Zwischenruf: Zweierlei Maß

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert in einer Pressemitteilung vom 13. Februar 2025 die Begründung der Universität München für die Absage eines Vortrags von Francesca Albanese, will aber keine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit erkennen. Belege führt das Netzwerk nicht an, nur Vermutungen im Konjunktiv: „Zum anderen bestehen erhebliche Zweifel daran, dass es sich um einen wissenschaftlichen Vortrag gehandelt hätte. Ein solcher zeichnet sich dadurch aus, dass er wissenschaftliche Erkenntnisse verbreitet und nicht lediglich in einem politischen Konflikt einseitig Partei ergreift.“ Dies ist zunächst einmal eine Unterstellung, welche die ausgeladene italienische Rechtswissenschaftlerin gar nicht entkräften kann, weil ihr das Rederecht auf einer Tagung schon vorab genommen wurde. Wissenschaftsfreiheit sollte anders aussehen. Die Universität wäre gerade der Ort, diese Fragen im freien, streitbaren und kontroversen Diskurs zu klären und nicht vorab durch Ausladungen zu verhindern. Die Abgrenzung zum politischen Amt einer UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete mag schwierig sein und nötigt Tagungsleitung wie Referentin ein hohes Maß viel Fingerspitzengefühl ab. Aber das kann kein Grund sein, aufgrund bloßer Mutmaßungen ein Grundrecht zu beschneiden. Überdies gibt es zahlreiche Wissenschaftler, die ihre wissenschaftliche und politische Rolle zusammenbringen müssen, so etwa auch der Preisträger des ersten Positivpreises für Wissenschaftsfreiheit, den das gleichnamige Netzwerk verliehen hat, der als hochschulpolitischer Verbandsvertreter maßgeblich eine freiheitsfeindliche Coronapolitik gestützt hat. Hier sah das Netzwerk offenbar keine Vermischung von wissenschaftlicher und politischer Rolle. Oder anders gesagt: Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit misst mit zweierlei Maß.

Zwischenruf: Richtige Diagnose, falsche Heilmittel

Das links orientierte, moralisierende „Shitbürgertum“ beherrsche immer stärker auch die Szenerie der katholischen Kirche, so Ulf Poschardt in der WELT vom 12. Februar 2025 – zum Schaden der Kirche und des öffentlichen Diskurses. Ein Grund wäre noch anzufügen: Der Kirche ist eine substantielle Staatsethik verloren gegangen; die Sozialetik hat sich zur gesinnungsethischen Agendawissenschaft umgeformt. Die Abschaffung der Kirchensteuer, letztlich ein Mitgliedsbeitrag, und die radikale Trennung von Staat und Kirche sind allerdings falsche Heilmittel. Zum einen gibt es eine ungute Verflechtung von Staat und Gesellschaft zum Schaden des freiheitlichen Verfassungsstaates auch anderswo. Zum anderen ist ein säkularer Staat, der immer mehr gesellschaftliche Bereiche seiner Steuerung unterwirft, keineswegs freiheitlicher.

Zwischenruf: Der Staat ist bei Freiheitseingriffen begründungspflichtig, nicht der Souverän

Die bisher nicht aufgearbeitete Coronapolitik war eine Blaupause dafür, welche Freiheitseinschränkungen Bürger mitzumachen bereit sind. Der Ausverkauf des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit soll weitergehen. Dieses Mal geht es um die Widerspruchslösung bei Organspenden. Nicht mehr der Einzelne soll über seinen Körper verfügen dürfen. Dieser wird zur Verfügungsmasse eines Sozialstaates, der indiviudelle Grundfreiheiten umkehrt in Ansprüche der Gemeinschaft an den Einzelnen. So war unser Grundgesetz, das vergangenes Jahr 75 geworden ist, nicht gemeint gewesen. Wenn Detlef Warwas in seinem Leserbrief (Kirchenzeitung – Katholisches Magazin für das Bistum Hildesheim, Nr. 3/2025, S. 9) davon spricht, niemand werde gezwungen, verkehrt er die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungsstaates ins Gegenteil: Bei wirklich zwingenden Eingriffen in Grundrechte ist der Staat in höchstem Maße begründungspflichtig, nicht der freiheitsberechtigte Souverän.

Zwischenruf: Wo wird der akademische Geist überwintern?

