Pressemitteilung vom 18. Juli 2022:
Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert den Entzug der Sicherheitsfreigabe an der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Nachrichtendienste, gegenüber dem dort lehrenden Prof. Dr. Wagener. Ein solcher darf niemals auf eine wissenschaftliche Äußerung gestützt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass sich auch ein Professor an der Hochschule des Bundes in vollem Umfang auf die Wissenschafts- und Lehrfreiheit berufen kann. Daher werden der BND und das BfV, deren Bestrebung zur Bekämpfung verfassungsfeindlicher Tendenzen im Übrigen selbstverständlich respektiert werden, darum gebeten, nachvollziehbare Beweise für eine verfassungsfeindliche Tätigkeit oder Auffassung von Martin Wagener vorzulegen. Erfolgt dies nicht, so halten wir das für einen rechtswidrigen Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft und der Lehre.