Netzwerk Wissenschaftsfreiheit: Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit muss aktiv geschützt werden

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fordert Universität Siegen auf, den universitären Schutz von Veranstaltungen zu gewährleisten

Pressemitteilung, 26.4.2022

Die Universität Siegen erwartet von ihren Hochschullehrern, die wissenschaftliche Veranstaltungen organisieren, dass sie im Rahmen ihres Budgets für die Kosten von etwa erforderlichen Sicherheitsdiensten aufkommen. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit lehnt dies aus grundsätzlichen Erwägungen ab und sieht darin eine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit. Die Universität ist verpflichtet, die Ausübung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit, wozu auch die Veranstaltung von wissenschaftlichen Vorträgen und Tagungen gehört, zu schützen. Die Kosten dafür können nicht den Veranstaltern aufgebürdet werden. Das würde dazu führen, dass Drohungen mit Gewalt durch Dritte letztlich darüber entscheiden, wer zu einem Vortrag oder zu einer Tagung eingeladen wird. Dieser Gefahr muss entschieden entgegengetreten werden. Die Universität Siegen wird daher aufgefordert, ihre Entscheidung zu revidieren.

Quelle: http://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de

Hintergrund der Kontroverse sind Auflagen der Universität Siegen im Falle einer Einladung des Politikwissenschaftlers Martin Wagener.

Impuls: Löschkultur und politische Korrektheit – warum das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit entstanden ist

Das folgende Impulsreferat wurde am 20. April 2022 auf einem Diskusisonsabend der Kommunalpolitischen Vereinigung Mönchengladbach gehalten. Der Abend trug den Titel: „Political Correctness“ und „Gendersprache“ – gesellschaftliche Sensibilisierung, Kitsch oder „Politischer Kampfbegriff“?

Sehr herzlich danke ich für die Einladung nach Mönchengladbach und ich freue mich auf einen interessanten, diskussionsstarken, anregenden Abend. Beginnen möchte ich mit dem Zitat eines befreundeten Kollegen aus der Erziehungswissenschaft. Bernd Ahrbeck schreibt in seinem neuesten Band „Jahrmarkt der Befindlichkeiten“: „Die Gesellschaft ändert sich gravierend, in einer Geschwindigkeit und Richtung, die noch vor einem Jahrzehnt unvorstellbar war. Grundfeste der bürgerlichen Ordnung werden infrage gestellt: Nicht nur punktuell, wie es im Laufe der Zeit immer wieder und teils mit erfrischender Wirkung geschah. Nunmehr kumulieren einzelne, ursprünglich separierte Anliegen zu einer Bewegung, die sich machtvoll in Szene setzt und zunehmend an Einfluss gewinnt. Sie strebt einen fundamentalen gesellschaftlichen Wandel an, ein neues kulturelles Selbstverständnis, das mit dem bisherigen an entscheidenden Stellen bricht.“

Angesichts einer derartigen Zeitdiagnose scheint es nicht fern zu liegen, von Kulturkämpfen zu sprechen, die wir in unseren Tagen erleben. Dem damit verbunden moralischen Druck kann sich kaum noch jemand entziehen, schon gar nicht in akademischen, politiknahen, pädagogischen oder wissenschaftlichen Berufen. Drei Aspekte sollen heute Abend Thema der Diskussion sein: „Cancel culture“, „Political correctness“ und eine zunehmende Pflicht zum sprachlichen Gendern.

