Replik: Elterliche Autonomie und staatliches Wächteramt

Zum Zwischenruf „Zwischen Elternrecht und Schulaufsicht – Überlegungen zum neuen Koalitionsvertrag im Südwesten“ vom 23. Juni 2026 hat uns eine Replik erreicht, was uns sehr freut. Wir sagen herzlichen Dank und freuen uns auf die weitere Debatte.

Zwischenruf: Zwischen Elternrecht und Schulaufsicht – Überlegungen zum neuen Koalitionsvertrag im Südwesten | bildungsethik

Von H.-M. Tappen

Der Zwischenruf meines geschätzten Kollegen PD Axel Bernd Kunze legt in gewohnt präziser und staatsbürgerlich verantwortungsvoller Weise den Finger in die Wunde eines bildungspolitischen Dauerkonflikts. Seine Abwägung zwischen elterlicher Autonomie und staatlichem Wächteramt ist klug austariert. Aus der Perspektive einer personalen Pädagogik in der Tradition Marian Heitgers drängt sich mir jedoch der Eindruck auf, dass die Debatte im Südwesten zu sanft mit den strukturellen Prämissen des neuen Koalitionsvertrags umgeht.

Wenn die Landesregierung das letzte Kindergartenjahr de facto in eine Pflichtveranstaltung überführt, um empirisch messbare Defizite zu beheben, vollzieht sie einen klassischen Sein-Sollen-Fehlschluss: Aus dem unbestreitbaren So-Sein einer gesellschaftlichen Problemlage, die ich aus meiner täglichen Praxis an einer Münchner Berufsschule für Sozialpflege mit hohem Migrationsanteil nur zu gut kenne, wird eine pauschale Sollensforderung an alle Individuen abgeleitet. Hier wird nicht mehr das einzelne Kind in seiner unverwechselbaren Einmaligkeit begriffen, sondern das Kind als funktionales Element einer Systemsteuerung.

Dass ein solch administrativer Zugriff die frühe Kindheit standardisiert, ist die eine Seite. Die pädagogische Seite wiegt schwerer: Es droht eine schleichende Kollektivierung, die in ihrer Logik fatal an ein überkommenes, struktursozialistisches Staatsverständnis erinnert, in dem der Staat sich zum All-Erzieher aufschwingt und die Familie als primären Kultur- und Bildungsraum entmachtet. Wo Erziehung nur noch als effiziente Vorbereitung auf institutionelle Schulfähigkeit begriffen wird, verlässt sie den Boden einer Bildung, die den Menschen um seiner selbst willen meint.

Diese Tendenz zur Verzweckung des Geistes ist kein isoliertes Phänomen des Südwestens; wir erleben sie längst im Gesamtsystem. Wenn an Schulen der verfassungsmäßige Religionsunterricht, oft durch bürokratische Lenkung von Klassengrößen oder die sanfte Nötigung hin zum Einheitsfach Ethik, gezielt ausgetrocknet wird, zeigt sich dieselbe Stoßrichtung: Der Staat ersetzt die Pluralität gelebter Überzeugungen durch eine verordnete, zeitgeistige Einheitsmetaphysik.

Axel Bernd Kunze hat recht, wenn er die Feinjustierung zwischen Staat und Familie anmahnt. Doch wir müssen schärfer werden: Eine Pädagogik, die sich nicht korrumpieren lassen will, darf die Einmaligkeit des Kindes niemals der bürokratischen Logik einer Nivellierung opfern. Der Staat darf nicht zur Dressuranstalt mutieren, weil er die sozialen Fragen unserer Zeit nicht anders zu lösen vermag. Das Salz in der Suppe dieses Diskurses muss die Erinnerung daran sein, dass Bildung die Ermöglichung von personaler Freiheit und Transzendenz ist und eben nicht die Perfektionierung des Rädchens im staatlichen Getriebe.

Der Gastautor ist Sozialarbeiter und Religionspädagoge.

Zwischenruf: Wem gehört der eigene Körper?

Wem gehört der eigene Körper? – Dem Einzelnen selbst, sollte man meinen. Steht doch die Menschenwürde an erster Stelle unserer Verfassung, und kurz danach dann das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Doch weit gefehlt. Immer stärker wird der eigene Körper durch einen sich ausdehnenden Sozialstaat kollektiviert.

