Günter Roth, engagiert im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, weist in seinem Block auf ein aktuelles Gerichtsurteil hin, das er am 10. Januar gegen den Freistaat Bayern erstritten hat:
https://einfachkompliziert.de/verteidigung-der-meinungs-und-wissenschaftsfreiheit-gegen-herdentrieb-cancel-culture-und-mobbing-an-hochschulen/
Widerstand gegen eine freiheits- und menschenwürdefeindliche Coronapolitik lohnt sich, auch wenn die Aufarbeitung nur in sehr kleinen (juristischen) Schritten vorangeht. Es stellt die Verfassungs- und Rechtsordnung auf den Kopf, wenn der Freistaat seine in Teilen verfassungswidrige Coronapolitik gerade dadurch absichern will, dass er einem Kritiker mangelnde Verfassungstreue unterstellt. Wenn das Recht auf körperliche Unversehrtheit angegriffen wird, muss Widerspruch erlaubt sein – wann denn sonst!? Und noch etwas lehrt die Auseinandersetzung: Das Recht auf Wissenschaftsfreiheit muss weit ausgelegt werden, sonst ist es am Ende nicht mehr viel wert. Dem geschätzten Kollegen gebührt volle Hoachtung für seine Klage. Er wäre ein würdigerer „Hochschullehrer des Jahres“ als Drosten & Co., die vom Deutschen Hochschulverband politisch hofiert wurden.