Neuerscheinung: Menschenrechte – Bildung – Religion

Jasmine Suhner diskutiert in ihrer Dissertation (Univ. Zürich, 2019), welche Folgerungen sich aus dem Recht auf Menschenrechtsbildung (vgl. Axel Bernd Kunze, Menschenrechtsbildung – mehr als eine Modeerscheinung?, in: Marianne Heimbach-Steins, Gerhard Kruip, Axel Bernd Kunze – Hgg., Bildung, Politik und Menschenrecht. Ein ethischer Diskurs, Bielefeld: wbv 2009, S. 147 – 155) für das Anliegen einer öffentlichen, allgemeinen und pluralitätsfähigen religiösen Bildung ziehen lassen:

Jasmine Suhner: Menschenrechte – Bildung – Religion. Bezugsfelder, Potentiale, Perspektiven (Religionspädagogik in pluraler Gesellschaft; 26), Leiden u. a.: Ferdinand Schönigh 2021.

Schlaglicht: Kulturkampf um Gendersprache – wäre der Verzicht auf Regeln ein Ausweg?

Die Gendersprache hat einen Kulturkampf ausgelöst, sie spaltet das Land. Und so wird vorgeschlagen, jeder solle doch so schreiben, wie er will. Ein möglicher Ausgang aus der Arena des Kulturkampfes!?  Leider erlebe ich im Umgang mit Gendersprache wenig Freiheit, aber viel Gängelung. In meinen Disziplinen wird es immer schwerer, Publikationsorte zu finden, die hier nicht gängeln – da besteht gerade keine Freiheit, dass jeder schreiben kann, wie es seiner Intention entspricht, von einem moralisierenden Rechtfertiungszwang einmal abgesehen. Mittlerweile erlebe ich immer häufiger folgende Argumentationsfigur: Wer Vorbehalte gegen Gendersprache äußert, erscheint als ein Feind der Freiheit, da er andere gängeln wolle; die realen politischen Zwänge, die von der Gegenseite aufgebaut werden, fallen unter den Tisch. Und noch eine Argumentationsfigur ist zu hören: Verzichten wir doch auf Regeln – dann braucht es auch keine Auseinandersetzung um das Gendern mehr zu geben.

Doch besteht ein Unterschied zwischen Freiheit und Anarchie. Nur zwei Anmerkungen: Der beständige Zwang, Freiheitsräume neu verhandeln zu müssen, schafft kein Mehr an Freiheit. Dies gilt auch für den Gesprach unserer (Verkehrs-)Sprache im öffentlichen Raum. Wer wissenschaftlich oder journalistisch arbeitet, muss eine robuste Wissenschafts- und Publikationsfreiheit genießen. Diese zählen zu den zentralen Grundfreiheiten und sind individuelle Grundrechte. Universitäten, zumal staatliche, oder öffentlich-rechtliche Medien haben aber keinen Auftrag zur Gesellschaftsreform im Sinne einer politisch einseitigen, vielleicht sogar ideologischen Umsteuerung der Gesellschaft. Ein solcher Auftrag untergräbt den Charakter des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates, der auf verlässliche Institutionen, nicht Anarchie setzt. Und ein solcher Auftrag wirkt sich individuell freiheitsschädlich aus, etwa indem er in die Freiheit des Lehrens und Forschens wie des Studiums eingreift.

Kolumne: Gendern – Sprache als Kampfplatz

Die folgende Kolumne wurde in der Wochenzeitung „Die Tagespost“ (74. Jg., Nr. 19/2021) vom 14. Mai 2021, S. 28, veröffentlicht. Leider wurde die aktuelle Kolumne nicht, wie bei der „sozialethischen Kolumne“ sonst üblich, auf den Internetseiten der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle online dokumentiert – vermutlich wegen der darin geäußerten Kritik am Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Selbstkritik ist nicht unbedingt die Stärke kirchlicher Akteure. Aus diesem Grund wird die Kolumne noch einmal an dieser Stelle dokumentiert.

