Neue Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.

Mittlerweile ist der Jahrgang 2021 der Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V., mit denen die Gesellschaft ihre Aktivitäten dokumentiert, vollständig. Herausgeber sind Daniel Manthey, Mechthildis Bocksch und Andreas Ullmann; die Redaktion liegt in den Händen von Mechthildis Bocksch und Axel Bernd Kunze. 2021 sind erschienen:

  • Gedenkveranstaltung am neuen Standort der Gedenktafel für Willy Aron im Oberlandesgericht Bamberg. Gedenkveranstaltung des Oberlandesgerichts Bamberg am 5. November 2021 (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.; 5/2021).
  • 8. Zivilcourage-Rede zum Gedenken an Willy Aron. Kooperationsveranstaltung der Willy-Aron-Gesellschaft mit der Israelitischen Kultusgemeinde und der Katholischen Erwachsenenbildung in der Stadt und im Landkreis Bamberg am 13. Oktober 2020, 19 Uhr (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.; 4/2021).
  • Gedenken an den 20. Juli 1944. Öffentliche Gedenkveranstaltungen des Jahres 2020 und 2021 (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.; 3/2021).
  • Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Dezentrale Veranstaltung am 27. Januar 2021 in Bamberg (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.; 2/2021), 2., ergänzte Auflage.
  • Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Dezentrale Veranstaltung am 27. Januar 2021 in Bamberg (Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.; 1/2021)

Die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg erinnert an den gleichnamigen Bamberger Widerstandskämpfer. Sie engagiert sich in der Erinnerungsarbeit und Gedenkpädagogik sowie in der Erforschung des Bamberger Widerstandes. Weitere Informationen unter: http://www.willy-aron.de; vorstand@willy-aron-gesellschaft.de.

Initiative: Nein zur Impfpflicht in Deutschland

Noch ist eine Impfpflicht, die unserer Wert- und Freiheitsordnung zutiefst widerspricht, nicht vom Tisch. Eine Initiative unter dem Stichwort „Wir sagen nein“ sammelt Unterschriften gegen eine Impfpflicht in Deutschland:

Auf den Internetseiten der Initiative heißt es:

„Das Ziel unserer Initiative ist es, die politischen Entscheidungsträger für die große Zahl an Menschen zu sensibilisieren, die sich entweder bewusst gegen eine Impfung entschieden haben, und/oder die mit ihrem Votum dafür eintreten, dass die so sehr spürbaren Gräben in unserer Bevölkerung nicht weiter vertieft werden. “Nein-zur-Impfpflicht-in-Deutschland” will diesen Teil unserer Gesellschaft in numerischer Form sichtbar machen.

Getragen wird die Initiative von Menschen, die es als ihre demokratische Pflicht ansehen, sich dafür einzusetzen, dass eine impfkritische Minderheit nicht immer weiter marginalisiert und ausgegrenzt wird.

Uns treiben weder kommerzielle, noch anders geartete eigennützige Interessen an. Wir agieren unabhängig von Parteien oder sonstigen Organisationen. Wir sind lediglich aufmerksame und sensible Bürgerinnen und Bürger, die die Entwicklungen in Deutschland nicht länger einfach so hinnehmen können und wollen. Deshalb engagieren wir uns.

Wir beobachten mit Sorge, wie unser Wertesystem erodiert. Dieser Entwicklung möchten wir uns entgegenstellen, denn wir betrachten unser Grundgesetz als zentrales Gut, das es zu schützen gilt. Unser Mißtrauen richtet sich gegen eine einseitige, häufig auch propagandistische Berichterstattung in den Medien, gegen Politiker, die Handlungen und Maßnahmen mit dem Argument der Alternativlosigkeit durchsetzen und gegen Wissenschaftler, die sich einem ergebnisoffenen Diskurs verweigern.“

Neuerscheinung: Jahrmarkt der Befindlichkeiten

Ahrbeck, Bernd (2022): Jahrmarkt der Befindlichkeiten. Von der Zivilgesellschaft zur Opfergemeinschaft, Springe am Deister: Zu Klampen.  

