Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.2018: Neues Netzwerk verbindet Angebote aus der Menschenrechtsbildung miteinander

Anlässlich des Human Rights Day 2018, also zum siebzigsten Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hat sich auf Initiative von Privatdozent Dr. Sven Sauter, Sonderpädagoge an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg, ein bundesweites Netzwerk Menschenrechtsbildung gegründet. Das Netzwerk verbindet Akteure aus Wissenschaft, Bildungsforschung und Bildungspraxis, die ihre fächerübergreifenden Forschungsprojekte und Lehrveranstaltungen künftig koordinieren wollen. An verschiedenen Standorten in Deutschland durchgeführte Veranstaltungen sollen die Bedeutung der Menschenrechte für  Demokratie und Teilhabe an einer Gesellschaft ohne Diskriminierung wachhalten und stärken. Erste Veranstaltungen führten die Netzwerkpartner Anfang Dezember im Umfeld des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10.12.2018 durch.

Herr PD Dr. Axel Bernd Kunze (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt) ist mit folgendne Angeboten vertreten:

  • Fortbildungsmodul „Demokratiepädagogik und Menschenrechtsbildung“ im Rahmen einer Fortbildung zur Nachqualifizierung Pädagogischer Fachkräfte nach § 7 Abs. 2 Ziff. 10 Kindertagesbetreuungsgesetz an der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt;
  • Themenheft 2018/19 „Kindheit – Veränderungen und Unveränderliches“ in der Reihe „Gruß der Großheppacher Schwesternschaft“ (= Kind und Schwester; Nr. 126) mit einem Beitrag von PD Dr. Axel Bernd Kunze zum Thema „30 Jahre Kinderrechte“ – Überlegungen zum dreißigjährigen Jubiläum der Kinderrechte, zur Elementarbildung als Menschenrechtsprofession und zu Konsequenzen für die Didaktik der Erzieherausbildung (Heft erscheint Ende November/Anfang Dezember 2018);
  • Themenheft „Eine Frage der Haltung … Pädagogische Menschenbilder“ der schulpädagogischen Fachzeitschrift „Engagement“, verantwortlich für den Thementeil: PD Dr. Axel Bernd Kunze (Heft erscheint Anfang Dezember 2018 im Münsteraner Verlag Aschendorff).

Rezension: Günter W. Zwanzig bespricht „Bildung in der Demokratie“

Kunze, Axel Bernd: Bildung in der Demokratie. Warum pädagogischer Eigensinn und Freiheit unverzichtbar sind, Bonn: Verlag für Kultur und Wissenschaft 2018 (= Pädagogik in Europa in Geschichte und Zukunft; Band 16).

Kunze, Axel Bernd: Befähigung zur Freiheit. Beiträge zum Wesen und zur Aufgabe von Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften, München: AVM Akademische Verlagsgesellschaft München 2013 (= AVM.edition).

Anliegen des Verfassers ist es, Bildung und Erziehung in einem demokratischen Gemeinwesen so zu verankern, dass sie sich voll entfalten können. Insoweit stellt das vorliegende Buch eine beträchtliche Erweiterung der Ideen dar, wie sie im früheren Werk des Autors, „Befähigung zur Freiheit“, niedergelegt wurden. Kunze bezeichnet „Bildung“ als „das Vermögen des Einzelnen, ein reflexives Verhältnis zu sich selbst, zu anderen und zu seiner Umwelt einzunehmen. Bildung ist das Vermögen des Menschen, sich selbst als Urheber eigener Bildungsprozesse zu erfahren und eigene Geltungsansprüche zu erheben (…) Wer sich bildet, soll sein Leben aktiv gestalten, sich nicht einfach nur treiben lassen oder äußeren Erwartungen oder Zwängen entsprechen. Das gelingt nur, wenn Bildung mehr sein will als Wissensvermittlung, wenn sie den Einzelnen als sittliches und religiöses Subjekt ernst nimmt.“

