Schlaglicht: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing …

… und das Volk, das im Finstern lebt, sieht ein helles Licht. Bald feiern wir es wieder. Aber heute noch einmal etwas Politisches, bevor die stade Zeit beginnt, aber vielleicht nicht weniger passend zum Advent. Die Zeitschrift „Tumult“ (Winter 2018/19) widmet sich dem gegenwärtigen Zustand einer gespaltenen Gesellschaft – und dies nicht allein aus Anlass der Gelbwestenproteste in Frankreich. Peter J. Brenner fragt in seinem Beitrag „Wo ist das Volk?“ und geht dabei auch mit der Wissenschaft hart ins Gericht:

Als im März 2018 nach langen Mühen eine neue Bundesregierung sich zusammengefunden hatte, unterzeichneten die Beteiligten einen Koalitionsvertrag, der sich neben vielen anderen erfreulichen Dingen auch einem ’neuen Zusammenhalt für unser Land‘ zu widmen versprach. […] Wo so viel guter politischer Wille im Spiel ist, soll auch die Wissenschaft nicht abseits stehen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung lobte im Oktober 2017 36 Millionen Euro zum Aufbau eines ‚Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt‘ aus, wobei den antragswilligen Wissenschaftlern gleich der Wink gegeben wurde, dass ‚gesellschaftlicher Zusammenhalt‘ ‚gemeinhin als Wert an sich‘ gilt. Früher einmal waren solche Vorgaben als ‚Finalisierung der Wissenschaft‘ verpönt udn führten zu erbitterten Kontroversen. Heute werden sie von dankbaren Wissenschaftlern gerne aufgegriffen und brav exekutiert – auch die Wissnschaft geht nach Brot. (ebd., S. 8)

Gesegnete Weihnachten und alles Gute für das kommende Jahr

Gloria in excelsis Deo, et in terra pax hominibus bonae voluntatis.

 

Liebe Leserinnen und Leser meines Weblogs,

von Herzen sage ich Dank für allen bildungsethischen Austausch und alle Ermutigung, alle Anregungen und Anfragen im zu Ende gehenden Jahr. Ich hoffe, Sie bleiben dem Weblog auch weiterhin gewogen. Gern freue ich mich auch weiterhin auf eine fruchtbare bildungsethische Zusammenarbeit.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen frohe und gesegnete Weihnachten, eine erholsame „stade Zeit“ sowie alles Gute, Wohlergehen und Gottes gutes Geleit für 2019.

Ihr Axel Bernd Kunze

Schlaglicht: In guter Gesellschaft? – Überlegungen zur Feiertagskultur

Was haben Kasachstan, Kuba, Nordkorea, Russland, Turkmenistan, Usbekistan, Weißrussland und bald auch Berlin gemeinsam? Richtig: In allen Ländern ist der internationale Frauentag am 8. März gesetzlicher Feiertag. „Die Berliner befinden sich jedenfalls in guter Gesellschaft“, wie die Frankfurter Allgemeine ironisch schrieb. Bisher waren es christliche Feste oder für unsere Verfassungsordnung zentrale historische Ereignisse, die als Grundlage für gesetzliche Feiertage dienten (der erste Mai als Tag der Arbeit kann als Ausnahme gesehen werden, wurde in der Bundesrepublik dann aber als Bekenntnis zu den Grundlagen einer auf sozialen Ausgleich bedachten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung gedeutet).

Mit dem internationalen Frauentag wird erstmals  ein Gedenktag zum gesetzlichen Feiertag erhoben, der sich einer ganz bestimmten politisch-weltanschaulichen Tradition verpflichtet sieht. Der 1921 auf einer kommunistischen Konferenz in Moskau beschlossene Tag erinnert an einen Aufstand von Soldatenfrauen und Bäuerinnen im revolutionären Petrograd des Februar 1917. Der Reformationstag am 31. Oktober als christlicher Feiertag ist in der Berliner Feiertagsdebatte politisch nicht mehrheitsfähig gewesen, Gleiches gilt für einen nationalen Gedenktag am 18. März in Erinnerung an die demokratische Märzrevolution 1848 oder am – historisch mehrfach besetzten – 9. November.

