Kirchliche Publizistik: Chefredakteurin des Deutschlandfunks fordert Erhalt kirchlicher Medien

Köln/Kürten, 1. Juni 2023. Die Chefredakteurin des Deutschlandfunks, Birgit Wentzien, hat einen offensiven Umgang mit Künstlicher Intelligenz in den Medien gefordert. „Es ist doch so: Aufhalten können wir die Entwicklungen nicht. Sich angstvoll wegzuducken, wäre auch falsch. Nicht die KI bedroht unsere Arbeit, sondern diejenigen, die sie in böser Absicht nutzen“, sagte Wentzien den „Informationen“, der Monatszeitschrift der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP) (Juni-Ausgabe). „Alles, was wir mit Hilfe der KI tun, müssen wir transparent und nachvollziehbar machen“, so die DLF-Chefredakteurin weiter.

Wentzien forderte den Erhalt kirchlicher Medien. Dieses Angebot brauche es unbedingt. „Medienarbeit darf für die Kirchen kein Luxus sein. Sie ist für ihre Arbeit essenziell. Ich sehe daher die jüngsten Kürzungen und Streichungen sehr kritisch.“ Als Protestantin, so Wentzien, denke sie hier zuerst an das Aus für die „Evangelische Journalistenschule“. Das seien Verluste, „die sich kommunikativ nicht mehr wettmachen lassen“. Inhaltlich wünscht sie sich von den verbliebenen kirchlichen Medien „mehr Disput, mehr Lust an der Kontroverse – in einer Form, die sich vom sonst leider üblichen Gezeter und Geschrei unterscheidet. Streiten muss man können. Kirchliche Medien sollten vormachen, wie das geht.“

Als Voraussetzung für den Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland machte Wentzien sich für Konsequenzen aus den jüngsten Skandalen etwa um die frühere Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, Patricia Schlesinger, stark. Es werde das öffentlich-rechtliche System auch noch in 20 Jahren geben, „wenn wir diejenigen nicht nur gewähren lassen, sondern auch bestärken, die Fehler in den Häusern ausfindig und publik machen“.

Die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehe auf dem Prüfstand. „Wir müssen über die Schwächen reden und aus den Fehlern lernen“, sagte Wentzien, die seit 2012 im Amt ist. Gleichzeitig beklagte sie in der gegenwärtigen Medienlandschaft eine zu defensive Haltung von Journalistinnen und Journalisten. „Wir sollten das, was wir leisten, frohgemut ins Schaufenster stellen. Die Freiheit der Presse und des Rundfunks, die wir als Journalistinnen und Journalisten in diesem Land genießen, ist spektakulär. Das müssen wir leben – und verteidigen.“

Am 16. Juni diskutiert Wentzien im Rahmen einer Tagung der GKP anlässlich deren 75-jährigen Bestehens in Köln über die Zukunft des Journalismus. Mit dabei ist unter anderem auch „Stern“-Chefredakteur Gregor Peter Schmitz.

Hinweise zum Programm finden Sie unter www.gkp.de/medienarbeit-darf-fuer-die-kirchen-kein-luxus-sein

Die Gesellschaft Katholischer Publizisten e. V. (GKP) ist ein Zusammenschluss von mehrals 550 Medienschaffenden. Auf der Basis des christlichen Glaubens trägt sie zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit bei, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen des publizistischen Bereiches. Seit 1984 verleiht die GKP die Franz-von-Sales-Tafel an Menschen, die sich als katholische Publizistinnen und Publizisten besondere Verdienste erworben haben.

Quelle: Pressemitteilung der GKP (www.gkp.de)

Neuerscheinung: „Wort-Gottes-Feiern wirken künstlich“

Die Verlagsgruppe Bistumspresse hat ihre Leser um Stellungnahmen zu Wort-Gottes-Feiern gebeten. Ausgewählte Reaktionen wurden in der Ausgabe Nr. 20/2023 jetzt veröffentlicht. Darunter auch der folgende Beitrag von Axel Bernd Kunze:

Die Entwicklung ist anders verlaufen, als vom Zweiten Vatikanum angezielt. Die zögerliche Rezeption dessen, was die Liturgiekonstitution wollte, zeigt, dass es möglicherweise keinen rechten Bedarf für eine solche Feierform gibt.

Die gegenwärtigen Wort-Gottes-Feiern haben sich vor allem als Ersatzform an priesterlosen Sonntagen etabliert. Und diesen Ruf werden sie auch nicht mehr verlieren. Ihren Wert haben Sie darin, dass die Gemeinde am Sonntag zusammenkommt und weiterhin Sonntagsgottesdienste vor Ort gefeiert werden. Das sollte nicht unterschätzt bleiben. Dennoch bleibt ein ungutes Gefühl.

Wort-Gottes-Feiern wirken künstlich, ohne rechte Anbindung an die gewachsene Tradition katholischer Liturgie. Mit zwei Folgen: Zum einen bleiben die Modelle der Bischofskonferenz bemüht, weil sie nicht organisch gewachsen sind und Parallelen zu einer Messfeier krampfhaft vermeiden wollen. Zum anderen weiß ich als Mitfeiernder oftmals nicht, worauf ich mich einlasse. Ich werde überfallen von mehr oder weniger schlüssigen, nicht selten beliebigen Einfällen des Leiters oder der Vorbereitungsgruppe.

Der Tradition katholischer Liturgie entspricht die Feier der Tagzeiten, etwa als Vigil am Vorabend oder als Laudes am Sonntagmorgen. Und das ohne Verwechselungsgefahr mit einer Eucharistiefeier. Hier haben wir eine gewachsene, eingeführte, theologisch stimmige Form, in der die Psalmen und die Schriftlesung ihren guten Ort haben. Ihre Feier kann von Diakonen wie Laien gehalten werden. Warum das Rad neu erfinden?

(erschienen in: Kirchenzeitungen der Verlagsgruppe Bistumspresse, Nr. 20/2023)

Zwischenruf: Ein neues Kapitel in der „Geschichte des schlechten Benehmens in der Kirche“

Vor zwei Jahren veröffentlichte der Hildesheimer Liturgiewissenschaftler Guido Fuchs eine vielbeachtete Geschichte des schlechten Benehmens in der Kirche. Nun wissen wir: Kniggeregeln ändern sich. Und das wohl auch in der Kirche. Die Geschichte des schlechten Benehmens wird also irgendwann fortzuschreiben sein. Ein neues Kapitel dieser Geschichte bilden die Protestformen extremistischer Klimaaktivisten. Nach Museen sind mittlerweile auch Kunstwerke in Kirchen im Visier, so der Bamberger Reiter.

Doch für das Bamberger Metropolitankapitel sind solche Übergriffe wohl kein schlechtes Benehmen, wenn man einer Pressemitteilung des Erzbistums vom 9. Mai 2023 glauben darf. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs wurde zurückgezogen. Und warum sollte man hier auch die Strafverfolungsbehörden behelligen. Denn schließlich erklärte Domkapitular Prof. Dr. Koziel auf einer Podiumsdiskussion: „Wir teilen die Anliegen der Klimaschützer.“ Das Bamberger Domkapitel folgt offenbar der Maxime, dass der Zweck am Ende die Mittel heiligt. So drückt es der Pressesprecher des fränkischen Erzbistums und Regionalkrimiautor in seiner Pressemitteilung selbstverständlich nicht aus: Nein, es gehe ja schließlich um Bewahrung der Schöpfung, ein mithin theologisch wie kirchlich hehres Anliegen.

Der geneigte Kirchensteuerzahler mag dann doch weiterfragen. Denn immerhin finanziert er mit dem Ertrag seiner Hände Arbeit auch den kirchlichen Betrieb. Woher nehmen Erzbistum und Domkapitel das politische Mandat, Ziele, Straftaten und Aktionsformen einer linksextremistischen Protestgruppe, die unseren Rechtsstaat unterhöhlt, durch einseitige Parteinahme zu unterstützen? Aber womöglich gilt eher diese Frage als schlechtes Benehmen, und nicht der Missbrauch des Domes für politischen Aktivismus.

Es mag sein, dass in diesem Fall dem Bamberger Reiter, dessen kunsthistorischer Wert allgemein bekannt sein dürfte, kein Schaden zugefügt wurde. Wenn solche Aktionen vom Metropolitankapitel allerdings nicht mehr verfolgt werden, sollte man sich nicht wundern, wenn der Dom auch künftig für Politaktionen herhalten muss, bei denen dann irgendwann möglicherweise doch weitergehender Schaden entsteht. Auf die Domschweizer könnte man – im Zuge des allerorten bestehenden Fachkräftemangels – auch gleich verzichten. Denn Hausfriedensbruch ist für den Hausherrn des Domes offenbar kein Problem mehr.

Zwischenruf: Was heißt hier Diversität?

Die Alma mater in Bamberg hat dieses Sommersemester als ein „politisches Semester“ deklariert. Wer die Nachrichten für Alumni erhält, wird es gelesen haben. Die neue Rahmenvereinbarung mit dem Freistaat Bayern stellt u. a. das Thema Diversität in den Mittelpunkt. Dies mag im Vergleich mit anderen Bundesländern oder Hochschulen nicht besonders originell sein, soll aber alles andere als ein Papiertiger bleiben. Schon jetzt gibt es an der Universität Bamberg Diversity-Gastprofessuren, Diversity-Gastvorträge, und Diversity-Forschungsprojekte. Künftig wird es jährlich einen Diversity-Tag und auch ein Diversity-Vorlesungsverzeichnis geben. Der Widerspruch zu den im Hochschulbetrieb kritiklos akzeptierten 2G-Regeln zu Coronazeiten scheint niemandem auffallen. Dies mag kein Zufall sein. In Zeiten der „Generation Gleichschritt“ (Ralf Schuler, kürzlich ausgezeichnet mit dem Jürgen-Moll-Preis für verständliche Wissenschaft) ist Diversity oftmals ein Synonym für die Gleichschaltung des öffentlichen Raumes, auch der Universität, deren Diskurse sich immer stärker an einer „woken“ Agenda ausrichten. Diversity gilt nur für jene, die im Strom der Zeit mitschwimmen. Nicht umsonst hat sich vor einigen Jahren ein Netzwerk Wissenschaftsfreiheit gegründet, das sich gegen Formen einer „Cancel Culture“ hierzulande wendet.

Bereits mit Semesterbeginn nahmen einige Vertreter der akademischen Szene Bambergs den Aufruf zu einem „politischen Semester“ offenbar gleich wörtlich und schritten zur Tat. Während der Kneipe einer örtlichen Verbindung wurde deren Korporationshaus erneut Opfer eines Farbanschlags. Diversity gilt nicht für korporative Traditionen und Werte. Schlagworte, die den öffentlichen und akademischen Diskurs beherrschen, sind keinesfalls ein Papiertiger. Sie prägen das gesellschaftliche Klima. Quod erat demonstrandum.

Gerade deshalb sollten wir im Jubiläumsjahr der Frankfurter Paulskirchenversammlung die freiheitlichen Traditionen unseres Landes selbstbewusst leben. Diese sind keinesfalls überholt, im Gegenteil. Unser Vaterland und unsere Universität brauchen auch weiterhin den Mut zum Selberdenken und den starken Einzelnen, der sich dem Zwang zum Gleichschritt widersetzt. Diese akademischen Tugenden sollten wir hochhalten, gerade in Zeiten wie den unsrigen. Das wäre politisch, im Sinne des Einsatzes für das Gemeinwesen. Sapere aude!

Offener Brief: Bischof von Dresden-Meißen soll Verantwortung für seine Aussagen zur Coronapolitik übernehmen

Vorbemerkung der Redaktion: „Bildungsgerechtigkeit“ dokumentiert einen Offenen Brief des Physikers Prof. Dr. Klaus Morawetz an den Bischof von Dresden-Meißen. Dieser kritisiert, dass der Bischof mit seinen coronapolitischen Aussagen über eine Impfpflicht und strenge 2G-Regeln seine bischöfliche Autorität missbraucht habe. Eine Aufarbeitung einer Coronapolitik, die mehr auf Moralisierung und Panik als rationale Begründung und sorgfältige Abwägung setzte, steht weiterhin aus – auch innerkirchlich. Nach der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Autonomie der irdischen Wirklichkeiten sind nichttheologische Sachfragen mit den Methoden der jeweiligen Fachdisziplin zu klären. Das ist vom Lehramt zu beachten, wenn sich dessen Vertreter in ethischen Fragen zu Wort melden. Der Offene Brief wird hier mit Zustimmung des Verfassers wiedergegeben.

Sehr geehrter Herr Bischof Timmerevers,

da Sie sich als Amtsperson öffentlich in Interviews zum Thema Corona und Impfen geäußert haben, schreibe ich Ihnen diesen Brief ebenfalls öffentlich. Allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz haben Sie sich für eine Impfpflicht ausgesprochen [1]. Ja, wie andere Bischöfe auch, haben Sie diese als „moralische Pflicht“ angesehen und es mit Begriffen wie „Gerechtigkeit, Solidarität und Nächstenliebe“ verbrämt.

Nach geschätzten zehntausenden Impftoten und über eine Million z.T. schwer geschädigten Geimpften allein in Deutschland, dem Nachweis, dass die mRNA Spritze gegen Covid das Ansteckungsrisiko mit Covid und anderen Krankheiten durch die Beschädigung des Immunsystems wesentlich vergrößert hat und nach dem offengelegten Betrug der Pharmakonzerne bei der Zulassung, so dass überhaupt ein positiver Effekt dieser Gentherapie sehr fraglich ist, werden Sie sicher einwenden, dass Sie das ja damals nicht wussten und wie Sie selbst bereits vorausschauend im Interview der „Dresdner Neuesten Nachrichten“ ausführten [2], wir uns gegenseitig „viel zu vergeben haben werden“. Darf ich Sie daran erinnern, dass vergeben werden kann, erst und nur, wenn Schuld eingestanden und bereut wird? Welches Schuldeingeständnis und welche Reue sehen Sie für Ihre bereits damals widerlegbaren falschen Aussagen: „Ich sehe, dass der Staat im Moment noch mit dem milden Mittel der Überzeugung versucht, die Verantwortung beim Einzelnen zu belassen. Ich halte es ethisch aber vertretbar, eine Impfpflicht einzuführen“ und „wo die eigene Freiheit um den Preis der Gefährdung anderer definiert wird, macht sie unser gesellschaftliches Solidarsystem kaputt und ist Egoismus mit Scheuklappen für die Not des Anderen“ oder „Deswegen wäre mir sogar lieber, wenn wir noch konsequenter wären und neben 2G in den kommenden Wochen für alle auf Testungen setzen, also das sogenannte 2G plus“. Nehmen Sie jetzt Verantwortung für die lebenslang Geschädigten auf sich? Denn wie Sie selbst sagten, sei die „Pandemie“ ja ein „Charaktertest“. Sie haben mit Ihrem Anspruch einer bischöflichen Autorität falsche und gefährliche Empfehlungen für Gutgläubige abgegeben. In wie weit könnte solche Irreführung als Amtsmissbrauch gewertet werden? Bereits zum Zeitpunkt Ihres Interviews waren die Informationen seriöser wissenschaftlicher Studien verfügbar, die kritisch das offizielle Narrativ in Frage stellten. Die Verherrlichung der Maskenpflicht, für die der Nachweis einer positiven Nutzen-Schadensbilanz bis heute aussteht, ist ein zweites Versagen Ihrer administrativen Autorität. Es wurden Gläubige bei Gottesdiensten sogar Weihnachten abgewiesen, wenn sie ungeimpft waren bzw. schon, wenn Sie keine Maske trugen. Habe ich da etwas falsch verstanden vom Evangelium über die Einladung zur Feier und dem Besuch von Aussätzigen, bei denen auch nicht anzunehmen ist, dass sie geimpft waren? Hat nicht Jesus recht drastische Worte über Heuchler und Pharisäer gefunden? Als Fazit dieses systemischen Versagens der offiziellen Kirchenadministration kann man nur glücklicherweise konstatieren, dass Bischöfe einem mündigen Katholiken einfach in Lebensfragen nichts mehr zu sagen haben. Selbst das Abendmahl wurde auch ohne Priester gefeiert, da die offizielle Amtskirche die Gläubigen ausschloss. Hoffnungsvoll deutet sich hier eine zukünftige Erneuerung und Bereinigung von überholten Amtsverständnissen an.

Mit hochachtungsvollen Grüßen
Prof. Klaus Morawetz

[1] https://www.domradio.de/artikel/gerechtigkeit-solidaritaet-und-naechstenliebe-katholische-bischoefe-sehen-impfung-als
[2] Dresdner Neueste Nachrichten vom 22.11.2021, https://www.genios.de/presse-archiv/artikel/DNN/20211122/-eine-impfpflicht-ist-ethisch-vertr/doc7iie21ra4axkj54mj4h.html

Zwischenruf: Ist Gendersprache politisch noch aufzuhalten?

Können Volksbegehren gegen das sprachliche Gendern wie in Hamburg und Baden-Württemberg erfolgreich sein? Die Mehrheit wäre grundsätzlich wohl da. Aber ich bleiben dennoch skeptisch. Allzu tief ist die Gendersprache schon in öffentlichen Institutionen, insbesondere in Schulen und Hochschulen, verankert. Hier wird vielfach mit ethischen Hochglanzbegriffen gearbeitet, die schon von vornherein die Debatte lenken. Wer anders denkt und spricht, ist ungerecht, diskriminierend, ausgrenzend, nichtinklusiv … Oder anders gesagt: Wer will auch schon gegen Gerechtigkeit oder Diskriminierungsverbote sein!? Mehr „Differenzierungsfähigkeit“ findet sich leider oft noch nicht einmal Beiträgen der wissenschaftlichen Sozialethik. Selbst wenn solche Volksbegehren am Ende erfolgreich sein werden, befürchte ich, wird man sich politisch andere Wege suchen, das sprachliche Gendern durchzusetzen.

Eine faire und ergebnisoffene ist in unserem Land immer weniger möglich und gewünscht, nicht nur an den Hochschulen. „Gender“ ist als Querschnittsaufgabe längst in den Bildungsplänen der Schulen verankert. Die Querschnittsaufgaben sind Prüfungsstoff und sollen in der Schulgemeinde gelebt werden. Zum einen weiß ich nicht, wie ich „Gender“ und weitere Querschnittsaufgaben leben soll. Ich dachte, es handele sich hier um eine Analysekategorie, ein Deutungsangebot, eine Theorie oder wie auch immer. Darüber kann man in einer Bildungseinrichtung reflektieren und diskutieren – aber das ist nicht mehr vorgesehen. Es geht darum, „einfach zu machen“.

Zum anderen sollte das Gelernte im Bildungsprozess eigenständig von den Lernenden gewertet werden, die dann eigene Schlüsse für ihr Handeln ziehen sollten. Aber auch das ist nicht mehr vorgesehen. Das übernehmen jetzt für uns Bildungsplankommissionen, Hochschul- und Kultusverwaltungen und andere staatliche oder halbstaatliche Akteure. Der selbstdenkende Staatsbürger hat ausgedient. Die Welt wird schöner, wenn alle im Gleichschritt denken. Demokratie heißt Anpassung an den offiziellen Mainstream, der immer rücksichtsloser, schonungsloser und repressiver durchgsetzt wird. Mich erinnert das an eine Marxismus-Leninismus-Doktrin, die in Schule und Hochschule vor alle Klammern gesetzt wird und der nicht widersprochen werden darf. Vielleicht mit dem Unterschied, dass die Genderdoktrin noch nicht so erstarrt ist, sondern von zu vielen bereitwilligst umgesetzt wird – zum Schaden der Freiheit.

Aber ich lasse mich gern eines anderen belehren, dass unser Land doch noch lernt und die Freiheit liebt.

Zwischenruf: Soll das Streikrecht eingeschränkt werden?

