Ausstellungseröffnung: „unsichtbar zeigen“ unterstützt Impfgeschädigte und fordert zum Umdenken auf

Das Projekt unsichtbar zeigen, das sich für Impfgeschädigte einsetzt, ist vor zwei Wochen gestartet. Nun wurde nun die Online-Ausstellung veröffentlicht. Sie ist so aufgebaut, dass sie kontinuierlich wachsen soll, immer neue Räume hinzukommen oder die Räume mit weiteren Werken gefüllt werden. Das Projekt sammelt Spenden, um die ganzen Ideen umsetzen zu können.

unsichtbar zeigen will zum Umdenken auffordern.

Hier geht es direkt zur Ausstellung: https://www.unsichtbarzeigen.de/Ausstellung

Diskussion um Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen hält an – oder beginnt neu

Im Januar 2022 hat sich im Südwesten eine Initiative „von Eltern, Pädagogen und entschlossenen Bürgern“ – so die Selbstbezeichnung – an die Landesregierung in Stuttgart gewandt und die Aufhebung der Coronamaßnahmen an Schulen gefordert. Ein Antwortbrief auf die Reaktion dre Landesregierung folgte Ende März 2022. Etwas später wandte sich die Initiative an alle Schulleiter im Land und forderte diese auf, für Kinder schädliche Coronamaßnahmen nicht umzusetzen. Nun wirft der Herbst seine Schatten voraus. Im Blick auf die politische Debatte über eine Wiederauflage von Maskenpflicht, Coronatests und Impfnötigung sowie angesichts neuer Studien hat sich die Initiative vor den Sommerferien erneut an die Schulleitung gewandt und gefordert, den Kindern freies Lernen und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Die Forderungen sollen hier nicht diskutiert werden – aber die neuerliche Inititative zeigt, dass viele dem Sommerfrieden nicht trauen. Die Coronapolitik vor einem Jahr hat erhebliches Vertrauen zerstört. Es bleibt dem Land mehr als zu hoffe, dass dieses Mal ein verfassungsfester Infektionsschutz gelingt, der das verfassungsrechtlich gebotene Kriterium der Verhältnismäßigkeit ernstnimmt. Andererseits würde die Polarisierung und Spaltung des Landes vertieft – und dies in Zeiten wachsender äußerer Bedrohungen.

Petition: Keine Gendersprache im öffentlichen Raum

Im Namen des Gendermainstreaming sind mittlerweile weite Bereiche des Staates und der Gesellschaft ideologisch unterwandert worden. Das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum muss aber gerade auch für unser Kulturgut Sprache gelten. Wenn die Sprache nicht mehr frei von Ideologie ist, steht der freiheitliche Charakter des Verfassungsstaates auf dem Spiel. Gegenwärtig darf man zu recht skeptisch sein, ob dieser Kultur- und Freiheitskampf noch gewonnen werden kann, aber resignieren sollten wir dennoch nicht.

Sabine Mertens vom Verein Deutsche Sprache e. V. hat eine neue Petition gegen Gendersprache im öffentlichen Raum gestartet. Sie schreibt hierzu:

„Der Hauptfokus meiner Arbeit als Leiterin der AG Gendersprache im VDS ist die Verteidigung des Standardhochdeutschen gegenüber den immer weiter eskalierenden Angriffen durch eine kleine, radikale Minderheit von Genderlobbyisten. Um einmal ein Zeichen zu setzen, dass nicht nur ‚alte weiße Männer‘ die sog. Gendersprache ablehnen, und um eine Brücke zu schlagen zu der breiten Mehrheit außerhalb des VDS, die unser Anliegen nachweislich teilt, habe ich eine ausschließlich von Frauen initiierte Petition […] auf den Weg gebracht. Die Petition soll vor den Petitionsausschuß des Bundestages.“

Zu den Erstunterzeichnern zählen u. a. Monika Maron, Birgit Kelle, Ze do Rock und die Theologin Dorothea Wendebourg.

