Zwischenruf: Selbstbestimmung durch Grundrechtseingriffe?

Organspendegesetz: Neuer Anlauf für Reform – so vermeldete es die WELT vom 25. Juni 2024. Damit war zu rechnen: Karl Lauterbach forderte schon im März eine Widerspruchslösung. Deren Befürworter sind nicht bereit, das Nein des Bundestages gegen eine Widerspruchslöung zu akzeptieren. Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik das Land gespalten hat: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Nicht Jubiläumsreden entscheiden über den Stellenwert des Grundgesetzes, sondern der politische Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Eine Widerspruchslösung verletzt die körperliche Selbstbestimmung und demontiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Zwischenruf: Der „unpolitische“ Herr Drosten

Der Erfolg hat bekanntlich viele Väter, das Versagen ist ein Waisenkind. Am Donnerstag, 27. Juni 2024, in der WELT: „Christian Drosten war während der Pandemie der wichtigste Berater der Bundesregierung. Er wurde zum Medienstar. Vier Jahre später stellt er seine Rolle in der Corona-Politik völlig anders dar“. So jedenfalls in seinem neuen Buch: „Christian Drosten, Georg Mascolo: „Alles überstanden? Ein überfälliges Gespräch zu einer Pandemie, die nicht die letzte gewesen sein wird“, Ullstein 2024, 272 Seiten, 25 Euro. Jetzt, da sich immer mehr zeigt, mit welch falschen Versprechungen und gezielter Desinformation eine menschenrechtswidrige und freiheitswidrige Coronapolitik durchgsetzt wurde, erlauben wir die Wandlung vom Saulus zum Paulus, soll in diesem Fall heißen: vom großen Polit- und Medienstar zum einfachen Laborwissenschaftler. Glaubwürdig ist das nicht. So stiehlt sich aus der Verantwortung, wer vom Deutschen Hochschulverband als „Hochschullehrer des Jahres“ hochgejubelt wurde. Wohl weniger wegen seiner überzeugenden Lehre im Hörsaal oder seiner bescheidenen Tätigkeit im Labor, sondern wegen weil sich der Verband im Glanze des medial berühmten und politisch umtriebigen Wissenschaftlers sonnen wollte. Aufgearbeitet ist die Kumpanei der Wissenschaft mit einer rechtsstaatswidrigen Coronapolitik bis heute nicht, weder im Deutschen Hochschulverband noch anderswo. Und wird es wohl auch nicht werden. Der Titel „Hochschullehrer des Jahres“ ist sowieso äußerst fragwürdig, da der wissenschaftliche Spitzenverband kein klares Verständnis davon hat, was er überhaupt ehren will. Hochschullehre ist es wohl nicht, wie die letzten Preisträger zeigen: Zunächst ging es um herausragende Exponenten der regierungsamtlich durchgedrückten Coronap- und Impfpolitik, dann – als Corona medial nichts mehr abwarf – um Klimapolitik. Die beste Lehre findet wohl immer noch eine Preise statt, abseits der Talkshows, Beraterkommissionen und Bundespressekonferenzen. Der Deutsche Hochschulverband ist nicht der einzige Akteur, der sich coronapolitisch bei seiner Preispolitik verrannt hat, wie der Positivpreis für Wissenschaftsfreiheit des gleichnamigen Netzwerkes an den früheren Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, Reinhard Kempen, zeigt.

Zwischenruf: Zweifel an Leistungsfähigkeit deutscher Schulen wächst – nun ist guter Rat teuer

„Zweifel an Leistungsfähigkeit deutscher Schulen“ – so titelt die WELT am Sonntag in ihrer Ausgabe vom 23. Juni 2024. Jeder fünfte Bundesbürger beurteile die Bildungseinrichtungen hierzulande mit „mangelhaft“ und „ungenügend“, im Ergebnis stellen die Deutschen ihrem Schulsystem eine knappe Drei aus. War vor fast einem Vierteljahrhundert vom „PISA-Schock“ die Rede, bleibt die Bildungsethik angesichts der jüngeren Ergebnisse Deutschlands in den verschiedenen Bildungsvergleichsstudien erstaunlich stumm. Der Bildungsökonom Ludger Wößmann wertete die Ergebnisse laut der WELT am Sonntag als „Alarmsignal“. Bessere Schulen müssten in der Politik oberste Priorität genießen.