Der Arbeitskampf im Öffentlichen Dienst nimmt Fahrt auf. Es könnte dieses Mal ein langer und harter Arbeitskampf der Beschäftigten des Bundes und der Kommunen werden. Versprechungen der Coronazeit, die Erwartungen geweckt haben, Inflation, aber auch angespannte Arbeitsbedingungen infolge von Fachkräftemangel und steigende Belastungen in Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen sind mögliche Gründe. Und wie nicht anders zu erwarten, melden sich Stimmen zu Wort, Streiks im Öffentlichen Dienst gesetzlich einzuschränken. Wortführer sind die CDU-nahe Mittelstands- und Wirtschaftsunion sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Als Schreckgespenst wird der übermäßige Tarifabschluss der damaligen ÖTV von 1974 an die Wand gemalt, wobei die Zuwächse damals über dem Inflationsausgleich lagen – anders als die ver.di-Forderungen aktuell.

Die Argumente sind hinreichend bekannt: Streiks im Öffentlichen Dienst treffen die Allgemeinheit, nehmen die Bevölkerung in Geiselhaft, wie gern gesagt wird, damit es dramatischer klingt. Doch stimmt das? Auch Streiks in der Wirtschaft können die Bevölkerung treffen, etwa in Form von Lieferschwierigkeiten, geplatzten Fristen und Handwerkerterminen. Der Unterschied mag sein, dass die Auswirkungen bei Streiks im Öffentlichen Dienst für den Einzelnen unmittelbarer spürbar sind. Doch wenn davon die Rede ist, solche Streiks richteten sich gegen die Bevölkerung, nicht gegen die Dienstgeber, ist das mindestens nur die Hälfte der Wahrheit.

Denn die Dienstgeberseite wird nicht in eigenem Auftrag tätig. Die öffentlichen Dienstgeber verdanken sich demokratischer Legitimation und haben letztlich ihren Auftrag, den Staat zu führen und zu gestalten, durch den Souverän erhalten. Und dieser ist eben nicht allein Betroffener eines Streiks im Öffentlichen Dienst. Nein, auch die Kehrseite ist zu beachten: Wie ein Arbeitskampf verläuft, hängt von Gewerkschafts- und Dienstgeberseite ab. Wenn der Souverän nun meint, die Dienstgeber hätten in einem Arbeitskampf anders verhandeln sollen, damit dieser sich etwa nicht über Gebühr ausweitet, dann müssen Sie bei der Wahl für andere politische Mehrheiten sorgen.

Auch Beschäftigte im Öffentlichen Dienst müssen das Recht haben, für angemessene Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Wer staatliche Daseinsvorsorge von Arbeitsniederlegungen verschonen will, muss verbeamten. Es geht nicht, immer höhere Erwartungen an den Staat zu richten, der für immer mehr gesellschaftliche Bereiche zuständig sein soll, und Staatsaufgaben auszuweiten, den dort Beschäftigen dann aber Misstrauen entgegen zu bringen und deren Rechte zu beschneiden. Vielmehr hat der Souverän, der sich über Streiks beklagen mag, auch die Verpflichtung, für angemessene Arbeitsbedingungen der öffentlich Beschäftigten zu sorgen. Und um diese ist es nicht zum Besten bestellt, wie die Personalnot in Kindertageseinrichtungen oder der zu einem großen Teil politisch verursachte Lehrermangel an Schulen zeigen. Nur ein Beispiel: Es reicht eben nicht, „Wir schaffen das“ zu rufen, die Schulen dann aber mit den Folgen einer ungesteuerten Migrationspolitik allein zu lassen.

Die Forderungen, das Streikrecht im Öffentlichen Dienst einzuschränken, laufen Gefahr, den sozialen Zusammenhalt im Land und die Loyalität seiner öffentlich Beschäftigten, auf die ein leistungsfähiger Staat unverzichtbar angewiesen bleibt, zu gefährden. Beides sind hohe Güter, die nicht dadurch aufs Spiel gesetzt werden sollten, dass die öffentliche Gewalt ihre Rolle als Tarifpartner und Gesetzgeber vermischt. Tarifpolitik sollte Tarifpolitik bleiben. Noch hält sich der Bundeskanzler aus der aufkeimenden Debatte heraus – und das ist grundsätzlich richtig.

