Veranstaltungsbericht: Liberaler Bildungstag im Stuttgarter Landtag

Bildungsexperten aus Politik, Gesellschaft, Verbänden und Schulen diskutierten beim diesjährigen Liberalen Bildungstag im Stuttgarter Landtag über die Frage „Was tun, damit wir wieder spitze werden?“. Immer wieder wurde in den Vorträgen und Diskussionen betont, wie wichtig Wahlfreiheit und ein differenziertes Angebot im Bildungssystem seien. Wenn alle Kinder möglichst lange gemeinsam ein und dasselbe Angebot bekommen, bedeute das keinesfalls bessere Bildungschancen. Heranwachsende unterscheiden sich und brauchen daher differenzierte schulische Angebote – was gleich sei, sei das Recht eines jeden Kindes auf Bildung. Beifall gab es jedes Mal, wenn Referenten betonten, dass Leistung und Noten keinesfalls verteufelt werden dürften. Kinder und Jugendliche zu fordern, sei keine Kindesmisshandlung – sondern das Recht, über sich selbst hinauszuwachsen. Gerhard Brand, Landesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung, strich in seinem Statement die hohe Qualität der Erzieherausbildung in Baden-Württemberg heraus. Die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher sei ein wichtiger Garant für Bildungsqualität im Land, besonders wichtig sei nicht zuletzt eine gute Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule.

 

Engagement 4/2017

Internationalität Katholischer Schule – so der Titel des neuen Themenheftes 4/2017 der schulpädagogischen Zeitschrift ENGAGEMENT, das mit zeitlicher Verzögerung Mitte März 2018 erschienen ist. Im Rezensionsteil werden folgende Titel besprochen:

  • Arnold/Zierer: Die deutsche Didaktik-Tradition. Grundlagentexte zu den großen Modellen der Unterrichtsplanung (Rez.: Wilhelm Wittenbruch)
  • Thomas Söding: Das Christentum als Bildungsreligion. Der Impuls des Neuen Testaments (Rez.: Axel Bohemeyer)
  • Von Chossy/Bauer: Erziehen ohne Religion. Argumente und Anregungen für Eltern (Rez.: Matthias Bär)
  • Hilbert: Fromme Eltern – unfromme Kinder? Lebensgeschichten großer Zweifler (Rez.: Günther Klempnauer)
  • Brüning: Weltreligionen Klasse 1/2 (Rez.: Matthias Bär)
  • Haider Munske: Unsere Universität im Abstieg? Bologna, Bafög, Bachelor. Beobachtungen und Ratschläge (Rez.: Günter W. Zwanzig)
  • Diering/Timme: Sozialgesetzbuch X. Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz. Lehr- und Praxiskommentar (Rez.: Axel Bernd Kunze)
  • Gnisa: Das Ende der Gerechtigkeit. Ein Richter schlägt Alarm (Rez.: Axel Bernd Kunze)
  • Fesler: Lizzy Carbon und der Klub der Verlierer (Rez.: Astrid Frey)
  • Nicholls: Eine Insel für uns allein (Rez.: Anna Winkler-Benders)

Neuerscheinung: Erinnerung an Adolf Reichwein

Die Festrede zur feierlichen Zeugnisübergabe an die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten, die Ende des Schuljahres 2016/17 an der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik ihre staatliche Anerkennung erhielten, erinnerte an den Kultuspolitiker, Reformpädagogen, Volkskundler und Widerstandskämpfer Adolf Reichwein. Reichwein entwickelte seine reformpädagogischen Ideen während der Zeit des Nationalsozialismus, er gilt als einer der Pioniere moderner Medienpädagogik. Am 20. Oktober 1944 wurde er in Berlin-Plötzensee hingerichtet. Sein Geburtstag jährt sich in diesem Jahr zum zweihundertsten Mal. Sein pädagogisches Ethos hat auch für heutige Erzieherinnen und Erzieher nichts an Aktualität verloren, wie die Festrede deutlich machte.

Der Vortrag aus dem vergangenen Jahr ist nun in der schulpädagogischen Fachzeitschrift „Engagement“ veröffentlicht worden:

Axel Bernd Kunze, Vor hundertzwanzig Jahren geboren. Eine Erinnerung an den Reformpädagogen, Kultuspolitiker und Widerstandskämpfer Adolf Reichwein, in: Engagement 35 (2017), H. 4, S. 218 – 221.