Der Verfasser stellt die Anwendbarkeit seiner Vorstellungen gleichsam auf den Prüfstand, indem er die „Demokratie als Thema der Pädagogik“ aufzeigt und in Kontext mit der Entwicklung der parlamentarischen Demokratie bringt. Ihm ist wichtig, dass „Bildungsangebote dem Einzelnen Alternativen eröffnen und die Möglichkeit für Abweichungen offenhalten.“ Es geht um die „Fähigkeit zur eigenen Urteilsbildung. Die pluralistische Willensbildung ist nicht nur ein Ziel der verschiedenen schulischen wie außerschulischen Bildungsangebote, sondern notwendiges Grundprinzip des Bildungssystems  einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.“

Besonders interessant sind seine Ausführungen zu den beiden Prüfsteinen „Elternrecht“ und „Inklusion“. Er geht sehr behutsam und differenziert mit der Thematik um. Inklusion sollte gut gemachte  Integration sein. Freiheit bleibe nur in maßvollen Systemen erhalten.

Dr. Günter W. Zwanzig, Regierungsdirektor a. D., Oberbürgermeister a. D., Bezirksrat ehem.

 

 

 

Neuerscheinung: Heterogenität und Bildung

Mit einem Sammelband zum Verhältnis von Heterogenität und Bildung wird die Reihe „Gymnasium – Bildung – Gesellschaft“ fortgesetzt. Die Reihe steht im Zusammenhang mit dem Deutschen Philologenverband, ihr Ziel umreißen die Reihenherausgeber folgendermaßen: „Ziel war und ist es, im Interesse einer nach TIMSS und PISA neu begonnenen Interaktion zwischen Wissenschaft, Bildungspolitik und Schule den Diskurs von Wissenschaftler/inne/n aus unterschiedlichen Disziplinen sowie Schulpraktiker/inne/n zu bildungspolitisch relevanten Themen für Entscheidungen in der Bildungs- und Schulpolitik fruchtbar zu machen. Der neue – zehnte – Band ist aus einer Tagung des Wissenschaftlichen Beirates des Verbandes erwachsen, der in diesen Tagen erneut getagt hat; in diesem Jahr beschäftigte sich das Gremium mit dem Verhältnis von allgemeiner und beruflicher Bildung.

Susanne Lin-Klitzing, David Di Fuccia, Thomas Gaube (Hgg.): Heterogenität und Bildung – eine normative pädagogische Debatte? (Gymnasium – Bildung -Gesellschaft), Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt 2018.

Kommentar: „Wie kontrovers muss Unterricht sein?“ – Der Beutelsbacher Konsens wird wieder aktuell

Ein Ort in Baden-Württemberg ist plötzlich wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit getreten: Beutelsbach, ein Weinort im S-Bahn-Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart. Bundesweit bekannt ist der Ort nicht nur wegen seiner Remstäler Weine, sondern nicht zuletzt wegen des gleichnamigen Konsenses, der 1976 dort verabschiedet wurde. Die Übereinkunft befriedete seinerzeit die politischen Kontroversen zwischen den verschiedenen Lagern innerhalb der Politikdidaktik, die sich in den Siebzigerjahren nahezu unversöhnlich gegenüber standen. Seitdem ist der Beutelsbacher Konsens in die Jahre gekommen, wenn auch gern zitiert, wirkte er zuletzt fast nur noch als ein Fossil aus politischer Urzeit.

Jetzt hat ein Vorhaben der Alternative für Deutschland (AfD) die alten Fragen zurückgebracht: „Wie kontrovers muss Unterricht sein?“, fragt die Frankfurter Allgemeine in ihrer Ausgabe vom 12. Oktober 2018. Die noch junge, von den etablierten Parteien geschnittene Partei hat in mehreren Bundesländern Onlineportale freigeschaltet, über die Schüler und Eltern „Hetze, Stimmungsmache und Falschbehauptungen“ gegenüber der AfD melden sollen. Der Plan hat Lehrerverbände und Politik in Wallung gebracht.

Die AfD stört sich an einem links-liberalen Einheitsklima innerhalb eines Politikunterrichts, der die Schüler parteipolitisch gegen die eigene Partei vereinnahmt – im eigenen Selbstverständnis: gegen eine Partei im demokratischen Spektrum rechts der Mitte. Die Gegenseite hingegen wirft umgekehrt der AfD vor, mit diktatorischen Mitteln gegen missliebige Meinungen im Raum der Schule vorzugehen, Schüler und Lehrer gegeneinander aufzuhetzen und den Schulfrieden massiv zu stören. Für beide Positionen lassen sich plausible Argumente finden, wenn man denn wollte.

