Zwischenruf: Fragwürdige Preispolitik im Deutschen Hochschulverband

Der Deutsche Hochschulverband (DHV), die wichtigste berufsständische Vertretung im Universitätsbereich, kürt jährlich den „Hochschullehrer des Jahres“. Der Preis soll ein positives Bild dieses Berufes in der Öffentlichkeit vermitteln und das Faszinierende an einer Hochschullehrertätigkeit aufzeigen. Die Preisentscheidungen von 2021 und 2022 haben allerdings politisch kontroverse Debatten ausgelöst. 2021 wurde der Virologe Christian Drosten geehrt, der in der Coronapolitik der vergangenen Jahre eine führende Rolle spielte. 2022 geht der Preis an das Ehepaar Şahin-Türeci, die Gründer des Pharmaunternehmens BioNTech.

Kritiker sehen in diesen Preisverleihungen keine gelungene Form der Öffentlichkeitsarbeit, sondern eine gewissenlose Anbiederung an den politischen Mainstream. Die DHV-Führung maße sich mit der Wahl der Preisträger ein politisches Mandat im umstrittenen Feld der Corona- und Infektionsschutzpolitik an, das weit über die Vertretung berufsständischer Interessen hinausgehe.

Und in der Tat: Einem Berufsverband, der sich in polarisierten Zeiten wie den unsirgen für einen unvoreingenommen und fair geführten wissenschaftlichen Diskurs einsetzen will, hätte es hingegen gut zu Gesicht gestanden, nicht derart einseitg Partei zu ergreifen. Dies stärkt nicht das Bild der Wissenschaft in der Öffentlichkeits, sondern erweist deren Ansehen einen Bärendienst. Überdies zeigen die Preisverleihungen: Kollegen mit abweichenden Meinungen dürfen vom DHV keine Solidarität und Unterstützung erwarten. Großverbände kranken am selben Syndrom wie einst die Volksparteien. Sie wollen überall mitmischen, erweisen sich aber gegenüber Freiheitseingriffen als kampfesunwillig, gelähnt und zeitgeistig. Am Ende laufen sie dem Zeitgeist und dem politischen Mainstream hinterher.

Der Hochschulverband hat mit den Preisverleihungen in einer nicht nur politisch, sondern auch wissenschaftlichen Kontroverse einseitig Partei ergriffen. Mich beschleicht der Verdacht, dass man in der DHV-Führung letztlich kein substantielles Verständnis von Wissenschaft mehr kennt – und daher nach dem Motto verfährt: „Die Wissenschaft hat festgestellt, dass Marmelade Schnaps enthält“.

Dabei hat man übersehen, dass viele Fragen offen sind: Welche Rolle spielte Drosten in der „Gain of function“-Forschung? Wie sehr haben sich wissenschaftliches und politisches Handeln bei ihm vermengt? Neuere Meldungen deuten daraufhin, dass die mRNA-Impfstoffe von BioNTech niemals eine Regelzulassung erhalten könnten, weil der Nutzen zu gering und die Nebenwirkungen sowie Langzeitschäden viel zu groß seien. Sollte sich hier vielleicht der größte Medizinskandal der Neuzeit andeuten, hätte der DHV gegen alle moralische Vorsicht, politische Abwägung und wissenschaftlich saubere Prüfung einseitig und voreilig Partei ergriffen.

Bei alldem geht es nicht um Kleinigkeiten: Hier geht es um die Zerstörung der körperlichen Integrität durch einen autoritären, biopolitischen Neokollektivismus auf ungesicherter wissenschaftlicher Grundlage. Auch wenn die Preisträger 2022 nicht das Patent für die mRNA-Technologie halten und sich nicht öffentlich für eine Impfpflicht positioniert haben, hängt der Biontechimpfstoff doch mittendrin in jenem Medizin- und Politskandal, der sich jetzt anzudeuten beginnt. Gerade ein Wissenschaftlerverband hätte hier genauer hinschauen müssen. Stattdessen hat man nicht selten politisch und medial die Story um das Biontechehepaar als Herz-Schmerz-Schnulze aus Merkels bunter Republik der offenen Grenzen verkauft – und der DHV macht mit oder fällt mindestens darauf rein.