Schlaglicht: Neue staatliche „Leitkultur“?

„Beschneidung überdenken!“, fordert Jochen Bittner in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“ vom 15. März 2018: http://www.zeit.de/2018/12/religionsfreiheit-beschneidung-grundgesetz-debatte

Nach Island war es nur eine Frage der Zeit, bis auch hierzulande die Debatte wieder auf den Tisch kommen würde. Es ist schon bezeichnend, wie hier „religiöse Überzeugungen“ gegen „staatliche Freiheitsrechte“ ausgespielt werden. Ist einerseits Religionsfreiheit kein Freiheitsrecht mehr? Und sind andererseits Freiheitsrechte nicht in erster Linie vorstaatlich und nicht „staatlich“? Der „multikulturelle“ Staat, in dem keine Leitkultur mehr gelten darf, muss steuern, weil das Vertrauenspotential im gemeinsamen Zusammenleben schwindet. Wo über Kultur nicht mehr normativ geredet werden darf, wird der Staat selbst zur Norm und zwingt seine Bevölkerung dazu, ihre individuellen Überzeugungen auf ein gemeinsames Einheitsniveau zu nivellieren – so entsteht auch eine „Leitkultur“, die aber aus ideologischen Gründen nicht so genannt werden darf.

Der Bundestag hat nicht, wie Bittner behauptet, religiöse Gebote pauschal über das Grundgesetz gestellt, das eben auch das Recht auf Religionsfreiheit garantiert. Wenn sowohl Religionsfreiheit als auch körperliche Unversehrheit individuelle Freiheitsrechte sind, muss im Konfliktfall zwischen beiden nach einer Lösung im praktischen Vollzug gesucht werden, bei der beide betroffenen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden – etwa in der Form, dass die Beschneidung aus religiösen Gründen weiterhin möglich wird, wenn die Eltern ihre Kinder in einer bestimmten Religion erziehen wollen, dass dabei aber bestimmte Mindeststandards medizinisch-ethischer Art beachtet werden müssen, deren Einhaltung der Staat dann im Rahmen der für alle geltenden Gesetze auch kontrollieren darf.

Rezension: Beredtes Schweigen auf weißen Seiten

Hain-Team (Gestaltung): Christliches in der AfD, Würzburg: Echter, 32 Seiten, Euro 2,90.

Wer „tabula rasa“macht, will Raum schaffen für neue Gedanken, die es wert sind, aufgeschrieben zu werden. So war es in der Antike, als die Römer ihr Wachstäfelchen wieder glatt strichen. Des Schreibens ist bis heute kein Ende – denn der menschliche Geist ist immer wieder erfrischend neu. Wenn wir denn wollen …

Eine Politik, die sich immer häufiger für alternativlos hält, verliert an Vertrauen. Grenzen seien im einundzwanzigsten Jahrhundert nicht mehr zu schützen, die Flüchtlinge halt nun mal da – und der Bundeskanzlerin fällt auch nach einer deutlichen Wahlschlappe und auf Nachfrage nun wirklich gar nichts ein, was sie hätte anders machen können … Macht auch nichts, dass andere Länder das Gegenteil belegen. Wer will schon von seinem hohen moralischen Ross herabsteigen, auf dem es sich so herrlich sitzt. Allzu mühsam ist doch das politische Geschäft, Alternativen abzuwägen, nach Kompromissen zu suchen und angesichts harter politischer Konflikte um gerechte Entscheidungen zu ringen.

Wehe dem, der da schon im Namen behauptet, es könnte Alternativen geben. War dies nicht mal ein Zeichen für Bildung? … sich vorstellen zu können, dass es auch ganz anders sein könnte. Und wenn schon. Wer erklärt, was nicht sein kann, weil nicht sein darf, den lädt man besser erst gar nicht ein – so wie es das Zentralkomitee beim Jubiläumskatholikentag vorgemacht hat. Ein Schelm, der dabei weniger an die liberale Vereinsfreiheit und Katholikenemanzipation der 1848er Jahre denkt, als an ein anderes Zentralkomitee, das schon einmal bestimmte, was in Leipzig zu gelten habe oder nicht. Dabei bringt eine Schwalbe beim diesjährigen Katholikentag im bürgerlich-liberalen Münster noch keinen Sommer mit sich – sprich: die großzügige Einladung an einen Vertreter der AfD noch keinen Kurswechsel im routiniert eingespielten Funktionärskatholizismus.

