Erwartungen überfordern. Eine größere Verantwortung tragen die Sozialethiker, Theologen und Bischöfe, die es besser wissen sollten – und schweigen. Und sich damit mitschuldig machen an einem politisch-gesellschaftlichen Klima, in dem wieder einmal nach Sündenböcken gesucht, die Freiheit mit Füßen getreten und einer bestimmten Bevölkerungsgruppe die sozialen Teilhaberechte entzogen werden. Sollte sich der Wind doch einmal wieder drehen, könnte den theologisch und kirchlich Verantwortlichen viel zu spät dämmern, welches Vertrauen sie jetzt verspielen – und Vertrauen ist ein wichtiges pastorales Gut.
Kommentar: Kirchen werden mit ihrem neuen Migrationspapier „Migration menschenwürdig gestalten“ ihrer politischen und sozialethischen Verantwortung nicht gerecht
Rund fünfundzwanzig Jahre nach ihrem ersten gemeinsamen Migrationspapier haben die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen am 21. Oktober 2021 ein Nachfolgedokument mit dem Titel Migration menschenwürdig gestalten (Gemeinsame Texte; 27) herausgebracht. Der Text soll – wie die großen Kirchen es ausdrücken – so etwas wie ein „migrationsethischer Kompass“ sein.
In dem Papier findet sich manches von dem wieder, was die politische wie innerkirchliche Debatte seit Beginn der Migrationskrise im Sommer 2015 geprägt hat, etwa die Kontroverse um gesinnungs-und verantwortungsethische Positionen. Das Dokument selber lehnt es ab, zwischen moralischer Gesinnung und politischer Verantwortung einen Gegensatz zu konstruieren. Allerdings scheitern die Autoren des Migrationswortes an ihrem eigenen Anspruch. Vielmehr gleitet das Papier an vielen Stellen in politischen Kitsch ab. Armut, Gewalt und Krieg seien „Treiber der Migration“ (S. 111). In einer Welt, in der all dies nicht mehr vorkomme, „bräuchte sich keine Gesellschaft Sorgen um zu viel Ein- oder Auswanderung zu machen“ (ebd.). Ja, endlich – möchte man ausrufen: Warum ist bisher noch niemand auf diese Idee gekommen!?
Man sollte von den beiden großen Kirchen erwarten dürfen, dass sie sich auf höherem Niveau zu komplexen politischen Fragen äußern. Schon die empirische Grundlage überzeugt nicht: Das Schleuserunwesen als schmutziges Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität lebt davon, dass ein gestiegenes Wohlstandsniveau in den Herkunftsländern ausgenutzt wird. Dann fällt bei der sozialethischen Urteilsbildung einmal mehr auf, wie wenig die Sorge um gesicherte Staatlichkeit eine Rolle spielt. Der Staat erscheint vor allem als Adressat sozialer Leistungen und gesellschaftlicher Teilhabechancen. – Nur am Rande: Angesichts einer ressentimentsgeladenen Corona- und Impfpolitik, die einem Teil des eigenen Volkes soziale Teilhaberechte entzieht, Ungeimpfte zu Sündenböcken abstempelt und die Entscheidungsfreiheit des eigenverantwortlichen Subjekts verneint, sucht man ähnliche Worte der Kirchen und der Sozialethik vergeblich. Angesichts der Unteilbarkeit von Menschenrechten steigert dies gegenwärtig nicht die Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit der kirchlichen Sozialverkündigung.
Staatliche Leistungsfähigkeit ist kein fester Besitzstand, um sie muss immer wieder neu gerungen werden. Bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Papiers sagte die Münsteraner Sozialethikerin Marianne Heimach-Steins, eine der Mitverfasserinen: „Auf jeder Seite aller möglichen (politischen) Grenzen befinden sich Menschen.“ Keine Frage. Dies erübrigt aber nicht, danach zu fragen, welchen Wert gesicherte Grenzen für die Handlungsfähigkeit des Staates, die Rechtssicherheit, die Stabilität und den kulturellen Frieden eines Landes haben. Ein Grund, dass solche Fragen im Dokument weitgehend ausgeblendet werden, ist in einem diffusen Ethos weltweiter Geschwisterlichkeit zu suchen, wie es in der jüngsten päpstlichen Sozialverkündigung verstärkt hervorgehoben wird und das immer wieder im Papier durchscheint – mit der Folge, dass eine klare Vorstellung von den Aufgaben des Staates nicht zu erkennen ist. Doch nur ein handlungsfähiger Staat wird auf Dauer auch die Menschenrechte schützen können.
