Vorankündigung: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates

Im Vorjahr erschien der Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (von Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig 2020), der im September 2020 durch die Theologische Literaturzeitung als „Buch des Monats“ ausgezeichnet wurde.

Der folgende Titel schließt an den vorstehend genannten Band an:

Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates (LIT-Verlag 2022).

Pädagogische und religiöse Fragen hängen eng zusammen. Dieses Verhältnis bleibt auch für den weltanschaulich neutralen Staat bedeutsam. Denn zur Sorge um dessen Kontinuität gehört die Sorge um seine kulturelle Wurzeln. Diese sind politisch-geschichtlich gewachsen und religiös geprägt. Der Band zeigt auf, welch bleibende Bedeutung Bildung und Religion auch in Zeiten gesellschaftlicher Pluralität für einen freiheitlichen, vitalen und tragfähigen Kulturstaat besitzen. Wo die Sorge um seine geistigen Grundlagen erlahmt, werden über kurz oder lang kulturelle und soziale Verteilungskämpfe ein­setzen.

Der Verfasser ist Sozial- und Bildungsethiker. Er lehrt als Privatdozent für Erziehungswissenschaft in Bonn und ist als Schulleiter tätig.

Für Rückfragen, Anregungen oder die Vormerkung von Rezensionsexemplaren wenden Sie sich bitte an: Kunze-Bamberg[at]t-online.de

Vorstellung des neuen Titels:

Der Band will deutlich machen, welche bleibende Bedeutung Bildung und Religion auch unter den Bedingungen gesellschaftlicher Pluralität für einen freiheitlichen, vitalen und tragfähigen Kulturstaat besitzen. Wo die Sorge um seine geistigen Grundlagen erlahmt, werden über kurz oder lang kulturelle und soziale Verteilungskämpfe ein­setzen.

Inhaltsverzeichnis:                      

Präludium

Teil I:    Christliche Burschenschaften – eine historische Vergewisserung

Teil II    Dreifache Annäherung an den Bildungsbegriff

Teil III   Bildung und Religion brauchen einander

Teil IV   Freiheit in der Bildung – ein Überblick zu ihren menschenrechtlichen Grundlagen in Europa

Teil V    Zum pädagogischen Umgang mit Religion in der pluralen Gesellschaft

Teil VI   Der Kulturstaat braucht eine normative Grundlage

Teil VII  Didaktische Anregungen I – Interreligiöse Bildung

Teil VIII Didaktische Anregungen II – Religionspropädeutik

Teil IX   Didaktische Anregungen III – Diakonische Bildung

Bildungsethisches Postludium

Anliegen des Bandes:

In der jüngeren sozialethischen Debatte zeigt sich vielfach ein unreflektiertes Verhältnis gegenüber dem Staat: Zum einen ist eine Staatsvergessenheit zu beobachten, welche Fragen nach staatlicher Leistungsfähigkeit ausblendet. Der Fokus liegt vor allem auf Fragen der Gesellschaftsreform; der Staat interessiert allenfalls noch in Gestalt des Sozialstaates. Zum anderen ist mit Beginn der Coronakrise eine Rückkehr des Staates zu beobachten, dem nun auf einmal weitreichende Grundrechtseingriffe zugebilligt werden. Eine angemessene sozialethische Debatte hierüber fehlt bisher.

Der vorliegende Band reflektiert aus einer vorrangig bildungsethischen Perspektive über Rolle und Aufgabe des Kulturstaates. Gefragt wird, welche Verantwortung der Kulturstaat für die Sicherung sozialethischer Orientierungswerte trägt. Gleichzeitig wird gefragt, wo um der Freiheit willen der Rechtsgüterschutz des Staates in religiös-kulturellen Belangen notwendig begrenzt bleiben muss.

Inhaltszusammenfassung:

Pädagogische und religiöse Fragen hängen eng zusammen. Wer sich bildet, ist mit dem Kernbereich seiner Person daran beteiligt. Daher ist das Verhältnis zwischen Bildung und Religion ein besonders sensibler Bereich, der nicht allein eine Aufgabe sozialstaatlicher Organisation darstellt. Bei der Ausgestaltung des Bildungsbereichs erhält der Staat weitreichenden Einfluss auf die personale Integrität des Einzelnen, sowohl in geistig-intellektueller als auch in psychisch-emotionaler und moralisch-religiöser Hinsicht.

