Kommentar: „Wie kontrovers muss Unterricht sein?“ – Der Beutelsbacher Konsens wird wieder aktuell

Ein Ort in Baden-Württemberg ist plötzlich wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit getreten: Beutelsbach, ein Weinort im S-Bahn-Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart. Bundesweit bekannt ist der Ort nicht nur wegen seiner Remstäler Weine, sondern nicht zuletzt wegen des gleichnamigen Konsenses, der 1976 dort verabschiedet wurde. Die Übereinkunft befriedete seinerzeit die politischen Kontroversen zwischen den verschiedenen Lagern innerhalb der Politikdidaktik, die sich in den Siebzigerjahren nahezu unversöhnlich gegenüber standen. Seitdem ist der Beutelsbacher Konsens in die Jahre gekommen, wenn auch gern zitiert, wirkte er zuletzt fast nur noch als ein Fossil aus politischer Urzeit.

Jetzt hat ein Vorhaben der Alternative für Deutschland (AfD) die alten Fragen zurückgebracht: „Wie kontrovers muss Unterricht sein?“, fragt die Frankfurter Allgemeine in ihrer Ausgabe vom 12. Oktober 2018. Die noch junge, von den etablierten Parteien geschnittene Partei hat in mehreren Bundesländern Onlineportale freigeschaltet, über die Schüler und Eltern „Hetze, Stimmungsmache und Falschbehauptungen“ gegenüber der AfD melden sollen. Der Plan hat Lehrerverbände und Politik in Wallung gebracht.

Die AfD stört sich an einem links-liberalen Einheitsklima innerhalb eines Politikunterrichts, der die Schüler parteipolitisch gegen die eigene Partei vereinnahmt – im eigenen Selbstverständnis: gegen eine Partei im demokratischen Spektrum rechts der Mitte. Die Gegenseite hingegen wirft umgekehrt der AfD vor, mit diktatorischen Mitteln gegen missliebige Meinungen im Raum der Schule vorzugehen, Schüler und Lehrer gegeneinander aufzuhetzen und den Schulfrieden massiv zu stören. Für beide Positionen lassen sich plausible Argumente finden, wenn man denn wollte.

Die Situation ist verfahren und spiegelt wider, wie gespalten das Land auch mehr als drei Jahre nach Beginn der Migrationskrise ist. Insofern ist ein Vergleich mit den Kontroversen damals, auf die man in Beutelsbach eine Antwort suchte, nicht zu weit hergeholt. Was sich derzeit abspielt, ist ein Lehrstück, das einmal mehr verdeutlicht, dass die Schule alles andere als eine pädagogische Provinz ist, sondern an den gesellschaftlichen Verwerfungen ihrer Zeit teilhat. Doch gelingt es der öffentlichen Debatte immer weniger, das Selbstverständnis der jeweils anderen Seite zunächst einmal unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen – Kritik kann man dann immer noch üben. Gerade diese Kompetenz aber ist eine notwendige Bedingung, die der Beutelsbacher Konsens voraussetzt.

Die Übereinkunft von 1976 enthält unter anderem ein Indoktrinations- und Überwältigungsverbot sowie ein Kontroversitätsgebot. Die Inhalte in der politischen Bildung müssen didaktisch so aufbereitet werden, dass die Schüler diese denkend nachvollziehen können und nicht für eine bestimmte partikulare Position vereinnahmt werden. Dabei steht jeder Unterricht vor der Aufgabe didaktischer Reduktion; diese darf aber politisch-gesellschaftliche Kontroversen nicht fahrlässig vereinfachen. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers beurteilt wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden. In diesem Sinne ist die politische Bildung politisch, aber sie darf nicht parteipolitisch werden.

Und dies fällt schwer, wie die Stellungnahme des Verbandes der Realschullehrer exemplarisch verdeutlicht: „Wir müssen in den Schulen klar Position beziehen und dürfen das Feld nicht den Populisten und Antidemokraten überlassen.“ Finanzkrisen, regionale Kriege, Migrationskrise oder Brexit sind Themen, welche die Jugendlichen „verunsichern“, schreibt der Verband – richtig. Die pädagogische Antwort hierauf wäre, die Jugendlichen politisch urteils- und handlungsfähig zu machen. Dies gelingt nur, wenn sie auch lernen, die unterschiedlichen Positionen bei diesen Fragen denkend nachzuvollziehen. Damit sind wir mitten drin im Beutelsbacher Konsens. Hierzu müssen diese Kontroversen im Unterricht auf dem Boden der Verfassung, aber ohne parteipolitische Wertung dargestellt und einsichtig gemacht werden, und zwar vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der jeweiligen Debattenlager. Es geht nicht um Beliebigkeit oder Neutralität des Unterrichts, wie der Verband in seiner Stellungnahme durchscheinen lässt, sondern um Unvoreingenommenheit und die Fähigkeit, Kontroversen auszutragen – als Grundlage einer fairen demokratischen Streitkultur. Die genannten Themen sind komplex und werden schon allein deshalb kontrovers beurteilt. Die Frontlinien der Debatte verlaufen aber nicht, wie der Verband suggeriert, zwischen „demokratischen“ (ein Begriff, der ohnehin viel zu schnell für alles und jedes ins Spiel gebracht wird) und „antidemokratischen“ Positionen oder zwischen „populistischen“ und – ja, was!? – „rationalen“ (?) Antworten. So einfach ist unsere Welt nicht gestrickt, auch wenn sich diese dann besser in ein Tafelbild packen ließe … Die Stellungnahme des Verbandes zeigt, wie schnell in der politischen Debatte etikettiert und nicht argumentiert wird. Auf diese Weise aber werden Schüler bereits von vornherein für eine bestimmte partikulare Sichtweise vereinnahmt. Welcher Schüler wollte denn widersprechen, wenn der Lehrer eine bestimmte Position – gegen das Selbstverständnis desjenigen, der diese vertritt – gleich als „antidemokratisch“ oder „populistisch“ etikettiert.