Wer die Petition mitzeichnen möchte, hat hier die Gelegenheit:

https://www.openpetition.de/petition/online/abkehr-von-der-gendersprache-in-politik-verwaltungen-bildung-und-gesetzgebung-jetzt

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zum Fall Prof. Dr. Martin Wagener: „Die Möglichkeit, solche Meinungen zu äußern, ist für einen lebendigen Meinungskampf und damit für die Demokratie unverzichtbar.“

Die Mitgliederversammlung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit am 16. Juli 2022 hat eine ausführliche Stellungnahme zum Fall Martin Wagener verabschiedet und sich mit dem Kollegen solidarisiert:

Stellungnahme zum Entzug des Sicherheitsbescheids für Prof. Dr. Martin Wagener

(beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16. Juli 2022 in Frankfurt am Main)


Der Geheimschutzbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes (BND) hat Martin Wagener (Professor für Internationale Politik, Sicherheitspolitik und Ostasien am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) am 10.5.2022 den Sicherheitsbescheid für seine Lehrtätigkeit am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung entzogen.  Seine akademische Lehre kann Prof. Dr. Wagener damit nicht mehr erteilen. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wertet diese Maßnahme als einen eklatanten Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit von Forschung und Lehre, auf das sich auch ein Professor an der Hochschule des Bundes in vollem Umfang berufen kann. Es fordert den BND nachdrücklich auf, die Maßnahme rückgängig zu machen.

Wie Prof. Wagener in seinen beiden Podcasts Nr. 22 und Nr. 23 vom 24.5.2022 [1] berichtet, wurde die Entscheidung des BND aufgrund eines Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) getroffen, dessen Einsichtnahme ihm bislang offiziell verweigert wird. Inoffiziell konnte er das Gutachten aber einsehen, und er nimmt darauf in einem gewissen Maße auch Bezug, wobei bisher unseres Wissens keine seiner Referenzen auf das Gutachten beanstandet wurden. Dieses Gutachten soll ihm extremistische Bestrebungen unterstellen mit dem Argument, er vertrete in seinem Buch »Kulturkampf um das Volk« einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Prof. Wagener weist darauf hin, dass er dort wie auch in mehreren öffentlichen Äußerungen einen ethnisch abstammungsmäßigen Volksbegriff explizit abgelehnt habe und dass ein solcher Volksbegriff zudem nicht verfassungswidrig sein könne, weil er sowohl im Grundgesetz als auch in regierungsamtlichen Äußerungen nachweislich Verwendung finde. Das Netzwerk sieht keinen Anlass, an derDarstellung von Prof. Wagener zu zweifeln, und ist besorgt darüber, dass hier offenbar einem Hochschullehrer allein aufgrund seiner wissenschaftlichen Äußerungen von einer staatlichenBehörde die Freiheit der Lehre entzogen wird.

Bereits in der Vergangenheit haben die Verfassungsrechtler Gerd Morgenthaler und Dietrich Murswiek bescheinigt, dass nichts Verfassungsfeindliches in dem obengenannten Buch vorliege. Auch Prof. Wagener selbst legt in seinem Podcast Nr. 23 für das Netzwerk gut nachvollziehbar dar, dass sich aus den vom BfV beanstandeten Passagen seines Buchs keinerlei Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen ableiten lassen (also die Absicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder Bestand des Staates zu bekämpfen). Der Standpunkt des BfV erscheint bei einer solchen Sachlage willkürlich.

Willkürlich ist dann auch das Vorgehen des BND, insofern dieser Prof. Wagener – anders als das BfV – durchaus Verfassungstreue bescheinigt, dann aber doch das nicht nachvollziehbar begründete BfV-Gutachten als Handhabe für seine Maßnahme gebraucht: In dem Anschreiben des Geheimschutzbeauftragten an Prof. Wagener, das dieser (mit Einwilligungdes BND) zitiert, heißt es unter anderem: »[…] eine ganze Reihe von Publikationen, die wir im Rahmen unserer Prüfung eingesehen haben […] [erscheinen] vom Verfassungsbogen des Grundgesetzes …. zumindest gedeckt […]. Dies gilt auch für Ihre ablehnende Haltung zur Migrationspolitik oder auch Ihre kritische Haltung zur Rolle des BfV, insbesondere zur Amtsführung des BfV. Die Möglichkeit, solche Meinungen zu äußern, ist für einen lebendigen Meinungskampf und damit für die Demokratie unverzichtbar« (Hervorhebung hinzugefügt). Dieser Sicht der Dinge schließt sich das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit vollumfänglich an. Mit großer Sorge sieht es indes die anschließende Aussage des Anschreibens, wie sie Martin Wagener glaubhaft zitiert: »Aber auch diese Aspekte sind nicht ausreichend, um das Gewicht der BfV-Gutachten auszuhebeln«. Selbst nach der Ansicht des BND scheint es somit nicht die inhaltliche Argumentation des BfV, sondern allein die formale Autorität seines Gutachtens zu sein, das den Ausschluss von Prof. Wagener von seiner Lehrtätigkeit rechtfertigen soll. Die Maßnahme der BND stellt bei einer solchen Sachlage einen rechtswidrigen Eingriff in die Freiheit der Forschung und der Lehre dar.

