Urs Buhlmann rezensiert „Die Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“

Urs Buhlmann rezensiert in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 26. November 2020 den Band Wiederentdeckung des Staates in der Theologie:

Urs Buhlmann (Rez.): Die Zwei-Regimenter-Lehre ist nicht tot. Mit glasklaren Argumenten legen katholische und evangelische Autoren dar, warum es sich lohnt, den Staat in der Theologie wiederzuentdecken, in: Die Tagespost v. 26. November 2020, S. 42.

„Klare Widerrede zum gängigen Diskurs durchzieht den thesenartig aufgebauten Band, der bereits neueste Entwicklungen aufnimmt: In der Coronakrise sind Grenzschließungen auf einmal wieder möglich, Ausgangssperren werden verhängt, von einem Primat der Wirtschaft vor der Politik ist wenig zu bemerken. Der Staat ist ‚wieder da‘; die Autoren dieses glasklar argumentierenden Sammelbandes plädieren dafür, dass auch die theologische Wissenschaft ihn neu entdecken möge.“ (Urs Buhlmann).

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt Leipzig 2020.

Weitere Informationen über den Band: https://www.eva-leipzig.de/product_info.php?info=p4984_Wiederentdeckung-des-Staates-in-der-Theologie.html

Eine „Wiederentdeckung des Staates“ ist wünschenswert – dort, wo es um genuin staatliche Aufgaben geht, die der Staat gegenwärtig oftmals nicht mehr befriedigend erfüllt. Der Rechtsstaat ist in vielen Bereichen überfordert. Stattdessen besetzt der Staat immer weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Nur ein Beispiel: In einer Situation, da wir auf 180 Milliarden Staatsdefizit zusteuern, wäre die Entbindung wirtschaftlicher Produktivität notwendig, nicht eine neue Quote für Unternehmensvorstände. Weitere Beispiele ließen sich finden.

Neuerscheinung: Wann ist Schule „gerecht“?

Der Begriff „Bildungsgerechtigkeit“ hat seit Beginn der PISA-Studien eine steile Karriere durchlaufen. Die bildungspolitische Forderung nach mehr Bildungsgerechtigkeit zielt auf gleiche Bildungschancen für alle, betrifft also vorrangig die Struktur des Bildungssystems. Davon zu unterscheiden bleibt die Frage, wie Schule dem Einzelnen gerecht werden kann und wie die Forderung nach Gerechtigkeit auf das pädagogische Handeln der Schule hin ausgelegt werden kann.

aus: Axel Bernd Kunze: Wann ist Schule „gerecht“?, in: Elternforum (2020), Heft 3/4, S. 18 f.

Die Zeitschrift Elternforum, herausgegeben von der Katholischen Elternschaft Deutschlands, finden Sie unter https://www.katholische-elternschaft.de/ked-publikationen/elternforum.

Neuerscheinung: Überlegungen zum Erziehungsauftrag (nicht nur) katholischer Schulen

Im Dezember 2019 war es wieder einmal soweit: Die Ergebnisse der PISA-Studie 2018 wurden vorgestellt. Getestet wurden sechshunderttausend Schüler im Alter von fünfzehn Jahren aus 79 Ländern. Im Schulleistungsvergleich liegen die deutschen Schüler beim Lesen, in Mathematik und in den Naturwissenschaften über dem OECD-Durchschnitt, zählen aber nicht zur Spitzengruppe. Unruhe lösten die neuen Daten vor allem deshalb aus, da die Ergebnisse der deutschen Schüler in allen drei Bereichen im Langzeitvergleich zurückgegangen sind; vor allem außerhalb der Gymnasien ist der Anteil der Jugendlichen, die nur sehr geringe Kompetenzen aufweisen, deutlich größer geworden. So ist beispielsweise ein Fünftel der Fünfzehnjährigen kaum in der Lage, Texte sinnerfassend zu verstehen.

Hier sollen nicht die empirischen Ergebnisse der jüngsten PISA-Studie diskutiert werden, der Blick soll auf einen anderen Aspekt gelegt werden: Im Medienecho wurde – nicht zum ersten Mal – eine soziale Schieflage im deutschen Schulsystem beklagt, das herkunftsbedingte Unterschiede zu wenig ausgleiche. So folgerte etwa Werner Klein, der früher im Sekretariat der Kultusministerkonferenz für Qualitätssicherung im Bildungssystem zuständig war: „Bildungsgerechtigkeit tritt auf der Stelle.“ Der Pädagoge wiederholt die bekannte Forderung, das gegliederte Schulsystem aufzugeben; ferner sollten die Ressourcen im Bildungssystem auf Basis bestimmter Sozialindikatoren umverteilt werden. Klein steht mit seiner Interpretation nicht allein.