Trotz extrem niedriger Priesterzahlen, zahlreicher Kirchenschließungen, immer größer werdender Pfarreifusionen und einer sinkenden Zahl an Gläubigen und Gottesdienstbesuchern fühlt man sich sicher, dass das vom Christentum geprägte kulturethische Fundament unseres Zusammenlebens schon irgendwie halten werde.

Aber etwas zu dessen Sicherung beitragen? Nein, das ist dann doch uncool, irgendwie provinziell und atmet so gar nicht den Duft der großen weiten Dialogwelt, in der man für alles und jeden offen ist, nur nicht für die eigene Tradition. Jüngstes Beispiel dieser Haltung ist ein Bändchen aus dem Würzburger Echter-Verlag. Wo aber Borniertheit dem eigenen Geist enge Grenzen setzt, ist es aus mit frischen Ideen. Das weiße Blatt Papier, hier säuberlich zu einer Art Buch zusammengebunden, das beschrieben werden will, wird zum Menetekel. Der in diesem Fall zu leicht befunden wird, ist am Ende aber der Herausgeber oder Autor selbst, der sich nicht scheut, auch noch die eigene „Gedankenlosigkeit“ vor anderen zur Schau zu tragen.

Besser könnte man nicht demonstrieren, wie wenig ein in den üblichen Floskeln des Politbetriebs erstarrter Katholizismus sozialethisch beizutragen hat zur Debatte um die Sicherung unserer staatlichen Grundlagen und unserer kulturellen Identität. Wo die Demokratie zur „GroKo“ infantilisiert wird, verkommt der politische Diskurs zum Boulevard. Und katholische Publizistik und Politikethik mittendrin, nicht nur dabei: die „heute“-Show auf katholisch, jetzt auch in Buchform.

Das in Preis und Ausstattung als „Give-away“ konzipierte Bändchen demonstriert, wie sich die katholische Gesellschaftslehre von ihrer einmal hochstehenden staatsethischen Tradition verabschiedet hat. Wer sich um die Grundlagen des Staates sorgt, sich für die Identität des eigenen Volkes einsetzt, die Rechtsfunktion des Staates hochhält, für eine geordnete Menschenrechtspolitik eintritt und gegen Christenverfolgung streitet, wird in der Katholischen Soziallehre durchaus fündig werden – und dabei so manches „blaue Wunder“ erleben können. Wer aber nur mehr weiße Blätter zustande bringt, sollte sich am Ende nicht wundern, wenn in nicht mehr allzu ferner Zukunft immer mehr sozialethische Lehrstühle nicht nur wackeln, sondern auch fallen. Ebenso hat sich der bekannte Würzburger Verlag mit dem Band aus der Reihe seriöser Publikationsorte verabschiedet.

Man muss kein Freund irgendeiner bestimmten Partei sein – das Evangelium ist politisch, aber nicht parteipolitisch. Katholiken, die aus gläubiger Verantwortung Politik betreiben, findet man in allen Bundestagsparteien. Und das ist auch gut so. Wenn man sich aber politisch positioniert, sollte man auch mit offenem Visier kämpfen. Wer hinter den weißen Seiten steht, wird dem Leser nicht verraten. Umso scheinheiliger wirkt es, wenn dieser am Ende aufgefordert wird, seine eigenen Fundstücke einzusenden – man behalte sich vor, diese dann in einer Broschüre abzudrucken, auch anonym. Glaubt man so, politisch vermeintlich aus dem Ruder gelaufene Gläubige öffentlich vorführen zu können!?