Die Situation ist verfahren und spiegelt wider, wie gespalten das Land auch mehr als drei Jahre nach Beginn der Migrationskrise ist. Insofern ist ein Vergleich mit den Kontroversen damals, auf die man in Beutelsbach eine Antwort suchte, nicht zu weit hergeholt. Was sich derzeit abspielt, ist ein Lehrstück, das einmal mehr verdeutlicht, dass die Schule alles andere als eine pädagogische Provinz ist, sondern an den gesellschaftlichen Verwerfungen ihrer Zeit teilhat. Doch gelingt es der öffentlichen Debatte immer weniger, das Selbstverständnis der jeweils anderen Seite zunächst einmal unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen – Kritik kann man dann immer noch üben. Gerade diese Kompetenz aber ist eine notwendige Bedingung, die der Beutelsbacher Konsens voraussetzt.

Die Übereinkunft von 1976 enthält unter anderem ein Indoktrinations- und Überwältigungsverbot sowie ein Kontroversitätsgebot. Die Inhalte in der politischen Bildung müssen didaktisch so aufbereitet werden, dass die Schüler diese denkend nachvollziehen können und nicht für eine bestimmte partikulare Position vereinnahmt werden. Dabei steht jeder Unterricht vor der Aufgabe didaktischer Reduktion; diese darf aber politisch-gesellschaftliche Kontroversen nicht fahrlässig vereinfachen. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers beurteilt wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden. In diesem Sinne ist die politische Bildung politisch, aber sie darf nicht parteipolitisch werden.

Und dies fällt schwer, wie die Stellungnahme des Verbandes der Realschullehrer exemplarisch verdeutlicht: „Wir müssen in den Schulen klar Position beziehen und dürfen das Feld nicht den Populisten und Antidemokraten überlassen.“ Finanzkrisen, regionale Kriege, Migrationskrise oder Brexit sind Themen, welche die Jugendlichen „verunsichern“, schreibt der Verband – richtig. Die pädagogische Antwort hierauf wäre, die Jugendlichen politisch urteils- und handlungsfähig zu machen. Dies gelingt nur, wenn sie auch lernen, die unterschiedlichen Positionen bei diesen Fragen denkend nachzuvollziehen. Damit sind wir mitten drin im Beutelsbacher Konsens. Hierzu müssen diese Kontroversen im Unterricht auf dem Boden der Verfassung, aber ohne parteipolitische Wertung dargestellt und einsichtig gemacht werden, und zwar vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der jeweiligen Debattenlager. Es geht nicht um Beliebigkeit oder Neutralität des Unterrichts, wie der Verband in seiner Stellungnahme durchscheinen lässt, sondern um Unvoreingenommenheit und die Fähigkeit, Kontroversen auszutragen – als Grundlage einer fairen demokratischen Streitkultur. Die genannten Themen sind komplex und werden schon allein deshalb kontrovers beurteilt. Die Frontlinien der Debatte verlaufen aber nicht, wie der Verband suggeriert, zwischen „demokratischen“ (ein Begriff, der ohnehin viel zu schnell für alles und jedes ins Spiel gebracht wird) und „antidemokratischen“ Positionen oder zwischen „populistischen“ und – ja, was!? – „rationalen“ (?) Antworten. So einfach ist unsere Welt nicht gestrickt, auch wenn sich diese dann besser in ein Tafelbild packen ließe … Die Stellungnahme des Verbandes zeigt, wie schnell in der politischen Debatte etikettiert und nicht argumentiert wird. Auf diese Weise aber werden Schüler bereits von vornherein für eine bestimmte partikulare Sichtweise vereinnahmt. Welcher Schüler wollte denn widersprechen, wenn der Lehrer eine bestimmte Position – gegen das Selbstverständnis desjenigen, der diese vertritt – gleich als „antidemokratisch“ oder „populistisch“ etikettiert.