Wir werden den christlichen Referenzrahmen unserer Staats- und Gesellschaftsordnung nicht schadlos durch andere Traditionen ersetzen können. Ein Gemeinwesen, das sich dauerhaft auf andere Traditionen oder Erzählungen festlegen wollte, würde auf Dauer auch seine Kultur und Moral verändern. Es steht mehr auf dem Spiel als liebgewordene „Folklore“, wenn wir Sankt Martin durch ein „Sonne-Mond-und-Sterne-Fest“ ersetzen, Weihnachtsgrüße zu unspezifischen „season’s greetings“ degradieren oder Ostern zum „Hasenfest“ herabstufen. Gerade Feiertage sind Erinnerungsorte, die nicht allein für jene von Bedeutung sind, die eine christliche Gottesdienstpraxis pflegen wollen. Weihnachten, Karfreitag oder Allerheiligen etwa stehen auch innerhalb der säkularisierten Gesellschaft für bestimmte Erzählungen und Werte, die nicht einfach austauschbar sind. Weihnachten steht beispielsweise für eine Friedensvision, die nicht allein dem Recht des Stärkeren folgt – weil Gott selbst sich in diese Welt als kleines Kind herabgelassen hat. Der Karfreitag hält die Erinnerung wach, dass menschliches Leben auch im Leid seine unvergleichliche Würde behält und dass das Schwache unsere Solidarität verlangt – weil Gott seine Solidarität am Kreuz gezeigt hat. Allerheiligen schließlich steht für die Hoffnung, dass am Ende auch die vielen Namenlosen, deren Lebenswerk vielleicht keine großen Spuren hinterlassen hat, gerechtfertigt werden.

Die Entscheidung des Berliner Abgeordnetenhauses aus diesem Monat ist ein deutlicher Einschnitt in der Feiertagskultur unseres Landes, der die Säkularisierung unserer Großstadtkultur augenfällig werden lässt. Setzt sich diese Linie fort, sind weitere Feiertage dieser Art denkbar. Gute Chancen hätte etwa der Weltfriedenstag am 1. September, der Internationale Kindertag am 20. September oder der Internationale Tag der Menschenrechte am 10. Dezember. Der Einsatz für die Menschenrechte, für das Wohlergehen von Kindern oder die Sicherung des Friedens ist sicherlich der Anstrengung wert – doch Vorsicht! Alle diese Ziele vermögen für sich genommen noch kein funktionsfähiges gesellschaftliches Ethos zu begründen, sondern setzen dieses bereits voraus. Menschen- oder Kinderechte müssen ausgelegt und angewandt werden, dabei kann es zu ethischen Konflikten kommen, die der sittlichen Bearbeitung bedürfen – und hierfür braucht es die Fähigkeit und die moralische Kraft zu sittlicher Urteilsbildung. Gleiches gilt für die Frage, wie der brüchige Friede im Verkehr zwischen Staaten, Gruppen und Einzelnen politisch am besten gesichert werden kann. Ohne eine lebendige Kultur sozialethischer Orientierungswerte werden wir diese ethischen Konflikte nicht bestehen.

Nicht selten wird die Leitkulturdebatte mit Verweis darauf, Kultur unterliege historischer Veränderung, für beendet erklärt. Diese Erkenntnis ist trivial. Doch mit dem Wandel kultureller Prägungen, Routinen, kollektiver Vorlieben, Gewohnheiten oder Alltagspraktiken werden sich auf Dauer auch gesellschaftliche Orientierungswerte wandeln. Daher braucht jedes Staatswesen einen offen und fair geführten gesellschaftlichen Diskurs darüber, wie das gemeinsame Zusammenleben gestaltet werden soll – aber eben auch darüber, was im Zusammenleben nicht geduldet wird. Wir sollten uns des erreichten Besitzstandes an kulturellen Selbstverständlichkeiten, die uns im Alltag den Rücken freihalten und die Entfaltung von Freiheit erst ermöglichen, nicht allzu sicher sein: Verdunsten christlicher Erlösungsglaube und christlich-religiöse Praxis in unserem Land, werden über kurz oder lang auch das kulturethische Fundament unserer christlich-sozialethischen Orientierungswerte und die notwendige Vertrauensbasis im gemeinsamen Zusammenleben brüchig werden.