Die Reaktionen auf die neuen PISA-Daten drehen sich vor allem um Strukturmerkmale des Bildungssystems, etwa dessen mangelnde Integrationsfähigkeit, die durch eine Abwanderung in Privatschulen noch verstärkt werde, die frühe „Selektion“ nach vier Jahren Grundschule, eine wachsende soziale Kluft zwischen den einzelnen Schularten oder Mängel bei der Digitalisierung. Für viele Kommentatoren scheinen die Rezepte von vornherein festzustehen. Doch wäre es vielleicht lohnenswert, zunächst noch einmal bei der Diagnose etwas genauer hinzuschauen.

Denn die Schule hat einen doppelten Auftrag zur Bildung und Erziehung. Sie soll unterrichtlich Wissen vermitteln und die Lernenden dabei unterstützen, Kompetenzen aufzubauen. Gleichzeitig sollen die Heranwachsenden aber auch eine Haltung zum Gelernten entwickeln und lernen, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten lebensdienlich und gemeinwohlförderlich einzusetzen. Lesefähigkeit muss geübt werden. Wer „eine Generation von Lesemuffeln“, wie Heike Schmoll sie in einem Kommentar zu den jüngsten PISA-Ergebnissen befürchtet, verhindern will, darf nicht nur strategisch Kompetenzen fördern, er muss Freude am Lesen wecken. Ähnliches gilt für viele Bildungsbereiche: Wer Bildung ermöglichen will, muss die Resilienz der Kinder stärken, diese motivieren, ihre Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft unterstützen, sie zur Eigenverantwortung ermutigen, ihnen Vorbilder an die Hand geben und sie anleiten, sich selbst Ziele zu setzen. Haltungen oder Bereitschaften sind allerdings nicht intentional zu erzeugen. Diese sind eine Frage der Erziehung, sie entwickeln sich im personalen Umgang miteinander, etwa im Leben innerhalb der Schulgemeinde oder durch überzeugende pädagogische Vorbilder.

Erziehungsprobleme lassen sich nicht bearbeiten, solange sie allein als Problem mangelhafter Bildungsstrukturen diskutiert werden. Überdies ist zu bedenken, dass Strukturmerkmale einzelner Bildungssysteme – und seien diese auch noch so erfolgreich – nicht einfach isoliert für sich kopiert werden können. Schulische Praxis bleibt eingebettet in eine lange gewachsene Bildungskultur und ist geprägt durch Vorstellungen über Erziehung, die sich aufgrund gemeinsam geteilter Traditionen, Erfahrungen und Überzeugungen herausgebildet haben. Hier liegt dann aber auch ein Grund dafür, weshalb in der öffentlichen Bildungsdebatte, etwa im Zuge der PISA-Studien, so ungern über das gesellschaftlich vorherrschende Verständnis von Erziehung gesprochen wird. Denn bei Erziehungsfragen geht es um das eigene Selbstverständnis und um das kollektive Werterepertoire, das unser Zusammenleben prägt. Und beides zu befragen, fällt deutlich schwerer, als von der Politik äußere Strukturveränderungen einzufordern.

Über die Ursache von Erziehungsproblemen ist damit im Einzelnen noch nichts gesagt, aber eines lässt sich in jedem Fall sagen: Fragen der Erziehung lassen sich nicht einfach durch Bildungsstrukturreformen beantworten. Häufig wird eine verstärkte Abwanderung in Privatschulen vornehmlich als ein soziologisches Problem wachsender Ungleichheit und abnehmender Integrationsfähigkeit im Bildungssystem diskutiert. Seltener wird die Frage gestellt, ob es nicht gerade auch am erzieherischen Programm liegen könnte, dass Privatschulen für Eltern an Attraktivität gewinnen.


Zum Weiterlesen:

Axel Bernd Kunze: „Aus dem Geist der Freiheit und der Liebe des Evangeliums“ („Gravissimum educationis“; GE 8). Überlegungen zum Erziehungsauftrag (nicht nur) katholischer Schulen, in: Katholische Bildung 121 (2020), H. 11/12, S. 241 – 251.