In der Coronazeit hatte eine Mehrheit im Land kein Problem mit einer aggressiven Impfnötigungspolitik. Eine allgemeine Impfpflicht scheiterte schließlich doch im Bundestag, doch bis zuletzt wollte der damalige Oppositionsführer und heutige Bundeskanzler in einer solchen keine Gewissensfrage erkennen – und dies, obwohl es um neuartige Impfverfahren ging, die nur notfallzugelassen, nur ungenau erforscht und in ihren Langzeitfolgen nicht einschätzbar waren. Gerade von einem christdemokratischen Politiker sollte man mehr Verständnis für Personalität und Gewissensfreiheit erwarten. Ein autoritärer biopolitischer Neokollektivismus griff um sich, ließ das Recht am eigenen Körper und das Recht auf körperliche Unversehrtheit zur Makulatur werden. Wer Zweifel äußerte, wurde als „Querdenker“, „Verschwörungstheoretiker“, „Schwurbler“ oder „Coronaleugner“ lächerlich gemacht und gesellschaftlich geächtet. Wer bei der freiheitsfeindlichen Coronapolitik mitmachte, darf sich hingegen heute noch seiner Ehrungen erfreuen, beispielsweise der ehemalige Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Reinhard Kempen, seines Positivpreises für Wissenschaftsfreiheit, den ihm das gleichnamige Netzwerk verliehen hat, oder Christian Drosten seiner Ehrung als „Hochschullehrer des Jahres“ durch den Verband, den Kempen einst leitete.

Aufgearbeitet sind die gravierenden Grundrechtseingriffe und medizinischen Entscheidungen von damals bis heute nicht. Kein Wunder, dass die Polarisierung des Landes, die damals politisch bewusst vorangetrieben wurde, bis heute nachwirkt und immer noch private Beziehungen oder Familien spaltet. Zu Recht fordern Gegner der damaligen Coronapolitik bis heute eine faire, unvoreingenommene und transparente Aufarbeitung ein. Zu den geistig-moralischen Langzeitschäden einer maßlos gewordenen Infektionsschutzpolitik zählt ein sinkendes Vertrauen in den Staat und seine Institutionen. Mittlerweile wird deutlich am Lebensschutz gerüttelt, bis tief in kirchliche Kreise hinein – sei es etwa beim Thema Abtreibung, die bestimmte Interessengruppen sogar zum Menschenrecht erklären wollen, sei es beim assistierten Suizid oder beim Transplantationsgesetz. Corona hat gezeigt, wie dünn der kulturell-ethische Firnis ist, der unseren Körper und unser Verständnis von Leiblichkeit vor Übergriffen des Staates und mächtiger gesellschaftlicher Kollektive schützt.

Morgen wird der Deutsche Bundestag erneut über Änderungen am Transplantationsgesetz debattieren. Es geht zunächst nur um eine „Orientierungsdebatte“, beispielsweise über die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Ein Euphemismus, denn von „Lösung“ kann hier nicht gesprochen werden. Was als Widerspruchslösung verkauft wird, ist eine Umdefinition des Körpers zum Volkseigentum. Organspende soll nicht mehr die freie Gewissensentscheidung des Einzelnen sein, sondern eine sozialstaatliche Verpflichtung. Auch über die eigene Sterblichkeit hinaus soll sich der Einzelne als nützlich am Volksganzen erweisen. Dem Einzelnen wird die Verfügungsgewalt über seinen Sterbeprozess entzogen. Wieder einmal dringt ein übergriffiger Staat – wie schon zu Coronazeiten – in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit ein und verletzt die Integrität des des eigenen Körpers und des leiblichen Selbstverhältnisses.

Die Achtung vor dem Einzelnen schwindet, seit Freiheit immer häufiger sozial definiert und nicht mehr vom souveränen Individuum her gedacht wird. Der Einzelne wird zum Untertan, über den ein übergriffiger Staat nach Belieben verfügen darf. Noch kann man widersprechen. Doch wie lange dieser Vorbehalt gilt, darf angesichts eines wachsenden autoritären Staatsverständnisses durchaus angezweifelt werden. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Aber angesichts eines schwindenden Freiheitsbewusstseins bis in die sogenannte bürgerliche Mitte hinein wird es morgen wohl keine Sternstunde des Parlamentarismus sein, die wir erleben werden. Die Welt wird unbehaust für den, der nicht mehr im eigenen Körper zuhause sein kann.

