Aus der Christlichen Sozialethik: KSZ wird geschlossen

Die Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle (KSZ) in Mönchengladbach ist im vergangenen Jahr sechzig Jahre alt geworden. Ihr Gründungsort erinnert an den einflussreichen Mönchengladbacher Volksverein für das katholische Deutschland, der mit dem Nationalsozialismus endete. Der Volksverein war ein wichtiges sozialpolitisches Sprachrohr wie sozialethisches Bildungsinstrument in der zweiten Hälfte des Kaiserreiches und der Weimarer Republik gewesen, gegründet von dem Unternehmer Franz Brandt und dem ersten Lehrstuhlinhaber für Sozialethik, Franz Hitze.

Nach dem Jubiläum folgt nun der Katzenjammer: Die KSZ muss zum Jahresende ihre Tätigkeit einstellen. Deutsche Bischofskonferenz und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben ihre Finanzierung zurückgezogen, der Trägerverein muss am Dienstag der Auflösung noch zustimmen und wird dann vermutlich ab April mit der Liquidation beschäftigt sein. Die KSZ war ein sozialethisches Forschungsinstitut, das gemeinsam von der Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken getragen wurde. Unter dem langjährigen Direktor Anton Rauscher war es zunehmend zu einer Frontstellung zwischen KSZ und AG Christlicher Sozialethik, der Fachgesellschaft sozialethischer Lehrstuhlinhaber, gekommen. Letztere hatte das Berliner Werkstattgespräch in der Katholischen Akademie in Berlin als Gegenpol ins Leben gerufen. Unter dem jetztigen Direktor, Peter Schallenberg, hatte dann wieder eine Annäherung zwischen beiden Einrichtungen stattgefunden.

Über die Gründe, die zum Schließungsbeschluss geführt haben, ist bis jetzt offiziell noch nichts bekanntgegeben worden. Der Gedanke einer Schließung stand allerdings auch vor Jahren schon einmal im Raum. Ebenso wenig ist darüber bekannt, ob die Bischofskonferenz darüber nachdenkt, die Aufgaben ihres Sozialinstituts in veränderter Form weiterzuführen. Und so kann nur spekuliert werden. Ist es der allgemeine Spardruck in Zeiten zurückgehender Kirchenmitglieder, der Bischofskonferenz und VDD nun dazu gebracht hat, ihr Sozialinstitut zu schließen? Oder räumt man selbst der eigenen Tradition Katholischer Soziallehre nur noch wenig Relevanz im öffentlichen Diskurs ein?

Die Frage ist, auf welche Weise die Bischöfe künftig sozialethische und sozialpolitische Expertise einwerben wollen, vielleicht stärker und ausschließlich über Berater im Umfeld der hierfür zuständigen Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, die vom Hildesheimer Bischof, Heiner Wilmer, geleitet wird. Möglicherweise spiegelt sich im Auflösungsbeschluss auch wider, dass sozialethische Stellungnahmen heute weniger auf solide sozialpolitische Analyse und Urteilsbildung als vielmehr eine kulturwissenschaftliche Agenda setzen. Die verpflichtende Verwendung regelwidriger Gendersprache in der vom Direktor der KSZ mitherausgegebenen Fachzeitschrift „AMOSinternational“ spricht dafür.

Ob eine solche zeitgeistige Agenda aber auf Dauer der kirchlichen Stimme angesichts gravierender politisch-gesellschaftlicher Wertkonflikte tatsächlich Relevanz, Ernsthaftigkeit und Einfluss sichern wird, kann durchaus bezweifelt werden. Allzuoft verstärkt die kirchliche Sozialverkündigung auf diese Weise nur den aktuellen Mainstream. Die Anti-AfD-Erklärung, welche die Bischöfe auf ihrer Frühjahrskonferenz beschlossen haben, zeugt davon. In Zeiten rückläufiger Kirchenbindung und zunehmenden Säkularisierungsdrucks wird die Kirche auf diese Weise immer mehr zu einem austauschbaren zivilgesellschaftlichen Akteur unter vielen.