Aus Sicht des Netzwerkes ist es nicht die Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit, eines Eckpfeilers des demokratischen Rechtsstaats, welche die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand des Staates gefährdet, sondern ihre Beschränkung. Es fordert den BND und das BfV als Maßstabsgeber des Verfahrens auf, die Wissenschaftsfreiheit von Martin Wagener angemessen zu achten – um der freiheitlich demokratischen Grundordnung willen. [1] Podcast Nr. 22 v. 24.5. 2022: »Etappensieg des Verfassungsschutzes. Oder: die Macht der Intrige«; Podcast Nr. 23 v. 24.5.2022: »Sieben „verdächtige“ Aussagen: Die konkreten Vorwürfe des Verfassungsschutzes« (https://martin-wagener.org).

Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/stellungnahmen-und-offene-briefe/

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert Vorgehen gegen Kollegen Martin Wagener

Pressemitteilung vom 18. Juli 2022:

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert den Entzug der Sicherheitsfreigabe an der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Nachrichtendienste, gegenüber dem dort lehrenden Prof. Dr. Wagener. Ein solcher darf niemals auf eine wissenschaftliche Äußerung gestützt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass sich auch ein Professor an der Hochschule des Bundes in vollem Umfang auf die Wissenschafts- und Lehrfreiheit berufen kann. Daher werden der BND und das BfV, deren Bestrebung zur Bekämpfung verfassungsfeindlicher Tendenzen im Übrigen selbstverständlich respektiert werden, darum gebeten, nachvollziehbare Beweise für eine verfassungsfeindliche Tätigkeit oder Auffassung von Martin Wagener vorzulegen. Erfolgt dies nicht, so halten wir das für einen rechtswidrigen Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft und der Lehre.

Quelle: www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de

Wovon sprechen wir, wenn wir von Bildung sprechen

Sie haben erfolgreich den schulischen Teil Ihrer Erzieherausbildung abgeschlossen. Sie schließen heute Ihre Ausbildung an einer Bildungseinrichtung, der Schule, ab. Wir entlassen Sie heute in die berufliche Praxis der Elementarbildung. Sie haben sich für einen Bildungsberuf entschieden. Ihre professionelle Aufgabe wird es künftig sein, Kinder und Jugendliche zu erziehen, ihnen aber auch Bildung zu ermöglichen – von klein auf.

Bildung erscheint im öffentlichen Diskurs mitunter als eines jener „Containerworte“, in das jeder hineinpacken kann, was er später gern darin finden möchte. Nicht selten wird zwar von Bildung gesprochen, die dann aber auf nachgelagerte Bildungszwecke verkürzt wird. Konkret: Ihr Bildungsabschluss, den Sie heute erhalten, ist gut und wichtig. Sie haben einen Bildungstitel erworben, mit dem Sie sich bewerben können. Aber was Bildung ist, erschöpft sich nicht in Prüfungen, Bildungszertifikaten oder Bildungsabschlüssen.

Wovon sprechen wir, wenn wir von Bildung sprechen? Dieser Frage möchte ich heute Abend ein wenig nachgehen.

I.

Von Bildung zu sprechen, bedeutet, vom Menschen zu sprechen. Notwendige Voraussetzung, damit wir überhaupt sinnvoll von Bildung sprechen können, ist, den Menschen als ein Wesen zu denken, das unbestimmt bildsam ist.

Wegen seiner biologisch mangelhaften Existenzausstattung und fehlenden Instinktsicherheit ist der Mensch zunächst bildungsbedürftig. Der Mensch lebt nicht – wie das Tier – in seiner Umwelt. Vielmehr, so der Anthropologe Arnold Gehlen, ist der Mensch darauf angewiesen, seine Umwelt umzugestalten. Mit anderen Worten: Er schafft Kultur. Auf der einen Seite verändert der Mensch die Wirklichkeit um sich herum so, dass sie ihm lebensdienlich ist; auf der anderen Seite holt er damit eine Vielzahl an Leistungen aus sich heraus.