Weitere Informationen zur Zeitschrift finden Sie hier:

https://www.vkdl.de/publikationen/katholische-bildung/?seite=publikationen.katholische-bildung

Neuerscheinung: Laizismus ist keine Lösung

Nach den Attentaten in Frankreich und Österreich sprechen sich immer mehr Prominente für die strikte Trennung von Religion und Staat aus. Religionsunterricht aus den Schulen zu verbannen, könnte aber zurFolge haben, dass die Öffentlichkeit verlernt, die Grundrechte von Gläubigen
zu verstehen.

Axel Bernd Kunze: Laizismus ist keine Lösung, in: Die Tagespost 73 (2020), Nr. 47 v. 19. November, S. 4.

Glosse: Wenn Bildungslücken bei den Lehrkräften ankommen …

Josef Kraus, Schulleiter im Ruhestand und ehemaliger Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, spießt eine Glanzleistung aus dem „größten Wissensraum der Welt“ (EU-Lissabonstrategie), dem „einheitlichen Hochschulraum Europa“ (Bolognaprozess) oder der „Bildungsrepublik Deutschland“ (Angela Merkel) – ganz, wie es beliebt – auf:
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/josef-kraus-lernen-und-bildung/wenn-die-bildungsluecken-in-der-lehrerschaft-ankommen/
Nein, der 11.11. ist schon vorbei. Daher kann man nur dem zustimmen, was die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung auf ihrer Internetseite schreibt: „Bremer Lehrkräfte sind Architekten von Lerner­folgen. Sie sind Ideenentwickler und Pioniere im Ausgestalten zukunftstauglicher Schulen.“
Na, dann: Ein Ahoi in den hohen Norden!

Rezension: Plädoyer für das Fach Rechtskunde …

„Im ersten seiner beiden Beiträge ‚Wird der Rechtsstaat noch verstanden“ tritt Axel Bernd Kunze als Pädagoge für die Einführung eines Fachs Rechtskunde ein. Schule als Raum der Erziehung zur Freiheit unter dem Verbot der Vereinnahme für Sonderinteressen: ‚Nicht ist es Aufgabe des Staates, das Glück der Menschheit herbeizuführen, und nicht es daher seine Aufgabe, neue Menschen zu erschaffen.‘ (Joseph Ratzinger) Die Volks-, Kultur- und Willensnation als natürlicher Bezugsrahmen dürfe keinesfalls übersprungen werden, denn: ‚Die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts wußte, wie das ‚Lied der Deutschen‘ aus der Feder Hoffmanns von Fallersleben zeigt, um den Zusammenhang von Einigkeit und Recht und Freiheit.‘ Die egalitäre ‚Zivilgesellschaft‘ sei nicht in der Lage, den Menschen in seiner Komplexität, die sich auch in gemeinsamer Herkunft, Sprache, Kultur und Werten manifestiere, abzubilden. Er kritisiert die Überfrachtung von Politik am Beispiel naiver Hilfsphantasien des EKD-Vorsitzenden Bedford-Strohm und der deutschen Ordensobernkonferenz. Christliche Politik muß vor falscher Moralität warnen, Verhältnismäßigkeit wahren, statt Alternativlosigkeit zu predigen. In der Frage ‚Woraus lebt ein Gemeinwesen‘ setzt er sich abschließend mit der staatlichen Neutralitätspflicht auseinander und stellt fest, daß dem Staat letzte Frage entzogen seien: ‚Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden markiert jene ‚Leerstelle‘, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nicht selbst füllen kann, will er nicht übergriffig werden.'“

Bernhard Grün in einer Rezension (Von der volkspädagogischen Entgrenzung des Linksstaats, in: Burschenschaftliche Blätter, 135. Jg., H. 3, S. 137 f.) über den Band:

Alexander Dietz/Jan Dochhorn/Axel Bernd Kunze/Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.

Neuerscheinung: Menschenrechtsbildung aus pädagogisch-professionstheoretischer Perspektive

Axel Bernd Kunze: Pädagogik als Menschenrechtsprofession. Bildungsethische Überlegungen zur Praxis von Schule und Lehrerbildung – am Beispiel der Inklusion, in: Simone Danz/Sven Sauter (Hgg.): Inklusion, Menschenrechte, Gerechtigkeit. Professionstheoretische Perspektiven (Schriften der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg im Verlag der Evangelischen Gesellschaft; 22), Stuttgart: Evangelischer Verlag 2020.