Bei alldem tragen wir eine soziale Verantwortung für Werte und Normen, Sitte und Brauchtum, Sprache und Wissenschaft, Kunst und Kultur oder Tradition und Religion, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht: Denn wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln.

Internationaler Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2018

Der idw – Informationsdienst Wissenschaft berichtet über das zum Internationalen Tag der Menschenrechte 2018 gegründete Netzwerk Menschenrechtsbildung. Anlass ist das siebzigjährige Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Das Vernetzungsvorhaben geht auf eine Initiative von Sven Sauter von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg zurück:

https://idw-online.de/de/news?print=1&id=707493

Schlaglicht: Gesinnungs- oder Verantwortungsethik? – Hintergründe einer aktuellen Kontroverse

Unser Land ist in Fragen der Migrationsethik deutlich gespalten. Die Debatte um den UN-Migrationspakt hat diese Situation noch einmal verstärkt. Dissens bei der sozialethisch-politischen Beurteilung aktueller Herausforderungen ist nicht das Problem, solange dieser fair und argumentationsstark ausgetragen wird. Sorge sollte allerdings bereiten, dass dies politisch-gesellschaftlich immer weniger gelingt, oftmals auch wissenschaftlich nicht. Etikettierungen ersetzen leider allzu oft das Argument. Kontroverse Standpunkte können aber nur dann sachlich-argumentativ bearbeitet werden, wenn zunächst einmal überhaupt das Selbstverständnis der anderen Position unvoreingenommen wahrgenommen wird – und das gelingt im öffentlichen Diskurs immer weniger, bis dahin, dass missliebige Standpunkte gleich von vornherein aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollen. Möglicherweise braucht es so etwas wie eine gesellschaftliche Moderation, aber ich kann gegenwärtig keinen Akteur erkennen, der diese Rolle übernehmen könnte. Die Kirchen haben sich seit Beginn der Migrationskrise parteipolitisch einseitig positioniert und fallen hierfür genauso aus wie die Bundespräsidenten, die sich gleichfalls parteipolitisch geäußert haben, was in anderen Fragen gemeinhin für das Amt als unschicklich gilt.

Gleich, ob man die überkommene Unterscheidung zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik für hilfreich hält oder nicht, fällt auf, dass wir mit den Grundlagen unseres Gemeinwesens zu sorglos umgehen. Wir leben gegenwärtig geistig wie materiell von der Substanz – und das wird nicht lange gut gehen. Ein stabiles, funktionsfähiges und befriedetes staatliches Zusammenleben aufrecht zu erhalten, verlangt viel Anstrengung. Über diese Fragen, die hinter der Kontroverse zwischen gesinnungs- und verantwortungsethischen Positionen stehen,  müsste sozialethisch stärker gestritten werden, als dies gegenwärtig geschieht. Vielfach kommt die Sozialethik regelrecht staatsvergessen daher. In diesen Kontext gehört dann auch die Frage, welchen Wert der Nationalstaat für die Aufrechterhaltung des Rechts und der Sicherstellung humanitärer Verantwortung weiterhin besitzt. Nicht jeder, der die Migrationspolitik, die Deutschland praktiziert, in ihren Folgewirkungen nicht zwingend für human hält, spricht sich damit schon dafür aus, sich auf eine pragmatische Realpolitik zurückzuziehen.

Der CDU-Parteitag am Ende der Woche hat mit der Wahl der neuen Vorsitzenden vorerst diese Politik bestätigt. Ob die neugewählte Vorsitzende die Flügel der Partei zusammenhalten kann, wird sich noch erweisen müssen. Vielleicht kann man durchaus von einer Richtungswahl sprechen: Der bisherigen Vorsitzenden scheint es gelungen zu sein, die CDU zu einer neuen sozialdemokratischen Partei umzubauen; ähnliche Prozesse hat es auch in anderen Ländern Europas schon gegeben. Die CSU ist in Teilen auf einem ähnlichen Weg. Das bürgerliche Lager wird in der Folge kleiner oder formiert sich rechts der Union neu. Diese einseitige und polarisierende Entwicklung im Parteiensystem wird dem Land und der Vitalität unserer öffentlichen Debatte auf Dauer nicht gut tun.

