Appell der AG 1 Theologie und Philosophie der Initative „7 Argumente“: Die Impfpflicht berührt die Frage der Menschenwürde …

… und damit die Basis der freiheitlichen Demokratie.

Der Aufruf erscheint zeitgleich in der Berliner Zeitung. Auf den Internetseiten der Initiative „7 Argumente“ werden alle Verfasser aus der Arbeitsgruppe Theologie und Philosophie namentlich genannt:

BZ-Beitrag jetzt auch als Video: Eine Impfpflicht verletzt die Menschenwürde …

… und zerstört die Grundlagen der freiheitlichen Demokratie. Die Trierer Romanistin Henrieke Stahl hat den Aufruf in der Berliner Zeitung vom 6. April, die freie Impfentscheidung um der Gewissensfreiheit zu achten, in eine Videobotschaft umgesetzt:

Alle weiteren Videos der Autorengruppe „7 Argumente“ sind hier abrufbar:

75 Jahre Nürnberger Kodex

In diesem Jahr wird der Nürnberger Ärztekodex fünfundsiebzig Jahre alt. Mit der diskutierten Impfpflicht droht Deutschland hinter diesen humantiären Standard zurückzufallen. Der Nürnberger Ärztekodex, formuliert unter dem Eindruck von Totalitarismus und Zweitem Weltkrieg, mahnt, dass die zwangsweise Verabreichung von Medizinstoffen die Menschenwürde verletzt. Umso wichtiger ist es, an dieses Jubiläum in Zeiten wie diesen zu erinnern – und das tut eine Ärzteinitiative:

http://75jahre-nürnberger-kodex.de/

Es bleibt zu hoffen, dass der Bundestag sich am 7. April auf seine Würde und seine Verantwortung besinnt und sich doch einem autoritären, unfreiheitlichen biopolitischen Neokollektivismus verweigern wird.

Theologe erklärt: Impfentscheidung muss freie Gewissensentscheidung des Einzelnen sein


Jan Dochhorn, Neutestamentler und Judaist, erklärt heute in einem Gastbeitrag für die „Berliner Zeitung“:

„Die Gewissensfreiheit des Individuums muss als rote Linie respektiert werden.“

https://www.berliner-zeitung.de/news/die-impfpflicht-beruehrt-die-frage-der-menschenwuerde-li.220929

Der Beitrag macht vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag aus ethischer Sicht deutlich, warum eine Impfentscheidung immer eine freie Gewissensentscheidung der einzelnen Person bleiben muss. Abgeordnete, die für eine Impfpflicht stimmen, verletzen die Menschenwürde und das zentrale Grundrecht auf Gewissensfreiheit. Als Autor für den Gastbeitrag firmiert Prof. Dr. Jan Dochhorn (Durham) als Sprecher der AG 1 Theologie/Ethik/Philosophie in der Autorengruppe der „7 Argumente“. Verfasst wurde der Beitrag allerdings gemeinsam von allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe.

Weitere Informationen zur Autorengruppe der „7 Argumente“ und deren Einsatz für eine freie Impfentscheidung findet sich unter: https://7argumente.de/

Zwischenruf: Droht der Regierung eine Niederlage bei der Impfpflicht?

Es bleibt zu hoffen, dass eine Impfpflicht ab 18 oder ab 50 keine Mehrheit findet – wenn man jüngsten Zeitungsmeldungen glauben darf. Aber auch eine Impfpflicht ab 60 bleibt ein Menschenrechtsverbrechen. Davon bin ich als Sozialethiker zutiefst überzeugt. Schon jetzt ist das Vertrauen in die Wert- und Verfassungsordnung unseres Landes schwer beschädigt worden – zum Schaden des gesellschaftlichen Klimas und der Rechtstradition unseres Landes. Eine Bevölkerung, der unsere rechtsstaatliche Tradition am Herzen liegen würde, müsste stärker protestieren. Die Entwicklung der Coronapolitik und der Impfdebatte bleibt ein Trauerspiel und ein Armutszeugnis für unser Land.

Und was würde eine Abstimmungsniederlage für Kanzler Scholz bedeuten? Eine Regierung, die ein menschenrechtswidriges und verfassungsrechtlich fragwürdiges Vorhaben nicht durchbekommt, hat keine Niederlage erlitten. Oder vielmehr: Sie hat schon von vornherein verloren, indem sie sich überhaupt auf einen solchen Weg begeben hat.

Zwischenruf: Neue Normalität?

Erleben wir angesichts der Aufhebungen zahlreicher Coronabeschränkungen eine neue „Normalität“? Mir will dieses Wort nicht so ohne Weiteres über die Lippen kommen. Und dies nicht allein, weil weiterhin über eine menschenrechtswidrige Impfpflicht debattiert wird, bei der empirische Argumente in der politischen Debatte nur eine geringe Rolle. Viele tragen auch weiterhin Maske. Der Glaube an die neuartigen Impfstoffe, die als Heilsbringer vermarktet wurden, ist dahin. Dennoch gibt es immer noch führende Kreise und vielleicht sogar eine gesellschaftliche Mehrheit, die keine Probleme damit hat, einen medizinischen Zwangseingriff mit eben diesen Impfstoffen zu fordern. Kein Gedanke an den Nürnberger Kodex. An dieser Stelle spielt dann die gern gepriesene historische Verantwortung keine Rolle