Ein weiterer Grund ist eine Idealisierung gesellschaftlicher Vielfalt, die das gesamte Dokument durchzieht und kulturelle Konflikte weitgehend ignoriert. Sofern von letzteren die Rede ist, geschieht dies allenfalls in Halb- oder Nebensätzen. Zählen Koranschulen, Verschleierung von Frauen, Ablehnung von Homosexualität oder islamisch motivierter Antisemitismus auch zur gewollten Zunahme gesellschaftlicher Vielfalt? Dass eine „Willkommenskultur“ nicht immer gelingt, wird „rechtspopulistischen“ Einflüssen auf die Debattenkultur angelastet. Einmal mehr zeigt sich hier die Strategie, unliebsame Positionen abzustempeln und von vornherein aus dem öffentlichen Diskurs auszugrenzen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den realen Konflikten einer immer inhomogener werdenden faktischen Einwanderungsgesellschaft findet sich nicht. Man muss an dieser Stelle gar nicht auf Ehrenmorde, die Vorgänge der bekannten Kölner Silvesternacht oder spektakuläre Gewaltangriffe anspielen, genügen kann schon ein Blick in eine der gar nicht mehr so wenigen Schulen, in denen die Mehrzahl der Schüler mittlerweile nicht mehr Deutsch als Muttersprache spricht.
Wer, wie im Migrationspapier der Fall, Einbürgerung erleichtern will und Anpassungsanforderungen von Zugewanderten kleinredet, wird den Integrationswillen bremsen, damit aber künftige kulturelle Konflikte noch verstärken. „Viele Formen der Migration verweisen auf international ungelöste Probleme fairer Teilhabe“, so Heimbach-Steins bei Vorstellung des Papiers. Das mag sein, kann aber kein Grund sein, sich vor unangenehmen Entscheidungen auf staatlicher Ebene zu drücken. Denn fehlender Wille zu einer robusten Migrations- und Einwanderungspolitik wird die äußere wie innere Sicherheit nicht befördern.
Die vereinfachende, schöngefärbte Sicht auf gesellschaftliche Vielfalt wird durch eine kanonisch ausgerichtete biblische Grundlegung verstärkt, die sich selektiv und gelenkt ausnimmt. So werden Texte aus dem Alten Testament, die Fremdheit und Abgrenzung betonen, weitgehend ausgespart. Die Auswahl der herangezogenen Bibelstellen wirkt durch die politische Grundlinie des Papiers beeinflusst. So wird man in der Bibel aber auch nur das finden, was man finden will.
Ferner betreibt das Papier die mindestens seit 2015 bekannte Camouflage, wenn über Migration gesprochen wird. Einerseits ist immer wieder von Asyl- und Schutzsuchenden die Rede. Andererseits wird gleich zu Beginn das Narrativ vom Einwanderungsland Deutschland gleichsam als Vorzeichen vor das gesamte Papier gesetzt. Beide Themen wären bei einer sorgfältigen ethischen Abwägung deutlich zu unterscheiden. Und wenn schon von einem Einwanderungsland gesprochen wird, müsste redlicherweise darüber reflektiert werden, dass dies für Deutschland allenfalls de facto gilt. Denn bis heute gibt es keine Einwanderungspolitik im engeren Sinne. Auch der von einer künftigen Ampelkoalition ins Auge gefasste „Spurwechsel“ zur Gewinnung von Fachkräften fußt auf der Asylpolitik.
Die grüne Kanzlerkandidatin erklärte im Wahlkampf, sie wolle im Kanzleramt lernen. Was vielleicht sympathisch rüberkommen sollte, bleibt ein politisch gefährlicher Dilettantismus. Und wer Migration als „Lernort staatlicher […] Aufgaben“ (S. 96) verniedlicht, wie die Autoren des Migrationspapiers, verkennt die gewaltigen Anstrengungen, die notwendig sind, ein geordnetes staatliches Gemeinwesen auf Dauer zu sichern. Das Papier verheddert sich auch an anderen Stellen in seiner eigenen Bildsprache.