Der genannte Beitrag stellt u. a. ein Modell ethischer Fallbesprechung am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen vor, das in der Fortbildung mit Pädagogischen Fachkräften entwickelt und in verschiedenen Hochschulseminaren mit Studenten erprobt wurde.

Der Band dokumentiert Gastvorlesungen, die im Rahmen der Vorlesungspartnerschaft zwischen der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg gehalten wurden. Eine Frucht dieser Vorlesungspartnerschaft war die Gründung des bundesweiten Netzwerkes Menschenrechtsbildung.

Themenheft zur Hochschulpolitik

Die aktuelle Ausgabe der traditionsreichen „Burschenschaftlichen Blätter“ ist dem Thema Hochschulpolitik gewidmet. Axel Bernd Kunze beschäftigt sich im Schwerpunktbeitrag mit der Frage, wie sich die gegenwärtige „Coronakrise“ auf die Hochschullehre auswirkt: Eine Verteidigung der Präsenzlehre. Erste Antwortversuche auf die Erfahrungen des Sommersemesters 2020, in: Burschenschaftliche Blätter 135 (2020), H. 3, S. 100 – 105.

Ein Auszug aus dem Beitrag:

Selbst wenn Schulen und andere öffentliche Einrichtungen mittlerweile, gleichwohl unter deutlichen Auflagen, wieder zum Präsenzbetrieb zurückgekehrt sind, haben viele Hochschulen vorschnell angekündigt, auch im folgenden Wintersemester weitgehend auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten. Weder wurde über diese weitreichende Maßnahme konsensual innerhalb der akademischen Gemeinschaft entschieden noch haben die Hochschulleitungen ausreichend die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs in die Lehrfreiheit geprüft. Als die Hochschulrektorenkonferenz Anfang Juli 2020 in einer Mitteilung bekanntgab, für sie habe der Gesundheitsschutz „absolute Priorität“, kritisierte der Münsteraner Verfassungsrechtler Oliver Lepsius dies sogar als „verfassungswidrig“ (F.A.Z. v. 9. Juli 2020). Der Freiheitsschutz des Grundgesetzes verlange eine Abwägung unterschiedlicher Schutzgüter; die Hochschulen sollten sich nicht verweigern, über einen angemessenen Umgang mit dem neuen Virus nachzudenken, das noch länger zum allgemeinen Lebensrisiko gehören werde.

Der Musikwissenschaftler Laurenz Lütteken erkennt zwischen den europäischen Reformprozessen im Hochschulbereich und den Reaktionen der Hochschulleitungen auf die Coronapandenemie durchaus Parallelen, wie er im Julieditorial von „Forschung & Lehre“ schrieb. Er fühle sich erinnert „an die zwar gescheiterte, aber erbittert aufrechterhaltene Bologna-Reform, die ebenfalls auf dem Verordnungsweg – und gegen die Bedenken der Fakultäten – durchgesetzt wurde. […] Die Annahme, ein Lehrbetrieb ließe sich mehr oder weniger schlagartig auf digitale Formate umstellen, mag vielleicht ein Wunschtraum jener Technokraten sein, die glauben, Universitäten würden dann besonders gut ‚funktionieren‘, wenn man sie nur dirigistisch ‚führe‘.“

In der Praxis zeigt sich allerdings auch, dass die Hochschulleitungen doch weniger stark durchgreifen können, als sie gern nach außen suggerieren. Am Ende läuft die Kommunikation zwischen Dozenten und Studenten dezentral über die einzelnen Lehrstühle, was durchaus der akademischen Freiheit entspricht. Dies gilt umso mehr für Studiengänge, die in starkem Maße auf Lehrbeauftragte setzen, die schon aus rechtlichen Gründen und um der Gefahr der Scheinselbständigkeit willen nicht weisungsabhängig sind.