Überwältigungen im Politikunterricht – und das macht die fachdidaktische Debatte gegenwärtig so schwierig – geschehen oft weniger bewusst aus einer ganz bestimmten parteipolitischen Haltung heraus. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren, sind Überwältigungen, die unbewusst aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit einer Berufsgruppe oder einer bestimmten Disziplin erwachsen. Man muss sich hierfür nur das Programmangebot der Bundeszentrale für politische Bildung einmal etwas genauer anschauen. Auch in der Wissenschaft gibt es hierfür gegenwärtig zahlreiches Anschauungsmaterial. Explizit parteipolitische Positionierung ist heute seltener als möglicherweise zur Entstehungszeit des Beutelsbacher Konsenses. Vielmehr wird unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der öffentlichen Debatte und eben auch im Unterricht nicht mehr befragt werden darf. Wo aber Gegenpositionen gar nicht mehr zur Sprache kommen, weil sie von vornherein als diskussionsunwürdig tabuisiert oder sogar kriminalisiert werden, verkehrt sich das Neutralitätsgebot in ein Macht- oder Unterdrückungsinstrument. Am Ende läuft Demokratie auf Gleichschaltung der öffentlichen Meinung heraus, das mitunter harte Ringen um das bessere Argument erstirbt. Es gibt Argumente für und wider Deutschlands Haltung in der Migrationskrise oder den Brexit und unterschiedliche Ansichten über die Finanzkrise oder aktuelle Kriegs- und Konfliktherde – ob das dem Einzelnen gefällt oder nicht. Und über diese muss in der Demokratie gestritten werden.

Gegen eine Vereinnahmung für ein gesellschaftlich dominantes, aber keineswegs alternativloses Meinungsklima wehrt sich die AfD zu Recht. Gleichfalls werden die Onlineportale den Schulfrieden erheblich stören. Was Not tut, wäre eine gesellschaftliche Moderation, an deren Ende möglicherweise ein neuer Konsens stehen könnte – nach welchem Ort dieser auch immer benannt werden könnte. Schwierig ist allerdings, dass in der gegenwärtigen Krise nahezu alle politischen und gesellschaftlichen Akteure Partei sind: Der gesellschaftlich vorherrschende, vermeintlich alternativlose Meinungskonsens erstreckt sich von der Politik und den Gewerkschaften über die Kirche und die Medien bis zur Wissenschaft. Selbst die Bundespräsidenten haben seit Beginn der Migrationskrise – anders als ihr Amt es nahelegt – parteipolitisch Position bezogen.

Abgeordnete sollen das Handeln der Exekutive kontrollieren. Doch müssen bei alldem die Persönlichkeitsrechte und Arbeitnehmerrechte der Lehrer geschützt werden. Rechtssicherheit und Transparenz muss auch für sie gelten. Mit Verve verurteilen die Politiker nun das Vorgehen der AfD, allen voran Bundesjustizministerin Katarina Barley, die der AfD „organisierte Denunziation“ vorgeworfen hat. Man hätte sich solch deutliche Worte auch schon vor Jahren gegenüber den diversen Lehrerbewertungsportalen (Gleiches gilt für Professoren) gewünscht, die ebenfalls den Schulfrieden gefährden sowie den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Lehrkräfte untergraben – damals wurden diese Portale mit der Meinungsfreiheit der Schüler gerechtfertigt. Umso besser, wenn sich Politiker jetzt eines Besseren besinnen. Allerdings sollten sie genauso auch jenen Lehrkräften den Rücken stärken, die wegen gesellschaftlich missliebiger Positionen Shitstorms ausgesetzt sind. Das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot sind unteilbar, sie müssen von allen Seiten gewahrt werden.