Gendern – Sprache als Kampfplatz

Axel Bernd Kunze

Im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist künftig der Genderstern Pflicht; im Mündlichen soll er durch eine Pause hörbar gemacht werden. Auch „queere“ Menschen seien „als Teil der sehr guten Schöpfung Gottes wertzuschätzen“.

Anders Friedrich Merz: Im April kritisierte er das „Gendern“ in öffentlich-rechtlichen Medien. Laut Civey hat er eine deutliche Mehrheit der Bürger hinter sich. Franzosen hätten „ein besseres Feingefühl für den kulturellen Wert ihrer sehr schönen Sprache“.

Der Streit trägt Züge eines Kulturkampfes. Jetzt auch vor Gericht: Unterstützt durch den Verein Deutsche Sprache (VDS), klagt ein Mitarbeiter gegen den Genderleitfaden bei Audi. Während die Grünen Audis Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit loben, fühlt sich der VDS-Vorsitzende, Walter Krämer, an Unrechtssysteme erinnert.

Das Diskriminierungsverbot gilt – keine Frage! Doch Sprache ist der falsche Kampfplatz. Schon die unausgesprochene Prämisse der Befürworter des Genderns ist fraglich. Dieses ist weder geschlechtergerecht noch inklusiv, sondern übergriffig und exkludierend. Der öffentliche Raum wird einseitig durch eine radikalkonstruktivistische Theorie besetzt, die gegen linguistische Erkenntnisse grammatikalisches und biologisches Geschlecht ineinssetzt. Sprache, die allen gehört, wird politisiert und moralisiert. Wer anderer Meinung ist, wird ausgegrenzt.

Viel steht auf dem Spiel: Unternehmen oder Organisationen, die sich anmaßen, die Aussprache zu normieren, verhalten sich totalitär. Arbeitnehmer stellen ihre Arbeitskraft zur Verfügung. Ein Arbeitgeber etwa, der seinen Mitarbeitern eine bestimmte Art zu reden und zu denken aufzwingt, bricht deren Willen und Selbstbewusstsein und verstößt gegen das Personalitätsprinzip.

Ich muss frei und angstfrei sprechen können, ohne sozial oder beruflich Gefahr zu laufen, in ein Minenfeld zu treten. Sprachmanipulation, -kosmetik oder -zerstörung sind der falsche Weg. Zum Abbau realer Diskriminierungen braucht es Politik mit Augenmaß und Klugheit. Und hierzu gehört auch eine kulturethische Verantwortung: Wer Sprache politisch überformt, ihren Gebrauch durch Zwang egalisiert und die Vielfalt grammatikalischer Ausdrucksformen abbaut (Studenten sind nicht Studierende), handelt wider den Geist der Verfassung und zerstört ein zentrales Identitätsmerkmal der deutschen Kulturnation. Wir brauchen eine kraftvolle, schöne, differenzierte Sprache, die gern gesprochen, gelesen und an künftige Generationen weitergegeben wird.

Ideologie ist ein Modus des Diskursgebrauchs. Kein Denksystem, das mobilisieren will, ist davor gefeit. Der Genderdiskurs wird ideologisch, wo er sich gegen Kritik abschottet und reale Widersprüche in der politisch-ethischen Umsetzung verdrängt. Ein Beispiel: Wenn die Grünen im Südwesten schnell auf den Genderstern im neuen Koalitionsvertrag verzichten können, geht es doch mehr um Machterhalt und weniger um das, was man für Gerechtigkeit hält.

Anschlag auf Bamberger Alemannenhaus

Das Verbindungshaus der Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg wurde Opfer eines Farbanschlags – hier Fotos aus einem Weblog, das verbindungsfeindliche Straftaten dokumentiert:

https://iftuz.wordpress.com/2021/05/24/bamberg-politische-schmaehungen-gesprueht/

In dieser massiven Form zeigt sich eine neue Qualität verbindungsfeindlicher Straftaten nun auch in Bamberg. Die gesellschaftliche Polarisierung und die Erosion des Rechtsstaates machen auch vor einer Universitätsstadt wie Bamberg nicht halt. Es gibt keinen Grund, dass Korporationen sich verstecken, sie sollten durchaus selbstbewusst auf solche Straftaten reagieren. Wenn solche Straftaten verharmlost werden, ist die Freiheit ernsthaft in Gefahr.