Auf dem Katholikentag in Münster wird sicher wieder viel von Dialog, Offenheit und Vielfalt die Rede sein. Wie blechern solches Wortgeklingel oftmals daherkommt, zeigt sich dort, wo der sozialethische Diskurs zum effektheischenden, inhaltsentleerten Klamauk verkommt – und sich dabei selbst blamiert. Wer sich einen Sinn für die starke Tradition katholischer Staats- und Gesellschaftslehre bewahrt hat, wird peinlich berührt sein. Die weißen Seiten demonstrieren auf schonungslose Weise, wie wenig Substantielles der heutige Sozialkatholizismus zu den brennenden Zukunftsfragen um Migration und Integration beizutragen hat – und dies ist beschämend angesichts der ernsthaften Fragen, vor denen wir stehen. Wie die etablierten Parteien in ihren Sondierungsgesprächen schleicht der offizielle „Kirchentalk“ genauso um die offensichtlichen Probleme und drängenden Fragen herum wie die sprichwörtliche Katze um den heißen Brei. Man könnte dies auch als eigene geistige Verzwergung begreifen.

Schlaglicht: Die Titellehre von Privatdozenten – ein Anachronismus?

„Die Titellehre – ein Anachronismus?“, fragt Sascha Sven Noack in der aktuellen Märzausgabe der Zeitschrift „Forschung und Lehre“ des Deutschen Hochschulverbandes (S. 230 f.). Sein Beitrag bezieht sich auf ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes von Ende 2017. Das Gericht stellt die bisherige Praxis nicht grundsätzlich in Frage, mahnt aber an, dass Lehrveranstaltungen, die im Rahmen bestehender Prüfungsordnungen angeboten werden und damit von öffentlichem Interesse seien, auch vergütet werden müssten. Der Autor sieht nach dem Urteil durchaus Anlass, die Titellehre neu in den Blick zu nehmen. Doch die Fragen reichen weiter, als von ihm skizziert.

Wir erleben gegenwärtig, dass jahrzehntelang eingespielte Mechanismen auf den Prüfstand gestellt werden, sei es der NC für Mediziner oder das Streikverbot für Beamte. Man mag diese Entwicklung bedauern oder begrüßen. Es gibt aber mindestens genauso viele gute Gründe, über die konkrete Ausgestaltung der Titellehre neu nachzudenken. Es ist grundsätzlich unehrenhaft, wenn eine erbrachte Leistung nicht vergütet wird. Bereits die Habilitation und das Aufrechterhalten der Bewerbungsfähigkeit des Habilitierten sollten von öffentlichem Interesse sein, nicht erst die Prüfungsrelevanz der erbrachten Titellehre. Bei der Prüfung ihrer Verhältnismäßigkeit muss die Verdichtung vieler akademischer Berufe berücksichtigt werden. Eine nebenberufliche Lehr- und Forschungstätigkeit fällt immer schwerer und wird von Politik und Trägern oft auch gar nicht mehr gewünscht. Die neue Studienstruktur erschwert mancherorts das Abhalten von Blockseminaren. Befreiungen von der Titellehre sollten daher im Sinne der (auch gesundheitlichen) Fürsorgespflicht großzügig gehandhabt werden. Da Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen, Fach- und Meisterschulen auf Stufe 6 des DQR dem universitären Bachelor im Kompetenzerwerb gleichgestellt worden sind, ist es nicht mehr plausibel, dass diese nicht auf die Titellehre angerechnet werden. Gleiches gilt für Lehraufträge, da Universitäten mittlerweile selber berufsqualifizierende BA-Studiengänge anbieten, die von den eigenen Dienstherrn im Tarifrecht als nichtwissenschaftlich eingestuft werden.

Kommentar: Was lehrt das Essener Beispiel?

Der Chef der Essener Tafel hat eine Welle moralischer Entrüstung ausgelöst. Die Entscheidung, vorerst nur noch deutsche Neukunden aufzunehmen, wurde als rassistisch oder faschistisch gebrandmarkt. Trotzig will man in Essen die Transporter, mit denen die Lebensmittel aus den Supermärkten abgeholt werden, nicht reinigen, seit diese mit Nazisymbolen beschmiert worden sind. Jeder soll sehen, welches Spiel hier mit den zumeist ehrenamtlichen Helfern getrieben wird.