Zwischenruf: Zwischen Elternrecht und Schulaufsicht – Überlegungen zum neuen Koalitionsvertrag im Südwesten

„Wir werden ein verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr mit obligatorischen Bildungsinhalten im Wege eines Vorziehens der Schulpflicht einführen, damit sich alle Kinder – auch die, die bisher kein Angebot der frühkindlichen Bildung wahrnehmen – gut entwickeln können und auf den Schulstart vorbereitet sind.“ – so heißt es im neuen grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg, der am 9. Mai 2026 beschlossen wurde.

Die Forderung ist nicht neu. Sie findet sich bereits von Beginn an in der neueren bildungsethischen Debatte, wie sie nach der ersten PISA-Studie vor rund einem Vierteljahrhundert einsetzte. Lassen wir an dieser Stelle einmal außen vor, ob ein solches Projekt angesichts der gegenwärtigen haushaltspolitischen Zwänge sinnvoll ist oder nicht. Die politischen Erwartungen, welche die neue Koalitionsregierung sich medial bei Vorstellung des neuen Koalitionsvertrages selbst steckte, sind hoch: Jedes Kind solle künftig in Baden-Württemberg schulreif sein, wenn es in die Grundschule wechselt. Nun gut, ganz so wird es wohl nicht sein, wenn die neue Koalitionsregierung künftig auch weiterhin Juniorklassen – in Nachfolge der bisherigen Grundschulförderklassen – vorsieht.

Bildungsethisch bleiben angesichts der vollmundigen Rhetorik der grün-schwarzen Regierung einige Fragen. Zum einen stellt sich die Frage, ob der Rechtsstaat auch gewillt und in der Lage ist, die Verbindlichkeit durchzusetzen. Konflikte sind vorprogrammiert, etwa dann, wenn Eltern ihr Kind zwar in eine Koranschule schicken, nicht aber in den öffentlichen Kindergarten. Gefordert sind an dieser Stelle die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, dann aber auch die Pädagogischen Fachkräfte, auf die neue Kontroll- und Dokumentationspflichten zukommen werden. Und schließlich wird pädagogisch damit umzugehen sein, dass möglicherweise nicht mehr alle Kinder freiwillig in der Kindertagesbetreuung sein werden, sondern durch staatliche Maßnahmen erzwungen.

Zum anderen liest man im neuen Koalitionsvertrag nichts über das Elternrecht. Wenn – so die politische Rhetorik – im Südwesten die Schulpflicht vorgezogen werden soll, dann müsste das letzte, obligatorische Kindergartenjahr nach Maßgabe des Grundgesetzes auch der staatlichen Schulaufsicht unterstellt werden. Die bisherigen Äußerungen aus Stuttgart lassen nicht erkennen, dass die Koalitionäre diese Konsequenz bedacht hätten. Wir dürfen gespannt sein, ob sich die Umsetzung des Koalitionsvorhabens am Ende, sollte es zu Verfassungsklagen von Eltern kommen, auch als verfassungsfest erweisen wird. Ein verbindlicher Kindergarten ist ein starker Eingriff in das Elternrecht, der nach einer sehr sorgfältigen Begründung vonseiten des Staates verlangt. Doch im Koalitionsvertrag Fehlanzeige. Auch hier gibt der christdemokratische Koalititonspartner aus sozialstaatlichen Überlegungen mal wieder einen Teil seines christlichen Profils auf und verwässert das Elternrecht.

Aber wer wollte so kleinlich sein. Seit Corona wissen wir, wie schlampig mit der Verfassung umgegangen wird, wenn man politisch etwas durchdrücken will. Da können auch schon einmal Grundrechte einfach außer Kraft gesetzt werden. Bis in die bürgerliche Mitte hinein stört man sich nicht an Grundrechtseingriffen, wenn es um ein vermeintlich alternativlos Gutes geht – heißt dieses nun Gesundheitsschutz, Bildung oder Kinder. Der Staat meint es doch nur gut und will unser Bestes. Im Hintergrund steht ein Freiheitsverständnis, das nicht vom souveränen Individuum her gedacht, sondern zunehmend sozial determiniert verstanden wird. Was die Gemeinschaft als gut bestimmt, muss der Einzelne akzeptieren. In der Folge erscheinen Familien als sozial bedürftige Anspruchsberechtigte und der Staat als derjenige, der besser als die eigenen Eltern weiß, was gut für die Kinder ist. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass das sogenannte Elternrecht auch ein Kinderrecht ist, nämlich das Recht des Kindes, vorrangig von den eigenen Eltern und nicht durch Dritte, etwa staatliche Akteure, erzogen zu werden.

