Zwischenruf: Organspendedebatte deutet Zeitenwende an

Was in der Organspendedebatte mittlerweile ernsthaft debattiert wird, ist unheimlich: Organentnahme nach Herzstillstand, Widerspruchslösung, bei der eine Zustimmung faktisch unterstellt wird, erweiterte Entscheidungslösung unter Missachtung der negativen Meinungsfreiiheit … Für alles gibt es Beispiele aus anderen Ländern. Wenn diese Vorschläge juristisch-politische Realität werden, kann von einer anthropologischen, ethischen und rechtlichen Zeitenwende gesprochen werden. Der eigene Körper wird zwangskollektiviert und dem Zugriff – sollen wir sagen: der Willkür? – des Staates ausgesetzt, mit unabsehbaren Folgen für unser Menschenbild, unser Leibverhältnis, unsere Verfassungsordnung und unser Zusammenleben. Dagegen muss Widerstand geleistet werden – und zwar jetzt und entschieden.

Aber warum kommt dieser Widerstand nicht in Gang? Vielleicht hat man vermeintliche „Organleugner“ noch nicht als rechte Schwurbler gebrandmarkt und ins gesellschaftliche Aus gestellt!? Diese zynische Bemerkung sei an dieser Stelle erlaubt. Meine Vermutung ist, dass das vermeintlich „harmlose“ Argument, der Staat habe eine soziale Verpflichtung, die Spendebereitschaft zu erhöhen, wirkt. Dieses Argument ist aber alles andere als harmoos. Wo der Körper der Verfügbarkeit Dritter und der Verzweckung durch den Staat überantwortet wird, erodiert jedes humane Zusammenleben.

Im Grunde ist eine solche Politik noch freiheitsfeindlicher als die Coronapolitik, die wir erlebt haben. Damals konnte man sich noch wehren, wenn auch die politischen, rechtlichen oder gesellschaftlichen Konsequenzen, die „Coronaleugner“ zu tragen hatten, jedem Rechtsstaaat Hohn sprachen. Wenn man im Krankenhaus an Geräten liegt, vielleicht gar nicht bei Bewusstsein ist, kann man sich überhaupt nicht mehr wehren. Ein Organspenderecht, das die individuelle Verfügungsgewalt über den eigenen Körper und die individuelle Freiheit mit Füßen tritt, wird auch das Vertrauen in die medizinischen Berufsgruppen zerstören.

Schweigen ist keine Zustimmung, schon gar nicht bei einer derart gravierenden Materie. Die Verfügung über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess berührt den innersten Kernbereich der Persönlichkeit, der vor dem Zugriff des Staates geschützt sein muss – oder wir sollten die Menschenwürdeformel aus unserer Verfassung streichen. Der Staat hat bei einer derart gravierenden Materie auch kein Recht, den Einzelnen zu einem Bekenntnis zu zwingen – das verlangt die negative Meinungsfreiheit (doch ist das Verständnis für den status negativus dieses Grundrechts weitgehend verschwunden).

Letztlich spielt es keine Rolle, aus welcher weltanschaulich-philosophischen Perspektive für die Verfügung über den eigenen Körper argumentiert wird. Viele Wege führen in diesem Fall nach Rom. Bleiben wir an dieser Stelle bei Kant: Der Mensch darf niemals ausschließlich für Zwecke Dritter gebraucht werden. Der Satz bleibt gültig – auch und gerade angesichts der Organspendedebatte, die in eine sehr gefährliche Richtung läuft. Es steht viel auf dem Spiel!

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