Dies gelingt dem Menschen nur in eigentätiger Auseinandersetzung: durch Anregung und Aufweckung von außen auf der einen Seite, durch eigene Aktivität und eigenes Handeln auf der anderen Seite. Der Mensch muss die Welt gestalten. Und er muss sich von der Flut unmittelbarer Einflüsse entlasten. Anders gesagt: Er muss die Welt deuten und Orientierung suchen. Zugleich muss er aber auch sich selbst „gestalten“.

II.

Denn der Mensch vermag nicht einfach zu existieren. Vielmehr ist er weltoffen. Er trägt viele Möglichkeiten in sich. Er muss sich in seiner Biographie erst zu dem machen, der er sein will, in den Grenzen der Natur und des Rechts. Er ist bildsam. Wir sehen: Der Mensch ist also bildungsbedürftig und  bildungsfähig zugleich. Und zwar in verschiedene Richtungen.

Wer über Bildung spricht, so die Kölner Bildungsphilosophin Ursula Frost, „darf daher nicht nur beschreiben, was ist, sondern muss auch darüber nachdenken, was sein kann.“ [Frost, U.: Bildung als pädagogischer Grundbegriff, in: Handbuch der Erziehungswissenschaft, Bd. 1, Paderborn 2008, 297 – 311, hier: 299] Bildung will Möglichkeiten eröffnen. Bildung schafft Alternativen. Und eine entscheidende Aufgabe von Pädagogischen Fachkräften liegt darin, Heranwachsenden Erfahrungen zu erschließen, ihnen zu helfen, Neues zu entdecken, neue Möglichkeiten und Interessen auszubilden.

Doch hat alles immer zwei Seiten: Wo es Alternativen gibt, gibt es auch den Zwang zur Entscheidung, zum Werten von Alternativen und zum Urteilen. Bildung fordert den Menschen auf, sich zu entscheiden, und zwar nicht irgendwie. Es geht darum, sachlich angemessen und sittlich verantwortlich zu entscheiden. Der Bonner Erziehungswissenschaftler Volker Ladenthin hat dies folgendermaßen ausgedrückt:

„Bildendes Lernen ist ein Moment zwangloser Nötigung. Vorausgesetzt ist diesem Lernen die Freiheit des Denkens. Alles könnte auch ganz anders gedacht und gemacht werden. Also muß man sich entscheiden. Diese Entscheidung ist nicht vorgegeben, sondern frei. Die Entscheidung muß gesucht werden. Sie muß verantwortet werden – vor dem Anspruch auf Wahrheit, Sittlichkeit und Sinn. Sie kann nur verantwortet werden, wenn der Mensch frei ist, also Möglichkeiten hat. Dieses Problem der Freiheit ist weder soziologisch noch biologisch zu lösen oder abzulösen. Hier bedarf es der pädagogischen Reflexion.“ [Ladenthin, V..: Philosophie der Bildung. Eine Zeitreise von den Vorsokratikern bis zur Postmoderne, Bonn 2007, 208 f.]

Zu Ihrem Bildungsauftrag gehört beides: Sie helfen den Kindern und Jugendlichen sachlich angemessen zu handeln, die eigenen Kräfte und Fähigkeiten auszubilden, zu verfeinern, gekonnt einzusetzen. Und sie sollen den Heranwachsenden helfen, ihre Fähigkeiten verantwortlich, also lebensdienlich und gemeinwohlförderlich, einzusetzen. Wenn beides zusammenkommt, sprechen wir nicht allein von Verhalten, sondern von einem Handeln, das sinnvoll, verantwortlich und selbstbestimmt ist. Ein solches Handeln muss erlernt und ausgestaltet werden, von klein auf.

III.

Die Bildungsaufgabe gilt für jeden von uns, der hier in diesem Raum ist. Wir alle sind in diesem Sinne „unfertig“ auf die Welt gekommen und haben immer schon eine mehr oder weniger lange Bildungsbiographie hinter uns. Bildung stiftet Solidarität, weil sie alle Menschen verbindet.

Menschliches Handeln geschieht stets unter der Voraussetzung einer noch ungewissen Zukunft. Wir sind gezwungen risikoreiche Entscheidungen zu treffen. Menschliches Handeln bleibt daher immer fehlbar.