Wer wollte widersprechen!? Doch was ist zu tun? Der Budeselternrat fordert kurzfristige Konzepte gegen den Lehrermangel. So fehlten laut Kultusministerkonferenz landesweit sechzehntausend Lehrkräfte. Der Bildungsforscher und Vorsitzende der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz, Olaf Köller, mahnt eine möglichst früh beginnende Sprachförderung an, bereits im Kindergarten, am besten von Geburt an. Die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing, fordert, den Lehrerberuf attraktiver zu machen.

Lehrermangel, eine wachsende Zahl an Zuwandererkindern mit mangelnden Deutschkenntnissen, Nachwirkungen der Coronapolitik … Gründe für den Niedergang des deutschen Schulsystems gibt es viele. Als Reaktion hierauf werden die üblichen Maßnahmen gefordert: mehr Geld für Bildung, schnellere Veränderungen, mehr Integration, eine forcierte Digitalisierung und eine Sanierung maroder Schulbauten. Erst vor ein paar Tagen erregte Aufmerksamkeit, dass der schlechte Zustand vieler Schultoiletten zum „Gipfelthema“ der Kultuspolitik avancieren soll.

Über eines wird aber auch jetzt wieder einmal erstaunlich wenig geredet: das gesellschaftlich vorherrschende Bildungsverständnis und den Verlust an Erziehung. Es ist der bekannte Kolumnist Harald Martenstein, der in derselben WELT am Sonntag ein paar Seiten weiter schreibt: „Kaum eine Verrücktheit, die dieser Staat seinen Kindern erspart hätte – ein paar Beispiele: Rechnen ohne Zahlen, Schreiben nur nach Gehör und ohne Rechtschreibung, gemeinsame Klassen mit Kindern, die unter schweren Verhaltensstörungen leiden und Unterricht manchmal fast unmöglich machen. Und Sportfeste, bei denen Stoppuhren verpönt sind, weil Leistung angeblich unwichtig und Wettbewerb menschenfeindlich ist.“ Schnellere Veränderungen sind kein Selbstzweck, die Schulen sind schon allzu oft zum „Experimentierfeld des Sozialutopismus“, wie Martenstein es nennt, gemacht worden. Und wenn man dem Psychologen Jonathan Haidt mit seinem neuen Buch „Generation Angst“ glauben will, geschieht dies aktuell einmal mehr durch eine Kultur der Digitalisierung, die jedes Klassenzimmer mit W-LAN ausstattet – oft nicht zum Unterrichten, sondern um der beständigen Verfügbarkeit von Social Media und Co. willen. Wer in der Pause in Klassenzimmer schaut, sieht häufig Schüler, die einzeln mit ihrem Smartphone beschäftigt sind, gamen oder chatten, aber nicht miteinander reden.

Die smartphonebasierte Kindheit löse nach Haidt die spielbasierte ab. Was die ständige Vernetzung über Smartphone, Social Media und WhatsApp bei den Heranwachsenden auslöse, ist für den New Yorker Wissenschaftler ein ungesteuertes Experiment, bei dem die jungen Menschen zu „Versuchskaninchen für eine radikal neue Form des Heranwachsens“ gemacht würden.

All dies würde für mehr, statt weniger Erziehung sprechen. Doch der Erziehungsauftrag von Schule wie Familie ist aus der öffentlichen Bildungsdebatte und auch der Erziehungswissenschaft verschwunden, von vereinzelten Ausnahmen, die eher die Regel bestätigen, einmal abgesehen. Mehr Geld, mehr Ausstattung, mehr Digitalisierung – aber kein Wort davon, wie Heranwachsenden Freude an Bildung, gesundes Leistungsstreben, Anstrengungsbereitschaft, die zum Lernen notwendige Disziplin und die Bereitschaft zum Üben vermittelt werden können. Einiges davon ist sicher auch durch den coronapolitisch erzwungenen Unterricht am Bildschirm auf der Strecke geblieben. Wenn es eine Lehre aus dieser Zeit gibt, dann die, dass Bildung und Lernen nicht allein technischer Instrumente bedürfen, sondern erzieherischer Grundlagen. Diese müssen in Familie und Schule gelegt werden, letztere hat nur eine familienunterstützende Aufgabe. Eines muss dabei betont werden: Schule ist für guten Unterricht zuständig. Hierfür brauchen Lehrer den notwendigen Rückhalt, pädagogische Freiheit und eine Entlastung von pädagogikfremden Aufgaben. Aber Schule kann nicht das selbsttätige Üben ersetzen – und gerade dieses fehlt häufig, worüber in den aktuellen Klagen über die mangelnde Leistungsfähigkeit des deutschen Schulsystems aber nicht gesprochen wird, auch nicht in der eingangs zitierten WELT am Sonntag.