Gesprächsfähigkeit zurückzugewinnen, wird ein wichtiges Thema für die öffentliche Debatte im neuen Jahr sein.

Neuerscheinung: Eine Frage der Haltung … Pädagogische Menschenbilder

Eine Frage der Haltung … Pädagogische Menschenbilder ist der Titel des neuen Themenhefts der Zeitschrift engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule (Münster/Westf.: Aschendorff, 36. Jg., H. 4/2018, verantwortlicher Herausgeber: PD Dr. Axel Bernd Kunze, Bonn/Weinstadt).

ZUM GEDANKENGANG UND ZUM INHALT DES HEFTES:

„Die Menschenwürdegarantie, nach der jeder Mensch stets auch als Selbstzweck zu achten ist und niemals für Zwecke Dritter instrumentalisiert werden darf, kann, pädagogisch gewendet, so verstanden werden, dass der Einzelne jederzeit als Quell freier Selbsttätigkeit zu achten ist. Umgekehrt kann das in der Menschenwürdeidee sich ausdrückende Vermögen des Menschen zum Vernunft-, Sprach- und Freiheitsgebrauch ohne Bildung nicht zur Entfaltung kommen.

Die Geschichte lehrt, dass der Anspruch auf Bildung und Beteiligung zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt ist. Eine Antwort auf diese Gefährdungen stellt das Recht auf Bildung dar. Es sichert dem Einzelnen jenen pädagogischen Freiraum, der es ihm erlaubt, selbstbestimmt zu handeln, zu urteilen und zu entscheiden. Als soziales Freiheitsrecht garantiert es zugleich jene rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen, die für die reale Beteiligung am sozialen Leben unverzichtbar sind. Das Recht auf Bildung zu sichern, ist wichtiges Element einer funktionierenden Demokratie. Dabei geht es nicht allein um die Bewältigung funktionaler Herausforderungen, sondern um die Fähigkeit zur eigenständigen Urteilsbildung. Die pluralistische Willensbildung ist nicht nur ein Ziel der verschiedenen schulischen wie außerschulischen Bildungsangebote, sondern notwendiges Grundprinzip des Bildungssystems einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.

Die Schule soll ihre Schüler auf das Leben in der modernen Gesellschaft vorbereiten – und ist zugleich ein Teil dieser Gesellschaft. Ethische Fragen gehören somit untrennbar zum Nachdenken über Schule dazu. Dabei handelt es sich bei bildungsbezogenen ethischen Problemen nicht um etwas, das sich ein für alle Mal lösen ließe – würde man nur das „richtige“ Schulsystem aufbauen, alle Schulen bestmöglich ausstatten und jedes Kind optimal fördern (wie immer man sich das dann auch konkret vorstellen wollte). Ethische Probleme können nicht durch pädagogisches Handeln beseitigt werden, aber die Gerechtigkeitsfrage ist gleichfalls auf das pädagogische Handeln hin auszulegen. Und dies bleibt eine beständige Aufgabe der Schule, die ihren Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Leben immer wieder neu reflektieren muss.

Schulreform als Aufgabe der modernen Schule ist dann aber auch etwas anderes als Schulstrukturreform. Die bestehende Schule wird dabei nicht von einer in der Zukunft imaginierten „Idealschule“ her in Frage gestellt, sondern einer beständigen, nicht abschließbaren Selbstrevision unterzogen.