„Vorwürfe von Benachteiligung und Unmenschlichkeit, stehen allgegenwärtig im Raum, pauschale Anklagen, die sich dem Abgleich mit der Realität nur selten stellen.“ – umschreibt Ahrbeck im Weiteren die Situation, der sich Wissenschaftler immer häufiger gegenübersehen. Abweichende wissenschaftliche Positionen werden in einem solchen Diskurs- und Forschungsklima zunehmend moralisch stigmatisiert. Diese Differenzen sollen nicht mehr im argumentativen Ringen und im wissenschaftlichen Streit ausgetragen werden. Nein, sie werden vielfach mit Boykott, Bashing, Mobbing oder Gewalt von vornherein aus der wissenschaftlichen Arena ausgeschlossen. Administrative oder politische Vorgaben aus Wissenschaftsministerien und Rektoraten greifen immer häufiger in die Wissenschaftsfreiheit des einzelnen Forschers ein. Problematische Inhalte sollen durch Warnhinweise gekennzeichnet werden, Seminarinhalte oder Literaturlisten quotiert werden, missliebige Zeitschriften aus Bibliotheken entfernt werden. Mitunter sind es ganze Fachgesellschaften, die Zensurmaßnahmen gegen missliebige Kollegen oder Positionen  ergreifen. Der Vortragende hat 2019 einen Aufruf von sechzig Wissenschaftlern und Publizisten in der Wochenzeitung „Die Tagespost“ unterschrieben, der sich gegen einen Boykottaufruf der Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik wider die traditionsreiche Zeitschrift „Die Neue Ordnung“ richtete. Die vom Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg herausgegebene Zeitschrift steht für die große und für die „alte“ Bundesrepublik durchaus prägende Tradition dominikanischer, rheinischer Sozialethik.

Eine „Cancel culture“ oder Löschkultur, wie sie an angelsächsischen Hochschulen schon länger zu beobachten ist, kann mittlerweile auch in Deutschland nicht mehr geleugnet werden. 2017 erklärte der Deutsche Hochschulverband: „Problematisch ist aber, dass ‚Political correctness‘ zunehmend ausgrenzend und latent aggressiv instrumentalisiert wird, verbunden mit der Attitüde, aus einer moralisch unangreifbaren Position heraus zu argumentieren. Wenn jedoch abweichende wissenschaftliche Meinungen Gefahr laufen, als unmoralisch stigmatisiert zu werden, verkehrt sich der Anspruch von Toleranz und Offenheit in das Gegenteil: Jede konstruktive Auseinandersetzung wird im Keim erstickt. Statt Aufbruch und Neugier führt das zu Feigheit und Anbiederung.“

Wo der freie, plurale, ergebnisoffene, streitbare wissenschaftliche Diskurs, das freie Lehren, Forschen und Publizieren unterbunden werden, ist die Freiheit der Wissenschaft – und damit ein zentrales Grundrecht – in Gefahr. Es geht nicht allein um Zensur der Wissenschaft, sondern  um eine Zensur durch Wissenschaft – und kollegiale Repression kann mitunter noch repressiver sein als solche von außen, weil sie unter dem Radar rechtlicher Absicherungen durchläuft und juristisch schwer greifbar zu machen ist. Große berufsständische Vertretungen wie der Deutsche Hochschulverband erweisen sich hier häufig als wenig kampfeswillig, als indifferent und solidaritätsschwach. Allzu breit gestreut sind die Interessen ihrer Mitglieder oder das Freiheitsverständnis in ihren Reihen.

Im Februar 2021 gründete sich das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, dem knapp unter sechshundertfünfzig Wissenschaftler aller Fachrichtungen angehören. Im Gründungsmanifest heißt es: „Wir beobachten, dass die verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre zunehmend unter moralischen und politischen Vorbehalt gestellt werden soll. Wir müssen vermehrt Versuche zur Kenntnis nehmen, der Freiheit von Forschung und Lehre wissenschaftsfremde Grenzen schon im Vorfeld der Schranken des geltenden Rechts zu setzen. Einzelne beanspruchen vor dem Hintergrund ihrer Weltanschauung und ihrer politischen Ziele, festlegen zu können, welche Fragestellungen, Themen und Argumente verwerflich sind. Damit wird der Versuch unternommen, Forschung und Lehre weltanschaulich zu normieren und politisch zu instrumentalisieren. Wer nicht mitspielt, muss damit rechnen, diskreditiert zu werden. Auf diese Weise wird ein Konformitätsdruck erzeugt, der immer häufiger dazu führt, wissenschaftliche Debatten im Keim zu ersticken.“