So wird der eingangs schon erwähnte „migrationsethische Kompass“ als Aufgabe bezeichnet (S. 96). Oder es heißt, mit einem solchen Kompass könnten „notwendige Abwägungen und Entscheidungen getroffen werden“. Ein Kompass ist keine Aufgabe und trifft auch keine Entscheidungen. Er bleibt ein Hilfsmittel, das Seefahrer dabei unterstützt, den rechten Weg zu finden. In diesem Fall: ein Hilfsmittel, mit dem komplexe politische und ethische Probleme beurteilt werden können. Dies allerdings nur dann, wenn ein solches Hilfsmittel auch sachgerecht angewandt wird.
Doch krankt das Migrationspapier daran, dass dieses methodisch äußerst dürftig bleibt. Zwar wird im Papier an verschiedenen Stellen von der Notwendigkeit differenzierter Abwägungen gesprochen, so heißt es etwa im fünften Kapitel: „Auf allen Ebenen der ethischen Reflexion wie der politischen Gestaltung von Migration ist dabei ein verantwortliches Abwägen zwischen verschiedenen Gütern notwendig und unvermeidlich“ (S. 96). Nur gerade eine solch verantwortliche, differenzierte Güterabwägung wird im Papier nicht geleistet. Es fehlt eine gründliche, unvoreingenommene Wahrnehmung der gravierenden Wertkonflikte, die mit Migration einhergehen, und der damit verbundenen Folgen. Der Text spricht von ethischen Vorzugsregeln, die helfen, zwischen „dem Gebotenen und dem Möglichen“ (ebd.) zu unterscheiden; überzeugend angewandt werden sie aber nicht. Dies mag zwei Gründe haben:
Zum einen fehlt den Autoren des Papiers die notwendige Haltung, abweichende Positionen unvoreingenommen, auf Basis des Selbstverständnisses des Gegenübers wahrzunehmen. Eine differenzierte Güterabwägung setzt voraus, überhaupt erst einmal damit zu rechnen, dass der andere, der eine abweichende Position vertritt, für diese ebenfalls gute Gründe haben könnte. Erst dann kann um das bessere Argument ernsthaft gerungen werden. Dies gelingt aber nicht, wenn Gegenpositionen etwa vorschnell als „populistisch“ etikettiert und aussortiert werden.
Zum anderen liegt dem Migrationspapier von an Anfang an eine Perspektivverengung zugrunde, die aus der begrenzten Auswahl des benutzten Instrumentariums für die sozialethische Orientierung herrührt. Wenn migrationsethische Konflikte allein mit einem migrationsethischen Kompass angegangen werden, können Probleme rechts und links davon gar nicht erst wahrgenommen werden. So bleiben staatliche, wirtschaftliche, sicherheitspolitische oder auch kulturstaatliche Fragen im Migrationspapier merklich unausgeleuchtet. Doch ungeregelte oder illegale Migration hat gravierende Auswirkungen, die weit über den engeren Bereich der Asyl-, Ausländer- oder Einwanderungspolitik hinausreichen. Eine künstliche methodische Blickverengung führt dazu, dass Problemlagen verkürzt wahrgenommen werden und die Antworten am Ende einseitig oder verkürzend ausfallen.
Das christliche Staatsdenken war zu Recht von Vorbehalten gegen ein politisches Schwärmertum gezeichnet, wie es sich gegenwärtig im diffusen Ideal eines globalen Gemeinwohls oder weltweiter Geschwisterlichkeit zeigt. „Fratelli tutti“ lässt grüßen.