Die Schulpädagogik hat dabei eine zweifache Aufgabe: Sie muss über Gerechtigkeit als Problem der Schule bildungstheoretisch reflektieren. Und sie muss danach fragen, wie ein bestimmter Umgang mit diesem Problem praktisch umsetzbar ist, welche Verbesserungen oder Erfolge, aber auch welche Gefahren oder Fehlschläge damit verbunden sein können – im Blick auf die Lernbedingungen und die Zukunftschancen der Lernenden genauso wie im Blick auf die professionelle Beanspruchbarkeit und Belastbarkeit der Lehrenden. Die bestimmende Perspektive im Umgang mit ethischen Fragen im Kontext von Schule wird dabei eine pädagogische bleiben müssen: ausgerichtet an einer durch Bildung substantiell bestimmten Lebensform. Dabei sollte die pädagogische Reflexion Anwalt einer Humanität sein, die sich im Prozess notwendiger Differenzierung und entlastender Arbeitsteilung gegen mögliche funktionale Verengungen zur Wehr setzt.

Lehrer tragen Verantwortung für die Schüler, aber auch gegenüber der Gesellschaft, die nicht unerhebliche Ressourcen für das Bildungssystem zur Verfügung stellt. Ferner bleibt es wichtig, Alltagsmeinungen, Hypothesen oder bildungspolitische Leitbilder, welche die Schuldebatte bestimmen, aus pädagogischer Perspektive zu prüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und darauf aufbauend Handlungsleitlinien für wünschbare Veränderungen zu formulieren. Ein eigener schulpädagogischer Ethikkodex ermöglicht die kritische Reflexion vorgegebener Erwartungen, hilft aber auch, Distanz zu wahren gegenüber Zeitströmungen, modischen Trends oder Verengungen innerhalb des eigenen bildungswissenschaftlichen Diskurses.

Die dafür notwendigen berufsethischen Prinzipien müssen eigenständig hergeleitet und begründet werden, wobei zwischen unbedingten, universal geltenden Normen und interpretierenden Prinzipien zu unterscheiden bleibt. Berufsethik wird über das Menschen- und Gesellschaftsbild wie die Handlungstheorie, die im professionellen Tun vorausgesetzt werden, Rechenschaft ablegen müssen.

Berufsethische Prinzipien müssen zu individuell wirksamen Haltungen werden. Jutta Standop (Trier) zeigt, wie sich ethische Berufsüberzeugungen von Lehrern in der Reflexion über das eigene Menschenbild und die eigene Professionalität ausformen. Anna Maria Riedl (Münster) zeigt die Relevanz ethischer Diskurse über Anerkennung für die Ausgestaltung pädagogischer Beziehungen auf. Die Ergebnisse zweier Studien zeigen, wie zum einen berufspädagogisch relevante Haltungen bei Lehrkräften gefördert werden können (Christina Schwer, Münster/Claudia Solzbacher, Osnabrück) und wie zum anderen angehende Lehrkräfte bereits unterschiedlich gefärbte Einstellungen bestimmten Schulformen gegenüber mitbringen, was wiederum nicht ohne Auswirkungen auf das spätere Berufshandeln bleiben wird (Lothar Müller und Jutta Standop, Trier). Axel Bernd Kunze (Bonn/Weinstadt) stellt eine Methode vor, wie ethische Fallbesprechungen in der Fachschule für Sozialpädagogik eingesetzt werden können. Bei Schulentwicklungsprozessen werden zunehmend schulexterne Training- oder Coachingangebote genutzt. Mechthildisch Bocksch (Bamberg) macht deutlich, auf welche berufsethischen Standards bei der Auswahl entsprechender Anbieter geachtet werden sollte. Zum Abschluss des Thementeils diskutiert Wolfgang Herden (Heilbronn), welche zeitgemäße Bedeutung dem überkommenen Begriff der Herzensbildung im heutigen Berufsalltag und in der beruflichen Ausbildung zufallen sollte.“

Im Rezensionsteil werden besprochen:

