Niedersachsen diskutiert im Kommunalwahlkampf über ein verpflichtendes Kindergartenjahr vor Schuleintritt. Die Forderung ist nicht neu und wurde schon nach der ersten PISA-Studie erhoben. Konflikte sind vorprogrammiert, etwa dann, wenn Eltern ihr Kind zwar in eine Koranschule schicken, nicht aber in den öffentlichen Kindergarten. Gefordert sind an dieser Stelle die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, aber auch die Fachkräfte, auf die neue Kontroll- und Dokumentationspflichten zukommen würden. Pädagogisch wird damit umzugehen sein, dass möglicherweise nicht mehr alle Kinder freiwillig in der Kindertagesbetreuung sein werden. Ein obligatorischer Kindergarten ist ein starker Eingriff in das Elternrecht, der nach einer sehr sorgfältigen Begründung vonseiten des Staates verlangt, und auch nach einer Art staatlichen Schulaufsicht im Sinne des Grundgesetzes.