Das Papier benennt am Ende einen beeindruckenden Katalog im Zusammenhang mit Migration zu gestaltender politischer Aufgaben – das ist richtig. Soll dies gelingen, bräuchte es allerdings in der migrationsethischen Debatte eine breitere Wahrnehmung der Konfliktlagen, mehr Realismus und ein erneuertes Bewusstsein für Notwendigkeit und Wert staatlichen Handelns. Das Migrationspapier der Kirchen fasst sein Ideal einer künftigen „Weltmigrationsordnung“ – kleiner geht es offenbar nicht – in zwei Grundsätzen zusammen, die wohl an John Rawls und desen Gerechtigkeitstheorie erinnern sollen: „(1) Niemand sollte gezwungen sein, aus seiner alten Heimat auswandern zu müssen. (2) Jeder und jedem sollte es möglich sein, in eine neue Heimat einwandern zu können“ (S. 111). Die beiden Grundsätze sollen vermutlich elementar wirken, bleiben in ihrem systematischen Stellenwert aber unklar, was ein mögliches politisches Radikalisierungspotential verschleiert. Denn auch wenn die Autoren betonen, diese beiden Grundsätze ließen sich „nicht eins zu eins in nationale Politik“ (ebd.) umsetzen, liefe ein solches Migrationsregime über kurz oder lang auf eine unbegrenzte Niederlassungsfreiheit hinaus. Eine solche Utopie mag am akademischen Schreibtisch fernab vom Getümmel der Welt vielleicht leicht formuliert werden, dem Alltag einer Mehrheit der Kirchenmitglieder dürfte sie nicht entsprechen. Und wie in einer solchen Welt, verlässliche staatliche Institutionen, demokratische Teilhabe, kulturelle Stabilität und gesellschaftliche Solidarität noch organisiert werden sollten, bleibt ebenso fraglich. Eine solche Welt liefe auf beständige Verteilungskämpfe und politische Aushandlungsprozesse hinaus, und damit auf permanente Überforderung.
Schlaglicht: Vom Wert der Unvoreingenommenheit
Unterricht, der überwältigt, widerspricht dem Bildungsgedanken und der Befähigung des Einzelnen zur Selbstbestimmung. Schüler sollen nicht für eine bestimmte weltanschauliche, parteipolitische Sichtweise oder ein singuläres Problemverständnis vereinnahmt werden. Es geht beim Überwältigungsverbot und seinem Pendant, dem Kontroversitätsgebot, nicht um Wertneutralität, wohl aber um Unvoreingenommenheit. Was kontrovers diskutiert wird, muss auch didaktisch kontrovers aufbereitet werden. Ich muss bereit sein, das Selbstverständnis des anderen wahrzunehmen, und ich muss zunächst unterstellen, dass der andere gute Gründe hat, anders zu urteilen als ich. Ich muss diese Gründe nicht akzeptieren. Aber ich muss zulassen, dass es andere Arguemnte gibt, die ausgesprochen werden dürfen und die ich zumindest prüfen muss. Erst dann kann kontrovers gestritten und um das bessere Argument gerungen werden.
Wo Haltung und Quote regieren, hat eine solche Einstellung keine Chance mehr. Unvoreingenommenheit und der Verzicht auf Überwältigung in Unterricht und Lehre setzen Freiheitsbewusstsein voraus, und die Fähigkeit, Wertkonflikte überhaupt wahrzunehmen. Dies gilt für beide Seiten: Da gibt es den Lehrer, der mit seinen Schülern diskutieren will – aber bereits von Anfang an die Richtung vorgibt. Beispielsweise nach dem Motto: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt … Andere Argumente werden von vornherein ausgeschieden. Was rauskommt, kann nur eine Pseudodiskussion sein. Doch wer einen akademischen Beruf ausübt, sollte wissenschaftstheoretisch über das Mundorgelniveau von Zeltlagerrunden hinaus gekommen sein: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt, dass Marmelade Schnaps enthält … Und da gibt es die Lernenden, die kritisch sind gegenüber parteipolitischer Beeinflussung – wenn diese aus konservativer Richtung kommt. Grüner Einsatz für Klimaschutz sei hingegen gut, im eigenen Interesse, das darf auch im Unterricht sein und wird nicht hinterfragt.
Die aktuelle Impfdebatte, die Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise … spaltet, ist nur ein Thema, das aktuell reichlich Anschauungsmaterial dafür bietet, wie oft ein Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte fehlt. Nicht wenige, die über eine Polarisierung bei diesem Thema klagen, merken gar nicht, welchen Anteil sie selber daran haben, und zwar durch fehlende Unvoreingenommenheit. Da wird im vollen Brustton der Überzeugung erklärt, es gebe keine guten Gründe, sich nicht impfen zu lassen. Wir wissen schon: „Die“ Wissenschaft hat schließlich festgestellt. Und im Ton moralischer Überlegenheit werden Haltungsnoten verteilt, sind die Rollen von vornherein schon vergeben: Lässt Du Dich noch überzeugen, oder hat es keinen Sinn mehr, mit Dir zu reden!? Implizit steht schnell der Querdenkervorwurf im Raum. Wenn aber schon vor jedem Gespräch klar ist, wer der Gute und wer der Böse ist, macht der Austausch von Argumenten wenig Sinn.