„Shadow banning“ bezeichnet das vollständige oder teilweise Blockieren eines Benutzers oder seiner Inhalte in einer Onlinecommunity, sodass für den Benutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich ist, dass er gesperrt oder gedrosselt wurde. Diese Maßnahme wird üblicherweise als Form von „Cancel Culture“ gewertet. Leider haben solche Formen einer „Cancel Culture“ mittlerweile auch dort Einzug gehalten, wo man sie am allerwenigsten erwarten sollte. Im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wird „Shadow banning“ sogar als Ausdruck negativer Meinungsfreiheit umgedeutet.

Im Gründungsmanifest des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit vom Februar 2021 wird als gemeinsames Anliegen genannt, „die Freiheit von Forschung und Lehre gegen ideologisch motivierte Einschränkungen zu verteidigen und zur Stärkung eines freiheitlichen Wissenschaftsklimas beizutragen“. Wenn „Shadow banning“ hoffähig wird, vermag ich darin nicht mehr die ursprünglich intendierte „Stärkung eines freiheitlichen Wissenschaftsklimas“ zu erkennen. Wenn eine Organisation, der man einmal unter anderen Vorzeichen beigetreten ist, derart ihren Charakter und ihre Zielsetzung verändert, bleibt mitgliederethisch nur noch der Austritt, den ich mittlerweile erklärt habe.

Die Verteidigung der Freiheit  sowie der freiheitlichen Grundlagen unseres Rechts-, Verfassungs- und Kulturstaates im Allgemeinen wie der Wissenschaftsfreiheit im Besonderen werden immer wichtiger. Es wäre Zeit für eine alternative Neugründung, in der sich Wissenschaftler mit einem robusten und starken Freiheitsbewusstsein und dem Willen zu kollegialer Solidarität zusammenfinden. Aber ich habe die Befürchtung, dass die hierfür notwendige kritische Masse an deutschen Hochschulen nicht mehr gefunden werden kann. Möglicherweise wird sich auch das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit e. V. unter anderer Führung auf seine freiheitlichen Wurzeln und seinen Gründungsimpuls zurückbesinnen.

Schon 2016 hatte ich in einem Beitrag für die Zeitschrift des Deutschen Philologenverbandes geschrieben, dass der akademische Geist überwintern werde – aber vermutlich außerhalb der Universität. Der akademische Geist muss verteidigt werden oder es gereicht dem gesamten Gemeinwesen zum Schaden.

Zwischenruf: Auch „Cancel Culture“ ist Machtmissbrauch

Bei der Kritik am geplanten Hochschulstärkungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, worüber die Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, Forschung und Lehre, in ihrer aktuellen Ausgabe 2/2025 berichtet, sollte es nicht allein um Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit gehen, so wichtig dieses Grundrecht auch ist. Das geplante Gesetzesvorhaben höhlt weitergehend überkommene Prinzipien des freiheitlichen Verfassungsstaates und damit einhergehende Kontrollmechanismen aus. Denn der unabhängige Beamte sollte innerhalb der Exekutive vornehmlich verfassungs- und staatsloyal agieren und erst in zweiter Linie die Regierungslinie stützen.

Die Kritik der Hochschullehrer an dem geplanten Gesetz ist berechtigt. Allerdings bleibt auch deutliche Selbstkritik an den Universitäten notwendig. Denn diese waren in der vergangenen Zeit deutliche Taktgeber für eine Moralisierung und Emotionalisierung des akademischen und weitergehend des öffentlichen Diskurses. Die zunehmende „Cancel Culture“ im akademischen Betrieb zeugt davon. Unliebsame Positionen werden schnell als illegitim von vornherein aus dem Diskurs ausgegrenzt, statt sich argumentativ damit auseinander zu setzen – ebenfalls eine Form des Machtmissbrauchs. Als Reaktion auf diese Entwicklungen gründete sich 2020 das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit. Polarisierung wird nicht durch eine Kultur des Misstrauens und des Verdachts überwunden, sondern durch einen unvoreingenommen, fair und streitbar geführten Diskurs. Diesen wieder zu fördern und in den Mittelpunkt der universitären Kultur zu stellen, bleibt Aufgabe der Hochschullehrer selbst.