Und was hat man bei Drosten nun auszeichnen wollen? Seine wissenschaftliche Leistung oder seine Leistungen in der Wissenschaftskommunikation? Letzteres wäre Aufgabe seriös und verantwortlich arbeitender Wissenschaftsjournalisten. Bei einer gravierenden Krise, wie wir sie angesichts Corona erlebt haben, bleibt es wichtig, dass sich wissenschaftliche Erkenntnisse einer kritischen Öffentlichkeit stellen. Es kann aber nicht darum gehen, dass Wissenschaftler auch noch den medialen und politischen Diskurs dominieren. Wissenschaftler sollten seriöse Forschung liefern, keine populäre Internetkommunikation – dafür sind die medizinischen Herausforderungen, auf die wir valide wissenschaftliche Ansichten brauchen, zu groß. Sollte Drosten u. a. für sein Podcast ausgezeichnet worden sein, zeigt sich auch hier, dass dem DHV ein substantielles Verständnis von Wissenschaft verloren gegangen ist. Nicht die politischen Medienstars unter den Professoren, sondern jene redlichen Wissenschaftler, die fern der Talkshows neue Erkenntnisse generieren und oftmals mit begrenzten finanziellen Mitteln, prekären Verträgen oder geringer Unterstützung zurecht kommen müssen, hätten Preise verdient.

Die Universitäten haben sich in vielen Punkten einer menschenrechtswidrigen Coronapolitik  als Antreiber erwiesen (2G-Regelungen im Lehrbetrieb, Maskenpflicht via Hausrecht, Impfnötigung, Abkanzlung von Wissenschaftlern mit abweichender Meinung …). Zu all diesen Punkten hat man vom Hochschulverband in den vergangenen Jahren nichts gehört. Das ist ein Armutszeugnis. Vielmehr gehören Universitäten und auch der DHV zu jenen gesellschaftlichen Akteuren, die aus der Coronakrise moralisch beschädigt herausgehen.

Tagung: Lehren aus der Pandemie

Die Gesellschaft für Bildung und Wissen lädt zu einer neuen Hybridtagung ein:

Lehren aus der Pandemie.

Veranstalter sind die Hochschule Offenburg, das Bündnis für humane Bildung, die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler und die Volkshochschule Offenburg. Weitere Informationen finden sich hier:

Gemeinsames Positionspapier zur Zukunft sozialpädagogischer Ausbildungsgänge

Die Gemeinsame Vertretung der Bundesverbände und Bundesarbeitsgemeinschaften der Fachschulen für Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege und Heilpädagogik in Deutschland haben ein Positionspapier zur Stärkung der Fachschulen des Sozialwesens veröffentlicht. Das Papier reagiert auf verstärkte politische Forderungen, angesichts des Fachkräftemangels die sozialpädagogischen Ausbildungsgänge in Deutschland in duale Ausbildungen umzugestalten: eine Forderung, die das bisher erreichte Niveau der sozialpädagogischen Fachkräfteausbildung und den hohen fachlichen Standard der Fachschulen gefährdet. Das Papier findet sich u. a. hier:

Einen Kurzkommentar des Papieres bietet der Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik auf seinen Internetseiten:

Zwischenruf: Hausrecht statt Gesetzgeber?

Viele Kollegen in Schule und Hochschule tragen auch weiterhin Maske – das Vertrauen in die Impfungen ist dahin. Und in Eigenverantwortung kann man das auch machen, gerade in Situationen, die ein höheres Infektionsrisiko bergen. Nun steht das neue Sommersester vor der Tür: ein Semester wieder in Präsenz. Nicht wenige Hochschulen bleiben aber bei einer Maskenpflicht und setzen diese mit Hausrecht durch. Eine Maskenpflicht in einer staatlichen Bildungsinsitution via Hausrecht durchzusetzen, ist allerdings grundrechtlich und rechtsstaatlich mehr als fraglich. Grundrechtseingriffe müssen vom Gesetzgeber legitimiert werden; hier kann es keine Selbstjustiz geben, schon gar nicht in einer Instutition, die in hohem Maße der Sicherung weiterer Grundrechte wie dem Recht auf Berufsausbildungsfreiheit dient. Einzelne Kultusministerien haben dies daher auch ausdrücklich ausgeschlossen. In NRW hat man ein solches „Schlupfloch“ den Universitäten im Bundesland in den infektionsscutzrechtlichen Regelungen eingeräumt, was m. E. aber verfassungspolitisch ein Unding ist. Aber dieser schlampige Umgang mit grundlegenden Prinzipien unserer Verfassungsordnung und unseres Rechtsstaates ist typisch für diese Coronakrise und lässt für das Freiheitsklima im Land nichts Gutes ahnen, zumal angesichts einer Bevölkerung, die gegen den Verlust solcher rechtsstaatlicher Standards nahezu überhaupt keinen Widerstand aufbringt. Wir sollten sensibler sein, was den Umgang mit Grundrechten, verfassungsmäßiger Ordnung und Rechtsstaat angeht. Das sind wir unseren Überzeugungen von Einigkeit und Recht und Freiheit schuldig. Ja, und dies alles zeigt zugleich, dass der Weg in eine „Normalität“ nach den Verfehlungen dieser Coronakrise noch weit sein wird …