Ohne Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte, den Wert der Freiheit und die Fähigkeit zur sorgfältigen, unvoreingenommenen, differenzierten ethischen Güterabwägung wird es Lehre ohne pädagogikwidrige Überwältigung nicht geben können. Und leider schwinden diese Voraussetzungen im öffentlichen Diskurs. Am Ende blühen Agendawissenschaft und Haltungspädagogik. Es droht eine „Diktatur des Guten“. Doch Vorsicht: Moralisierung ist noch keine Moral, schon gar nicht ethische Reflexion.
Ohne die Fähigkeit zu rationaler ethischer Reflexion wird es nicht gelingen, Wertkonflikte so zu lösen, dass in Krisensituationen einzelne Rechtsgüter nicht einfach hintenrunter kippen. Wo Wertkonflikte nicht mehr erkannt werden, werden einzelne Werte schnell absolut gesetzt – und das willkürlich, gern nach medialer Aufmerksamkeit und tagespolitischer Bedeutung: heute mal der eine Wert, morgen der nächste.
Gesundheitsminister Jens Spahn hat im vergangenen Jahr davon gesprochen, dass wir nach der Coronakrise einander viel verzeihen müssten. Das ist richtig, weil Menschen fehlbar sind, nicht zuletzt in Krisen- und Ausnahmesituationen. Unverzeihlich ist es allerdings, wenn wir elementare Grundprinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung aufgeben wollten. Zu den elementaren Prinzipien einer freiheitlichen Staats- und Verfassungsordnung gehört, dass einzelne Grundrechte nicht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht werden. Jede Impfung bleibt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (dies gilt erst recht für Impfstoffe, die im Zuge einer verkürzten Notfallzulassung eingeführt wurden), weshalb nicht etwa unter Verweis auf Sozialrechte einfach eine Pflicht zur Impfung proklamiert werden kann. Eine freiheitliche Gesellschaftsordnung setzt auf die freie Entscheidung des Einzelnen. Und sie vertraut darauf, dass die Einzelnen sich ihre Entscheidung nicht leicht machen. Diese moralische Pflicht zu unterstützen, wäre Aufgabe eines wertorientierten Unterrichts, der nicht überwältigen, sondern zum Selberdenken anleiten will.
Nicht immer werden gravierende Wertkonflikte im praktischen Vollzug einvernehmlich gelöst werden können. Daher braucht es unabhängige Gerichte, die im Konfliktfall unvoreingenommen entscheiden können. Es wäre dem Rechtsfrieden abträglich, wenn in der Coronakrise auch das Bundesverfassungsgericht Schaden genommen haben sollte – so befürchtet es aber die „Welt am Sonntag“ vom 10. Oktober 2021, wenn sie über das Kanzlerdinner zwischen Kabinett und Verfassungsrichtern titelt: „Juristen befürchten Einflussnahme auf Corona-Urteile“. Nicht nur pädagogisch, auch juristisch ist Unvoreingenommenheit ein hohes Gut: Wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht und in Karlsruhe Rechtsschutz sucht, muss sich auf ein unparteiisches Urteil verlassen können. Und hierzu zählt, dass nicht eine Prozessseite – in Karlsruhe nicht selten die Regierung – vorab die eigenen Argumente mit dem Gericht abgestimmt hat. Eine solche Kumpanei wiegt schwer. Für ein funktionierendes Staatswesen ist es wichtig, dass sich Verfassungsorgane grundsätzlich gegenüberstehen und nicht miteinander kungeln. Die Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, und Verfassungsrichterin Susanne Baer, die gegenwärtig auf dem Tisch liegen, sind ein deutliches Alarmsignal. Es wäre schlimm, wenn in dieser Krise auch die dritte Gewalt im Land Würde und Anstand verlieren sollte. Unvoreingenommenheit und Vertrauen sind wertvolle Güter, die schnell verspielt, aber nur mühsam wieder aufgebaut sind.
Christliches Forum: Kindeswohl zwischen Gender und Pommes
Warum Essen keine Privatsache mehr sein soll und warum Kinderrechte und Autonomie nicht immer dasselbe sind, lesen Sie in einem Beitrag, den das „Christliche Forum“ übernommen hat: