Zwischenruf: Aufarbeitung der Coronapolitik weiterhin notwendig

Die Corona- und Impfpolitik, die wir erlebt haben, hat auf eine deutliche Polarisierung der Gesellschaft gesetzt. Die geistig-moralischen Langzeitschäden dieser politischen Richtungsentscheidung sind noch heute spürbar. Freundschaften sind daran zerbrochen, Zerwürfnisse selbst im Privaten bis heute nicht geteilt. Eine Aufarbeitung bleibt weiterhin dringend geboten.

Selbstverständlich muss es möglich sein, über verschiedene Entscheidungen der Gesundheitspolitik und das Verhalten einzelner Akteure in Coronazeiten kritisch zu diskutieren – und dabei wird es unterschiedliche Bewertungen geben, das ist Freiheit. Warum aber werden Kritiker der Impfpolitik dabei immer noch oft auf eine Rolle als Verschwörungstheoretiker oder Fake-News-Produzenten festgelegt? Das ist jene Einseitigkeit in der Debatte, die viel zur Polarisierung der Gesellschaft beigetragen hat. Wenn diese affektgeleitete Einseitigkeit in der Coronapolitik, bei der Wissenschaftler kräftig mitgestrickt haben, nicht unvoreingenommen aufgearbeitet wird, wird die Polarisierung chronisch. Und ich bin überzeugt davon: Auf Dauer wird das nicht gutgehen. Verdrängtes drängt sozialpsychologisch irgendwann nach oben.

Als Sozialethiker bleibe ich dabei: Jede Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und darf, zumal bei allein notfallzugelassenen neuartigen Impfverfahren, nur eine freie Gewissensentscheidung sein. Diesen menschenrechtsethischen und rechtsstaatlichen Grundkonsens haben weite Teile der Politik, der Wissenschaft, der Medien und der gesellschaftlichen Großorganisationen (einschließlich der Kirchen) in der Coronapolitik verlassen. Bis zur Ankündigung einer (Corona-)Politik „ohne rote Linien“. Eine solche sollte ein verfassungspolitisches und verfassungsrechtliches Unding sein. Es zeugt daher für eine gravierende Verrohung der politischen Debatte, dass sich gegen eine solche Entgleisung eines Bundeskanzlers so gut wie kein Widerstand regte.

Die Menschenrechte bleiben unteilbar. Für das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist genauso Zu streiten wie für die Wissenschaftsfreiheit oder das Recht auf Bildung. Wo es kein Recht am eigenen Körper mehr gibt, gibt es auch keine Wissenschaftsfreiheit und keine Bildungsfreiheit. Wir müssen diese Debatten führen, weil sich der biopolitische Kollektivismus nach Corona nicht erledigt hat. Im Gegenteil: Die Verschärfungen im Infektionsschutzgesetz sind nicht zurückgenommen, der WHO-Vertrag steht vor der Tür – und damit eine zentrale Preisgabe nationaler Souveränität in grundrechtsrelevanten Kernbereichen unseres Verfassungsstaates.

Wenn wir eine unvoreingenommene Aufarbeitung der coronapolitischen Polarisierungen, Übergriffe und Freiheitsverstöße wollen, müssen Grenzüberschreitungen in beiden Debattenlagern in den Blick genommen werden. Und das geschieht in der Regel nicht, stattdessen werden die Kritiker der Corona- und Impfpolitik weiterhin einseitig verdächtigt.

Noch heute wird die Debatte über die Coronapolitik aufs Ganze gesehen weiterhin einseitig geführt: In der Regel wird immer auf Kritiker der Corona- und Impfpolitik verwiesen, die in unwissenschaftliche „Querdenkerei“ oder Verschwörungstheorie abgeglitten seien oder sich zumindest nicht deutlich genug davon abgesetzt hätten. Sehr häufig begegnen weiterhin Pappkameraden- und Strohmannargumente, welche die Anliegen der Kritiker verzerren. Äußerst selten sind Stimmen zu vernehmen, die darauf hinweisen, welche Grenzüberschreitungen von den Befürwortern der Corona- und Impfpolitik gemacht wurden, beispielsweise durch die Legitimierung von Grundrechtseingriffen, die Diffamierung Andersdenkender oder auch durch eine naive Wissenschaftsgläubigkeit und einen säkularisierten Heilsglauben an Impfversprechen, die von vornherein wissenschaftlich unseriös waren. Forschungsfragen, die unvoreingenommen zu klären wären, liegen auch heute genügend auf dem Tisch, etwa zu den Daten zur Übersterblichkeit in Coronazeiten und deren Ursachen.Ethisch gab es Stimmen für eine auf Zwang und Ausgrenzung setzende Impfpolitik, die einem platten Utilitarismus folgten, den man in anderen Fällen sofort als unwissenschaftlich zurückgewiesen hätte. Mit der Rede von unumstößlichen „Fakten“ und „Faktenchecks“ ist mir in der Corona- und Impfpolitik viel zu oft auf unsachliche Weise Politik gemacht worden. Doch sollten wir wissen: Wissenschaft ist immer nur der letzte Stand des Irrtums. Wissenschaft hat sich durch seriöse Forschung Autorität zu erarbeiten.

Gedenken: Willy-Aron-Saal im Oberlandesgericht Bamberg erinnert an Widerstandskämpfer

Aus den Internetseiten der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.:

Anlässlich des 90. Todestags des im Konzentrationslager Dachau an den Folgen schwerer körperlicher Misshandlungen verstorbenen Willy Aron erinnerte das Oberlandesgericht Bamberg im Rahmen einer Gedenkveranstaltung an den Bamberger Gerichtsreferendar.

Im Rahmen der Gedenkveranstaltung enthüllte der Präsident des Oberlandesgerichts Lothar Schmitt gemeinsam mit Mechthildis Bocksch, Dr. Reinhard Weber, dem Bezirksheimatpfleger von Oberfranken Prof. Dr. Günter Dippold, Rabbinerin Dr. Antje Yael Deusel und der Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Elisabeth Geheeb das Türschild des „Willy-Aron-Saals“.

Besonders erfreut zeigte sich der Präsident des Oberlandesgerichts über die Anwesenheit zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen, der Justizbehörden, der Anwaltschaft sowie von über 30 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bei der Gedenkveranstaltung. Mit ihrer Teilnahme an dem Gedenken an Willy Aron hätten alle Gäste ein bleibendes Zeichen gesetzt.

www.willy-aron.de

Gedenken: 90. Todestag des Bamberger Widerstandskämpfers Willy Aron

Der Arbeitskreis der Studentenhistoriker erinnert anlässlich des neunzigsten Todestages an den jüdischen Waffenstudenten, Widerstandskämpfer, Juristen und Sozialdemokraten Willy Aron, der als erstes zum Opfer des Nationalsozialismus wurde und im KZ Dachau umkam:

Offener Brief: Bischof von Dresden-Meißen soll Verantwortung für seine Aussagen zur Coronapolitik übernehmen

Vorbemerkung der Redaktion: „Bildungsgerechtigkeit“ dokumentiert einen Offenen Brief des Physikers Prof. Dr. Klaus Morawetz an den Bischof von Dresden-Meißen. Dieser kritisiert, dass der Bischof mit seinen coronapolitischen Aussagen über eine Impfpflicht und strenge 2G-Regeln seine bischöfliche Autorität missbraucht habe. Eine Aufarbeitung einer Coronapolitik, die mehr auf Moralisierung und Panik als rationale Begründung und sorgfältige Abwägung setzte, steht weiterhin aus – auch innerkirchlich. Nach der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Autonomie der irdischen Wirklichkeiten sind nichttheologische Sachfragen mit den Methoden der jeweiligen Fachdisziplin zu klären. Das ist vom Lehramt zu beachten, wenn sich dessen Vertreter in ethischen Fragen zu Wort melden. Der Offene Brief wird hier mit Zustimmung des Verfassers wiedergegeben.

Sehr geehrter Herr Bischof Timmerevers,

da Sie sich als Amtsperson öffentlich in Interviews zum Thema Corona und Impfen geäußert haben, schreibe ich Ihnen diesen Brief ebenfalls öffentlich. Allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz haben Sie sich für eine Impfpflicht ausgesprochen [1]. Ja, wie andere Bischöfe auch, haben Sie diese als „moralische Pflicht“ angesehen und es mit Begriffen wie „Gerechtigkeit, Solidarität und Nächstenliebe“ verbrämt.