Wer sein eigenes Profil nicht schärft, wird am Ende auch nicht mehr als relevant wahrgenommen. Und dies möglicherweise zu recht.

Zwischenruf: Wer bietet mehr?

Der nächste Bundestagswahlkampf ist eröffnet. Wer verspricht mehr? Liest man die „Waiblinger Kreiszeitung“ der vergangenen Woche, haben Rot-Grün die Nase vorn. Warum? Auch wenn die Lokführer für die 35-Stunden-Woche streiken, geht bei dem Thema offenbar noch mehr, deutlich mehr. Jusos und Grüne Jugend im Südwesten wollen die 20-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Am 8. März sogar Titelthema auf Seite 1, was nebenbei auch einiges über den gegenwärtigen Lokaljournalismus aussagt. Also wirklich, mehr und Besseres verspricht keine andere Partei.

Die Vorsitzende der Grünen Jugend erklärt, man wolle schrittweise vorgehen: erst mal 35 bei den Lokführern, dann 30 und dann könne man 20 anpeilen. Warum solle man sich im Beruf kaputtmachen, so rechnet sie vor, wenn man am Ende nichts davon hat, noch nicht einmal eine sichere Rente. Auf Einwände von Journalisten kontert sie (auch schon mal gehört): Die junge Generation sei nicht faul und wolle arbeiten, das zeigten die Klimaproteste. Ach ja, und das Geld – wissen wir ja – kommt aus dem Geldautomaten. Eine utopistisch-infantile Politik schraubt sich in neue Höhen. In diesem Sinne: Fortschritt immer, Rückschritt nimmer. Auf in die 20-Stunden-Woche. Glück auf!

Zwischenruf: „Cancel Culture“ innerhalb der sozialethischen Disziplin

Schon seit etlichen Jahren und des Öfteren war ich für die Zeitschrift „AMOSinternational“ als Rezensent tätig gewesen. Die Zusammenarbeit mit dem früheren Redakteur der Rezensionsabteilung, mittlerweile im Ruhestand, war stets angenehm gewesen. Die – so der Untertitel – internationale Zeitschrift für Christliche Sozialethik war innerhalb der Disziplin eine wichtige Stimme. Diese Zeiten sind jetzt offenbar leider vorbei.

Die sozialethische Fachzeitschrift reiht sich in jene Periodika ein, die eine regelwidrige, sprachwissenschaftlich nicht begründete Gendersprache verwenden. Doppelpunkt und Genderstern sind für diejenigen Pflicht, die dort publizieren wollen. Autoren, die sich diesem Diktat nicht beugen wollen, werden von der Redaktion aus der Heftplanung gelöscht – so jedenfalls meine eigene Erfahrung. Die Zeitschrift will offenbar nicht mehr der Ort eines freien und pluralen Diskurses sein.

In einer Erklärung vom 26. Juni 2021 positionierte sich das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit ablehnend gegenüber dem Zwang, in wissenschaftlichen Publikationen „gendern“ zu müssen: „Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit tritt dafür ein, dass niemandem eine als geschlechterinklusiv deklarierte Sprache aufgenötigt werden darf, die nicht den Regeln der deutschen Rechtschreibung entspricht. Insbesondere darf niemand gezwungen werden, in wissenschaftlichen Publikationen […] Formen geschlechterinklusiver Sprache zu verwenden.“ Solche Versuche sind als Form von „Cancel Culture“ (Löschkultur) zu werten.

Ich lehne Gendersprache aus wissenschaftlicher, ethischer, pädagogischer, politischer und kultureller Überzeugung ab. Ich muss annehmen, dass diese Position auch schon dazu geführt hat, dass ich aus dem Kreis der Kolumnisten für die sozialethische Kolumne in der „Tagespost“ ausgeschlossen worden bin, bezeichnenderweise, aber zu einem unfreiheitlichen Diskursklima sehr passend ohne persönliche Rücksprache mit mir. Andere Personen gegen ihren Willen zu einem regelwidrigen, ideologisch motivierten, aktivistischen Sprachgebrauch zu zwingen, ist ein Übergriff in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit. Es ist für die sozialethische Disziplin im deutschsprachigen Raum bezeichnend, dass gerade eine sozialethische Zeitschrift die persönliche Freiheit ihrer Autoren derart missachtet. Die Nötigung, sprachlich „gendern“ zu müssen, ist typisch für Agenda- oder Haltungswissenschaften. Wenn AMOSinternational dieser Linie folgen will, entspricht dies mehr dem Charakter eines aktivistischen Politmagazins als einer wissenschaftlicher Objektivität verpflichteten Fachzeitschrift.

Die Zeitschrift wird herausgegeben von Prälat Dr. Peter Klasvogt (Sozialinstitut Kommende, Dortmund), Prof. Dr. Christian Spieß (Katholische Privat-Universität Linz/Österreich), Jun.-Prof. Dr. Jonas Hagedorn (Ruhr-Universität Bochum) und Prof. Dr. Peter Schallenberg (Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle, Mönchengladbach) und erscheint im Münsteraner Aschendorff-Verlag. Die wissenschaftliche Fachzeitschrift ist –  neben dem „Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften“ – die einzige, die innerhalb der deutschsprachigen katholischen Sozialethik in Printform erscheint und maßgeblich durch die zentrale Fachgesellschaft, die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik, getragen wird. Der Zeitschrift fällt damit eine zentrale Rolle zu, wenn Autoren innerhalb ihres Faches publizieren und wahrgenommen werden wollen.

Neuerscheinung: Das Fach Deutsch ist unbeliebt

„Der neueste, im Oktober 2023 veröffentlichte IQB-Bildungstrend hat die schon zuvor mangelhaften Deutschkenntnisse auch für ältere Jahrgänge bestätigt. Fünfzehn Prozent der Neuntklässler verfehlten die Mindeststandards für einen einfachen, dreiunddreißig Prozent für einen mittleren Bildungsabschluss. Hier entstehen Folgeprobleme, die das Bildungs- und Arbeitsmarktsystem deutlich belasten werden. Aber auch der öffentliche Diskurs im Land wird von unzureichenden Deutschkenntnissen nicht unberührt bleiben.“

Axel Bernd Kunze: Das Fach Deutsch ist unbeliebt. Ein bildungsethischer Zwischenruf zum jüngsten IQB-Bildungstrend, in: Sprachnachrichten, Nr. 101, Heft I/2024, S. 14 f.

Die „Sprachnachrichten“ werden herausgegeben vom Verein Deutsche Sprache e. V.

Interview: Warum der Einsatz von Tablets an Grundschulen kritisiert wird

Aus dem Bonner GENERAL-ANZEIGER am 20. Februar 2024:

„Auch aus dem Alltag von Kindern sind Bildschirme nicht mehr wegzudenken. Über den Einsatz von Tablets an Grundschulen wird jedoch viel diskutiert. Wir haben Pädagogen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis zu ihren Erfahrungen befragt.“ –

… darunter auch den Bonner Erziehungswissenschaftler und Bildungsethiker Axel Bernd Kunze

https://ga.de/bonn/stadt-bonn/warum-der-einsatz-von-tablets-an-grundschulen-kritisiert-wird_aid-107437597

Neuerscheinung: Warum „gendergerechte“ Sprache gerade nicht gerecht ist

„Wenn behauptet wird, das generische Maskulinum sei nicht neutral, sondern Ausdruck sprachlicher Diskriminierung, setzt dies eine Politisierung und Moralisierung unserer Sprache bereits voraus. Mitunter wird das „Gendern“ in der Sprache mit einem Gesslerhut verglichen. Nehmen wir einmal an, der Vergleich stimmt, wohlwissend, dass Vergleiche immer hinken: Einem Gesslerhut gegenüber kann man sich nicht „nichtverhalten“. Jede Haltung dem Gesslerhut gegenüber wird als Reaktion gedeutet. Und damit zieht ein permanenter Bekenntnis- und Rechtfertigungszwang ein. Der Gesslerhut war ein Machtmittel der habsburgischen Obrigkeit. Heute gibt es genügend gesellschaftliche Gesslerhüte, für die es gar keine Obrigkeit mehr braucht. Die Gendersprache ist einer davon. Die neuen Gesslerhüte versprechen Toleranz, Vielfalt und Respekt, vermachten aber hingegen den öffentlichen Diskurs und moralisieren unserer Zusammenleben. Doch Vorsicht: Dem Gesslerhut war kein dauernder Bestand beschieden. Nicht das erzwungene obrigkeitliche Wohlverhalten war am Ende stärker, sondern die Freiheit. Das gibt Hoffnung und Mut.“

Auszug aus:

Axel Bernd Kunze: Warum „gendergerechte“ Sprache gerade nicht gerecht ist. Anmerkungen aus sozialethischer Perspektive, in: Theologisches. Katholische Monatsschrift 53 (2024), Nr. 01/02 v. Januar/Februar, Sp. 53 – 58.

Zwischenruf: Aufarbeitung der Coronapolitik und Aussöhnung bleiben weiterhin notwendig

Bis heute verweigern sich die Funktionseliten unseres Landes der Aufarbeitung einer grundrechts- und freieitsfeindlichen Coronapolitik, die weiterhin unser Zusammenleben spaltet. Die Diskussion um die Preisverleihung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit an den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, Bernhard Kempen, ist nur ein Beispiel hierfür. Ein kleiner Lichtblick kommt nun aus der Nordkirche und ein notwendiges Eingeständnis: Bischof Jeremias spricht öffentlich davon, dass „wir als Kirche schuldig geworden seien“. Dies ist ein anderes Zeichen als jenes, einen hochschulpolitischen Hauptakteur dieser desaströsen Coronapolitik mit einem Freiheitspreis auzuzeichnen.

Die Haltung gegenüber der damaligen Coronapolitik dürfte ein (nicht der einzige) Grund für den Niedergang der Kirchen sein, den wir gegenwärtig erleben. Ein trauriger Tiefpunkt und eine geistliche Bankrotterklärung waren die 2G-Gottesdienste an Weihnachten 2021. Im neuen Band „Menschenwürde im Intensivstaat?“ (Regensburg 2023) heißt es „Später waren es dann beispielsweise Gottesdienste unter 2G-Regeln, die gerade kirchentreue Gläubige vor den Kopf gestoßen haben. Dieser kirchliche Kern wird nicht aktivistisch lautstark austreten, sondern sich schleichend zurückziehen.“ Als Gesprächspartner für einen differenzierten und verantwortlichen Umgang mit den Wertkonflikten der Coronajahre sind die Kirchen seinerzeit nahezu vollständig ausgefallen, von wenigen persönlichen Ausnahmen abgesehen. Der Niedergang der Kirchen für unser Land und seine geistigen Orientierungswerte wird uns noch bitter auf die Füße fallen wird. Der autoritäre, biopolitische Neokollektivismus einer Coronapolitik „ohne rote Linien“ war ein Vorgeschmack, welch geistiger Klimawandel ins Haus stehen könnte. Noch schlimmer, wenn eine solche Politik auch noch mit Freiheitspreisen gewürdigt wird.

Dabei geht es nicht um die persönliche Schuld des Preisträgers, die er mit seinem Beichtvater ausmachen muss. Es geht um die politische Verantwortung eines langjährigen Funktionärs eines hochschulpolitischen Spitzenverbandes, von dem Kollegen, die coronapolitisch gravierenden Grundrechtseingriffen und berufliche Nachteile erfahren haben, keinerlei Unterstützung zu erwarten hatten. Dies bleibt für einen Berufsverband ein Armutszeugnis. Und über diese politische Verantwortung muss öffentlich diskutiert werden. Sie ist im Falle Kempens so groß, dass sich die Auszeichnung mit einem Freiheitspreis verbietet. Eine Aufarbeitung dieser Coronapolitik und ein Prozess öffentlicher Aussöhnung bleiben notwendig. Das Eingeständnis des Bischofs der Nordkirche ist ein erster kleiner Schritt dorthin.

