Hochschule
Wissenschaftlergruppe kritisiert Preispolitik des DHV: Fragwürdige Auswahlkriterien und Intransparenz bei der Wahl der „Hochschullehrer des Jahres“
PRESSEMITTEILUNG DER AG MEDIENARBEIT DER AUTORENGRUPPE DER „7 ARGUMENTE“:
Fragwürdige Auszeichnung:
Drosten, Şahin und Türeci als „Hochschullehrer/Hochschullehrerin des Jahres“.
Kritik am Deutschen Hochschulverband (DHV)reißt nicht ab
Berlin, den 18.07.22 – Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Kreis der 7 Argumente (www.7Argumente.de) kritisieren den Deutschen Hochschulverband. Siewerfen ihm politisch motivierte Auszeichnungen und Diskussionsverweigerung vor.
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) ist die Berufsvertre tung derUniversitätsprofessorinnen und -professoren in Deutschland. Jährlich verleihter den Preis „Hochschullehrer/Hochschullehrerin des Jahres“. Im April 2022 hatten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem Brief an den Präsidenten des DHV kritisiert, dass die Auszeichnung nicht nur nach intransparenten Kriterien, sondern zudem auch noch politisch motiviert
vergeben werde.
Bereits 2021 ging der Preis an Christian Drosten und Sandra Ciesek, zwei umstrittene Verfechter harter Corona-Maßnahmen; 2022 wurden die Gründervon Biontech, Ugur Şahin und Özlem Türeci, damit geehrt. In allen vier Fällen sei die Nähe zur Hochschullehre jedoch bestenfalls rudimentär gegeben. Langjährige Fachkompetenz in Lehre und Forschung spiele offenbar nur eine untergeordnete Rolle, so die Wissenschaftler. Seien die Kandidaten nur prominent genug, müsse man für die Auszeichnung als „Hochschullehrer/Hochschullehrerin des Jahres“ nicht einmal regulär lehren. Sie fordertendeshalb vom DHV ein transparenteres Vorgehen bei der Preisverleihung und die Veröffentlichung ihres Briefs im DHV-Magazin Forschung & Lehre . Außerdem regten sie an, die bereits erfolgten Preisverleihungen zum Gegenstand einer kritischen Debatte zu machen. Dies alles lehnte der DHV ohne weitere Begründung ab.
„Damit ist ein größerer Schaden nicht nur für den Verband, sondern für die Wissenschaft im deutschsprachigen Bereich zu befürchten“, meinen die Wissenschaftler. Aus der Argumentation des DHV sei zu entnehmen, dass der Begriff Hochschullehrer Hochschullehrerin nicht allzu ernst genommen werden solle. Von den Preisträgern dieses Jahres werde lediglich gesagt, dass sie mit der Universität Mainz eng verbunden seien, was alles Mögliche bedeuten könne, z. B. dass sie zu Festveranstaltungen der Universität Einladungen bekommen. Die Intransparenz der Auswahlkriterien und das Ignorieren von berechtigter Kritik missachte dagegen Professorinnen und Professoren, die sich tatsächlich in hervorragender Weise in der Lehre engagierten.
Die Stellugnahme im Wortlaut findet sich hier:
Wissenschaftler kritisieren Gendersprache der öffentlich-rechtlichen Medien
Aus dem Aufruf „Linguistik vs. Gendern“:
„Seit 2020 hat die Verwendung der sogenannten “gendergerechten Sprache” im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in erheblichem Maße zugenommen. Ausgangspunkt dieser Sprachpraxis ist die Bewertung des generischen Maskulinums als diskriminierende Sprachform, die wir als Sprachwissenschaftler und Philologen zurückweisen. Wir fordern eine kritische Neubewertung des Sprachgebrauchs im ÖRR auf sprachwissenschaftlicher Grundlage.
Die Sprachverwendung des ÖRR ist Vorbild und Maßstab für Tausende von Zuschauern, Zuhörern und Lesern. Daraus erwächst für die Sender die Verpflichtung, sich in Texten und Formulierungen an geltenden Sprachnormen zu orientieren und mit dem Kulturgut Sprache regelkonform, verantwortungsbewusst und ideologiefrei umzugehen. Mehr als drei Viertel der Medienkonsumenten bevorzugen Umfragen zufolge den etablierten Sprachgebrauch – der ÖRR sollte den Wunsch der Mehrheit respektieren.“
Fortsetzung und Möglichkeit zum Mitzeichnen unter:
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zum Fall Prof. Dr. Martin Wagener: „Die Möglichkeit, solche Meinungen zu äußern, ist für einen lebendigen Meinungskampf und damit für die Demokratie unverzichtbar.“
Die Mitgliederversammlung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit am 16. Juli 2022 hat eine ausführliche Stellungnahme zum Fall Martin Wagener verabschiedet und sich mit dem Kollegen solidarisiert:
Stellungnahme zum Entzug des Sicherheitsbescheids für Prof. Dr. Martin Wagener
(beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16. Juli 2022 in Frankfurt am Main)
Der Geheimschutzbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes (BND) hat Martin Wagener (Professor für Internationale Politik, Sicherheitspolitik und Ostasien am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) am 10.5.2022 den Sicherheitsbescheid für seine Lehrtätigkeit am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung entzogen. Seine akademische Lehre kann Prof. Dr. Wagener damit nicht mehr erteilen. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wertet diese Maßnahme als einen eklatanten Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit von Forschung und Lehre, auf das sich auch ein Professor an der Hochschule des Bundes in vollem Umfang berufen kann. Es fordert den BND nachdrücklich auf, die Maßnahme rückgängig zu machen.