Dabei soll nicht bestritten werden, dass es Probleme beim Übergang in die Grundschule gibt, dass Familien ihrer Erziehungsverantwortung nicht immer ausreichend nachkommen und dass insbesondere bei der frühen Sprachförderung deutliche Defizite bestehen. Nur: Dies verlangt nach zielgenauem Fördern und eben auch Fordern, nicht nach dem Einheitsmodell, das allen Eltern und Familien übergestülpt wird. Dänemark hat dies erkannt und differenziert beim 32-Punkte-Plan gegen soziale Verwahrlosung, der auch eine Kindergartenpflicht kennt, nach Wohnkontext und sozialer Notwendigkeit. Die Europäische Union hält dies für stigmatisierend. Flächendeckende Eingriffe in Grundrechte hingegen rufen weniger Widerspruch hervor.

Und schließlich: Die Kindergartenpflicht könnte die faktische pädagogische und weltanschauliche Wahlfreiheit von Eltern im Bereich der Elementarbildung verkleinern. Didaktisch könnte eine stärkere Verschulung des Kindergartens die Folge sein – jedenfalls dann, wenn den politischen Versprechungen einer verstärkten Sprachförderung und Schulvorbereitung auch Taten folgen sollen. Nicht allen, die jetzt die versprochenen Segnungen des Koalitionsvertrages begrüßen, dürfte das hinreichend klar sein.

Zwischenruf: Gefangen in der eigenen Blase

Abweichende Positionen werden im wissenschaftlichen oder öffentlichen Diskurs gegenwärtig schnell moralisch stigmatisiert, Differenzen nicht mehr im argumentativen Ringen und im diskursiven Streit ausgetragen, sondern von vornherein durch Boykott, Bashing oder Mobbing aus der Diskursarena ausgeschlossen. Wie auf diese Weise Gesprächsblasen entstehen und wie sich Vertreter einer Disziplin gegen andersdenkende Positionen abschotten, demonstriert in diesen Tagen die Christliche Sozialethik – jene Disziplin also, deren Fachgesellschaft im deutschsprachigen Raum, die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik, 2019 einen Boykottaufruf gegen „Die Neue Ordnung“ verhängte und der traditionsreichen Fachzeitschrift die Wissenschaftlichkeit absprach.

Obgleich Kollegen außerhalb der Fachgesellschaft in einem Offenen Brief dieser Einschätzung widersprachen, wurde die Zeitschrift vom Fachinformationsdienst Index theologicus der Universitätsbibliothek Tübingen ausgelistet, dort publizierte Positionen sollen fortan unsichtbar bleiben. Der Vorgang beschäftigte auch den Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags. Erst im Frühjahr dieses Jahres verteidigte die Münsteraner Sozialethikerin Marianne Heimbach-Steins, unter deren Vorsitz der Boykottaufruf verfasst wurde, die damalige Entscheidung der Fachgesellschaft in einer Festrede zum fünfzigjährigen Jubiläum des Index theologicus als Maßnahme der wissenschaftlichen Qualitätssicherung und zum Schutz von Wissenschaftsfreiheit. Dazu gehört schon einiges an Chuzpe. Eine Zensurmaßnahme will die Sozialethikerin nicht erkennen, obgleich das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit den Vorgang als Form von „Cancel Culture“ einstuft und in seine Onlinedokumentation aufgenommen hat.