Nach geschätzten zehntausenden Impftoten und über eine Million z.T. schwer geschädigten Geimpften allein in Deutschland, dem Nachweis, dass die mRNA Spritze gegen Covid das Ansteckungsrisiko mit Covid und anderen Krankheiten durch die Beschädigung des Immunsystems wesentlich vergrößert hat und nach dem offengelegten Betrug der Pharmakonzerne bei der Zulassung, so dass überhaupt ein positiver Effekt dieser Gentherapie sehr fraglich ist, werden Sie sicher einwenden, dass Sie das ja damals nicht wussten und wie Sie selbst bereits vorausschauend im Interview der „Dresdner Neuesten Nachrichten“ ausführten [2], wir uns gegenseitig „viel zu vergeben haben werden“. Darf ich Sie daran erinnern, dass vergeben werden kann, erst und nur, wenn Schuld eingestanden und bereut wird? Welches Schuldeingeständnis und welche Reue sehen Sie für Ihre bereits damals widerlegbaren falschen Aussagen: „Ich sehe, dass der Staat im Moment noch mit dem milden Mittel der Überzeugung versucht, die Verantwortung beim Einzelnen zu belassen. Ich halte es ethisch aber vertretbar, eine Impfpflicht einzuführen“ und „wo die eigene Freiheit um den Preis der Gefährdung anderer definiert wird, macht sie unser gesellschaftliches Solidarsystem kaputt und ist Egoismus mit Scheuklappen für die Not des Anderen“ oder „Deswegen wäre mir sogar lieber, wenn wir noch konsequenter wären und neben 2G in den kommenden Wochen für alle auf Testungen setzen, also das sogenannte 2G plus“. Nehmen Sie jetzt Verantwortung für die lebenslang Geschädigten auf sich? Denn wie Sie selbst sagten, sei die „Pandemie“ ja ein „Charaktertest“. Sie haben mit Ihrem Anspruch einer bischöflichen Autorität falsche und gefährliche Empfehlungen für Gutgläubige abgegeben. In wie weit könnte solche Irreführung als Amtsmissbrauch gewertet werden? Bereits zum Zeitpunkt Ihres Interviews waren die Informationen seriöser wissenschaftlicher Studien verfügbar, die kritisch das offizielle Narrativ in Frage stellten. Die Verherrlichung der Maskenpflicht, für die der Nachweis einer positiven Nutzen-Schadensbilanz bis heute aussteht, ist ein zweites Versagen Ihrer administrativen Autorität. Es wurden Gläubige bei Gottesdiensten sogar Weihnachten abgewiesen, wenn sie ungeimpft waren bzw. schon, wenn Sie keine Maske trugen. Habe ich da etwas falsch verstanden vom Evangelium über die Einladung zur Feier und dem Besuch von Aussätzigen, bei denen auch nicht anzunehmen ist, dass sie geimpft waren? Hat nicht Jesus recht drastische Worte über Heuchler und Pharisäer gefunden? Als Fazit dieses systemischen Versagens der offiziellen Kirchenadministration kann man nur glücklicherweise konstatieren, dass Bischöfe einem mündigen Katholiken einfach in Lebensfragen nichts mehr zu sagen haben. Selbst das Abendmahl wurde auch ohne Priester gefeiert, da die offizielle Amtskirche die Gläubigen ausschloss. Hoffnungsvoll deutet sich hier eine zukünftige Erneuerung und Bereinigung von überholten Amtsverständnissen an.

Mit hochachtungsvollen Grüßen
Prof. Klaus Morawetz

[1] https://www.domradio.de/artikel/gerechtigkeit-solidaritaet-und-naechstenliebe-katholische-bischoefe-sehen-impfung-als
[2] Dresdner Neueste Nachrichten vom 22.11.2021, https://www.genios.de/presse-archiv/artikel/DNN/20211122/-eine-impfpflicht-ist-ethisch-vertr/doc7iie21ra4axkj54mj4h.html

Rezensionen: „Was du ererbt von deinen Vätern“

„Was du ererbt von deinen Vätern“: Unter dieser Überschrift rezensiert Bernhard Grün in der aktuellen ACADEMIA, der Zeitschrift des Cartellverbandes Katholischer Deutscher Studentenverbindungen, den Band „Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck, Berlin 2022“:

„Kunze analysiert die Lage anhand verschiedener Beispiele und scheut sich dabei nicht, seine eigene Sozialisation als Akademiker in enem christlich-burschenschaftlich geprägten Milieu exemplarisch voranzustellen, um den folgenden Kapiteln die sich bedingenden Beziehungen von Bildung und Religion zu entwickeln. Also geht es um Bildung als geistiger Raum, der erst die Voraussetzungen schafft, sich selbständig mit aktuellen gesellschaftlichen Problemen wie wissenschaftlichen Fragestellungen überhaupt zu befassen. […] Dabei geht es nicht bloß um das ‚ Reservat‘ eines konfessionell geprägten Religionsunterichtes, sondern schlichtweg um die Grundlagen unserer Gesellschaft, die Grundlagen unseres Zusammenlebens, die eindeutig aus christlicher Prägung, einem christilchen Menschenbild und einem aktiv praktizierten Toleranzbegriff resultieren.“ (B. Grün, in: ACADEMIA, 116. Jg., Heft 2/2023, S. 58)

Eine weitere Rezension aus der Feder desselben Rezenseten findet sich in den aktuellen Burschenschaftlichen Blättern: Bernhard Grün (Rez.): Nun sag‘, wie hast Du’s mit der Religion? Christsein in Schule und Gesellschaft heute, in: Burschenschaftliche Blätter, 138. Jg., Heft 1/2023, S. 40.