Zu lösen sind aber nicht nur administrative oder technische Schwierigkeiten. Angefragt ist zugleich das Bildungsverständnis der Universität. Denn diese kann nur sehr begrenzt auf Präsenz verzichten, wie ein Offener Brief „Zur Verteidigung der Präsenzlehre“ (https://www.praesenzlehre.com/) im Sommer 2020 deutlich gemacht hat. Fast fünftausendfünfhundert Unterzeichner weisen darauf hin, dass virtuelle Formate unter den Bedingungen einer Pandemie vielleicht notwendig, aber im Letzten doch immer nur ein begrenzter Ersatz sein dürfen: „Sie können womöglich bestimmte Inhalte vermitteln, aber gerade nicht den Prozess ihrer diskursiven, kritischen und selbständigen Aneignung in der Kommunikation der Studierenden.“ Dass die Präsenzlehre heute eigens verteidigt werden muss, ist nicht vom Himmel gefallen. In der „Universität ohne Präsenzbetrieb“ werden Entwicklungen verstärkt deutlich, die schon ante coronam in ihr angelegt waren.

Neuerscheinung: Wann ist Schule „gerecht“?

Im aktuellen Heft 2/2020 der Zeitschrift „engagement“ fragt der Bonner Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze: Wann ist Schule „gerecht“? (38. Jg., S. 137 – 140).

Im Rezensionsteil werden folgende Titel vorgestellt:

  • Michael Reitemeyer, Winfried Verburg (Hgg.): Bildung – Zukunft – Hoffnung. Warum Kirche Schule macht (Rez.: Markus Brenk, Detmold i. Westf.)
  • Sabine Bieberstein, Peter Nothaft, Barbara Staudigl (Hgg.): Hoffnungsraum Schule. Perspektiven für eine profilierte Entwicklung katholischer Schulen (Rez.: Hans-Michael Mingenbach, Halle a. d. S.)
  • Tobias Licht, Stephan Mokry (Hgg.): Die Reformation – ein Bildungsgeschehen? Historische und ökumenische Ausblicke (Rez.: Felix Albrecht, Göttingen)
  • Marianne Heimbach-Steins, Anna-Maria Riedl (Hgg.): Kindeswohl zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Theorie und Praxis im Gespräch; Anna-Maria Riedl: Ethik an den Grenzen der Souveränität. Christliche Sozialethik im Dialog mit Judith Butler unter Berücksichtigung des Kindeswohlbegriffs (Rez.: Axel Bernd Kunze, Weinstadt i. Remstal)
  • Frank Nix, Jens Wollmann: Experten helfen Referendaren: Schüler und Eltern beraten (Rez.: Katharina Dübgen, Polling-Oderding)
  • Carolin Philipps: Amina: mein Leben als Junge (Rez.: Anna Winkler-Benders, Bonn a. Rhn.)
  • Q. Raúf Onjali: Der Junge aus der letzten Reihe (Rez.: Maria Holgersson, Bonn a. Rhn.)

„Buch des Monats“ im September 2020: Theologische Literaturzeitung würdigt „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“

Die Theologische Literaturzeitung, die wichtigste Rezensionszeitschrift für evangelische Theologie im deutschsprachigen Raum, würdigt den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (von Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020) in ihrer Septemberausgabe 2020 als „Buch des Monats“. Die Rezension schrieb der Fachherausgeber Nils Orle Oermann (Lüneburg).

Die vollständige Rezension findet sich in der Onlineausgabe.

Leseprobe aus der Rezension von Nils Orle Oermann:

Das Buch wendet sich an jene theologisch wie nicht-theologisch versierte Leserinnen und Leser (oder vielleicht auch Leser*innen?), die sich in den aktuellen theologisch-politischen Diskursen zur aktuellen und künftigen Rolle des Staates als Gemeinwesen nicht mit vorgefertigten, unreflektierten Antworten zufriedengeben, sondern die alte Frage nach dem, was des Kaisers und was Gottes ist, immer wieder neu stellen oder diskutieren möchten. So ist die Exegese von Römer 13,1–7 vom Exegeten Jan Dochhorn besonders lesenswert (103-136), wie auch die Frage, wie der Rechtsstaat verstanden werden will, als bildungsethisches Problem pointiert vom Pädagogen Axel Bernd Kunze analysiert wird (137–175).
Seinen Reiz gewinnt das Buch vielleicht gerade daraus, dass es aktuell Fragen zu stellen wagt, die im ohnmächtig-dröhenden Exkurs mancher amtskirchlicher und oder staatlicher Vertreter allzu lange allzu wenig Raum gefunden haben. Die formulierten Thesen des Buches zur Neuausrichtung des Verhältnisses von Staat und Kirche muss man dabei nicht immer teilen, aber sie schärfen das eigene Nachdenken und dabei die Gabe des »Vielleicht«. Vielleicht nicht das Schlechteste, und ganz sicher nicht wenig!