Sprachrohr der Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik ist vorrangig die im Herder-Verlag erscheinende Fachzeitschrift „AMOSinternational“. Das aktuelle Themenheft 2/2026 beschäftigt sich mit Postwachstumstheorien (degrowth) – unter dem sprechenden Hefttitel: Wider das Wachstum! Irmi Seidl und Angelika Zahrnt schreiben in dem Heft: „Die Frage, ob eine ausreichende absolute Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch bzw. Umweltschädigung in der nötigen kurzen Frist stattfinden kann, ist zentral. Wachstumskritiker:innen [sic!] sehen keine Hinweise dafür. Ihr Ziel ist, das vorherrschende Wachstumsparadigma mit seinen Dynamiken und Wachstumsabhängigkeiten abzulösen, sodass die ökologischen Grenzen eingehalten, soziale Errungenschaften gesichert und global ausgedehnt werden können, um ein gutes Leben für alle zu ermöglichen.“

Kritische Stimmen, etwa ob ein solches Programm volkswirtschaftlich nicht eher Armut befördere, kommen im Themenheft nicht zur Sprache. Postwachstum erscheint als Überlebensfrage der Menschheit.

Anders hingegen ein Beitrag, der zeitgleich in Heft 3/2026 der „Neuen Ordnung“ erschienen ist: Postwachstum – ein sozialethischer Nachruf. Der Kölner Sozialethiker Elmar Nass erklärt die Debatte um Postwachstum für beendet. Postwachstum sei keine Alternative zur vorherrschenden Wirtschaftsordnung gewesen, vielmehr eine gefährliche Utopie.

Vieles ließe sich aus volkswirtschaftlicher Perspektive zu beiden Positionen sagen, doch darum soll es an dieser Stelle nicht gehen. Pikanterweise zeigt „Die Neue Ordnung“, wie sich in der Debatte um Postwachstum Wissenschaft und Aktivismus untrennbar verbinden. Moment! War nicht gerade dies ein Vorwurf der sozialethischen Fachgesellschaft an die „Neue Ordnung“, weshalb sie diese als unwissenschaftlich verwarf und dort publizierte Stimmen „cancelte“, also aus dem sozialethischen Fachdiskus löschte!? Vielleich könnte man an dieser Stelle von einer wissenschaftlichen Brandmauer sprechen. Im Ergebnis findet jedenfalls kein gemeinsamer Fachdiskurs mehr statt. Es wird nicht mehr um das bessere Argument fair, unvoreingenommen und streitbar gerungen.

Und dies ist kein Zufall, wenn man sich den neuen Newsletter 1/2026 aus dem Institut für Christliche Sozialwissenschaften der, nachdem sie sich ihres Gründers im Namen entledigt hat, nunmehr gesichts- und traditionslosen Universität Münster ansieht. Die neue Institutsdirektorin, Michelle Becka, nutzt diesen als Bühne für eine programmatische Selbstvorstellung. Die Christliche Sozialethik, so lesen wir aus ihrer Feder, solle „zur Unterbrechung und zum immer wieder neuen Anfang“ fähig sein, sich nicht von „einer erstarrten (Diskurs-)Praxis einengen lassen“. Doch wie vorstehend gezeigt, treibt die Disziplin durch ihre „Cancel Culture“ eine solche Praxis gerade selbst voran.

Und wenn die neue Direktorin  davon spricht, der nächstjährige Band des Jahrbuches für Christiche Sozialwissenschaften zum Thema „Demokratie und Rechtsautoritarismus“ wolle zur Diskussion einladen, dann wird man wohl auch bei diesem Thema rwarten dürfen, dass die Debatte im engen Rahmen des selbstgesteckten Diskurskorridors verbleibt. Ein Grund, weshalb die eigene Blase kaum verlassen werden dürfte, scheint im Newsletter selbst durch. Denn zwei Aufgaben schreibt Becka der Disziplin und auch sich selbst zu: kritische Analyse und Anklage von Ungerechtigkeit. Auch hier klingt sie an: die problematische Verquickung von Wissenschaft und Aktivismus. Wer den verengten Diskursraum aufbrechen will, sollte zunächst einmal bereit sein, die Position Andersdenkender unvoreingenommen und vor dem Selbstverständis des anderen zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen, und zwar vor jedem Aufruf zum Aktivismus. Denn wer Geltungsansprüche gar nicht erst prüft, sondern Wissenschaft mit Aktivismus verwechselt, wird zwangsläufig zum Getriebenen einer sich immer mehr beschleunigenden Praxis – und zum Liebediener des vorherrschenden Zeitgeistes.