Namensstreit an der Universität Münster

Kaiser Wilhelm II. erhob die Münsteraner Akademie 1902 durch eine Kabinettsordre zur Universität. Seit 1907 trägt sie deshalb den Namen ihres Gründers: Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster. Nach Greifswald (Ernst-Moritz-Arndt-Universität) oder Tübingen (Eberhard-Karls-Universität) ist jetzt auch in Münster ein Namensstreit ausgebrochen: Taugt der Hohenzollernkaiser weiterhin als Namensgeber? Diesen Streit zu klären, hat die Universität ein Projekt ins Leben gerufen – mit dem Titel: Zur Sache WWU. Durch Veranstaltungen, Diskussionsforen und wissenschaftliche Recherche, begleitet von einem Wissenschaftlichen Beirat, soll geklärt werden, wie die Universität künftig heißen soll. Das Projekt kann öffentlich kommentiert werden. Erste Kommentare sind mittlerweile online. Axel Bernd Kunze, selber Absolvent der Universität Münster, schreibt:

„Es ist ein guter Brauch, Universitäten nach ihren Gründern zu benennen. Damit ist kein Werturteil über das gesamte Wirken einer Person verbunden. Wer sich zu seiner Geschichte und Tradition bekennt, weiß auch um deren Bedingtheit. Jede historische Persönlichkeit hat Licht und Schatten. Auch wir wissen nicht, wie künftige Generationen einmal über unsere Zeit und ihre Akteure urteilen werden. Die Geschichte hingegen beckmesserisch an heutigen Überzeugungen messen zu wollen, ist geistige Bilderstürmerei, moralisierend und anmaßend – und ein hermeneutisches Armutszeugnis für eine Universität. Wer Namen aus dem öffentlichen Bewusstsein und aus dem öffenltichen Raum tilgen will, untergräbt die Fundamente unseres kulturellen Zusammenlebens. Wo identitätsstiftende Merkmale kollektiver Selbstvergewisserung (und dazu gehört auch die Erinnerung an den ersten deutschen Nationalstaat, das Kaiserreich) abgeräumt werden, gewinnt die orientierende Funktion alltäglicher Konvention und versteckter politischer Vorgaben an Einfluss – und in der Folge eine daraus abgeleitete, aber nur unzureichend reflektierte Moral.“

Schlaglicht: „Gendern“ hat wenig mit Sprachwandel, aber viel mit politischem Aktivismus zu tun

Für den öffentlichen Raum sollte ein Mäßigungsgebot gelten. Sprache ist ein zentrales Kulturgut und ein wichtiges Identitätsmerkmal der deutschen Kulturnation, das nicht einseitig durch weltanschauliche Positionen vereinnahmt werden darf. Daher ist es richtig, dass es Regeln gibt, etwa der amtlichen Rechtschreibung. Sie bewahren davor, dass wir unsere Freiheitsräume beständig neu ausgehandelt werden müssen und sie helfen sichern, dass nicht eine einzelne Gruppe durchsetzt, was recht ist. Ich muss meine Muttersprache angstfrei gebrauchen können – ohne damit rechnen zu müssen, beständig in ein politisches Minenfeld zu treten. Wo der Sprachgebrauch politisiert und moralisiert wird, geht ein entscheidender Freiheitsraum verloren.

Mittlerweile ist es so, dass „Studierende“ in Lehrveranstaltungen Gendersprache einfordern; in nicht wenigen Lehrveranstaltungen lernen sie, dass vermeintlich nur Gendersprasche „gerecht“ und „inklusiv“ sei. Die Anmaßung, die hinter einem solchen Ansinnen steckt, wird nicht mehr wahrgenommen: Wer sich anmaßt, den Sprachgebrauch eines anderes zu normieren, verhält sich autoritär und übergriffig. Mit „Gerechtigkeit“ und „Inklusion“ hat dies nichts zu tun. Es besteht keine Wahlfreiheit, so oder so zu schreiben, auch wenn das Freiheitsargument immer häufiger dazu verwandt wird, jene als Freiheitsgegner hinzustellen, die sich einer genderpolitischen Überformung der Sprache in den Weg stellen. Denn Gendersprache hat wenig mit natürlichem Sprachwandel zu tun, aber viel mit einer aktivistischen Agenda.