Zwischenruf: Womit zu rechnen war …

Damit war zu rechnen: Vor vier Jahren hatte der Bundestag eine Widerspruchslösung im Zusammenhang mit Organspende abgelehnt. Doch deren Anhänger wollen das parlamentarische Votum nicht akzeptieren. Acht Bundesländer unternehmen nun einen neuen Vorstoß, dieses Mal über den Bundesrat. Wer der Entnahme seiner Organe nicht zustimmt, soll demnach künftig zu Lebzeiten aktiv Widerspruch einlegen, andernfalls gilt er als potentieller Organsapender. Der Widerspruch soll nach dem neuen Gesetzentwurf, der im Bundesrat eingebracht werden soll, via Organspendeausweis, Patientenverfügung, Organspenderegister möglich sein, aber auch eine Willenserklärung auf andere Art und Weise sei vorgesehen.

Bereits im März, als ein Organspenderegister initiert wurde, drängte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weitergehend auf eine Widerspruchslösung. Eine solche kehrt die Beweislast um. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügug über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen.

Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik, die das Land bis heute spaltet, mehr als sichtbar wurde: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Daher ist dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz deutlich zuzustimmen. Für diesen erklärte Eugen Brysch zur neuen Bundesratsinitiative: „Denn die körperliche Unversehrtheit darf nicht ohne Zustimmung des Betroffenen verletzt werden.“

Um dieses zentrale Grundrecht steht es nicht zum Besten. Dieses wurde bereits durch die aggressive Impfnötigungspolitik in der Coronazeit mehr als deutlich kleingeredet, wenn nicht sogar offen verneint. Eine ehrliche Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik steht bis heute aus. Der Körper wird zunehmend kollektiviert. Dem Personalismus unseres Grundgesetzes, dessen Jubiläum erst im Mai groß gefeiert wurde, entspricht das nicht. Die neuerliche Debatte um eine Widerspruchslösung lässt nach den Erfahrungen der Coronazeit nichts Gutes ahnen. Und wie schnoddrig mit dem Recht am eigenen Körper umgegangen wird, beweisen selbst die Kritiker einer Widerspruchslösung. Einer davon ist der F.D.P.-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann, der den neuerlichen Vorstoß der Länder für kontraproduktiv hält und auf die Entscheidung des Bundestages verweist. So weit, so gut. Aufhorchen lässt allerdings seine Forderung, von der Hirntod- zur Herztoddefinition zu wechseln, damit die Zahl an Organspendern erhöht werde. Wie das rechtlich und ethisch gehen soll, verrät Ullmann nicht. Schließlich war es erst der Abschied vom Herztodkriterium, der Organspenden seit den Sechzigerjahren möglich gemacht hat.

Nicht Sonntagsreden entscheiden über den Stellenwert unserer Verfassung, sondern der politische Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Wem die körperliche Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit am Herzen liegt, sollte die neuerliche Debatte um eine Widerspruchslösung engagiert verfolgen. Die Erfahrungen der Coronazeit mahnen bis heute.

Verantwortung der Wissenschaft für die Schäden der Corona-Politik

Leserbrief zur Ausgabe 4/2024 von „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), von der Redaktion nicht abgedruckt:

Der Schwerpunkt des April-Heftes von Forschung & Lehre lautet „Verantwortung“. Die fünf Beiträge blättern das Thema auf 15 Seiten nach gemischten Kriterien auf: die philosophischen Grundlagen (Stoecker), die Präventivverantwortung der Wissenschaft für „schutzwürdige Güter“ (Siegmund/Fritsch), die  Vielfalt der „Stakeholder“ der „multifunktionalen Hochschule“ (Ash), die rechtliche Verantwortung für „Fehlverhalten im Wissenschaftssystem“ (Gädertz) sowie ein Potpourri von sieben weiteren „Stimmen aus der Wissenschaft“.