Die freiheitliche Verfassung liefert zwar Orientierungs­maßstäbe; wie deren Ziele aber innerlich verwirklicht werden, bleibt Sache des mündigen Bürgers. Für das freiheitliche Gemeinwesen ist daher ein Trägerpluralismus im Bildungs­bereich unverzichtbar. Dem Bürger bietet dies die Möglichkeit der Wahl, bedingt aber auch den Zwang zur Entscheidung. Erst aus dem Vorhandensein sich überschneidender, auch konkurrierender Orientierungswerte gewinnt die freiheitliche Verfassungsordnung des Staates „Maßstäbe für Verantwortung“ und inhaltliche Erfüllung. Ein die Freiheit seiner Bürger absorbie­render Staat entspräche nicht dem neuzeitlichen Freiheitsideal und der Würde des Menschen. Menschenrechtlich geschützt ist der individuelle Anspruch, sich frei zu vergemeinschaften und Bildung in nichtpolitischer, beispielsweise konfessioneller, Form bestimmen zu können. Gerade konfessionelle Schulen sind ein wichtiges Instrument, die menschenrechtlich geschützte Wahlfreiheit im Bildungsbereich praktisch einzulösen.

Wie der Zusammenhang zwischen Bildung und Religion gesehen und ausgestaltet wird, bleibt auch für den weltanschaulich neutralen Kulturstaat von entscheidender Bedeutung.

Zur Sorge um die Kontinuität des Staates gehört auch die Sorge um dessen kulturelle Grundlagen. Und diese lassen sich nicht abstrakt bestimmen. Sie sind politisch-geschichtlich gewachsen und religiös geprägt, wie in einer historischen Vergewisserung am Beispiel der christlich-burschenschaftlichen Bewegung zu Beginn des Bandes deutlich wird (Teil I). Die Überlegungen führen an die Wiege des modernen Kultur- und Verfassungsstaates und zeigen, wie eng im Prozess der Nationalstaatsbildung politische, päd­agogische und religiöse Fragestellungen miteinander verwoben waren.

Schließlich wird in einer dreifachen Annäherung heraus­gearbeitet, welche Bedeutung der Bildung in  der Moderne für die Personalität wie Sozialität des Einzelnen zufällt (Teil II). Bildung wird dabei als Befähigung zur Selbstbestimmung verstanden.

Ein reflektierter Glaube wird ebensowenig auf Bildung verzichten können, wie Bildung die menschlichen Fragen nach Sinn abschließend beantworten kann. Vielmehr brauchen Bildung und Religion einander (Teil III).

Der moderne Rechts- und Verfassungsstaat, der nicht über­griffig werden will, tut gut daran, die religiösen Bindungen der Einzelnen zu achten und die Kultivierung menschlicher Freiheit im Bildungsprozess verfassungs- und grundrechtlich zu sichern. Wie sich diese Freiheitsverpflichtung rechtlich konkretisiert, verdeutlicht ein Überblick zum Menschenrechtsschutz  in Europa  (Teil IV).

Die politische Gegenwartssituation ist durch wachsenden kulturell-religiösen Pluralismus gekennzeichnet. Aus diesem folgen auch in pädagogischer Hinsicht besondere Heraus­forderungen, die den politischen und gesellschaftlichen Umgang mit religiösen Fragen und Überzeugungen betreffen (Teil V).

Aber auch der weltanschaulich plurale Kulturstaat tut gut daran, sich seiner kulturellen, religiös geprägten Grundlagen immer wieder zu versichern, wenn das Gemeinwesen nicht auseinanderfallen soll (Teil VI).

Den Abschluss des Bandes bilden didaktische Anregungen, die aufzeigen wollen, wie religiöse Bildung im Rahmen des allgemeinen Bildungsauftrags heute gelingen kann: im Rahmen interreligiöser Bildungsprozesse (Teil VII), in Gestalt einer Religionspropädeutik, die zu religiöser Wahrnehmungs- und Sprachfähigkeit sowie zur Auseinandersetzung mit religiösen Fragen hinführen will (Teil VIII), und in Form diakonischer Bildung, die sich als Ausdruck politisch-gesellschaftlicher Diakonie im Bildungsbereich versteht (Teil IX).

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