Index theologicus ./. Die Neue Ordnung: Landtag Baden-Württemberg weist Petition ab

Die Universitätsbibliothek der Eberhard-Karls-Universität Tübingen betreut im Rahmen des Sonder­sammel­gebietsplans der Deutschen Forschungsgemeinschaft das Sondersammelgebiet Theologie und übernimmt damit für dieses Fachgebiet eine wichtige Funktion bei der Literaturversorgung, weit über Baden-Württemberg hinaus. Ein wichtiges Instrument für die Auswertung und Dokumentation theologischer Fachliteratur ist der Index Theologicus. Internationale Bibliographie für Theologie und Religionswissenschaft. Dienstanbieter ist die Universitätsbibliothek Tübingen, in Kooperation mit dem Programm „Fachinformationsdienste“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Eine Petition (Nr. 17/00154) an den Landtag Baden-Württemberg aus diesem Jahr begehrte die Wiederaufnahme der sozialethischen Zeitschrift Die Neue Ordnung, herausgegeben vom Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg e. V. in die Liste der im Index Theologicus ausgewerteten Zeitschriften.

Die Neue Ordnung, begründet 1946, zählt innerhalb der katholischen Theologie zu den zentralen sozialethischen Fachzeitschriften. In ihr werden wichtige Debatten des Faches geführt. Im März 2019 veröffentlichte die Fachgesellschaft AG Christliche Sozialethik unter dem Titel „Erklärung der Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik zu der Zeitschrift ‚Die Neue Ordnung‘“ einen Boykottaufruf gegen die Zeitschrift.

Die „Erklärung“ der AG Christliche Sozialethik wurde in der Wochenzeitung Die Tagespost von rund sechzig Wissenschaftlern, Publizisten und Autoren der „Neuen Ordnung“ als wissenschaftlich unbegründet zurückgewiesen. Das unabhängige Netzwerk Wissenschaftsfreiheit stuft den Boykottaufruf der AG Christliche Sozialethik gegen Die Neue Ordnung in seiner Dokumentation als Ausdruck von „Cancel Culture“ und damit als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit ein: „Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik veröffentlicht eine Erklärung zu der bekannten und profilierten Zeitschrift „Die Neue Ordnung“, die das von Dominikanern geleitete Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg herausgibt. In der Erklärung heißt es, die Zeitschrift sei „in ein populistisches und extrem rechtes Fahrwasser geführt“ worden, übernehme insbesondere in den Editorials kritiklos die Stereotypen und Ressentiments sowie die Ausgrenzungen und Abwertungen des Rechtspopulismus und der extremen Rechten. Zudem: „Auch viele Artikel der „Neuen Ordnung“ nehmen wir mangels wissenschaftlicher Substanz nur noch als zugespitzte Meinungsäußerungen wahr.“ Deshalb handele es sich nicht mehr um eine sozialethische Zeitschrift, vielmehr stelle sie sich „außerhalb der Grenzen eines seriösen Fachdiskurses der katholischen Sozialethik“. Die Verfasser der Erklärung „gehen davon aus, dass in Zukunft keine wissenschaftlichen Sozialethikerinnen und Sozialethiker in der „Neuen Ordnung“ mehr publizieren werden.“ Vertreter anderer Fächer werden eingeladen, sich dieser Entscheidung anzuschließen. Weiterhin gebe es „keinen Grund, die Zeitschrift weiterhin in wissenschaftlichen Bibliotheken zu führen“. Dem Dominikanerorden wird empfohlen, „Wege zu suchen, den Schaden für den Orden wie auch für die Sozialethik zu begrenzen“. Eine von etwa 70 Autoren der Zeitschrift unterzeichnete Gegenerklärung „Substanzieller Dialog statt Stigmatisierung und Ausgrenzung“ führt nicht zu einem solchen (substantiellen Dialog). – In der Folge der Erklärung nimmt die Universitätsbibliothek Tübingen, die im Bereich der Theologie eine zentrale Rolle spielt, die „Neue Ordnung“ aus dem Index theologicus heraus. Damit sind die in der „Neuen Ordnung“ publizierten Positionen öffentlich kaum noch sichtbar. Proteste gegen die Entscheidung der Universitätsbibliothek Tübingen bleiben erfolglos. (2019)“ (Quelle: Dokumentation des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit).