Neuerscheinung: Kontroverses Lernen statt Konformitätsdruck

Axel Bernd Kunze, Bildungsethiker und Erziehungswissenschaftler, äußert sich im Magazin „Wissenschaftsmanagement“ zum gegenwärtigen akademischen Diskursklima:

Kontroverses Lernen statt Konformitätsdruck

Bildungsethische Vorschläge, wie eine faire Diskurskultur neu eingeübt werden kann

Akademische Freiheit ist heute nicht allein durch staatliche Eingriffe bedroht, sondern gleichfalls durch zivilgesellschaftlichen Konformitätsdruck, Diskurskontrolle oder Vorgaben von Fachgesellschaften. Abweichende wissenschaftliche Positionen werden moralisch stigmatisiert, Differenzen nicht mehr im argumentativen Ringen und im diskursiven Streit ausgetragen, sondern von vornherein durch Boykott, Bashing oder Mobbing aus der wissenschaftlichen Arena ausgeschlossen. Der Toleranzanspruch pluraler Gesellschaften verkehrt sich so ins Gegenteil. Von neuem einzuüben, ist eine Diskurskultur, die vom Mut zum eigenen Gedanken und zur produktiven Kontroverse lebt.

Hier können Sie den Beitrag weiterlesen:

https://www.wissenschaftsmanagement.de/news/kontroverses-lernen-statt-konformitaetsdruck

Zwischenruf: Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan

Tobias Heimbach rührt in seinem Kommentar vom 11./12.01.2025 (Waiblinger Kreiszeitung, S. 1) die Werbetrommel für eine Widerspruchslösung bei Organspenden. Zum Schaden unserer Verfassungsordnung, die coronapolitisch schon stark gelitten hat. Die bisher nicht aufgearbeitete Coronapolitik war eine Blaupause dafür, welche Freiheitseinschränkungen Bürger mitzumachen bereit sind. Der Ausverkauf des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit soll weitergehen. Organspende darf im freiheitlichen Verfassungsstaat nur eine freiwillige Entscheidung des Einzelnen sein. Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Wenn der Einzelne nicht mehr über seinen Körper verfügen darf, wird dieser zur Verfügungsmasse eines Sozialstaates, der individuelle Grundfreiheiten umkehrt in Ansprüche der Gemeinschaft an den Einzelnen. So war unser Grundgesetz, das vergangenes Jahr 75 geworden ist, nicht gemeint gewesen.

Zwischenruf: Verfassungs- und staatsloyal, nicht regierungstreu

Der Siegener Rechtswissenschaftler Gerd Morgenthaler warnt in einem aktuellen Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung vor Einschüchterungsversuchen gegenüber Beamten und Wissenschaftlern. Und er sieht Veränderungen, die überkommene Prinzipien des freiheitlichen Verfassungsstaates aushöhlten und damit Kontrollmechanismen zerstörten. Denn der unabhängige Beamte sollte innerhalb der Exekutive vornehmlich verfassungs- und staatsloyal agieren und erst in zweiter Linie die Regierungslinie stützen. Das heißt dann auch: Der Beamte soll die Rechte des Souveräns wahren und unparteiisch entscheiden.

https:/www.nzz.ch/international/hausdurchsuchung-wegen-lappalien-juraprofessor-warnt-vor-einschuechterung-ld.1860775

„Wie weit sind wir denn inzwischen gekommen?“, fragt der Kollege im Interview im Blick auf die „Cancel Culture“ der Coronajahre. Zur Wahrheit gehört allerdings, dass der Kollege, früher Mitglied im Vorstand des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit, selber daran beteiligt war, mit dem ehemaligen Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes den Vertreter eines wissenschaftspolitischen Spitzenverbandes, der an den moralischen Herausforderungen der Coronapolitik gescheitert ist, mit einem Freiheitspreis auszuzeichnen. Die Forderung nach einer Aufarbeitung der Coronapolitik bleibt eine wichtige politische Aufgabe, die uns auch im neuen Jahr begleiten wird.