Zwischenruf: Widerspruchslösung widerspricht der Selbstbestimmung

Es stand schon immer zu vermuten, dass die Vertreter einer Widerspruchslösung nicht aufgeben werden: Am kommenden Mittwoch, 24. Juni 2026, wird der Bundestag erneut über die Organspende und das Transplantationsgesetz diskutieren, zur Diskussion steht zum wiederholten Mal eine Widerspruchs- statt einer Entscheidungslösung.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-vereinbarte-debatte-organspende-1184306

Eine Widerspruchslösung widerspricht der Menchenwürde und der Selbstbestimmung des Einzelnen und sollte eines Rechtsstaates unwürdig sein. Die Verfügung über den eigenen Körper, das eigene Leibverständnis und das Selbstverständnis der eigenen Endlichkeit dürfen nicht kollektiviert werden. Aber solange keine faire, unvoreingenommene und transparente Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik stattfindet, wird auch der autoritäre biopolitische Neokollektivismus immer wieder  fröhliche Urständ feiern.

Zwischenruf: Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verleiht zum zweiten Mal gleichnamigen Preis an österreichischen Soziologen

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit hat am 12. Mai 2026 zum zweiten Mal seinen Positivpreis für Wissenschaftsfreiheit verliehen. Die Verleihung fand dieses Mal in der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) in Wien statt. Preisträger ist der Soziologe Alexander Bogner. Der erste Preis ging 2024 an den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, den Juristen Bernhard Kempen. Die Preisentscheidung löste auch in den eigenen Reihen deutliche Kritik aus, da Kempen als Vertreter eines hochschulpolitischen Spitzenverbandes die freiheitsfeindliche Coronapolitik mitgetragen hatte. Unter seiner Ägide wurden zentrale Akteure der Coronapolitik, so der Virologe Drosten und die beiden BioNTec-Gründer, als Hochschullehrer des Jahres ausgezeichnet.

In der diesjährigen Begründung des Netzwerkes heißt es: „Der Preisträger hat sich als Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie in besonderer Weise für die Wissenschaftsfreiheit eingesetzt und vor einer breiten Öffentlichkeit wesentliche neue Akzente in die aktuellen Debatten zum Thema eingebracht. In ruhigem, sachlichem Ton weist er Ansprüche zurück, mit vermeintlich kritischer Wissenschaft eine bestimmte (‚fortschrittliche‘) Gesinnung qua wissenschaftlicher Autorität für sakrosankt zu erklären. Wissenschaft hat nach Bogner nur dann einen demokratischen Nutzen, wenn sie verlässliches Wissen liefert und nicht Ideologien das Wort redet; wenn sie sich keiner politischen Doktrin verschreibt und genau deshalb eine antiautoritäre Wirkung hat. In dem gemeinsam mit Caspar Hirschi (St. Gallen) verfassten Grundsatztext ‚Rollentausch von Aktivisten und Antiakademikern‘ kritisiert er nicht nur, dass ganze Fachrichtungen ihre wissenschaftlichen Studien mit politischen Zielen verbinden, sondern erklärt sowohl ideologiegeleiteten wissenschaftlichen Aktivismus als auch antiakademischen Populismus mit einer Dialektik, die durch ein wechselseitiges Hochschaukeln von Selbst- und Fremdpolitisierung vorangetrieben wird“ (Pressemitteilung vom 27. März 2026).

Den besonderen Anstoß zur Preisverleihung gab, wie das Netzwerk weiter ausführt, dass Bogner öffentlich dagegen protestiert hatte, dass sich viele wissenschaftliche Vereinigungen aus aktivistischen Motiven der Boykottbewegung (BSD) gegen Israel angeschlossen hätten. BSD wird sowohl vom Deutschen Bundestag als auch vom Österreichischen Nationalrat als antisemitisch eingestuft. Die Internationale Soziologische Vereinigung hat die Mitgliedschaft der israelischen Fachgesellschaft infolge des Gazakrieges suspendiert. Bogner erwirkte als Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie (ÖGS) daraufhin, dass diese ihre Mitgliedschaft im internationalen Dachverband beendete. Das Netzwerk Wissenschaft wertet dieses Engagement Bogners in der genannten Pressemitteilung als ein Zeichen von Zivilcourage, das zugleich eine notwendige Debatte über Wissenschaftsfreiheit und die Politisierung von Wissenschaft angestoßen habe.