Tagungsbericht: Zweite Frankfurter (In-)Kompetenzkonferenz zur Digitalisierung in der Bildung

Thomas Thiel berichtet in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Oktober 2018 über die Zweite Frankfurter (In-)Kompetenzkonferenz zur Digitalisierung in der Bildung – unter dem Titel: Lernen im Chatroom. Im Tagungsbericht heißt es:

Die Gesellschaft für Bildung und Wissen, die den Kongress
zum zweiten Mal organisierte, ist eine Art gallisches Dorf, das
den Bildungshumanismus gegen die breite Front von Bertelsmännern,
Kuschelpädagogen und Reformtechnokraten in der
deutschen Bildungspolitik verteidigt. Der Konferenztitel ist eine
ironische Anspielung auf deren Ziel, Fachwissen durch abstrakte
Kompetenzen zu ersetzen. Rund 350 Zuhörer fanden
sich im großen Medizinerhörsaal der Goethe-Universität ein.
„Reichen die Würstchen?“, fragte Josef Pfeilschifter, Dekan der
Medizinischen Fakultät, angesichts des unerwarteten Zustroms.
Sie reichten. Es wäre sogar noch eins dagewesen für einen
Politiker, der das Smartphone im Unterricht verteidigt. Er
hätte auch ein Wort dazu sagen können, ob man wirklich
glaubt, dass Schüler darauf am liebsten Mathematikaufgaben
lösen.

Engagement 3/2018 zum Thema Jungenpädagogik

Das neue Themenheft 3/2018 der Zeitschrift engagement widmet sich dem Thema Jungenpädagogik. Der verantwortliche Herausgeber, Prof. Dr. Clauß Peter Sajak (Universität Münster), beschäftigt sich in der offenen Umschau des Heftes mit der „Genderthematik in den Lehrplänen der Länder der Bundesrepublik Deutschland“. Prof. Dr. Volker Ladenthin (Universität Bonn) fragt: „Ist Unterricht nur wissensorientiert? Über einen Zusammenhang von Wahrheit und Glaube. Eine erkenntnistheoretische Meditation“.

Im Rezensionsteil werden folgende Titel besprochen:

  • Reinhard Winter: Praxisbuch Jungen in der Schule (Rez.: C. P. Sajak)

Reinhard Winter, der sich als Psychodramaleiter und Diplompädagoge einen Ruf als Experte für Jungenthemen und Jungenpädagogik im deutschsprachigen Raum erworben hat, legt mit dem vorliegenden Buch eine weitere Handreichung vor, in der seine vielfältigen Erfahrungen in der über dreißigjährigen Arbeit mit jungen männlichen Jugendlichen und jungen Männern gebündelt sind.

  • Claudia Krell, Kerstin Oldemeier (Hgg.): Coming out – und dann …?! (Rez.: W. Scheel)

Das Buch ist nicht nur für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen empfehlenswert, sondern auch für Menschen, die haupt- oder ehrenamtlich mit jungen Menschen zu tun haben, besonders für Pädagogen Pädagoginnen inner- und außerhalb von Schulen.

  • Herbert Bassarak (Hg.): Lexikon der Schulsozialarbeit (Rez.: D. Rüsch)

Dieses Lexikon sollte in jedem Jugendamt Schule machen und in jeder Schule helfen, dass die Schülerinnen und Schüler zugleich auch als Kinder beziehungsweise Jugendliche wahrgenommen werden. Denn es bedarf auf Dauer einer fundierten Konzeptionierung und verlässlichen Ausstattung an Personal und Räumen, damit Schulsozialarbeit in all ihren Möglichkeiten wirksam werden kann. Das „Lexikon der Schulsozialarbeit“ ist hierfür ein hervorragender Baustein!

  • Marcus Bär, Manuela Franke (Hgg.): Spanischdidaktik (Rez.: B. Igelbrink)

Dieses Buch aus der Praxis für die Praxis könnte zu einem Standardwerk im Buchregal aller (angehenden) Spanischunterrichtenden avancieren.

  • Carmen Rivuzumwami (Hg.): Gemeinsam: Leben Glauben Bilden (Rez.: A. B. Kunze)

Bemerkenswert ist schließlich noch der Schlussbeitrag des Bandes: Stefan Hermann, Direktor des Pädagogisch-Theologischen Zentrums der Landeskirche in Stuttgart-Birkach, hält ein engagiertes Plädoyer für einen weiterhin starken konfessionell geprägten Religionsunterricht, gut begründet, wenn auch im vorstehenden Sinne „unzeitgemäß“, insofern der Hauptstrom der zeitgenössischen Religionspädagogik deutlich in Richtung konfessioneller Kooperation fließt.