Vorschnelles Moralisieren ist selten ein guter Ratgeber. Auch die (noch) geschäftsführende Bundeskanzlerin ist sogleich auf der Empörungswelle ganz oben mitgeritten. Nun will sie sich ein eigenes Bild vor Ort machen. Das ist löblich, doch kommt Lernen aus Erfahrung immer zu spät. Besser man bemüht sich zunächst um eine objektive Einschätzung der Situation, bevor man sich mit moralischem Oberlehrergestus öffentlich in den Medien äußert. Anders der Berliner Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl, der im Berliner „Tagesspiegel“ sehr ausgewogen zu den Vorgängen in Essen Position bezogen hat. Zu Recht macht er darauf aufmerksam, dass wirksame Hilfe geordnet erfolgen muss. Hier hat die Politik eine zentrale Aufgabe. Es gibt einen Unterschied zwischen „Wohl-Wollen“ und „Wohl-Tun“. Unter der Bedingung stets begrenzter Ressourcen müssen immer wieder Prioritätensetzungen vorgenommen werden, und dies nach Möglichkeit wohlinformiert, nüchtern und klug. Dabei ist etwa, wie Lob-Hüdepohl betont, darauf zu achten, dass besonders verletzliche Gruppen nicht unter die Räder kommen. Dabei darf durchaus das Kriterium der Staatsbürgerschaft eine Rolle spielen. Denn bei den Tafeln geht es zunächst einmal um das Verteilen von Überschüssen jenseits der Sozialadministration.

Es kann an dieser Stelle offen bleiben, wie man die Tafelbewegung sozialpolitisch bewertet. Die soziale Nachhaltigkeit der von ihr geleisteten Hilfe und ihr Stellenwert innerhalb des komplexen sozialstaatlichen Leistungssystems werden durchaus kontrovers diskutiert. Doch kann man sich durchaus verwundert die Augen reiben, wie sich die geschäftsführende Bundesregierung – neben Frau Merkel etwa auch die Regierungsmitglieder Dobrindt und Barley – gegenüber den Helfern in Essen aufführt: ganz so, als handele es sich um eine Bundesbehörde und nicht um einen Teil der Zivilgesellschaft, der sich hier engagiert. Die Essener Tafel ist zunächst einmal zu gar nichts verpflichtet. Die hier praktizierte, engagierte und in der Regel auch gut organisierte Nächstenliebe vor Ort folgt anderen Regeln als das Handeln des Staates. Als Sozialstaat hat dieser die Existenzsicherung seiner Bevölkerung nach den Prinzipien der Gerechtigkeit zu sichern. Und damit dies gelingt, hat der Staat entsprechende Strukturen aufzubauen sowie politisch und rechtlich abzusichern, damit menschenrechtliche Ansprüche nicht zum Almosen oder Glücksspiel werden.

Sozial- und Rechtsfunktion des Staates gehen an dieser Stelle Hand in Hand. Gerade an letzterer hat es in der Migrationskrise aber deutlich gemangelt. Weder hat die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode für eine hinreichende rechtlich-parlamentarische Legitimation ihrer Entscheidungen gesorgt noch Zweifel an einer mangelnden Sorge um die Grundlagen unseres staatlichen Zusammenlebens zerstreuen können. Kritische Einwände wurden mit einer billigen „Yes, wie can“-Kopie oder der flapsigen Bemerkung, nun seien die Flüchtlinge halt da, abgebügelt. Wer aus der heimlichen Allparteienkoalition der Berliner Politik ausscherte, bekam die Moralkeule zu spüren. Die Folgen zeigen sich jetzt in einer quälend langen Regierungsbildung. Wo sich alle verdächtig einig sind, besteht kein Spielraum für politische Kompromisse. Wo Gegenargumente gar nicht mehr zugelassen werden, ist eine differenzierte öffentliche Debatte nicht mehr möglich. Wo die politischen Akteure ihre eigene Politik immer ungenierter für alternativlos halten und das auch noch nach einer deutlichen Wahlschlappe, geht auf Dauer das Vertrauen in die Politik und ihre Problemlösefähigkeit verloren. Wo wohlfeiler Moralismus das zähe Ringen um politische, mitunter harte Entscheidungen und deren Konsequenzen ersetzt, wird sich dies auf Dauer rächen – denn handfeste politische Fragen lassen sich nicht auf Dauer schönreden oder „wegpädagogisieren“. Nach dem Motto: Wir müssen nur dafür sorgen, dass die Verunsicherten im Land sich ein wenig besser mitgenommen fühlen.