Das Vorgehen der Universitätsbibliothek Tübingen hat im Rahmen des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit internationale Beachtung gefunden. Diese Wahrnehmung belegt auch das hohe Interesse, das eine Stellungnahme zum Vorgehen der Universitätsbibliothek Tübingen mit dem Titel „Against academic censorship“ im internationalen Wissenschaftsportal Academia.edu gefunden hat: The AG katholische Sozialethik which represents the senior researchers of catholic social ethics in German speaking countries has published an open attack against the editor of the renowned journal »Die Neue Ordnung« considering that this journal be removed from the libraries and suggesting that the editor (Pater Ockenfels) be reprimanded by his order. The index librorum prohibitorum comes up again … Here is an appeal to the AG to take up again and to enjoy the risk of an open academic debate. If points of view proposed in »Die Neue Ordnung« are wrong, misleading, even ethically suspect, then demonstrate that by good research! The better view will be successful in a free debate without censorship!”

Die  Universitätsbibliothek Tübingen hat aufgrund der umstrittenen, politisch einseitigen und von anderen wissenschaftlichen Akteuren als wissenschaftsfeindlich eingeschätzten „Erklärung“ der AG Christliche Sozialethik „Die Neue Ordnung“ aus der Liste der im Index Theologicus ausgewerteten Zeitschriften herausgenommen. Die Petenten sind der Ansicht, dass keine unvoreingenommene, unabhängige, differenzierte und ergebnisoffene Bedarfsprüfung innerhalb der Fachcommunity vorgenommen wurde. Das von der Abteilungsleitung Fachinformationsdienste verantwortete Verfahren der Bedarfsprüfung und Entscheidungsfindung sei im Fall der „Neuen Ordnung“ als intransparent und einseitig zu werten; es verletzt die Verpflichtung, unterschiedliche Richtungen innerhalb einer Fachcommnity und innerhalb eines pluralen Wissenschaftsdiskurses hinreichend zu berücksichtigen und ausgewogen abzuwägen. Da der Index Theologicus die wichtigste Bibliographie zur Dokumentation und Recherche theologischer Fachliteratur darstellt, bedeute diese politisch motivierte, wissenschaftlich nicht begründete Entscheidung der Universitätsbibliothek Tübingen sowohl einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit der Autoren der „Neuen Odnung“ als auch in die Freiheit des theologisch-sozialethischen Diskurses. Beiträge und Positionen, die in der „Neuen Ordnung“ publiziert sind, würden durch diese Entscheidung diskriminiert und würden in der Folge im theologischen Fachdiskurs kaum noch wahrgenommen. Eine Universitätsbibliothek dürfe im Rahmen ihres bibliothekarischen Auftrags nicht einseitig Partei nehmen und wissenschaftliche Diskurslenkung betreiben, indem wissenschaftlich unerwünschte Positionen bewusst ausgeschlossen werden.

Die Universitätsbibliothek Tübingen besitze als öffentliche Institution des Landes Baden-Württemberg einen der Allgemeinheit verpflichteten Auftrag. Durch ihre einseitige Parteinahme für einen umstrittenen politischen Boykottaufruf, der als Ausdruck einer wissenschaftsfeindlichen „Cancel Culture“ zu werten sei, verletze die Universitätsbibliothek Tübingen ihren neutralen Dokumentationsauftrag sowie ihre Verpfllichtung, das Schriftgut innerhalb der Theologie möglichst umfassend, plural und diskriminierungsfrei auszuwerten und zu bibliographieren.

Ferner beschädige die Universitätsbibliothek Tübingen durch ihre parteiische Entscheidung, dem Boykottaufruf wider „Die Neue Ordnung“ Folge zu leisten, das hohe Ansehen des Index Theologicus, das sich dieses bibliographische Instrument weltweit erarbeitet hat, und gefährde dessen Brauchbarkeit mindestens für das disziplinäre Fachgebiet der Sozialethik.