Das Netzwerk besteht aus einem inneren Kreis von Vereinsmitgliedern und einem erweiterten Netzwerk weiterer Sympathisanten. Das Netzwerk organisiert Veranstaltungen zur Wissenschaftsfreiheit, diskutiert mit Politikern (eine Eintragung im Lobbyregister des Bundestages ist in Planung), verteidigt Kollegen, die öffentlich oder dienstrechtlich unter Druck geraten sind, nimmt im öffentlichen Raum zur Lehr- und Forschungsfreiheit aktiv Stellung und dokumentiert Fälle deutscher „Cancel culture“. Die Liste ist auf den Internetseiten des Netzwerkes öffentlich einsehbar. Ein eigener Blog und eine eigene Fachzeitschrift zur Wissenschaftsfreiheit, aber auch als Veröffentlichungsort für andernorts abgelehnte Positionen sind gegenwärtig in Planung.

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit ist ein Zusammenschluss engagierter Wissenschaftler, die sich mit einem zunehmend repressiver werdenden Klima in Wissenschaft und Hochschule nicht abfinden wollen. Der Zusammenschluss ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Das bedeutet aber nicht, dass in den eigenen Reihen nicht hart gerungen wird: um das eigene Selbstverständnis von Wissenschaft, um die Grenzen zwischen legitimem Pluralismus und notwendiger Distanzierung von Extremismus, um die Bedingungen redlicher, methodisch kontrollierter Wissenschaft, um das eigene Verständnis von Freiheit – zwischen freiheitlichen und liberalen Positionen.

Wo die Freiheit der Wissenschaft unter die Räder kommt, steht viel auf dem Spiel: unter anderem die Leitungsfähigkeit und das Ansehen der Hochschulen unseres Landes, damit am Ende aber auch volkswirtschaftliche Produktivität, gesellschaftliche Entwicklung, kulturelle Vitalität und technische Innovation, aber auch gesellschaftlicher Friede und politische Stabilität.

Zwischenruf: Hausrecht statt Gesetzgeber?

Viele Kollegen in Schule und Hochschule tragen auch weiterhin Maske – das Vertrauen in die Impfungen ist dahin. Und in Eigenverantwortung kann man das auch machen, gerade in Situationen, die ein höheres Infektionsrisiko bergen. Nun steht das neue Sommersester vor der Tür: ein Semester wieder in Präsenz. Nicht wenige Hochschulen bleiben aber bei einer Maskenpflicht und setzen diese mit Hausrecht durch. Eine Maskenpflicht in einer staatlichen Bildungsinsitution via Hausrecht durchzusetzen, ist allerdings grundrechtlich und rechtsstaatlich mehr als fraglich. Grundrechtseingriffe müssen vom Gesetzgeber legitimiert werden; hier kann es keine Selbstjustiz geben, schon gar nicht in einer Instutition, die in hohem Maße der Sicherung weiterer Grundrechte wie dem Recht auf Berufsausbildungsfreiheit dient. Einzelne Kultusministerien haben dies daher auch ausdrücklich ausgeschlossen. In NRW hat man ein solches „Schlupfloch“ den Universitäten im Bundesland in den infektionsscutzrechtlichen Regelungen eingeräumt, was m. E. aber verfassungspolitisch ein Unding ist. Aber dieser schlampige Umgang mit grundlegenden Prinzipien unserer Verfassungsordnung und unseres Rechtsstaates ist typisch für diese Coronakrise und lässt für das Freiheitsklima im Land nichts Gutes ahnen, zumal angesichts einer Bevölkerung, die gegen den Verlust solcher rechtsstaatlicher Standards nahezu überhaupt keinen Widerstand aufbringt. Wir sollten sensibler sein, was den Umgang mit Grundrechten, verfassungsmäßiger Ordnung und Rechtsstaat angeht. Das sind wir unseren Überzeugungen von Einigkeit und Recht und Freiheit schuldig. Ja, und dies alles zeigt zugleich, dass der Weg in eine „Normalität“ nach den Verfehlungen dieser Coronakrise noch weit sein wird …