  • K. Peter Fritzsche (Hg.): Menschenrechte. Eine Einführung mit Dokumenten (Rez.: Axel Bernd Kunze)
  • Bert Roebben: Schule für das Leben. Eine kleine Didaktik der Hoffnung (Rez.: Axel Bernd Kunze)
  • Udo F. Schmälzle: Wissen, Bildung und Schule neu denken. Zugänge zu einem franziskanischen Bildungskonzept (Rez.: Stephan Mokry)
  • Thomas Fleischer: Schule personzentriert gestalten (Rez.: Matthias Bär)
  • Walter Lesch (Hg.): Christentum und Populismus. Klare Fronten?; Benedikt Maximilian Löw: Christen und die Neue Rechte!? Zwischen Ablehnung und stiller Zustimmung. Eine Problemanzeige (Rez.: Hans-Michael Mingenbach)
  • Ali Benjamin: Die Wahrheit über die Dinge, die einfach passieren (Rez.: Astrid Frey)
  • Madeleine L’Engle: Das Zeiträtsel (Rez.: Karin Steinfeld-Bartelt)

 

Rezension: Nichtstun ist keine Lösung

Ist „Gutmensch“ ein Schimpfwort oder eine Auszeichnung? Reicht der Wille zum Guten aus oder braucht es starke Kriterien für eine verantwortungsvolle Güterabwägung? Was bedeutet politische Verantwortung in Zeiten wie den unsrigen? … Um diese und ähnliche Fragen geht es Hilal Sezgin in ihrem Band „Nichtstun ist keine Lösung“. Axel Bernd Kunze beleuchtet den Band kritisch in einer Kurzrezension im aktuellen Heft der Zeitschrift „Publik-Forum“ (Nr. 22/2018, 23. November, S. 54).

Aktivitäten des Netzwerks Menschenrechtsbildung am Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2018

 idw-Pressmitteilung zum Internationalen Tag der Menschenrechte und der Gründung des Netzwerks Menschenrechtsbildung am 10. Dezember 2018

Am 10. Dezember 2018 findet weltweit der Human Rights Day 2018 statt. An diesem Tag jährt sich zum siebzigsten Mal die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, einem wichtigen Meilenstein im Menschenrechtschutz.

Aus diesem Anlass hat sich auf Initiative der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ein bundesweites Netzwerk „Menschenrechtsbildung“ gebildet, das Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Bildungsforschung und Bildungspraxis miteinander vernetzt.

Das Netzwerk will sich für eine hochwertige, chancengerechte und inklusive Bildung engagieren. Denn Bildung ist ein Menschenrecht und der Schlüssel zu individueller und gesellschaftlicher Entwicklung. Bildung befähigt Menschen dazu, ihre Persönlichkeit zu entfalten und ein erfülltes Leben zu führen. Bildung stärkt Demokratie und fördert Solidarität.

Erste Aktionen und Projekte, die fächerübergreifend an unterschiedlichen Standorten in Deutschland durchgeführt werden, sollen diese Ziele anlässlich des diesjährigen Menschenrechtsjubiläums ins öffentliche Bewusstsein heben. Dadurch wird die Menschenrechtsbildung gestärkt, um eine ethische Orientierungskompetenz für pädagogische Fachkräfte auszubilden, damit sie menschenrechtsorientiert wahrnehmen, beurteilen und handeln können.

Eine hochwertige, chancengerechte und inklusive Bildung für alle ist das Ziel der UNESCO, der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die globale Nachhaltigkeitsagenda hat die Weltgemeinschaft dazu verpflichtet, dieses Ziel bis 2030 zu erreichen. Wie in dieser Agenda grundgelegt, teilen die Akteurinnen und Akteure im Netzwerk die Ansicht, dass Bildung ein Menschenrecht und Menschenrechtsbildung eine mehrdimensionale Aufgabe im pädagogischen Feld ist.

„In der Demokratie kann man das Denken nicht delegieren und den Experten, Performern oder Demagogen überlassen“, so Aleida und Jan Assmann in ihrer Dankesrede zum Friedenspreis des deutschen Buchhandels 2018. Obwohl es nicht geschlechtergerecht formuliert ist, verweist dieses Zitat darauf, dass demokratie- und solidaritätsförderliches Denken gelernt werden kann und muss.

Dass Lernprozesse demokratisch, menschenrechtsbasiert und kritisch‐reflexiv stattfinden, ist Konsens im Netzwerk Menschenrechtsbildung, das sich derzeit im Gründungsprozess befindet.