Die Petition wurde im November 2021 mit Landtagsdrucksache 17/1069 als unbegründet zurückgewiesen. Dennoch bestehen weiterhin Zweifel im Umgang mit der Wissenschaftsfreiheit. Der Boykottaufruf wie auch die beratende Rolle wissenschaftlicher Gesellschaften im Rahmen des Index theologicus zeigt, welch problematische Rolle Fachgesellschaften im wissenschaftlichen Diskurs spielen können. Wer das individuelle Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit, das nicht an einen institutionellen Status seines Trägers gebunden ist, wirksam schützen will, darf strukturelle Fragen nach dem Einfluss kollektiver Akteure innerhalb des Wissenschaftssystems nicht vernachlässigen.

Vorankündigung: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates

Im Vorjahr erschien der Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (von Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig 2020), der im September 2020 durch die Theologische Literaturzeitung als „Buch des Monats“ ausgezeichnet wurde.

Der folgende Titel schließt an den vorstehend genannten Band an:

Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates (LIT-Verlag 2022).

Pädagogische und religiöse Fragen hängen eng zusammen. Dieses Verhältnis bleibt auch für den weltanschaulich neutralen Staat bedeutsam. Denn zur Sorge um dessen Kontinuität gehört die Sorge um seine kulturelle Wurzeln. Diese sind politisch-geschichtlich gewachsen und religiös geprägt. Der Band zeigt auf, welch bleibende Bedeutung Bildung und Religion auch in Zeiten gesellschaftlicher Pluralität für einen freiheitlichen, vitalen und tragfähigen Kulturstaat besitzen. Wo die Sorge um seine geistigen Grundlagen erlahmt, werden über kurz oder lang kulturelle und soziale Verteilungskämpfe ein­setzen.

Der Verfasser ist Sozial- und Bildungsethiker. Er lehrt als Privatdozent für Erziehungswissenschaft in Bonn und ist als Schulleiter tätig.

Für Rückfragen, Anregungen oder die Vormerkung von Rezensionsexemplaren wenden Sie sich bitte an: Kunze-Bamberg[at]t-online.de

Vorstellung des neuen Titels:

Der Band will deutlich machen, welche bleibende Bedeutung Bildung und Religion auch unter den Bedingungen gesellschaftlicher Pluralität für einen freiheitlichen, vitalen und tragfähigen Kulturstaat besitzen. Wo die Sorge um seine geistigen Grundlagen erlahmt, werden über kurz oder lang kulturelle und soziale Verteilungskämpfe ein­setzen.

Inhaltsverzeichnis:                      

Präludium

Teil I:    Christliche Burschenschaften – eine historische Vergewisserung

Teil II    Dreifache Annäherung an den Bildungsbegriff

Teil III   Bildung und Religion brauchen einander

Teil IV   Freiheit in der Bildung – ein Überblick zu ihren menschenrechtlichen Grundlagen in Europa

Teil V    Zum pädagogischen Umgang mit Religion in der pluralen Gesellschaft

Teil VI   Der Kulturstaat braucht eine normative Grundlage

Teil VII  Didaktische Anregungen I – Interreligiöse Bildung

Teil VIII Didaktische Anregungen II – Religionspropädeutik

Teil IX   Didaktische Anregungen III – Diakonische Bildung

Bildungsethisches Postludium

Anliegen des Bandes:

In der jüngeren sozialethischen Debatte zeigt sich vielfach ein unreflektiertes Verhältnis gegenüber dem Staat: Zum einen ist eine Staatsvergessenheit zu beobachten, welche Fragen nach staatlicher Leistungsfähigkeit ausblendet. Der Fokus liegt vor allem auf Fragen der Gesellschaftsreform; der Staat interessiert allenfalls noch in Gestalt des Sozialstaates. Zum anderen ist mit Beginn der Coronakrise eine Rückkehr des Staates zu beobachten, dem nun auf einmal weitreichende Grundrechtseingriffe zugebilligt werden. Eine angemessene sozialethische Debatte hierüber fehlt bisher.

Der vorliegende Band reflektiert aus einer vorrangig bildungsethischen Perspektive über Rolle und Aufgabe des Kulturstaates. Gefragt wird, welche Verantwortung der Kulturstaat für die Sicherung sozialethischer Orientierungswerte trägt. Gleichzeitig wird gefragt, wo um der Freiheit willen der Rechtsgüterschutz des Staates in religiös-kulturellen Belangen notwendig begrenzt bleiben muss.