Wir hoffen, dass Sie im Laufe Ihrer Ausbildung das nötige Rüstzeug erhalten haben, verantwortliche pädagogische Entscheidungen zu fällen. Aber jede Erzieherin und jede Lehrkraft weiß: Für pädagogisches Handeln gibt es keine Erfolgsgarantie. Und das aus gutem Grund: Denn Heranwachsende sollen nicht Abziehbilder ihrer Erzieher und Lehrer werden. Sie sollen frei werden. Sie sollen selbständig werden. Sie sollen eigene Entscheidungen treffen können. Und auch diese werden risikoreich bleiben.

Der Mensch soll im Laufe seiner Bildungsbiographie seine Freiheit immer mehr kultivieren. Er soll lernen, die Aufgaben und Probleme, die Eindrücke und Anregungen, die Ansprüche und Sinnangebote, die ihm begegnen, zu ordnen und zu bewerten. Wir müssen lernen, uns über die verschiedenen Aufgaben, Herausforderungen und Weltdeutungsangebote argumentativ auszutauschen. Auch dies ist eine beständige Bildungsaufgabe.

Die sachlichen Aufgaben oder sittlichen Herausforderungen, denen wir begegnen, fordern uns zum Lernen heraus. Und das heißt: Wir müssen uns unweigerlich dazu verhalten. Auch wenn wir uns der Entscheidung verweigern, bleibt dies eine Entscheidung. Wir müssen die Ansprüche, die sich uns stellen oder die wir auch selbst an uns stellen, werten; wir müssen darüber nachdenken, wir können sie akzeptieren oder verwerfen.

Würden wir diese Aufgabe leugnen, so der schon zitierte Pädagoge Ladenthin, müsste davon ausgegangen werden, dass alle Menschen schon gebildet sind und jede Behauptung und Meinung schon wahr, jede Handlung sittlich gut und sinnvoll ist.“ [Ladenthin, V.: Was ist „Bildung“? Systematische Überlegungen zu einem aktuellen Begriff, in: Evanglische Theologie, 63. Jg., 2003, 237 – 260, hier: 240] Dann wäre im wahrsten Sinne alles schon „gleich-gültig“, damit beliebig und letztlich auch sinnlos.

Erst Bildung, also die Fähigkeit zum vernünftigen Urteilen und selbstbestimmten Entscheiden, ermöglicht Freiheit, und zwar: Freiheit zu Urteil und Kritik, Freiheit zum Stellungnehmen.

IV.

Die Bildungsaufgabe gilt zu allen Zeiten. Zum pädagogischen Zentralbegriff hat sich Bildung aber erst in der Neuzeit entwickelt. Der Mensch wird immer weniger in eine vorbestimmte Lebensbahn hineingeboren, die bestimmt ist durch die Herkunft, den Stand, die Tradition, die Sitte oder Religion der Familie. Dem modernen Menschen stehen viele Wahlmöglichkeiten offen.

Auch die Ziele der Pädagogik ergeben sich in der modernen, pluralen Gesellschaft nicht mehr aufgrund einer gemeinsam geteilten Weltanschauung oder Religion. Sie werden wissen, wie unterschiedlich die kulturellen und religiösen Überzeugungen der Familien sind, die in Ihren Kindertageseinrichtungen zusammenkommen.

Und doch braucht es weiterhin eine Idee, die uns ermöglicht, zu unterscheiden, was pädagogisch genannt werden darf und was nicht, was pädagogisch sinnvoll ist und was nicht, was für Kinder und Jugendliche pädagogisch förderlich ist und was nicht.

Bildung wird für die Pädagogik zum modernen Integrationsbegriff: Pädagogisch kann genannt werden, was der Idee der Bildung, der Befähigung des Einzelnen zu Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Freiheit, entspricht. An dieser Idee und diesem Anspruch muss sich jedes pädagogische Handeln messen lassen.

Wer pädagogisch handelt, muss die Freiheit des anderen, den er erziehen will, achten. Er muss die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Heranwachsenden fördern. Er darf dem anderen aber nicht vorschreiben, wie er später leben und handeln soll. Erzieherinnen und Pädagogen helfen, eigene Entscheidungen zu treffen. Sie dürfen aber die Zukunft des Heranwachsenden nicht vorwegnehmen. Wer pädagogisch handelt, ist interessiert daran, dass der andere eine eigenständige Persönlichkeit wird und einen eigenen Charakter ausbildet.