Und in Essen kommen diese Probleme jetzt deutlich ans Tageslicht. Entsprechend aufgeschreckt reagieren die politisch Verantwortlichen in Berlin. Kann es sein, dass dahinter vielleicht doch die Erkenntnis steckt, man sei ein wenig blauäugig auf der Woge einer naiven Willkommenskultur mitgeschwommen!? Die Koalitionsverhandlungen haben wenig von solch einer neuen Einsichtsfähigkeit erkennen lassen. In Essen zeigen sich jetzt jedenfalls handfeste Verteilungskämpfe, bei denen junge, starke Migranten den Ton angeben und andere Hilfsbedürftige an den Rand schieben. Die Essener Tafel hat die Notbremse gezogen. Das ist richtig so, damit weiterhin wirksam und überlegt Hilfe geleistet werden kann. Die notwendigen sozial-, integrations- und migrationspolitischen Lehren aus dem Essener Beispiel zu ziehen, bleibt dagegen der Politik aufgegeben.

 

Schlaglicht: Heimat statt Vaterland tut niemandem weh?

Frauenbeauftragte der Bundesregierung fordert Änderung der Nationalhymne: „Heimatland“ statt „Vaterland“

Nach Österreich und Kanada stand zu befürchten, dass versucht wird, auch die deutsche Nationalhymne zu verändern. „Tut gar nicht weh“, ist die Frauenbeauftragte der Bundesregierung überzeugt – mag sein, weil sich hier keine abrupten, sondern schleichende Veränderungen anbahnen. Auch wenn der jüngste Vorstoß zum Frauentag plaziert wurde, geht es um mehr als ein „gendern“ der Worte Hoffmann von Fallersleben. Ab heute ist klar: Die Große Koalition aus mittlerweile drei mehr oder weniger deutlich sozialdemokratisierten Parteien wird trotz erheblicher Stimmenverluste aller Beteiligten weitermachen. Damit wird sich auch ein Trend aus der vergangenen Legislaturperiode fortsetzen:  Traditionsbestände, die an das erinnern, was Vaterland oder Nationalstaat heißt, werden getilgt. Der Weg weist in Richtung einer technokratischen, gesichtslosen EU, in der die Nationalstaaten aufgehen sollen – jedenfalls nach dem Willen der deutschen Politelite. Wer, seiner Identität beraubt, zum gesichtslosen Nomaden wird, ist funktional besser einsetzbar. Die Kanzlerin hat es in ihrer Stralsunder Rede ausgedrückt: Zum Volk gehören nicht mehr die Staatsbürger, sondern jene, die im Land wohnen. Das Volk wird austauschbar. Und der neue Bundestagspräsident sekundiert in seiner ersten großen öffentlichen Rede, indem er die Bevölkerung zum alleinigen politischen Maßstab macht, dem das eigene Staatsvolk keine eigenen Identitätsansprüche mehr entgegensetzen sollte. Wie ein Land, das derart sorglos mit seinen nationalen Symbolen und seiner nationalen Identität umgeht, integrationsfähig sein soll, steht in den Sternen. Wir werden in den nächsten vier Jahren noch so manchen Bildersturm erleben. Daran werden auch ein Merkelkritiker am Kabinettstisch oder ein neuer bayerischer Ministerpräsident im Trachtenjanker nichts ändern. Denn wer meint, mit dem Gerede von „Heimat“ sei ein konservativer Richtungswechsel verbunden, wird noch sein „blaues“ Wunder erleben. „Heimat“ soll den Orientierungsverlust in globalisierten Zeiten abmildern und ein neues Gefühl der Beheimatung verleihen, wo politische Entscheidungen zunehmend in transnationale Gebilde ausgelagert werden. „Heimat“ suggeriert eine Renaissance des Subsidiaritätsgedankens, doch das Gegenteil wird kommen: Unter dem Signum „Heimat“ wird sich ein neuer Egalitarismus etablieren, der glaubt, mit zentraler Lenkung gleichwertige Lebensverhältnisse durchsetzen zu können. Noch haben sich Hoffmanns Worte dann doch als stärker erwiesen – gegen alle Neuschöpfungen. Hoffen wir, dass es auch dieses Mal so sein wird. Der Ruf nach „Einigkeit und Recht und Freiheit“ ist für unser deutsches Vaterland aktueller denn je.