Inhaltszusammenfassung:

Pädagogische und religiöse Fragen hängen eng zusammen. Wer sich bildet, ist mit dem Kernbereich seiner Person daran beteiligt. Daher ist das Verhältnis zwischen Bildung und Religion ein besonders sensibler Bereich, der nicht allein eine Aufgabe sozialstaatlicher Organisation darstellt. Bei der Ausgestaltung des Bildungsbereichs erhält der Staat weitreichenden Einfluss auf die personale Integrität des Einzelnen, sowohl in geistig-intellektueller als auch in psychisch-emotionaler und moralisch-religiöser Hinsicht.

Die freiheitliche Verfassung liefert zwar Orientierungs­maßstäbe; wie deren Ziele aber innerlich verwirklicht werden, bleibt Sache des mündigen Bürgers. Für das freiheitliche Gemeinwesen ist daher ein Trägerpluralismus im Bildungs­bereich unverzichtbar. Dem Bürger bietet dies die Möglichkeit der Wahl, bedingt aber auch den Zwang zur Entscheidung. Erst aus dem Vorhandensein sich überschneidender, auch konkurrierender Orientierungswerte gewinnt die freiheitliche Verfassungsordnung des Staates „Maßstäbe für Verantwortung“ und inhaltliche Erfüllung. Ein die Freiheit seiner Bürger absorbie­render Staat entspräche nicht dem neuzeitlichen Freiheitsideal und der Würde des Menschen. Menschenrechtlich geschützt ist der individuelle Anspruch, sich frei zu vergemeinschaften und Bildung in nichtpolitischer, beispielsweise konfessioneller, Form bestimmen zu können. Gerade konfessionelle Schulen sind ein wichtiges Instrument, die menschenrechtlich geschützte Wahlfreiheit im Bildungsbereich praktisch einzulösen.

Wie der Zusammenhang zwischen Bildung und Religion gesehen und ausgestaltet wird, bleibt auch für den weltanschaulich neutralen Kulturstaat von entscheidender Bedeutung.

Zur Sorge um die Kontinuität des Staates gehört auch die Sorge um dessen kulturelle Grundlagen. Und diese lassen sich nicht abstrakt bestimmen. Sie sind politisch-geschichtlich gewachsen und religiös geprägt, wie in einer historischen Vergewisserung am Beispiel der christlich-burschenschaftlichen Bewegung zu Beginn des Bandes deutlich wird (Teil I). Die Überlegungen führen an die Wiege des modernen Kultur- und Verfassungsstaates und zeigen, wie eng im Prozess der Nationalstaatsbildung politische, päd­agogische und religiöse Fragestellungen miteinander verwoben waren.

Schließlich wird in einer dreifachen Annäherung heraus­gearbeitet, welche Bedeutung der Bildung in  der Moderne für die Personalität wie Sozialität des Einzelnen zufällt (Teil II). Bildung wird dabei als Befähigung zur Selbstbestimmung verstanden.

Ein reflektierter Glaube wird ebensowenig auf Bildung verzichten können, wie Bildung die menschlichen Fragen nach Sinn abschließend beantworten kann. Vielmehr brauchen Bildung und Religion einander (Teil III).

Der moderne Rechts- und Verfassungsstaat, der nicht über­griffig werden will, tut gut daran, die religiösen Bindungen der Einzelnen zu achten und die Kultivierung menschlicher Freiheit im Bildungsprozess verfassungs- und grundrechtlich zu sichern. Wie sich diese Freiheitsverpflichtung rechtlich konkretisiert, verdeutlicht ein Überblick zum Menschenrechtsschutz  in Europa  (Teil IV).

Die politische Gegenwartssituation ist durch wachsenden kulturell-religiösen Pluralismus gekennzeichnet. Aus diesem folgen auch in pädagogischer Hinsicht besondere Heraus­forderungen, die den politischen und gesellschaftlichen Umgang mit religiösen Fragen und Überzeugungen betreffen (Teil V).