V.

Und ein letzter kurzer Gedanke: Bildung hat kein Ziel, kommt nicht einfach irgendwann zum Ende. Sie bleibt eine unabgeschlossene Lebensaufgabe – auch wenn Sie heute eine wichtige Bildungsetappe mit Ihrem Abschluss erreicht haben. Ja, in einer kirchlichen Schule sei es gesagt: Am Ende macht auch die Bildung nicht frei. Letzten Sinn finden wir nur jenseits aller menschengemachten Bildungsanstrengungen, so wichtig und wertvoll diese auch sind.

In diesem Sinne gratuliere ich Ihnen im Namen von Kollegium und Schulleitung ganz herzlich zum schulischen Abschluss Ihrer Ausbildung. Zugleich wünsche ich Ihnen aber auch alles Gute, Kraft und Zuversicht und nicht zuletzt Gottes Segen für die neuen Bildungswege, die vor Ihnen liegen. Bildung und Erziehung – das ist Ihr künftiger Auftrag im pädagogischen Beruf. Unser aller guten Wünsche begleiten Sie dabei.

(Schulleiterrede zur feierlichen Zeugnisvergabe an angehende Pädagogische Fachkräfte am Ende des Schuljahres 2021/22)

David Berger dokumentiert Rede der Bürgerrechtlerin Angelika Barbe gegen ihren CDU-Parteiausschluss

„Diktatur zeigt sich im Umgang mit ihren Kritikern“. Wie wahr. Die Sündenfälle einer maßlos gewordenen Coronapolitik sind nicht vorbei, geschweige denn aufgearbeitet. David Berger dokumentiert den Umgang mit Angelika Barbe durch die CDU:

Freiheit ist kein fester Besitzstand. Wir müssen immer wieder neu um sie kämpfen.

Zwischenruf: Innerkirchlicher Umgang mit Kritikern der Coronapolitik wirft theologische Fragen auf – Anmerkungen zu einem aktuellen Vorgang im Erzbistum Paderborn

Zur Erinnerung: Die „Autonomie der irdischen Wirklichkeiten“ nach dem Zweiten Vatikanum

Medizinische Fragen gehören zu den irdischen Wirklichkeiten, die unter Beachtung der ihnen „eigenen Gesetze und Werte“ (Gaudium et spes 36) zu klären sind. So hat es das Zweite Vatikanische Konzil mit seiner Lehre von der Autonomie der irdischen Wirklichkeiten formuliert. Urteile in zeitlichen Dingen, die auf eine der Vernunft und ihrem Sollen angemessene Weise gefällt werden, sollten dem Kriterium der Verbindlichkeit genügen, können aber keinen Anspruch auf Endgültigkeit oder Absolutheit erheben. Sie gelten immer nur bis zum Erweis des Gegenteils.

Kurz gesagt: Medizinische Fragen können durchaus eine theologisch-ethische Seite haben. Ihr Sachanteil aber muss medizinisch geklärt werden. Dabei ist nicht zwingend wissenschaftliche Einstimmigkeit zu erwarten. Allein die Debatte über die richtige medizinische Strategie gegen COVID-19-Erkrankungen hat dies jüngst mehr als gezeigt.

Bei der Klärung wissenschaftlicher Streitfragen und der damit verbundenen ethischen Implikationen werden Christen bei gleicher Gewissenhaftigkeit dann auch durchaus zu unterschiedlichen Antworten gelangen können. Dies wusste schon das vergangene Konzil und mahnte die eigenen Gläubigen: „Immer aber sollen sie in einem offenen Dialog sich gegenseitig zur Klärung der Frage zu helfen suchen; dabei sollen sie die gegenseitige Liebe bewahren und vor allem auf das Gemeinwohl bedacht sein“ (Gaudium et spes 43).

Aktuell: Erzbistum Paderborn suspendiert Briloner Priester

Vor diesem Hintergrund lässt eine Meldung aus dem Erzbistum Paderborn aufhorchen. Wie Medien in der vergangenen Woche meldeten, ist ein Priester in Brilon vom Erzbischof nach eingehender kirchenrechtlicher Prüfung, wie es von Bistumsseite heißt, suspendiert worden. Der Priester war durch Kritik am Synodalen Weg aufgefallen und hatte dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Glaubensabfall vorgeworfen. Lassen wir diese Vorwürfe im vorliegenden Kontext einmal außen vor.