Der Einsatz des Preisträgers gegen ein aktivistisches Wissenschaftsverständnis und die Ausgrenzung andersdenkender Wissenschaftler oder Wissenschaftsvereingiungen aus politischen Motiven ist zweifelsohne anerkennenswert. Allerdings geht das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zu weit, wenn es so tut, als wären Konzepte wie „israelbezogener Antisemistismus“ nicht selbst Ergebnis einer sozialwissenschaftlichen Debatte. Vielmehr muss es gleichfalls zur Wisenschaftsfreiheit gehören, dass über das, was unter Antisemitismus zu verstehen ist, an Universitäten fair, methodisch kontrolliert und unvoreingenommen diskutiert und geforscht werden kann. Eine Wissenschaft, die nur gesellschaftliche Vorverständnisse exekutieren wollte, bräuchte im Letzten keine Wissenschaftsfreiheit. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit müsste offenlegen, dass es bei seinem Verständnis von „israelbezogenem Antisemitismus“ einer Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance folgt, basiert, welche wiederum auf einer 2005 ausgearbeiteten Definition des European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia, der heutigen Agentur der Europäischen Union für Grundrechte fußt – im Letzten also selbst einer politischen Definition folgt.

Die Preisverleihung fand in der österreichischen Presse keinesfalls ein allein wohlwollendes Echo. So sprach der „Standard“, um nur ein Beispiel zu nennen, in seiner Berichterstattung im Blick auf den Preisgeber von einem „umstrittenen Netzwerk“ aus Deutschland. Die Philosophin Anne Sopie Meincke von der Universität Wien, welche der Jungen Akademie der ÖAW angehört, kritisierte gegenüber der Presse, dass dem Netzwerk Wissenschaftsfreiheit auch Mitglieder angehörten, die sich am Rand dessen bewegten, was verfassungsrechtlich akzeptabel sei. Sie erwarte eine entsprechende Distanzierung und erklärte, dass der Einsatz für Wissenschaftsfreiheit nicht allein bedeuten könne, Kritik an konservativen bis „weit rechts anzusiedelnden“ Positionen abzuwehren.

Dieser Kritik schließt sich auch der Preisträger selber an. So zitiert ihn der „Standard“ mit folgenden Worten: Man sollte sich im Netzwerk über Kritik nicht wunder, wenn „sich die Energie tonangebender Mitglieder nur an den Gender Studies festfrisst und keiner anderen Disziplin.“ Von einem Preisträger hätte man durchaus eine andere Reaktion und mehr Solidarität gegenüber dem Preisgeber erwarten dürfen.

Mittlerweile haben sich Mitglieder der österreichischen Fachgesellschaft für Soziologie auf eigene Initiative von der Preisverleihung an ihren Kollegen Bogner distanziert und erklärt: „Als ÖGS-Mitglieder sehen wir diese Preisverleihung sehr kritisch und möchten weder mit dem „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ noch mit dessen Verständnis von Wissenschaftsfreiheit in Verbindung gebracht werden.“ Die nicht von der Mitgliederversammlung beschlossene Erklärung wird von der ÖGS auf ihren eigenen Internetseiten veröffentlicht. Man kann dies als Ausdruck eines fachinternen Pluralismus werten, aber auch als Distanzierung vom eigenen Präsidenten. Bogner könnte sich auf das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit berufen, sitzt jetzt aber offenbar zwischen den Stühlen.

Zwischenruf: Katholikentag in Würzburg

Mir scheint, dass der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz nicht verstanden hat, was Pädagogik im Kern bedeutet. Es geht um ein motivloses Wohlwollen, wie Friedrich Herbart es ausgedrückt hat. Es geht nicht um die Vorbestimmung dessen, welchen Gebrauch die Educandi mit dem Gelernten anfangen. Der Pädagoge darf nur eines vorab bestimmen: die Selbstbestimmung des Educandus. Und dann werden die Educandi erkennen können, dass diese Coronapolitik der Freiheit des Menschen zuwider lief. Wir sollten heute wissen, dass viele Aussagen der Impfnötigungsbefürworter nicht wissenschaftlich gedeckt waren. Bildung und Erziehung müssen auf Freiheit ausgerichtet sein, nicht auf politische oder anderweitig finalisierte Zwecke. Nur dann entsprechen sie der Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen.