„Wahr ist, was uns verbindet!“ ‐ dieser Satz des Philosophen Karl Jaspers bildet die Überschrift der Dankesrede von Aleida und Jan Assmann. Er verbindet auch die Akteurinnen und Akteure im Netzwerk, die fächerübergreifend und an unterschiedlichen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland im Kontext des Menschenrechtstages zum 10. Dezember 2018 unter anderem die folgenden Aktivitäten durchführen werden:

PD Dr. Sven Sauter (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg), 11.12.2018:

Stand up for Human Rights ‐ Projekttag & Campusaktion von Studierenden im Kurs „Bildung, Behinderung, Barrieren: Menschenrechte verstehen und anwenden“

Prof. Dr. Simone Danz (Evangelische Hochschule Ludwigsburg), 11.12.2018:

„Die Balanced Scorecard als strategisches Instrument zur Umsetzung der Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention in Institutionen der Sozialen Arbeit“ – Planspiel mit Studierenden im Rahmen des Seminars „Socialmanagement – Strategic Management“ im Bachelor-Doppelabschlussprogramm „International Social Work (B.A.)“ mit der Newman University, Birmingham

PD Dr. Axel Bernd Kunze (Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt; Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn), 30.11.2018:

Fortbildungsmodul „Demokratiepädagogik und Menschenrechtsbildung“ in der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt.

Prof. Dr. Katja Neuhoff (Hochschule Düsseldorf), 05.12.2018:

Vortrag zur Bedeutung der Menschenrechte für die Soziale Arbeit von Prof. em. Dr. Klaus Riekenbrauk.

Prof. Dr. Matthias Bahr (Universität Koblenz Landau), 11.12.2018:

Vortrags- und Gesprächsabend mit Ernst Grube: 70 Jahre und so weiter?

Jun.Prof. Dr. Kathrin Müller (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg), 11.12.2018:

Seminar: „Partizipative Forschung. Teilhabe an Forschung als Empowerment-Strategie für mehr Teilhabe in der Gesellschaft.“

Prof. Dr. Renate Horak (Evangelische Hochschule Ludwigsburg), 10.12.2018:

Wissen um Kinderrechte. Studierende des Studiengangs ‚Frühkindliche Bildung und Erziehung‘ (B.A.) setzen Impulse in ihren sozialen Netzwerken.

Neuerscheinung zum Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention: Kindheit – Veränderung und Unveränderliches

2019 wird die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen dreißig Jahre alt. Aus diesem Anlass trägt die neue Ausgabe 2018/19 der Reihe „Gruß aus der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft“ den Titel

KINDHEIT – Veränderung und Unveränderliches.

Axel Bernd Kunze fragt in seinem Beitrag, welche Konsequenzen sich aus den Kinderrechten für die Didaktik der Elementarbildung und die Erzieherausbildung ergeben:

Wie andere Menschenrechtsdokumente auch erwähnt die Kinderrechtskonvention die Elementarbildung nicht ausdrücklich. Allerdings zeigt die mittlerweile dreißigjährige Auslegungspraxis, dass die Bestimmungen der Konvention – im Rahmen der Staatenberichte – zunehmend auch auf den Bereich der frühen Bildung und Erziehung übertragen werden. Der Erzieherberuf kann daher durchaus als wichtige Menschenrechtsprofession begriffen werden.

Erzieherinnen und Erzieher sind Anwälte der Interessen und Bedürfnisse der Kinder. Die volle Verwirklichung des Rechts auf Bildung setzt voraus, dass Kinder bereits von Anfang an bei ihren Lernprozessen unterstützt und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Wichtig hierbei sind Formen der kontinuierlichen Beobachtung und Dokumentation, regelmäßige Beratungs- und Entwicklungsgespräche mit den Eltern sowie die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Netzwerkpartnern, damit im Bedarfsfall weitergehende Schutz– oder Unterstützungsmaßnahmen vermittelt werden können. Eigene Präventions- und Schutzkonzepte sollten für alle Kindertageseinrichtungen selbstverständliche Pflicht sein.