Petition des Teams „Bildung NRW …“: Gemeinsames Lernen nur dort, wo Kinder wirklich profitieren …

Das Team „Bildung NRW …“ hat im laufenden Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen eine Petition gestartet, die auf nur eine der vielen bildungspolitischen Baustellen im Land hinweist: „Sie zielt darauf ab, Überlastung und Unangemessenheit bei der schulischen Inklusion im Rahmen des Möglichen offen zu thematisieren – sowie fühlbar und zeitnah zu verbessern.“ – schreiben die Initiatoren.

https://www.openpetition.de/petition/online/inklusion-nrw-in-der-sackgasse-gemeinsames-lernen-bitte-nur-dort-wo-kinder-wirklich-profitieren#petition-main

Auch Stimmen außerhalb Nordrhein-Westfalen seien wichtig, betonen die Initiatoren ausdrücklich.

Kommentar: Warum Gendersprache keine Frage individueller Beliebigkeit sein kann

Immer wieder wird über Gendersprache an Universitäten und Hochschulen diskutiert. Jüngstes Beispiel ist eine Debatte an der Theologischen Fakultät in Greifswald. Genügt es, in solchen Debatten lediglich eine Nötigung zum Gendern abzuwehren? Oder ist das zu wenig?

Gendersprache ist nicht allein eine Frage, die der individuellen Beliebigkeit überlassen werden darf. Wissenschaftler sind in unterschiedlichen Rollen unterwegs. Sie sind Wissenschaftler, aber auch Vertreter einer Institution, in den meisten Fällen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen. Und im öffentlichen Raum gilt ein Mäßigungsgebot. Die öffentliche Verkehrssprache ist kein Verfügungsobjekt individueller wissenschaftlicher Standpunkte – so sehr ich auch jederzeit bereit bin, das individuelle Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit zu verteidigen. Im privaten Sprachgebrauch kann Freiheit herrschen. Im amtlichen Sprachgebrauch besteht kein Recht, den öffentlichen Raum mit einseitigen ideologischen, partikularen oder weltanschaulichen Überzeugungen, z. B. radikalkonstruktivistischen Sprachauffassungen, zu besetzen. Zum einen ist damit ein Angriff auf die Freiheit Andersdenkender verbunden, die sich zu Recht gegen solche ideologischen Übergriffe im öffentlichen Raum wehren dürfen. Zum anderen darf der Souverän von steuerfinanzierten Amtsträgern erwarten, dass diese im Sinne nationaler Werte handeln und nicht die Grundlagen unserer Kulturnation zerstören. Und zu diesen Grundlagen unserer Kulturnation, die ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut darstellen, gehört eine gemeinsame, von ideologischen Übergriffen geschützte Sprache.

Wo das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum unterlaufen wird, wächst am Ende nicht individuelle Freiheit, sondern gehen individuelle Freiheitsräume verloren und obsiegt am Ende die Gewalt der Mehrheit. Und wenn sich eine bestimmte partikulare Weltanschauung das Recht herausnimmt, den öffentlichen Raum der Sprache einseitig ideologisch zu überformen, ist das letzten Endes nichts anderes als Gewaltanwendung.

Wir erleben einen Freiheitskampf, bei dem es um die Ideologiefreiheit unserer Sprache geht. Und diese ist das wichtigste „Handwerkszeug“ des Wissenschaftlers, zumal des Geisteswissenschaftlers. Gendersprache hat nichts mit natürlichem Sprachwandel zu tun, sondern viel mit technokratischer Umsteuerung der Gesellschaft, mitunter mit brutalen Machtmitteln. Daher ist falsche Irenik fehl am Platze. Dieser Kampf wird nur gewonnen werden, wenn er mit notwendiger Entschiedenheit aufgenommen wird. Um der Freiheit willen.

Schlaglicht: Schulaufsicht darf nicht Parteipolitik sein

Die Genehmigung von Schulbüchern ist Teil der staatlichen, von der Verfassung vorgegebenen Schulaufsicht und Bestandteil des kulturstaatlichen Auftrags. Aber wie an anderen Stellen des staatlichen Handelns auch: Diese Aufgabe des Staates sollte unvoreingenommen und nichtindoktrinär wahrgenommen werden. Und das ist vielfach mitnichten der Fall. Denn auch in Schulbuchkommissionen haben die üblichen Annahmen „woker“ Identitätspolitik, moralisierender Haltungspädagogik oder manipulativer Agendawissenschaft Einzug gehalten. Andererseits stellt sich die Frage, welchen Einfluss Schulbücher in digitalen Zeiten überhaupt noch spielen. Was an Youtubefilmchen über digitale Tafeln schnell mal in den Unterricht eingespielt wird, hat niemals eine Schulbuchkommission gesehen. Nun haben Lehrer schon immer Primärquellen im Unterricht verwendet – zu Recht. Entscheidend bleibt aber, dass diese mit den Schülern unvoreingenommen, nichtindoktrinär ausgewertet werden.