  • Matthias Arnold, Philipp Thull (Hgg.): Theologie und Spiritualität des Betens (Rez.: W. Eykmann)

Neben den empirisch-psychologischen Befunden, die – so die Behauptung Anton Bubers – am meisten den Betenden selbst nützen und neben den „Gebete(n) als literarische Gattung“ (Georg Langenhorst) sowie neben den außergewöhnlichen Gebetserhörungen bei „Heiligsprechungsverfahren“ und „Lourdes“ (Andreas Resch CSsR) beeindruckt die pädagogisch-theologische Verortung des Gebetes in der, wie man früher gesagt hat, Allgemeinen Pädagogik; hier modern formuliert: Das Verhältnis von Erziehung, Bildung und Religion in der pluralen Gesellschaft im Bezug zum Gebet (Axel Bernd Kunze).

  • Herbert Hömig. Altenstein (Rez.: J. Dochhorn)

Lässt sich dieses materialreiche Buch für den Unterricht in der Oberstufe einsetzen? Falls eine Quelle zu verwenden ist, bietet sich wohl die Denkschrift von 1807 an (vergleiche hierzu die biblio­graphische Angabe S. 387, dort Anmerkung 1); der Stil des Freiherrn dürfte allerdings als etwas zäh empfunden werden. Ansonsten findet sich reichlich Material für neue Wahrnehmungen von Geschichte und Gegenwart.

  • Iben Akerlie: Lars, mein Freund (Rez.: A. Frey)
  • Christoph Scheuring: Absolute Gewinner (Rez.: K. Steinfeld-Bartelt)

 

Buchtipp: Bildung in der Demokratie

Der Verlag für Kultur und Wissenschaft wirbt in der neuen Ausgabe des „Burschenschafters“ (Jg. 2, 2/2018, S. 11) für den Titel:

Bildung in der Demokratie

Axel Bernd Kunze: Bildung in der Demokratie. Warum pädagogischer Eigensinn und Freiheit unverzichtbar sind.

Pädagogik ist nicht selbst politisch, aber politisch relevant – durch das, was sie dem Einzelnen mitgibt. Indem Bildung zur Freiheit im Denken, Reden und Handeln befähigt, ist sie für Demokratie unverzichtbar. Umgekehrt wird sich nur ein demokratisch verfasster Staat politisch mündige Bürger wünschen und auch ertragen können. Pädagogischer Widerspruch ist dort notwendig, wo Bildungspolitik die Bürger glauben machen will, sie wüsste schon im Voraus besser, wofür diese ihre Freiheit einsetzen sollten. Die Zukunft liegt nicht fertig vor uns, sondern muss erst noch entworfen werden – unter
Herausforderungen, die wir heute noch nicht überblicken können. Den hierfür notwendigen Mut zur Freiheit wird nur eine Pädagogik
wecken können, die sich ihren pädagogischen Eigensinn bewahrt und ihre eigene pädagogische Freiheit nicht unter Wert verkauft.
Streitbar, kritisch und unkonventionell diskutiert der Band aus pädagogischer und bildungsethischer Perspektive aktuelle Bildungsaufgaben,
vor denen unser Gemeinwesen steht: von einer Erziehung zur Toleranz über gesellschaftliche Integration und Inklusion bis zum Umgang mit religiöser Vielfalt.
Axel Bernd Kunze ist promovierter Sozialethiker und habilitierter Erziehungswissenschaftler. Er leitet eine Fachschule für Sozialpädagogik und lehrt als Privatdozent am Bonner Zentrum für Lehrerbildung. Daneben ist er in München und Heilbronn als Lehrbeauftragter für (berufs-)ethische Fragen in der Sozialen Arbeit tätig.

Verlag für Kultur und Wissenschaft, Bonn; ISBN 9783862691487; 164 Seiten, 15,80 €.

Der Band ist in jeder Buchhandlung erhältlich.

Neuerscheinung: Mentalisierungsbasierte Pädagogik

Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Mentalisierungsbasierte Pädagogik“ der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg unter Leitung von Professor Dr. Stephan Gingelmaier liegen nun in gedruckter Form vor. Ziel des Projektes war es, näher zu erforschen, wie wichtig der Zusammenhang von Emotionen, Verstehen und pädagogischer Beziehung für den Erzieherberuf ist.