Jahrmarkt der Befindlichkeiten - von Bernd Ahrbeck u.a. (9783866748262) |  Essays - zu Klampen Verlag

“Einen höheren Grad an Gleichberechtigung als in unserer Gesellschaft hat es kaum je in der Geschichte gegeben. In den gegenwärtigen Debatten jedoch scheint es häufig so, als seien noch nie so viele Menschen diskriminiert worden wie heute. Beständig drängen neue Interessengruppen mit Forderungen nach Entschädigung an die Öffentlichkeit, ein regelrechter Wettkampf, wem die größte Opferrolle gebührt, ist entbrannt. Befindlichkeit ist Trumpf. Mit den gesteigerten Empfindlichkeiten wächst das Bedürfnis nach Deutungshoheit und Sozialkontrolle. Gegen die Interessen und Lebensvorstellungen einer überwältigenden Mehrheit streben kleine Gruppierungen, getrieben von politischem Sendungsbewusstsein, den fundamentalen gesellschaftlichen Wandel und ein neues kulturelles Selbstverständnis an. Bernd Ahrbeck zieht eine ernüchternde Bilanz dieser Entwicklung und verweist auf ihre beachtliche Sprengkraft.“

Netzwerk Wissenschaftskonferenz appelliert an Berliner Hochschulen

Pressemitteilung des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit vom 12. Februar 2022:

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wirft Landes-Asten-Konferenz Berlin Verletzung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit vor

Die Landes-Asten-Konferenz Berlin macht gegen die Wissenschaftsfreiheit mobil. Sie vertritt eine intolerante und ideologische Betrachtungsweise, welche keine Position außer der eigenen gelten lassen will und Berufsverbote fordert. Wer beispielsweise Kritik an der Flüchtlingspolitik der letzten Regierung äußert, hat ihrer Ansicht nach das Recht auf eine universitäre Anstellung verloren. Das Gleiche gilt für Lehrende, die „keinerlei Sensibilität für bestimmte Themen mitbringen.“ Damit verletzt die Konferenz offenkundig und elementar die Grundwerte des Grundgesetzes, insbesondere die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit.

Die Berliner Hochschulen sind aufgerufen, hier eindeutig Position für die Wissenschaftsfreiheit zu beziehen. Die Universität Hamburg hat gerade einen Kodex Wissenschaftsfreiheit verfasst. Das wäre in Berlin dringend angeraten.

„Aufruf 2022“: Engagierte Christen rufen dazu auf, die Spaltung des Landes zu beenden

Die Achtung vor dem feien Subjekt und seiner Selbstbestimmung sind ein hohes Gut unserer Wert- und Verfassungsordnung. Doch eine autoritäre Politik, die keine roten Linien mehr anerkennen will und grundlegende Prinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung missachtet, der Verhältnismäßigkeit und Rationalität vielfach abhandengekommen sind, spaltet unser Land. Die Folgen dieser Politik zerschneiden Familien, Freundschaften, Kollegien, Vereine, Gemeinschaften … Es wird sehr lange dauern, die moralischen Schäden der politisch herbeigeführten Polarisierung unseres Landes zu heilen. Die Folgen der Impf- und Coronapolitik werden uns noch lange begleiten. Die Kirchen werden als Moderatoren eines nationalen Aussöhnungsprozesses ausfallen. Allzu stark sind sie selbst in dieser politischen Situation Partei geworden. Und eine Impfpflicht, in welcher Forum auch immer, wird, wie bestimmte Politiker glauben machen wollen, die gesellschaftliche Situation nicht befrieden – im Gegenteil. Noch wäre Zeit zur Umkehr.

In dieser Situation rufen engagierte Christen dazu auf, die Spaltung des Landes zu beenden, mit Umkehr und Versöhnung zu beginnen. Der Aufruf kann mitgezeichnet werden:

https://www.christenstehenauf.de/aufruf/kirche/

Schlaglicht: Schulaufsicht darf nicht Parteipolitik sein

Die Genehmigung von Schulbüchern ist Teil der staatlichen, von der Verfassung vorgegebenen Schulaufsicht und Bestandteil des kulturstaatlichen Auftrags. Aber wie an anderen Stellen des staatlichen Handelns auch: Diese Aufgabe des Staates sollte unvoreingenommen und nichtindoktrinär wahrgenommen werden. Und das ist vielfach mitnichten der Fall. Denn auch in Schulbuchkommissionen haben die üblichen Annahmen „woker“ Identitätspolitik, moralisierender Haltungspädagogik oder manipulativer Agendawissenschaft Einzug gehalten. Andererseits stellt sich die Frage, welchen Einfluss Schulbücher in digitalen Zeiten überhaupt noch spielen. Was an Youtubefilmchen über digitale Tafeln schnell mal in den Unterricht eingespielt wird, hat niemals eine Schulbuchkommission gesehen. Nun haben Lehrer schon immer Primärquellen im Unterricht verwendet – zu Recht. Entscheidend bleibt aber, dass diese mit den Schülern unvoreingenommen, nichtindoktrinär ausgewertet werden.

