Neuer sozialethischer Literaturbericht

Der gemeinsam von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach und der Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik herausgegebene Sozialethische Literaturbericht für 2021 ist erschienen. Bildungsethische Veröffentlichungen finden sich unter Kapitel 8.

Kommentar: Welche sozialethischen Fragen stellen sich, wenn die gesellschaftliche Polarisierung befriedet werden soll?

Im Januar hat der Kölner Sozialethiker Elmar Nass auf katholisch.de, dem Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland, einen verfahrensethischen Vorschlag vorgelegt, wie die aufgeheizte Impfpflichtdebatte, die das Land spaltet, befriedet werden könnte. Die Lage ist politisch-gesellschaftlich auch deshalb so zugespitzt, weil wir es mit einem Wertkonflikt zu tun haben, bei dem es um konkrete Zwangseingriffe in den eigenen Körper und eine Verletzung der leiblichen Integrität geht. Niemand kann sich einer solchen Konfliktlage gegenüber neutral verhalten. Nass steht mit seinem Vorschlag zu einer verfahrensethischen Lösung innerhalb der sozialethischen Disziplin mehr oder weniger allein auf weiter Flur, umso verdienstvoller ist dieser Vorschlag.

Allerdings stellen sich in der gegenwärtigen Lage tiefergehende Fragen, die nicht allein verfahrensethisch zu lösen sein werden. Denn eine Reflexion auf die gegenwärtige Impfpflichtdebatte kann nicht davon absehen, dass diese eine Vorgeschichte in Gestalt fortwährender Impfnötigung besitzt. Diese Impfnötigung verstößt ethischer und politische Überzeugung eines nicht geringen Teils des Souveräns ein vielen Bereichen bereits unterhalb einer Impfpflicht gegen unsere geltende Wert- und Verfassungsordnung. Die Bewegung der „Spaziergänger“ demonstriert dies. In einer solchen Situation trägt ein verfahrensethischer Lösungsvorschlag allein nicht. Er muss scheitern, weil die Gesprächsgrundlagen, auf denen ein solcher Klärungsprozess in Gang gesetzt werden müsste, bereits beschädigt sind.

Menschen sind bereits in ihrer Würde verletzt. Die Politik hat bereits deutliche verbale und praktische Grenzüberschreitungen begangen. Ein verbaler Verzicht auf rote Linien durch einen Bundeskanzler mit Richtlinienkompetenz ist nur die Spitze des Eisbergs; auch das gefährliche Narrativ einer „Pandemie der Ungeimpften“ hat das Klima im Land vergiftet, etwa wenn Einzelne aufgrund ihrer Gewissensentscheidung offen für den Tod von Menschen verantwortlich gemacht werden – das sind die konkret-praktischen Folgen einer politisch-gesellschaftlichen Debatte, die Maß und Mitte verloren hat. Es stehen gravierende Drohungen, mittlerweile bis zum Einsatz von Waffengewalt im Raum. Und dies alles geschieht offen vor den Augen der politischen Öffentlichkeit und unter indirekter bis bewusster Billigung zentraler politisch-gesellschaftlicher Akteure. Aus diesem Grund muss ein Klärungsprozess tiefer ansetzen und braucht ein möglicher Ausweg aus dieser äußerst dramatischen Lage unseres Gemeinwesens mehr als einen Verfahrensvorschlag. Es bedarf eines echten, tiefergehenden Aussöhnungsprozesses

Aussöhnungsprozesse werden in Gemeinwesen dann notwendig, wenn nicht unerhebliche Teile des Souveräns sich in ihrer Rechtspersönlichkeit nicht mehr geschützt sehen und politisches Vertrauen maßgeblich zerstört worden ist. Und diese Situation ist mittlerweile in unserem Land gegeben. Dennoch bleiben verfahrensethische Lösungen wichtig. Denn letzlich muss beides zusammengedacht und zusammengebracht werden.