Wo die Sprache zur Arena für Politaktivisten wird, wird die Freiheit absorbiert vom Zwang, sich beständig moralisch rechtfertigen zu müssen. Dies hat am Ende auch wenig mit Wissenschaftsfreiheit zu tun, da zu dieser auch die Freiheit gehört, seine Gedanken sprachlich so auszudrücken, dass man sich nicht einem ständigen moralisierenden Rechtfertigungsdruck ausgesetzt sieht. Zum Kampf um die Freiheit gehört für mich auch das Ziel, die Sprache vor Politisierung und moralisierender Vereinnahmung zu bewahren.

Wir haben uns schon viel zu sehr daran gewöhnt, dass öffentliche Organe (dazu zählen auch Senate und Frauenbeauftragte) steuernd eingreifen, wo es staatlich nichts zu steuern geben sollte – alles natürlich immer ganz sanft, getarnt im Schafspelz von „Tipps“, „Best-practice-Beispielen“ oder Qualitätmanagementinstrumenten. Der freie Bürger und der freie Wissenschaftler braucht keine Gängelung. Ferner: All diese „Beispiele und Tipps“ aus der schönen, neuen Hochschulwelt setzen unausgesprochen Prämissen voraus, die gar nicht diskutiert werden. Gendersprache ist nicht „geschlechtergerecht“, sie ist aus meiner Sicht einseitig egalitaristisch („Damit wir ALLE DIESELBE  Sprache sprechen“), während das Freiheitsmoment kleingeschrieben wird. Gerechtigkeit aber verwirklicht sich im polaren Spannungsverhältnis von Freiheit und Gleichheit.

Ein Sprachwandel, der sich aus freien Stücken im Rahmen der Sprachgemeinschaft vollzieht, hätte zumindest eine andere Qualität als ein politisch gesteuerter, wobei die Verfechter der Gendersprache sehr häufig diesen Unterschied verschleiern und das Durchsetzen von Gendersprache als „natürlichen Sprachwandel“ deklarieren – wenn dem so wäre, bräuchte es ja gerade keine Beschlüsse von Senaten, „Tipps“ von Frauenbeauftragen usw. Der Verlust an Konsens innerhalb der Sprachgemeinschaft ist schon älter als der Genderstern. Sehr oft höre ich das Argument, das generische Maskulinum sei nicht neutral, wobei dann in der Regel auch noch linguistische und sprachsoziologische Begründungen durcheinandergeworfen werden. Das Argument setzt allerdings eine Politisierung der Sprache im Rahmen sozialer Bewegungen bereits voraus – mit der Folge, dass wir jetzt in der Tat keine „neutrale“ Sprachform mehr haben. Damit bleibt es aber immer noch unredlich, wenn Verfechter der Gendersprache dann allein für ihre Varianten die Etiketten „geschlechterneutral“, „geschlechtergerecht“ oder „geschlechterinklusiv“ einseitig in Anspruch nehmen. Gegen die machtförmigen Interventionen der „Gendersprachler“ können wir nicht die Neutralität, wohl aber die Freiheit in Stellung bringen.

Offener Brief für „Freiheit im Bildungssystem“

Der forschungs- und wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im hessischen Landtag, Frank Grobe, erinnert in seiner Stellungnahme zur Wissenschaftspolitik von Ministerin Dorn an den von Jan Dochhorn vor rund zehn Jahren initiierten Offenen Brief an den Herrn Bundespräsidenten „Für Freiheit im Bildungssystem“ – eine grundlegende Richtungsänderung an den Hochschulen ist seitdem ausgeblieben.

Miese Halbzeitbilanz für Ministerin Dorn

Neue Rezension: Kritisch-emanzipatorische Religionspädagogik

Axel Bernd Kunze rezensiert in der aktuellen Ausgabe der Theologischen Literaturzeitung (146. Jg., H. 5, Sp. 473 – 475):

Claudia Gärtner, Jan-Hendrik Herbst (Hgg.): Kritisch-emanzipatorische Religionspädagogik. Diskurse zwischen Theologie, Pädagogik und Politischer Bildung, Wiesbaden: Springer VS Verlag für Sozialwissenschaft 2020, XII + 649 Seiten, 69,99 Euro.