Aber auch der weltanschaulich plurale Kulturstaat tut gut daran, sich seiner kulturellen, religiös geprägten Grundlagen immer wieder zu versichern, wenn das Gemeinwesen nicht auseinanderfallen soll (Teil VI).

Den Abschluss des Bandes bilden didaktische Anregungen, die aufzeigen wollen, wie religiöse Bildung im Rahmen des allgemeinen Bildungsauftrags heute gelingen kann: im Rahmen interreligiöser Bildungsprozesse (Teil VII), in Gestalt einer Religionspropädeutik, die zu religiöser Wahrnehmungs- und Sprachfähigkeit sowie zur Auseinandersetzung mit religiösen Fragen hinführen will (Teil VIII), und in Form diakonischer Bildung, die sich als Ausdruck politisch-gesellschaftlicher Diakonie im Bildungsbereich versteht (Teil IX).

Vorankündigung: Jahrmarkt der Befindlichkeiten

Im Frühjahr 2022 wird ein neuer streitbarer Titel des Berliner Erziehungswissenschaftlers Bernd Ahrbeck erscheinen:

Bernd Ahrbeck: Jahrmarkt der Befindlichkeiten. Von der Zivilgesellschaft zur Opfergemeinschaft, Springe am Deister: zu Klampen 2022.

Aus der Verlagsankündigung: Einen höheren Grad an Gleichberechtigung als in unserer Gesellschaft hat es kaum je in der Geschichte gegeben. In den gegenwärtigen Debatten jedoch scheint es häufig so, als seien noch nie so viele Menschen diskriminiert worden wie heute. Beständig drängen neue Interessengruppen mit Forderungen nach Entschädigung an die Öffentlichkeit, ein regelrechter Wettkampf, wem die größte Opferrolle gebührt, ist entbrannt. Befindlichkeit ist Trumpf. Mit den gesteigerten Empfindlichkeiten wächst das Bedürfnis nach Deutungshoheit und Sozialkontrolle. Gegen die Interessen und Lebensvorstellungen einer überwältigenden Mehrheit streben kleine Gruppierungen, getrieben von politischem Sendungsbewusstsein, den fundamentalen gesellschaftlichen Wandel und ein neues kulturelles Selbstverständnis an. Bernd Ahrbeck zieht eine ernüchternde Bilanz dieser Entwicklung und verweist auf ihre beachtliche Sprengkraft.

Der Verfasser ist Erziehungswissenschaftler, Diplompsychologe und Psychoanalytiker. Er lehrt als Professor für Psychoanalytische Pädagogik an der Internationalen Psychoanalytischen Universität (IPU) Berlin. Von 1994 bis 2016 hatte er einen Lehrstuhl am Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin inne.

Schlaglicht: Verlust an Personalität

Es war für alle, die es sehen wollten und die politische Äußerungen zu deuten wussten, schon zu Jahresbeginn absehbar, dass eine Impfpflicht kommen soll. Es bleibt beschämend, dass ein solcher politischer Totalitarismus an vorderster Front von jemandem vorangetrieben wird, der zur christlich-burschenschaftlichen Bewegung gehört. Mit Verfassungsstaatlichkeit, Humanität und Freiheit hat das nichts mehr zu tun:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article235174482/Coronavirus-Markus-Soeder-fordert-Impfpflicht-fuer-alle.html

Wir erleben ein Scheitern unserer Wert- und Verfassungsordnung – vor den sehenden Augen des Souveräns, der es nicht sehen will. Und die großen gesellschaftlichen Akteure, etwa Kirchen und Universitäten, schweigen dazu. Diese Infragestellung einer menschenrechtlich geschützten Personalität wird unser Zusammenleben in der Tat auf Jahrzehnte vergiften, weil ein solcher Verlust an Verfassungsstaatlichkeit politisch nicht verzeihbar ist – jedenfalls nicht ohne entschiedene juristische Aufarbeitung, die es nicht geben wird.