Rezension: Christsein in Schule und Gesellschaft heute

Bernhard Grün rezensiert in den aktuellen Akademischen Monatsblättern, der Zeitschrift des Kartellverbandes katholischer deutscher Studentenvereine, den Band: Axel Bernd Kunze, Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck, Berlin: 2022, 156 Seiten.

Bernhard Grün (Rez.): Nun sag‘, wie hast Du’s mit der Religion? Christsein in Schule und Gesellschaft heute, in: Akademische Monatsblätter 135 (2023), H. 2, S. 48.

Der Rezensent über den Band, der die laufende Säkularisierung Deutschlands auf Basis einer christlich-burschenschaftlichen Wertorientierung analysiert: „Persönliches Fazit: Wenn wir uns jetzt nicht den Herausforderungen stellen, werden wir absehbar auch das verlieren, was wir jetzt noch besitzen – das aber wäre ein anderes geflügeltes Goethezitat. Oder anders ausgedrückt: Es geht um die Fülle des Lebens.“ (B. Grün)

Rezension: Welche gesellschaftlichen Folgen hat die Pandemiepolitik langfristig?

Sehr ausführlich würdigt die Zeitschrift „Katholische Bildung“ die Essaysammlung „Pandemiepolitik. Freiheit unterm Rad?“ (hgg. v. Sandra Kostner und Tanya Lieske, Stuttgart: ibidem 2022):

Elisabeth Peerenboom-Dartsch (Rez.): Welche gesellschaftlichen Folgen hat die Pandemiepolitik langfristig? Der interdisziplinäre Blick auf Bildung und Demokratie in Deutschland, in: Katholische Bildung 124 (2023), H. 1/2 (Januar/Februar), S. 39 – 48.

„Herausgekommen ist ein Werk, das gerade durch die vielfältige und differenzierte Analyse einen Platz in den Regalen von Schulen, Schulverwaltungen und Lehrerverbänden verdient.“ (S. 40)

„Der Essay mit dem Titel ‚Was die Coronakrise mit Bürgerlichkeit und Bildung zu tun hat‘ von Axel Bernd Kunze, den viele Leserinnen bereits als Autor der ‚Katholischen Bildung‘ kennen, greift noch einmal – wenn auch zum Teil differenzierter – die wesentlichen Aspekte bisheriger Beiträge auf […]. Im Bereich der Bildung beklagt er, dass das Recht auf Bildung oder das Recht auf Ausbildungsfreiheit durch einen verordneten 2G-Lehrbetrieb ausgesetzt wurde. Statt Reflexion war Aktionismus an der Tagesordnung.“

Auf anderen Seiten: Juristische Aufarbeitung der Coronapolitik

Günter Roth, engagiert im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, weist in seinem Block auf ein aktuelles Gerichtsurteil hin, das er am 10. Januar gegen den Freistaat Bayern erstritten hat:

https://einfachkompliziert.de/verteidigung-der-meinungs-und-wissenschaftsfreiheit-gegen-herdentrieb-cancel-culture-und-mobbing-an-hochschulen/

Widerstand gegen eine freiheits- und menschenwürdefeindliche Coronapolitik lohnt sich, auch wenn die Aufarbeitung nur in sehr kleinen (juristischen) Schritten vorangeht. Es stellt die Verfassungs- und Rechtsordnung auf den Kopf, wenn der Freistaat seine in Teilen verfassungswidrige Coronapolitik gerade dadurch absichern will, dass er einem Kritiker mangelnde Verfassungstreue unterstellt. Wenn das Recht auf körperliche Unversehrtheit angegriffen wird, muss Widerspruch erlaubt sein – wann denn sonst!? Und noch etwas lehrt die Auseinandersetzung: Das Recht auf Wissenschaftsfreiheit muss weit ausgelegt werden, sonst ist es am Ende nicht mehr viel wert. Dem geschätzten Kollegen gebührt volle Hoachtung für seine Klage. Er wäre ein würdigerer „Hochschullehrer des Jahres“ als Drosten & Co., die vom Deutschen Hochschulverband politisch hofiert wurden.