Nicht jedes beliebige Infragestellen des Bestehenden ist schon rationale Kritik. Wenn Gerechtigkeit nicht einfach aus ein für alle Mal gültigen Normen und Regeln abgeleitet werden kann, hat Schule die Aufgabe, die Lernenden in die Verfahren (sozial-)ethischer Urteilsbildung einzuführen. Dabei werden sich unterschiedliche handlungspropädeutische Zugänge verbinden. Für eine politisch interessierte Religionspädagogik wäre es wichtig, den Zusammenhang zwischen den verschiedenen gesellschaftsbezogenen Teilpraxen aus der Perspektive des eigenen Faches auszuleuchten und auszuweisen, wie andere Zugänge mit dem spezifischen Reflexionshorizont der eigenen Disziplin vernetzt werden können. Dies gelingt im Band nur begrenzt, bleibt aber eine zentrale didaktische Herausforderung. Die Aufgabe, die hier zu leisten wäre, ist keinesfalls trivial, wenn für die Educandi am Ende nicht ein unverbundener Flickenteppich verschiedener Perspektiven übrigbleiben soll, sondern sich diese unter Berücksichtigung der verschiedenen Dimensionen ein tragfähiges Handlungskonzept zur Bewältigung sozialer Praxis erarbeiten sollen. (Sp. 475)

Neue Kolumne: Gendern – Sprache als Kampfplatz

Die neue sozialethische Kolumne in der Wochenzeitung „Die Tagespost“ vom 14. Mai 2021 setzt sich kritisch mit „Gendersprache“ auseinander. Drei aktuelle Anlässe stehen im Hintergrund: Erst kürzlich hat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken für seinen Amtsbereich das Gendern in Wort und Schrift verpflichtend gemacht. Unterstützt durch den Verein Deutsche Sprache, führt ein Mitarbeiter des Volkswagenkonzerns eine Musterklage gegen den neuen Genderleitfaden bei Audi; der Arbeitnehmer fühlt sich durch den Zwang zum Gendern in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. In Baden-Württemberg haben die Grünen auf Bitte des Koalitionspartners von der CDU im neuen Koalitionsvertrag auf den Genderstern verzichtet.

„Das Diskriminierungsverbot gilt – keine Frage! Doch Sprache ist der falsche Kampfplatz“, gibt sich Kolumnist Axel Bernd Kunze überzeugt: „Schon die unausgesprochene Prämisse der Befürworter des Genderns ist fraglich. Dieses ist weder geschlechtergerecht noch inklusiv, sondern übergriffig und exkludierend. Der öffentliche Raum wird einseitig durch eine radikalkonstruktivistische Theorie besetzt, die gegen linguistische Erkenntnisse grammatikalisches und biologisches Geschlecht ineinssetzt. Sprasche, die allen gehört, wird politisiert und moralisiert. Wer anderer Meinung ist, wird ausgegrenzt.“ Dabei zeige der Verzicht auf den Genderstern im neuen Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg, dass es doch „mehr um Machterhalt“ gehe und „weniger um das, was man für Gerechtigkeit hält.“

Axel Bernd Kunze: Gendern: Sprache als Kampfplatz, in: Die Tagespost 74 (2021), Nr. 19 v. 14. Mai 2021, S. 28.

Petition gegen Genderzwang und für das Recht auf freie Rede

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) hat eine weitere Petition gegen den Genderzwang und für das Recht auf freie Rede gestartet:

https://rcds.de/petition-kein-genderzwang/

Bleibt zu hoffen, dass die Petition auch in den eigenen Mutterparteien gehört wird, wenn diese immer heftiger links blinken und dann in Richtung Grün abbiegen. Immerhin war es auch eine frühere Unionsministerin, die vor Jahren „Gendermainstreaming“ als Strategie der Bundesregierung durchsetzte.