Zwischenruf: Die Opfer der Coronapolitik sind vergessen, auch an den Universitäten

Wie die „Tagespost“ in ihrer Ausgabe vom 8. Februar 2024 berichtet, wurde der langjährige, frühere Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Bernhard Kempen, mit dem Positivpreis für Wissenschaftsfreiheit des gleichnamigen Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit ausgezeichnet. Der Preis wurde in diesem Jahr am 2. Februar 2024 erstmalig vergeben.

Der Preisträger habe, so heißt es in dem Bericht, einen „nachdenklichen Blick auf den Zustand der Universitäten“ geworfen. Schon früh kritisierte Kempen, dass der europäische Bolognaprozess zu einem „Scheuklappenstudium“ führe, wie Sebastian Sasse in der „Tagespost“ erinnert. In der Folge seien jüngere Wissenschaftler oft gar nicht mehr in der ganzen Breite der eigenen Disziplin verwurzelt. Auch die jüngere Bildungsforschung, die einen enormen Zuwachs an empirischen Studien gebracht hat, bietet hierfür genug Anschauungsmaterial. Gerade junge Wissenschaftler spürten, so heißt es in der „Tagespost“, einen Konformitätsdruck.

Eine „Cancel Culture“ ist auch an deutschen Universitäten nicht mehr zu übersehen. Seinem eigenen Verband bescheinigt Kempen, angesichts derartiger Entwicklungen viel geleistet und wichtige Akzente in der hochschulpolitischen Debatte gesetzt zu haben. Bemerkenswerte Akzente hat der Verband allerdings auch in anderer Hinsicht gesetzt: Mit seiner Preispolitik bei der Kür der „Hochschullehrer des Jahres“ in den Coronajahren 2021 und 2022 hat der Verband mehr als deutlich die regierungsamtliche Linie einer grundrechts- und freiheitsfeindlichen Coronapolitik unterstützt. 2021 wurden die Virologen Christian Drosten und Sandra Ciesek, 2022 die BioNTech-Gründer Özlem Türeci und Ugur Sahin ausgezeichnet.

Stimmen, die sich kritisch mit der herrschenden Coronapolitik und den Grundrechtseingriffen, von denen auch zahlreiche Wissenschaftler betroffen waren, auseinander setzten, wurden vom Deutschen Hochschulverband gezielt ignoriert, totgeschwiegen oder in der vom Verband herausgegebenen Zeitschrift „Forschung und Lehre“ zensiert. Zu dieser Verbandspolitik, für die Kempen als langjähriger Präsident eines hochschulpolitischen Spitzenverbandes maßgeblich die politische Verantwortung trägt, hätte man sich ebenfalls einen „nachdenklichen Blick“ gewünscht, ja mehr noch: deutliche Selbstkritik. Der Deutsche Hochschulverband hat in der Coronakrise politisch und moralisch versagt. Mitglieder, die in dieser Zeit abweichende Meinungen vertraten und gravierenden Eingriffen in ihre Grundrechte, etwa auf körperliche Unversehrtheit, Wissenschaftsfreiheit oder Berufsausübungsfreiheit, ausgesetzt waren, duften von ihrem Berufsverband keinerlei Unterstützung erwarten.

Eine Aufarbeitung dieses Versagens steht noch aus. Und so lange dies so ist, hinterlässt die Preisentscheidung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit mehr als einen schalen Nachgeschmack. Der Preisträger „ragte“ dann auch in den Coronajahren alles andere als „durch einen Einsatz für die Freiheit von Forschung und Lehre hervor“, wie die Vorsitzende des Netzwerkes in einer Pressemitteilung vom 29. Januar 2024 betont. Wer angesichts einer zunehmenden Polarisierung, Politisierung, Moralisierung, Ideologisierung und Emotionalisierung die Wissenschaftsfreiheit robust verteidigen will, sollte auf einem substantiellen Freiheitsverständnis bestehen und die Unteilbarkeit der Grundrechte verteidigen. Für beides steht der erste Preisträger des neugeschaffenen Preises für Wissenschaftsfreiheit nicht. Sein Stifter, das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, positioniert sich mit seiner Nominierung im politisch-gesellschaftlichen Mainstream, in dem freiheitlich-konservative Stimmen überdeutlich an den Rand gedrängt werden.