An Universitäten wird versucht, die Maskenpflicht per Hausrecht durchzusetzen, in NRW ist dies sogar durch ein Schlupfloch in den landesrechtlichen Regelungen legitimiert. Grundrechtseingriffe via Hausrecht? Der rechtsstaatliche Widerspruch sollte auffallen. Da kommt noch einiges auf uns zu. Es mögen jetzt viele von „Normalität“ sprechen, doch ein autoritärer oder neokollektivistischer Geist wird bleiben. Vielleicht wäre er auch ohne Corona gekommen, aber der biopolitische Anlass hat diesen kräftig verstärkt. Der öffentliche Moraldiskurs wird weiterhin gestört bleiben, das Freiheitsbewusstsein weiter am Boden bleiben. Und in einem solchen Klima fragt man nicht lange, ob Hausrecht überhaupt für Grundrechtseingriffe taugt. Hauptsache ist, man steht auf Seiten der „Guten“. Bekenntnis schwiegt in Zeiten wie den unsrigen schwer.

Es wird noch viel Idealismus und Widerstandsgeist brauchen, gegen dieses Klima der Unfreiheit anzugehen, nicht nur infektionsschutzpolitisch, sondern eben auch geistig-kulturell. Idealismus und Widerstandsgeist, gegen Duckmäuserei und Anpassung.

Drohende Impfpflicht: Weitere Medien weisen auf die „7 Argumente“ einer mehr als 80 Köpfe zählenden Wissenschaftlergruppe hin

In wenigen wird es sich entscheiden, ob die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für freiheitlichen Verfassungsstaat oder einen autoritären, biopolitischen Neokollektivismus votieren. Im Vorfeld der Debatte weisen weitere Medien auf die „7 Argumente“ einer Wissenschaftlergruppe gegen die Impfpflicht hin:

Zwischenruf: Kampf um die Sprache

Der Kampf gegen die Moralisierung, Ideologisierung und Zerstörung unserer Sprache durch gendersprachliche Vorgaben ist ein Kulturkampf, der nur mit Mitteln des bürgerlichen Widerstands gewonnen werden kann – aber hierzu müsste sich das freiheitlich gesinnte Bürgertum erst noch ermannen. Kennzeichen solcher Kulturkämpfe ist, dass diese sich nicht in erster Linie an rechtlichen Grenzen orientieren, sondern diese bewusst und gewaltsam verschieben. Auch gegen die Regeln der amtlichen Rechtschreibung arbeiten Universitäten, Kultuspolitiker, Verwaltungen, Bildungseinrichtungen, öffentlich-rechtliche Medien daran, Gendersprache durchzudrücken und vollendete Tatsachen zu schaffen. Bleibt zu hoffen, dass am Ende doch eine kritische Masse erkennt, was auf dem Spiel steht, und die Opportunitätskosten für die Sprachzerstörer zu groß werden. Das freiheitlich gesinnte Bürgertum muss sich den öffentlichen Raum zurückholen – und hierzu zählt auch unsere nationale Sprache. An den Hochschulen, so fürchte ich, ist dieser Kampf schon längst verloren. Und es ist klar, dass die ideologische Sprachzerstörung, die von den Hochschulen ausgeht, über kurz oder lang auch die Schulen ergreifen wird, denn diese sollen ja „wissenschaftsorientiert“ arbeiten. Nur müsste man dann auch klar zwischen Ideologie und Wissenschaft unterscheiden können …

Coronapolitik: Hat die Freiheit noch Zukunft?

Die Diskussion um die Coronapolitik und die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen ist nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene zu führen, auf der gegenwärtig Vorbereitungen für ein digitales COVID-19-Zertifikat laufen. Hierzu ein …

Gastkommentar von Jan Dochhorn

Kennzeichnend für die europäische Staatenwelt – und im engeren Sinne: für die Staatenwelt der EU – sollten zwischenstaatlicher Frieden und Reisefreiheit sein. An diesen beiden Größen entscheidet sich für die Bürger europäischer Staaten die Zuverlässigkeit von Europa-Politik und entscheidet sich für Bürger von EU-Staaten der Gebrauchswert der EU. Näherhin gilt für die EU: Wird diese weniger als Garant für Frieden und Reisefreiheit wahrgenommen denn als Instanz zentraler Kontrolle und Überwachung, dann wird eine ihr zugrundeliegende europäische Idee verblassen und erheblich beschädigt werden. Die EU wäre gut beraten, wenn sie Ihren Mitgliedstaaten den Verzicht auf jegliche COVID-bezogene Einschränkung und Kontrolle von Reisefreiheit nahelegen würde. Reisebeschränkungen, Quarantäneregelungen, Überwachung speziell bei zwischenstaatlicher Mobilität haben bisher kaum erkennbar das Infektionsgeschehen eingegrenzt. Es handelt sich um Maßnahmen, die ebenso kostenintensiv wie kontraproduktiv für ein europäisches Zusammenleben sind; die dafür aufgewendeten Mittel wären in der Forschungsförderung, in der Intensivmedizin und in Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personen sinnvoller eingesetzt.  Die EU sollte auf einen COVID-Paß verzichten und die bestehenden Beschränkungen und Kontrollen aufheben. Erweist sie sich dazu unfähig, sollte sie die Einrichtung von Zonen der Reisefreiheit zulassen, die europäische Staaten untereinander vereinbaren können.

Der Kommentar wird unterstützt von Prof. Dr. Ulrike Guérot (Politikwissenschaft) und PD Dr. Axel Bernd Kunze (Erziehungswissenschaft).