https://katholisch.de/artikel/68583-bischof-wilmer-fuer-schulfach-medienkunde-als-mittel-gegen-fake-news

Zwischenruf: Wer Kirche sucht, muss auch Kirche finden

Die deutschen Bischöfe haben einen neuen Vorsitzenden gewählt und mit dem Hildesheimer Oberhirten erstmals einen aus Norddeutschland (KirchenZeitung, 6/2026, S. 17). Diasporaerfahrung muss in Zeiten wie den unsrigen kein Fehler sein. Sozialethisch ist Heiner Wilmer, wenngleich in der Bischofskonferenz für gesellschaftliche und soziale Fragen zuständig, bisher nicht als profilierter Denker aufgefallen, eher als ein Theologe, der brav auf Linie des Zeitgeistes bleibt, nicht anecken möchte und dabei doch sein Bistum erkennbar auf Linkskurs gebracht hat, etwa durch Verpflichtung auf Gendersprache. 2023 hatte er in der Chrisammesse die Klimaaktivistin Greta Thunberg als eine „junge Prophetin“ gewürdigt und ihren friedlichen Protest gelobt. All dies lässt erwarten, dass er die Linie seines Vorgängers im Großen und Ganzen fortsetzen wird, vielleicht – wie es dem Naturell eines Ordensmannes entspricht – etwas weniger politisch und pastoral jovialer.

Es gibt in Europa, vereinzelt auch hierzulande durchaus ein neues Interesse am katholischen Glauben. Doch wer komt, muss in der Kirche auch finden, was er sucht. Hierfür braucht es theologische Tiefenschärfe und geistliche Strahlkraft, nicht mehr synodal verbrämte Funktionärsmacht und keine Kirche, die selber dazu beiträgt, das Land zu polarisieren und politisch zu spalten (der Kommentar auf S. 19 in derselben Ausgabe ist hierfür ein Paradebeispiel). Ein Ordensmann an der Spitze der deutschen Bischöfe könnte mutig und geradlinig neue Wege einschlagen – aber er muss dies auch wollen.

Zwischenruf: Neue Weichenstellung unter Deutschlands Bischöfen?

Die deutschen Bischöfe haben einen neuen Vorsitzenden gewählt und damit die Weichen für die kommende Zeit gestellt (Die Tagespost, 26.02.2026, S. 10). Sozialethisch ist Heiner Wilmer, wenngleich in der Bischofskonferenz für gesellschaftliche und soziale Fragen zuständig, bisher nicht als profilierter Denker aufgefallen, eher als ein Theologe, der brav auf der Linie des Zeitgeistes bleibt, nicht anecken möchte und dabei doch sein Bistum erkennbar auf Linkskurs gebracht hat, etwa durch Verpflichtung auf Gendersprache. 2023 hatte er in der Chrisammesse die Klimaaktivistin Greta Thunberg als eine „junge Prophetin“ gewürdigt und ihren friedlichen Protest gelobt. Beispiele in Aufsätzen und Hirtenbriefen Wilmers wirken konventionell und gestanzt, wenig originell und dann auch nicht recht überzeugend oder empathisch. All dies lässt erwarten, dass er die Linie seines Vorgängers im Großen und Ganzen fortsetzen wird, vielleicht – wie es dem Naturell eines Ordensmannes entspricht – etwas weniger politisch und pastoral jovialer. Aufgefallen ist Bischof Wilmer durch pastorale Initiativen wie den gemeinsamen Donnerstag, den er für sein Bistum vorschlug, doch auch dies ohne rechte Motivation zu einer überzeugenden Neuevangelisierung, die aus dem Reichtum der katholischen Tradition schöpfen will. Es gibt durchaus ein neu erwachendes Interesse am katholischen Glauben. Doch wer komt, muss in der Kirche auch finden, was er sucht. Hierfür braucht es theologische Tiefenschärfe und geistliche Ausstrahlungskraft statt oberflächlicher gesellschaftlicher Anpassung. Ein Ordensmann an der Spitze der deutschen Bischöfe könnte hier vorangehen und der Kirche wieder geistliche Strahlkraft geben – aber er muss dies zuallererst auch wirklich wollen.