Sozialethisch ist dabei noch einmal ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, wie überhaupt zunächst einmal die Grundlagen dafür wiederhergestellt werden können, dass eine verfahrensethische Klärung möglich werden kann. Diese Frage scheint mir im vorliegenden Fall äußerst sensibel zu sein, da bereits nahezu alle großen gesellschftlichen Akteure Partei geworden sind. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass – wie von Nass vorgeschlagen – der Deutsche Ethikrat zu einer unvoreingenommenen Moderation eines solchen Prozesses noch in der Lage ist. Das Gremium hat die fortgesetzte Impfnötigung und die damit einhergehenden Verletzungen der Menschenwürde mehr oder weniger offen mitgertragen und sich vor Weihnachten auf methodisch durchaus problematische Weise in der Impfpflichtdebatte positioniert. Auch die großen Kirchen fallen als Moderator in dieser Krise weitgehend aus. Durch die Praxis von 2G-Gottesdiensten in Teilen der Kirchen, und zwar über staatliche Auflagen hinaus, tragen diese selber ihren Anteil zur gesellschaftlichen Spaltung bei. Und eine Kirche, die in Gestalt ihrer organisierten Caritas politisch für eine Impfpflicht votiert, kann keine unvoreingenommene Moderatorenrolle übernehmen.

Der Bundespräsident hat sich mit der – schlecht vorbereiteten – Impfdebatte Mitte Januar im Schloss Bellevue um eine Moderation der zugespitzten Debatte bemüht, ist aber weitgehend im Modus der Moralisierung steckengeblieben. Leider ist dem gegenwärtigen und wohl auch künftigen Amtsinhaber das Format für eine solche Mammutaufgabe nicht zuzutrauen. Guter Rat ist teuer.

Wenn unser Land in der gegenwärtigen Lage einer Klärung näher kommen will, bleiben drei Aspekte zu bedenken. Und über diese muss weiter diskutiert werden:

(1.) Ein verfahrensethischer Klärungsprozess kann erst dann in Gang kommen, wenn zumindest der Wille für einen politisch-gesellschaftlichen Waffenstillstand erkennbar ist, ein Verzicht auf politische Drohungen bis zum Einsatz von Waffengewalt und ein Verzicht auf fortgesetzte Impfnötigung, Diffamierung und Ausgrenzung.

(2.) Der Frage nach einer Moderatorenrolle muss sorgfältig nachgegangen werden. Möglicherweise wird nach dem Modell eines Runden Tisches zu suchen sein, der mehr vom gemeinsamen Gesprächswillen als einer prominent besetzten Moderatorenrolle lebt. Denn die prominenten Akteure sind in dieser Krise alle bereits mehr oder weniger moralisch diskreditiert. Jetzt schlägt nicht die Stunde der Funktionäre, sondern des selbstbewussten, sich freiheitlich verstehenden Bürgertums. Aus diesen Reihen müssten sich Moderatoren rekrutieren.

(3.) Ein verfahrensethischer Vorschlag kann nur Teil eines Klärungsprozesses sein, eingebettet in einen tiefergehenden, umfassenderen Aussöhnungsprozess. Nicht nur politisches Vertrauen ist auf breite Weise zerstört worden, sondern auch „normales“ Vertrauen im alltäglichen sozialen Umgang.

Und leider haben sich Theologie und Kirchen in dieser Debatte, gegen die oft vollmundige, sonst übliche theologische und kirchliche Rhetorik, in dieser gefährlichen Konfliktlage nicht als hilfreich erwiesen, im Gegenteil. Sie sind selbst treibende Kräfte von Konflikten. Umso mehr bleibt zu hoffen, dass besonnene Stimmen wie Elmar Nass theologische Mitdenker und Unterstützung erfahren. Die Sozialethik steht gerade jetzt vor gewichtigen Aufgaben. Sie muss diese aber auch erkennen.  

Gedanken zu einer bürgerlichen Ausdrucksform – aus aktuellem Anlass

Kollege Peter J. Brenner hat zum Monatswechsel in seinem Bildungsblog wieder einmal eine glänzende Glosse abgeliefert. Wer Spaziergänge verdächtigt, meint ein zentrales Element bürgerlicher Kultur und trifft damit die freiheitliche Gesellschaft in ihren Grundlagen. Besonders wichtig ist folgender Satz, der starke Anklänge an Odo Marquardt enthält: „In den Spaziergängen verdichtet sich vielmehr ein Unbehagen an poliltischen und mehr noch an gesellschaftlichen Entwicklungen, welche Schritt für Schritt die bürgerliche Lebenswelt zerstören.“ Zerstört werden eine bürgerliche Vereinskultur, freiheitliche Studentenverbindungen, ein starker Mittelstand, selbstbewusste Formen bürgerlicher, staalicher Selbstorganisation, Orte einer vitalen Hochkultur und zentralen Arenen des freiheitlichen Diskurses … Wir werden das noch deutlich zu spüren bekommen. Wer bürgerliche Lebenswelt zerstört, diffamiert, bedroht, verächtlich macht, trifft das Freiheitsbewusstsein moderner Gesellschaft in seinem tiefen Kern. Bürgerlichkeit, wie sie sich in den Spaziergängen artikuliert, ist gerade deshalb eine zeitgemäße Form des Widerstands, weil eine bürgerliche.
https://imsw.de/2022/01/der-spaziergang-es-geht-nicht-um-corona/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=der-bildungsblog-or-date-mtext_1