Vor dem Hintergrund der oben genannten Äußerungen des Zweiten Vatikanischen Konzils ist ein anderer Punkt am vorliegenden Fall bemerkenswert, und zwar der Umgang mit innerkirchlichen Kritikern der aktuellen Coronapolitik.

Denn es gab noch ein zweites Thema, bei dem sich der Briloner Priester vorgewagt hatte: So hatte er die Impfaktion im Paderborner Dom im Dezember 2021 und die Impfempfehlung des Paderborner Oberhirten kritisiert. Erzbischof Becker hatte die Coronaschutzimpfung als „Schutz für sich und andere“, als ein „Gebot der Stunde“ und als „gelebte Nächstenliebe“ bezeichnet. Der WDR hatte bereits im März 2022 über den Priester berichtet, der Priesterrat sich daraufhin von dem Briloner Amtsbruder distanziert. Im Folgenden hatte sich dieser nicht mehr auf den Internetseiten des Priesterkreises, dem er angehört, geäußert.

Das Problem: Erzbistum zeigt mangelnde Vorsicht in medizinisch strittigen Fragen

Das Erzbistum wertet die Äußerungen des suspendierten Priesters gegenüber der Presse als „private Meinungsäußerungen“. Das ist in solchen Fällen zu erwarten. Nicht privater Natur sind offenbar die Äußerungen des Erzbischofs in medizinischen Sachfragen. Als Theologe weiß Becker offenbar sehr genau Bescheid über die Schutzwirkung der neuartigen Coronaimpfstoffe, deren Nebenwirkungen und damit verbundenen medizinischen Aufklärungs- und Abwägungsfragen. Lehramt und theologische Ethik können eine differenzierte ethische Güter- und Übelabwägung vornehmen und Hilfen für die individuelle Gewissenssentscheidung anbieten. Dies aber mit der gebotenen Vorsicht gegenüber medizinischen Fragen, die noch ungeklärt sind oder kontrovers diskutiert werden. Denn diese werden nicht durch plakative Slogans von Kirchenleitungen, theologische Vereinfachungen oder Disziplinarmaßnahmen geklärt. Diese Fragen müssen medizinisch geklärt werden. Und medizinische Erkenntnisse gelten wie alle wissenschaftlichen Aussagen immer nur bis zum Erweis des Gegenteils.

Was auf der Strecke bleibt: die Selbstbestimmung des Einzelnen

Das Erzbistum Paderborn folgte im Coronawinter 2021/22 der Linie, welche der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz vorgegeben hatte, der im November 2021 eine moralische Impfpflicht postuliert hatte. Keine Frage: In einer nationalen Krisensituation besteht für den Einzelnen eine moralische Pflicht zur sorgfältigen ethischen Gewissensbildung und Güterabwägung. Wer aber im Sinne einer ultima ratio mehr fordern wollte, müsste eine solche Verpflichtung sorgfältig empirisch wie ethisch begründen – doch in diesem Fall Fehlanzeige: „Impfen ist in dieser Pandemie eine Verpflichtung aus Gerechtigkeit, Solidarität und Nächstenliebe“, erklärten die Mitglieder des Ständigen Rates. Näher hergeleitet wurde dieser Verpflichtungszusammenhang nicht. Dem christlichen Personalismus entspricht ein solches Vorgehen nicht. In der Folge konnte dann der Fraktionsvorsitzende der beiden C-Parteien bei der Impfpflichtdebatte im Bundestag erklären, er vermöge bei diesem Thema gar keine Gewissenssentscheidung zu erkennen.

Der pauschale Verweis auf ethische Hochglanzbegriffe jedoch wird weder dem Ernst der ethischen Entscheidungssituation gerecht noch bietet er geistig-moralische Orientierung und Entscheidungshilfe an. Dies wäre um der Selbstbestimmungsfähigkeit des Subjekts willen aber wichtig. Denn wer die Selbstbestimmung achten will, darf eine bestimmte Entscheidung nicht gleichzeitig zur Pflicht für andere machen wollen oder eine abweichende Entscheidung als „unethisch“ verunglimpfen. Dies gilt erst recht, wo elementare Freiheitsgüter wie das Recht am eigenen Körper bedroht sind. Am Ende bleibt der Eindruck, dass die Kirche zwar schnell bei der Hand ist, moralische Ansprüche zu erheben, sich aber nicht in der Lage sieht, diese substantiell zu begründen.