Stephan Gingelmaier, Svenja Taubner, Axel Ramberg (Hg.): Handbuch mentalisierungsbasierte Pädagogik, Göttingen 2018.

Erzieher – eine Menschenrechtsprofession

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird in diesem Jahr siebzig Jahre alt, die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen kann im kommenden Jahr – 2019 – ihr dreißigstes Jubiläum feiern. Deren Grundgedanke lautet: Kinder sind nicht einfach kleine, noch unfertige Erwachsene oder Objekte elterlicher oder gesellschaftlicher Fürsorge, sondern Subjekte mit eigenen Rechtsansprüchen. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes markiert einen deutlichen Perspektivwechsel im Umgang mit Kindern (die Vereinten Nationen meinen dabei Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit), wie die Menschenrechtspädagogin Claudia Lohrenscheit auf einer Tagung des Deutschen Instituts für Menschenrechte betont hat: „Die Achtung und der Schutz ihrer unveräußerlichen Würde muss die zentrale Leitlinie sein für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie sind somit nicht nur Objekte von Schutz und Fürsorge durch Erwachsene, sondern sie sind auch Subjekte ihrer eigenen Entwicklung, die sie selbst mitbestimmen sollen und können.“

Kinder haben nicht andere Menschenrechte als Erwachsene, aber sie sind aufgrund ihres Alters, ihrer Entwicklung und ihrer Abhängigkeit von anderen auf spezifische Weise verletzbar. Diesem Umstand trägt die Kinderrechtskonvention Rechnung und legt die Menschenrechte auf die besonderen Lebensumstände von Kindern hin aus.

Wie andere Menschenrechtsdokumente auch erwähnt die Kinderrechtskonvention die Elementarbildung nicht ausdrücklich. Allerdings zeigt die mittlerweile dreißigjährige Auslegungspraxis, dass die Bestimmungen der Konvention zunehmend auch auf den Bereich der frühen Bildung und Erziehung übertragen werden. Der Erzieherberuf kann daher durchaus als wichtige Menschenrechtsprofession begriffen werden.

Erzieherinnen und Erzieher sind Anwälte der Interessen und Bedürfnisse der Kinder. Die volle Verwirklichung des Rechts auf Bildung setzt voraus, dass Kinder bereits von Anfang an bei ihren Lernprozessen unterstützt und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Wichtig hierbei sind Formen der kontinuierlichen Beobachtung und Dokumentation, regelmäßige Beratungs- und Entwicklungsgespräche mit den Eltern sowie die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Netzwerkpartnern, damit im Bedarfsfall weitergehende Schutz– oder Unterstützungsmaßnahmen vermittelt werden können. Eigene Präventions- und Schutzkonzepte sollten für alle Kindertageseinrichtungen selbstverständliche Pflicht sein.

Wer in Krippe oder Kindertagesstätte arbeitet, erfüllt einen ganzheitlichen Förderauftrag, wie der Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen von 2004 deutlich macht: „Angesprochen wird damit insbesondere die Entwicklung des Sozialverhaltens sowie der Fähigkeit und der Bereitschaft zur entwicklungsangemessenen Übernahme von Verantwortung. Dies sind auch gleichzeitig anerkannte Aspekte der Persönlichkeitsbildung. Der Bildungsprozess des Kindes umfasst alle Aspekte seiner Persönlichkeit. Bildung und Erziehung werden als ein einheitliches, zeitlich sich erstreckendes Geschehen im sozialen Kontext betrachtet.“ Der Prozess der Weltaneignung ergibt sich vorrangig aus sozialen Situationen, erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder also in erster Linie alltagsbasiert.