Lässt sich die Impfpflichtdebatte noch befrieden? – ein Zwischenruf auf den Kölner Sozialethiker Elmar Nass

Andere Länder in Europa öffnen sich wieder stärker, fahren Coronaeinschränkungen zurück, nachdem sich Omikron als weniger gefährlich herausgestellt hat, als zunächst befürchtet. In Deutschland hingegen verschärfen sich die Fronten weiter, wird die Debatte um eine Impfpflicht weiter vorangeführt. Es verwundert nicht, dass die Coronaspaziergänge an Zulauf gewinnen Umso schriller werden die Töne aus der Politik. Am 31. Januar 2022 fragt Rainer Haubrich in der WELT: „Bei der aktuellen Debatte um Corona-Demonstrationen in Deutschland fragt man sich, wer da eigentlich mehr durchdreht: die Protestierenden oder die Politik?“ Dabei sollte im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat klar sein: „In dubio pro Demo“ – so Rainer Haubrich. Nicht die Demonstrierenden müssen sich rechtfertigen, sondern der Staat bleibt in höchstem Maße begründungspflichtig, wenn er eine Demonstration verbieten will. Doch, nein: Im schwäbischen Ostfildern droht der Oberbürgermeister nun sogar mit Einsatz von Waffengewalt.

Ein Ende der Polarisierungsspirale ist nicht in Sicht. Sollte die Krise einmal ausgestanden sein, steht uns ein langwieriger nationaler Aussöhnungsprozess bevor. Dieser wird immer dringlicher, aber auch schwieriger.

Der Kölner Sozialethiker Elmar Nass hat im Januar auf katholisch.de, dem offiziellen Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland, dafür plädiert, die Debatte um eine Impfpflicht zu versachlichen und zu befrieden. Das hört sich gut an. Doch kann ein solcher Appell aufgehen?

Immerhin ist Nass einer der wenigen besonnen argumentierenden Sozialethiker, der sich differenziert zu diesem Thema zu Wort meldet und bei dem  ein Gespür für die Schwere der zu verhandelnden Wertkonflikte sichtbar wird. Dennoch überzeugt seine Antwort nicht. Irenik ist gut, und zwar dort, wo sie hingehört. Das ist aber keineswegs bei allen Kontroversen der Fall. Warum?

Auch in der Frage nach einer Impfpflicht sollte es – wie es in einer freiheitlichen Gesellschaft grundsätzlich überhaupt der Fall sein sollte – einen freien Diskurs geben. Aber das heißt nicht, dass es zwingend auch eine ergebnisoffene Debatte geben muss. Eine Impfpflicht bei Impfstoffen mit (noch einmal verlängerter) bedingter Notfallzulassung, geringer Schutzwirkung, aber großer Eingriffstiefe widerspricht vorpositivem Menschenrecht. Wir haben es hier nicht mit alternativen politischen Positionen zu tun, die im Rahmen des Richtigen nebeneinander stehen bleiben können und über die nach Mehrheitsentscheidung abgestimmt werden darf.

Sollte die Entscheidung für eine Impfpflicht fallen, wäre es moralisch legitim und keinesfalls undemokratisch, diese Mehrheitsentscheidung nicht anzuerkennen (die Frage nach zivilem Ungehorsam, die sich daran anschließt, sei an dieser Stelle zunächst außen vor gelassen). Gleiches sollte im übrigen genauso für andere politische Vorhaben gelten, die uns in dieser Legislaturperiode aller Voraussicht nach noch ins Haus stehen werden, etwa die geplante Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen, später vielleicht einmal sogar die vollständige Streichung des Paragraphen 218. Wer diese moralischen Konflikte wechselnden politischen Mehrheiten überlässt, macht die Menschenwürde verhandelbar.