Weitgehend außen vor bleibt das gesellschaftlich wohl wichtigste Thema der vergangenen Jahre, die harten Corona-Jahre, als unsere grundgesetzlichen Freiheiten im Zeichen „evidenzbasierter“ Politik ihre größte Bewährungsprobe erlebten. An vorderster Front mitverantwortlich hierfür sowie für die Beleidigungen („Wissenschaftsleugner“) und Ausgrenzungen der Kritiker waren Wissenschaftler und Wissenschaftsinstitutionen (einschließlich des Deutschen Hochschulverbandes), deren Vereinnahmungen durch die Politik („follow the science“, „science will win“) jüngst bestätigt wurden durch die Krisenstab-Protokolle des Robert-Koch-Instituts. Dies ist der sprichwörtliche „elephant in the room“, von dem dieses Schwerpunktheft schweigt.

Allein Ash streift den Punkt aus sicherer Distanz mit der Feststellung, spätestens „seit der Coronakrise, aber eigentlich schon viel früher“ werde die Offenlegung von Forschungsmethoden, Daten, Datenvernetzungen und Ergebnissen sowie der Unsicherheitsfaktoren in der Urteilsbildung von Expertinnen und Experten“ gefordert. Aber warum werden sie gefordert und von wem? Es haben sich hier – mit präzisen wissenschaftlichen Argumenten – gerade die Kritiker der Coronamaßnahmen hervorgetan, die man eher gewaltsam ausgegrenzt hat, als dass man ihnen argumentativ begegnet wäre. Wieder ist Chance der Aufarbeitung vertan worden, passend zu den fünf Beiträgen des Schwerpunktthemas „Wissenschaft und Politik“ aus dem Heft 5/2023.


Professor Dr. jur. Günter Reiner, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg

Privatdozent Dr. theol. Axel Bernd Kunze, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Associate Professor Dr. theol. Jan Dochhorn Durham University/UK

Zwischenruf: Europa wählen!?

Gib Europa Deine Stimme! – so ein Wahlaufruf der Salesianer Don Boscos für die kommende Europawahl am 9. Juni 2024. Einer von vielen. Einer von vielen, die ähnlich klingen. Doch wofür soll der deutsche Wahlbürger stimmen? Nein, parteipolitisch will man nicht sein. Man ist Zivilgesellschaft, was suggeriert, als würde es noch eine andere Gesellschaft geben. Also bleibt es vage: Wir sollen Europa wählen, Europa unsere Stimme geben … Offenbar kann man Europa auch nicht wählen. Etwa abwählen? Wir wollen nicht kleinlich sein: Wer meint, am 9. Juni 2024 werde über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments abgestimmt, muss umdenken. Es zählen nicht mehr konkrete Parteiprogramme und politische Interessen, sondern Gesinnung. Doch die muss zwangsläufig schwammig bleiben. Hat Europa ein einheitliches Interesse? Denkt und fühlt Europa im Gleichschritt? Wohl kaum. Wir müssen uns nur die unterschiedliche Haltung einzelner EU-Staaten im Nahostkonflikt ansehen. Wer ist Europa – Spanien und Irland mit ihrer Anerkennung eines Palästinenserstaates oder Deutschland, das diesen Schritt nicht geht? Wer europäische Politik auf Gesinnungsformeln verkürzt, kehrt politische Differenzen unter den Teppich. Vielmehr sollte gerade ein Parlament der Ort sein, konfligierende Interessen zu diskutieren, zu abstimmungsfähigen Alternativen zu bündeln und unter dem Anspruch des Gemeinwohls um tragfähige Alternativen zu ringen. Hierfür sollten die Wähler ihre Stimme gebe – ob in Europa oder auf anderen Ebenen. Und das ist auch gut so. Denn freie, gleiche und geheime Wahlen sind eine wichtige Grundlage der Freiheit. Aber nicht, wenn diese zum Gesinnungstest verkommen. Wir müssen über unterschiedliche nationale Interessen, politische Konzepte und zukunftsfähige Lösungen streiten – auch in Europa, gerade um Europa willen. Also: Gib Europa Deine Stimme! Aber nach verantwortlicher Abwägung der zur Wahl stehenden Kandidaten und Programme.  