Kommentar: Die moralische Schicht des Zusammenlebens bleibt ein dünner Firnis

Der Allerseelenmonat November ist dem Gedenken an unsere Verstorbenen gewidmet. In den bedrängenden Zeiten, die wir in diesem Herbst erleben, muss ich immer wieder an meinen ehemaligen Lehrer in Kirchengeschichte denken, der im Sommer verstorben ist. Er war eine beeindruckende Priester- und Forscherpersönlichkeit, wie sie an der Universität wohl selten zu finden ist. Genauer gesagt, kommt mir seine Warnung vor moralischem Hochmut in den Sinn. Wir Menschen sollten uns der erreichten Zivilisation nicht allzu sicher sein. Die moralische Schicht unseres Zusammenlebens sei nur ein dünner Firnis, so der Mentalitätshistoriker. Damals, Anfang der Neunzigerjahre, waren solche Mahnungen keinesfalls populär. Helmut Kohl sprach von einer „Friedensdividende“, die wir jetzt einfahren könnten. Andere träumten schon ein „Ende der Geschichte“ herbei, das mit einem weltweiten Siegeszug der liberalen Demokratie gleichzusetzen sei. Der Professor verwandte das Bild eines Wolkenkratzers, den er – wie es seine Art war – mit eindrücklichen Gesten in die Luft malte: Jederzeit könnten Gesellschaften moralisch dreißig Stockwerke in die Tiefe fallen.

Kann es sein, dass wir gegenwärtig einen solchen Vorgang erleben? Von einem Siegeszug der liberalen Demokratie kann aktuell wohl nicht mehr ernsthaft gesprochen werden. Vielmehr steht die Frage im Raum, ob unsere westlichen Gesellschaften noch zu rationaler und effizienter Katastrophenvorsorge und Krisenpolitik in der Lage sind. Diese Frage stellt sich nicht minder für Deutschland – im Gegenteil: Eine schon lange affektgeleitete Politik ist vollends in eine Politik der Hetze und der Panik umgeschlagen, der Maß und Mitte, Anstand und Humanität verloren gegangen sind. Und so kann ein Editorial in Zeiten wie diesen nur politischer Natur sein.

Nahezu täglich werden neue Verschärfungen und Grundrechtseingriffe ungeahnten Ausmaßes diskutiert. Auch die Kollektivierung des Körpers ist kein Tabu mehr. Der Politik ist das letzte Maß an Verlässlichkeit abhandengekommen. Routinen, die in der Krise Sicherheit und Orientierung bieten, können nicht entstehen. Und wieder einmal wird nach Sündenböcken gesucht, wird die Bevölkerung gespalten und wird eine bestimmte Bevölkerungsgruppe ihrer Teilhaberechte beraubt. Auch wenn Christian Drosten eine „Pandemie der Ungeimpften“ für falsch hält, ist das Narrativ nicht mehr rückholbar. Zur Diskussion stehen nicht mehr parteipolitische Alternativen des Guten, die im Rahmen des Richtigen nebeneneinander stehen können.  Es geht um mehr: Ohne nennenswerten Widerstand des Souveräns wird die Wert- und Verfassungsordnung auf den Kopf gestellt.

Ein Zurück in eine Normalität „ante coronam“ wird es so schnell nicht geben. Schon im August sprach ein Kommentar in der WELT davon, dass die gegenwärtige Polarisierung, die politisch immer weiter vorangetrieben wird, das gesellschaftliche Klima auf Jahrzehnte vergiften werde. Ich befürchte, der Kommentar könnte Recht behalten. Die Coronapolitik gehört endlich auf den Prüfstand.

Die vielbeschworene Erziehung zu Menschenrechten, Demokratie und Zivilgesellschaft erweist sich in der Krise als aufgesetzt. Ich erlebe es gegenwärtig selber in meinen Lehrveranstaltungen: Man diskutiert über die Themen, stellt aber keinen Zusammenhang zu den aktuellen Fragen und Konflikten her. Es wird pflichtschuldigst nachgebetet, was Dozent und Disziplin vermeintlich hören wollen, aber es berührt nicht. Es bleibt äußerlich – nicht nur in der Hochschule.