Was für eine politische, zwangsbewehrte Impfpflicht gilt, gilt genauso für eine moralische. Letzterer gegenüber zeigt Nass wenig Distanz. Doch selbst eine „nur“ moralische Impfpflicht wäre in höchstem Maße begründungspflichtig. Auch mit der Forderung nach moralischen Pflichten sollten wir im politischen Zusammenleben vorsichtig umgehen, wenn Andersdenkende nicht ohne Not moralisch unter Druck gesetzt werden sollen. Nicht eine moralische Impfpflicht ist zu fordern, sondern die sorgfältige, differenzierte Güterabwägung des Einzelnen – hierzu besteht eine moralische Pflicht. Diese muss aber frei erfolgen können, ohne faktische Impfnötigung. Moralische Entscheidungen, die dem Einzelnen unter Zwang abgepresst werden, mögen vielleicht politisch wirksam sein, sittlich sind sie wertlos – und sie vergiften das gemeinsame Zusammenleben.

Der Caritasverband und seine oberste Vertreterin scheuen sogar nicht davor zurück, eine allgemeine Impfpflicht zu fordern, damit Pflege- und Gesundheitskräften der Wechsel in andere Berufe versperrt wird. Im Interview mit der F.A.Z. am 27. Januar 2022 verniedlichte die neue Caritaspräsidentin, Eva Maria Welskop-Deffaa, als „praxistaugliche Erweiterung der Impfpflicht“, was eine Funktionalisierung der Selbstbestimmung und Würde des Einzelnen für berufs- und sozialpolitische Zwecke darstellt. Ein weiterer Tabubruch von vielen innerhalb der gegenwärtigen Coronapolitik, der dem moralischen Ansehen der Kirche schadet. Dass am Ende der Krise nahezu alle politisch-gesellschaftlichen Akteure moralische Blessuren davontragen werden, macht die besondere Dramatik der gegenwärtigen Entwicklung aus: „Die Diskussion ist hoch explosiv“, schreibt Nass.

Die Coronapolitik, der schlampige Umgang mit Grundrechten, das mangelnde Bemühen der Politik, Freheitseinschränkungen sauber zu begründen, eine allzu große Nähe zwischen Judikative und Exekutive, die fortgesetzte Impfnötigung, vieles mehr und erst recht eine gesetzliche Impfpflicht hinterlassen bei vielen den Eindruck, als Rechtspersönlichkeit nicht mehr geschützt zu sein. Auch eine breite gesellschaftliche Debatte und eine Mehrheitsentscheidung ohne Fraktionsdisziplin im Bundestag wird in der gegenwärtigen Situation die gesellschaftliche Lage nicht einfach befrieden können, wie manche Politiker sich das offenkundig vorstellen – hierfür braucht es einen tiefergehenden nationalen Aussöhnungsprozess. Und es braucht hierfür andere Akteure. Der Deutsche Ethikrat, den Nass als großen Moderator ins Spiel bringt, ist mittlerweile  viel zu sehr Partei, als dass er noch ein geeigneter Akteur wäre, eine solche gesellschaftliche Mammutdebatte unvoreingenommen zu moderieren.

Was Nass fordert, liefe gegenwärtig vor allem auf die Gefahr einer Scheindebatte hinaus. Politikern, die keine roten Linien mehr meinen einhalten zu müssen, würde der Wille zu einer sachlichen, befriedenden Debatte nur schwer abgekauft. Dafür ist mittlerweile schon zu viel Vertrauen zerstört worden, durch eine faktische Impfnötigung, die auch ohne explizite Pflicht tiefe Schäden an unser Wert- und Verfassungsordnung hinterlassen wird.  Befrieden ließe sich die Debatte nur noch durch einen Rückzug, durch das Beenden der Impfpflichtdebatte.

Eine Impfpflicht steht medizinisch, rechtlich, politisch und moralisch sowieso auf mehr als tönernen Füßen. Nicht umsonst mehren sich Stimmen aus Politik und Wissenschaft, die eine langsame Abkehr von diesem Instrument andeuten. Allerdings ist es gar nicht so leicht, in einer Sackgasse, in der man feststeckt, zu wenden, wenn ein Wendehammer fehlt. Eine sozialethische Aufgabe müsste in dieser Situation darin liegen, Wege aufzuzeigen, wie den politischen Akteuren ein Notausgang geöffnet werden kann, sodass ein Rückzug aus der Impfpflichtdebatte gesichtswahrend möglich wird. Andernfalls könnten wir in diesem Jahr noch auf eine brandgefährliche Stimmung zusteuern.