Wie Prof. Wagener in seinen beiden Podcasts Nr. 22 und Nr. 23 vom 24.5.2022 [1] berichtet, wurde die Entscheidung des BND aufgrund eines Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) getroffen, dessen Einsichtnahme ihm bislang offiziell verweigert wird. Inoffiziell konnte er das Gutachten aber einsehen, und er nimmt darauf in einem gewissen Maße auch Bezug, wobei bisher unseres Wissens keine seiner Referenzen auf das Gutachten beanstandet wurden. Dieses Gutachten soll ihm extremistische Bestrebungen unterstellen mit dem Argument, er vertrete in seinem Buch »Kulturkampf um das Volk« einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Prof. Wagener weist darauf hin, dass er dort wie auch in mehreren öffentlichen Äußerungen einen ethnisch abstammungsmäßigen Volksbegriff explizit abgelehnt habe und dass ein solcher Volksbegriff zudem nicht verfassungswidrig sein könne, weil er sowohl im Grundgesetz als auch in regierungsamtlichen Äußerungen nachweislich Verwendung finde. Das Netzwerk sieht keinen Anlass, an derDarstellung von Prof. Wagener zu zweifeln, und ist besorgt darüber, dass hier offenbar einem Hochschullehrer allein aufgrund seiner wissenschaftlichen Äußerungen von einer staatlichenBehörde die Freiheit der Lehre entzogen wird.
Bereits in der Vergangenheit haben die Verfassungsrechtler Gerd Morgenthaler und Dietrich Murswiek bescheinigt, dass nichts Verfassungsfeindliches in dem obengenannten Buch vorliege. Auch Prof. Wagener selbst legt in seinem Podcast Nr. 23 für das Netzwerk gut nachvollziehbar dar, dass sich aus den vom BfV beanstandeten Passagen seines Buchs keinerlei Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen ableiten lassen (also die Absicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder Bestand des Staates zu bekämpfen). Der Standpunkt des BfV erscheint bei einer solchen Sachlage willkürlich.
Willkürlich ist dann auch das Vorgehen des BND, insofern dieser Prof. Wagener – anders als das BfV – durchaus Verfassungstreue bescheinigt, dann aber doch das nicht nachvollziehbar begründete BfV-Gutachten als Handhabe für seine Maßnahme gebraucht: In dem Anschreiben des Geheimschutzbeauftragten an Prof. Wagener, das dieser (mit Einwilligungdes BND) zitiert, heißt es unter anderem: »[…] eine ganze Reihe von Publikationen, die wir im Rahmen unserer Prüfung eingesehen haben […] [erscheinen] vom Verfassungsbogen des Grundgesetzes …. zumindest gedeckt […]. Dies gilt auch für Ihre ablehnende Haltung zur Migrationspolitik oder auch Ihre kritische Haltung zur Rolle des BfV, insbesondere zur Amtsführung des BfV. Die Möglichkeit, solche Meinungen zu äußern, ist für einen lebendigen Meinungskampf und damit für die Demokratie unverzichtbar« (Hervorhebung hinzugefügt). Dieser Sicht der Dinge schließt sich das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit vollumfänglich an. Mit großer Sorge sieht es indes die anschließende Aussage des Anschreibens, wie sie Martin Wagener glaubhaft zitiert: »Aber auch diese Aspekte sind nicht ausreichend, um das Gewicht der BfV-Gutachten auszuhebeln«. Selbst nach der Ansicht des BND scheint es somit nicht die inhaltliche Argumentation des BfV, sondern allein die formale Autorität seines Gutachtens zu sein, das den Ausschluss von Prof. Wagener von seiner Lehrtätigkeit rechtfertigen soll. Die Maßnahme der BND stellt bei einer solchen Sachlage einen rechtswidrigen Eingriff in die Freiheit der Forschung und der Lehre dar.
Aus Sicht des Netzwerkes ist es nicht die Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit, eines Eckpfeilers des demokratischen Rechtsstaats, welche die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand des Staates gefährdet, sondern ihre Beschränkung. Es fordert den BND und das BfV als Maßstabsgeber des Verfahrens auf, die Wissenschaftsfreiheit von Martin Wagener angemessen zu achten – um der freiheitlich demokratischen Grundordnung willen. [1] Podcast Nr. 22 v. 24.5. 2022: »Etappensieg des Verfassungsschutzes. Oder: die Macht der Intrige«; Podcast Nr. 23 v. 24.5.2022: »Sieben „verdächtige“ Aussagen: Die konkreten Vorwürfe des Verfassungsschutzes« (https://martin-wagener.org).
Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/stellungnahmen-und-offene-briefe/
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert Vorgehen gegen Kollegen Martin Wagener
Pressemitteilung vom 18. Juli 2022:
Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert den Entzug der Sicherheitsfreigabe an der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Nachrichtendienste, gegenüber dem dort lehrenden Prof. Dr. Wagener. Ein solcher darf niemals auf eine wissenschaftliche Äußerung gestützt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass sich auch ein Professor an der Hochschule des Bundes in vollem Umfang auf die Wissenschafts- und Lehrfreiheit berufen kann. Daher werden der BND und das BfV, deren Bestrebung zur Bekämpfung verfassungsfeindlicher Tendenzen im Übrigen selbstverständlich respektiert werden, darum gebeten, nachvollziehbare Beweise für eine verfassungsfeindliche Tätigkeit oder Auffassung von Martin Wagener vorzulegen. Erfolgt dies nicht, so halten wir das für einen rechtswidrigen Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft und der Lehre.
Nachruf: Studentenhistoriker Prof. Harald Lönnecker verstorben
Nach kurzer, schwerer Krankheit ist der in Deutschland wohl bekannteste Studentenhistoriker, Professor Dr. Dr. habil. Harald Lönnecker, Professor an der Universität Chemnitz und Leiter des Archives der Deutschen Burschenschaft, verstorben. Ein Nachruf findet sich auf den Seiten des Arbeitskreises der Studentenhistoriker.
Der frühe Tod des Kollegen und Farbenbruders hinterlässt innerhalb der deutschsprachigen Studentengeschichte eine große Lücke. Wir gedenken seiner in Anerkennung und Dankbarkeit. Das Mitgefühl gilt seiner Familie.
R. I. P.
Neuerscheinung: Welchem Leitbild folgt eine Hochschule?
„Forschung & Lehre“, die Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, veröffentlicht in ihrer aktuellen Ausgabe 7/2022 eine von Klaus Morawetz besorgte Kurzfassung des Diskussionspapiers „Welchem Leitbild folgt eine Hochschule?“. Hintergrund ist die Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach einer fortdauernden FFP2-Maskenpflicht an Hochschulen. Die Langfassung ist einzusehen auf den Internetseiten der Autorengruppe und Wissenschaftlerinitiative „7 Argumente“:
Christliches Forum weist auf Pressemitteilung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit hin
Das „Christliche Forum“ berichtet über die Stellungnahme des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit, mit dem die Wissenschaftlervereinigung zu aktuellen Vorgängen an Berliner Hochschulen Stellung nimmt:
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit äußert sich besorgt über Lage an den Berliner Hochschulen
Eine Universitätsleitung sagt den wissenschaftlichen Vortrag einer jungen Wissenschaftlerin ab, weil deren Thesen angeblich dem Leitbild der Hochschule widersprechen. Im Hintergrund steht ein Offener Brief von Wissenschaftlern, welche die Berichterstattung der öffentlich-rechtilchen Medien zu Transgenderthemen kritisieren und der im Juni schon für reichlich Wirbel gesorgt hat. Der geschilderte Fall ist nicht der einzige, bei dem eine Berliner Hochschulleitung gegen Unterzeichner vorgeht. Das Pikante an der Absage des Vortrags geht allerdings über den konkreten Anlass hinaus: Die Universitätsleitung schützt Sicherheitsbedenken vor, man wolle die „Lange Nacht der Wissenschaft nicht gefährden“, und wirft der Wissenschaftlerin vor, gegen das Leitbild der Universität zu verstoßen – mit anderen Worten: Kollektive Beschlüsse werden über das individuelle Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit gestellt. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit hat mit einer Pressemitteilung vom 3. Juli 2022 zu den Berliner Vorgängen Stellung genommen:
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Lage an den Berliner Hochschulen
Pressemitteilung, 3. Juli 2022
Mit großer Besorgnis müssen wir feststellen, dass die Wissenschaftsfreiheit an den Berliner Hochschulen und Universitäten immer häufiger missachtet wird. So werden Vorträge wie der von Marie-Luise Vollbrecht wegen angeblicher Transfeindlichkeit abgesagt, wobei der Vorwurf durch nichts gerechtfertigt ist; dies unter dem Vorwand von Sicherheitsbedenken, wodurch man Grundrechte in das Belieben von Gewalttätern stellt. Professoren werden durch Universitätsleitungen angegriffen, indem man versucht, ihnen Erklärungen unter ihrer Affiliation, welche allgemein üblich sind, zu verbieten. Gremien wie die Asten versuchen offen, Wissenschaftler aufgrund ihrer Auffassungen zu vertreiben und ihre Karriere zu beenden. Andere Wissenschaftler werden regelmäßig bedroht und beleidigt. Zahlreiche Fälle dieser Art sind in unserer Dokumentation aufgeführt und belegt. Diese Tendenzen stellen die Wissenschaftsfreiheit an Berliner Hochschulen und Universitäten nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich in Frage. Wir fordern die Senatsverwaltung auf, ihrer grundrechtlichen Schutzpflicht zugunsten der Wissenschaftsfreiheit nachzukommen und derartige Vorfälle künftig zu unterbinden.