Überwältigungen im Politikunterricht – und das macht die fachdidaktische Debatte gegenwärtig so schwierig – geschehen oft weniger bewusst aus einer ganz bestimmten parteipolitischen Haltung heraus. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren, sind Überwältigungen, die unbewusst aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit einer Berufsgruppe oder einer bestimmten Disziplin erwachsen. Man muss sich hierfür nur das Programmangebot der Bundeszentrale für politische Bildung einmal etwas genauer anschauen. Auch in der Wissenschaft gibt es hierfür gegenwärtig zahlreiches Anschauungsmaterial. Explizit parteipolitische Positionierung ist heute seltener als möglicherweise zur Entstehungszeit des Beutelsbacher Konsenses. Vielmehr wird unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der öffentlichen Debatte und eben auch im Unterricht nicht mehr befragt werden darf. Wo aber Gegenpositionen gar nicht mehr zur Sprache kommen, weil sie von vornherein als diskussionsunwürdig tabuisiert oder sogar kriminalisiert werden, verkehrt sich das Neutralitätsgebot in ein Macht- oder Unterdrückungsinstrument. Am Ende läuft Demokratie auf Gleichschaltung der öffentlichen Meinung heraus, das mitunter harte Ringen um das bessere Argument erstirbt. Es gibt Argumente für und wider Deutschlands Haltung in der Migrationskrise oder den Brexit und unterschiedliche Ansichten über die Finanzkrise oder aktuelle Kriegs- und Konfliktherde – ob das dem Einzelnen gefällt oder nicht. Und über diese muss in der Demokratie gestritten werden.

Gegen eine Vereinnahmung für ein gesellschaftlich dominantes, aber keineswegs alternativloses Meinungsklima wehrt sich die AfD zu Recht. Gleichfalls werden die Onlineportale den Schulfrieden erheblich stören. Was Not tut, wäre eine gesellschaftliche Moderation, an deren Ende möglicherweise ein neuer Konsens stehen könnte – nach welchem Ort dieser auch immer benannt werden könnte. Schwierig ist allerdings, dass in der gegenwärtigen Krise nahezu alle politischen und gesellschaftlichen Akteure Partei sind: Der gesellschaftlich vorherrschende, vermeintlich alternativlose Meinungskonsens erstreckt sich von der Politik und den Gewerkschaften über die Kirche und die Medien bis zur Wissenschaft. Selbst die Bundespräsidenten haben seit Beginn der Migrationskrise – anders als ihr Amt es nahelegt – parteipolitisch Position bezogen.

Abgeordnete sollen das Handeln der Exekutive kontrollieren. Doch müssen bei alldem die Persönlichkeitsrechte und Arbeitnehmerrechte der Lehrer geschützt werden. Rechtssicherheit und Transparenz muss auch für sie gelten. Mit Verve verurteilen die Politiker nun das Vorgehen der AfD, allen voran Bundesjustizministerin Katarina Barley, die der AfD „organisierte Denunziation“ vorgeworfen hat. Man hätte sich solch deutliche Worte auch schon vor Jahren gegenüber den diversen Lehrerbewertungsportalen (Gleiches gilt für Professoren) gewünscht, die ebenfalls den Schulfrieden gefährden sowie den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Lehrkräfte untergraben – damals wurden diese Portale mit der Meinungsfreiheit der Schüler gerechtfertigt. Umso besser, wenn sich Politiker jetzt eines Besseren besinnen. Allerdings sollten sie genauso auch jenen Lehrkräften den Rücken stärken, die wegen gesellschaftlich missliebiger Positionen Shitstorms ausgesetzt sind. Das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot sind unteilbar, sie müssen von allen Seiten gewahrt werden.

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