Zwischenruf: Wehrpflicht oder Gesellschaftsjahr?

Soll Deutschland zur Wehrpflicht zurückkehren? Über diese Frage wird angesichts wachsender sicherheitspolitischer Risiken vermehrt diskutiert. Ausgesetzt wurde die Wehrpflicht unter einer unionsgeführten Bundesregierung. Auf dem aktuellen Berliner Parteitag der CDU hat sich der Wind mittlerweile gedreht. „CDU spricht sich für Rückkehr zur Wehrplicht aus“, titelte etwa die WELT am 8. Mai dieses Jahres. Doch so einfach ist es nicht. Damit das Thema auf dem Parteitag eine Mehrheit fand, musste ein Kompromiss geschlossen werden: die bisherige Wehrpflicht soll in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführt werden. Ein üblicher politischer Kompromiss? Ist beides doch am Ende mehr oder weniger dasselbe … Halt, so einfach geht es nicht. Eine Dienstpflicht bleibt ein Eingriff in zentrale Grundrechte des Einzelnen. Und solche Eingriffe des Staates sind in hohem Maße begründungspflichtig. Im freiheitlichen Gemeinwesen dürfen zentrale Grundfreiheiten allein um der Freiheit willen eingechränkt werden, wenn so das Gesamtsystem an Freiheiten gestärkt wird. Bei der Wehrplicht lässt sich dies gut belegen: Denn eine Grundrechtsordnung muss robust verteidigt werden. Bei Verlust der staatlichen Souveränität droht ein Verlust der gesamten Grundrechtsordnung. Bei einem Gesellschaftsjahr fällt diese Begründung schon sehr viel schwerer. Die Eingriffe wären nur dann verhältnismäßig, wenn tatsächlich am Ende ein Freiheitsgewinn damit verbunden wäre, wenn dadurch zentrale Gefahren für die Grundrechtsordnung abgewehrt werden können. Gesellschaftspolitische Wünschbarkeiten, noch dazu durch parteipolitische Kompromisse motiviert, reichen für gravierende Grundrechtseingriffe als Begründung nicht aus. Die Debatte wird weitergehen. Und es lohnt sich genau hinschauen, was die Begründungen für eine allgemeine Dienstpflicht anbelangt. Diese muss die Freiheitsordnung des Staates sichern helfen, nicht beliebige tagespolitische Ziele einer Gesellschaftsreform stützen. Dafür ist die Freiheit zu kostbar.

Zwischenruf: Ist die Kirchensteuer überholt?

GEZ-Gebühren muss ich zahlen, wenn ich einen Haushalt betreibe. Ein Ausstieg aus dem Beitragssystem ist nicht mehr möglich. Die Kirchensteuer ist ein Mitgliedsbeitrag. Der Einzug über die Finanzämter, der immer wieder die Gemüter beherrscht, ist nur eine Marginalie, die von den Kirchen sehr gut bezahlt wird. Das kooperative Staat-Kirchen-Verhältnis, das diesem Modell zugrundeliegt, hat Licht und Schatteen, aber es entspricht unserer kulturellen Tradition. Und für mich überwiegen staatlicherseits die Vorteile. Denn stabile Kirchen sind ein wichtiger kulturethischer Pfeiler unseres Gemeinwesens. Ärgernisse an der aktuellen Kirchenpolitik, die es durchaus gibt und zu allen Zeiten gab, können und dürfen zu Recht diskutiert werden. Die menschliche Seite der Kirche ist keinesfalls sakrosankt. Wo aber die Kirche ausfällt, weil sie nicht mehr auskömmlich finanziert ist, muss der Staat die Lücke füllen. Ein Freiheitsgweinn ist mit einem Gemeinwohlmonopol des Staates, das wir zum Glück (noch) nicht haben, nicht verbunden.