Wer in Krippe oder Kindertagesstätte arbeitet, erfüllt einen ganzheitlichen Förderauftrag, wie der Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen von 2004 deutlich macht: „Angesprochen wird damit insbesondere die Entwicklung des Sozialverhaltens sowie der Fähigkeit und der Bereitschaft zur entwicklungsangemessenen Übernahme von Verantwortung. Dies sind auch gleichzeitig anerkannte Aspekte der Persönlichkeitsbildung. Der Bildungsprozess des Kindes umfasst alle Aspekte seiner Persönlichkeit. Bildung und Erziehung werden als ein einheitliches, zeitlich sich erstreckendes Geschehen im sozialen Kontext betrachtet.“ Der Prozess der Weltaneignung ergibt sich vorrangig aus sozialen Situationen, erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder also in erster Linie alltagsbasiert.

Aus dem Alltagsgeschehen einer Kindertageseinrichtung heraus ergeben sich immer wieder wirksame Beteiligungsmöglichkeiten; solche realen Erfahrungen können für die Werterziehung äußerst fruchtbar sein […]

Bildung in Kindertageseinrichtungen beginnt entscheidend damit, dass Erzieherinnen und Erzieher Erfahrungen ermöglichen, durch welche die Kinder lernen, wachsen und sich erproben können. Nicht zuletzt kann die Elementarbildung Erfahrungsräume erschließen, die in der Familie oder im sozialen Umfeld heute vielfach fehlen. Dies können zum Beispiel soziale Erfahrungen für Kinder sein, die ohne Geschwister aufwachsen; Erfahrungen im Wald oder auf der Wiese für Kinder, die sonst keinen direkten Kontakt mit der Natur mehr erleben; Erfahrungen mit Büchern für Kinder, die in der Familie vor allem mit Internet oder Fernsehen aufwachsen; Erfahrungen im handwerklich-künstlerisch-praktischen Bereich für Kinder, die schon früh mit Smartphone und Tablet aufwachsen; Erfahrungen mit Ritualen, religiösen Feiern oder Sinnfragen für Kinder, die in der Familie keine Begegnung mit gelebter Religion mehr erleben; Erfahrungen beim forschenden Experimentieren, kreativen Ausprobieren und Entdecken für Kinder, die sonst nur vorgeformtes Spielzeug kennen …

Auszug aus: Axel Bernd Kunze: Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wird 30 Jahre alt, in: Antje Helmond, Axel Bernd Kunze, Magdalene Simpfendörfer-Autenrieht (Red.): Kindheit – Veränderung und Unveränderliches (Gruß aus der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft; 2018/19), o. O. (Weinstadt) 2018, S. 42 – 47.

Themenheft: Pädagogische Urteilsbildung

Das neue Themenheft der Zeitschrift PÄDAGOGIKUNTERRICHT, der größten Fachzeitschrift für pädagogische Fachdidaktik im deutschsprachigen Raum, widmet sich dem Thema PÄDAGOGISCHE URTEILSBILDUNG (38. Jg., H. 4, ISSN 0176-179X):

  • Gernod Röken: Pädagogische Urteilsbildung – eine vertiefende, differenzierende und mit Orientierungsbeispielen versehene Bestimmung
  • Fred Heindrihof: Interkulturelle Bildung in Auseinandersetzung mit politisch-affirmativen Orientierungen
  • Margaretha Armbrüster: Pädagogische Urteilsbildung zwischen Kernlehrplan, „Meinungsfalle“ und Erwartungshorizonten – ein Rückblick auf die Abituraufgaben des Anforderungsbereiches III im Leistungskurs 2018
  • Carsten Püttmann, Bernd Rudow, Bernd Fischer: Belastungen und Gesundheit von Erzieherinnen
  • Gizem Can: Ein Praxisbeispiel zur Förderung der Selbstbestimmungsfähigkeit Heranwachsender

Die Zeitschrift wird vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen herausgegeben. Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören Prof. Dr. Beyer (Univ. Köln), Prof. Dr. Bernhard (Univ. Duisburg-Essen), Jun.-Prof. Dr. Gather (Univ. Paderborn) und PD Dr. Kunze (Univ. Bonn) an.