Aus dem Alltagsgeschehen einer Kindertageseinrichtung heraus ergeben sich immer wieder wirksame Beteiligungsmöglichkeiten; solche realen Erfahrungen können für die Werterziehung äußerst fruchtbar sein, wie Volker Elsenbast in einem Beitrag über Gerechtigkeitserziehung im Kindergarten verdeutlicht: Es können beispielsweise „Situationen entstehen, in denen Kinder, Erzieherinnen oder beide gerechte Entscheidungen herbeiführen wollen, zum Beispiel beim Teilen: Ob es um die Aufteilung von Spielmaterial geht oder um das Austeilen bei Mahlzeiten: Soll jede/jeder das Gleiche bekommen? Oder das, was er/sie will? Oder das, was Kinder so im Durchschnitt brauchen […]?“

Bildung in Kindertageseinrichtungen beginnt entscheidend damit, dass Erzieherinnen und Erzieher Erfahrungen ermöglichen, durch welche die Kinder lernen, wachsen und sich erproben können. Nicht zuletzt kann die Elementarbildung Erfahrungsräume erschließen, die in der Familie oder im sozialen Umfeld heute vielfach fehlen. Dies können zum Beispiel soziale Erfahrungen für Kinder sein, die ohne Geschwister aufwachsen; Erfahrungen im Wald oder auf der Wiese für Kinder, die sonst keinen direkten Kontakt mit der Natur mehr erleben; Erfahrungen mit Büchern für Kinder, die schon früh mit Internet oder Fernsehen konfrontiert werden; Erfahrungen im handwerklich-künstlerisch-praktischen Bereich für Kinder, die schon früh mit Smartphone und Tablet aufwachsen; Erfahrungen mit Ritualen, religiösen Feiern oder Sinnfragen für Kinder, die in ihrem sozialen Umfeld sonst wenig Begegnung mit gelebter Religion mehr erleben; Erfahrungen beim forschenden Experimentieren, kreativen Ausprobieren und Entdecken für Kinder, die sonst nur vorgeformtes Spielzeug kennen … und so weiter.

Die praxisorientierten Profilfächer unserer Fachschule, die wir zum größten Teil in Kooperation mit externen Partnern anbieten, sollen unseren Schülerinnen und Schülern ermöglichen, bereits in der Ausbildung Schwerpunkte zu setzen und eigene Interessen praxisorientiert zu vertiefen, damit sie den ihnen anvertrauten Kindern später genau solche Erfahrungen vermitteln können. Wenn es im Kindergarten gelingt, den Erfahrungsraum der Kinder gezielt zu erweitern und ihnen zu helfen, sich Alternativen, neue Interessen oder Horizonte zu erschließen, kann dies eine Bereicherung für das gesamte weitere Leben sein.

(aus einem Grußwort der Schulleitung zur feierlichen Zeugnisübergabe)

Neuerscheinung: Einführung in den Erziehungsbegriff an Fachschulen für Sozialpädagogik

Carsten Püttmann (Hg.): Erziehung – Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in den Erziehungsbegriff (Didactica nova; 27), Baltmansweiler: Schneider-Verlag Hohengehren 2018.

Aus der Einleitung des Herausgebers:

„Der abschließende Beitrag von Priv.-Doz. Dr. Axel Bernd Kunze, Schulleiter der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt, widmet sich der Frage, wie im Rahmen der fachschulischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher sich Haltung und Auftrag professioneller Erziehung grundlegend erschließen lässt. Ausgehend von bildungstheoretischen Überlegungen werden zentrale Merkmale von Erziehung markiert und Erziehungshandeln charakterisiert. Nachfolgend wird aufgezeigt, wie ein grundlegendes Verständnis für Erziehungsaufgaben und deren kommunikative Ausgestaltung im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung aufgebaut werden kann. Sein Unterrichtsvorhaben orientiert sich an Fragen wie: Warum braucht der Mensch Erziehung? Was ist unter Erziehung zu verstehen? Wo bekommen wir Erziehung? Wie sollen Erziehungsprozesse gestaltet sein? Darauf aufbauend wird eine Idee zur fachpraktischen Erschließung des Erziehungsauftragaes vorgestellt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in der sozialpädagogischen Ausbildung in der Verschränkung von fachtheoretischer und fachpraktischer Auseinandersetzung ein Perspektivwechsel zu vollziehen ist: vom Zu-Erziehnenden zum professionellen Erzieher.“ (S. 5 f.)

Axel Bernd Kunze: Wie lassen sich Haltung und Auftrag professioneller Erziehung grundlegend erschließen? Überlegungen für die Einstiegsphase der sozialpädagogischen Ausbildung, in: ebd., S. 206 – 236.