Zur Hymnendiskussion nach dem Zweiten Weltkrieg siehe auch:

https://bildungsethik.wordpress.com/2017/09/10/rezension-kultuspolitik-und-identitaetssuche-am-beispiel-der-hymnenfrage-nach-dem-zweiten-weltkrieg/

Tagungsbericht: „200 Jahre Wartburgfest“ am 21. Oktober 2017 in Eisenach

Die Zeitschrift „Der Burschenschafter“ berichtet in Heft 1/2018 über das Wissenschaftliche Symposium der Gesellschaft für burschenschaftliche Geschichtsforschung (GfbG) „200 Jahre Wartburgfest“, das am 21. Oktober 2017 in Eisenach stattfand (2. Jahrgang, H. 2/2018, S. 72 f.):

„Der GfbG gelang es mit dem Symposium einem hohen Anspruch gerecht zu werden. Das 200. Jubiläum des Wartburgfestes wurde dadurch nicht nur gewürdigt, sondern es konnte in die deutsche Geschichte eingeordnet werden.“ (Der Burschenschafter 1/2018, S. 73)

Die Vorträge sollen 2018 in einer Festschrift erscheinen, herausgegeben von Harald Lönnecker und Klaus Malettke. Darunter auch Beiträge zum christlichen Teil der burschenschaftlichen Bewegung:  https://bildungsethik.wordpress.com/2017/10/23/jubilaeum-200-jahre-wartburgfest/

„Der Vormittag wurde […] abgerundet von PD Dr. Axel Bernd Kunze […]. Der Pädagoge und Sozialethiker sprach zum Thema ‚Die christliche Burschenschaft, Entstehung und Entwicklung‘. [Das Wartburgfest war letztlich auch] Ausgangspunkt jener christlich-korporativen Gemeinschaften, die Teile der burschenschaftlichen Ideen aufgriffen und besonders betonten, andere dagegen ablehnten, vornehmlich den Waffengebrauch.“ (Der Burschenschafter 1/2018, S. 72)

Neuerscheinungen zur Pädagogik der frühen Kindheit aus dem Jahr 2017

Die Kommission Pädagogik der frühen Kindheit der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft hat – wie schon in den Vorjahren – eine Publikationsliste mit Neuerscheinungen zur Elementarbildung veröffentlicht, die von den Kommissionsmitgliedern 2017 veröffentlicht wurden. Die Liste kann online abgerufen werden.

Hingewiesen sei aus der Liste auf folgende bildungsethisch interessante Titel:

Beiträge aus Sammelwerken

Kunze, A. B. (2017): Bildungsgerechtigkeit vor den Herausforderungen komplexer Ungleichheiten: Sozialraumorientierung als Beispiel für das Zusammenspiel von Bildungs- und Sozialer Arbeit. In: Vogt, M./Schallenberg, P. (Hrsg.): Soziale Ungleichheiten. Von der empirischen Analyse zur gerechtigkeitstheoretischen Reflexion. Paderborn: Ferdinand Schöningh, S. 193 – 205.

Kunze, A. B. (2017): Christliche Bildungs- und Erziehungsverbände. In: Görres-Gesellschaft/Verlag Herder (Hrsg.): Staatslexikon. Recht – Wirtschaft – Gesellschaft in 5 Bänden, Band 1, Freiburg (Brsg.): Herder, 8. Aufl., Sp. 1059 – 1066.

Zeitschriftenartikel

Kunze, A. B. (2017): Beim Recht auf Bildung geht es um mehr als Schulstrukturreformen – Bildungsethische Anstöße für die Didaktik des Pädagogikunterrichts. In: Pädagogikunterricht 37 (2/3), S. 11 – 17.

Kunze, A. B. (2017): Gemeinsame Rituale wecken Verständnis für Religion. In: Elternforum 50 (3-4), S. 8 f.

Kunze, A. B. (2017): Kinderrechte ins Grundgesetz?. In: Die Tagespost 70 (3. Juni); auch online: http://www.die-tagespost.de/politik/Kolumne-Kinderrechte-ins-Grundgesetz;art314,179090; http://www.ksz.de/fileadmin/user_upload/Tagespost/Kunze-Mensch.PDF; Wiederabdruck in: ZVL-Kurzinfo (7).