Wer die Wissenschaftsfreiheit robust verteidigen will, darf über die coronapolitischen Angriffe auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die wir erlebt haben, nicht schweigen. Alle, welche die Coronapolitik und die damit verbundene Umdeutung des Freiheitsverständnisses unterstützen, so schrieb die Vorsitzende des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit, Sandra Kostner, noch 2022 in ihrem Sammelband „Pandemiepolitik? Freiheit unterm Rad“ (Stuttgart 2022) sollten sich fragen, „ob sie wollten, dass andere darüber bestimmen können, welche pharmakologischen Substanzen sie ihrem Körper zuführen. Denn es könnte der Tag kommen, an dem es um Substanzen geht, die sie nicht verabreicht bekommen möchten. Der Geist, der das ermöglicht, ist aus der Flasche. Es ist an uns, ihn dort wieder hineinzubekommen und als Lehre aus den Pandemiejahren künftig darauf zu achten, dass er nicht mehr entweichen kann.“

Dieser Geist ist nun eines Freiheitspreises würdig. Die Opfer einer freiheitsfeindlichen Coronapolitik sind hingegen vergessen, auch an den Universitäten.

Zwischenruf: Idee eines „Bildungsjahres“ überzeugt nicht

Bildungsjahr – so nennt der Kölner Sozialethiker Elmar Nass sein Modell eines allgemeinen Dienstjahres, über das gegenwärtig in der Politik diskutiert wird. Mit diesem Etikett versehen, soll eine Dienstpflicht für junge Menschen die für soziale Berufe notwendige professionelle Kompetenz in die gesellschaftliche Breite tragen und obendrein noch die Demokratiekompetenz fördern. Ja, mehr noch: Ein solches Jahr im Dienst am Gemeinwohl könne auch die Resilienz junger Menschen stärken, nicht den falschen Heilsversprechen autoritärer Despoten in die Hände zu fallen. China wird als warnendes Beispiel genannt. Kleiner geht es offenbar nicht.

„Aus sozialethischer Sicht ist ein solches Bildungsjahr sehr zu begrüßen“, gibt sich Nass in der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ vom 18. Januar 2024 überzeugt. Und er nimmt die Kirchen in die Pflicht, sich führend dabei einzubringen. Für die Organisationen, die dabei mitwirken, winkt ein „Gemeinwohl-Siegel“.

Das allgemeine Bildungsjahr soll Wissen, Ethik und Tun verbinden. Das klingt nach Freiheit und Selbstbestimmung – und nicht mehr so nach Zwang wie Wehrpflicht und Dienstjahr. Ob es bei einem solchen Pflichtjahr allerdings tatsächlich um Bildung und Selbstbestimmung ginge, sei hier einmal dahingestellt. Allzu sehr hört sich Bildung in dieser Konzeption doch eher als Mittel zum Zweck an. Was die Politik nicht mehr richtet, was die Gesellschaft an Integration und Selbstregulierung nicht mehr leistet, soll nun durch pädagogische Steuerung erreicht werden. Nur ist es dieses Mal nicht die Schule, die als Reparaturwerkstatt für alles Mögliche herhalten muss, sondern eine neu aufzubauende Bildungs- und Sozialadministration: „Für die konkrete Umsetzung ist ein begleitendes Curriculum nötig, das bestehende Programme entsprechend der Prinzipien und Leitlinien weiterführt. Entsprechendes Bildungspersonal ist dafür essenziell.“

Dieses ließe sich aus den wachsenden Kultur- und Sozialwissenschaften möglicherweise noch gewinnen. Der Öffentliche Dienst würde weiter wachsen. Eine genaue Kostenrechnung, was ein solches „Bildungsjahr“ kosten würde, macht Nass in seinem Beitrag  allerdings nicht auf. Ebenso wenig fragt der Autor, ob ein verpflichtendes Dienstjahr die von ihm favorisierten wertkonservativen Ziele überhaupt verfolgen würde. Vermutlich würden die Curricula und ihre praktische Umsetzung schnell in den üblichen links-liberalen Mainstream umkippen.