Ein anderes Beispiel schlechter Schule sind Lehrpläne. Ich hatte mich seinerzeit in verschiedenen Publikationen kritisch zur Bildungsplanreform 2015 in Baden-Württemberg geäußert. Die Wellen schlugen damals im Bereich Gender-, Queer- und Sexualpädagogik hoch. Doch kompetenzorientierte Bildungspläne begehen auch in anderen Fächern und bei anderen Themen pädagogische Grenzüberschreitungen, indem sie die Haltung der Schüler zum Gelernten zu steuern und staatlicher Reglementierung zu unterwerfen suchen.

Aber noch ein weiteres, aktuelles Beispiel: In Baden-Württemberg sind aktuell Curricula für die neue Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz erlassen worden. Im kompetenzorientierten Lehrplan für das Fach Gemeinschaftskunde heißt ein Lernfeld „Deutschland als Einwanderungsland begreifen“. Hier nimmt das Kultusministerium eine parteipolitische Setzung, vor, welche die Schüler für eine bestimmte partikulare Weltsicht vereinnahmt, man kann auch sagen: manipuliert. Denn Deutschland mag vielleicht de facto ein Einwanderungsland sein, besitzt aber bis heute keine explizite Einwanderungsgesetzgebung. Über die Frage, ob Deutschland explizit ein Einwanderungsland werden sollte oder nicht, muss politisch kontrovers debattiert werden können. Lehrpläne können diese Frage nicht entscheiden. Andernfalls werden kulturstaatliche Instrumente der Schulaufsicht zu Instrumenten der Parteipolitik, was dem Beutelsbacher Konsens, etwa seinem Kontroversitätsgebot, widerspricht.

Kommentar: Vorwärts immer, Rückschritt nimmer

Nach der Wende hat man dem „Student_innenRat“ (sic!) an der Universität Leipzig erlaubt, selbständig über die Anerkennung studentischer Hochschulgruppen zu entscheiden. Damit waren alle Korporationen irgendwann schon einmal aus dem Spiel. Jetzt trifft es eine politische Hochschulgruppe „der Mitte“ (so sieht sie sich wohl selbst). Nun ja, die Union hat selber nicht zum demokratischen Spektrum rechts der Mitte gehören wollen. Jetzt frisst die Revolution ihre Kinder. Der unionsnahe Hochschulnachwuchs wehrt sich mit einem Offenen Brief:

https://www.rcds-sachsen.de/aktuelles/2022/leipzig-ag-status

Gibt es Protest gegen diese Entscheidung oder Solidarität mit dem RCDS? Bisher wohl nicht. Warum auch? Der Kampf gegen Rechts muss schließlich weitergehen. Wo kämen wir sonst hin, gerade in Sachsen. Leipzig sollte zum Vorbild für alle Universitäten werden – damit Deutschland ein plurales, queeres, buntes, weltoffenes Land bleibt: Mehr Ausgrenzung! Oder: Vorwärts immer, Rückschritt nimmer!

Kommentar: Schuld und Verantwortung

Unser Gastautor hat angesichts der neueren Entwicklung um das Münchner Missbrauchsgutachten einen Anschlusskommentar verfasst.

Ein Gastbeitrag von Stefan Martin

Die Dinge beginnen sich zu klären. Während die Juristen und Anwälte um Professor Mückl weiterhin Ihren Arbeitsauftrag erfüllen und den Panzer des (Kirchen)rechts schützend vor den Papst emeritus halten, spricht Benedikt selbst erstmals von „übergroßer Schuld in die wir hineingezogen werden, wenn wir sie übersehen wollen oder sie nicht mit der nötigen Entschiedenheit und Verantwortung angehen, wie dies zu oft geschehen ist und geschieht.“

In dieser schwersten Kirchenkrise der vergangenen Jahrzehnte gilt es mindestens drei Dinge voneinander zu trennen: 1. Die Frage nach der moralischen Schuld Benedikts 2. Die Frage nach dem kirchenrechtlichen Tatbestand 3. Die Frage nach der Verantwortung Benedikts als damaligem Erzbischof von München und Freising für die Vorfälle sexuellen Missbrauchs unter seiner Ägide.

Ob Benedikt moralische Schuld auf sich geladen hat, weiß Gott der Herr allein. Ich jedenfalls maße mir nicht an, darüber zu urteilen. Die Frage, ob sein Verhalten einen Tatbestand im kirchenrechtlichen Sinn darstellt, wurde von Mückl et al. in ihrer 82seitigen Stellungnahme und den ergänzenden Erläuterungen vom 08. Februar mit einem eindeutigen Nein beantwortet. Für mich als Katholiken und Nicht-Juristen stellt sich damit die Frage, was ein Kirchenrecht wert ist, wenn es Exhibitionisten unverhohlen schützt. Das Kirchenrecht ist ein stumpfes Schwert, wenn es im „Entblößen des Geschlechtsteils vor vorpupertären Mädchen und der Vornahme von Masturbationsbewegungen“ keine Form der Täterschaft erkennt. Geradezu perfide aber wird es, wenn sich ein ehemaliges Kirchenoberhaupt hinter ebendiesem Kirchenrecht versteckt um sich seiner Verantwortung zu entziehen. Es grenzt an Schizophrenität, wenn die Anwälte von Benedikt in der Erklärung vom 08. Februar zwar auf der einen Seite betonen, dass Benedikt die exhibitionistischen Handlungen „nicht verharmlost, sondern ausdrücklich verurteilt“, und im gleichen Atemzug bekräftigen „dass es sich nach dem damals geltenden Recht nach Einschätzung der kirchenrechtlichen Berater bei Exhibitionismus nicht um eine kirchenrechtliche Straftat handelte, da die einschlägige Strafvorschrift derartige Verhaltensweisen tatbestandlich nicht erfasste.“