Zwischenruf: Hochschullehrer kritisieren geplantes Hochschulsicherheitsrecht in NRW

Mit einem Appell, der von weiteren Professoren mitgetragen wird, wenden sich Verfassungsrechtler an die Wissenschaftsministerin in Nordrhein-Westfalen, Ina Brandes (CDU). Die Hochschullehrer fordern von der Ministerin, die Pläne für eine Hochschulsicherheitsrecht zurück zu ziehen. Befürchtet werden deutliche Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit. Veröffentlicht wurde der Appell im Verfassungsblog:

Ferner hat Julian Krüper im Verfassungsblog die Gründe, die politischen Pläne abzulehnen, in einem eigenen Beitrag zusammengefasst:

Ganz sicher: Das geplante Vorhaben ist ein Irrweg. Aber wenn ich mir einige der Namen unter dem Aufruf ansehe, kann ich mich nicht dagegen wehren, dass mir ein Zitat aus anderem Kontext in den Sinn kommt: Die Revolution frisst ihre Kinder. Aus der Theologie entdecke ich Unterzeichner, die selber kräftig an jenem Diskrimierungs-, Freiheits- und Menschenrechtsverständnis mitgestrickt haben, das dem Gesetzentwurf zugrundeliegt. Der Gesetzentwurf zeigt, wohin es führt, wenn wir Freiheit vorrangig sozial definieren. Er zeigt, wie übergriffig ein aktuelles Menschenrechtsverständnis ist, dass nicht mehr den Staat adressiert, sondern diesen vielmehr im Namen überzogener Menschenrechte in die Pflicht nimmt, immer größere Bereiche der Gesellshaft seiner Steuerung zu unterwerfen.

Die Hochschullehrer sollten sich deutlich gegen diesen Gesetzentwurf wehren. Aber sie sollten sich auch selbst fragen, auf welche Weise sie den geistig-ideologischen Unterbau gelegt haben, der dann einen solchen Gesetzentwurf hervorbringt. Eine eigene Hochschulpolizei – das klingt ja fast nach einer Rückkehr des alten Karzers, nur nicht in Form der alten Burschenherrlichkeit, sondern in der Form eines technokratischen Staatswesens, das immer weniger Achtung vor der Freiheit (und damit auch Widerständigkeit) des Subjekts hat. Freie Hochschulen brauchen anderes: eine Rückbesinnung auf den Kerngehalt individueller Wissenschaftsfreiheit.

Zwischenruf: Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert dbv-Satzungsänderung – aber nur halbherzig

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit e. V. sieht in einer Stellungnahme vom 18. Dezember 2024 die Wissenschaftsfreiheit durch eine Satzungsänderung des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) gefährdet. Diese verpflichtet Mitgliedsbibliotheken auf einen aktiven Einsatz für Vielfalt, Integration und Antidiskriminierung.

https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/wp-content/uploads/2024/12/20241218_Stellungnahme_dbv.html

Die Stellungnahme des Netzwerkes bleibt allerdings einseitig und weich. Zum einen wird nur darauf abgehoben, dass der dbv einseitig Politik im Sinne der Partei Bündnis 90/Die Grünen mache. Doch die Ergänzung der Satzung betrifft im Kern alle Bundestagsparteien von schwarz bis rot. Verwunderlich ist die Beschränkung der Kritik auf eine zu große Nähe zu grüner Politik allerdings nicht, da das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, wiewohl es satzungsgemäß parteipolitisch neutral sein, eine Nähe zur CDU/FDP zeigt. Ein Gründungsmitglied und die Vorsitzende selbst sind etwa Akteure der Denkfabrik R21 in Berlin, die sich als Denkfabrik christdemokratischer und liberaler Ideen versteht.

Zum anderen wird am Ende lediglich eine Klarstellung vonseiten des dbv gefordert, keine Rücknahme der Satzungsänderung. Hier zeigt sich die alte Angst, nicht ins falsche Fahrwasser zu geraten. Aber so kämpft man nur mit angezogener Handbremse. Die Satzungsänderung in der vorliegenden Form bleibt ein probates Mittel, missliebige Mitglieder zu kujonieren. Die Stellungnahme eines amtierenden Vorstands kann keine Satzungsänderung neutralisieren.

PS: Wer sich für bibliotheksethische Fragen weiter interessiert, dem sei der folgende Aufsatz empfohlen:

Axel Bernd Kunze: Erklärung oder Boykottaufruf? Zur Rolle von Fachgesellschaft am Beispiel des Streits um die Neue Ordnung, in: Klaus Buchenau/Matthias Fechner (Hgg.): Die Verlorene Wissenschaft. Versuch einer Katharsis nach Corona, Stuttgart 2024, S. 289 – 307.

https://www.academia.edu/119231488/Erkl%C3%A4rung_oder_Boykottaufruf_Zur_Rolle_von_Fachgesellschaften_am_Beispiel_des_Streits_um_die_Neue_Ordnung.