Wer das Argumentieren verweigert, nimmt den Einzelnen und dessen Anspruch auf Selbstbestimmung nicht ernst. Moralische Erkenntnis, die der Selbstbestimmung des Menschen entspricht, bleibt auf Wissen angewiesen, das vom Einzelnen selbst auf Geltung hin geprüft wird. Nur dann sind autonome Entscheidungen möglich, welche der besonderen Erkenntnisfähigkeit der praktischen Vernunft entsprechen und moralisches Handeln im Vollsinn möglich machen. Der Gläubige wird dabei durchaus am kirchlichen Lehramt Maß zu nehmen haben und sich an dessen Aussagen orientieren. Aber diese müssen selbst hinreichend begründet sein. Medizinische Sachfragen dürfen nicht mit billigen Floskeln aus dem kirchlichen Apparat plattgewalzt werden.

Und die Moral von der Geschicht‘? Wird über eine Impfpflicht debattiert, ist mit einer solchen Debatte implizit schon eine Ohnmacht moralischer Argumentation eingestanden. Zwang im öffentlichen Diskurs setzt bereits dort ein, wo nicht mehr auf die Überzeugungskraft des rationalen Arguments vertraut wird.

Zwischenruf: Warum ich die F.A.Z. abbestellt habe …

Vor fast einem Jahr habe ich die F.A.Z. abbestellt. Und falls ich es vergessen haben sollte, warum ich dieses Revolverblatt aus Frankfurt abbestellt habe … – seit heute, 8. Juli, weiß ich es wieder. Dank zweier Kommentare auf Seite 8.

Zum einen von Reinhard Müller – zur höchstrichterlichen Bestätigung der Impfpflicht für Soldaten: Die Impfpropaganda in der Zeitung für angeblich kluge Köpfe geht unvermittelt weiter. Und dies völlig unbeirrt von empirischen Anfrangen. Diese werden weiterhin ignoriert. Dafür müsste man bei einem hohen Rechtsgut wie der körperlichen Unversehrtheit doch wohl besonders sorgfältig abwägen. Der  neue heiße deutsche Herbst steht vor der Tür. Und Müller weiß: „Das ändert aber nichts daran, dass bisher die Vorteile der Impfung die Risiken klar überwiegen. Auch das ist noch einmal auf wissenschaftlicher Grundlage für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen klargestellt worden. Das ist wichtig für die Anordnung weiterer Auffrischimpfungen und für den kommenden Herbst angsichts immer noch zahlreicher Wissenschaftsfeinde.“ Platter und dumpfer geht es nicht. O sancta simplicitas, ora pro nobis. Ja, und die F.A.Z. weiß auch: Die Impfung schützt vor Weitergabe. Wer anderes behauptet, ist ein Wissenschaftsfeind. Das ist die Bankrotterklärung der sog. Wissensgesellschaft – oder: Magie ersetzt seriöse Wissenschaftsorientierung. Und letztere weiß eben: Wissenschaft ist nie schwarz oder weiß, sondern ein beständiges Ringen um das bessere Argument.

Zum anderen von Daniel Deckers – diese Mal geht es um die CDU-Pläne für eine soziale Dienstpflicht: Was mit der menschenwürdefeindlichen Impfnötigung praktiziert wurde, will Deckers jetzt bei diesem Thema fortsetzen: „Um so eher könnte sie Nägel mit Köpfen machen und ein Konzept für Freiwilligendienste entwerfen, die so attraktiv sind, dass junge Menschen nur um den Preis erheblicher immaterieller und womöglich sogar materieller Nachteile ausschlagen können.“ Was meint Deckers damit? Mehr BAföG, wenn man sozial gedient hat? Oder Steuernachlässe in jungen Jahren? Wie auch immer … Freiwiligkeit durch staatlichen Zwang. Mir graust bei einem solchen Staatsverständnis und Menschenbild.

Sollte Bürgerlichkeit noch etwas mit dem „Sapere aude“ Kants und der Aufklärung zu tun haben, dann hat diese in der F.A.Z. keinen Ort mehr.