Zwischenruf: Kampf um die Sprache

Der Kampf gegen die Moralisierung, Ideologisierung und Zerstörung unserer Sprache durch gendersprachliche Vorgaben ist ein Kulturkampf, der nur mit Mitteln des bürgerlichen Widerstands gewonnen werden kann – aber hierzu müsste sich das freiheitlich gesinnte Bürgertum erst noch ermannen. Kennzeichen solcher Kulturkämpfe ist, dass diese sich nicht in erster Linie an rechtlichen Grenzen orientieren, sondern diese bewusst und gewaltsam verschieben. Auch gegen die Regeln der amtlichen Rechtschreibung arbeiten Universitäten, Kultuspolitiker, Verwaltungen, Bildungseinrichtungen, öffentlich-rechtliche Medien daran, Gendersprache durchzudrücken und vollendete Tatsachen zu schaffen. Bleibt zu hoffen, dass am Ende doch eine kritische Masse erkennt, was auf dem Spiel steht, und die Opportunitätskosten für die Sprachzerstörer zu groß werden. Das freiheitlich gesinnte Bürgertum muss sich den öffentlichen Raum zurückholen – und hierzu zählt auch unsere nationale Sprache. An den Hochschulen, so fürchte ich, ist dieser Kampf schon längst verloren. Und es ist klar, dass die ideologische Sprachzerstörung, die von den Hochschulen ausgeht, über kurz oder lang auch die Schulen ergreifen wird, denn diese sollen ja „wissenschaftsorientiert“ arbeiten. Nur müsste man dann auch klar zwischen Ideologie und Wissenschaft unterscheiden können …

In stillem Gedenken: AKSt gedenkt jüdischer Korporierter

Am 21. November 2021 gedachte der Arbeitskreis der Studentenhistoriker in einer Gedenkzeremonie in Heidelberg der jüdischen Korporierten, die im Holocaust ihr Leben lassen mussten. Die Judenverfolgung im Nationalsozialismus beendete auch die reiche akademische Kultur der aktiven jüdischen Korporationen. Nun liegt das Filmdokument zur Heidelberger Gedenkveranstaltung vor:

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit nimmt zum Academic Freedom Index Stellung

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zum Academic Freedom Index (AFI)

Pressemitteilung vom 7. März 2022

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit begrüßt das Vorhaben „Academic Freedom Index“ (AFI), dessen Update 2022 soeben erschienen ist, die Wissenschaftsfreiheit global zu messen.

Der Index berücksichtigt allerdings keine Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit, die von der akademischen Gemeinschaft selbst ausgehen. Solche Einschränkungen aus der Wissenschaft selbst beobachten wir seit einigen Jahren vermehrt in den USA, Großbritannien oder Frankreich. Wir versuchen diese soweit möglich für den deutschsprachigen Raum zu dokumentieren.

Der Index ist nicht dafür gedacht und nicht geeignet, Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit in einzelnen Disziplinen oder Universitäten zu dokumentieren. Die Indexwerte werden leicht dahingehend falsch interpretiert, dass solche Einschränkungen und Gefährdungen nicht vorhanden sind. Das alleinige Abstellen auf externe Eingriffe kann sogar irreführend sein, da solche in anderen Ländern wie beispielsweise Großbritannien auch mit dem Ziel erfolgen, die Wissenschaftsfreiheit gegen Beschränkungen durch die akademische Community zu schützen und zu verteidigen.

Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/