Ja was denn nun? Entweder die Kirche ist gewillt das Verhalten auffällig gewordener Priester zu sanktionieren indem sie ihnen die weitere seelsorgerliche Tätigkeit einstweilen untersagt und – nicht minder wichtig – die Taten bei einem weltlichen Gericht zur Anzeige bringt, oder aber sie versteckt sich weiterhin hinter einem Kirchenrecht das seinen Namen nicht verdient.

Hier sind wir an einem entscheidenden Punkt angekommen: Der Frage der Verantwortung des Papstes und der Bischöfe bei Vorfällen ähnlicher Art, wie sie in der Vergangenheit hundertfach zu Tage getreten sind. Hier muss endlich ein Paradigmenwechsel her, das muss schnellstmöglich zur Chefsache gemacht werden! Vertuschen, abstreiten und sich hinter dem Kirchenrecht verstecken ist der sichere Weg zum schnellen und vollständigen Kollaps des „Systems Kirche“. Was hat den damaligen Erzbischof von München und Freising denn daran gehindert seine Mitarbeiter anzuweisen, ihm Fälle sexuellen Missbrauchs unverzüglich vorzulegen? Offensichtlich war das nicht gewünscht. Benedikt ist seiner Verantwortung in diesem Punkt schlichtweg nicht nachgekommen. Dies auch öffentlich auszusprechen, und das Kirchenrecht Kirchenrecht sein zu lassen, wäre das Gebot der Stunde.

Neue Publikationsliste für 2021: Pädagogik der frühen Kindheit

Die Kommission Pädagogik der frühen Kindheit der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft hat ihre neue Publikationsliste mit Neuerscheinungen der Kommissionsmitglieder aus dem Jahr 2021 veröffentlicht:

https://www.dgfe.de/sektionen-kommissionen-ag/sektion-8-sozialpaedagogik-und-paedagogik-der-fruehen-kindheit/kommission-paedagogik-der-fruehen-kindheit/publikationen

Kommentar: Bamberger Erklärung – lebendige Zivilgesellschaft oder vermachteter Diskurs?

Eine „Bamberger Erklärung“ zur aktuellen Coronasituation erweckt mittlerweile auch bundesweit in der Presse Aufmerksamkeit. Der ein oder andere von Euch wird die Erklärung sicherlich schon zur Kenntnis genommen haben. Es soll eine Erklärung der Bamberger Zivilgesellschaft sein. Die Erstunterzeichnern sind jedoch zahlreiche Prominente aus der oberfränkischen Bischofs- und Universitätsstadt, darunter auch der Erzbischof oder Bürgermeister, also mehr Amtsträger als Bürger.

Mir ist es immer verdächtig, wenn solche moralisierenden Erklärungen von allen führenden Funktionsträgern gemeinsam unterzeichnet werden, die ihre Unterschrift dann in den Medien auch noch herausstellen. Der „Aufstand der vermeintlich Anständigen“ mit oktroyiertem Konsenszwang verkleistert ethische und politische Konflikte, zerstört den öffentlichen Diskurs und verhindert damit auch eine rationale Lösung solcher Konflikte. Wir brauchen stattdessen einen offen geführten, streitbaren Diskurs über die angemessene Coronpolitik und einen Weg aus der aktuellen Krise heraus.

Aber nicht allein der ausgrenzende und moralisierende Ton erweckt Abwehr, auch die unernste „Kindergottesdienstästhetik“ (womit nichts gegen liturgisch gehaltvolle Kindergottesdienste gesagt ist) einer Menschenkette aus bunten Papiermännchen erscheint angesichts der gravierenden Wert- und Gewissenskonflikte unserer Tage unangemessen. Es spricht eher für einen vermachteten Diskurs als eine lebendige, plurale Zivilgesellschaft, wenn eine solche Erklärung von führenden Vertretern der Bamberger Stadtöffentlichkeit breit mitgetragen wird.