Zwischenruf: Kulturstaatlicher Schutzauftrag oder staatlicher Übergriff?

Yvonne Dorf kritisiert in Forschung & Lehre 5/2024, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, staatliche Vorgaben, die sog. Gendersprache ausschließen, als übergriffig. Und sie empfiehlt den Gegnern des sprachlichen Genderns mehr Gelassenheit. Nein, ein Zwang hierzu bestehe nicht. Das ist reichlich naiv, die Realität sieht gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften mittlerweile faktisch anders aus. Wissenschaftler, die sich weigern, ihre Aufsätze zu gendern, finden immer weniger Publikationsmöglichkeiten. Zu Recht sieht das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit darin eine Form von „Cancel Culture“. Anlässlich der Rechtschreibreform der 1990er Jahre hatte das Bundesverfassungsgericht von einer „grundrechtlich verbürgten Kommunikationsmöglichkeit“ gesprochen, die „im gesamten Sprachraum ein hohes Maß an Einheitlichkeit“ voraussetze. Unsere Sprache ist ein zentrales Identitätsmerkmal der Kulturnation. Das Gendern politisiert und emotionalisiert den Sprachgebrauch, beeinträchtigt die Verständlichkeit, führt zu fehlerhaften oder unklaren Konstruktionen und zerstört sprachliche Differenzierungsfähigkeit. Der öffentliche Raum, zu dem auch Universitäten gehören, darf nicht einseitig durch radikalkonstruktivistische Theorien besetzt werden. Hier besitzt der Kulturstaat einen Schutzauftrag, auch gegenüber dem Einzelnen, der sich regelwidrige Gendersprache nicht aufzwingen lassen will. Wenn sich Universitäten, wie in Frankfurt geschehen, über diesen stellen, sollten sie sich konsequenterweise privat und nicht über Steuermittel finanzieren.

Zwischenruf: Klimaschutz ist Menschenrecht?

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz sorgt für kontroverse Debatten: Für die Richter in Straßburg gilt Klimaschutz als Menschenrecht. Der mangelhafte Klimaschutz in der Schweiz verletze das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention, so das Gericht in seiner aktuellen Entscheidung. Der Kläger, ein Schweizer Verein der Klimaseniorinnen, wurde dabei durch Greenpeace unterstützt.

Schon länger erleben wir eine Entgrenzung der Menschenrechte, die immer weniger Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat formulieren, sondern diesen für gesellschaftsreformerische Projekte in die Pflicht nehmen – im Namen einer nicht mehr hinterfragbaren Moralisierung des öffentlichen Raumes. Man könnte hier auch von einer Pervertierung der Menschenrechte sprechen. Der Staat wird zum großen Beschützer, der alles zu unserem Besten will und einrichtet.

Seit die Menschenrechte nach Ende des Ost-West-Gegensatzes zum „Megathema“ der Sozial- und Geisteswissenschaften geworden sind, sind sie auch zum utopischen Tummelplatz verkommen. Ich habe solche Tendenzen allerdings auch schon auf juristischen Tagungen wahrgenommen, etwa als eine juristische Referentin Klimaschutzmaßnahmen kinderrechtlich begründete. Denn ohne Klima auch
keine Grundrechte, schlichter geht es nicht.

Schutzgüter und Sicherheit sind etwas anderes als (Grund-)Rechte. Der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer hat dies in seinem lesenswerten Bändchen „Warum Strafe sein muss“ treffend auf den Punkt gebracht – zumal ein „Recht auf Sicherheit“ notwendigermaßen unbegrenzt ist. Denn man könnte immer noch eine Schippe an „Sicherheit“ drauflegen. Wer könnte schließlich schon sagen, genug an Sicherheit getan zu haben, so lange wir nicht im Paradies auf Erden leben – und das wurde bekanntlich immer die Hölle auf Erden. Am Ende gibt es eben keine Freiheit mehr. Das spielt allerdings in einer Gesellschaft immer weniger eine Rolle, in der immer weniger Menschen die Freiheit vermissen. Wie schön lässt es sich doch leben, wenn der Staat rund um für einen sorgt. Sicherheit macht träge, umgekehrt ist Freiheit aber eben anstrengend.