Gravierende Wertkonflikte werden nicht mehr als solche erkannt. Die Fähigkeit zur differenzierten ethischen Güter- und Übelabwägung ist fast gänzlich abhandengekommen. Nahezu alle großen gesellschaftlichen Akteure werden am Ende, so die Befürchtung, moralisch diskreditiert und politisch desavouiert sein. Der alte Untertanengeist ist zurück – oder war er nie weg? Und der akademische Großmeister des bundesrepublikanischen Lebensgefühls, Jürgen Habermas, gibt zu allem seinen altväterlichen Segen, indem er den Staat ermächtigt, um der Sicherheit willen jede Grundfreiheit beliebig einschränken zu dürfen. Die schon erwähnte WELT nannte dies die neue „Habermas-Diktatur“. Ein Freund brachte das, was wir im Coronadiskurs erleben, mit einem Bonmot auf den Punkt: Der herrschaftsfreie Diskurs ging, als er proklamiert wurde.

Was gegenwärtig in unserem Land geschieht, kann niemanden gleichgültig lassen, dem sein Vaterland am Herzen liegt.

Unser Land geht schweren Zeiten entgegen. Der Weg nationaler Versöhnung, der uns bevorsteht, wird lange brauchen. Und es ist wichtig, dass wir die Fehler dieser Krise schonungslos aufarbeiten. Denn Biosicherheit bleibt in einer globalisierten Welt ein fragiles Gut: „Wir brauchen“, mahnte der Geschichts- und Politikwissenschaftler Ulrich Adam in diesem Herbst, „bewährte Handlungsstrategien, die nicht einfach […] kurzerhand von staatlichen Stellen missachtet und durch ein Regime zentralisierter Bevormundung ersetzt werden können. Unvermeidlich wächst in ernsten Krisenlagen bei den zuständigen Politikern die Versuchung, die Gesellschaft in eine Art kollektiven ABC-Schutzanzug zu pressen. Aber eine solche Anmaßung ist zum Scheitern verurteilt; sie ist und bleibt, was sie schon Ende der 1980er Jahre zu Zeiten des Kalten Krieges war: eine kindlich-naive, wirklichkeitsfremde, hochgefährliche Illusion.“ Aufkeimende „Overkillangst“, hektischer Politaktionismus, ein affektgeleiteter Politmodus, Diskursverengung, Verunglimpfungs­strategien und die Suche nach Sündenböcken bleiben schlechte Ratgeber, Corona sollte hier als warnender Präzedenzfall dienen. Stattdessen müssen wir den Diskurs führen über Deutungs- und Verhaltenskonzepte, die im Bedrohungsfall rationales Handeln ermöglichen und mit den Prinzipien eines freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaates vereinbar sind. Denn wann, wenn nicht in der Krise, erweist sich, ob Verfassungsordnung und gesellschaftliches Ethos tatsächlich tragfähig sind!?

Wo liegen die Ursachen der gegenwärtigen Krise? Schon lange wurde der Coronadiskurs moralisiert, emotionalisiert, vermachtet und einseitig geführt. Die Politik hat nicht erst mit Beginn der Coronakrise Anfang 2020 viel Vertrauen verspielt. In Deutschland spielt der Migrationssommer 2015 hierbei eine nicht unwichtige Rolle. Ein rationales Verhältnis zum Staat und seinen Leistungen ist schon länger verloren gegangen. Nun schlägt die Staatsvergessenheit in die Bejahung eines umgreifenden „Intensivstaates“ um (so eine Formulierung aus dem Berliner „Tagesspiegel“).

Wenn wir später einmal die Frage stellen sollten, wie es so weit kommen konnte, werden wir allerdings tiefergehender fragen müssen. Ich möchte nur eine These äußern. Eine Ursache könnte darin liegen, dass das Leistungsprinzip in unserer Gesellschaft schon lange einen schweren Stand hat. Mittlerweile kann man mit einem aberkannten Doktortitel selbst ohne Schamfrist gleich wieder eine Landesregierung führen. Wo das Leistungsprinzip verkommt und Bildung nur noch auf ihre äußere soziale Seite und damit auf eine soziologisch beschreibbare Anpassungsleistung reduziert wird, regieren am Ende Dummheit und Rohheit. Nur ein persönliches Beispiel: Ich habe im Sommer mein Abonnement jener Tageszeitung, hinter der angeblich immer nur kluge Köpfe stecken, gekündigt, weil ich die einseitige, bornierte, moralisierende, teilweise sogar hetzerische Haltung des Blattes nicht mehr ertragen konnte. Wer sehen will, wie sich Bürgerlichkeit gegenwärtig auflöst, findet im Niedergang einer einstmals großen und wichtigen Zeitung des Landes reichlich Anschauungsmaterial.