Wenn die Wert- und Verfassungsordnung unseres Gemeinwesens noch trägt, dürfte der Bundespräsident ein Gesetz zur Impfpflicht gar nicht unterzeichnen. Mindestens müsste er von sich aus das Bundesverfassungsgericht zur Klärung anrufen, wollte er sein Amt nicht beschädigen. Aber ein Amtsinhaber, der ausdrücklich zur Impfdiskussion Mitte Januar in Schloss Bellevue einlädt und dann noch nicht einmal um die bedingte Notfallzulassung der bisherigen COVID-19-Impfstoffe weiß, wird diese politisch-moralische Weitsicht nicht aufbringen. Stattdessen verstärkte der höchste Repräsentant des Staates (ebenso wie seine persönliche Referentin) bei dieser Diskussion einmal mehr den Eindruck, dass Bildung und Wissen in der Politik mittlerweile weniger zählen als Moralisierung und Emotionalisierung – ein fataler Eindruck und kein gutes Omen für die Debatte, die uns in den kommenden Wochen bevorstehen wird.

Buchankündigung: Jahrmarkt der Befindlichkeiten

Ahrbeck, B. (2022): Jahrmarkt der Befindlichkeiten. Von der Zivilgesellschaft zur Opfergemeinschaft. Springe a. D.: Zu Klampen.  

“Einen höheren Grad an Gleichberechtigung als in unserer Gesellschaft hat es kaum je in der Geschichte gegeben. In den gegenwärtigen Debatten jedoch scheint es häufig so, als seien noch nie so viele Menschen diskriminiert worden wie heute. Beständig drängen neue Interessengruppen mit Forderungen nach Entschädigung an die Öffentlichkeit, ein regelrechter Wettkampf, wem die größte Opferrolle gebührt, ist entbrannt. Befindlichkeit ist Trumpf. Mit den gesteigerten Empfindlichkeiten wächst das Bedürfnis nach Deutungshoheit und Sozialkontrolle. Gegen die Interessen und Lebensvorstellungen einer überwältigenden Mehrheit streben kleine Gruppierungen, getrieben von politischem Sendungsbewusstsein, den fundamentalen gesellschaftlichen Wandel und ein neues kulturelles Selbstverständnis an. Bernd Ahrbeck zieht eine ernüchternde Bilanz dieser Entwicklung und verweist auf ihre beachtliche Sprengkraft.“

Buchankündigung: Geboren im falschen Körper?

Ahrbeck, B.; Felder, M. (Hrsg) (2022): Geboren im falschen Körper? Gender Dysphorie bei Kindern und Jugendlichen, Stuttgart: Kohlhammer.

erscheint voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2022.

In dem Band findet eine intensive Auseinandersetzung mit einer Entwicklung statt, die immer problematischere Züge annimmt, da immer mehr Kinder, nun vor allem Mädchen, in eine gefährliche, sie potenziell schädigende Situation gebracht werden – die absehbar neue deutsche Gesetzeslage zeugt davon, dann werden dem Umwandlungsbegehren kaum noch Grenzen gesetzt sein. Führende Fachvertreter äußert sich dazu aus unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen.

„Die Impfpflicht ist keineswegs ein Klacks“ …

… meint Klaus Peter Krause und verweist in seiner Begründung auch auf die „7 Argumente“ der gleichnamigen Autorengruppe:

Die Impfpflicht sei ein Klacks, redet die FAZ ihren Lesern ein. Gemeint ist das Impfen gegen das Coronavirus. Dabei verwies der Redaktionsjurist des Blattes, Reinhard Müller, jüngst vergleichend auf die Wehrpflicht und Schulpflicht als staatliche Verpflichtungen, die sogar massiv in die Grundrechte eingriffen. Dage­gen sei eine Impfung ein Klacks und die Impf­pflicht ein weit­hin aner­kann­tes Instru­ment, das zum Arse­nal auch des Rechts­staa­tes gehöre. Das betrof­fe­ne Grund­recht auf körper­li­che Unver­sehrt­heit stehe keines­wegs per se über ande­ren Werten von Verfas­sungs­rang und  sei im Prin­zip rela­tiv leicht einschränk­bar. Man brauche dafür nur ein Gesetz mit legitimen Zweck und Verhält­nis­mä­ßigkeit. So einfach ist das also. Die FAZ wirbt wie andere Mainstream-Medien immer wieder für das Impfen und die Impfpflicht. Aber diese Pflicht verbietet sich. Der Vergleich mit Wehr- und Schulpflicht verharmlost sie. Nach dem Rechtsgutachten des Staats- und Völkerrechtswissenschaftler Prof. Dr. Dietrich Murswiek  ist bereits der indirekte Covid-19-Impfzwang schon verfassungswidrig. Nein, die Impfpflicht ist überhaupt kein Klacks.

Zum Weiterlesen:

https://kpkrause.de/2022/01/20/die-impfpflicht-ist-kein-klacks/