Viele Kollegen in Schule und Hochschule tragen auch weiterhin Maske – das Vertrauen in die Impfungen ist dahin. Und in Eigenverantwortung kann man das auch machen, gerade in Situationen, die ein höheres Infektionsrisiko bergen. Nun steht das neue Sommersester vor der Tür: ein Semester wieder in Präsenz. Nicht wenige Hochschulen bleiben aber bei einer Maskenpflicht und setzen diese mit Hausrecht durch. Eine Maskenpflicht in einer staatlichen Bildungsinsitution via Hausrecht durchzusetzen, ist allerdings grundrechtlich und rechtsstaatlich mehr als fraglich. Grundrechtseingriffe müssen vom Gesetzgeber legitimiert werden; hier kann es keine Selbstjustiz geben, schon gar nicht in einer Instutition, die in hohem Maße der Sicherung weiterer Grundrechte wie dem Recht auf Berufsausbildungsfreiheit dient. Einzelne Kultusministerien haben dies daher auch ausdrücklich ausgeschlossen. In NRW hat man ein solches „Schlupfloch“ den Universitäten im Bundesland in den infektionsscutzrechtlichen Regelungen eingeräumt, was m. E. aber verfassungspolitisch ein Unding ist. Aber dieser schlampige Umgang mit grundlegenden Prinzipien unserer Verfassungsordnung und unseres Rechtsstaates ist typisch für diese Coronakrise und lässt für das Freiheitsklima im Land nichts Gutes ahnen, zumal angesichts einer Bevölkerung, die gegen den Verlust solcher rechtsstaatlicher Standards nahezu überhaupt keinen Widerstand aufbringt. Wir sollten sensibler sein, was den Umgang mit Grundrechten, verfassungsmäßiger Ordnung und Rechtsstaat angeht. Das sind wir unseren Überzeugungen von Einigkeit und Recht und Freiheit schuldig. Ja, und dies alles zeigt zugleich, dass der Weg in eine „Normalität“ nach den Verfehlungen dieser Coronakrise noch weit sein wird …