Und noch etwas kommt hinzu: Wo in postmodernen Zeiten Geltungsansprüche nicht mehr zugelassen werden, ersetzt Aktion die Reflexion. Die rationale Abwägung wird durch Aktivismus ersetzt. Ein solcher schlägt schnell in Gewalt um. Und am Ende geht die Achtung vor dem freien Subjekt verloren.

PS: Ein lesenswerter Kommentar findet sich in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Tagespost“: Die Coronapolitik steckt in der Sackgasse, die Kollateralschäden werden immer größer. Aber auch dieser Ruf, zu  Vernunft und Besonnenheit zurückzukehren, wird ungehört verhallen …:  

https://www.die-tagespost.de/politik/hysterisierung-spaltet-die-gesellschaft-art-222923

Menschen- und Grundrechte sind unteilbar


Mittlerweile gibt es ersten Widerstand gegen den Ausverkauf bürgerlicher Freiheitsrechte – immerhin. Für Samstag ist in Erlangen eine Demonstration gegen die skandalöse 2G-Regelung an der Universität angekündigt:

https://philosophia-perennis.com/2021/11/15/2g-regelung-an-universitaeten-erste-studentengruppen-revoltieren-gegen-impf-apartheid/

Wer den politischen Anstand noch nicht vollends verloren hat, sollte erkennen, dass der gegenwärtige politische Druck auf eine betimmte Bevölkerungsgruppe mit unserer Grundrechtsordnung nichts mehr zu tun hat. Diese Politik verrät die Unteilbarkeit der Menschenrechte. Gravierende Wertkonflikte können nur über den Weg der praktischen Konkordanz gelöst werden, aber niemals so, dass einzelne Grundrechte einer bestimmten Bevölkerungsgruppe gänzlich entzogen werden. Was wir gegenwärtig erleben, ist beschämend.

Schlaglicht: Abschied vom freien Subjekt

Die gegenwärtige Situation ist dramatisch. Wir erleben den Abschied vom freien Subjekt. Wo die Integrität des Körpers der Kollektivierung geopfert wird, wird über kurz oder lang auch die Integrität des Geistes verloren gehen. Die Coronapolitik unserer Tage zeigt das mehr als deutlich. Die ersten Universitäten praktizieren 2G. Kein Wort mehr vom Recht auf Bildung, von Teilhaberechten der Studenten, vom Recht auf Ausbildungsfreiheit …. Offenbar sind auch universitäre Akteure nicht mehr in der Lage, die gravierenden Wertkonflikte unserer Tage zu erkennen. Ein Armutszeugnis. Am Ende werden nahezu alle gesellschaftlichen Institutionen moralisch diskreditiert und politisch desavouiert sein, einschließlich der Universitäten.

Man diskutiert, man stellt Fragen, man bleibt brav in der erwartbaren Spur der Disziplin – aber irgendwie scheint das alles nichts mit der gegenwärtigen Situation zu tun zu haben. Menschenrechte und Corona!? Man könnte ja einen Zusammenhang herstellen, aber den gibt es nicht. Denkfaulheit und geistige Überforderung, wohin man schaut. Man lernt brav, was der Dozent sagt oder die Umgebung hören will – aber es berührt nicht. Und so zeigt sich vielerorts, was leider mein Verdacht schon länger war: Die ethischen Hochglanzbegriffe, die so oft die öffentliche oder akademische Debatte bestimmen, wirken aufgesetzt. Letztlich geht es nicht um Menschenrechte und Teilhabe, Anerkennung und Demokratiepädagogik. Ist der Vergleich zu weit hergeholt? Oder kann man diesen Neusprech einer auf links getrimmten Berliner Republik mit dem Marxismus-Leninismus-Programm der alten DDR gleichsetzen, das eben pflichtschuldigst nachgebetet wurde? Aber wider alle Resignation – ein Bekenntnis am Schluss: Ja, es nutzt gegen diese Entwicklungen anzukämpfen, um der Freiheit willen. Denn ohne Freiheit ist alles nichts.