Zwischenruf: Universitätsgründer hat als Name ausgedient

Meine Alma mater, die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, wird aller Wahrscheinlichkeit nach, den Namen ihres Gründers, Kaiser Wilhelms II. verlieren. Dies ergab eine Probeabstimmung im Senat. Die endgültige Abstimmung soll am 5. April 2023 erfolgen. Der Rektor hat das Ergebnis der Probeabstimmung begrüßt und eine zügige Umsetzung der Namensänderung gefordert. Zuletzt hatte sich auch der RCDS gegen Wilhelm II. ausgesprochen und den Namen Edith-Stein-Universität ins Spiel gebracht.

Die Namensänderung, an der kaum noch Zweifel bestehen, ist ein weiterer Belege für den allerorten zu beobachtenden Verlust an Geschichtsbewusstsein. Identität soll nun auch in Münster entsorgt werden, auch wenn der Senatspräsident, Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, betont, die Auseinandersetzung mit derselbigen, „zu der auch Wilhelm II. gehört“, bleibe für die Münsteraner Universität „eine wichtige Aufgabe“. Was nun rauskommt, ist ein gesichtsloser und geschichtsloser Allerweltsname, auch wenn der Präsident des Senats – wenig glaubhaft – beteuert: „Der Namen ‚Unviersität Münster‘ ist keineswegs der kleinste gemeinsame Nenner, sondern ein positiver Vollnahme, hinter dem sich alle Gruppen der Universität versammeln können.“

Wo Geschichte entsorgt wird, bleibt kein Gemeinsames mehr. Der Name zeigt, wie wenig die Mitglieder der Universität noch verbindet. Die Universität wird zu einer austauschbaren Ausbildungsstätte, die am Ende auch kein akademisches Bewusstsein mehr zu prägen und keine Bindung mehr herzustellen vermag – auch wenn sich Alumnibüros noch so sehr darum bemühen werden. Ohne Identität, akademische Haltung und Bindung wird es auf Dauer aber auch kein Renommee mehr geben.

Zwischenruf: … hat mit dem Beutelsbacher Konsens nichts mehr zu tun

Der Neuen Zürcher Zeitung ist zuzustimmen: Eine solche „Pädagogik der Überwältigung“ hat mit dem Beutelsbacher Konsens nichts mehr zu tun. Und es ist nicht allein grober Unfug im pädagogischen Umgang mit Sechsjährigen. Auch sonst gilt. Erzwungene Werturteile sind moralische wertlos.

Auf anderen Seiten: Juristische Aufarbeitung der Coronapolitik

Günter Roth, engagiert im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, weist in seinem Block auf ein aktuelles Gerichtsurteil hin, das er am 10. Januar gegen den Freistaat Bayern erstritten hat:

https://einfachkompliziert.de/verteidigung-der-meinungs-und-wissenschaftsfreiheit-gegen-herdentrieb-cancel-culture-und-mobbing-an-hochschulen/

Widerstand gegen eine freiheits- und menschenwürdefeindliche Coronapolitik lohnt sich, auch wenn die Aufarbeitung nur in sehr kleinen (juristischen) Schritten vorangeht. Es stellt die Verfassungs- und Rechtsordnung auf den Kopf, wenn der Freistaat seine in Teilen verfassungswidrige Coronapolitik gerade dadurch absichern will, dass er einem Kritiker mangelnde Verfassungstreue unterstellt. Wenn das Recht auf körperliche Unversehrtheit angegriffen wird, muss Widerspruch erlaubt sein – wann denn sonst!? Und noch etwas lehrt die Auseinandersetzung: Das Recht auf Wissenschaftsfreiheit muss weit ausgelegt werden, sonst ist es am Ende nicht mehr viel wert. Dem geschätzten Kollegen gebührt volle Hoachtung für seine Klage. Er wäre ein würdigerer „Hochschullehrer des Jahres“ als Drosten & Co., die vom Deutschen Hochschulverband politisch hofiert wurden.