Ein anderes Beispiel schlechter Schule sind Lehrpläne. Ich hatte mich seinerzeit in verschiedenen Publikationen kritisch zur Bildungsplanreform 2015 in Baden-Württemberg geäußert. Die Wellen schlugen damals im Bereich Gender-, Queer- und Sexualpädagogik hoch. Doch kompetenzorientierte Bildungspläne begehen auch in anderen Fächern und bei anderen Themen pädagogische Grenzüberschreitungen, indem sie die Haltung der Schüler zum Gelernten zu steuern und staatlicher Reglementierung zu unterwerfen suchen.

Aber noch ein weiteres, aktuelles Beispiel: In Baden-Württemberg sind aktuell Curricula für die neue Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz erlassen worden. Im kompetenzorientierten Lehrplan für das Fach Gemeinschaftskunde heißt ein Lernfeld „Deutschland als Einwanderungsland begreifen“. Hier nimmt das Kultusministerium eine parteipolitische Setzung, vor, welche die Schüler für eine bestimmte partikulare Weltsicht vereinnahmt, man kann auch sagen: manipuliert. Denn Deutschland mag vielleicht de facto ein Einwanderungsland sein, besitzt aber bis heute keine explizite Einwanderungsgesetzgebung. Über die Frage, ob Deutschland explizit ein Einwanderungsland werden sollte oder nicht, muss politisch kontrovers debattiert werden können. Lehrpläne können diese Frage nicht entscheiden. Andernfalls werden kulturstaatliche Instrumente der Schulaufsicht zu Instrumenten der Parteipolitik, was dem Beutelsbacher Konsens, etwa seinem Kontroversitätsgebot, widerspricht.

Kommentar: Hamburger Universität gibt sich einen Kodex Wissenschaftsfreiheit

Die Universität Hamburg hat sich einen Kodex Wissenschaftsfreiheit gegeben. Im Hintergrund stehen etwa die Auseinandersetzungen um den Begründer der AfD, Bernd Lucke, nach seiner Rückkehr ans Vorlesungspult. Das Hamburger Papier klingt auf den ersten Blick recht gut. Aber ich will doch Wasser in den Wein gießen. Anzumahnen ist eine Umsetzung in freiheitlichem Geist. Doch schon die ausgrenzende, leserunfreundliche, zwanghafte Gendersprache lässt erhebliche Zweifel aufkommen, dass das Papier in einem solchen verfasst ist. Aber davon jetzt einmal abgesehen, liegt die Crux mal wieder im Detail. Ob das Papier wirklich ein Kodex pro Wissenschaftsfreiheit ist, wird sich erst noch erweisen müssen. Nur ein Beispiel: „Für die Wissenschaft liegen die Grenzen dort, wo durch wissenschaftliche Tätigkeiten die Grundrechte anderer Mitglieder der Universität oder Dritter unmittelbar betroffen sind und deshalb die Rechte der Wissenschaftler:innen mit ihnen abgestimmt werden müssen“ (S. 4). Immer wieder ist zu erleben, wie Denk- und Sprechverbote dadurch gerechtfertigt werden, dass Grundrechte anderer verletzt werden. Wie schnell werden sprachliche Ausgrenzung, diskriminierende Stereotypen, Verstöße gegen das Dogma vermeintlicher Viefalt usw. unterstellt – und in der Folge dann Grundrechtseingriffe im Namen vermeintlicher Toleranz und Diversity gefordert. Wie die Mechanismen funktionieren, zeigt jüngst das Deutsche Institut für Menschenrechte: Im Namen der Menschenrechte soll nicht mehr der Staat begründen, warum ein Beamter gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handelt, sondern der Beamte, der in einer bestimmten Partei Mitglied ist, soll nachweisen, dass er unschuldig ist. So schnell können Grundrechte und rechtsstaatliche Garantien umgedeutet werden. Nein, ich bleibe dem Hamburger Papier gegenüber vorerst skeptisch. Wir werden die Wissenschaftsfreiheit nur dann bewahren, wenn es eine ethische Neugründung des Freiheitsbewusstseins an und in den Universitäten und unter den Wissenschaftlern gibt. Denn Papier ist zunächst einmal geduldig. Entscheidend bleibt am Ende, wie Freiheit auf dem Papier steht, sondern wie sie gelebt wird – oder auch nicht.