Die Wehrpflicht war ein bewährtes, traditionelles Modell zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Dieses haben wir aufgegeben. Ein Nachfolgemodell zu finden, wird nicht leicht fallen. Vielmehr ist anzunehmen, dass die Debatte in unzählige Vorschläge zerfallen wird. Nass hat diesem Chor an Vorschlägen nur einen weiteren hinzugefügt, der nicht besonders überzeugt.

Ein Zwang zur Bildung um erwünschter staatlicher Ziele willen wäre das Gegenteil, was Humboldt, sofern man sich an ihn noch erinnern will, einmal die Freisetzung der Einzelnen zur Selbsttätigkeit nannte. Wohlwissend, dass der Staat letztlich niemanden „bebilden“ kann. Freiwilligendienste mit attraktiven Rahmenbedingungen sind das eine – und als Orientierungsjahr von vielen jungen Menschen geschätzt. Ein verpflichtendes Bildungsjahr unter staatlicher Kontrollbürokratie aber etwas anderes. Für die erhofften Bildungseffekte dürfte dies nicht unerheblich sein.

Und damit sind wir beim Menschenbild und Staatsverständnis, das hinter dem vorgeschlagenen Bildungsjahr sichtbar wird: Ein verpflichtendes Dienstjahr, ob zur Landesverteidigung, im Sozialsektor oder als Bildungsjahr verkleidet, bleibt ein gravierender Eingriff in die Grundrechte. Doch diesem gegenüber bleibt der von Nass vorgelegte Vorschlag stumm. Dabei sollten Grundrechtskonflikte und Freiheitseingriffe ein genuines Thema sozialethischer Reflexion sein. Gravierende Grundrechtseingriffe sind in höchstem Maße begründungspflichtig. Im Falle der Wehrpflicht ist dies möglich, wenn es um den Erhalt des Gemeinwesens und die Verteidigung der nationalen Sicherheit geht, und damit um die Verteidigung unserer Grundrechts- und Freiheitsordnung. Hier stoßen grundrechtsrelevante Güter aufeinander.

Dies ist aber anders, wenn Grundrechtseingriffe mit dem Anliegen staatlicher Steuerung von erwünschten politischen oder gesellschaftlichen Einstellungen begründet wird. Der Grundrechtsträger ist der Souverän und muss es bleiben. Es widerspricht dem liberalen Rechts- und Verfassungsstaat, den Einzelnen zum Mittel staatlicher Zwecke zu machen. Vielmehr muss der Staat Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Kernbereich der Persönlichkeit sorgfältig begründen. Der Vorschlag, den Nass vorgelegt hat, leistet dies gerade nicht. Indem dieser über die gravierenden Grundrechtseingriffe gar kein Wort verliert, wird er weder dem Personalitäts- noch Gemeinwohlprinzip katholischer Soziallehre gerecht.

Die noch nicht allzu lang zurückliegende Coronapolitik hat uns gezeigt, welche – bis heute fortwirkende – Polarisierung droht, wenn Grundrechtseingriffe nicht sorgfältig abgewogen, begründet und beständig auf ihre Verhältnismäßigkeit hin geprüft werden.

Neuerscheinung: Nur Einzelmaßnahmen, kein Grundkonsens

Aus der Wochenzeitung „Die Tagespost“ vom 18. Januar 2024:

Heute will der Bundestag ein Gesetzespaket mit Neuregelungen in der Asyl- und Migrationspolitik verabschieden. Auf diese Maßnahmen hatten sich Bund und Länder im November geeinigt. Abschiebungen sollen dann leichter möglich sein. Eine Analyse:

Axel Bernd Kunze: Nur Einzelmaßnahmen, kein Grundkonsens, in: Die Tagespost 77 (2024), Nr. 3 vom 18. Januar 2024, S. 4.